Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, der Dialog ist echt spannend, aber Herr Minister Lucha hat das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Das müssen Sie schon aushalten, wenn Sie solche steilen Thesen reinstellen. ode – 29. Sitzung – Mittwoch, 16. Februar 2022 (Abg. Sascha Binder SPD: Der Einzige, der hier was aushalten muss, sind Sie, wenn Sie auf der Regie- rungsbank sitzen!) – Ach, lieber Herr Binder, jetzt ist einfach mal gut. (Vereinzelt Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Sascha Bin- der SPD: Ja, ja!) Wir koordinieren die Antidiskriminierungsmaßnahmen im ganzen Land, und wir sind eine erste Anlaufstelle, u. a. für alle Betroffenen, und die LADS koordiniert die Tätigkeit der Beratungsstellen gegen Diskriminierung im ganzen Land. Die Förderung von und die Zusammenarbeit mit vielfältigsten zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen gegen Diskriminierung sind ein wesentlicher Aspekt zur Bekämpfung von Diskriminierung, weil dies Multiplikatorenfunktion hat, weil dies eine Schneeballfunktion hat und weil dies Vorbildfunktion hat. Die LADS arbeitet inzwischen mit neun lokalen Beratungsstellen sowie einer überregionalen Beratungsstelle zusammen, die von Diskriminierung Betroffene unterstützen und beraten. Seit 2020 fördert das Land darüber hinaus sogenannte Beratungssatelliten. Diese Satelliten machen das Angebot der Antidiskriminierungsberatung speziell im ländlichen Raum bekannt. Meine Damen und Herren, das ist deutschlandweit einzigartig, ein Vorzeigemodell. Für den Aufbau und die Etablierung dieser Beratungsstellen gegen Diskriminierung haben wir die Fördermittel in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht; von 450 000 € im Jahr 2019 ist der Betrag im Jahr 2021 auf 1,02 Millionen € gestiegen. Ein weiteres Ziel unserer Maßnahmen für die kommenden Jahre sind der kontinuierliche Ausbau und die Fortentwicklung des Beratungsangebots. Wir wollen und werden ein flächendeckendes Angebot an Beratungsstellen gegen Diskriminierung vorhalten. Bei der Beratung – lieber Herr Reith, da haben Sie recht – geht es auch um Digitalisierung, um die Digitalisierungsstrategie des Landes; dies muss in der nächsten Periode – daran arbeiten wir gerade auch schon mit den Beteiligten – natürlich mit eingearbeitet werden. Das gilt für andere Bereiche ebenso; Sie haben die Rechte von Menschen mit Behinderungen angesprochen – wir haben heute ja die Beauftragte zu Gast –, wir haben die IBB-Stellen in der Beratung von Menschen mit psychiatrischen und psychischen Fragestellungen. Diese alle werden wir mit diesem Tool stärken, und wir werden die Aktivitäten auch stärker vernetzen müssen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Es gibt von 2020 auf 2021 auf Landesebene einen leichten Rückgang bezüglich der Anfragen – es sind derzeit mehr als 200 –, aber gleichzeitig wissen wir, dass die Zahl der Anfragen an die regionalen Beratungsstellen weit höher ist. Hier liegen uns keine konkreten Zahlen vor; auch das ist etwas, was in nächster Zeit sicherlich noch besser erfasst wird. Aber über eines sind wir uns im Klaren – da haben wir keinen Dissens –: Die Zahl der Anfragen zeigt die Notwendigkeit von und den Bedarf an Beratung. Das haben Sie ja auch erwähnt: Die Zahl der Personen, die sich an Beratungsstellen gegen Diskriminierung wenden, sagt natürlich nichts über die (Minister Manfred Lucha) Zahl der tatsächlich stattfindenden Diskriminierungen aus. Die meisten Menschen, die eine Diskriminierung erfahren, melden diese nicht – weder der LADS noch einer anderen Stelle. Daher ist es umso wichtiger, dass die Informationen über die Beratungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene noch leichter zugänglich sind. Natürlich ist es auch eine Botschaft dieser Debatte hier, dass das ein Staatsziel ist – wenn ich das mal sagen darf –, dass Antidiskriminierung als ein solches benannt wird, dass man eben nicht verschämt damit umgeht, wenn man diskriminiert, herabgewürdigt, beleidigt wird, dass man dann nicht in Sack und Asche geht und sagt: „Das wird schon vorbeigehen.“ Nein, Ziel muss sein, dass man das benennt und darüber spricht. Sie wissen, wie schwer das für Betroffene ist. An diesen Punkten setzen wir an. Ja, wir werden den Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung aufstellen, einen Aktionsplan, der alle Maßnahmen zusammenführt, die bereits gegen Rassismus und Diskriminierung existieren; wir werden die Vielfältigkeit noch bündeln, voneinander lernen, vielleicht auch mal die eine oder andere Doppelstruktur überwinden und Synergien schaffen. Aber im Kern geht es doch um die Botschaft: In diesem Land wird über Diskriminierung, Beleidigung und Herabwürdigung nicht geschwiegen. (Zuruf von der AfD) Ja, wir werden natürlich weitere Bereiche identifizieren, in denen verstärkte Anstrengungen gegen Diskriminierung notwendig sind. Dazu gehört selbstverständlich die Stärkung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes – das haben Sie schon ausgeführt – erfasst eben nicht alle Lebensbereiche. Deswegen werden wir – so wie im Koalitionsvertrag, wie ich finde, gut formuliert und ausverhandelt; da sage ich noch mal Danke; wir selbst waren ja auch an der Aushandlung des Koalitionsvertrags beteiligt; das war ein guter Geist, in dem wir den ausgehandelt haben – das LADG, das Landesantidiskriminierungsgesetz, erarbeiten, das bestehende Lücken im Diskriminierungsschutz schließt, damit die Betroffenen in allen Lebensbereichen auf gesetzlicher Grundlage effektiv vorgehen können. Das ist ein gutes Aushängeschild einer demokratischen, offenen Gesellschaft. Sie wissen – Stichwort „diskriminierungsfreies Baden-Württemberg“ –, es gibt zu allem eine Alternative, (Zuruf von der AfD: Ja!) aber zu einer offenen, menschenwürdigen Gesellschaft gibt es keine Alternative. Dafür stehen wir, und daran arbeiten wir. Darum bin ich froh, dass wir hier wieder ein Stück weitergekommen sind, auch mit dieser Debatte. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
