Christoph Zippel
c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Tu es oder tu es nicht. Es gibt kein Versuchen.“ Besonders bei Änderungen des Rettungsdienstgesetzes müssen wir uns immer vor Augen halten, dass es sich um eine Operation quasi am offenen Herzen handelt. Deshalb gilt: Es gibt kein Versuchen. Die Änderungen sollten daher durchdacht, dauerhaft und praxistauglich sein. Der Rettungsdienst darf nicht in seiner Arbeit behindert werden, denn dann sterben im Zweifelsfall Menschen. Diesen Maßstab haben wir in unserem Entwurf angelegt. Ich denke, das hat auch die Anhörung gezeigt. Unser Entwurf schafft eine klare Definition für die Aufgaben und Befugnisse des Telenotarztes – klare Definition für ihre Aufgaben und Befugnisse. Ich betone das deswegen, weil ich darauf noch zu sprechen kommen werde. