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Plenarprotokoll 7/119

01.11.2023 · 99 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (9)Die Linke (9)CDU (6)AfD (6)GRÜNE (4)SPD (3)fraktionslos (2)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie auch die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, liebe Gäste, ich möchte vor Beginn des Plenums um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit bitten. Die Nachrichten aus Israel erschüttern jeden Tag. Humanitäre Hilfe ist aktuell das oberste Gebot. Die Zahl der Opfer des Terroranschlags der Hamas am 7. Oktober ist auf über 1.400 gestiegen. Es ist der größte Mord an der jüdischen Bevölkerung seit dem Nationalsozialismus und wir tragen in Deutschland eine besondere Verantwortung, dieses Verbrechen zu verurteilen. Daher bitte ich Sie heute, der 1.400 jüdischen Opfer des Terrorangriffs der Hamas zu gedenken. In Gedanken sind wir bei den Angehörigen, in Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft in Israel, und als Zeichen für das Existenzrecht dieses Staates weht die israelische Fahne vor dem Parlament. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dem Krieg im Nahen Osten fallen besonders die Unschuldigen zum Opfer. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, sich für eine Minute des Gedenkens zu erheben. – Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss Sie leider um einen weiteren Moment des Innehaltens bitten. Wir trauern um drei ehemalige Abgeordnete des Thüringer Landtags. Sie haben Thüringen und den Thüringer Landtag maßgeblich geprägt. Ihrem Wirken werden wir ein ehrendes Andenken bewahren und sind in Gedanken bei ihren Angehörigen. Klaus Höpcke verstarb am 14. Oktober. Der 1933 in Cuxhaven geborene Journalist und stellvertretende Kultusminister in der ehemaligen DDR war in der 1. und 2. Wahlperiode Mitglied des Landtags für die Fraktion der PDS. Er brachte sich im Bereich der Kunst, Wissenschafts- und Europapolitik ein, sein Wirken galt der Kultur, besonders aber der Anerkennung der Lebensleistung der Menschen in Thüringen. Dr. Ruth Fuchs starb am 20. September. Sie wurde 1946 geboren und widmete sich als Sportlehrerin, Leistungsathletin und Olympiasiegerin dem Sport in Thüringen. Sie war 1990 und von 1991 bis 2002 Bundestagsabgeordnete. Dem Thüringer Landtag gehörte sie für die Fraktion Die Linke der 4. Wahlperiode an und brachte sich dort in den Bereichen Soziales, Familie und Gesundheit ein. Frieder Lippmann starb am 18. September. Er wurde 1936 geboren und war von 1990 bis 2004 Mitglied des Landtags für die SPD. Er kannte Thüringen von Grund auf und gestaltete auch nach seiner Zeit im Landtag im Stadtrat Saalfeld Politik mit. Im Landtag widmete sich der gelernte Hauer und Bergingenieur den Themen Wirtschaft und Technik. Er war Fraktionsvorsitzender und in der 1. Wahlperiode Mitglied im Verfassungsausschuss. Damit gehört er zu den Vätern auch unserer Verfassung. Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere traurige Nachricht aus der Verwaltung des Parlaments erreichte uns. Birgit Gassner war langjährige Mitarbeiterin des Parlamentssekretariats. Sie alle werden sie ganz sicher kennen. Sie starb am 11. Oktober mit nur 61 Jahren. Ihr unerwarteter Tod ist ein schwerer Verlust. Sie fehlt als Kollegin und Teil der Parlamentsarbeit, aber besonders auch als Mensch. Wir werden auch ihr ein ehrendes Andenken bewahren und sind in Gedanken bei ihren Angehörigen. Ich bitte Sie im Gedenken derer jetzt auch um eine Gedenkminute. Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir an dieser Stelle, dem Abgeordneten Matthias Hey aus der SPD-Fraktion viel Zuversicht und Kraft für seine Genesung zu wünschen. (Beifall im Hause) Die Nachricht seiner Erkrankung hat viele berührt. Lieber Matthias Hey, alle guten Wünsche! Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Braga, Herr Abgeordneter Gottweiss, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese und Frau Abgeordnete RotheBeinlich entschuldigt. Einige allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat für Frau Anna Buchschwenter, Redakteurin beim Zweiten Deutschen Fernsehen, Herrn Bernd Roy, Inhaber des Fernsehsenders Saale Info TV, Herrn Jan Schumann, MultimediaRedakteur bei der Lokalausgabe Thüringen der Tageszeitung BILD, Herrn Lutz Stordel, Reporter beim Fernsehsender WELT, und Frau Mona Trebing, Redakteurin beim Zweiten Deutschen Fernsehen, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. Im Anschluss an unsere heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Thüringer Bauernverbands und des Thüringer Landfrauenverbands statt. Dieser wird gegen 19.00 Uhr beginnen. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Tagesordnungspunkte 1, 7, 44, 47 und 57 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der Tagesordnung genannt wurden: zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/8970, zu Tagesordnungspunkt 3 a die 7/8950, zu Tagesordnungspunkt 3 b die 7/8951 und 3 c die 7/8952, zu Tagesordnungspunkt 4 a die 7/8988, Tagesordnungspunkt 56 die 7/8954 und Tagesordnungspunkt 58 die 7/8953. Zu Tagesordnungspunkt 3 c wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8945 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 b wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern, soweit sie nicht bereits in der Tagesordnung genannt wurden: zu Tagesordnungspunkt 30 die 7/8956, zu TOP 33 die 7/8957, zu TOP 34 die 7/8942, zu TOP 35 die 7/8958, zu TOP 36 die 7/8961 und 7/8962, zu TOP 37 die 7/8963 und 7/8964, zu TOP 38 die 7/8959, zu TOP 40 die 7/8960 und zu TOP 41 die 7/8976. Zu den Tagesordnungspunkten 31 und 32 liegen keine Wahlvorschläge vor, sodass ich davon ausgehe, dass diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Das ist der Fall. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, in der morgigen Plenarsitzung den Tagesordnungspunkt 29 als ersten und den Tagesordnungspunkt 26 als zweiten Punkt aufzurufen. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 31 und 32 sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 30 und 33 bis 41 morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran schließt sich dann die Fragestunde an. In der Plenarsitzung am Freitag soll der Tagesordnungspunkt 4 a nach der Mittagspause bzw. nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 30 und 33 bis 41 aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 sollen am Freitag auf jeden Fall aufgerufen werden. Wird der folgenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Ergänzungen? Herr Abgeordneter Montag, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir beantragen namens der FDP, den Tagesordnungspunkt 49 a „Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen“ in Drucksache 7/8556 zusammen mit dem TOP 49 b am Freitag aufzurufen und abzuarbeiten. Darüber hinaus beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 84 „Geldkarte statt Bargeld – Erbringung der Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes durch guthabenbasierte Bezahlkarten statt Bargeldauszahlungen“ in Drucksache 7/8826 zusammen mit Tagesordnungspunkt 22 „Zusätzliche Überlastung der Kommunen durch ein Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan verhindern“ am Freitag direkt nach dem TOP 4 a und b „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes“ aufzurufen. Darüber hinaus beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 86 „Berufliche Bildung durch mehr Eigenverantwortung stärken - Modellprojekt ‚Eigenverantwortliche Berufsschule‘ starten“ in Drucksache 7/8915 zusammen mit dem TOP 13 „Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen“ aufzurufen. Als Letztes beantragen wir, die Drucksache 7/8910 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes“ zusammen mit dem TOP 10 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes“ aufzurufen. Vielen Dank.

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Birgit Pommer

Das war Brandschutz. Welcher Tagesordnungspunkt ursprünglich? Herr Abgeordneter?

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Robert-Martin Montag FDP

Entschuldigung!

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Birgit Pommer

Also zusammen mit TOP 10. Welcher war die Drucksache 7/8910, nur der Schnelligkeit halber? Gut, haben wir nicht. Dann können wir auch nachgucken. Alles klar. Haben wir. Der steht noch gar nicht auf der Tagesordnung. Das heißt also, Herr Abgeordneter Montag, Sie beantragen, die Drucksache 7/8910 auf die Tagesordnung zu nehmen und dann gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 10 abzuhandeln. So verstehe ich das. Gut, danke. Dann arbeite ich das zunächst erst mal ab. Es ist also von der Gruppe der FDP beantragt, die Tagesordnungspunkte 49 a und 49 b zunächst erst mal gemeinsam abzuarbeiten und das Ganze am Freitag aufzunehmen. Ergibt sich hierzu Widerspruch? Das ist nicht der Fall. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es gab doch einen Widerspruch!) Dann, wer dafür ist, dem zu folgen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Bei Nichtwiderspruch gilt die einfache Mehrheit, deshalb frage ich nach dem Widerspruch. Gut, ich sehe eine Mehrheit, die dem zustimmt. Der nächste Antrag lautet, Tagesordnungspunkt 84 gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 22 ebenfalls am Freitag nach dem Punkt 4 a und b, der das Vergabegesetz beinhaltet, ebenfalls abzuarbeiten. Ergibt sich hier Widerspruch? Ja, es ergibt sich Widerspruch. Damit brauchen wir die Zweidrittelmehrheit. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, zwei fraktionslose Abgeordnete, CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Da die einfache Mehrheit genügt, wie mir gerade noch mal zugeflüstert wurde, ist dem Antrag stattgegeben. Danach gibt es den Antrag zu Tagesordnungspunkt 86 und 13, diese ebenfalls gemeinsam abzuarbeiten. Ergibt sich hier Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Damit lasse ich also abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist die Koalition. Wer enthält sich? Das sind die AfD- und die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Der letzte Antrag lautet, wie ich Ihnen bereits noch einmal wiederholt habe, die Drucksache 7/8910 auf die Tagesordnung zu heben und mit unter Punkt 10 abzuarbeiten. Erhebt sich Widerspruch? Da Sie das auf die Tagesordnung heben wollen, frage ich, ob Sie die Dringlichkeit begründen wollen, Herr Abgeordneter Montag. Das ist nicht der Fall. Damit bitte ich um Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung gibt, dass zunächst die Drucksache 7/8910 auf die Tagesordnung gehoben wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist es auf der Tagesordnung. Nun die Frage, ob gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 10 abzuarbeiten? Ergibt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann auch hier Ihr Handzeichen dafür, das gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 10 abzuarbeiten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDUFraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit war das für die Gruppe der FDP. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Frau Abgeordnete Dr. Bergner, bitte.

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Ute Bergner fraktionslos

Ich beantrage, den Tagesordnungspunkt 27 in das nächste Plenum zu verschieben.

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Birgit Pommer

Die Antragstellerin, in dem Fall Frau Dr. Bergner, beantragt, den Tagesordnungspunkt 27 in das nächste Plenum zu verschieben. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann denke ich, Sie sind mit mir überein, dass wir das nicht abstimmen müssen. Gut. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit lasse ich über die Tagesordnung in Gänze abstimmen. Wer mit der Tagesordnung in geänderter Fassung wie eben beschlossen einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum, wenn ich richtig sehe, der Form halber. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist die Tagesordnung beschlossen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 43 Die Fraktionen der SPD, der CDU und der AfD haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema einschließlich der Parlamentarischen Gruppe. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit jeweils 5 Minuten, die auf die Themen aufgeteilt werden können. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8892 Das Wort erhält für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Relativierung ist der Weg zur Hölle. „Nie wieder!“ und „Ja, aber!“ passen nicht zusammen. Zum Entsetzen über die beispiellosen Verbrechen des 7. Oktober gesellt sich inzwischen Befremden über die kühlen Reaktionen gegenüber Israel und Jüdinnen und Juden in aller Welt. Da gibt es offene Sympathiebekundungen mit der Hamas, auch auf unseren Straßen. Es gibt Angriffe auf jüdische Einrichtungen und Privatpersonen. Es wurden israelische Fahnen abgerissen. Es erfolgt mittlerweile auch aus der Mitte der Gesellschaft die politische Relativierung. Die grausamen Taten, so fing es an, seien zwar schlimm, aber das alles sei ja nicht im luftleeren Raum passiert. Nein, wahrlich nicht. Am 7. Oktober hat sich nicht eben mal irgendein Frust über bis heute nicht gelöste Grenzfragen entladen. Die Hamas hat nach eigenem Bekunden zwei Jahre lang intensiv an ihrem Plan gearbeitet, mit einem groß angelegten Angriff auf Zivilisten parallel an möglichst vielen Orten so viele Jüdinnen und Juden wie möglich in ihrem Zuhause zu überfallen, um sie dann, wie auch feiernde junge Menschen auf einem Festival, so brutal wie möglich zu töten oder in Geiselhaft zu nehmen. Die Perfidie fand ihren Ausdruck in Massenmorden an Babys bis hin zum Greis. Folterungen, Verletzungen, Vergewaltigungen und die inbegriffene Dokumentation dieser Verbrechen als vermeintliche Heldentaten, die öffentliche Zurschaustellung getöteter, geschändeter Frauen als Trophäen: Das war und ist kein Freiheitskampf, das ist ein besonders widerwärtiger Zivilisationsbruch. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wer dabei die Ursachen bei den Opfern suchen möchte, bewegt sich im komplett empathiefreien Raum und in der klassischen jahrhundertealten Pogrombegründung, Opfer zu Mitschuldigen zu machen, weil die ja irgendwie anders sind, was viele bis heute laut Thüringen-Monitor leider auch hier sagen. Aber nein, man will auf keinen Fall ein Antisemit sein, wenn man bei den Mördern nach schlüssigen Motiven sucht und Israel das Recht zur Jagd auf die Täter absprechen möchte. Die Relativierung liest sich im Netz zum Beispiel so: Hoffen und wünschen wir, dass Israel den Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung über seine außenpolitischen Ziele stellt. – Sie haben richtig gehört, es soll ein „außenpolitisches Ziel“ Israels sein, die Hamas zu zerschlagen, die 1.300 Menschen ermordet hat. Die Hamas hat nicht nur 230 Geiseln in Israel genommen, sie hält 2 Millionen Palästinenserinnen und Palästinenser, darunter hunderttausende Kinder, seit Jahren als menschliche Schutzschilde in Geiselhaft. Ihre Stellungen richtet sie bevorzugt in der Nähe sozialer Einrichtungen ein. Die Hamas hat Fluchtwege in den Süden abgesperrt. Sie selbst veröffentlicht Propagandamaterial, in dem sie sich damit brüstet, von der Weltgemeinschaft bezahlte Wasserleitungsrohre demontiert und als Abschussvorrichtung für Raketen gegen Israel verwendet zu haben. Da frage ich mich schon: Muss Palästina von der Existenz Israels befreit werden oder vielleicht nicht eher von der Geiselhaft der Hamas? (Beifall CDU, SPD) Relativierung, Variante 2: Wenn man die israelische Regierungspolitik kritisiert, macht das doch auch die Opposition im Land. Ja, das hat sie, aber nicht mehr seit dem 7. Oktober, weil jetzt alle Hand in Hand dafür arbeiten, ihre Familien zu schützen. Antisemitismus lässt sich an bestimmten Kategorien exakt festmachen. Eine davon sind Doppelstandards, also die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe. Der weltweite Kampf gegen den IS nach 9/11 wurde nie als außenpolitische Angelegenheit der USA kleingeredet. Nach den Anschlägen in Paris wurden Je-Suis-Charlie-T-Shirts getragen. Warum finden sich Je-Suis-Charlie-T-Shirts bisher nirgendwo? Als vor Jahren ein Rabbiner vor einigen Jahren in Berlin wegen des Tragens einer Kippa angegriffen wurde, haben sich viele zur Bekundung ihrer Solidarität Kippas gekauft. Jetzt, wo sie sie eigentlich wieder tragen müssten, traut sich keiner. In Erfurt freuen wir uns darüber, mit den jüdischen Schätzen Weltkulturerbe geworden zu sein. Dazu passt es nicht, wenn wir es hinnehmen, wie lebende Erben und der Schutzraum Israel heute behandelt werden. Der Antisemitismus bei uns lässt sich aber auch nicht einfach ausweisen. Der Schutz des jüdischen Lebens hier in Thüringen, das wir so sehr schätzen, ist deshalb nicht nur eine Polizeiaufgabe. Der Schutz unserer Nachbarn vor Terroristen geht uns alle an. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir fühlen mit unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, wir stellen uns an ihre Seite wie auch auf die Seite Israels. Relativierung führt in die Hölle, „Nie wieder!“ und „Ja, aber!“ vertragen sich nicht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Für die CDU-Fraktion erhält das Wort Herr Abgeordneter Walk.

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Raymond Walk CDU

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Besucherinnen, ich freue mich ganz besonders, dass der Werkstattrat der Pößnecker Werkstätten heute hier ist, genauso wie meine Kolleginnen und Kollegen von der Bundespolizei. Und ganz besonders will ich den Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde, Prof. Dr. Reinhard Schramm, bei diesem wichtigen Tagesordnungspunkt begrüßen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Lassen Sie mich mit einem verkürzten Zitat beginnen: Deutschland hat eine besondere Verantwortung. Wir erwarten von der Gesellschaft mehr. Es geht uns alle an. (Beifall CDU) – Prof. Dr. Reinhard Schramm, Sie werden es sicherlich wissen, das haben Sie am 28. September gesagt, als wir eine öffentliche Anhörung hatten im Untersuchungsausschuss „Politisch motivierte Gewalt“, wohlgemerkt, um das einzuordnen, genau acht Tage vor dem terroristischen Anschlag der Hamas am 7. Oktober auf Israel. Und Sie, Prof. Dr. Schramm, haben in dieser Sitzung angeführt: Mein Wunsch ist es, das Thema „Antisemitismus“ überparteilich zu behandeln, weil Antisemitismus, das haben unsere Familien auf jeden Fall mitbekommen, am Ende unmenschlich ist. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Der Blick auf die Zahlen ist erschreckend, aber ich mache mir über etwas anderes Sorgen. Wenn nicht nur in den Schulen die Bezeichnung „du Jude“ immer mehr zum Schimpfwort wird, dann stimmt irgendetwas in unserer Demokratie nicht. (Beifall CDU) In Deutschland, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lässt die Polizei keine Zweifel daran, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag folgt und Hass und Gewalt entschieden entgegentritt, ob auf der Straße oder auch im Netz. Fakt ist aber auch, unsere Polizei ist am Limit. Die seit dem 7. Oktober noch mal verstärkten Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Personen und Einrichtungen führen zu einem erhöhten Personalansatz, gilt es doch, Herr Minister Maier, soweit ich weiß, knapp 500 jüdische Einrichtungen, Objekte, also Synagogen, Friedhöfe, zu schützen. Eines sollten wir keinesfalls aus dem Fokus verlieren, das war in den letzten Monaten und Jahren so: Thüringen ist eben keine Insel der Glückseligen. Verfassungsschutzpräsident Kramer hat erst kürzlich vor möglichen Anschlägen auch in Thüringen gewarnt. Die laut Verfassungsschutzbericht 178 Islamisten in Thüringen, insbesondere die sogenannten Gefährder – die Kollegen von der Polizei wissen das –, bedürfen daher einer besonders intensiven und auch einer besonders aufwendigen Beobachtung mit allen – Herr Minister – nachrichtendienstlichen und polizeilichen Mitteln. Wir wissen, das geht nur mit einem zu stärkenden Verfassungsschutz. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die zentrale Frage lautet aber: Was können wir noch tun? Ich will mich zunächst bei Ihnen, Herr Prof. Dr. Hoff, für Ihr Engagement als Beauftragter für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus bedanken. Herzlichen Dank für Ihr Engagement. (Beifall DIE LINKE) Was wir aber nach meiner Überzeugung auch benötigen, ist sozusagen ein wehrhaftes Gesamtpaket. Das beginnt in der Erziehung im Elternhaus, setzt sich fort in der Schule, in der Bildung bis hin zu Vereinen, Institutionen, den Behörden, natürlich die Zivilgesellschaft, nicht zuletzt die Justiz. Wir haben ganz konkret acht Einzelmaßnahmen, die wir Ihnen vorschlagen werden. Punkt 1: Im Bereich der Polizei müssten wir uns auf eine Dauerlage einstellen, das heißt mit Personal, organisatorisch, mit angepassten Einsatz- und Schutzkonzepten, mit modernster auch Videotechnik sowie zentraler Führungsübernahme. Punkt 2: Ich stimme Reinhard Schramm zu, wenn er fordert, dass straffällige antisemitische Muslime abzuschieben sind und Einwanderungen von Antisemiten zu unterbinden sind. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Punkt 3: Deradikalisierungskonzepte für Islamisten in Thüringen, insbesondere die in unseren Thüringer Justizvollzugsanstalten, sind endlich auch konsequent umzusetzen. Punkt 4: Die Organisation OfeK berät und begleitet Betroffene antisemitischer Gewalt. Das gibt es bundesweit, aber nicht in Thüringen, ich finde, eine lohnenswerte Initiative. Punkt 5: Wir brauchen endlich eine bundeseinheitliche Meldepflicht für Vorfälle an Schulen. Punkt 6: Die Beibehaltung und Unterstützung unserer so wertvollen Gedenkstättenarbeit und Erinnerungskultur müssen wir nicht nur in Krisenzeiten stärken – Erinnerungsort Topf & Söhne als Beispiel. Punkt 7: Wir brauchen eine repräsentative Erhebung, insbesondere zum Dunkelfeld, wie von Expertin Susanne Zielinski empfohlen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ein kurzes Fazit ziehen: Unmissverständlich, die CDU steht fest an der Seite Israels. Es gibt keine Rechtfertigung für den barbarischen Akt der Hamas. Israelfeindlichkeit, Judenhass und Antisemitismus haben hier keinen Platz. Beenden, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich so, wie ich die Rede auch begonnen habe, mit der Aufforderung von Prof. Dr. Reinhard Schramm: Es geht uns alle an! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD)

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Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Schaft das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Zuschauerinnen hier auf der Tribüne und am Livestream, lieber Herr Schramm, liebe Kolleginnen, der barbarische Angriff der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober auf Israel führt uns zwei Dinge vor Augen: Sowohl das Existenzrecht Israels als auch der Frieden in der Region sind bedroht. Mit dem Angriff und dem Morden durch die Hamas und die antisemitische Stimmungsmache weltweit sind Jüdinnen und Juden weltweit ihres Sicherheitsgefühls beraubt worden. Hier müssen wir jetzt ganz klar sein: Jüdinnen und Juden müssen wissen, dass die internationale Gemeinschaft Mitgefühl zeigt und sich für die Sicherheit und das Existenzrecht Israels einsetzt. Und es muss klar sein: Die Geiseln gehören freigelassen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeitgleich braucht es aber mit dieser Klarheit auch eine entsprechende verbundene diplomatische Bemühung der internationalen Staatengemeinschaft zur Beendigung des Krieges, die aber auch ganz klar denjenigen entgegentritt, die meinen, wie ein NATO-Partner – ich erinnere hier an die Worte des Staatschefs der Türkei, Erdoğan –, die Hamas sei keine Terrororganisation, sondern es seien Freiheitskämpfer. Auch dem muss immer und überall klar widersprochen werden und ich hoffe, dass das auch der Bundeskanzler Olaf Scholz beim Besuch des türkischen Präsidenten am 18. November so klar in den Worten macht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD) Der Angriff der Hamas – das ist schon gesagt worden – hat nichts mit Freiheitskampf zu tun, das, was dort gemacht wird, ist die Instrumentalisierung auch der eigenen Zivilbevölkerung im Gazastreifen, was in Kauf genommen wird. Die Menschen in Israel und die Zivilgesellschaft in Gaza leiden unter dem Terror der Hamas. Neben dieser klaren Haltung braucht es dann eben auch die Gesprächskanäle, um im diplomatischen Geschick darauf hinzuwirken, dass die Zivilbevölkerung nicht zur Instrumentalisierung hergezogen wird, und deswegen bleibt auch die Notwendigkeit der Unterstützung durch die NGOs und der Vereinten Nationen, damit die humanitäre Hilfe die Menschen im Gazastreifen erreicht. (Beifall DIE LINKE) Nun bleiben diese Entwicklungen aber auch nicht bei uns ohne Folge, denn weltweit – das ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden – tritt der antisemitische Hass Jüdinnen und Juden gegenüber – und auch daraus ergibt sich natürlich eine Verantwortung für uns als politische Verantwortungsträgerinnen, aber auch Gesellschaft hier in Thüringen –, sich ganz klar Antisemitismus in jeder Form entgegenzustellen. Sich dafür einzusetzen bedeutet aber auch, klar zu benennen, dass dieser Hass nicht vom Himmel gefallen ist, sondern auch auf fruchtbarem Boden beruht. Kollege Walk hat vorhin gerade schon darauf hingewiesen: Erst vor wenigen Wochen haben wir uns im Untersuchungsausschuss sowohl mit Reinhard Schramm als auch verschiedenen Wissenschaftlerinnen der Frage genähert, wie sich die Kontinuitäten antisemitischer Worte und Taten jeder Form in den letzten Jahren entwickelt haben. Eine Studie der Uni Leipzig wies dabei Zustimmungswerte bei manifestem Antisemitismus von 11,6 und beim latenten von 22,6 Prozent auf. Sich das in Erinnerung zu rufen, ist auch wichtig, weil wir der politischen Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus nur dann gerecht werden, wenn wir nicht in die Falle tappen, es auf vermeintlich nur eine Gruppe abzuschieben, wenn beispielsweise vom vermeintlich importierten Antisemitismus geredet wird, denn es ist ein gefährliches Reinwaschen der historischen Verantwortung einerseits und der kontinuierlichen Verankerung andererseits bei antisemitischen Denkmustern in der Breite der Gesellschaft, die wir zur Kenntnis nehmen müssen – (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denkmuster, die anknüpfungsfähig an die Worte und Taten der extremen Rechten wie der AfD sind oder im Rahmen von Verschwörungsideologien, wie wir sie bei den sogenannten Coronaprotesten in den letzten Jahren beobachten konnten. Auch die Forderung von Verschärfungen im Versammlungs-, Asyl- oder Einbürgerungsrecht werden dem nicht Rechnung tragen. Die Juristin und Nebenklageanwältin Dr. Kati Lang aus dem HalleProzess sagt: Wir haben kein Strafbarkeits-, sondern ein Vollzugsdefizit. Und genau darüber müssen wir ebenso reden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn antisemitische Hetze muss auch durch die zuständigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden als solche anerkannt und entsprechend geahndet werden. Dass ein Handlungsdefizit besteht, zeigen beispielsweise die Debatten um die Schmierereien wie „Juden Jena“, die in der Vergangenheit eben nicht immer entsprechend geahndet wurden, obwohl ein Gehalt der entsprechenden Schmähung deutlich auch nachweisbar war. Das zeigt, wie wichtig das Zusammenwirken verschiedener Akteurinnen sowohl aus der Zivilgesellschaft – ich denke hier an die Beobachtungs- und Beratungs- und Meldestelle RIAS – ist, die seit 2020 auch durch Mittel des Freistaats gefördert wird, oder aber eben auch Akteurinnen wie die Betroffenenberatung und ‑ begleitung mit ezra und weiterer. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Verbesserung der Arbeit der Behörden kann auch dadurch stattfinden, indem hier Strafverfolgungsbehörden gemeinsam mit diesen Organisationen noch intensiver zusammenarbeiten, um eine sensible niedrigschwellige und betroffenenorientierte Arbeit bei der Verfolgung und Behandlung antisemitischer Straftaten zu gewähren und das sicherzustellen. Strukturell wie finanziell ist unsere gemeinsame Verantwortung als demokratische Fraktionen hier im Landtag, wenn wir den Beschluss des Landtags aus der letzten Legislatur ernst meinen, in dem wir uns gemeinsam darauf verständigt haben, dass wir uns verpflichtet sehen, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen mit aller Konsequenz entgegenzutreten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dann komme ich zum Schluss und will damit noch an uns alle appellieren: Lassen Sie uns diese Haltung verbinden mit der Erinnerungspolitik und aber auch der Förderung der jüdischen Geschichts- und Gegenwartskultur gemeinsam mit den vielen Akteurinnen, sei es die Jüdische Landesgemeinde, die Achava-Festspiele, der Yiddish Summer oder die Akteurinnen rund um die erfolgreiche Bewerbung des UNESCO-Weltkulturerbes. Gemeinsam können wir in diesem Sinne jüdische Gegenwartskultur auch in Thüringen sichtbar machen und damit auch einen Beitrag leisten zur Bekämpfung von Antisemitismus. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Schramm, dass die Sicherheit des Staats Israel deutsche Staatsräson sei, das hört man öfters, jetzt steht es auch in der Aktuellen Stunde der SPD. Allerdings, wenn ich mir die Nahostpolitik Deutschlands angucke, dann merke ich davon nichts. (Beifall AfD) Frau Kollegin Marx hat es angesprochen: Aus den Rohren, die eigentlich mal für die Infrastruktur von Gaza bestimmt waren, aus diesen Rohren werden Raketen gebaut. Das, meine Damen und Herren, hätte man wissen können, als der deutsche Staat eben auch solche Infrastrukturmaßnahmen mit deutschem Steuergeld bezahlt hat. Da frage ich mich ein Stück weit angesichts so einer Außenpolitik: Wie soll sich da ein Israeli fühlen, wenn Sie heute sagen, Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson? Also ich würde mir verarscht vorkommen. Sie schreiben weiterhin in Ihrer Aktuellen Stunde, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD, dass die Bundesrepublik alles in ihrer Macht Stehende unternehmen muss, um jüdische Mitbürger zu schützen. Und auch da: In den letzten zwei Wochen hat jeder europa-/weltweit sehen können, wohin die Migrationspolitik in Deutschland geführt hat. Da gab es Ankündigungen von Demonstrationen, Neukölln zu Gaza zu machen, auch mit dem Spruch: Zündet alles an! Während bei relativ friedlichen Coronademos Polizeieinsätze mit exzessiver Gewalt gegen normale Menschen beobachtet werden konnten, lassen Sie sich hier von Gewalttätern, von Antisemiten auf der Nase rumtanzen. (Beifall AfD) Im Übermaß gegen den eigenen normalen Bürger – äußerste Zurückhaltung bei gewaltbereiten ausländischen Judenhassern. Meine Damen und Herren, das sind Doppelstandards, die eines Rechtsstaats nicht würdig sind und die auch vieles von dem, was Sie heute hier erzählen, zum Geschwätz machen. (Beifall AfD) Mittlerweile sprechen Sie viel von Abschiebung im großen Stil, von Staatsbürgerschaft nur bei antisemitismusfreier Vergangenheit, Schutz jüdischen Lebens. Aber, meine Damen und Herren, der Anlass ist erstaunlich. Seit mehreren Jahren stöhnt die Bevölkerung wegen ähnlicher Taten, auch beispielsweise wegen entsprechender Kriminalitätsphänomene, wegen Clankriminalität, aber auch beispielsweise wegen Terroranschlägen wie auf dem Breitscheidplatz, und da gab es keine solche Forderungen von Ihnen, obwohl das gesamte Volk darunter gelitten hat. Was leiten wir daraus ab, meine Damen und Herren? Also ich sage Ihnen, was ich daraus ableite: Ich glaube Ihnen kein Wort. Ich glaube, das, was Sie hier tun, ist nichts anderes als wohlfeile Positionierung. Ihr Handeln spricht eine ganz andere Sprache. (Beifall AfD) Außen- und innenpolitisch, meine Damen und Herren, sind Sie impotent, und das merkt auch jeder hier in Deutschland, aber auch in Israel. (Beifall AfD) Sie haben in den letzten zehn Jahren Beihilfe geleistet, dass antisemitische Einstellungen einwandern konnten, bzw. Sie haben aus Opportunismus geschwiegen. Das geschieht auch heute noch: Es werden auch Wallah zu Nazis erklärt. Als vor ein paar Tagen hier in Deutschland IS-Fahnen wehten, erklärte Hendrik Wüst, CDU-Ministerpräsident, die AfD zum größten Feind der Demokratie. Wer soll denn das eigentlich noch ernst nehmen, meine Damen und Herren? (Beifall AfD) Ausgerechnet in Düsseldorf, einer Stadt in NRW, forderte ein Redner auf einer palästinensischen Demonstration eine Änderung des Kurses, weg von dem proisraelischen Kurs, und drohte damit, dass jetzt schon 30 Prozent der Schüler ihre Kinder seien. Was will er uns damit sagen, was zeigen uns solche Demonstrationen? Sie zeigen, dass die palästinensische Gemeinschaft in Deutschland, wenn es zum Schwur kommt, lieber hinter der Hamas steht als hinter den Werten der Bundesrepublik. Diese Leute brauchen keine Argumente. Sie wissen instinktiv, auf welcher Seite sie stehen, meine Damen und Herren. Trotz aller Milliardenbeträge, die Sie an Steuergeldern raushauen, zeigt das nämlich eins: Das ganze Integrationsgerede, das Sie immer wieder bringen, ist zerplatzt wie eine Seifenblase. (Beifall AfD) Und zum Zweiten: Geht das so weiter, wie Sie es bisher machen, dann werden Sie sich in 10 bis 20 Jahren aufgrund des Drucks dieser Bevölkerungsteile nicht einmal mehr wagen, davon zu sprechen, dass die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson ist. Das ist nämlich schlicht und ergreifend Demografie, meine Damen und Herren. Zu den Hauptleidtragenden werden neben Frauen vor allem die jüdischen Bürger zählen, die Ihnen vertraut haben. (Beifall AfD) So bleibt zum Schluss nur festzustellen: Nicht alles, was Kritik an Israel ist, ist auch Antisemitismus – das ist auch so ein Fehler –, aber beim wahren Antisemitismus – dem gewaltbereiten – haben Sie oft genug weggesehen. Das ist Ihre persönliche Verantwortung für die Zustände, die wir momentan in Deutschland haben und unter denen auch unsere jüdischen Mitbürger leiden, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Vielen Dank, Frau Präsidentin – vor allem auch vielen Dank für Ihre bewegenden Worte heute zu Beginn der Sitzung. Sehr geehrter Herr Prof. Schramm, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 7. Oktober überfiel die radikal-islamistische Hamas vom Gazastreifen aus Israel. Die Terroristen griffen dabei nicht in erster Linie militärische Objekte an, sondern Zivilisten, junge Frauen und Männer auf einem Musikfestival. Sie vergewaltigten und ermordeten Frauen und Mädchen, sie ermordeten, misshandelten und entführten Kinder, Alte und wiederum Frauen. Und sie brüsteten sich auf widerliche Weise mit grausamer Gewalt gegen Menschen. Über 1.400 Menschen fielen diesen Verbrechen unmittelbar zum Opfer. Noch immer werden rund 280 Geiseln in den Händen der Hamas vermutet. Auch deutsche Staatsbürger befinden sich unter den Opfern. Das besonders Perfide daran ist: Die Terroristen haben bewusst eine harte militärische Reaktion Israels nicht nur in Kauf genommen, sondern gezielt provoziert. Sie haben gezielt provoziert, dass es viele Opfer unter der mehrheitlich arabischen Bevölkerung des Gazastreifens gibt, um damit die Prozesse der Normalisierung zwischen weiten Teilen der islamischen Welt und Israel zu torpedieren. Genau das ist ihnen gelungen und genau das war ihr Ziel in enger Abstimmung mit ihren Brüdern im Geiste in der iranischen Führung. Dabei kann uns auch das Leid der arabischen Palästinenser nicht kalt lassen. Doch so furchtbar deren Situation ist, meine Damen und Herren, ist auch klar: Die israelischen Angriffe hätte es ohne den Terrorangriff der Hamas nicht gegeben. Israel hat das Recht, sich zu verteidigen, und Israel hat unsere, gerade auch unsere Solidarität verdient. Die Freie Demokratische Partei hat auf ihrem Landesparteitag vor anderthalb Wochen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Deshalb sage ich auch ganz offen: Das Abstimmungsverhalten der Bundesrepublik Deutschland auf der UN-Vollversammlung hat mich zutiefst beschämt. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wer Solidarität mit Israel als deutsche Staatsräson proklamiert, darf sich nicht kraftlos enthalten, wenn die Hamas in einer Resolution noch nicht einmal klar als Aggressor benannt wird. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das, meine Damen und Herren, ist ein Tiefpunkt deutscher Diplomatie. Zugleich beschämt uns auch, wenn jüdische Mitbürgerinnen/Mitbürger sich in Deutschland wieder Sorgen um ihre Sicherheit machen müssen. Es beschämt uns, wenn dabei jeweils mit dem Finger auf andere gezeigt wird. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es rechtsradikale, islamistische oder linke Antisemiten sind. Egal, welcher Couleur, Antisemitismus hat in einer aufgeklärten, modernen Gesellschaft nichts verloren und hat in unserem Land mit unserer Geschichte gleich gar nichts verloren. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wer das nicht respektiert, meine Damen und Herren, stellt sich selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer das klare Bekenntnis zur Freiheit und zum Schutz jüdischer Mitmenschen nicht teilen will, der muss auch nicht hier im Land leben. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Der Rechtsstaat darf nicht zögern, Recht durchzusetzen, aber dafür braucht er auch die entsprechende Ausstattung, meine Damen und Herren. In einer solchen Situation verbietet es sich von selbst, berechtigte Kritik an der jüngeren Politik der Regierung Netanjahu, seien es die Beschränkungen der Justiz oder etwa die Siedlungspolitik, auch nur ansatzweise in einen Kontext zu setzen, der den Terror gegen Israel relativieren oder das Recht Israels auf Verteidigung infrage stellen könnte. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen auch zu dem infamen Versuch der AfD, heute gegen alle Palästinenser auch hier im Land zu polemisieren: Es gibt auch unter den Palästinensern Menschen, die Frieden suchen und die bereit sind, den Ausgleich zu suchen. Ich erinnere beispielsweise an Frau Prof. Sumaya Farhat-Naser. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, ich möchte auch ganz klar sagen, ich werbe dafür, dass deutsche Politik mit heißem Herz, aber kühlem Kopf alles tut, um so viele Geiseln wie irgend möglich zu retten und in diesem Konflikt die Falken wieder in die Schranken zu weisen. Denken wir an Lessings Ringparabel, in der er den Konflikt der drei Weltreligionen reflektierte. Ein Vater spürte sein Ende nahen, hatte seine drei Söhne gleich lieb und brachte es nicht über das Herz, einen zu bevorzugen und ihm allein seinen wertvollen Ring zu vererben. So ließ er zwei Kopien anfertigen, die so täuschend echt waren, dass er am Ende selbst nicht mehr wusste, welches der wahre Ring war. Und so dachte jeder der Söhne, im Besitz des einzigen wahren Ringes zu sein. Tragen wir den Gedanken dieses Gleichnisses – und ich komme zum Ende, Frau Präsidentin – mit uns. Tragen wir mit uns, die Menschen zu stärken, die im Nahen Osten, aber eben auch bei uns für Frieden und Ausgleich stehen. Solidarität mit Israel heißt Ja zu Israels Recht, sich zu verteidigen, aber sie heißt auch, nicht jenen das Feld zu überlassen, die ihr Süppchen auf dem Öl im Feuer kochen, sei es im Nahen Osten oder, wie wir gehört haben, auch hier. (Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Reinhard Schramm, ich möchte zunächst, weil mir das wirklich wichtig ist – ich habe das zwar in den letzten Tagen schon öfter getan –, noch mal hier auch im Namen meiner Fraktion die klare Solidarität mit den Menschen in Israel ausdrücken. Meine Gedanken und mein Mitgefühl gelten den Angehörigen der ermordeten Menschen. Meine Wut gilt den Terroristen, der Hamas und denjenigen, die in Deutschland und weltweit diesen Terror kleinreden, relativieren oder gar feiern. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Am 7. Oktober verübte die islamistische Hamas einen terroristischen Angriff auf Israel, aber vor allen Dingen auf Zivilistinnen und Zivilisten. Es ist schon mehrfach erwähnt worden, dabei sind wahrscheinlich rund 1.400 Menschen ermordet und verschleppt worden, es befinden sich immer noch Hunderte in den Händen der Hamas. Wir haben erst in den letzten Tagen erfahren, dass auch eine 22-jährige Deutsch-Israelin, die bisher als vermisst galt, mittlerweile tot ist. In diesem Zusammenhang kommt es weltweit zu Angriffen auf Jüdinnen und Juden, zur Dämonisierung Israels und Glorifizierung des Hamas-Terrors, auch in Deutschland. Diese Bilder sehen wir hier gerade – es ist erwähnt worden – auf den deutschen Straßen. Was mich aber an dieser Diskussion auch heute hier wieder ärgert, ist, dass wir davon reden, dass Jüdinnen und Juden jetzt um ihre Sicherheit bangen. Jüdinnen und Juden bangen schon die ganze Zeit um ihre Sicherheit. Jüdinnen und Juden, jüdische Kinder können in Deutschland nicht einfach so in die Schule gehen. Das ist schon seit Jahren so. Sie müssen das unter Polizeischutz tun. Jüdisches Leben ist in vielen Teilen Deutschlands nicht einfach so möglich, und das schon seit Jahren. Ich finde es wirklich ärgerlich, dass wir es in dieser Debatte nicht schaffen, nicht permanent alles zu externalisieren und zu sagen, die Muslime sind jetzt schuld daran, dass wir Antisemitismus in Deutschland haben, dass wir sozusagen unsere Verantwortung komplett wegwischen, dass wir so tun, als hätten wir alle damit nichts zu tun. Aber wie häufig wir Antisemitismus erleben – jeden Tag erleben wir Antisemitismus in Deutschland, seit Jahren. Es ist kein neues Phänomen und es ist auch kein Phänomen, was mit Musliminnen und Muslimen hierhergekommen ist. Wer das behauptet, der nimmt sich aus der Verantwortung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das habe ich hier heute leider schon wieder ein paar Mal gehört. Mich macht das wirklich wütend, weil ich mich wirklich frage: Worauf müssen Jüdinnen und Juden denn noch hinweisen, bis wir endlich begreifen, wo das Problem liegt und dass das Problem nicht nur Menschen sind, die zu uns kommen, sondern dass es tief verwurzelt ist in Deutschland? Antisemitismus ist tief verwurzelt in Deutschland. Wir reden sogar von modernem Antisemitismus, weil es sogar der Antisemitismus in Deutschland schafft, sich zu modernisieren, jetzt setze ich einfach eine andere Maske auf und wir tun dann wieder so, als wäre er nicht da. Ich glaube, das Wichtige ist – und das ärgert mich –, dass wir auch mal denjenigen danken. Und da bin ich irritiert über den Redebeitrag der CDU. Wir haben in Thüringen beispielsweise ezra; ezra begleitet seit vielen Jahren Opfer von Antisemitismus. Wir haben den RIAS-Bericht, wir haben hier Leute, die das regelmäßig dokumentieren. Wir haben das auf dem Tisch liegen, wir wissen das. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wo ist denn da ein Widerspruch?) Es ist kein Widerspruch. Sie haben nur vorhin hier so getan, als hätten wir hier keine Opferberatung, die das macht. Wir haben die Opferberatung ezra da und ich finde, denen muss man das auch vielleicht noch mal klar sagen und ihnen Danke sagen für ihre wichtige Arbeit, die sie hier leisten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich – da bin ich bei Reinhard Schramm –, dass Antisemitismus etwas ist, was uns alle angeht. Aber wenn wir diese Debatte so, wie wir sie momentan führen, weiterführen, dann erkennen wir eben genau das nicht als Problem von uns allen an, sondern dann versuchen wir wieder zu sagen, die sind schuld und die sind schuld und wir haben damit nichts zu tun. Und das muss aus meiner Perspektive endlich aufhören. Wir müssen Antisemitismus als tatsächliches Problem von uns allen begreifen. Wir müssen uns alle auch fragen, wo wir antisemitische Bilder vertreten. Ich bin heute Morgen mit dem Zug gefahren. In Erfurt-Bischleben ist ein neues Graffiti dran „Juden Jena“. Ich kann das gern heute noch anzeigen, das werde ich auch tun, aber wenn es genauso läuft wie die letzten Male, als diese Graffitis angezeigt wurden, dann kommen wir keinen Meter weiter bei dieser Antisemitismusdiskussion. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass alle in der Lage sind, diesen Antisemitismus, der so tief verwurzelt ist in unserer Gesellschaft, auch zu erkennen und tatsächlich zu bekämpfen. (Beifall DIE LINKE) Es nützt uns nichts, wenn wir diese Debatte weiter verrohen, denn die Verrohung ist genau das, was die Hamas will. Das ist genau das, was die Terroristen von der Hamas wollen, die wollen die Verrohung, die wollen, dass die Leute gegeneinander ausgespielt werden. Das dürfen wir nicht mitmachen, nicht in Deutschland, nicht, wenn wir verantwortungsvoll arbeiten wollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Für die Landesregierung erhält Herr Minister Hoff das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte, die wir hier führen, ist eine Debatte, in der es zum einen um Antisemitismus in unserem Land geht, und gleichzeitig fühlen wir das vor einem Hintergrund von Menschenschicksalen, bei denen – die Präsidentin hat das zum Beginn der Parlamentssitzung deutlich gemacht – Tausende Menschen dem Hamas-Terror zum Opfer gefallen sind. Jede einzelne Person, die diesem Terror zum Opfer gefallen ist, hatte Hoffnungen, hatte Wünsche, Perspektiven, hat Familienangehörige, Freundinnen und Freunde etc. Die Diskussion, die wir führen, sollten wir vor dem Respekt derjenigen, die diese Hoffnungen, diese Wünsche nicht mehr umsetzen können, weil sie ermordet worden sind, und vor der Trauer der Angehörigen dieser Menschen, die keine Perspektive mehr haben können, weil sie ermordet worden sind, führen – Punkt 1. Punkt 2: Ja, auch die Menschen in Gaza leiden darunter, dass der Angriff der Hamas, der Terror der Hamas nun in die eigene Region, in den Gazastreifen geholt wird, indem die Hamas ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger als menschliche Schutzschilde missbraucht. Dass daraus die Hamas weiterhin versucht, ideologisches Futter zu ziehen, um ihren Terror zu legitimieren, ist etwas, was wir zur Kenntnis nehmen müssen. Gleichzeitig gelten, und das wissen wir, für alle militärischen Auseinandersetzungen die Regeln der Genfer Konvention in einem Kriegsfall, um den es sich hier handelt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Sicherheit der Jüdinnen und Juden hier in Thüringen ist der Mittelpunkt und der Gegenstand der Aktuellen Stunde, die seitens der SPD-Fraktion beantragt worden ist. Und es ist die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Thüringen bereits benannt worden. Die von RIAS dokumentierten Vorfälle von israelbezogenem Antisemitismus sind sprunghaft in Thüringen angestiegen. In der Zeit vom 7. bis 15. Oktober wurden 29 Vorfälle von israelbezogenem Antisemitismus in Thüringen dokumentiert. Dem aktuellen Jahresbericht ist zu entnehmen, dass im Vorjahr die Zahl bei drei Fällen lag. Im genannten Zeitraum lag die Zahl der dokumentierten Vorfälle in Thüringen allein für diese Erscheinungsform des Antisemitismus pro Tag bei mehr als drei. Die Meldungen von israelbezogenem Antisemitismus im Internet und bei Versammlungen halten seit dem 15.10. selbstverständlich weiterhin an. Und auf jeder propalästinensischen Kundgebung in Thüringen wie auch in der Bundesrepublik insgesamt kam es zu israelbezogenem Antisemitismus. Da kann es auch nicht erfreuen, dass bei der weit überwiegenden Zahl der Kundgebungen, die seit dem 7. Oktober 2023 in Thüringen durchgeführt wurden und die noch bis in den November angemeldet sind, es sich überwiegend um proisraelische und um Solidaritätskundgebungen für Israel handelt. Der Innenminister hat unmittelbar nach den Terroranschlägen der Hamas die notwendigen Schritte veranlasst, um die jüdischen Einrichtungen in Thüringen zu schützen und den sowieso bestehenden Schutz dieser Einrichtungen in Thüringen zu verstärken. Und ich stimme, glaube ich, mit allen Kolleginnen und Kollegen im Haus überein, dass wir den Polizeikräften vor Ort für diese Arbeit, die sie machen, einen ganz herzlichen Dank sagen, auch wenn wir, glaube ich, mit Kollegin Henfling übereinstimmen, dass wir eine Situation wollen, in der jüdische Menschen keinen Polizeischutz benötigen müssten, um ihr Recht auf Religionsausübung wahrzunehmen. Auch das gehört dazu. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Für die Polizei wird ein stets aktualisiertes Lagebild des Landeskriminalamts zu Terrorangriffen auf das Staatsgebiet Israels vorgehalten. Dazu zählen alle angemeldeten Manifestationen, unter anderem mit der Erfassung der insoweit bereits stattgefundenen in diesem Zusammenhang begangenen strafbaren Handlungen. Ich bin auf die dauerhaften Schutzmaßnahmen bereits eingegangen. Wir haben nach dem Anschlag in Halle als Länder insgesamt auch in Zusammenarbeit mit dem Bund klare Verabredungen getroffen für den Schutz jüdischer Einrichtungen und haben diesen Schutz der jüdischen Einrichtungen auch im Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde verankert, weil die Notwendigkeit dazu besteht. Und zu diesem Bekenntnis stehen wir auch über den 10. Dezember 2019 hinaus und auch über die Verpflichtungen hinaus, die wir am 17. März dieses Jahres mit dem Änderungsstaatsvertrag zum Ausdruck gebracht haben. Im Zusammenhang mit RIAS, im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „DenkBunt“, vor allem aber vor dem Hintergrund der hier im Landtag mehrheitlich beschlossenen Resolution des Thüringer Landtags in der vergangenen Wahlperiode, die wir 2018 mit den Stimmen der Fraktionen der Linken, der Grünen, der SPD und der CDU seinerzeit auf Basis einer überparteilichen Initiative getroffen haben, sind wir in die Umsetzung gegangen, im Justizministerium beispielsweise durch entsprechende Tagungen an der Deutschen Richterakademie zu Themen Rassismus, zu Themen politischer Extremismus und gleichzeitig eben auch, um die Fähigkeit der Richterinnen und Richter zu verbessern, in entsprechenden Verfahren auch antisemitische Äußerungen als solche erkennen und bewerten zu können. Das Gleiche gilt für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Im Bereich der Migration wird an entsprechenden Aufklärungsthemen regelmäßig gearbeitet. Und der Bildungsminister hat die Terroranschläge der Hamas zum Anlass genommen, auch in den Schulen entsprechende Aufklärungsarbeit zu verstärken, Materialien zu verstärken. Wir sind – sowohl RIAS als auch beispielsweise Jüdisch-Israelische Kulturtage und eine Vielzahl von Institutionen, Landeszentrale für politische Bildung etc. – in einem Netzwerk, um genau diese Bildungsangebote zu verstärken. Ich sage aber auch ganz deutlich eines in Richtung des Abgeordneten Möller, der hier gesprochen hat: Wir haben im Prinzip die gleiche Situation wie bei der Debatte zur Landtagsresolution zum Thema „Antisemitismus“ im Jahr 2018. Seinerzeit meldete sich die Abgeordnete Katharina König-Preuss in Erwiderung auf den Abgeordneten Möller und sagte, dass seine Funktion in dieser Debatte für sich selbst genommen nur einen einzigen Zweck hat: zu provozieren und den Antisemitismus zu instrumentalisieren, um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen. Sie sprach in gewisser Hinsicht das aus, was Charlotte Knobloch auf den Punkt brachte: Es ist „an Dreistigkeit […] kaum zu übertreffen, wie die AfD die berechtigten Sorgen jüdischer Menschen vor Antisemitismus unter Muslimen in Deutschland für ihre Zwecke missbraucht.“ Daran hat sich auch knapp fünf Jahre später nichts geändert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will an ein paar Sachen erinnern, Herr Abgeordneter Möller. März 2018 und November 2019: AfD-Delegation besucht Assad. Sie trifft sich nicht mit demokratischen Oppositionsgruppen in Syrien, sondern sie trifft sich mit Assad und legitimiert Assad – eines der Länder, dessen Hauptziel ideologisch in der Vernichtung des Staats Israel besteht. Der Abgeordnete Springer, Bundestagsabgeordneter der AfD, brachte es auf den Punkt: „lieber ein stabiles Mullah-Regime als ein zweites Syrien“, als er sich dafür aussprach, dass man keinerlei Unterstützung für die demokratischen Proteste im Iran seitens Deutschland leisten sollte. Der Abgeordnete Tillschneider formulierte es mit „Solidarität mit Assad“. Und als in Brandenburg eine Verfassungsdiskussion darüber geführt wurde, ob die Bekämpfung des Antisemitismus ein Staatsziel in der Verfassung sein sollte, waren alle parlamentarischen Gruppen dafür, nur eine war dagegen, das war die AfD. Es war der Abgeordnete Bystron, der über Anetta Kahane sagte, sie sei die „jüdische Verkörperung der vermeintlich korrupten diktatorischen Elite“. Wenn Sie über die Bekämpfung des Antisemitismus reden, dann würde ich sagen: Räumen Sie Ihren Augiasstall auf. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Haben Sie auch was von mir?)

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Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Nie wieder!‘ darf nicht nur ein Versprechen sein – jüdisches Leben in Thüringen muss aktiv geschützt werden“

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich würde gern!) Wenn noch Redezeit ist – gibt es noch Redezeit? 11 Sekunden. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und ich rufe den zweiten Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8903 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion.

