Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Redezeit beendet“, steht hier in Rot. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: So schnell geht das! – Die Anzeige der Redezeit wird angepasst.) – Jetzt funktioniert es. Wunderbar. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Gebäudeversicherung und zur Einrichtung einer Gebäudeversicherungsanstalt wendet sich die AfD-Fraktion einem grundsätzlich wichtigen Thema zu, nämlich der Schaffung eines risikofesten und für die Gebäudeeigentümer tragfähigen Versicherungssystems gegen Elementarschäden. Der vorliegende Vorschlag trägt allerdings nicht zu dieser Lösung bei. Die Frage der Versicherung von Gebäuden gegen Elementarschäden umfasst nicht nur die Vorsorge gegen Gefahren durch Feuer, Sturm und Hagel, wie sie üblicherweise von einer Gebäudeversicherungspolice in Deutschland abgeriode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 deckt wird, sondern auch den Schutz vor den Naturgefahren Starkregen und Hochwasser, Sturm, Schneedruck und Erdbeben. Das Hochwasser im Ahrtal hat uns allen sehr schmerzhaft vor Augen geführt, mit welcher Wucht eine Naturkatastrophe eine Region treffen und zu welch großem Leid ein solches Ereignis führen kann. Immer häufiger kommt es zu finanziellen Schäden an Gebäuden und an der Infrastruktur in Milliardenhöhe. Diese Schäden zu beheben und zu reparieren dauert Jahre, und das stellt viele Betroffene nach dem eigentlichen Katastrophenereignis vor eine weitere schwere Belastungsprobe. Es ist deshalb notwendig, nach einer tragfähigen und zukunftsfähigen Versicherungslösung für die Risiken durch Naturgefahren zu suchen. Dabei handelt es sich um eine sehr vielschichtige und komplizierte Problematik, die seit Längerem auf Bundesebene – wir haben es in der Debatte auch deutlich gehört – und zwischen den Ländern diskutiert wird. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, hier im Land wieder ein öffentliches Pflichtversicherungssystem einzurichten, wie es bis 1994 bestand. Dieses Vorgehen wäre aus einer Vielzahl von Gründen alles andere als sinnvoll. Es wäre ein Alleingang ohne Abstimmung mit den anderen Bundesländern und mit zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden, ein Vorgehen, gegen das versicherungsökonomische Gründe ebenso sprechen wie die Folgen für den Landeshaushalt. Lassen Sie mich mit den verfassungs- und europarechtlichen Einwänden beginnen. Zur Erinnerung: Aufgrund der Dritten Richtlinie Schadenversicherung der EWG waren die Monopolrechte der Gebäudeversicherer bis spätestens zum 1. Juli 1994 abzuschaffen. Dies wirkte sich auch auf die Versicherungspflicht aus, da sie nach den damaligen Gesetzen mit den staatlichen Versicherungsanstalten verknüpft war. Nach dem Elbehochwasser 2002 wurde die Diskussion um die Einführung einer Elementarschadenversicherung mit Pflichtelementen erneut geführt. Befürworter einer Versicherungspflicht führten den Schutz des Einzelnen und den Schutz der Gemeinschaft vor Einzelinsolvenzen und allgemeinen wirtschaftlichen Einbrüchen an. Demgegenüber wird von verschiedenen Stellen, insbesondere auch von der Bundesregierung, immer wieder darauf hingewiesen, dass verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen Pflichtsysteme bestehen. Die verfassungsrechtlichen Zweifel betreffen sowohl bei den Gebäudeeigentümern als auch bei den Versicherungsunternehmen den Eingriff in die Vertragsfreiheit. Bei den Versicherungsunternehmen wären zudem die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit beeinträchtigt. EU-rechtlich ist eine verpflichtende Versicherung außerdem ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit, der einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Es sprechen auch Gründe gegen die Einrichtung eines Monopolisten, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Hier im Land besteht eine bundesweit einmalig hohe Abdeckungsquote gegen das Risiko von Elementarschäden von 94 % der Gebäude. Im Vergleich dazu besteht bundesweit lediglich eine durchschnittliche Abdeckungsquote von 53 %. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Die herausragend hohe Abdeckungsquote in Baden-Württemberg ist zweifellos mit darauf zurückzuführen, dass im Land zwischen 1960 und 1994 für jeden Gebäudeeigentümer die Pflicht bestand, eine Elementarschadenpolice zu erwerben, ergänzend zur in Baden-Württemberg schon seit dem 19. Jahrhundert bestehenden, ebenfalls verpflichtenden Brandschutzpolice. Zu erwerben waren diese Gebäudeversicherungen bei den beiden öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten, die in Baden und in Württemberg jeweils eine Monopolstellung innehatten. Die Wiedereinrichtung eines solchen öffentlich-rechtlichen Monopolanbieters 30 Jahre nach der Abschaffung ist keine sachgerechte Lösung. Zwar waren die Gebühren für die Gebäudeeigentümer vor der