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Nikolai Reith

FDP 16.02.2022 Sitzungen 17/29

Nein. – Ich bin selbst seit Langem in der Versicherungswirtschaft tätig und verfolge gerade die Entwicklung der Prämien in der Gebäudeversicherung sehr aufmerksam. (Abg. Bernd Gögel AfD: Aha!) Dabei ist es augenscheinlich, dass die Versicherungswirtschaft auf Großschadensereignisse und damit verbundene außergewöhnliche Inanspruchnahmen der Policen mit Preisanpassungen reagiert und dies gerade nicht auf die Abschaffung der Pflicht- und Monopolanstalten zurückzuführen ist. Das ist mal wieder ein konstruierter Zusammenhang, den Sie auch in keinster Weise belegen können. Ich habe zumindest bisher noch nichts davon gehört. Orkan Lothar im Jahr 1999, Donauhochwasser im Jahr 2006, Orkan Kyrill im Jahr 2007 oder die Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, um nur einige zu nennen: All das waren Ereignisse, die Einfluss auf die Versicherungsprämien in der Gebäude- und Elementarversicherung hatten. Gleichermaßen beeinflusst im Übrigen die Entwicklung der Baupreise die Prämien; es handelt sich schließlich um eine Neuwertversicherung. Aber dieser Gesetzentwurf lässt einmal mehr erkennen, dass die AfD hier im Land schon fast verzweifelt nach Themen sucht, die sie nutzen kann, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Der tatsächliche Status quo spielt bei Ihnen in der AfD nämlich überhaupt keine Rolle. Lassen Sie mich die Verhältnismäßigkeit einmal zurechtrücken: Die Versicherer in Deutschland bieten mit dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – kurz: ZÜRS – ein Einstufungssystem, das sehr plausibel und nachvollziehbar ist. Die besonders gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger daran ist: 99 % der Gebäude sind problemlos gegen Überschwemmungen und Starkregen versicherbar. Auch die verbliebenen besonders gefährdeten Häuser – das betrifft rund 6 800 Adressen in Deutschland – können fast alle mit Selbstbehalten oder nach individuellen baulichen Schutzmaßnahmen gegen Elementarschäden versichert werden. (Abg. Bernd Gögel AfD: Aber zu welchen Konditio- nen?) Apropos Prämienanstieg: Durch die Neustrukturierungen des ZÜRS im Jahr 2017 erfolgte in Baden-Württemberg beispielsweise bei 59 % aller Versicherten in der höchsten Gefähr- (Nikolai Reith) dungsklasse, der Gefährdungsklasse 4, eine Herabstufung und wurden gerade die am stärksten belasteten Versicherten finanziell entlastet. Prämienanpassungen kennen also nicht nur eine Richtung. Im Übrigen sind in Baden-Württemberg – es ist angeklungen – bereits 94 % aller Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Auch die restlichen 6 % der Hausbesitzer könnten ihre Häuser versichern, wenn sie das wollten. Sie von der AfD wollen sie dazu zwingen. Bei diesen Quoten besteht überhaupt keine Notwendigkeit, die Immobilienbesitzer selbst und die Solidargemeinschaft vor staatlichen Übernahmen bei Großschadensereignissen zu schützen. Das bedeutet: Es ist nicht notwendig, ein neues Gesetz zu schaffen. (Beifall bei der FDP/DVP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dem Klimawandel natürlich auch weiterhin mit wirksamen Maßnahmen entgegentreten. Wir müssen Bürgerinnen und Bürger nach Starkwetterereignissen bestmöglich und individuell unterstützen. Aber was wir sicher nicht brauchen, ist eine neue Monopolgesellschaft für Versicherungen. Nutzen wir die Zeit hier in diesem Haus besser für Debatten über wirklich wichtige Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger entlasten und unterstützen. Ich fasse zusammen: Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab, und zwar nicht nur deshalb, weil er handwerklich schlecht gemacht ist und die Sondersituation in Baden-Württemberg überhaupt nicht berücksichtigt, sondern auch deshalb, weil seine Umsetzung schlichtweg gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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