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Christoph Zippel CDU

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es alle mitbekommen: Heute demonstrierten die Heilberufe geschlossen vor dem Thüringer Landtag. Sie demonstrierten gegen eine Gesundheitspolitik des Bundes, welche die ambulante Versorgung völlig aus dem Blick lässt. Ich finde, sie haben heute zu Recht demonstriert. (Beifall CDU) Wir stehen vor einer Krankenhausreform, die, wenn man es genau nimmt, eine Gesundheitsreform ist, denn jedem muss klar sein, dass eine Betrachtung der stationären Versorgung ohne Mitbetrachtung der ambulanten Versorgung in der heutigen Zeit nicht mehr möglich ist. Aber wie soll die ambulante Versorgung der Zukunft aussehen? Wie werden die Zusammenarbeit und die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aussehen? Wie plant der Bundesgesundheitsminister, die sich laufend beschleunigenden Anforderungen an die Heilberufe und insbesondere an Selbstständige zu heilen? Die Lösung heißt: durch gleichbleibende Erlöse bei hoher Inflation. Das ist ja wohl ein schlechter Scherz. Natürlich ist jedem bewusst, dass wir einen hohen Veränderungsbedarf haben. Das Personal, was wir bräuchten, um alle bisherigen Versorgungsstrukturen so zu erhalten, das werden wir in der heutigen Zeit nicht mehr finden – nicht in Deutschland und auch nicht schnell genug fair gemeinsam mit Partnern im europäischen und außereuropäischen Ausland. Wir müssen deshalb jetzt entscheiden, wie die Gesundheitsversorgung zukünftig aussehen soll, wenn wir nicht wollen, dass gerade der ländliche Raum zu unterversorgtem Gebiet wird bzw. noch weiter zu unterversorgtem Gebiet wird. (Beifall CDU) Ich halte Gesundheitsminister Lauterbach zugute, dass er zumindest erkannt hat, dass es strukturelle Reformen braucht. So wie unsere Fraktion auf Landesebene hat er auf Bundesebene einen Reformprozess angestoßen. Aber im Gegensatz zur Landesebene scheitert der Bund daran, die ambulanten Versorger als Partner einzubinden und gemeinschaftlich ihre Rolle für die Zukunft zu stärken. Ich nehme dem Bundesgesundheitsminister tatsächlich auch übel, dass er dieses positive Grundanliegen für Reformen nutzt, die tatsächlich gelebte Praxis seit Regierungsbeginn der Ampel jedoch sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Survival of the Fittest ist. Da ist es kein Wunder, dass es eben der kommunale Träger REGIOMED ist, an dem die fatalen Auswirkungen mangelnder Unterstützung für die stationären Gesundheitsversorger am greifbarsten werden. Es ist kein Wunder, dass die meisten geschlossenen Apotheken seit 2021 vor allem im ländlichen Raum liegen. Es ist auch nicht verwunderlich, dass der Großteil der ausgeschriebenen Niederlassungsmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung ebenfalls im ländlichen Raum liegt. Aber bei aller Kritik an der Gesundheitspolitik der Ampel können wir auch die Gesundheitsministerin des Freistaats Thüringen nicht aus der Verantwortung lassen, und (Beifall CDU) solange Sie noch regieren, tragen Sie diese Verantwortung. Deshalb verstehe ich zum Beispiel schlichtweg nicht, warum eigentlich jede gesundheitspolitische Initiative dieser Legislaturperiode durch uns oder die FDP initiiert werden musste. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Da ist zum einen die Erhöhung der Studienplätze für Humanmedizin, Anträge von CDU und FDP, die wir Ihnen in mühsamen Verhandlungen abringen mussten. Da ist die Quote für Hausärzte unter den Medizinstudienplätzen, die unsere Fraktion 2019 eingefordert und gegen harte Widerstände aus Landesregierung und Rot-Rot-Grün durchsetzen musste. Der Gesetzentwurf wurde uns erst kurz vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt, mehr als vier Jahre nach unserem Antrag. (Beifall CDU) Da wäre weiterhin die Forderung nach einer Aufnahme der Pharmazeuten und Zahnmediziner in die Niederlassungsförderung, eine Forderung aus der Opposition. Drei Jahre nach Landtagsbeschluss liegt noch immer keine Richtlinie vor. Da ist weiterhin die seit Jahren verschobene Krankenhausplanung. Dass wir hier innovativ und auch mit Blick auf die sektorenübergreifende ambulante Versorgung planen, war nur unter den speziellen Bedingungen für das Zustandekommen des Haushalts 2022 möglich. Die Fristen haben Sie allesamt gerissen. Ein Zielbild lag nur vor, weil die Gesundheitsakteure selbstständig an einem Tisch saßen. Und da ist die Erhöhung der Studienplatzanzahl für Pharmazeuten und Zahnmediziner – übrigens auch eine Forderung aus einem CDU-Antrag aus 2021. (Beifall CDU) Dass die Apotheker diese Erhöhung jetzt gegenüber Ihnen in einer Demonstration einfordern, hätten Sie, Frau Ministerin, sich durch frühzeitiges Handeln ersparen können. (Beifall CDU) Ich habe viel Verständnis für die Arbeitsbelastung in den Abteilungen für ambulante und stationäre Versorgung in Ihrem Ministerium, aber ich muss Ihnen auch sagen, es ist Ihre Verantwortung, die Aufgabenzuweisung so zu strukturieren, dass Prioritäten zum Wohle der Thüringer gesetzt werden. Dass dies nicht getan wurde und wird, dass gerade Gesundheitspolitik in diesem Land nur dann stattfindet, wenn man gar nicht mehr anders kann, als die Vorschläge der Opposition umzusetzen, das finde ich wirklich fahrlässig, und deshalb demonstrierten die Heilberufe auch völlig zu Recht heute gegen Sie, Frau Ministerin. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Plötner das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, es ist immer wieder im Prinzip ein Déjàvu. Die Anwürfe, die insbesondere auch von der CDU im Bereich der Gesundheitspolitik kommen, entsprechen nicht dem Bild, was hier in Thüringen tagtäglich geleistet wird, einerseits, wo wirklich den Leuten konkret geholfen wird. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ach, hören Sie doch auf, Herr Plötner!) Das andere ist – und das wissen Sie auch genau –, dass wir mit den Kammern und den Verbänden im dauernden Kontakt und Gespräch sind. Und wenn Sie sich mal zu der Zukunftswerkstatt bemühen würden und Teil dieses Prozesses sind, wäre, glaube ich, schon ein kleines Stück geholfen, dass man dann auch noch mal anerkennt, wie gut und lösungsorientiert man hier gemeinsam arbeitet. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nicht zielori- entiert!) Selbstverständlich zielorientiert. Und ich möchte auch wirklich sagen, das ist … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wo ist denn die Krankenhausplanung?) Das lobe ich bei der Gesundheitspolitik wirklich ausdrücklich, dass man dort auf Augenhöhe sachlich miteinander die Dinge ausdiskutiert und dann zu Maßnahmen kommt und die ergreift, weil wirklich die Versorgung der Menschen dort im Mittelpunkt ist (Beifall DIE LINKE) und zentrales Anliegen auch unter anderem dieser Zukunftswerkstatt. Zum Stichwort der Krankenhausplanung. Es war ausdrücklicher Wunsch der Krankenhäuser in Thüringen, geschlossen, dass die Landeskrankenhausplanung später stattfindet, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ende 2023!) Denn ein Coronapandemiejahr als Grundlage zu nehmen, kann nicht allen Ernstes Grundlage seriöser gesundheitspolitischer Planung sein. Deswegen hat man sich auch im Krankenhausplanungsausschuss gemeinsam einstimmig darauf geeinigt, dass wir dieses Verfahren so gewählt haben, wie wir es jetzt gemeinsam gestalten wollen. Das ist wirklich ein Punkt, den muss man respektieren, den muss man zur Kenntnis nehmen und sich – das fordere ich erneut noch mal ein – hier wirklich auch einbringen. Wir können uns mal gern auch das Krankenhausinvestitionsprogramm 2023 angucken, weil ja auch immer die Mär erzählt wird, wie die Krankenhäuser hier auch im Freistaat im Regen stehengelassen würden, angeblich, und wie Standorte gefährdet werden. Ich möchte mal sagen: Der Eichsfeld-Klinikum-Neubau, 165 Millionen Euro Fördermittelbescheid war jetzt jüngst übergeben, 364 Millionen Euro bewilligt; im Klinikum Sömmerda 13,6 Millionen Euro für einen Ersatzneubau; das Ökumenische Hainich Klinikum Mühlhausen 6,9 Millionen Euro für den Umbau/Sanierung Kinder- und Jugendpsychiatrie und 11 Millionen Euro für den Umbau/Sanierung Therapiestation für Jugendliche; die Geriatrie in Ronneburg 3,6 Millionen Euro für den Ersatz von Gemeinschaftsbädern für 28 Patientenzimmer; Zentralklinikum Suhl 7,1 Millionen Euro für den Ausbau des zentralen OP-Bereichs und weitere Linksherzkathetermessplätze und eine Errichtung eines zusätzlichen Messplatzes; im Helios-Klinikum in Meiningen 4,4 Millionen Euro für die Ertüchtigung des Herzkatheter-Labors; St. Georg Klinikum in Eisenach 61 Millionen Euro für den Ersatzneubau Haus A; und last, but not least die Thüringen-Kliniken in Saalfeld mit 91,5 Millionen Euro für den Neubau eines Bettenhauses und die Sanierung des Altbaus. Und da kann man sich doch nicht allen Ernstes hierhinstellen und behaupten irgendwie, dass Thüringen (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ihr seid dazu verpflichtet!) gesundheitspolitisch die Dinge verschläft. Es wird eben auch gehandelt. Und ich glaube, es passiert eben auch trotz aller Probleme, die vorliegen; die will ich gar nicht kleinreden. Es passiert aber auch viel Gutes und Sinnvolles. Ich finde, das darf man zumindest auch mal zur Kenntnis nehmen und laut sagen. Die Niederlassungsförderung ist auch angesprochen. Ich meine, die Ministerin hat ja selbst auch draußen noch mal vor den Apothekern klar Stellung bezogen und ermuntert dazu, sich jetzt schon zu melden. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist aber falsch!) Das hatten wir schon vor mehreren Wochen und Monaten hier auch als Diskussionsgegenstand. Das Entscheidende ist doch, dass wirklich die Hilfe dann auch konkret ankommt und man mit denjenigen, die das benötigen und beantragen, im konkreten Austausch ist und gemeinsam die Lösung erarbeitet. Ich meine, passender konnte man so einen Redebeitrag auch fast nicht mehr machen, Kollege Zippel. Es ist nun mal im überwiegenden Teil bundespolitische Entscheidung, die hier uns auch in der Gesundheitspolitik in Thüringen beeinflusst. Ich finde es schon echt ein bisschen überraschend, dass Sie hier jetzt den großen Aufschrei und Aufschlag machen. Die CDU war wirklich einige Jahre/Jahrzehnte auch in der Bundespolitik in Regierungsverantwortung, hat dort auch in der Gesundheitspolitik mitgestaltet. Und leider sind einige von den Problemen, die wir heute hier besprechen, auch dort hausgemacht, eben auch unter CDU-Beteiligung. (Beifall DIE LINKE) Das sollte man in dem gesamten Zusammenhang auch nicht vergessen. Ich lade Sie recht herzlich ein, wir haben auch in diesem Plenum am Freitag dann die Gesetzesvorlagen zu einem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wo wir auch wieder gemeinsam die Dinge ordentlich diskutieren, voranbringen sollen, damit am Ende auch im Thüringer Landtag ein Mehrheitsbeschluss steht, der die Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen stabilisiert und verbessert in dem Bereich, wie es uns wirklich gemeinsam hier bei einigen Dingen auch gelungen ist. Ich appelliere an Sie, sich daran auszurichten und das wirklich im Interesse der Menschen und der Gesundheitsversorgung gemeinsam anzugehen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, derzeit – scheint es – wird Deutschland bewusst und mit voller Kraft abgewickelt. Das passiert in allen Bereichen, auch im Gesundheitswesen. Die sogenannte Energiewende deindustrialisiert seit zehn Jahren unsere Wirtschaft, Insolvenzen und Klinikschließungen drohen. Auch Praxen und Apotheken leiden unter den ausufernden Energiekosten. Die Ampel in Berlin und Rot-Rot-Grün in Thüringen setzen den von der CDU eingeleiteten Irrsinn noch intensiver fort. Die bisherige defizitäre Familien- und Bildungspolitik führte zu einem chronischen Fachkräftemangel. Gut ausgebildete Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und medizinische Fachkräfte verlassen seit Jahren das Land, denn im Ausland wird ihre Arbeit angemessen wertgeschätzt. Statt die alten Hausaufgaben zu erledigen, wirbt die Regierung ausländische Fachkräfte an. Jeder vierte Klinikarzt und jeder achte niedergelassene Arzt ist Ausländer. Finde den Fehler! Seit Jahren praktiziert die Politik eine fehlende Wertschätzung, ja sogar eine Misstrauenskultur gegenüber den Leistungserbringern. (Unruhe im Hause) Regelmäßig vor anstehenden Honorarverhandlungen wurden Ärzteskandale durch die Medien getrieben. Arztpraxen sind marktwirtschaftlich geführte Einrichtungen, die ihren Betrieb, ihre Mitarbeiter, ihren Lebensunterhalt und ihre Altersversorgung erwirtschaften müssen. Ständig kommen neue bürokratische Maßnahmen dazu, oftmals bedingt durch Misstrauen und Kontrollwahn. Das kostet Zeit und Geld – wertvolle Zeit, die zur Patientenversorgung fehlt. (Beifall AfD) Funktionieren politisch gewollte digitale Anwendungen in den Praxen nicht, werden finanzielle Sanktionen angedroht. Die Löhne der Mitarbeiter steigen, die Betriebskosten schießen vor allem durch die Energiepolitik in die Höhe. Jegliche Planbarkeit geht verloren, die Freiberuflichkeit wird zur Farce. Insbesondere fehlt es an der finanziellen Ausstattung. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wird stetig größer. Die Finanzierungslücke in der ambulanten Versorgung beträgt 1,8 Milliarden Euro und wird die ambulante Medizin ausbluten lassen. Die Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ – stammt aus den 80er-Jahren. Sie ist nun endlich aktualisiert und könnte sofort die Honorarsituation entlasten, wenn denn Karl Lauterbach dazu endlich ausreichend motiviert wäre. Dauerthema ist die unselige Budgetierung ärztlicher Leistungen. Stellen Sie sich vor, zu all den zu zahlenden, nicht niedrigen Abgaben und Steuern kommt monatlich jemand vorbei und zieht Ihnen 20 Prozent Ihres Geldes aus der Lohntüte. Wären Sie dann motiviert, volle Leistung zu bringen? Ich bezweifle das. Aber die Ärzte tun es – für ihre Patienten. Das ist Inhalt ihres Berufsethos. Die Politik weiß das ganz genau, spekuliert mit dieser Selbstausbeutung und ist daher so dreist, dies beizubehalten. Wir als AfD sind die einzige aller Parteien, die konsequent die sofortige Abschaffung der Budgetierung fordert. Vielleicht schafft es Frau Werner, Herrn Lauterbach die Ernsthaftigkeit der Situation in Thüringen zu verdeutlichen. (Beifall AfD) Wir Ärzte befinden uns in einer Kultur des Misstrauens, des Zwangs, der Ausbeutung und der drohenden Vernichtung unserer Berufsgrundlage. „Gesundheitskollaps“ ist wahrlich das treffende Wort. Nun gibt es ab und an Sonntagsreden wie zu Coronazeiten. Als Dank erhielten die Mitarbeiter im Stationären- und Pflegebereich eine Coronaprämie. Die ambulante Medizin, welche die Hauptlast der Pandemie trug, wurde auch bejubelt. Doch die vielen fleißigen Arzthelferinnen und Mitarbeiter in den Arztpraxen erhielten als Dank – na? – nichts. Moral und Gerechtigkeit scheinen Begriffe von gestern zu sein, Gleichgültigkeit und Geringschätzung die von heute. Konstruktive Vorschläge, Anträge, Gesetzentwürfe, Appelle, Mahnungen, Proteste sind an der Bundes-, aber auch an der Landesregierung und dem Gesundheitsministerium bisher abgeprallt. Drei Jahre hat das Ministerium gebraucht, aus den Landtagsbeschlüssen ein Gesetz zu erarbeiten, das die haus- und fachärztliche Unterversorgung auf dem Land verbessern soll. Halbherzig ist die Quote von 6 Prozent, und erst frühestens in sechs Jahren wirksam. Ebenso bekommt das Ministerium nicht die für Anfang 2023 angekündigte Niederlassungsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker auf die Reihe. Zahlreiche Ärzteverbände sehen als letzten Ausweg den Protest auf der Straße, wie wir vorhin sehen mussten. Das ist ein absolutes Armutszeugnis für diese Regierung! (Beifall AfD) Die CDU fordert eine zupackende Gesundheitspolitik mit zügigen Reformen und entschlossenem Handeln. Aber wie und mit wem, glauben Sie, werte Kollegen der CDU, soll dies letztlich geschehen? Die letzten Jahre haben uns desillusioniert. Mit dieser Landes- und Bundesregierung wird es keine Lösung geben. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Dr. Klisch das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden, wir hatten gerade vor einer Stunde vor der Haustür eine große Demonstration der Pharmazeuten in unserem Land, der niedergelassenen Ärzte, des medizinisch-technischen Personals und der Zahnärzte. Ich glaube, es war so laut, dass es sicherlich jeder hier im Parlament gehört hat. Es gab lautes Pfeifen, Rufe und viele große Plakate, die uns die Situation unserer Thüringer Menschen in der medizinischen Versorgung möglichst anschaulich machen und uns Politiker dazu bringen sollten, auch zu handeln. Ich persönlich bin genau aus diesem Grund in die Politik gegangen, um zu handeln und um Dinge einfach auch in der Kommunikation voranzubringen. Das tue ich all die Zeit, all die Jahre und das eben auch außerhalb von möglichen Vorwahlkampfzeiten. Deswegen finde ich es relativ schwierig, dass die CDU das nun heute mit einem Tenor zum Thema der Aktuellen Stunde macht, der sich am Ende gar nicht um die ambulante Versorgung kümmert, sondern um die Krankenhausplanung. Natürlich ist Krankenhausplanung auch wichtig für die medizinische Versorgung in unserem Land, aber ich glaube, da draußen gab es gerade ganz andere Probleme. Ich zitiere aus dem Forderungskatalog der Demonstrierenden, die sagen, es wurden mehrfach Versprechen gegeben, die gebrochen wurden. Es heißt immer, die ambulante Versorgung wird gestärkt – das wird nicht eingehalten. Viele Praxen finden keinen Nachfolger. Patienten suchen nach einem Arzt/Zahnarzt oder Apotheken schließen. Und sie sagen, dass die Bundesregierung – das wurde ja auch in vorhergehenden Reden angesprochen – dafür zuständig ist und hier viel zu wenig Finanzmittel bereitstellt. Warum habe ich das jetzt noch mal vorgelesen? Weil natürlich ein Hauptteil der Demonstration, die draußen vor dem Landtag gerade war, sich an die Bundesregierung richtet. Das heißt nicht, dass wir nicht in der Pflicht sind, uns auch darum zu kümmern, denn wir als Land können natürlich im Bundesrat auch Initiativen starten oder Vetos aussprechen, die mögliche Entscheidungen der Bundesregierung zumindest hinterfragen oder blocken. Aber wir können natürlich nicht jedes Handeln der Bundesregierung hier verändern bzw. legitimieren. Deswegen möchte ich einen Gesprächsbeitrag von Frau Dr. Lundershausen von heute aufnehmen. Da ging es darum, dass die Ärzte fordern, Budgets abzuschaffen. Ja, es ist richtig, die Bundesregierung hat bis jetzt die Budgets in der kassenärztlichen Versorgung noch nicht abgeschafft, aber sie hat es in bestimmten Bereichen bereits begonnen und hat es für andere Bereiche angekündigt. Ich gehe davon aus, dass sie das auch vollziehen wird. So werden Kinderärzte zum Beispiel mittlerweile schon seit ein, zwei Jahren nicht mehr budgetiert und Hausärzte sollen in Zukunft nicht mehr budgetiert werden. Es ging um eine – sagen wir mal – funktionierende Digitalisierung im ambulanten Sektor. Da kann ich Ihnen nur aus eigener Perspektive sagen, das ist wirklich eine Katastrophe, wenn Softwaresysteme nicht funktionieren, wenn auch teilweise die Hardware immer wieder nicht kompatibel ist mit neuen Dingen, die gefordert werden, sei es jetzt die elektronische Patientenakte oder anderes. Hier ist wirklich großer Nachholbedarf. Aber auch hier ist in der Tat die Bundesregierung gefragt. Es ging um Respekt, auch um mehr Gesundheitskompetenz bei den Bürgern. Deswegen bin ich sehr dankbar dafür, dass wir es heute noch geschafft haben, auf die Tagesordnung die Abstimmung zu den Entwürfen eines ÖGD-Gesetzes von der FDP als auch von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zu hieven. Wir werden darüber diskutieren und das ist wichtig, weil genau der Öffentliche Gesundheitsdienst uns diesen Aspekt der Prävention bietet. Hier können wir handeln und hier sollten wir handeln. Was wir schon getan haben: Nachwuchs. Das ist ein Thema, bei dem wir auch als Land handeln konnten. Hier haben wir uns relativ früh in dieser Legislatur zusammengetan, weil es ja bekannt ist, dass wir keine Mehrheiten haben. Aber ich bin der Meinung, immer wenn es um die Sache geht, muss man auch überfraktionell Mehrheiten finden. Das haben wir getan. Wir haben auch für die Pharmazie ein neues Gebäude in Jena in Aussicht gestellt, sodass auch hier zumindest für den Apothekennachwuchs mehr gesorgt werden kann. Dass das nicht reicht, da gehe ich absolut konform mit Ihnen, hier müssen wir mehr tun. Und jetzt vielleicht noch mal ein letztes Wort zur Krankenhausplanung. Krankenhausplanung ist auf jeden Fall wichtig, insbesondere in Bezug auf die Tendenzen, die es vom Bund gibt, dass wir hier mehr in die Ambulantisierung reingehen müssen. Aber hier brauchen wir Unterstützung vom Land – nicht nur in Form der Krankenhausplanung, sondern hier sollten wir uns als Land auch für das Geld verantwortlich fühlen. Es braucht auf jeden Fall mehr Finanzen in Sachen Transformation – und das nicht nur von unserem Land, sondern auch vom Bund. Und dafür werde ich mich einsetzen. Herzlich Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU, vielen Dank für die Aktuelle Stunde. Ich will jetzt gar nicht so sehr auf den Bund eingehen, dazu könnte ich was sagen, aber man sieht es an meiner Haarfarbe, die sich leider immer mehr dem Grau nähert, dass ich da mit Sicherheit nicht mit allem zufrieden bin, was in Berlin passiert, auch und gerade im Bereich der Gesundheitspolitik. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder du bist einfach alt!) Das sei aber jetzt gar nicht der Tenor hier. Ich will noch mal auf das eingehen, was Frau Dr. Klisch gesagt hat. Ganz so einfach entlasse ich Sie nicht aus Ihrer landespolitischen Verantwortung. Denn wir tragen exakt hier diese Verantwortung dazu, dass tatsächlich die Dinge, die wir im Land regeln können, auch geregelt werden und dass wir uns darüber unterhalten, wie wir tatsächlich vor Ort gesundheitspolitische Fragen klären wollen. Und die Rede von Herrn Plötner, sich darauf auszuruhen, einen Bruchteil der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erledigen, beispielsweise Investitionen im Krankenhausbereich abzusichern – 75 oder 80 Millionen Euro stehen im Haushalt, gefordert sind 200 Millionen Euro aufgrund von Investitionsstau –, das als eine gesundheitspolitisch strukturelle Maßnahme, die etwas bringt, darzustellen, das ist ein bisschen zu kurz gesprungen. (Beifall Gruppe der FDP) Und ich will da noch mal weiterreden. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir warten auf Ihren Antrag!) Wir reden heute noch über ein Rettungsdienstgesetz. Wir haben das Jahr 2023. Die FDP war es, die ein Rettungsdienstgesetz eingebracht hat. Irgendwann zog Rot-Rot-Grün nach. Wir haben uns bewegt und werden nach einer langen Diskussion dem rot-rot-grünen Entwurf, dem geänderten Entwurf – es gibt ja noch eine Änderung dazu –, zustimmen. Das ist Verantwortung, aber Verantwortung nicht per se, sondern Verantwortung in einer guten und besseren Idee zu haben. Und ich will weitergehen. Niederlassungsförderung: 2021 beschlossen, noch immer nicht umgesetzt. Das ist eine Katastrophe und es versteht auch niemand mehr, woran das liegt. Und die Entwürfe, die vorliegen, weichen auch erheblich von den im Landtag beschlossenen Grundsätzen im Übrigen ab. Auch das wird sicherlich noch Thema sein. ÖGD: 2016 von Rot-Rot-Grün dem Landtag versprochen, Beschluss erneuert durch CDU und Mehrheit im Landtag 2022, nichts ist passiert. Thüringen ist das einzige Bundesland, das den Öffentlichen Gesundheitsdienst noch in einer Verordnung regelt – als letztes Bundesland, alle anderen haben Gesetze. Und diese ÖGD-Verordnung basiert sogar noch auf vorkonstitutionellem DDR-Recht. Ich mache mal weiter. Es liegt ein Entwurf von uns zum ÖGD vor: Bündelung der Zuständigkeit, Entlastung der kommunalen Gesundheitsämter von Gesundheitsberichterstattung, Entlastung von Meldepflichten usw. und das Ziehen auf den aktuellen Stand, das, was der Öffentliche Gesundheitsdienst auch leisten muss. Nur, es kommt natürlich dann auch ein Entwurf von Rot-Rot-Grün – ich sage, sieben Jahre zu spät, aber es kommt wenigstens einer –, aber dann aus den Fraktionen, nicht aus dem Ministerium. (Beifall Gruppe der FDP) Und da frage ich mich schon, wo die verantwortliche Ministerin tatsächlich dann ihre Aufgaben sieht. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir sprechen mit einer Zunge!) Ich mache weiter. Krankenhausplanung: Ja, davon kann ich Sie auch nicht freisprechen, weil Sie exakt mit Ihrer – nein, Mehrheit haben Sie ja nicht, aber weil es in der Debatte nicht gelungen ist, 2020 einen Antrag, eine Rahmensetzung von uns, die genau die Leistungsgruppenplanung, die Leistungsgruppensystematik, das Umstellen der Planungssysteme im Krankenhausbereich eingefordert hat – dies hat vor drei Jahren hier keine Mehrheit gefunden. Heute regen wir uns darüber auf, dass wir noch immer nicht wissen, wie sich die Krankenhauslandschaft in Thüringen weiterentwickeln soll. Dabei ist es am Ende fast, jedenfalls im Grunde, zunächst einmal Mathematik. Notwendigkeit von sektorübergreifenden Planungsinstrumenten: Das will ich alles gar nicht sagen. Aber ich habe Ihnen eine ganze Latte gesagt, wo allein die kleinste Oppositionsfraktion und Gruppe immer wieder permanent Vollzugs- und Ideendefizite dieser Landesregierung offenlegt. Und das geht weiter, nämlich nicht nur mit der Fachkräfteoffensive, wie wir sozusagen kurzfristig tatsächlich die Power, also Studentinnen und Studenten auf einen Studienplatz bekommen, wo wir in Thüringen die Kapazitäten nicht haben, dazu liegt uns ein Antrag vor „Direktzugang Physiotherapie“, also tatsächlich Gesundheitspolitik und Gesundheitsleistungen auch als Teamplay zu verstehen, auch da mit Red-Flag-System, auch, glaube ich, ein ganz wunderbarer Antrag, über den es sich zu debattieren lohnt. Aber es kommt auch von uns; von Ihnen kommt nichts oder es kommt zu spät. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und sich hierhinzustellen und auf einen Haushalt zu verweisen, der nicht mal ansatzweise gemäß § 1 des Thüringer Krankenhausgesetzes für eine funktionierende, wirtschaftliche und adäquate Krankenhausstruktur auch auf Investitionsseite sorgt, sich darauf auszuruhen – lieber Herr Plötner, ich schätze dich sehr –, das war zu wenig. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich habe noch keine grauen Haare, Herr Montag, (Heiterkeit und Beifall SPD) aber das Thema treibt mich doch ganz schön um, muss ich sagen. Die CDU hat heute ein wichtiges Thema besetzt, aber es ist ziemlich einfach zu sagen, Herr Zippel, die Ampel im Bund ist schuld und das Land bekommt nichts hin. Man muss doch mal zur Kenntnis nehmen, dass so eine große Reform nach 20 Jahren im Bund endlich mal angefangen wird. Ich meine, ich muss es jetzt nicht erwähnen – und ich bin sowieso kein Typ, der sagt, was irgendwann mal war, die anderen sind schuld, das ist nicht meine Art –, aber die Ampel ist ja auch noch nicht so lange in der Regierung. Dieses Thema „Gesundheitsreform“, glaube ich, beschäftigt uns nicht erst seit gestern und wir wissen alle sehr genau – wir haben es draußen auch wieder gehört –, dass wir diese Strukturen angehen müssen, und wir müssen das zusammendenken – die ambulante Versorgung und die Versorgung in den Krankenhäusern. Und da braucht es Strukturveränderungen und da kann man eben nicht am Ende sagen, wir erhalten alle Standorte so, wie sie sind, wie das die CDU gern im Moment so sagt. Das sieht vielleicht sehr schön auf Wahlplakaten aus – da gebe ich Ihnen recht, liebe CDU –, aber das können Sie am Ende nicht einhalten und auch nicht umsetzen. Es gibt eine Schieflage, das ist richtig, aber das ist kein Thüringenproblem, sondern das Problem gibt es in ganz Deutschland. Tatsächlich ist die gesundheitliche Versorgung, wenn sich da nichts ändert, in Zukunft gefährdet. Dem Anspruch, eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung in allen Kommunen zu sichern, stellen wir uns auch. Dafür haben wir auch in den vergangenen Jahren viel getan, auch hier in Thüringen. Es ist nicht Sache der Politik allein, da braucht es den Schulterschluss von vielen Menschen, die da auch an einem Strang ziehen, weil, es ist keine politisch leichte Entscheidung, so eine Reform letztendlich gut umzusetzen. Es ist eine zunehmende Tendenz, dass zum Beispiel junge Menschen lieber angestellt arbeiten, als in die Selbstständigkeit zu gehen. Das verspricht die Erfüllung des völlig legitimen Wunsches nach mehr Arbeit im Team, festen Arbeitszeiten und neben der Arbeit auch Familien- und Freizeitgestaltung. Das ist den Menschen, die sich für einen medizinischen Beruf entscheiden, heute sehr wichtig geworden. Das ist nicht allein mit mehr Medizinstudienplätzen und besseren Arbeitsbedingungen aufzufangen, die geforderte Stärkung der ambulanten Versorgung muss sich auch in der besseren Ausstattung mit Finanzmitteln und anderen Ressourcen ausdrücken. Für mehr Wertschätzung für die ambulante Versorgung reichen Blumen und schöne Worte eben auch nicht, sondern wir müssen dafür sorgen, dass über die Reform der Krankenhäuser nicht die ambulanten Versorgungseinrichtungen vergessen werden. Es muss natürlich auch in das System der ambulanten Versorgung investiert werden. Das muss mitgedacht werden, wenn wir über Gesundheitsreform reden. Die Berufsverbände – ich habe es eben schon gesagt – haben heute protestiert hier vor dem Landtag, wir haben es alle mitbekommen. Sie haben auch alle dazu gesprochen, was gut ist, und sie fordern zu Recht auch die Unterstützung der Thüringer Regierung und des Parlaments ein. Aber bitte erlauben Sie mir, an dieser Stelle auch einen Satz über die von der CDU beschriebenen in Teilen Thüringens mehr als 20 Minuten Fahrweg mit dem Personenkraftwagen bis zum nächsten Hausarzt zu verlieren. Ganz ehrlich, liebe CDU, das ist Polemik. Ich nehme an, dass Sie damit die Verteilung der Praxen in der Fläche meinen, die tatsächlich äußerst ungleich ist. Aber auch in Weimar – der Stadt mit der größten Hausarztdichte in Thüringen – brauchen Menschen selten weniger Zeit, um ihre Hausarztpraxis zu erreichen. Sie sollten mit solchen Zahlen keine Unsicherheiten säen. Wichtig ist, dass die im Rettungsdienstgesetz vorgeschriebenen Zeiten eingehalten werden: Rettungsmittel sollen jeden Ort an einer öffentlichen Straße in der Regel in einer Fahrzeit von 12, in dünn besiedelten Gebieten von 15 Minuten erreichen können. Bitte vertauschen Sie das eine mit dem anderen nicht, liebe CDU. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, „Gesundheitskollaps verhindern“, das ist eine komplexe Aufgabe, nachdem eine jahrzehntelang verfehlte Gesundheitspolitik betrieben wurde. Seit Jahrzehnten wächst in Deutschland die Zahl der Ärzte bei stagnierender Bevölkerung und trotzdem steigt die Überlastung der Ärzte. Deshalb sagen wir Bürger für Thüringen: Gesundheit gestalten statt Krankheit verwalten, und Ärzte müssen wieder Ärzte sein dürfen und Freude an ihrem Beruf haben. Dazu gehört eine sofortige Entbudgetierung und Entbürokratisierung bei den Hausärzten. Eine Hausärztin sagte zu mir: Ich habe in den letzten zwei Quartalen zwei Regresse wegen vermeintlich zu viel verordneter Asthmasprays von der KV bekommen und dazu zwei Zufälligkeitsprüfungen von der KV sowie aktuell eine Zufälligkeitsprüfung hinsichtlich des Qualitätsmanagements. Obwohl ich meinen Beruf sehr liebe, habe ich zunehmend weniger Lust, dies alles zu ertragen, und überlege ernsthaft, ob und wie lange ich mir das noch antun möchte. – Ich kenne leider viele Ärzte, die ihren Beruf genau aus diesen Gründen bereits an den Nagel gehängt haben. Das ist sofort änderbar, wenn man nur wollte. Auch die Rücknahme politisch motivierter Berufsverbote für Ärzte, zum Beispiel wegen der Ausstellung von Maskenattesten, oder die schnelle Zulassung ausländischer Ärzte könnte diese Ärztesituation kurzfristig entkrampfen. Das vom Gesetzgeber forcierte Zurückdrängen der Komplementärmedizin muss sofort gestoppt werden und durch eine umfassende Kombination von Komplementärmedizin und Schulmedizin als ganzheitlicher Ansatz ersetzt werden. Eine Kompetenzerweiterung für Heilpraktiker durch die Gesundheitsbehörde würde die Situation auch im ländlichen Raum schlagartig entspannen – auch wieder kurzfristig umsetzbar, wenn man nur wollte. Die vom Gesetzgeber auferlegte Gewinnerzielungsabsicht für Kliniken und Pflegeheime führt zu immer mehr Klinikschließungen, da hier von der Politik der Profit über das Wohlergehen der Menschen gestellt wird. Klaus Dörner wies bereits 2002 im „Ärzteblatt“ auf diesen Umstand hin. Ich empfinde es auch als scheinheilig, dass ausgerechnet die KV zur Demo aufruft, denn gerade durch die KVRichtlinien werden Transparenz, Aufklärung und die Versorgungssicherstellung nach Sozialgesetz eingeschränkt. Fehlerhafte Behandlungsprotokolle führen zu mehr Krankheit als Genesung. Bei Themen wie „mobile Ambulanzen“ oder auch bei der Erprobung von Konzepten des BMC, einer Plattform für Innovationen im Gesundheitswesen, fehlt mir das aktive Engagement Thüringens. Und last, not least wissen wir um die rapid steigende Zahl der psychischen Erkrankungen, die wiederum Ursache für einen Großteil physischer Erkrankungen sind und deren Ursache in den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen liegen. Hiervor dürfen die Augen nicht verschlossen werden und die psychische Gesundheit der Menschen gehört in den Mittelpunkt der Diskussion. Nur psychisch gesunde Menschen können auch Verantwortung für ihre Gesundheit selbst in die Hand nehmen, das ist so wichtig. Danke.