Liberalisierung niedriger. Aber schon damals, als der Klimawandel noch nicht so massive Auswirkungen hatte wie heute, musste im Schadensfall regelmäßig aus dem Landeshaushalt nachgeschossen werden – ein klares Zeichen, dass das damalige System nicht risikogerecht und nicht zukunftsfähig war. Zudem sollte man gegenüber jedem Monopol ein gesundes Misstrauen aufbringen. Seine Marktmacht lässt sich ein Monopolist früher oder später bezahlen – der private Monopolist vom Verbraucher durch höhere Preise für eine schlechte Leistung und der öffentliche Monopolist zusätzlich oft noch durch Finanzspritzen der öffentlichen Hand. Die komplexen nachteiligen Mechanismen eines öffentlichen Monopols lassen sich auch durch die Regelungen, die der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, nicht neutralisieren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Die Elementarschadenversicherung genießt bei uns im Land eine ausgesprochen hohe Akzeptanz. Doch diese hohe Akzeptanz lässt sich nicht durch Zwang herstellen – schon gar nicht eine langfristige Akzeptanz, die auch bei wachsenden Risiken und Belastungen durch den Klimawandel stabil bleibt. Um eine Pflicht politisch überhaupt durchsetzen zu können, müssten die Prämien von den tatsächlichen Risiken der Objekte abgekoppelt und niedrig gehalten werden. Das heißt aber, dass bei schweren Schadensereignissen Finanzspritzen aus dem Landeshaushalt notwendig würden und damit die Schäden vom Steuerzahler getragen werden müssten. Durch künstlich niedrige, nicht risikoadäquate Prämien wird jedoch die Präventionsbereitschaft untergraben, weil die Gebäudeeigentümer dann keinen Anreiz für die Realisierung beispielsweise von baulichen Präventionsmaßnahmen haben. Aber genau das ist es, was wir brauchen. Es muss so weit wie möglich verhindert werden, dass Elementarereignisse schwere Schäden anrichten. Da sich diese realistischerweise nicht vollständig verhindern lassen, müssen durch Prävention die Schäden so gering wie möglich gehalten werden. Nur so lässt sich die Entwicklung hin zu immer größeren Schadensereignissen, zu deren Behebung immer größere finanzielle Ressourcen eingesetzt werden müssen, verlangsamen. Neben dem Präventionsgedanken gehört zu einer Versicherung das Grundprinzip, dass Risiken breit gestreut und auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Der vorliegende ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 Gesetzentwurf wird allein schon dadurch diesem Grundprinzip nicht gerecht, dass er einen baden-württembergischen Sonderweg vorsieht. Dabei gibt es nur einen gemeinsamen Weg auf Bundesebene. Ich bin auch dankbar dafür, dass dies in der Debatte von den anderen Fraktionen so klar artikuliert wurde. Der Gesetzentwurf verzichtet aber nicht nur auf jede Möglichkeit zur Risikostreuung innerhalb Deutschlands, es wird in puncto Rückversicherung auch jede Inanspruchnahme der Kapitalmärkte ausgeschlossen. Das läuft jedem versicherungsökonomischen Sachverstand zuwider. Gerade bei hohen Risiken – nichts anderes lässt der Klimawandel erwarten – muss zumindest ein Teil der Risiken mithilfe der internationalen Kapitalmärkte bewältigt werden. Dieser Verzicht auf eine Rückversicherung mithilfe der Kapitalmärkte ist ein weiteres Indiz dafür, dass vor allem einer am Ende des Tages für die Schäden aufkommen soll, wenn der Versicherungsanstalt das Geld ausgeht: der Steuerzahler. Möglicherweise spekuliert man dann auf Hilfen vom Bund. Aber die Bereitschaft des Bundes, einen baden-württembergischen Sonderweg zu finanzieren, dürfte nicht allzu stark ausgeprägt sein. Vermutlich würden die versprochenen Vorteile der von der AfD angestrebten Neuordnung für Baden-Württemberg – niedrigere Prämien für Gebäudeeigentümer und höhere Präventionsanstrengungen – durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Konstruktionsfehler konterkariert. Lassen Sie mich zusammenfassen. Gegen ein Pflichtversicherungssystem bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Versicherungsökonomisch ist diese Lösung nicht überzeugend. Auch mit Blick auf Kosten-Nutzen-Aspekte leuchtet nicht ein, warum wir gerade in Baden-Württemberg mit unserer überaus hohen Abdeckungsquote von 94 % eigens einen teuren, öffentlich-rechtlichen Monopolanbieter gründen sollten, um die wenigen noch unversicherten Gebäude zu erfassen. Der vorliegende Gesetzentwurf will die Probleme der Zukunft mit den Rezepten von gestern lösen. Das kann nicht funktionieren. Die aktuellen Risiken verschwinden nicht durch den nostalgischen Blick auf die Vergangenheit. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft blicken. Die Justizministerinnen und -minister arbeiten an einer Lösung. Wenn wir hier die Informationen vorliegen haben, verfügen wir über eine gute Grundlage, um den weiteren Weg auch gemeinsam zu bestimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