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Das Wort erhält Frau Ministerin Werner für die Landesregierung.

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Heike Werner

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, eine spannende Debatte, auf die ich mich, ehrlich gesagt, gefreut habe, weil es doch die Möglichkeit gibt, mal aus meiner Perspektive darzustellen, was eigentlich zupackende Gesundheitspolitik bedeutet. Ich glaube, jeder hat seine Perspektive. Sie sagen, es ist zu wenig. Ich muss das heute mal so sagen, was CDU und FDP heute hier geliefert haben, ist mir wiederum zu wenig, weil es eben nicht darstellt, wie komplex die Dinge im Gesundheitssystem sind, sondern Sie tun so, als gäbe es ganz einfache Antworten (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir haben die Antworten, das ist das Problem!) An der Stelle will ich doch mal zeigen, worauf es aus meiner Sicht bei einer zupackenden Gesundheitspolitik ankommt. Da zeigt sich eine ganze Reihe Unterschiede, insbesondere zur CDU. Ich will mit dem ersten Unterschied beginnen. Die Frage ist, worauf man Gesundheitspolitik konzentriert. Wenn es nur darum geht, Krankheiten zu behandeln, dann würde man natürlich tatsächlich nur auf stationäre und ambulante Versorgung schauen. Es geht aber auch darum, das Thema der Gesunderhaltung in den Mittelpunkt zu stellen, mehr Gesundheitsförderung zu haben, mehr Prävention. Das heißt also, Leid zu verhindern, Risiken zu minimieren und bei Bedarf eine gute Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Dazu braucht es Fachkräfte, dazu braucht es aber auch, andere Probleme, die wir in unserem Gesundheitssystem haben, anzugehen, zum Beispiel die Ungleichheit. Arme Menschen werden beispielsweise schneller krank, werden schwerer krank, sterben eher. Wie kann man ermöglichen, dass es gleichwertige Lebensbedingungen vor Ort gibt? Wie können wir chronisch erkrankten, älteren Menschen helfen? Das sind alles Fragen, die mich in der Gesundheitspolitik beschäftigen und an denen wir in den letzten Jahren sehr intensiv gearbeitet haben. Ich will kurz ein paar Beispiele nennen: Runder Tisch „Geburt“, wir haben die Studierendenzahlen erhöht, wir haben eine Onlineplattform ins Leben gerufen, die Praxisanleitung für die Hebammen finanzieren wir bis heute und wir haben zum Beispiel durch die Förderung von Geburtshäusern Wahlfreiheit ermöglicht. Wir haben eine Facharztquote ins Leben gerufen, die die CDU bis vor einem Jahr noch bekämpft hat, aber hier an der Stelle scheinbar zum Umdenken gekommen ist. Wir haben auch einen 7. Krankenhausplan in der letzten Legislatur auf den Tisch gelegt, in dem wir beispielsweise das Thema der geriatrischen Versorgung, aber auch der Palliativversorgung – Themen, die in Thüringen besonders bewegen – geklärt haben. Wir haben im Öffentlichen Gesundheitsdienst Gehaltszulagen eingeführt, damit mehr Menschen im Öffentlichen Gesundheitsdienst eingestellt werden. Wir haben auch eine Niederlassungsförderung im ambulanten Bereich beschlossen. Das wurde im Jahr 2014 noch im Landtag beschlossen, seit dem Jahr 2015 gibt es diese Niederlassungsförderung für den ambulanten Bereich. Wir haben auch die Kriterien erweitert. Wir haben mehr im Bereich „Barrierefreiheit“ an der Stelle mit auf den Weg gebracht; aber es war, und da gebe ich recht, gut, diese Förderung auch zu erweitern. Sie wird dieses Jahr noch kommen, aber wir haben Ihnen schon gesagt, wir müssen an dieser Stelle auch mit dem Landesrechnungshof kämpfen, weil der Landesrechnungshof im Moment noch infrage stellt, dass diese Förderung tatsächlich im Interesse des Landes ist. Das sind Probleme, die an solchen Stellen eben berücksichtigt werden müssen. Wir haben wegen des Bereichs „Prävention/Gesundheitsförderung“ eine Landesgesundheitskonferenz eingerichtet, die beispielsweise das Programm „Bewegte Kinder = Gesündere Kinder“, das jetzt in Thüringen verstetigt wurde, damals auf den Weg gebracht. Wir haben Suchtprävention in Unternehmen vorangebracht, das Thema „Stillfreundliche Kommune“, das Thema „Gesundheitskompetenz“, die Frage des anonymen Krankenscheins ist eine Frage, die nicht nur Geflüchtete bewegt, sondern auch Menschen mit deutscher Herkunft, die aus den Versicherungen herausgefallen sind. Wir haben ganz intensiv mit Apotheken vieles auf den Weg gebracht. Der Onlineversand verschreibungspflichtiger Medikamente ist ein Thema. Da haben wir als Land Thüringen gekämpft. Wir haben einen Teilfortschritt erreicht, aber ich erwarte, dass wir an dieser Stelle auch noch zu Verbesserungen kommen. Was die 2. Legislatur angeht: Ich weiß nicht, was Sie, Herr Zippel, Herr Voigt, während der Pandemie gemacht haben. Ich weiß, was ich während der Pandemie gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen hier leisten musste, und trotz alledem haben hier in dieser 2. Legislatur die Landesgesundheitskonferenz weitergeführt, wir haben den Werkstattprozess begonnen, wir haben AGATHE als ein Thema der Prävention/Gesundheitsförderung für ältere, einsame Menschen auf den Weg gebracht. Wir sind dabei, den Maßregelvollzug zu reverstaatlichen. Wir haben im Bereich „Digitalisierung“ sehr viele Investitionsmittel eingestellt und sind gerade dabei, beispielsweise die Digitalisierung der gesamten Rettungskette voranzubringen. Wir haben gemeinsam mit dem Umweltministerium eine Hitzetoolbox auf den Weg gebracht usw. Das sind Dinge, die wichtig und notwendig sind, um tatsächlich einen anderen Blick auf Gesundheit, auch auf Gesundheitspolitik zu haben. (Beifall DIE LINKE) Wir haben uns natürlich auch bei der Investitionsförderung auf den Weg gemacht. Ja, ich bin da noch nicht zufrieden. Aber es war die CDU mit Herrn Voß, die damals die Mittel im Bereich der Investitionen eingefroren hat. Wir haben sowohl in der Einzel- als auch in der Pauschalförderung die Mittel anheben können. Und wir konnten auch eine große Investitionsinitiative starten, weil gerade noch einige Großprojekte notwendig gewesen sind, um auch im Bereich der Krankenhäuser wirklich eine gute flächendeckende Versorgung in Thüringen ermöglichen zu können. Jetzt kommen wir zum Thema der ambulanten Versorgung. Der Antrag der CDU suggeriert ja ein bisschen, dass das Land hier mehr machen könnte. Ja, wir machen vieles; ich habe das eben auch noch mal beschrieben. Aber das eigentliche Problem, warum es in ostdeutschen Bundesländern, in ländlichen Räumen und in strukturschwachen Gebieten für Ärztinnen und Ärzte nicht attraktiv ist, sich niederzulassen, ist die Budgetierung im Gesundheitsbereich. In Metropolen kann man sich vielleicht mit Privatversicherten noch ein kleines Polster aufbauen. Aber im Bereich der ambulanten Versorgung ist das in Ostdeutschland einfach nicht möglich. Und deswegen muss diese Budgetierung endlich abgeschafft werden. Dann wird es auch für Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiv, sich in Ostdeutschland, in den ländlichen, in strukturschwachen Regionen anzusiedeln. Ich habe zumindest heute die CDU gehört, dass sie nicht mehr mit dem Beschluss zufrieden ist, der damals gefasst wurde. Das war ja noch unter Herrn Seehofer, der Beschluss zur Budgetierung. Ich freue mich, dass wir an dieser Stelle die CDU demnächst auch mit im Boot haben. Dazu gehörte auch die Bedarfsplanungsrichtlinie, die unbedingt angepasst werden muss, die gar nicht mehr den Gegebenheiten vor Ort entspricht. Das sind alte Dinge, die – wie gesagt – CDU, FDP an der Stelle bundespolitisch zu verantworten haben und wo ich mir erhoffe, dass es hier zu Änderungen kommt. Aber wir haben auch ganz aktuelle Probleme: das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das nun letztes Jahr noch verabschiedet wurde. Da ist etwas weggefallen, was absolut wichtig gewesen ist: die Neupatientenregelung. Ich habe heute auch gehört, dass Sie gesagt haben, Herr Montag, dass Sie das falsch finden, dass die Neupatientenregelung weggefallen ist. Ich habe das leider hier im Landtag so nicht gehört. Da hätten wir Ihre Unterstützung auf Bundesebene wirklich gebrauchen können. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Zu Recht!) Es ist ein Problem, dass Menschen in Thüringen Probleme haben, einen Arzt zu finden. Durch die Abschaffung der Neupatientenregelung verschärft sich das wieder. Hier wäre es wichtig gewesen, entsprechend tätig zu werden. Ich habe vom Bundesgesundheitsminister gehört, dass die FDP das Problem gewesen ist, also an der Stelle der Finanzminister Lindner, der nicht bereit war, in dem Bereich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie sagen, zu Recht. Ich finde, das ist absolut falsch, weil genau die, die heute hier draußen gestanden haben und die Ihnen heute ihre Sorgen und Nöte dargelegt haben, das sind diejenigen, die jetzt diese Unterstützung bräuchten, auch die finanziellen Mittel bräuchten, damit wir sie langfristig halten. Irgendwann mal ein bisschen Geld dort reinzulegen, das ist einfach zu spät. Wir müssen jetzt die Fachkräfte halten. (Beifall DIE LINKE) Lassen Sie mich noch kurz etwas zum Krankenhausplan sagen. Es wurde schon angedeutet bzw. hat Herr Plötner schon alles zur Verschiebung des Landeskrankenhausplans gesagt: einstimmiger Beschluss, die Krankenhäuser haben mich darum gebeten. Wir sind jetzt dabei, das Gutachten für diesen Landeskrankenhausplan zu erarbeiten – also die Beratungsgesellschaft des öffentlichen Dienstes. Dieses Gutachten wird uns die Ergebnisse in Leistungsgruppen darlegen. Das heißt, das Land Thüringen wird eines der ersten Bundesländer sein, die in der Lage sein werden, ihre Krankenhausplanung mit Leistungsgruppen umzusetzen. Mit dem neuen Krankenhausplan wird das dann möglich werden. Ich bin sehr froh, dass uns die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH – an dieser Stelle so gut unterstützt. Ich hoffe sehr, dass wir damit und mit der kleinen Krankenhausnovelle, die wir demnächst im Landtag gern mit Ihnen abschließen möchten, die Krankenhäuser in die Situation bringen, dass sie schnell, beizeiten und wahrscheinlich viel eher als in vielen anderen Bundesländern wissen, welche Leistungsgruppen sie erwarten, was sie tun müssen und was wir gemeinsam begleiten müssen – das Thema „Transformationsstrukturprogramm“ wurde schon angesprochen –, was wir leisten müssen, damit die entsprechenden Fachpersonen in den Krankenhäusern sind, damit auch die entsprechenden medizinischen und technischen Voraussetzungen gegeben sind. Ich glaube, dass man hier noch mal sagen kann: Thüringen wird hier vorangehen. Wir werden hier im Sinne der Krankenhäuser schnell etwas darlegen können. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Vor dem Wahl- kampf?) Einen letzten Punkt, zu 2., was den Unterschied ausmacht. Herr Zippel, Herr Voigt, ich muss es hier an der Stelle ganz klar sagen: Die Landesärztekammer hat gesagt, es braucht Mut zur Veränderung und Mut zur Wahrheit. Mut zur Wahrheit heißt, mit den Leuten zu reden und gemeinsam ins Gespräch zu gehen und nicht von oben herab irgendwelche 20-Minuten-Regelungen anzukündigen, die Sie überhaupt nicht einhalten können. (Beifall DIE LINKE) Wir reden mit den Menschen, wir reden mit den Akteuren. Wir wollen gemeinsam eine gute Gesundheitsversorgung gestalten und ich bin froh, dass wir inzwischen so ein Vertrauensverhältnis in Thüringen geschaffen haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „‚Gesundheitskollaps‘ verhindern – Thüringen braucht endlich eine zupackende Gesundheitspolitik für eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land“

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den dritten und letzten Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8930 Das Wort erhält Abgeordneter Höcke für die AfDFraktion.

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Björn Höcke AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, Ende 2015 stand Bodo Ramelow am Bahnsteig des Bahnhofs von Rudolstadt und begrüßte mehrere Hundert Männer muslimischen Glaubens mit der Aussprache „inschallah“ und „das ist der schönste Tag in meinem Leben“. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Holen Sie die Story wieder raus?) Diese Art von infantilem Verhalten war es, die den damaligen tschechischen Staatspräsidenten Miloš Zeman zu der Aussage veranlasste: Dieses Land – er meinte Deutschland – wird von Idioten regiert. (Beifall AfD) Acht Jahre sind seitdem vergangen. Acht Jahre Regieren im Bund und Land gegen Recht und Gesetz, acht Jahre Herrschaft des Unrechts, wie das Horst Seehofer mal eingeordnet hat – leider folgten seiner Einordnung keine Konsequenzen –, acht Jahre staatlicher Kontrollverlust. Nach dem Willen der Landesregierung soll es so weitergehen mit der illegalen Einwanderung in unseren Freistaat Thüringen. Stichwort „Kontrollverlust“: Im Justizausschuss wurde vor ein paar Tagen über eine zufällige Stichprobe bei Ukrainer Flüchtlingen im Ilm-Kreis gesprochen. Etwa 30 Prozent sind von ihnen auch in anderen EU-Ländern gemeldet, was den Missbrauch von Sozialleistungen in Größenordnungen vermuten lässt. Von der Landesregierung gab es dazu lediglich ein Achselzucken. Offenkundig hält die Ministerin systematische Kontrollen in diesem Bereich für entbehrlich. Es ist ja nur das Geld des Thüringer Steuerzahlers, das dort verbraten wird. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lügen!) Wenn die Ministerin dann in diesem Kontext weitere 48 Millionen Euro für illegale Migration fordert, die noch nicht mal im Haushaltsplan festgestellt und eingestellt sind, dann macht mich das einfach nur noch sprachlos. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es wäre schön, wenn es so wäre, dass Sie sprachlos sind!) Unterdessen droht der Erstaufnahme von Flüchtlingen im Freistaat der Kollaps. In Suhl sind es mittlerweile 1.500 Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung. In einer Fabrikhalle in Hermsdorf hausen, so muss man das ja leider nennen, 500 Männer auf engstem Raum und die Krätze ist dort mittlerweile auch ausgebrochen. Die Frage, was aus all den Menschen werden soll, wird immer lauter – so lässt sich ein Landrat des Freistaats zitieren. Vor einigen Tagen wurde dieser Satz geformt. Recht hat der Mann. Allerdings kommt die Einsicht viel zu spät, aber besser spät als nie. Tatsächlich geht es, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, auch nicht nur um Kommunikation. Es geht auch nicht nur um Geld. Es geht um finales Denken, und dieses finale Denken sucht man bei der Landesregierung im Allgemeinen und bei der Ministerin, Frau Denstädt, im Besonderen leider vergeblich. (Beifall AfD) Es geht darum, dass Sie, sehr geehrte Ministerin und Landesregierungsmitglieder, einem Großteil der Sozialmigranten, die Sie nach Thüringen gelockt haben, keine humane Entwicklungsperspektive geben können. Es geht um die Existenz unseres Sozialstaats. In NRW sind mittlerweile über 50 Prozent der Bürgergeldempfänger Asylzuwanderer. Es geht um importierten Antisemitismus, vor dem Prof. Schramm gerade in den letzten Tagen noch mal intensiv gewarnt hat, und es geht auch und vor allen Dingen der AfD geht es auch um unsere Identität. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Rot-Rot-Grün hat seit acht Jahren um jeden illegalen Migranten für Thüringen gekämpft und tut es bis heute. Wir erinnern uns an den unsäglichen Winterabschiebestopp. Wir mussten mit Schrecken zur Kenntnis nehmen, dass die Thüringer Landesregierung der Liste der Erweiterung der sicheren Herkunftsländer vor einigen Tagen nicht zugestimmt hat. Auch Sie, sehr geehrte Ministerin Denstädt, vertreten diese teure, die Zukunft gefährdende, antideutsche Einwanderungspolitik. Zu Ihrer absurden politischen Einstellung kommt leider noch hinzu, dass Sie offenkundig ahnungslos, sprachlos und völlig überfordert sind. (Beifall AfD) Es pfeifen die Spatzen von den Dächern des politischen Erfurts: Sie sind die inkompetenteste Ministerin, die der Freistaat Thüringen jemals hatte. (Beifall AfD) Sehr geehrte Frau Denstädt, das heißt nicht, dass Sie als Polizistin nicht einen wunderbaren Job gemacht haben, das kann ich nicht beantworten. Was Sie aber als Ministerin leisten, das können wir als Parlamentarier beantworten, das können die Kommunen beantworten, mit denen Sie eigentlich im Austausch sein müssten, das können all die Menschen beantworten, denen Sie eigentlich dienen sollten – und da kommt nichts außer heißer Luft und Ahnungslosigkeit. Dieser Zustand ist unerträglich, er muss beendet werden. Schaden vom Freistaat muss abgewendet werden. Geben Sie unseren Freistaat nicht weiter der Lächerlichkeit preis, kehren Sie zurück in Ihren bürgerlichen Beruf und legen Sie Ihr Ministeramt nieder! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höcke. Ich rufe für die Fraktion Die Linke Abgeordneten Plötner auf. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist, glaube ich, die falsche Redeliste!) Dann bitte ich kurz einen Augenblick zu warten. Dann machen wir jetzt erst mal weiter. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ta- gesordnungspunkt 2!) Sie können jetzt gern versuchen, mich hier so frisch auf dem Stuhl durcheinander zu bringen, das ist Ihnen auch einen Augenblick lang gelungen. Aber, meine Damen und Herren, wir sind hier, wenn ich in den Spickzettel schaue, völlig richtig, nämlich beim Tagesordnungspunkt 43 c und da war das schon die richtige Anmeldung in der Liste. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder jemand hat etwas Falsches aufgeschrieben!) Wenn der Herr Kollege gerade nicht anwesend ist, machen wir mit Frau Kollegin Henfling weiter. Dann wären Sie jetzt dran, Frau Kollegin Henfling. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt habe ich mich selbst nach vorn gequatscht!) Ja, so kommt man nach vorn.

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Madeleine Henfling GRÜNE

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich weiß gar nicht richtig, wo ich anfangen soll bei den vielen Lügen, die Herr Höcke hier heute wieder auf einen Tisch gelegt hat, gut durchgemischt mit Rassismus, ein bisschen Sexismus war auch dabei, (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wo?) aber das kennen wir ja von der AfD-Fraktion. Für mich steht tatsächlich die Sinnhaftigkeit dieser Aktuellen Stunde infrage, denn wir entscheiden ja heute hier nichts. Ich glaube, Sie schließen sich da ja auch nur den lauten Rufen diverser anderer an dieser Stelle an. Ich verstehe nicht so richtig, was Sie damit bewirken wollen, außer, dass Sie das übliche Spiel treiben, dass Sie erklären wollen, dass Rot-Rot-Grün ja sowieso nicht in der Lage ist, auch nur irgendetwas zu machen. Das haben wir verstanden. Aus Ihrer Perspektive würde ich das sogar als Lob werten, denn faktisch heißt das ja zumindest erst mal, dass wir Ihren Forderungen nicht nachkommen, das ist ja erst mal durchaus gut, gerade in der Migrationspolitik. Ich kann vielleicht diese Aktuelle Stunde erst mal dazu nutzen, noch mal darauf hinzuweisen, dass das Thema „Migrationspolitik“ momentan ja vor allen Dingen populistisch hoch und runter diskutiert wird. Sie haben auch schon wieder Sachen aus dem Ausschuss zitiert, da biegen Sie sich die Zahlen auch, wie Sie sie gerade haben wollen. Sie nutzen das auch, um gegen Ukrainerinnen und Ukrainer zu hetzen, indem Sie ihnen indirekt unterstellen, es handele sich dabei um Sozialmigration, was angesichts der Tatsache eines Krieges in der Ukraine schon böse ist, was Sie hier tun. Im Kern geht es Ihnen darum, Ihre rassistischen Ressentiments hier noch mal nach vorn zu bringen. Da knüpfen Sie aber – und das muss man sagen – leider an die momentane Diskussion deutschlandweit an. Ein Problem dieser Diskussion ist, dass jetzt hier alle naselang von allen möglichen Parteien Vorschläge gemacht werden, die aus meiner Perspektive und auch aus der Perspektive meiner Fraktion in der Migrationsdebatte zu keiner Problemlösung führen, außer man denkt sie bis zum Ende. Man denkt sozusagen das Wir-machen-dieGrenzen-dicht zu Ende, dann muss man aber auch die Gewalt, die damit einhergeht, bis zum Ende denken. Jeder, der fordert, wir machen die Grenzen dicht und wir lassen Asylsuchende hier nicht mehr rein, muss genau das bis zum Ende denken. Das heißt, dass wir Gewalt gegen Menschen ausüben, wenn sie versuchen, ihr Land zu verlassen, und hier bei uns in der Europäischen Union, in Deutschland und in Thüringen Asyl suchen. Das ist das, was viele nicht aussprechen und was aber die AfD genau will. Die AfD möchte diese Gewalt haben. Das würde ich sofort unterschreiben, dass das am Ende genau ihre Forderung ist. Ich nehme auch wahr, dass in dieser ganzen Diskussion seit vielen Wochen darüber gesprochen wird, dass Migration einfach weggeht, dass das nichts ist, was wir als Daueraufgabe haben. Es ist aber eine Daueraufgabe. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wenn Sie ab- gewählt werden, nicht mehr!) Es wird angesichts der Entwicklung, die wir weltweit haben, so sein, dass Fluchtmigration zunehmen wird. Das erleben wir in den letzten Jahren permanent. Für mich ist die Antwort auf diese Entwicklung nicht, dass wir Grenzen dichtmachen, dass wir darüber reden, dass wir nur – was weiß ich – 2.000 Leute reinlassen und wer die Nummer 2.001 ist, hat Pech gehabt, sondern dass wir das individuelle Recht auf Asyl aufrechterhalten und dass wir uns als Gesellschaft, dass wir unsere Verwaltungen, dass wir unsere Kommunen, dass wir uns als Land ordentlich aufstellen, damit wir diese Aufgabe tatsächlich auch bewältigt bekommen. Das ist die Aufgabe, der wir uns stellen müssen, und nicht der Diskussion darüber, wie wir verhindern können, dass Menschen zu uns kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da liegt aus meiner Sicht auch der Hase im Pfeffer: Wir haben hier ein strukturelles Problem. Wir sind an vielen Stellen – und das ist auch nichts, was auf der Ebene der Landesregierung oder auf Ebene der Kommunen geleugnet wird – strukturell auf bestimmte Herausforderungen in diesem Bereich nicht gut vorbereitet. Wir müssen dazu kommen, dass diese strukturellen Probleme abgestellt werden. Das sind natürlich einmal die Fragen von Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Aber Geflüchtete sind übrigens auch nur ein Teil der Migration, über die wir reden. Wir müssen auch darüber sprechen, wie Menschen, die über andere Wege nach Deutschland kommen, gut integriert werden können, schnell Arbeit aufnehmen können und ein normales Leben führen können und nicht im System verharren, was wir ihnen übrigens auferlegt haben. Das ist ja auch immer gut, wir könnten übrigens das System einfach ändern. Wenn wir der Meinung sind, dass Menschen die Möglichkeit haben, sich schneller zu integrieren, liegt der Ball bei uns. Wir finden sicherlich keine Lösung, wenn wir anfangen, Personen an irgendwelchen Stellen auszutauschen, die gerade mit Hochdruck daran arbeiten, genau diese strukturellen Probleme anzugehen. Deswegen noch mal mein Aufruf an alle demokratischen Fraktionen wie auch schon in der letzten Woche: Lassen Sie uns zur Sacharbeit zurückkehren und die Herausforderungen lösen, die auf dem Tisch liegen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die Gruppe der FDP rufe ich Abgeordneten Kemmerich auf.

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Thomas L. Kemmerich FDP

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hause, an den Bildschirmen, diversen Endgeräten und natürlich liebe Kollegen Abgeordnete, der Gemeinde- und Städtebund forderte letzte Woche die Entlassung der Ministerin. Ich will auch kurz auf die Performance der Ministerin eingehen. Bei der Migration wird wahrscheinlich die Schulnote 6 verteilt werden (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind hier nicht bei „Thüringen sucht die Superministerin“!) und im Bereich „Justiz“ eher „nicht teilgenommen“. Insofern muss man tatsächlich sehr infrage stellen, wie sie denn ihre Aufgabe für den Freistaat Thüringen erfüllt. Aber denjenigen, die sich von dem Rücktritt eine Menge versprechen, möchte ich ganz deutlich sagen: Damit lösen wir kein einziges Problem. Wie sieht es aus? Die Integration der Migranten in Thüringen stellt uns vor große Probleme und ist nach wie vor quasi ungelöst. 80 Prozent der befragten Bevölkerung sagen: Das ist unser Kernproblem, gebt uns hier eine Lösung. Erstaufnahme ist völlig überfüllt, heute fast 1.500 Menschen in Suhl nach Agenturmeldungen. Die Kommunen fühlen sich alleingelassen. Die Finanzen sind ungeklärt. Widersprüchliche Aussagen der Landesregierung: Kaum wurde die neue Ministerin berufen, folgte eine Interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Hoff. Dann gibt es noch den für uns eigentlich zuständigen Innenminister mit Herrn Maier. Die öffentliche Diskussion, die da geführt wird, haben wir verstörend am Wochenende erlebt. Ich denke, Innenminister Maier hat mit Recht gesagt, es war unabdingbar, dem Kanon der Liste der sicheren Herkunftsländer zuzustimmen laut Beschlussfassung im Bundesrat. Die Landesregierung hat sich mit Rot und Grün oder Dunkelrot und Grün durchgesetzt, eben dies nicht zu tun. Es wird nach wie vor konterkariert, dass wir hier ein echtes Problem haben. Wir würden an der Seite von Herrn Maier stehen. Aber was ist die Realität? Herr Ramelow hat mit permanenten Protokollnotizen – er nimmt nicht mal an der Debatte teil – zum Ausdruck gebracht, dass sie eben nicht hinter einem anderen Umgang mit der Flüchtlingspolitik stehen. Die Grünen, erst recht die Grüne Jugend, werden nicht müde zu sagen: Alles geht nicht, wir müssen weiter so machen. Und die Linke hat zuletzt auf ihrem Parteitag noch mal gesagt, dass sie die Einzigen wären für eine humanitäre Flüchtlingspolitik. Ja, wenn die denn so aussieht, auch das ist völlige Fehleinschätzung. Ich will zu ein paar Kernforderungen kommen, wie wir sagen, so kann man das Problem hier vor Ort lösen, denn wir müssen ja sehen, was können wir in Thüringen machen. Zunächst als wichtigstes oder eins der wichtigen Dinge: Zustimmung zur Erweiterung der sicheren Herkunftsländer. Und da hilft es auch nicht, permanent zu sagen: Das bringt nichts. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und dann? – Es bringt doch auch nichts!) Die Anerkennungsquote ist deutlich gering, deutlich unter 5 Prozent. – Brüllen Sie irgendwo anders, lassen Sie mich in Ruhe ausreden! – Die Anerkennungsquote ist deutlich unter 5 Prozent. Insofern ist das eine sinnvolle und wichtige Maßnahme. Der Freistaat soll Zuwendungen an die Asylbewerber von Geldleistungen auf guthabenbasierte Kreditkarten oder Geldkarten umstellen. Auch das gibt einen niedrigeren Pull-Effekt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt keinen Pull-Effekt!) Das ist wohl auch insgesamt mehrfach so abgestimmt und auch da muss nicht Thüringen wieder Bummelletzter sein und sich hier hervortun mit etwas, was nicht möglich ist. Wir kommen zur Abschiebung. Auch da, Frau Ministerin – Sie haben es übrigens im Ausschuss selber noch gesagt, es sind zurzeit etwa um die 700 abschiebepflichtige Personen in Thüringen zu ermitteln –: Schiebt sie ab. Auch das gibt freie Kapazitäten. Wie kommen wir dazu, dass wir in Thüringen bei Asylverfahren insgesamt in der Verfahrensdauer liegen können – Rheinland-Pfalz bekommt das in sechs Monaten hin, Thüringen braucht dafür 18,8 Monate. Das ist die dreifache Zeit. Insofern könnten wir auch hier Asylverfahren straffen, indem wir Zuständigkeiten zusammennehmen; auch das wird die Möglichkeiten erhöhen, hier schneller für Klarheit zu sorgen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das macht doch nicht Thüringen, sondern das Bundesamt!) Und greifen wir es noch mal auf, was die Kollegin von den Grünen gerade wieder gesagt hat: keinen Schutz der Grenzen. Nein, wir müssen wahrscheinlich sogar wieder darüber nachdenken, Dingen zu folgen, die wir alle nicht für appetitlich oder schön halten, das sind australische Vorbilder. Die Grenzen von Europa müssen dicht sein. Wir müssen die Kontrolle über die Grenzen zurückerhalten und damit die Kontrolle über das, was auch in Deutschland passiert. Alle anderen Länder gucken auf uns Deutsche und sagen: Was macht ihr da? Und Thüringen bleibt Vorreiter und sagt, wir machen am besten nichts. Wir müssen die europäischen Grenzen schließen, wir müssen Kontrolle über das Geschehnis wiederherstellen in Deutschland und in Thüringen. Man merkt an allen diesen Aussagen, dass wir diese Kontrolle längst wirklich verloren haben. Und bemerkenswert und zum Schluss möchte ich sagen: Wir Freien Demokraten, aber auch die CDU haben Minister Ramelow aufgefordert, eine Regierungserklärung zu diesem Chaos abzugeben. Fehlanzeige! (Beifall CDU) Er verweigert sich dessen, er nimmt – nochmals gesagt – nicht mal an der Debatte teil. Es wird höchste Zeit, dieses Tohuwabohu zu beenden, mal zu wissen, mit wem hat man es überhaupt zu tun, wer übernimmt Verantwortung. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt kein Tohuwabohu!) Entscheidungen trifft scheinbar sowieso keiner, aber wer übernimmt Verantwortung für das, was in Thüringen passiert bzw. nicht passiert, um der Bevölkerung endlich wieder mal den Eindruck zu geben: Ja, wir haben das Problem nicht nur verstanden, erkannt, sondern sie tun auch was. Und alle, die nicht wollen, dass eine Partei immer stärker wird, die sollten sich diese Worte zu Herzen nehmen (Beifall Gruppe der FDP) und endlich anfangen zu handeln. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Und das Wort hat für die CDU-Fraktion Abgeordneter Schard.

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Stefan Schard CDU

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die AfD heute im Landtag mit ihrer Aktuellen Stunde dazu auffordert, dass sich der Thüringer Landtag der Migrationspolitik widmen und stellen soll, so möchte ich an dieser Stelle auch zum Beispiel auf den Punkt 22 verweisen, der auf der Tagesordnung steht und diesen Freitag dann auch noch bearbeitet wird. Festzustellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass der Ansatz der Landesregierung, nämlich diese Flüchtlingskrise auszusitzen, mehr als gescheitert ist. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das Problem ist nicht nur herausfordernd, die Probleme sind auf allen Ebenen existenziell und es ist nicht erkennbar, dass die Landesregierung in den vergangenen Monaten ihrer Pflicht gerecht geworden wäre, hier beherzt gegenzusteuern. Die Kommunen stehen vor dem Kollaps, die Erstaufnahmeeinrichtungen platzen aus allen Nähten, in der Gesellschaft rumort es unüberhörbar und Suhl ist mittlerweile zu einem Synonym einer gescheiterten Landesregierung zumindest in diesem Fall geworden. (Beifall CDU) Die Aufforderungen, meine Damen und Herren, meiner Fraktion, mehr landeseigene Unterbringungsplätze zu schaffen, wurden monatelang überhört und damit wertvolle Zeit verschwendet. (Beifall CDU) Und wenn man die Situation jetzt mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts der Frau Ministerin Denstädt vergleicht, so muss man zu dem Schluss kommen, dass in Sachen Entlastung nichts erreicht wurde und die ganze Situation sogar noch dramatischer geworden ist. (Beifall CDU) Im zuständigen Ausschuss bekommen wir zu oft auf konkrete Fragen nur Ausflüchte und Durchhalteparolen zu hören – und das in einer der größten Krisen, die absehbar seit geraumer Zeit auf uns zugerollt ist. Meine Damen und Herren, anstatt die Flüchtlingskrise zur Chefsache zu machen, lässt der Ministerpräsident hier der Angelegenheit freien Lauf. Das ist eine Art der Krisenbewältigung, die so nicht weitergehen kann, das zeigt schon allein der sich immer weiter verschärfende Zustand in Thüringen. In den Planungsregionen sollen nun neue Gemeinschaftsunterkünfte entstehen und es soll auch eine neue EAE geben. Wie lange dieser Prozess dann andauern soll und umgesetzt werden kann, das weiß die Ministerin vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Und wenn ich nach Nordhausen schaue, wo die ganze Sache eigentlich als abgemacht gilt, äußerte sich der zuständige Landrat in der letzten Woche, dass es lediglich um den Ausbau der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte geht und hier individuelle Wohnbereiche eingerichtet werden sollen und der Umbauprozess dann mindestens zwei Jahre dauert und damit die Belegungssituation auch noch zusätzlich eingeschränkt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen klagen seit Monaten über eine mangelnde Kommunikation und wenn man sich die Ankündigungen der Frau Ministerin beispielsweise in der „Osterländer Volkszeitung“ vom 10.01. dieses Jahres in Erinnerung ruft, in der die Ministerin ankündigte, die Zusammenarbeit mit den Kommunen verbessern zu wollen, oder in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 11.01., wo gesagt wurde, dass es kommunikativ viel Aufholbedarf gäbe, dann muss man sich natürlich an dieser Stelle fragen, wie die Kommunen denn über so viel mangelnde Kommunikation klagen können. Man braucht aber gar nicht so weit in die Vergangenheit schauen. Aktuell wurde der Haushaltsentwurf vorgelegt, und ehe die Beratungen dazu noch so richtig ins Rollen gekommen sind, stehen schon abweichende Forderungen fest, und das in Größenordnungen hinsichtlich des Etats Migration, und auch das Verlangen nach mehr Personal steht im Raum. Dass dann zu Recht auch die Frage aufgeworfen wird, ob es sich überhaupt noch lohnt, sich mit dem vorgelegten Papier zu beschäftigen, das erklärt sich, denke ich, auch von selbst. Beim vom Ministerpräsidenten gleich zu Beginn dieses Jahres erwarteten, unverzüglich und vordringlich einzurichtenden Migrationsamt sind knapp ein Jahr später mehr Fragen offen, als beantwortet wurden. Am Ende muss man dann zusammenfassend feststellen, dass diese Krise, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich eine Krise der zuständigen Ministerin ist, es ist aber auch eine Krise der gesamten Landesregierung einschließlich des Ministerpräsidenten. (Beifall CDU) In anderen Bundesländern – und ich habe die Zeit genutzt, vielfach auch Kontakt aufzunehmen – reibt man sich verwundert die Augen, wenn die Sprache auf die Krisenbewältigung hier in Thüringen kommt. Und man braucht nicht viel Fantasie, um festzustellen, dass es insgesamt so nicht weitergehen kann, meine Damen und Herren. Die Bilanz ist in der Tat verheerend und die Thüringerinnen und Thüringer erwarten zu Recht Antworten, die sie bis jetzt nicht bekommen haben. Und die Thüringer erwarten auch zu Recht, dass der Ministerpräsident zu dieser Krise eine Regierungserklärung abgibt. Das ist mehr als überfällig. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Schard. Und jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete König-Preuss zu Wort gemeldet.

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Katharina König-Preuss Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen und auch diejenigen, die am Livestream oder auch hier oben auf der Tribüne zuschauen. Heute ist der 1. November 2023. Heute vor 30 Jahren, am 1. November 1993, wurde das Asylbewerberleistungsgesetz verabschiedet. Ein diskriminierendes Gesetz, was Unterschiede in der Behandlung von Menschen aufmacht, ein Gesetz, das Menschen aufgrund ihres Status sozusagen einordnet und ihnen entsprechende Mittel, die zur Verfügung stehen sollen, zuordnet. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag eigentlich schon verständigt, endlich gegen dieses diskriminierende Gesetz vorzugehen und unterschiedliche Diskriminierungsfaktoren abzuschaffen. Das ist gerade nicht feststellbar, sondern feststellbar ist genau das Gegenteil: zusätzliche weitere regressive Forderungen, angefangen damit, dass man Geflüchteten kein Bargeld zur Verfügung stellen sollte, sondern wieder auf Sachleistungen umstellen sollte, dass mittlerweile die Erzählung kursiert, dass Menschen sich auf Fluchtwege machen, auf denen sie sterben – und wir alle wissen um Tausende Menschen, die im Mittelmeer gestorben sind –, um dann hier monatlich ein geringeres Geld als das, was zumindest anderen Menschen zusteht, zu erhalten oder auch – so die teilrassistische Erzählung – um sich hier die Zähne machen lassen zu können. Wir leben in Zeiten, in denen rassistische Debatten ausgetragen werden und in denen man meint, Konflikte und Krisen, die auf der Welt herrschen, auf dem Rücken von Geflüchteten austragen zu können, statt die Krisen und die Konflikte auf der Welt anzugehen und sich dem auch ehrlich zu stellen. Mit „ehrlich zu stellen“ meine ich: Sie tun hier so in Ihrer Sprache, schon in der beantragten Aktuellen Stunde einer rassistischen Partei, eine rassistische Aktuelle Stunde mit einer rassistischen Sprache: „Kontrollverlust“, „Masseneinwanderung“, „außer Kontrolle“, „Überforderung“. Das Ganze wurde jetzt zum Teil noch getoppt durch Krise, Kollaps, Chaos, Tohuwabohu. Wer nicht will, dass die rechte Partei Zugewinne macht, müsse endlich handeln und auch was tun. Ich glaube, viele haben überhaupt nicht auf dem Schirm an erster Stelle, dass es um Menschen geht, und an zweiter Stelle, um wie viele Menschen es geht. Deswegen will ich Ihnen mal ganz kurz die Zahlen für Thüringen sagen: Es geht in Thüringen mit Stichtag heute in diesem Jahr um 6.940 Menschen, die angekommen sind und hier in Thüringen ihren Asylantrag stellen, nicht einmal 7.000 Menschen in diesem Jahr. Im vergangenen Jahr waren es 6.200 Menschen, die hier ihren Asylantrag stellten. Das heißt, wir reden insgesamt von irgendetwas um die 13.000 Menschen. Die kommen nicht irgendwoher, sondern die kommen, wenn man sich das anschaut, wie die prozentuale Verteilung ist, zu 32,2 Prozent aus Syrien. Alle, die sich etwas mit der Situation beschäftigen, wissen, wie die Situation in Syrien ist und dass Menschen aus Syrien ein Bleiberecht, ein Asylrecht hier in Deutschland bekommen. Die kommen zu 16,8 Prozent aus Afghanistan. Auch das sind Menschen, die vor Unterdrückung fliehen, die vor den Taliban fliehen, da sind Frauen darunter, die von den Taliban gefoltert, hingerichtet werden, die kommen hier nach Thüringen. 6.940 Menschen mit Stand heute. Sie machen eine Debatte auf, als ob das Land Thüringen im Chaos versinken würde wegen 6.940 Menschen, die auf der Flucht sind und froh sind, hier einen Ort gefunden zu haben, an dem sie vielleicht erst mal zur Ruhe kommen können, ihr Asylverfahren beenden können und dann, wenn es gut geht, die Chancen haben, zu bleiben, auch selber arbeiten zu können, sich selber ernähren zu können, ihre Familien ernähren zu können und hier ein neues Zuhause finden zu können – 6.940 Menschen. Darum geht es. Das, was wir hier erleben, ist nichts anderes als eine auf dem Rücken von Schutzsuchenden ausgetragene Debatte. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, es gibt Probleme in der Unterbringung von Geflüchteten, definitiv gibt es Probleme. Da ist nicht das geschehen, was hätte geschehen sollen und hätte geschehen müssen. Da hätten wir alle, vom Land über die Kommunen, aber auch die Gesellschaft, viel mehr machen können und machen müssen. Ich glaube aber, dass es falsch ist, so eine Debatte hier in dieser Form auszutragen. Ich halte es für grundsätzlich falsch, eine rassistische Debatte zu führen, wenn es darum geht, wie wir mit Geflüchteten umgehen. Ich halte es für grundsätzlich falsch, dass wir nur noch regressive Debatten führen, statt uns notwendigen progressiven Positionen zu stellen, die da wären, unter anderem Arbeit zu ermöglichen anstelle von Arbeitsverboten für Geflüchtete (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Ihre Redezeit, Frau Kollegin.

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Katharina König-Preuss Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

oder eben auch, das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abzuschaffen, nach 30 Jahren ist es an der Zeit. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Frau König-Preuss. Damit liegen mir aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Hoff zu Wort gemeldet.

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Prof. Dr. Hoff

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, bei der ersten Rede, die hier gehalten wurde in dieser Aktuellen Stunde, ist ein vermeintliches Zitat des früheren tschechischen Staatspräsidenten zitiert worden, von dem schon der einfache Leser einer kurzen Internetrecherche feststellen kann, dass vom Präsidenten bestritten wurde, dass dieses Zitat von ihm gemacht wurde. Wenn man das durch eine einfache Internetrecherche parallel zu der Rede von Bernd Höcke rausfinden kann, dann wäre es doch vielleicht angemessen – obwohl Sie das seit 2016 hier hoch- und runternudeln in Ihren Reden –, mal darauf hinzuweisen, dass es einfach eine Fake-Information ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite: Ich will noch mal darauf hinweisen, dass über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Liste sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat bislang nicht abgestimmt worden ist. Ich wiederhole das, weil ich das schon so oft hier im Plenum gemacht habe, immer und immer wieder: Wenn die Bundesregierung eine Initiative macht, von der die Länder berührt sind, ist zunächst, bevor der Bundestag sich damit befasst, der Bundesrat darüber zu informieren. Und wenn der Bundesrat keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den Gesetzentwurf hat, dann ist der Bundestag in der Situation, über diesen Gesetzentwurf überhaupt erst beraten zu können. Am 20. Oktober in der Bundesratssitzung – 1.037. Sitzung des Bundesrats – ist also die entsprechende Drucksache – ich glaube: 437/23 – aufgerufen worden. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzesvorhaben in der Sache keine Einwendungen erhoben, hat damit den Weg freigemacht für die parlamentarischen Beratungen im Bundestag. Und entscheiden wird der Bundesrat dann, wenn im Bundestag darüber entschieden ist. Alles andere – Spekulationen darüber, wie das Land Thüringen sich in einer entsprechenden Gesetzesbefassung, nachdem der Bundestag entschieden hat, befasst hätte – kann man nicht rückwirkend machen, weil der Gesetzentwurf erst reinkommt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wie viele andere Bundesländer haben das gemacht?) Was heißt, wie viele andere Bundesländer haben das gemacht? Hat der Bundesrat Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben? Nein. Und das war die einzige Frage. Der Bundesratspräsident stellt die Frage: Gibt es Einwendungen gegen den Gesetzentwurf? (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wie viele andere Bundesländer haben Einwendungen gemacht?) Das war die Frage. Dann gibt es einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag und dann wird sich die Frage stellen: Wie sieht denn der Gesetzentwurf am Ende aus? Aber kein Bundesland stellt sich hin und sagt: Egal, wie der Gesetzentwurf aussieht, wir sagen schon mal prophylaktisch „Ja“. Und insofern: Selbst Ihre Unionsregierungen, die mit den Grünen regieren, werden sich auch nicht hinstellen – Ihr Hendrik Wüst oder Ihr Boris Rhein – und sagen, wir machen das. Denn das, was die Union in dem Überbietungswettbewerb derzeit fordert – und da bin ich bei dem entscheidenden Punkt –, muss am Ende in ein Gesetzgebungsverfahren kommen und das Gesetzgebungsverfahren entscheidet. Insofern unterscheiden wir uns als Landesregierung von Ihnen, indem wir nicht Ankündigungspolitik machen, sondern uns mit Sachverhalten und Fakten auseinandersetzen, und das ist das, worüber ich hier gerade spreche. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das sieht man in Suhl, das sieht man bei der Erstaufnahmeeinrichtung – Zelten in Eisenberg!) Ich habe kein einziges Zelt in Eisenberg gesehen und insofern ist die spannende Frage, ob Sie aufgestellte Zelte in Eisenberg gesehen haben. Wenn Sie die gesehen haben, können wir uns das gern gemeinsam angucken. Aber lassen Sie uns doch an der Stelle gern bei Fakten bleiben und nicht bei Vermutungsvorschlägen Ihrerseits. Insofern sind wir bei dem Punkt, über den wir jetzt … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU) Können Sie den Abgeordneten Voigt fragen, ob er die Rede halten möchte? Aber dann müsste er Chef der Staatskanzlei sein. Soweit ich weiß, ist er bisher nur Abgeordneter der CDU. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Oh, oh, oh! Das gibt’s jetzt nicht!)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Minister. (Unruhe im Hause) Halt, Moment mal bitte, jetzt erst mal ein bisschen Ruhe im Haus! Erstens: Solche Vorschläge sind rein rhetorischer Natur, ich würde sie ein bisschen als grenzwertig einschätzen.

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Prof. Dr. Hoff

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Da haben Sie recht, Herr Präsident. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das hoffe ich auch!)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Zweitens hat jetzt (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU) der Minister das Wort und ich bitte um Ruhe im Haus.

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Prof. Dr. Hoff

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Gut, dann haben wir zumindest die Frage der Funktionen geklärt. Ich würde jetzt für die Landesregierung in der Aktuellen Stunde weitersprechen. Wir haben am Montag der kommenden Woche die Ministerpräsidentenkonferenz, die gemeinsam mit dem Bundeskanzler und der Bundesregierung tagen wird. Die Tagesordnung ist umfangreich, 16 Tagesordnungspunkte stehen auf der Agenda, unter anderem der Deutschlandpakt für die Planungsund Genehmigungsbeschleunigung und auch der Tagesordnungspunkt 6, die fortgesetzte Beratung zur Migrationspolitik. Ich will an der Stelle mal festhalten, dass, wer in die Tageszeitung schaut, wer die Agenda der Bundesregierung und aller 16 Landesregierungen sieht, weiß, dass alle 16 Bundesländer – Thüringen eingeschlossen – vor enormen Herausforderungen stehen. Und ja, es gehört zum Geschäft der Opposition der jeweiligen Landesregierung, deutlich zu machen, dass sie den Aufgaben selbstverständlich nicht entsprechend gewachsen ist etc., etc. Insofern ist das, was die Abgeordneten Kemmerich und Schard hier in der Aktuellen Stunde gemacht haben, das übliche Geschäft zwischen Opposition und Regierung. Gleichzeitig wäre es aus meiner Sicht wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Fragestellung, vor der wir stehen, in allen 16 Bundesländern und der Bundespolitik insgesamt zu den vordringlichen Themen gehört, die zu meistern sind. Die Blickwinkel auf diese Fragestellung sind selbstverständlich jeweils unterschiedlich. Wie gesagt, am 6. November wird im Bundeskanzleramt die Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundesregierung stattfinden. Davor eine Regierungserklärung hier im Plenum abzugeben, ist doch hinfällig, denn es geht im Kern um die Ergebnisse. Und darüber werden wir uns im Landtag in Thüringen auch auseinanderzusetzen haben und nicht im Vorfeld von solchen Besprechungen hier mit dem Instrument von Regierungserklärungen arbeiten. Wenn ich auf die anderen Bundesländer verweise, dann will ich auch noch mal deutlich machen, in den 16 Bundesländern ist die Zuordnung der Integrations- und Migrationspolitik sehr unterschiedlich, im Sozialministerium, im Innenministerium, gemischt, jeweils zugeordnet in einzelne, also separate Integrationsministerien. In allen Ländern sind die Herausforderungen unterschiedlich. Aber in allen Ländern gibt es einen hohen Druck, zu Lösungen zu kommen. Insofern ist die Forderung, die Migrations- und Integrationspolitik vom Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in das Innenministerium zurückzuverlagern, zwar eine oppositionelle Forderung, die irgendwie dazu bringt, dass man bei dpa eine Meldung hat, aber was in der Sache der Lösung tatsächlich dienen soll, dass man in einer solch angespannten Situation dann auch noch einen Behördenwechsel vornimmt, das erschließt sich nicht, insofern werden wir dem auch nicht Rechnung tragen. Im Übrigen will ich an die Arbeit Ihres Parteikollegen Stampf erinnern, der nun für die Bundesregierung entsprechend Aufgaben wahrnimmt, der in seinem in NRW seinerzeit gebildeten Integrationsministerium die unterschiedlichsten Funktionen zusammengeführt hatte aus dem Arbeitsministerium, aus dem Innenministerium, aus anderen Bereichen und insofern ein Stück weit in Nordrhein-Westfalen das gemacht hat, was hier der Vorschlag der Integrationsministerin für das Amt für Migration und Integration ist. Insofern gibt es hier keine konzeptionellen Schwächen, sondern es liegt ein Gesetzentwurf vor. Der Gesetzentwurf ist im Parlament in einer Anhörung beraten worden. Es ist die Entscheidung zu treffen, wie man mit diesem Gesetzentwurf umgeht. Am 16. Oktober 2023, vor knapp zwei Wochen, hat die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in einer Sondersitzung des zuständigen Ausschusses zur aktuellen Entwicklung der Asylund Flüchtlingssituation in Thüringen berichtet. Sie ist ausführlich auf die Fragen der CDU-Fraktion aus der Vorlage 7/5651 eingegangen und hat die darin gestellten elf oder zwölf Fragen ausführlich beantwortet, und es ist, wenn ich das Protokoll der Sitzung richtig nachvollzogen habe, zu einzelnen Aspekten dann die fortgesetzte Diskussion auch vereinbart worden. Die Zahl der Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, und damit auch nach Thüringen, ist tatsächlich hoch. Alle Länder sind gefordert, gemäß den Verpflichtungen nach § 44 Abs. 1 Asylgesetz mit dieser Lage umzugehen. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, sowohl innerhalb der Regierung durch Zusammenarbeit verschiedener Ministerien als auch im Zusammenwirken mit den Kommunen, der Wirtschaft, den Geflüchtetenorganisationen. Die Verantwortung ruht auf vielen Schultern, insofern gehen Vorwürfe an einzelne Personen an der Sache vorbei, auf der kommunalen Ebene übrigens genauso wie auf der Landesebene oder auf der Bundesebene. Wir gehen davon aus, dass bei der gemeinsamen Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 6. November wesentliche Festlegungen getroffen werden. Drei Aspekte gestatten Sie mir abschließend anzusprechen. Das Erste: Die Stadt Suhl nimmt als Stadt, in der die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ist, eine besondere Verantwortung wahr. Dieser besonderen Verantwortung tragen wir als Land auch in einer dauerhaften Auseinandersetzung mit der Stadt Suhl Rechnung. Wir gehen mit den Forderungen der Stadt Suhl sorgsam um. Wir schaffen weitere Kommunikationsinstrumente, die sich auch die Stadt wünscht, wie beispielsweise das Instrument „Wiedereinrichtung des Runden Tisches“. Gleichzeitig geht es auch um die Frage, so wie man das in Mühlhausen in der vergangenen Wahlperiode gemacht hat, den besonderen Herausforderungen einer solchen Stadt auch in der Frage von Infrastrukturausstattung etc. mit Rechnung zu tragen. Ich hatte bereits über das Amt für Migration und Integration gesprochen. Die Bertelsmann Stiftung hat in dieser Woche eine Studie zu der Tätigkeit von Ausländerbehörden und deren Modernisierung veröffentlicht, ein Thema, das in allen Kommunen in Deutschland steht. Die vier Handlungsfelder, die die Bertelsmann-Studie dort identifiziert hat, sind welche, die wir einer sachlichen Diskussion zugrunde legen sollten: die Reduktion von Prüfaufträgen, insbesondere durch bundesgesetzliche Maßnahmen, aber auch landesseitige Runderlasse. Hierzu gehört zum Beispiel im Verfahrensgesetz, dass einmal von der Behörde anerkannte Dokumente dann auch dauerhaft von den anderen Behörden entsprechend anerkannt werden etc. Digitalisierung themenübergreifend denken und koordiniert nutzen, Personal auf der kommunalen Seite in den Ausländerbehörden aufstocken, besser ausbilden und höher eingruppieren als ein wichtiger Punkt, aber auch die Zentralisierung von Aufgaben prüfen, integrierte Ämter für Migration einrichten. Darauf reagiert auch der Vorschlag des Amts für Migration, Integration. Ein allerletzter Punkt: Ich will noch mal auf den Bereich von Arbeit und Integration eingehen. Der Ministerpräsident hat über Jahre hinweg am Spurwechsel in der Arbeitsmarktpolitik gearbeitet. Ohne den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hätte es diesen Spurwechsel nicht gegeben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist etwas, das aus Thüringen gekommen ist und der Wirtschaft nutzen wird. Ich hätte mich gefreut, wenn auch das mal anerkannt worden wäre. Aber ich sehe, dass der Abgeordnete Kemmerich den Kopf schüttelt. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Ramelow das jemals gesagt hat!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Der Abgeordnete Kemmerich bestreitet, dass dieser Spurwechsel eine Wirkung hat. Ich bedauere das, der Ministerpräsident ist dort an dieser Stelle bedeutend weitsichtiger. Insofern freue ich mich auch, dass der Ministerpräsident sich für eine weitergehende, schnellere Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgesprochen hat, denn er hat sehr deutlich gesagt: Wir sollten Flüchtlingen ein Recht auf Arbeit geben, statt sie an der Arbeit zu hindern. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Minister. Nach § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung ergeben sich erneut 2 Minuten Redezeit für jede Fraktion oder Gruppe. Wünscht jemand, davon Gebrauch zu machen? Herr Abgeordneter Kemmerich, und danach habe ich die Wortmeldung von Herrn Schard gesehen.

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Thomas L. Kemmerich FDP

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Hoff, schön, dass ich Gelegenheit habe, noch mal kurz darauf zu reagieren. Thema „Spurwechsel“: Also in Diskussionen, die wir nach dem Jahr 2015 geführt haben, weiß ich, dass ich schon in meiner Eigenschaft als Bundesvorsitzender des Liberalen Mittelstandes den Spurwechsel gefordert habe. Das ist sieben Jahre her. Wer immer da die Copy-and-Paste-Rechte haben möchte, herzlichen Glückwunsch, dass die Idee jetzt später dann doch noch aufgegriffen wurde. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Wer setzt sie durch?) Es hat sich überhaupt nichts durchgesetzt, es setzt sich eben nichts durch, gerade was unseren Freistaat betrifft. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Thema „Zelte“: Ich weiß gar nicht, warum Sie sich da so aufgeregt haben. Wie bewerten sie denn den Wahrheitsgehalt der Meldung der TLZ vom 26.10., dass jetzt in Eisenberg Zelte aufgestellt werden? Das haben wir doch nicht aus der Luft gegriffen. Vielleicht stehen sie heute noch nicht. Sie haben noch keine gesehen, jedenfalls da nicht, aber es ist doch das Scheitern, dass wir heute in Suhl wieder überbelegt sind. Die Abschiebung funktioniert nicht. Wenn wir darüber nachdenken, wie wir den Geflüchteten schneller die Gelegenheit geben können, in Arbeit zu kommen, dann müssen wir doch die Prozesse straffen, die seit Jahr und Tag im Thüringer Landesverwaltungsamt falsch laufen. Da ist doch die Frage, wie wir mit Dolmetschen umgehen. Heutzutage kommen sie mit Papieren, die ausweisen, dass sie vielleicht mal einen elektrischen Beruf erlernt haben. Wir machen aufwendige Verfahren mit Dolmetschern, das kostet Hunderte von Euro, wenn nicht noch mehr, und der Wahrheitsgehalt ist deshalb auch nicht besser. Am Ende sollten wir doch in die Verantwortung der einzelnen Unternehmer gehen, zu sagen, ich gucke mir die Frau/den Herrn an und lasse ihn bei mir arbeiten. Da hat der Freistaat Thüringen viel mehr Möglichkeiten, das zu tun, anstatt hier wohlfeile Reden zu halten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kemmerich. Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Schard das Wort.

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Stefan Schard CDU

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Hoff, Frau Denstädt, ich hätte an dieser Stelle schon erwartet, dass die zuständige Ministerin auch diesen Rahmen nutzt, um etwas zu den Anwürfen zu sagen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich glaube, auch da hätte – ich habe vorhin über Ansprüche gesprochen – dieses Haus einen Anspruch gehabt, Ihre Sicht der Dinge hier erläutert zu bekommen. (Unruhe Die Linke) Herr Prof. Hoff, Sie haben vorhin gesagt, das ist das ganz normale Geschäft. Nein, in dieser Situation geht es hier nicht um ein Geschäft. Es geht darum, eine Krise zu bewältigen, egal, wie man das sieht. Wenn Sie mal den Blick in das Nachbarland Sachsen schweifen lassen, die mittlerweile von 10.000 eigenen Aufnahmeplätzen ausgehen, und wenn Sie das mal mit Thüringen vergleichen und dann schauen, wie Thüringen damit zurechtkommt und wie das wahrgenommen wird und wie andere Bundesländer damit zurechtkommen, obwohl wir nicht mal diese Außengrenze wie Sachsen haben, dann spricht das aus meiner Sicht Bände. (Beifall CDU) Wir brauchen im Moment auch gar nicht über Einzelheiten zum Bundesrat zu sprechen. Wie Ihre Partei zu den sicheren Herkunftsländern steht, insbesondere bei Punkten, die wirklich helfen können, gerade bei der irregulären Migration, bei der unbegründeten Migration hier unterstützend einzugreifen, das können Sie eigentlich fast jeden Tag in jeder Zeitung lesen, da brauchen wir jetzt nicht den Bundesrat bemühen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und als Drittes, auch das ist bezeichnend, das ist in dem gleichen Schlage zu erwähnen: die Protokollerklärung der letzten Ministerpräsidentenkonferenz, in der es darum geht, die Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen zu bewerten. Auch das ist ein Punkt, der entscheidend helfen könnte, die irreguläre Migration hier in Deutschland und auch in Thüringen abzufedern. Das ist ein Punkt, bei dem sich ebenso verweigert wird. Am Ende sind das alles die entscheidenden Punkte, die helfen könnten, diese Krise zu bewältigen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Unruhe DIE LINKE)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Schard. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich erläutern, wie sich die Redezeitverlängerung ergibt. Das ist nämlich bei der Aktuellen Stunde anders als bei der übrigen Tagesordnung. Das richtet sich nach § 93 Abs. 5 Geschäftsordnung, das können Sie gern nachlesen. Und jetzt, Frau König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Danke, Herr Präsident. Ich musste jetzt doch noch mal nach vorne, weil es mir so richtig gegen den Zeiger geht. Hier wird erklärt, wenn man die Leute abschieben würde, wäre alles in Ordnung, dann wären alle Probleme gelöst. Real reden wir darüber, dass 618 Menschen, die gerade in Thüringen leben, abgeschoben werden könnten. Und Sie meinen, damit wären dann alle Probleme geklärt. Anstelle sich progressiv mit an den Tisch zu setzen, auch in Ihren Kommunen gegebenenfalls, da, wo ja viele Ihrer Bürgermeister und Bürgermeisterinnen mit in Verantwortung sind, zu schauen, welche Varianten es gibt, wie man das hinbekommt, kommt von Ihnen einzig und allein die Antwort: Abschieben, abschieben, abschieben! Was Sie damit machen, ist, auf dem Rücken der Schwächsten der Schwachen eine Politik auszutragen, die nichts anderes macht, als dieser Rechtsaußenpartei am Ende noch Prozente zu bescheren. Das müssen Sie sich mal klarmachen, Punkt 1. (Beifall DIE LINKE) Punkt 2: Sie reden hier über Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen. Sie haben alle Moria vergessen. Sie haben die brennenden Flüchtlingslager vergessen. Sie haben vergessen, was dort passiert. Sie haben vergessen, dass dort Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen, die schwerste Fluchtwege hinter sich haben, von Ratten angefressen werden, lebendige Menschen, von Ratten. Das wollen Sie, das forcieren Sie, wenn Sie sagen, Asylverfahren an den Außengrenzen. Da beachten Sie dann keinerlei Rechte, wie unter anderem Kinderrechte. Das ist Ihnen egal. Hauptsache weghalten, Hauptsache nicht hierher zu uns. Was Sie machen könnten – da sind Sie auch in anderen Ländern mit in der Verantwortung, da sind Sie auch in Thüringen mit in der Verantwortung –: sich auch als Opposition mit dafür einzusetzen, dass die Fehler in der sozialen Infrastruktur, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten geschaffen wurden und die sich nicht von heute auf morgen lösen lassen, gelöst werden. (Beifall DIE LINKE) Es fehlen laut einer Studie vom August 2023 700.000 Sozialwohnungen in Deutschland.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Auch Ihre Redezeit ist jetzt zu Ende.

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Katharina König-Preuss Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Die VdK-Präsidentin sagte im Januar 2023 sogar, real bräuchte es 5 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland. Da sind wir noch nicht bei Kindergartenplätzen, Schulplätzen und Ähnlichem mehr. Kommen Sie endlich auf die progressive Ebene und stützen Sie nicht mehr die Politik der AfD. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Herr Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, das war jetzt wieder mal typisch so, gerade auch der Nachklapp. Dem einen geht es um Fachkräfte, die andere Seite behauptet dann oder bemüht dann das Bild vom brennenden Moria und dass Ratten Menschen anfressen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hier geht es um Hetze! Das ist doch ganz klar!) Was Leute wie Sie letztlich nie interessiert, ist, was diese Krise in Deutschland anrichtet, welche Ungerechtigkeiten sie schafft, was für eine Verbitterung sie hervorruft, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Da ist Ihr Freund Putin mit verantwortlich und Ihr Freund Assad und Chomeini!) was es mit den Kindern an den Schulen macht in entsprechenden Problemsituationen, was es mit den Opfern von Kriminalität macht, insbesondere mit Frauen. Wissen Sie, was es mit Frauen macht, wenn sie in einer Gruppenvergewaltigung Opfer werden? Das hat Sie nie interessiert. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wollen Sie mir was erzählen zu Vergewaltigungen? Ich glaube, Sie sollten ganz schnell den Mund halten!) Das hat Sie nie interessiert. (Beifall AfD) Womit Sie operieren, das sind falsche Zahlen.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Der Abgeordnete Möller hat das Wort.

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Stefan Möller AfD

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Wenn Sie hier behaupten, lediglich 618 Menschen könnten abgeschoben werden in Thüringen, ist das eine Lüge. Das ist einfach eine Lüge! Wir haben hier über 5.000 vollziehbar Ausreisepflichtige, vollziehbar ausreisepflichtige Leute, die geduldet werden, weil diese Landesregierung es gar nicht will. Die will gar nicht die Abschiebehindernisse beseitigen. (Beifall AfD) Das merken wir in jeder Ausschusssitzung. Wenn Herr Hoff in dem Zusammenhang noch von Spurwechsel redet, dann sage ich Ihnen eins: Diese ganze Migrationskrise, das ist kein Spurwechsel mehr, das ist eine Entgleisung, was Ihr Ministerpräsident hier veranstaltet hat, und genauso steht es um unseren Freistaat. (Beifall AfD)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Na ja, dann würde ich vorschlagen, diskutieren wir halt tatsächlich in der Sache auch weiter. Das macht ja auch Sinn. Also es gibt ja ein Bedürfnis, das zu diskutieren. Drei Aspekte! Der Erste, Herr Schard: Wenn Sie auf der einen Seite wollen, dass die Landesregierung ressortübergreifend an diesem Thema arbeitet, und sich dann aber beschweren, wenn über die Migrationsministerin hinaus ein anderes Mitglied der Landesregierung, nämlich aus der Staatskanzlei, die eine Koordinierungsfunktion innerhalb der Landesregierung hat zu diesem Thema, das Wort ergreift, dann ist das schon ein Widerspruch in sich. Das müssen Sie zumindest zur Kenntnis nehmen. Punkt eins! (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Punkt zwei: Ein einfacher Blick in Artikel 76 unserer Landesverfassung, nämlich dass im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten jedes Kabinettsmitglied seinen Ressortbereich in Verantwortung gegenüber dem Thüringer Landtag wahrnimmt, das ist die Aufgabe, in der die Landesregierung tätig ist. Das findet sich dann übrigens … (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wo ist denn der Ministerpräsident heute?) Herr Bühl, schauen Sie doch einfach mal in die GGO und in die Verfassung, statt mir die ganze Zeit dazwischenzuquasseln. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Sie sind hier zu Gast! Und wir quasseln nicht!)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Moment mal!

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Prof. Dr. Hoff

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Lieber Herr Abgeordneter, auf dieser Grundlage will ich nur festhalten, dass die Erwartung des Parlaments, dass die Landesregierung in der Aktuellen Stunde das Wort ergreift, sich in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nicht wiederfindet. Das kann ich aus früherer Tätigkeit im Berliner Abgeordnetenhaus gut darstellen: Da gab es zu keinem Tagesordnungspunkt, außer einer Regierungserklärung und da, wo die Landesregierung eigene Gesetzentwürfe eingebracht hat, in der Plenarsitzung Redebeiträge der Landesregierung. Das würde die Plenarsitzung hier deutlich kürzer machen. Das würde Ihnen aber die Möglichkeit nehmen, sich in jedem Redebeitrag sozusagen kritisch auf die Wortmeldung eines Mitglieds der Landesregierung zu beziehen. Jetzt müssen Sie sich überlegen, was Ihnen wichtiger ist. (Unruhe Gruppe der FDP) In dieser Aktuellen Stunde, auf die Sie sich hier fokussieren, ist explizit der Ministerpräsident adressiert. Wenn Sie also die Frage, wann der Ministerpräsident aus der Sicht der Abgeordneten Verantwortung übernehmen soll, als Selbstgespräch führen, dann können Sie mir schlecht zum Vorwurf machen, dass ich hier versuche eine Positionierung wahrzunehmen, die ich so versuche wahrzunehmen, dass ich ein Argument auch mal ausführen kann, ohne von zwei der drei Leute in der ersten Reihe der CDU-Fraktion in Dauerhaftigkeit unterbrochen zu werden. Um nicht mehr und nicht weniger ging es mir in meinem Einwurf gegenüber den Abgeordneten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) So, und jetzt würde ich ganz gern zu dem eigentlichen Punkt, über den wir sprechen, zurückkommen. Weil wir hier an verschiedener Stelle tatsächlich über die Frage von Evidenz zu sprechen haben. Ich habe gegenüber dem Abgeordneten Kemmerich versucht deutlich zu machen, dass wir tatsächlich auf der Ebene der Ausländerbehörde – deshalb habe ich die Bertelsmann-Studie angesprochen und Sie haben das Thema von der anderen Seite aus aufgerufen, Sie haben das Thema aus der Arbeitgeberperspektive aufgerufen. Die Sicht der Arbeitgeberperspektive ist in einer interessanten Form in der Evaluation des Bundesinnenministeriums zu der sogenannten Westbalkanregelung ja mal aufgegriffen worden und es ist dort deutlich gemacht worden, wo genau diese Schwierigkeiten bestehen: in einem vorgefertigten Bild auf der einen Seite der Visumstellen der Botschaften und auch in den Ausländerbehörden, die nicht im Sinne beispielsweise auch der Thüringer Wirtschaft geguckt haben. Es gibt 153 anerkannte Berufe und dort, wo es keine explizite Berufsanerkennung gibt, können auch keine Qualifikationen die Grundlage sein, wenn ein Unternehmen sagt, sie wollen hier jemanden beschäftigen. Da sind wir – glaube ich – näher beieinander dran, als das die Diskussion hier gezeigt hat. Die Bertelsmann-Studie hat eine Reihe von ganz praktischen Fragestellungen aufgerufen, die sich mit dem Punkt auseinandersetzen, wie gelingt es uns eigentlich, schneller in Verfahren zu sein. Um nicht mehr und nicht weniger ging es mir. Insofern wollte ich deutlich machen, dass das, was wir als Amt für Migration und Integration und gemeinsam mit den Kommunen in den Ausländerbehörden zu leisten haben, tatsächlich auch hier die Beschleunigung von Verfahren ist, und dazu gibt es landespolitische Regelungen, gibt es bundesgesetzliche Regelungen, aber es sind auch im übertragenen Wirkungskreis auf der kommunalen Seite entsprechend Aufgaben zu gewährleisten. Und da habe ich das Thema „Personal, Personalausstattung“ und auch die Eingruppierung der Beschäftigten genannt, die man tatsächlich höher eingruppieren kann. Der Regelfall ist die A8, obwohl der Komplexitätsgrad des Rechtskreises, den die Beschäftigten dort zu gewährleisten haben, durchaus auch eine höhere Eingruppierung rechtfertigen würde. Wenn wir uns mal die Zahlen der abgeschobenen Personen im Jahr 2022 nach Bundesländern anschauen, wird man feststellen, dass Thüringen, wenn man so eine Vierergruppe von Ländern bildet, insgesamt auf Platz 12 von 16 ist. Es gibt die Gruppe, das sind die bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, die haben zwischen 3.118 und 1.018 Personen abgeschoben. Davon hat ein Land, Bayern, ein Ausreisezentrum. Wir haben dann die Gruppe 2, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen: zwischen 890 und 565 Personen abgeschoben. Davon hat Niedersachsen ein Ausreisezentrum. In der Gruppe 3 sind Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen – zwischen 385 und 238 Personen, die abgeschoben worden sind. Davon haben die Länder SchleswigHolstein und Sachsen-Anhalt ein Ausreisezentrum. Dann gibt es die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Bremen – die letzten beiden auch die bevölkerungsschwächsten Länder. Vor dem Hintergrund gibt es erst mal für die beschleunigende Wirkung eines Ausreisezentrums nach den Zahlen keine Evidenz. Aber wir stellen fest, dass, wenn wir uns mal anschauen, dass es im Jahr 2019 insgesamt 15.389 im Ausländerzentralregister erfasste Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden gegeben hat und die Ausreiseentscheidung den Zeitpunkt der rechtskräftigen Ausreisepflicht – also beispielsweise, wenn Betroffene nicht gegen ihren Asylbescheid klagen oder dieser bestandskräftig wird oder die Ablehnung der Klage unanfechtbar wird –, das Asylverfahren abgeschlossen ist. Demgegenüber stehen 37.624 im Ausländerzentralregister erfasste Ausreisen abgelehnter Asylsuchender. Noch mal: 15.389 sind im Ausländerzentralregister erfasste Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden, 37.624 tatsächlich erfasste Ausreisen. Damit war die Zahl der Abschiebungen und der freiwilligen Ausreisen abgelehnter Asylsuchender mehr als doppelt so hoch wie die Zahl der Ausreiseentscheidungen bei Abgelehnten. Allein diese Zahl zeigt, dass sich das seit vielen Jahren beklagte Defizit bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber abgelehnten Asylsuchenden in der Sache zahlenmäßig nicht belegen lässt. Diese Diskussion hier zu führen und tatsächlich auf die einzelnen Zahlen zu gucken, um nicht mehr und nicht weniger geht es doch. Dazu sollte diese Diskussion aus meiner Sicht auch dienen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Vielen Dank, Herr Minister. Die erneute Wortmeldung der Landesregierung hat nach § 93 Abs. 5 erneut 2 Minuten Redezeit für die Fraktionen und Gruppen gegeben. Wünscht jemand, davon Gebrauch zu machen? Das ist erkennbar nicht der Fall, meine Damen und Herren. So, jetzt muss ich kurz hier blättern, weil ich meinen Spickzettel verblättert habe. Das macht aber nichts, da sind wir schon wieder. Wir haben nämlich jetzt keine weitere Aktuelle Stunde. Und damit, meine Damen und Herren, schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ihr Einverständnis voraussetzend, machen wir in der Tagesordnung weiter. Der Tagesordnungspunkt 1 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, sodass ich jetzt den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6810 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migraon, Justiz und Verbrauti cherschutz - Drucksache 7/8970 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, der Gesetzentwurf mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs“ in Drucksache 7/6810 wurde von der Landesregierung eingebracht und vom Plenum in seiner 67. Sitzung am 15. Dezember 2022 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss selbst hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 27. Januar 2023 und in seiner 54. Sitzung am 27. Oktober 2023 beraten. Es wurden ein OnlineDiskussionsforum und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Von den 20 Anzuhörenden äußerten 17 Änderungsbedarf am Gesetz. Ein Teil dieser Änderungen wurde durch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen berücksichtigt. In seiner Sitzung am 27. Oktober 2023 hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrheitlich den Änderungsantrag angenommen und legt den geänderten Gesetzentwurf nun mit positiver Beschlussempfehlung in Drucksache 7/8970 dem Plenum dieses Hauses zur Annahme vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Frau Dr. Martin-Gehl.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Mantelgesetz, das für den Thüringer Justizvollzug sowohl ein eigenständiges neues Gesetz als auch Änderungen mehrerer bestehender Gesetze beinhaltet. Die Regelungen sind umfangreich. Die Gesetzesmaterialien umfassen 180 Seiten, sodass ich hier nur auf einige ausgewählte Schwerpunkte eingehen kann. Beginnen möchte ich mit dem Justizvollzugsdatenschutzgesetz, das als neues Gesetz eingeführt wird. Mit dem Gesetz werden entsprechende europarechtliche Vorgaben in Thüringen umgesetzt, die den gesamten Bereich des Justizvollzugs betreffen, neben dem klassischen Justizvollzug also auch den Jugendarrest und die Sicherungsverwahrung. Dass es in diesem Bereich besonderen Bedarf für Regelungen des Datenschutzes gibt, liegt auf der Hand, denn in allen Bereichen des Justizvollzugs gehören die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zum Alltag. Dabei geht es auch nicht nur um die sensiblen Daten der Gefangenen, sondern unter anderem auch um Daten von Besucherinnen und Besuchern, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen und Sozialleistungsträger, die in den Justizvollzugsanstalten wichtige Werk- und Dienstleistungen erbringen. Grundsätzlich gilt, dass die einzuführenden Regelungen in allen Detailfragen stets einen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und der für den Justizvollzug notwendigen Datenverwendung andererseits schaffen müssen. Dazu sind stets entsprechende Abwägungen vorzunehmen. Dementsprechend sieht das Gesetz klare Regeln dafür vor, nach welchen Grundsätzen und unter welchen Voraussetzungen von wem welche Daten erhoben, verwendet, übermittelt, gespeichert werden dürfen. Die im Justizausschuss dazu Angehörten begrüßen es, dass der Thüringer Justizvollzug ein eigenes Datenschutzgesetz erhält. Ihre Anregungen für Änderungen, die Eingang in den vorliegenden Änderungsantrag gefunden haben, betreffen teils begriffliche Klarstellungen und Erläuterungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen, teils sprachliche Korrekturen und Präzisierungen und teils redaktionelle Anpassungen. So soll etwa eine neue Begriffsbestimmung eingeführt werden, die erläutert, unter welchen Umständen eine Datenverarbeitung zu vollzuglichen Zwecken „unbedingt erforderlich“ ist. Damit erhält der Rechtsanwender eine Orientierung – etwa für alle Fälle im Gesetz, in denen Maßnahmen davon abhängig gemacht werden, dass sie zu vollzuglichen Zwecken „unbedingt erforderlich“ sind. Eine weitere Anregung aus der Anhörung findet sich in der Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen die Kenntnis einer betroffenen Person von der Erhebung ihrer Daten zu vermuten ist. Auch insoweit wird mehr Rechtssicherheit für die Rechtsanwendung geschaffen. Zudem werden im Änderungsantrag auch Kriterien für die Abwägungen präzisiert, die ich erwähnt habe. So sind aufseiten der betroffenen Personen die berechtigten schutzwürdigen Interessen einerseits den vollzuglichen Erfordernissen andererseits gegenüberzustellen. Neu wird eine Regelung zum Geheimnisschutz in Bezug auf gewonnene sicherheitsrelevante Erkenntnisse in das Gesetz aufgenommen. Außerdem wird eine Evaluierungsklausel eingeführt, die gerade, weil es sich um ein neues Gesetz handelt, sinnvoll erscheint. Ich komme nun zu Artikel 2 des Mantelgesetzes: zu den Änderungen des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs. Diese Änderungen erreichen „ein hohes Maß an Regelungsdichte, manchmal vielleicht zu viel“, wie einer der Angehörten konstatierte – eine Einschätzung, der ich mich anschließe. Der Gesetzentwurf sieht insgesamt etwa 20 inhaltliche Änderungen des Justizvollzugsgesetzbuchs vor, außerdem noch redaktionelle und rein klarstellende Änderungen. Bei dieser Fülle von Themen kann ich auch hier nur einige wenige Schwerpunkte nennen und auch nicht im Einzelnen erläutern. Das gibt meine Redezeit leider nicht her. Einen ersten Schwerpunkt sehe ich in der Einführung eines Vollzugsgrundsatzes des opferorientierten Strafvollzugs, weil damit ein wesentlicher Beitrag für die Resozialisierung der Strafgefangenen geleistet wird. Denn dann, wenn sich der Täter mit den Folgen seiner Tat für das Opfer auseinandersetzt, sich quasi in die Rolle des Opfers hineinversetzt, besteht eine gute Chance, das Rückfallrisiko zu minimieren. Aber auch für die Opfer ist es zur Bewältigung der Geschehnisse um die Tat zuweilen wichtig, bei der Vollzugsgestaltung wahrgenommen und in ihrer Befindlichkeit berücksichtigt zu werden. Als weiteren Schwerpunkt sehe ich die Wiedereinführung des Überbrückungsgeldes für Strafgefangene. Es geht hierbei um die Bildung eines unpfändbaren Vermögens aus den Einkünften der Gefangenen, das ihren notwendigen Lebensunterhalt und den ihrer Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach Haftentlassung sichern soll. Dass diese Maßnahme im Hinblick auf eine gelingende Resozialisierung sinnvoll ist – das heißt, für einen reibungslosen Start in ein straffreies Leben der Gefangenen –, liegt auf der Hand und wird deshalb auch von den Angehörten ausdrücklich begrüßt. Schließlich möchte ich die Präzisierung der Trennungsgrundsätze für den Strafvollzug erwähnen. Dass künftig bei der Unterbringung nicht mehr ausschließlich zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen, sondern zwischen Gefangenen unterschiedlichen Geschlechts unterschieden wird und Gefangene nach ihrer geschlechtlichen Identität und nach den Bedürfnissen ihrer Persönlichkeit getrennt unterzubringen sind, ist aus meiner Sicht eine längst überfällige Regelung. Was den vorliegenden Änderungsantrag anbelangt, wurden durch die Koalitionsfraktionen Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen, etwa die Erweiterung der für die Vollzugsplanung bzw. -durchführung zur Verfügung stehenden Faktengrundlage um Informationen der Gerichts-, Jugendgerichts- und Bewährungshilfe. Hinzu kommt die rein redaktionelle Änderung einer Regelung zum Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen. Schließlich wurde eine zusätzliche Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs in den Änderungsauftrag aufgenommen, nämlich eine Änderung der in § 143 festgeschriebenen Übergangsregelung zur Belegung der Hafträume in den Justizvollzugsanstalten. Aufgrund der Verzögerung der Fertigstellung der JVA in Zwickau-Marienthal ist die geänderte Übergangsregelung, die ab dem 01.01.2025 in JVA-Altbauten eine Dreierbelegung statt bisher eine Zweierbelegung ermöglicht, unabdingbar geworden. Eine weitere Änderung zu Artikel 6 des Mantelgesetzes betrifft die Korrektur einer gesetzlichen Verweisung, um die Einheitlichkeit in der Gesetzessystematik zu wahren. Ich empfehle die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung des Justizausschusses und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank, Frau Dr. Martin-Gehl. Und ich rufe für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum auf.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier die zweite Beratung des Thüringer Gesetzes zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs – ich liebe lange Gesetzestitel. Solche Mantelgesetze sind ja immer ein Sammelsurium aus mehreren Gesetzen und im Idealfall haben sie ein gemeinsames Thema. Wir haben in dem Haus auch schon Mantelgesetze besprochen, die haben ganz viele unterschiedliche Sachen miteinander vermengt. In diesem Fall geht es auf der einen Seite um Datenschutz, aber eben auch um Justizvollzug, also sagen wir mal, wir reden über das Oberthema „Justizvollzug“. Grundsätzlich sehen wir Freie Demokraten es positiv, dass es im Bereich des Justizvollzugs jetzt eine Regelung für den Schutz der personenbezogenen Daten gibt. Das schafft nicht nur Möglichkeiten zum Austausch von Daten zwischen den Behörden im Zusammenhang mit dem Vollzug von Strafen, sondern es schafft vor allem die notwendige Transparenz und Rechte für die Strafgefangenen, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Da sehen wir die notwendige Balance im Ausgleich der jeweiligen Interessen gewahrt. Die Neuregelungen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung für die kurzen Freiheitsstrafen erscheinen uns sachgerecht, und positiv sehen wir auch die neuen Regelungen zum Überbrückungsgeld, die immer kritisch waren, weil das Überbrückungsgeld am Ende nicht zur Verfügung stand, wenn man in die SGB-II-Leistung gerutscht war. Die Wiedereinführung soll nun dafür sorgen, dass sich Haftentlassene darauf verlassen können, dass sie finanzielle Mittel zur Verfügung haben, die sie sich im Laufe ihrer Strafe angespart haben. Wichtig zu nennen ist auch die Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Belegung der Hafträume. Das kommt im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag, Frau Martin-Gehl ist gerade schon darauf eingegangen. Statt der nur noch zulässigen Belegung mit maximal zwei Gefangenen dürfen ausnahmsweise gerade in den älteren Haftanstalten nun bis zu drei Gefangene pro Haftraum untergebracht werden. Ein paar Sachen sehen wir aber problematisch. Auf der einen Seite sehen wir es kritisch, dass gerade eine ganze Reihe Anregungen, die aus unserer Sicht berechtigterweise von den Anzuhörenden eingebracht wurden, nicht in den Änderungsantrag eingeflossen sind. Zu nennen wären da die Bedenken, die gerade im sensiblen Bereich der Berufsgeheimnisträger vorgetragen wurden, die sich da noch mal eine etwas differenziertere Herangehensweise an den Datenschutz gewünscht hätten, oder auch die mögliche Verwaltungsvereinfachung, die sich durch einheitlichere Löschfristen ergeben hätte. Wir sehen auch eine verpasste Chance darin, die dringenden Probleme des Personalmangels im Justizvollzug hier gleich mit anzugehen, zum Beispiel die Änderung beim Anwärterzuschlag. Da die Zeit für die Verabschiedung gerade dieser Ausnahmeregelung, was die Haftbelegung angeht, drängt, der Jahreswechsel steht ja quasi bevor, sollte das parlamentarische Verfahren aber relativ schnell zum Abschluss kommen. Das ist auch immer so ein Manko von Mantelgesetzen, zumindest aus unserer Sicht, dass eine gezielte Verbesserung aller Teilregelungen am Ende derjenigen zum Opfer fällt, die es besonders eilig hat. Deswegen können wir uns bei diesem Gesetzentwurf, so wie wir das auch schon im Ausschuss getan haben, nur enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Für die CDUFraktion hat sich jetzt Abgeordneter Schard zu Wort gemeldet.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach fast einem Jahr hat dieser Gesetzentwurf nun den Weg zurück hier ins Plenum gefunden. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass der Gesetzentwurf aufgrund seiner Komplexität auch ein umfassendes Anhörungsverfahren notwendig machte. Der Gesetzentwurf der Landesregierung will mit der Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes verfassungsrechtliche, aber auch europarechtliche Vorgaben umsetzen. Ganz konkret soll das bereichsspezifische Datenschutzrecht im Justizvollzug an die europäische Verordnung 2016/679 angepasst werden. Diese Verordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, regelt den Schutz personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr. Sie wurde erlassen, um die Privatsphäre und die Grundrechte der natürlichen Personen zu schützen. Zum anderen sollen mit diesem Gesetzentwurf dann auch verschiedene Vorschriften im Justizvollzug angepasst und modernisiert werden, auch das haben wir heute schon mal gehört. Es geht darum, den aktuellen Anforderungen und Standards gerecht zu werden und den Justizvollzug nicht zuletzt auch effizienter zu gestalten. Einige der Änderungen und Neuerungen beinhalten die Wiedereinführung zum Beispiel auch des Überbrückungsgeldes, aber auch die Vereinfachung im Diagnoseverfahren oder aber auch die Anpassung im Bereich der Disziplinarmaßnahmen. Diesem Gesetzentwurf liegt also durchaus die Intention zugrunde, den Schutz der Grundrechte und den angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten im Justizvollzug zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziele sollten aber nicht nur die Umsetzung höherrangigen Rechts und die Anpassung an moderne Standards sein, sondern Ziel muss es auch sein, Arbeitsabläufe im Justizvollzug zu verbessern. Ich hatte es auch gerade im Eingang schon erwähnt: Dieser Gesetzentwurf besticht im Wesentlichen durch eines: seinen Umfang. Hinsichtlich der Anzahl und des Inhalts der Regelungen ist der Entwurf im Vergleich zum Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch auch erheblich komplexer. Es besteht damit letztlich auch die Gefahr, dass den Bediensteten des Strafvollzugs, die damit auch umfasst sind, durch diese hohe Komplexität das Leben nicht erleichtert, sondern – im Gegenteil – sogar erschwert wird. Das bedeutet natürlich auch, dass umfangreiche Informationspflichten gegenüber den Betroffenen eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Bediensteten im Justizvollzug bedeuten. Und Informationspflichten, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehen auch immer mit Dokumentationspflichten einher, und das bedeutet letztlich zusätzliche Arbeitszeit, die man dann aufwenden muss. Die Vielzahl der unterschiedlichen Löschungsfristen könnte letztlich eher für Verwirrung und Unsicherheiten in der Umsetzung sorgen. Deshalb sind einzelne Punkte auch durchaus kritisch zu betrachten. Einige Kritikpunkte aus den Stellungnahmen der Anhörung, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün durchaus aufgenommen, andere sind aber außen vor gelassen worden. Der Justizvollzug, das wissen wir, ist ein Bereich, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden – angefangen von den Daten der Gefangenen bis hin zu den Daten von Besuchern, Mitarbeitern, von Unternehmen und natürlich auch Sozialleistungsträgern. Diese Daten sind dann auch entscheidend für die täglichen Aufgaben in den Justizvollzugsanstalten – sei es bei der Beurteilung der Lage, der Vollzugsplanung oder auch der Gesundheitsversorgung der Gefangenen. Deshalb müssen wir auch bei der Datenverarbeitung vorsichtig vorgehen, nämlich im Justizvollzug für angemessene Datenschutzstandards sorgen. Angemessen heißt am Ende aber, dass diese Anforderungen, die damit einhergehen, nicht überzogen sein dürfen. Das muss man aus meiner Sicht auch gerade hier im Freistaat angesichts unseres Datenschutzbeauftragten immer wieder betonen. Da braucht man gar nicht an die vielen anderen Fälle zu denken, die immer wieder moniert wurden, gerade auch in der zurückliegenden Coronapandemie. Angemessener Datenschutz schützt vor Missbrauch – das ist klar – und unberechtigter Weitergabe der Daten. Angemessener Datenschutz behindert eben nicht die berechtigte Nutzung von Daten. Es ist der unangemessene, überzogene Datenschutz, der dieser Intention zuwiderläuft. Aufgrund der verbleibenden Kritikpunkte und auch unserer bereits im Ausschuss geäußerten Skepsis bezüglich der Umsetzung eines angemessenen Datenschutzstandards werden wir diesem Gesetzentwurf nicht widersprechen, sondern uns bei der Abstimmung enthalten, was ich an dieser Stelle schon ankündigen darf. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin, bitte schön, Ihr Pult.

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Denstädt

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ihnen heute zur zweiten Lesung vorliegende Entwurf eines Mantelgesetzes dient zunächst – das hat Herr Schard soeben schon dargestellt – der Umsetzung europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich des Justizvollzugs. Ein moderner Justizvollzug ist zur Bewältigung seiner vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben auf die Verarbeitung umfangreicher personenbezogener Daten der Gefangenen angewiesen. Insbesondere bei der Führung der Gefangenenpersonalakten in den Justizvollzugsanstalten handelt es sich grundsätzlich um einen sehr weitreichenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Inhaftierten, da tagtäglich sehr viele Informationen veraktet werden müssen. Dies wiederum ist notwendig, um für alle vollzuglichen Entscheidungen im Hinblick auf Behandlung, Sicherheit und Versorgung, aber auch zur Ausübung gerichtlicher, aufsichtsbehördlicher oder parlamentarischer Kontrolle des Justizvollzugs über die bestmöglichen Grundlagen zu verfügen. In diesem Zusammenhang besteht ein Zielkonflikt zwischen der Wahrnehmung der Aufgaben eines modernen Justizvollzugs einerseits und dem Recht auf Vergessen eines jeden Inhaftierten andererseits. Dies bedeutet, dass von Verfassungs wegen personenbezogene Daten nur so weit und so lange verarbeitet und insbesondere gespeichert werden dürfen, wie dies zur Wahrnehmung legitimer Zwecke notwendig und verhältnismäßig ist. Diese Aufgabe löst der vorliegende Gesetzentwurf durch die detaillierten Aufbewahrungs- und Löschvorschriften der §§ 11, 60 und 61. Diese sind zugleich so ausgestaltet, dass diese automatisiert umgesetzt werden können und daher die personellen Ressourcen unserer Justizvollzugsanstalten schonen. Hinzu kommt ein ganz praktisches Erfordernis: Die Ermöglichung eines automatisierten Datenaustauschs, unter anderem mit den Sicherheitsbehörden, ist eine Voraussetzung dafür, dass die Justizvollzugsanstalten schnell, effizient und umfassend alle sicherheitskritischen Informationen über neu inhaftierte Personen erhalten. Erforderliche Maßnahmen für die Sicherheit der Anstalt, der Bediensteten und der Mitinhaftierten, aber auch geeignete Präventions- und Behandlungsmaßnahmen können damit zielgenau und ohne Zeitverzug umgesetzt werden. Hierfür schaffen wir mit dem Thüringer Justizvollzugsdatenschutzgesetz die rechtlichen Grundlagen. Das sind jetzt nur zwei Beispiele dafür gewesen, wie der vorliegende Gesetzentwurf das verfassungsgemäße Recht der Inhaftierten auf informationelle Selbstbestimmung unter anderem mit den Sicherheitsinteressen des Staates und dem Erfordernis funktionierender gerichtlicher und parlamentarischer Kontrolle des Justizvollzugs in Einklang bringt. Ich denke, dass mit den getroffenen Regelungen die vorhandenen Gestaltungsspielräume zur Umsetzung aller höherrangigen Vorgaben zum Schutz der personenbezogenen Daten der Inhaftierten und aller weiterer Verfassungsgüter optimal genutzt werden. Lassen Sie mich zum Abschluss noch ergänzend auf einige weitere wichtige Aspekte des vorliegenden Mantelgesetzes hinweisen. Mit Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs werden einerseits notwendige Folgeänderungen am Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, am Thüringer Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und am Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz vorgenommen. Dadurch wird bewirkt, dass das Thüringer Justizvollzugsdatenschutzgesetz auch beim Vollzug der Sicherungsverwahrung sowie des Jugendarrests Anwendung findet. Darüber hinaus wird an den bestehenden Vollzugsgesetzen eine Reihe notwendiger Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Diese resultieren aus Bedürfnissen der Praxis, aus geänderten bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen sowie aus neueren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Damit wird das Vollzugsrecht in Thüringen insgesamt, insbesondere hinsichtlich der Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen, von Ersatzfreiheitsstrafen, des Bezugs von Überbrückungsgeld und zu den Voraussetzungen von Fixierung auf den neuesten Stand gebracht. Zum Ende möchte ich noch betonen, dass im Rahmen der Anhörung vor dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vielfältige Anregungen und Verbesserungsvorschläge der beteiligten Institutionen, der Verbände sowie der Praxis eingebracht und teilweise berücksichtigt werden konnten. Aus meiner Sicht scheint im Lichte der neuen Entwicklung in Sachsen insbesondere die nunmehr vorgesehene Überleitungsvorschrift zur Mehrfachbelegung von Hafträumen über den 31.12.2024 hinaus ein für das Handeln der Landesregierung guter und sinnvoller Aspekt zu sein, weshalb ich für diesen Vorschlag an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal danken möchte. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält damit insgesamt ein modernes und gut praktikables Regelungssystem, auch wenn es sehr umfangreich ist. Ich möchte mich daher nochmals für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken und werbe um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf samt der aus meiner Sicht plausiblen Änderung der Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Einführung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank, Frau Ministerin Denstädt. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Wir stimmen erstens ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/8970. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP, Fraktion der CDU und Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. (Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos: Ich auch!) Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6810 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Wiederum die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Dann frage ich jetzt nach den Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Die Fraktion der AfD, der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um Erhebung von den Plätzen. Das sind erwartungsgemäß die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das übrige Haus, auch die fraktionslose Abgeordnete. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 in den Teilen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7394 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/8950 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7450 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/8951 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/8952 dazu: Leistungsfähigkeit des Rettungswesens stärken, Digitalisierung als Ergänzung und Entlastung nutzen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8945 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung zu den drei Gesetzentwürfen.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt zu später Stunde ist noch etwas Konzentration angesagt, denn wir be ­ handeln jetzt drei Anträge in einem Punkt, und zwar Folgende: zum einen den Gesetzentwurf der CDU in der Drucksache 7/7450 zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, in dem vorrangig die Einführung des Thüringer Telenotarztes und die Klarstellung der Finanzierung der Führerschein ­ erweiterung Thema sind, den Gesetzentwurf der Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7394 zur Än ­ derung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, in dem die Sicherstellung des Telenotarztes und Ein ­ führung der digitalen Ersthelferalarmierung Themen sind, und natürlich auch noch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün zur Ände ­ rung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in Drucksache 7/7780, in dem die Ausgestaltung des Telenotarztes und des barrierefreien Notrufs, die Errichtung und der Betrieb einer Lehrleitstelle und auch die Einführung einer Experimentierklausel beschrieben werden. Die Gesetzentwürfe der CDU und der FDP wurden im Plenum am 17. März 2023 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün wurde im Plenum am 27. April an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In der außerplanmäßigen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am darauffolgenden Tag, also folglich am 28.04., wurde eine schriftliche Anhörung nach den Vorschlägen von Rot-Rot-Grün, FDP und CDU beschlossen. Anzuhörende waren unter anderem die Krankenkassen, Hilfsorganisationen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, Gemeinde- und Städtebund natürlich, der Landkreistag, der Datenschutzbeauftragte etc. pp. Es folgten daraufhin Änderungsanträge zum rot-rot-grünen Gesetzentwurf durch die Gruppe der FDP, nämlich die Vorlage 7/5559, die Vorlage 7/5606 und die Vorlage 7/5613, und dann noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün in der Vorlage 7/5580. In der vergangenen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 26.10. konnten wir uns dann mit der FDP auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün in der Vorlage 7/5797 einigen. Folglich wurden dann die vorangegangenen Änderungsanträge von Rot-Rot-Grün und FDP zurückgezogen. Die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses lautet dann: die Annahme der Gesetzesänderung zum Thüringer Rettungsdienstgesetz unter Beachtung des gemeinsamen Änderungsantrags von Rot-Rot-Grün und FDP. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Vogtschmidt. Jetzt die Frage: Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag gewünscht? (Heiterkeit DIE LINKE) Damit eröffne ich die Aussprache. Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Sie stehen gleich wieder obendrauf. Bitte schön, Sie haben das Wort. Ich hatte noch mit einer Begründung gerechnet, sonst hätte ich es Ihnen gleich gesagt.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Gut, dann hätte ich die passenden Zettel noch gar nicht dabeigehabt. Aber schön, noch mal: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich vielleicht noch zu später Stunde am Livestream befinden oder auf der Zuschauerinnentribüne, im Notfall zählt jede Minute, mit Blick auf meine Redezeit habe ich heute etwas mehr Zeit, schön, zu diesen drei Punkten und hier reden zu dürfen. Im Frühjahr dieses Jahres hatten wir bereits drei Gesetzentwürfe an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wie ich vorhin schon in der Einbringung erläuterte. Sowohl die Regierungskoalition Rot-RotGrün als auch die FDP und CDU aus der Opposition waren bemüht, sachorientiert eine Verbesserung für das Thüringer Rettungswesen zu erzielen, indem insbesondere der Telenotarzt gesetzlich normiert wird. Es war uns besonders wichtig, hier die gesetzlichen Tatsachen zu schaffen. Aus den Reihen unserer Fraktion konnten wir uns bei einer gemeinsamen Auswertung des Pilotprojekts bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen im letzten Jahr selbst vom Mehrwert des Telenotarztes überzeugen. Dort waren mein Kollege und gesundheitspolitischer Sprecher Ralf Plötner und ich im direkten Austausch vor Ort bei der KVT, denn zukünftig soll es demnach ein neues Instrument geben, das dann greift, wenn es an einer regulären notärztlichen Versorgung kurzfristig und großflächig Ausfälle gibt und Notärzte eben nicht rechtzeitig am Einsatzort eintreffen können. Aber wie sieht das eigentlich in der Praxis genau aus? Über eine Bild- und Tonübertragung kann dann der Telenotarzt oder natürlich auch die Telenotärztin vor Ort aktiv werden, auch wenn er physisch nicht selber vor Ort sein kann oder nicht schnell genug vor Ort sein kann. Neben dem Telenotarzt enthält der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün dann auch noch weitere Änderungen, zum einen die Einführung einer Experimentierklausel für neue Technologien wie die smartphonebasierte Ersthelferalarmierung, aber auch noch weitere Entwicklungen: eine Erweiterung des Beirats des Landesrettungswesens und zu guter Letzt natürlich auch noch eine gesetzliche Änderung, eine Lehrleitstelle des Freistaats. In der Anhörung hat der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün besonders viel Zuspruch erhalten. Wir haben ja alle drei Gesetzentwürfe gleichzeitig angehört, sodass wir diesen als Grundlage für eine Gesetzesänderung gewählt haben, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Versorgungssicherheit der Menschen in Thüringen, aber auch um gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für die Einsatzkräfte herauszuholen. Die demokratischen Akteure des Parlaments hatten entsprechende Änderungen zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün eingereicht, sodass wir uns wunderbar auf sachpolitischer Ebene für das Wohl unseres Freistaats austauschen konnten. Auch an dieser Stelle sah man in der Ausschussarbeit ganz deutlich, wer wirklich an einer Mitarbeit im Sinne der parlamentarischen Arbeit interessiert ist. Unter uns gesagt: Eine Fraktion des Landtags legte keine Vorschläge während des Prozesses vor. Aber ich muss diese Fraktion an dieser Stelle jetzt auch nicht namentlich nennen, Sie wissen sicherlich, auf wen diese Arbeitsmoral zutrifft. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Doch! Namen!) Zurück zum Inhalt der beratenen Änderungsanträge. Der Änderungsantrag der FDP enthält eine stärkere Verankerung der smartphonebasierten Ersthelfer-App, weitere Rahmenbedingungen für den Telenotarzt und – quasi Amtshilfe für die CDU – eine Kostenregelung für die C1-Führerscheinförderung. Die rot-rot-grünen Fraktionen reichten Änderungsanträge ein zur Verlängerung der Nachqualifizierungsfrist von Rettungsassistentinnen zu Notfallsanitäterinnen, außerdem noch eine Regelung für einen barrierefreien Notruf und klarere Regelungen zum Datenschutz beim Telenotarzt und der Ersthelferalarmierung. All diese Anpassungen finden sich nun in optimierter Form im eingereichten Rot-Rot-Grün-FDP-Änderungsantrag wieder, wie ihn auch der Innen- und Kommunalausschuss beschlossen hat. Uns war es wichtig – wie auch schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von mir angekündigt –, insbesondere den Datenschutz noch weiter zu stärken. So finden sich nun also beim Telenotarzt nicht nur ausdrückliche Widerspruchsmöglichkeiten für Betroffene hinsichtlich der Aufzeichnungsmöglichkeiten bei Bild und Ton während der Einbeziehung eines Telenotarztes oder einer Telenotärztin bei einer Behandlung vor Ort im Rettungswagen, sondern auch eine klare Zweckbindung zur Qualitätssicherung, einer wissenschaftlichen Begleitung und Wahrung von Betroffenenrechten. Außerdem war uns auch eine nachträgliche Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene wichtig und eine Befristung des Aufzeichnungszwecks zur wissenschaftlichen Begleitung bis zum Sommer 2027, um dem höheren Schutzniveau im Sinne der Datenminimierung Rechnung zu tragen. Ebenso haben wir im Bereich der smartphonebasierten Ersthelferalarmierung im Gesetz verankert, dass externe Dienstleistende die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten müssen. Ebenso haben wir im beigefügten Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün namens „Leistungsfähigkeit des Rettungswesens stärken, Digitalisierung als Ergänzung und Entlastung nutzen“ in der Drucksache 7/8945 verankert, dass die smartphonebasierte Ersthelferalarmierung zunächst einmal erprobt wird, um vor einem flächendeckenden Einsatz einen noch präziseren Datenschutz und schadenersatzrechtlichen Rahmen abzustecken. Hier war uns der erste Schritt vor dem zweiten besonders wichtig. Auch da hatten wir schon einen Punkt in der ersten Lesung angesprochen. Gezeigt hat sich, dass auch unter den Anzuhörenden verschiedene, in diesem Fall auch facettenreiche Fachmeinungen herrschen, zum Beispiel in der Frage der Verschiebung der Nachqualifizierungsfrist für die Rettungsassistentinnen in § 34 Abs. 3. Die Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte vertritt hier zum Beispiel die Auffassung, dass das Notfallsanitätergesetz des Bundes seit zehn Jahren in Kraft ist und man theoretisch in diesen zehn Jahren ausreichend Zeit hatte, das höhere Qualifikationsniveau zu erreichen. Deswegen sollte man hart bleiben und auf der in acht Wochen auslaufenden Frist beharren. Wer es nicht geschafft hat, müsste dann damit leben, dass man nicht weiterqualifiziert wurde. Andere Anzuhörende hingegen – wie die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen, die REGIOMED KLINIKEN, der Thüringische Landkreistag und auch der Thüringer Feuerwehr-Verband – vertreten allerdings die andere Auffassung, dass wir das Personal an dieser Stelle halten und die auslaufende Frist unbedingt anpassen sollten. Es kann diverse, oft auch private Gründe geben, wieso sich Rettungsassistentinnen noch nicht innerhalb der bisherigen Frist zu Notfallsanitäterinnen weitergebildet haben, aber den Willen äußern, das definitiv noch nachholen zu wollen. Als Linke und auch als Rot-Rot-Grün haben wir im letzten Jahr selbst per Evaluierungsklausel eine Kontrollinstanz ins Rettungsdienstgesetz integriert und die Landesregierung per Stichtag aufgefordert, den Innenausschuss über die aktuelle Umsetzung der Nachqualifizierung zu unterrichten. In der Berichterstattung am 9. September dieses Jahres hat das Innenministerium mitgeteilt, dass mehr als 160 Rettungsassistentinnen diese Nachqualifizierung aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht bewältigt haben, wobei die meisten tatsächlich noch unter 50 Jahre alt sind. Dies bestätigten die bereits geschilderten Äußerungen unserer Praxispartnerinnen aus der Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss. Das heißt, würden wir jetzt und heute nicht gesetzgeberisch aktiv werden, dann könnten diese 160 Personen nach dem 31.12.2023 – also in zwei Monaten – im gesamten Freistaat nicht mehr auf den Notarzteinsatzfahrzeugen als Fahrerinnen oder in den Leitstellen als Disponentinnen eingesetzt werden. Das muss uns an dieser Stelle klar sein, welche Entscheidung wir heute treffen. Einige Anzuhörende fordern auch eine komplette Entfristung. Wir als Rot-Rot-Grün hingegen verfolgen weiterhin den Anspruch der Qualitätssicherung, aber natürlich auch die Sicherung der Einsatzbereitschaft. Daher werbe ich bei den Rettungsassistentinnen auch noch mal dafür: Lassen Sie sich gern upgraden, nutzen Sie die Möglichkeit der Weiterqualifizierung! Mit unserem und auch im Änderungsantrag etablierten Kompromissvorschlag treffen wir daher eine Abwägung und ermöglichen den Aufgabenträgern nun etwas mehr Spielraum, aber auch nicht endlos, denn die Frist ist nun auf das Ende des Jahres 2028 datiert. In dieser Zeit sollten alle dann die Möglichkeit bekommen, sich nachqualifizieren oder sich eben upgraden zu lassen. An dieser Stelle auch noch mal ein herzlicher Dank an die vielen Fachverbände im Bereich Rettungswesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz, die es mit uns Mitgliedern im Innen- und Kommunalausschuss wahrscheinlich nicht leicht haben und die ganze Flut von Anträgen und Gesetzentwürfen mit mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zu bewältigen haben. Aber nehmen Sie es uns nicht krumm, denn uns ist die Fachmeinung aus der Praxis besonders wichtig für die parlamentarische Arbeit und wir sind sehr dankbar für die gute Zusammenarbeit. Denn die Rückmeldungen der Praxispartnerinnen haben konkrete Auswirkungen auf die Gesetzesgestaltung und bilden für den Landtag eine essenzielle Entscheidungsgrundlage für das, was die nächsten Jahre und Jahrzehnte Gesetzeskraft erlangen wird. Fun Facts bzw. bemerkenswert – könnte man auch sagen – ist, dass die extrem rechte AfD sich weder an der Vorbereitung der Anhörung beteiligt noch irgendwelche Lösungsvorschläge im Vorfeld oder im Ausschuss eingespeist hat. Wenn ich das gerade so ausspreche, ist es eigentlich gar nicht bemerkenswert, sondern eher erwartbar bei dem Gedanken darin. Der vorliegende Gesetzentwurf ist also insofern ein Musterbeispiel für gleich zweierlei. Erstens zeigt er, dass wir als rot-rot-grüne Koalition gemeinsam mit der Landesregierung handlungsfähig sind und wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unser Thüringen ein sicheres und hochqualifiziertes Bundesland ist und auch bleibt, und zweitens, dass wir in diesem Parlament unter den demokratischen Parteien in der Lage sind, gemeinsam die besten Lösungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden, und dass dies wirklich ohne jegliche Abhängigkeit der extrem Rechten, der AfD, passieren kann, die hier ohnehin kein Interesse an sachpolitischen Beiträgen hat. In diesem Sinne werbe ich natürlich um Zustimmung für den rot-rot-grünen Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Frau Vogtschmidt. Ich rufe für die AfDFraktion Abgeordneten Czuppon auf.

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Torsten Czuppon AfD

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer! Ja, es ist traurig, dass bei einem Thema, wo eigentlich Sachpolitik vorherrschen sollte, Frau Vogtschmidt sich nicht verkneifen kann, hier parteipolitische Akzente noch mit reinzubringen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie sitzt ja auch in der Fraktion Die Linke!) Das ist eigentlich nicht nötig und genau das zeigt, dass es Ihnen eben auch nicht unbedingt nur um die Sachpolitik geht, sondern dass Sie versuchen, uns hier parteipolitisch immer noch mit in den Dreck zu ziehen. Aber das können Sie gern machen. Was es Ihnen nützt, sehen wir spätestens nächstes Jahr. (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Wer steht vor Gericht?) Ich stehe nicht mehr vor Gericht. Die Anhörung einer Vielzahl von Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes hat gezeigt, dass die Aktualisierung überfällig war, und brachte spannende Ergebnisse. Nur, meine Damen und Herren, muss ich die Frage stellen, ob Ihnen bewusst ist, dass eine Digitalisierung des Rettungsdienstes zwar eine notwendige Aufgabe darstellt, aber das Hauptproblem, den Medizinermangel besonders im ländlichen Raum, nicht behebt. Soll jetzt diese personelle Notlage im Rettungsdienst digital gelöst werden? Eine Lösung ist das meiner Meinung nach nicht, bestenfalls eine Linderung. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr habt das ja nicht mal gelesen! Das ist ja richtig peinlich!) Meine Fraktion sieht die Einführung digitaler Rettungsmittel grundsätzlich als wichtige Begleitmaßnahme an. Wichtiger wäre es aber, alles zu unternehmen, um Notarzt, Einsatzfahrzeuge überall und jederzeit mit Ärztinnen und Ärzten besetzt rechtzeitig bereitzustellen. Denn einen persönlichen Notarzt vor Ort kann auch der beste digitale Telenotarzt nicht ersetzen. (Beifall AfD) Nach abschließender Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss hat sich gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen der weitgehendste ist. Es hat mich auch gefreut, dass die Regierungsfraktionen eine Änderung ihres Gesetzentwurfs im September 2023 noch rechtzeitig eingereicht haben, weil sie dann erst mitbekommen haben, dass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auch Aufgabenträger der telemedizinischen Versorgung in Thüringen sein muss. Das wäre Teil unserer Mitarbeit gewesen, aber glücklicherweise ist Ihnen selbst mal ein Fehler aufgefallen. Zu den Telenotärzten will ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass eine präklinische Patientenversorgung doch nur dann funktionieren kann, wenn zeitnah Rettungsdienste in Thüringen beim Patienten vor Ort sind. Denn das Team des Rettungswagens kontaktiert schließlich den Telenotarzt, wenn ein Notarzt in persona nicht rechtzeitig vor Ort ist. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: … ist breiter!) Okay. Das wird in Thüringen aber leider nicht funktionieren, weil Rettungswagen leider viel zu oft zu spät vor Ort sind. So bleibt es bei dem, was ich eingangs gesagt habe. Die ärztliche Versorgung, gerade im ländlichen Raum Thüringens, muss dringend verbessert und langfristig garantiert werden. Wenn auch in anderen Bundesländern der Telenotarzt bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt wird, kann und muss das hier bei uns nur eine Notlösung sein, denn sie kann Mediziner vor Ort nicht ersetzen. Zum Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen möchte ich noch sagen, das ist natürlich jetzt das Surrogat mit der Gruppe der FDP, die für ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nun durch die Hintertür des Entschließungsantrags für einige ihrer hier im Plenum von den Regierungsfraktionen abgelehnten Anträge wie zu IVENA und smartphonebasierter Ersthelferalarmierung eine neue Bühne bekommt. Man muss sich ja Mehrheiten beschaffen abseits der AfD, das haben Sie hiermit gemacht. Aber sei es drum, uns geht es ja um die Sache. (Heiterkeit SPD) Genau. Aufgrund meiner Ausführungen jetzt hier wird meine Fraktion der Zweiten Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes von den Regierungsfraktionen zustimmen, weil das der weitestgehende Antrag ist. In diesem Sinne – alles für Thüringen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was? Was war das jetzt? Ist das im Protokoll?)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Herr Abgeordneter Czuppon, es ist im Hause ja wohlbekannt, dass Sie gern versuchen, mit Sprüchen, die harmlos klingen, Anleihen bei anderen Zeiten zu nehmen. Das rüge ich an dieser Stelle. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erteile jetzt Frau Abgeordneter Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

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Dorothea Marx SPD

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann wollen wir jetzt wieder zur Sachdebatte zurückkommen. Heute ist ein guter Tag für den Thüringer Rettungsdienst, denn eine Vielzahl von handfesten Schwierigkeiten hat uns herausgefordert, Antworten zu finden, die in die Zeit passen. Alle wissen, dass wir gerade auch im Rettungswesen nicht genügend Fachpersonal haben, seien es Notärzte, seien es Notfallsanitäter, seien es Disponenten oder auch andere Hilfskräfte. Das darf natürlich nichts daran ändern, dass unsere Rettungskräfte dennoch weiter bestmöglich ihre vielen Aufgaben wahrnehmen und flächendeckend die Notfallvorsorge stemmen. Aber wir haben uns vorgenommen, trotzdem noch eine Qualitätsverbesserung vorzunehmen. Was ist zum Beispiel, wenn unter Umständen ein Notarzt nicht einen Sekundärtransport, also eine Verlegung zwischen Krankenhäusern begleitet, sondern an noch dringlicherer Stelle helfen könnte? Bereits innerhalb von drei bis fünf Minuten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entstehen bei Betroffenen irreversible Schäden. Unsere Hilfsfrist, die überall eingehalten wird bis zum Eintreffen der Rettungskräfte, beträgt aber 14, in dünn besiedelten Gebieten gar 17 Minuten. Wie kriegen wir hier also öfter eine rettende Reanimation durch Laien hin? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin den Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Innenausschuss sehr dankbar, denn unser Gesetzentwurf von RotRot-Grün, den wir jetzt mit den Kollegen der Gruppe der FDP weiter qualifiziert haben, nimmt genau diese ganzen Problemkomplexe in den Blick. Wir führen den Telenotarzt landesweit ein, der eben gerade nicht die Notärzte ersetzen soll, aber der exakt in Situationen helfen kann, in denen zwar das nichtärztliche Rettungspersonal schon vor Ort ist, jedoch noch kein Notarzt. Dann kann der Telenotarzt zum Beispiel einen Rettungsassistenten dazu anweisen, ärztliche Maßnahmen vorzunehmen und damit schon zu diesem Zeitpunkt dem Patienten zu helfen. Der Clou ist, der Telenotarzt/die Telenotärztin kann aber auch in ganz anderen Konstellationen unser Rettungswesen entlasten, etwa indem er oder sie einen physisch anwesenden Notarzt berät oder eben die Betreuung einer Verlegungsfahrt übernimmt. Und ein Telenotarztsystem kann dies leisten, ohne übermäßig viele Notärzte als Telenotärzte in puncto Kapazität zu binden. Wenn aber noch gar keine Rettungskräfte am Notfallort sind, dann können per App herbeigerufene Ersthelfer zum Schutzengel von Notfallpatienten werden. Auch das ist ein Instrument, was wir hier erstmals einführen, das vor 20 Jahren überhaupt nicht denkbar gewesen wäre. Solche smartphonebasierten Ersthelfersysteme können viel Gutes erreichen. Weiß ein Bürgermeister zum Beispiel, dass ein Ersthelfer in seiner Region potenziell einen Defibrillator zur richtigen Stelle bringen könnte, ist es ja auch ein Anreiz für ihn, zusätzliche Geräte anzuschaffen. Alles gute Gründe für uns, eine Erprobung von Ersthelfersystemen gesetzlich abzusichern, besser, als das bisher ermöglicht wurde. Ich hatte eben schon an das Szenario gedacht, dass eine Leitstelle auch einmal komplett ausfallen kann, sei es durch technische Probleme oder was weiß ich, einen Wasserschaden, einen Brand von außen. Genau deswegen gehen wir unter anderem eine einheitliche Qualifizierung auch unserer Leitstellendisponentin an einer Lehrleitstelle an. Auf eine möglichst gegenseitig abgesicherte Rettungsinfrastruktur kommt es an. Das nennt man Redundanz. Die Praxisorientierung verbessern wir auch. Wir schaffen die Rechtsgrundlagen für diese neuen Lösungen nicht in dem Verständnis, dass dadurch alles besser und toll wird. Wir haben auch vor Augen, was ist mit der Arbeitswirklichkeit unseres Rettungspersonals und deren Interessen auch vereinbar. Wir gestalten das Telenotarztsystem so aus, dass grundsätzlich die Einsatzdaten auch aufgezeichnet werden können. Ich bin eine große Freundin des Datenschutzes und der wird hier natürlich auch berührt. Demgegenüber steht aber, dass unsere Rettungskräfte nach der Rechtsprechung in Haftungsstreitigkeiten eine Beweislastumkehr treffen kann, wie oftmals in Arzthaftungsangelegenheiten. Sollte es in seltenen Fällen einmal zu Auseinandersetzungen juristischer Art kommen, dann können die Aufzeichnungen als Beweismaterial dienen. Kurzum: Wir schützen mit der Aufzeichnung auch ganz erhebliche rechtsstaatliche Interessen der Rettungskräfte, selbstverständlich flankiert von Datenschutzbestimmungen. Ich möchte noch mal ausdrücklich betonen, wir verabschieden mit diesem Gesetz nicht bloß ein bisschen Digitalisierung hier und eine einzelne Innovation dort. Wir wollen vielmehr ein innovatives Rettungswesen auf breiter Front in den Blick nehmen, und das können Sie an der neuen Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz sehen. Ich danke der Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte dafür, dass sie dies angestoßen hat. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Und uns!) Aktuell ist es nicht erlaubt – und natürlich der FDP für die Mitarbeit, ihr hätte ich auch noch gedankt, da wäre ich noch hingekommen, Herr Montag; nicht immer so ungeduldig –, zum Beispiel Spezialfahrzeuge für den Transport von Neu- und Frühgeborenen zu erproben. Mit der Experimentierklausel wird genau das möglich werden. Wir schaffen ein geregeltes Verfahren, künftig in Thüringen vielversprechende Versorgungskonzepte erst einmal auch im Rahmen eines Experiments zum Einsatz zu bringen, wo das bisher überhaupt nicht möglich gewesen ist. Langer Rede kurzer Sinn – Herr Montag, jetzt kommt gleich die FDP –: Heute bringt der Landtag eine bessere Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf den Weg und daran haben die Koalitionsparteien und die FDP gemeinsam gearbeitet, seien es der Telenotarzt, ein Datenaustausch zu Krankenhauskapazitäten oder neue Arten der Erstversorgung. Jetzt geht es darum, alles vernünftig umzusetzen. Ich freue mich, wenn Sie diesem Vorhaben breit zustimmen würden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Ich erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Tu es oder tu es nicht. Es gibt kein Versuchen.“ Besonders bei Änderungen des Rettungsdienstgesetzes müssen wir uns immer vor Augen halten, dass es sich um eine Operation quasi am offenen Herzen handelt. Deshalb gilt: Es gibt kein Versuchen. Die Änderungen sollten daher durchdacht, dauerhaft und praxistauglich sein. Der Rettungsdienst darf nicht in seiner Arbeit behindert werden, denn dann sterben im Zweifelsfall Menschen. Diesen Maßstab haben wir in unserem Entwurf angelegt. Ich denke, das hat auch die Anhörung gezeigt. Unser Entwurf schafft eine klare Definition für die Aufgaben und Befugnisse des Telenotarztes – klare Definition für ihre Aufgaben und Befugnisse. Ich betone das deswegen, weil ich darauf noch zu sprechen kommen werde. Der Entwurf definiert auch klare technische Voraussetzungen, die ein Telenotarzt erfüllen muss. Kriterien – und da komme ich zum ersten Kritikpunkt –, die im Entwurf von Rot-Rot-Grün leider fehlen. Auch enthält der CDU-Entwurf den Hinweis darauf, dass der Telenotarzt den Einsatz eines Notarztes nicht ersetzen darf, sondern lediglich das arztfreie Intervall bis zum Eintreffen des Notarztes überbrückt. Demgegenüber haben wir einen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, der sich mit der Thematik des Telenotarztes nur oberflächlich befasst und stattdessen noch andere Regelungen zur Ersthelferalarmierung und zur Digitalisierung des Rettungswesens enthält. Dieser Antrag enthält weder Regelungen zur technischen Ausstattung noch einen konkreten Hinweis, dass der Telenotarzt ein zusätzliches Strukturelement ist. Ich will deshalb auf einige Bewertungen hinweisen, die auch von Anzuhörenden zum rot-rot-grünen Gesetzentwurf stammen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Rettungsdienst muss die Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung bedacht werden, die dringend dazu aufruft, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zurückzuschrauben, denn das Rettungsdienstgesetz ist nicht der Spielplatz des Datenschutzbeauftragten – es geht um Lebensrettung. Zur Digitalisierung konstatierte die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen ebenfalls – Zitat –: „Zur Umsetzung des Telenotarztes in Thüringen bedarf es einer flächendeckenden Erreichbarkeit des Datennetzes. Aus unserer Sicht ist dies derzeit nicht gegeben und sollte dementsprechend vor Einführung geändert werden.“ Doch es gibt noch grundsätzlichere Mängel am Entwurf von den Regierungsfraktionen. Rot-Rot-Grün verwendet durchgängig unbestimmte Rechtsbegriffe, wie dies unter anderem von der Krankenhausgesellschaft angekreidet wird. Ich weise hier auf die Stellungnahme des Landkreistags hin, der deutlich macht, dass bei einer gesetzesmäßigen Ansiedlung in der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen parallele Strukturen geschaffen werden, die zu nicht akzeptablen Überschneidungen führen. Auch der Gemeinde- und Städtebund fordert eine Sicherstellung durch die Kassenärztliche Vereinigung, aber eine Anbindung an die Leitstellen. Diesen Gedanken hätte man verfolgen können, anstatt die Kassenärztliche Vereinigung nun quasi zum Monopolisten beim Telenotarzt zu machen. Der Punkt „Präzision“ wird auch wieder bei den Aufgaben und Befugnissen des Telenotarztes deutlich. Diese müssen klar definiert und nicht schwammig formuliert werden. Ein kleiner Tipp: Hier hätte man sich an den Kriterien des Gesetzentwurfs der CDU orientieren können, wenn diesem schon nicht zugestimmt werden soll, wie den Vorrednern zu entnehmen war. Zusätzlich vermissen wir weiterhin die eindeutige Klarstellung, dass der Telenotarzt den Einsatz eines Notarztes nicht ersetzen darf. Dies ist aus unserer Sicht immens wichtig, denn es sind eben keine Hilfsfristen für Notarzteinsatzfahrzeuge im Rettungsdienstgesetz formuliert. Auch wenn ich vieles, was die Ersthelferalarmierung betrifft, auch wenn eine Abgrenzung von rettungsdienstlichen Aufgaben fehlt, also durchaus teilen kann, muss ich Rot-Rot-Grün und der FDP empfehlen, lieber zumindest den Telenotarztteil zu streichen und dem Entwurf der CDU-Fraktion zuzustimmen. Insgesamt hielt ich an dieser Stelle Gründlichkeit für sinnvoller als Schnelligkeit, auch zugunsten eines heutigen Beschlusses. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt der Richtige!) Ich sagte eingangs: Tu es oder tu es nicht, es gibt kein Versuchen. Das, was ich hier sehe, ist vor allem ein Versuch. Deswegen bitte ich Sie: Tun Sie es nicht in dieser Form. Oder mit den Worten der FDP: Lieber heute kein Gesetz als dieses Gesetz. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rufe ich jetzt Frau Kollegin Henfling auf.

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Madeleine Henfling GRÜNE

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, dieses Gesetz zählt ja zu den Gesetzen, die ich immer diskutiere in der Hoffnung, davon möglichst nie betroffen zu sein, aber umso besser, dass wir heute zu einer erheblichen Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Unterstützung auch derjenigen, die uns versorgen, beitragen. Ich will vielleicht – Herr Zippel, ich hätte es mir verkniffen, aber jetzt nicht mehr, nachdem Sie sich hierhinstellen und uns was von Gründlichkeit vor Schnelligkeit erzählen. Wir haben, glaube ich, zu einer ähnlichen Zeit im letzten Jahr gesessen und haben damals über eine Novellierung im Rettungsdienstgesetz diskutiert, wenn Sie sich erinnern. Und da wollte die CDU, obwohl das überhaupt noch nicht spruchreif war, uns den Telenotarzt schon ins Gesetz reinmogeln, was Sie dann wieder zurückgezogen haben, weil Sie festgestellt haben, dass diejenigen, die das umsetzen müssen, auch noch nicht so weit sind. So viel zum Thema „Schnelligkeit und Gründlichkeit“. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie hätten ja abschreiben können von uns!) Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätten wir was Halbgares in ein Gesetz reingeschrieben, was wir wahrscheinlich am heutigen Tag wieder hätten ändern müssen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Immer noch besser als das, was Sie vorgelegt haben!) Und ich weiß ja, dass Sie ein bisschen angefasst sind, das Thema ist Ihnen wichtig, Herr Zippel. Das erkenne ich an. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben mich noch nie angefasst erlebt!) Sie sind natürlich der Meinung, dass nur die CDU in der Lage ist, bestimmte Dinge umzusetzen, und Sie sind jetzt ein bisschen traurig darüber, dass es eben nicht so ist. Das verstehe ich, rein aus der Ego-Perspektive ist es ja total in Ordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Telenotarzt/die Telenotärztin ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden. Ich glaube, genau die zusätzliche spezialisierte Unterstützung von Telenotärztinnen in der Notfallversorgung ist ein wichtiges Instrument und sie bietet eine zusätzliche Ebene der Expertise, die das Rettungspersonal bei der Entscheidungsfindung über notfallmedizinische Maßnahmen unterstützt. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht eine verbesserte und eine effizientere Versorgung für Patientinnen. Die Digitalisierung spielt eben eine große Rolle und wir Gesetzgeberinnen passen uns den Entwicklungen an. Solche Systeme wie die der Telenotärztin sollen im Rettungsdienstgesetz verankert werden. Selbstverständlich ergeben sich aus dieser fortschreitenden Digitalisierung zahlreiche Fragen einer sensiblen Umsetzung. Diese haben wir schon im Rahmen einer Anhörung intensiv diskutiert, auch das ist hier schon mehrfach zitiert und angemerkt worden, und in diesem Gesetzesvorhaben umgesetzt. Hier möchte ich mich ebenfalls für die sehr konstruktive Arbeit im zuständigen Ausschuss bedanken. Fragen wie die Versorgungssicherheit, Haftung oder der Datenschutz standen im Zentrum der Debatte, die wir da geführt haben, sodass wir hier einen gemeinsamen Änderungsantrag auch vorgelegt haben. Im Gesetz werden zudem Regelungen zur Aufgabenträgerschaft ausdrücklich geregelt und dabei geht es um die Befugnisse der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes. In der Leitstelle soll eine Schnittstelle dazu etabliert werden, um eine auf einer digitalen Anwendung beruhende Ersthelferalarmierung für mobile Endgeräte zu erproben. Beim letzten Mal haben wir hier über jene Experimentierklausel debattiert. Dieser rechtliche Rahmen ermöglicht es uns, neue Ideen und Ansätze im Rettungsdienst auszuprobieren. Dabei geht es nicht darum, Risiken einzugehen, sondern darum, unter wissenschaftlicher Aufsicht zu testen, was wirklich funktioniert und was nicht. Diese Klausel bietet die Möglichkeit, innovative Ansätze wie beispielsweise die Ersthelfer-App unter wissenschaftlicher Begleitung zu erproben, und das halten wir schon für eine sehr sinnvolle Idee. Eine solche rechtliche Grundlage ermöglicht es, neue Technologien und Verfahren zu testen, ohne das bestehende System zu gefährden. Die Evaluation dieser Experimente wird uns wertvolle Erkenntnisse liefern, die in die Weiterentwicklung des Gesetzes dann am Ende einfließen können. Darüber hinaus bietet natürlich Digitalisierung auch noch viele andere Möglichkeiten, beispielsweise vielfältige Einsatzmöglichkeiten von medizinischer Expertise, die Optimierung der Einsatzkoordination, die Bewältigung von Versorgungsengpässen durch digitale Einsatzleitsysteme, Integration von digitalen Kommunikationssystemen, um eine effiziente Koordination zwischen Rettungsdiensten und Krankenhäusern sicherzustellen, die Reaktionszeit bei Notfällen kann minimiert und damit die Versorgungsqualität unter anderem in den ländlichen Gebieten erhöht werden. Die Wissenschaftsförderung ist auch ein wichtiger Punkt an dieser Stelle, die Einrichtung interdisziplinärer Forschungszentren, Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Digitaltechnologie können damit vorangetrieben werden. Mithilfe des Wissens aus der Praxis können nachhaltige Strukturen im Rettungsdienst geschaffen werden. Zusammengefasst geht es bei diesen Änderungen darum, den Rettungsdienst in Thüringen moderner, effizienter und sicherer zu machen. Ich bin überzeugt davon, dass diese Änderungen im Sinne aller sind, der Einsatzkräfte, der Patientinnen und der Bevölkerung, ja sogar vielleicht von Herrn Zippel. Vielen Dank dafür und ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetz. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Jetzt hat für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, 15 Minuten Redezeit zu einem gesundheitspolitischen Thema! Mehr sage ich jetzt erst mal nicht. Mal gucken, wie lange es wird, ich will ja keinem Angst machen. Erst einmal vielen Dank, lieber Christoph Zippel, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün, dass wir hier zu einem Abschluss kommen. Denn diese Novellierung des Rettungsdienstgesetzes holt tatsächlich den Rettungsdienst aus dem 20. in das 21. Jahrhundert. Ich könnte jetzt den Satz noch mal sagen, wie ich das bei der Einbringung schon mal getan habe, dass die FDP natürlich, sage ich mal, initial zündend oder knotenlösend oder wie auch immer gewirkt hat, weil wir den ähnlichen Gesetzentwurf ja auch vorgelegt haben. Aber Sie haben tatsächlich, das muss ich sagen, bei einem Punkt eine Idee gehabt, die bei uns gefehlt hat. Das ist tatsächlich die Frage, innovative Versorgungsformen strukturiert und dauerhaft implementieren zu können in einem Modellprojekt. Das ist sinnvoll, das ist klug und deswegen unterstützen wir das auch. Vielleicht mit dem Blick mal rechts oben auf die Tribüne: So funktioniert eben auch Politik, auch wenn man davon seltener etwas in den Tageszeitungen liest, dass sich hier nämlich sachorientiert und an der besten Lösung orientiert über die Gräben aufeinander zubewegt wird. Ich finde, so muss ein Parlament auch arbeiten und das ist ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. (Beifall Gruppe der FDP) Dass es nottut, ist überhaupt keine Frage. Wir wissen genau, der Rettungsdienst ist reformbedürftig. Das hat nicht nur was mit der Frage der Finanzierung zu tun, das hat nicht nur mit der Frage der Inanspruchnahme, das hat nicht nur mit der Frage, wo fange ich wann unter welchen Gegebenheiten an, etwas zu tun, sondern vor allen Dingen auch, wie bekomme ich maximal schnell benötigte Expertise, medizinische Expertise an den Patienten. Und da wissen wir ja nicht zuletzt aus den realen Fallbeschreibungen, die jeden Tag zigmal in Thüringen vorkommen, dass eben nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, die anfahren auf den RTWs, Rückfragen haben können, dass nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, die vielleicht im Pflegeheim arbeiten, Rückfragen haben können bei Medikamentenabgabe usw., sondern dass vor allen Dingen auch die Patientinnen und Patienten sehr darauf Wert legen, im Zweifel noch mal mit einem Arzt Rücksprache nehmen zu können, um dann zu entscheiden, löse ich tatsächlich die Fahrt, auch wenn sie vielleicht medizinisch gar nicht indiziert ist, in ein Krankenhaus aus oder nicht oder kann mich tatsächlich hier das Mehr an Information dazu bewegen, den RTW-Kollegen zu vertrauen. Also auch das, glaube ich, das kann man nachvollziehen, ist ein wichtiger Punkt und soll jetzt hier auch geregelt werden. Aber vielleicht noch etwas zum Verfahren: Drei Gesetzentwürfe, das zeigt auch, das Thema hat pressiert. Es ist ja auch keine neue Frage. Seit 2020 gibt es einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der die Einführung eines bundesweiten Telenotarztsystems empfiehlt als Ergänzung des komplexen Rettungsmittels Notfallversorgung, und Thüringen ist jetzt in der Lage, das auch systematisch mit diesem Gesetz einzubinden. Wir haben in der Debatte versucht, noch den Blick zu weiten für das, was in anderen Orten schon gut funktioniert, nämlich tatsächlich der Ersteingriff der Helfenden zu verkürzen, beispielsweise über die smartphonebasierte Ersthelferalarmierung. Das ist jetzt auch nichts Neues, das haben wir auch nicht erfunden, denn das ist Realität in vielen Teilen Deutschlands. Deswegen hätte jetzt aus unserer Sicht gar nicht so sehr diese Anwendung der Experimentierklausel hier kommen müssen, sondern man hätte das einfach, die Systeme sind ja auch etabliert, übernehmen können. Trotzdem ist klar, dass auch das hilft, in dem Moment nämlich, wenn derjenige, der sich bei diesen Apps angemeldet hat, den Call kriegt, weiß, wo ein Fall ist, wo er als Privatperson hingehen kann und erste Rettungsmaßnahmen einleiten kann, was die Zeit überbrückt, bis die professionelle Hilfe am Patienten ist. Unsere Ideen waren also in unserem Gesetz die gesetzliche Verankerung des Telenotarztes – denn das braucht es, damit er überhaupt finanziert wird –, eine frühzeitige Verbesserung der frühzeitigen Versorgung von Patienten und eine gesetzliche Verankerung der smartephonebasierten Ersthelferalarmierung, die schnellere Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen und die digitale Erfassung der Bettenkapazitäten. Das ist übrigens im Gesamtkonzept ein ganz entscheidender Vorteil, wenn wir das in der gesamten Rettungskette haben, denn das verhindert Fehlanfahrten. Das ist dieses klassische Problem: Ich fahre ein Krankenhaus an, das mir dann an der Pforte sagt, leider haben wir aktuell kein Personal und keine adäquaten Versorgungskapazitäten. Das verlängert Rettungszeit unnötig. Das ist ein großer Gewinn für die Qualität des Rettungsdienstes. Ich glaube auch – das zeigt diese Debatte im Innenausschuss, deswegen an den Kollegen Dirk Bergner auch noch mal herzlichen Dank, dass er die auch so geführt hat, um die Dinge tatsächlich zu übernehmen, die uns letztlich wichtig waren. (Beifall Gruppe der FDP) Da wir natürlich auch den breiten Blick auf die anderen Kollegen haben, haben wir auch die Forderung der CDU mit in die Debatte eingebracht, nämlich die Erstattung von C1-Führerscheinen zu ermöglichen. Das soll jetzt kommen. Insofern ist auch ein Stück CDU in diesen Entwurf eingegangen. (Beifall CDU) Wenig, angemessen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Es hätte mehr sein sollen!) Nichtsdestotrotz: Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass wir zur Lösung kommen. Sie ist richtig, sie ist wichtig, sie hilft, die Qualität zu verbessern. Insofern darf ich unseren Gesetzentwurf der FDP hiermit zurückziehen und nicht nur die Zustimmung zum Änderungsantrag ankündigen, sondern auch zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich konnte länger reden, aber nicht zu lang. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Kollege Montag. In der Tat: Acht Minuten Redezeit sind noch übrig, das haben wir noch nicht erlebt. Jetzt schaue ich in Richtung der Landesregierung, da es unter den Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen gibt. Frau Ministerin? – Nicht. (Zuruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Ich nicht, das Innenministerium!) Entschuldigung. Da es bei uns im Bereich Gesundheit angelegt war, habe ich jetzt einen Augenblick … Es sei mir verziehen, Herr Minister, zu dieser späten Zeit.

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Georg Maier

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Ich darf. Wir haben beide Interesse daran, aber ich darf kurz noch ein paar Sätze verlieren.

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Georg Maier

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, dass Sie mir hier das Wort erteilen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde jetzt auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht noch mal wiederholen, was schon mehrfach ausgeführt wurde, was wir auch unterstützen. (Beifall DIE LINKE) Deswegen möchte ich mich darauf beschränken, allen Beteiligten noch mal ausdrücklich zu danken. Wir haben hier intensiv diskutiert, wir haben im Ausschuss sehr konstruktiv diskutiert, wir haben umfassend angehört, haben das abgewägt. Das war beispielhaft und es ist auch ein gutes Ergebnis dabei herausgekommen – keine Maximalposition von niemandem. Das hört sich nach einem guten Vorschlag an, der sich jetzt hier auch darstellt. Ich werbe deshalb dafür, dass wir diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heute hier zustimmen – also nicht wir, sondern Sie –, und dass wir dann zu einem guten Ergebnis kommen. Lassen Sie mich abschließend noch mal kurz den Blick auf diejenigen richten, die das Gesetz zu jeder Tages- und Nachtzeit in die Praxis umsetzen und dafür Sorge tragen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger in Notfallsituationen auf eine schnellstmögliche fachgerechte rettungsdienstliche Versorgung verlassen können. Mein Dank gilt vor allem den Notärzten, Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern, aber auch den Disponenten in den zentralen Leitstellen. Ihre Tätigkeit und ihr Engagement können nicht hoch genug gewürdigt werden. (Beifall Gruppe der FDP) Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, bitte ich Sie nun – wie gesagt – um Zustimmung zum Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen und zur Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Vielen Dank, Herr Minister, für die kurze und erhellende Rede. Damit können wir jetzt zu den Abstimmungen kommen, da es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Die Abstimmung zum Gesetzentwurf der parlamentarischen Gruppe der FDP hat sich erübrigt, da Kollege Montag ihn gerade zurückgezogen hat. Damit komme ich zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7450 in zweiter Beratung. Wer ist dafür? Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, erstens über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/8952. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist dagegen? Keiner. Enthaltungen? Das sind die Stimmen von Frau Dr. Bergner und der CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7780 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Niemand. Enthaltungen? Frau Dr. Bergner und die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen drittens ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, erhebt sich jetzt bitte von den Plätzen. Erwartungsgemäß ist das Abstimmungsverhalten wieder von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Erwartungsgemäß keine. Enthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen, meine Damen und Herren. Jetzt haben wir immer noch die Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir also zur Abstimmung über diesen Entschließungsantrag. Wer möchte diesen Entschließungsantrag annehmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP, AfDFraktion auch. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? CDU-Fraktion und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, Wünsche, noch mindestens zwei Tagesordnungspunkte durchzuziehen, habe ich keine vernommen. Insofern möchte ich darauf aufmerksam machen, dass jetzt noch ein parlamentarischer Abend ansteht, für den ich sehr werbe. Ich wünsche Ihnen einen sehr schönen Abend und schließe diese Versammlung. Danke schön.

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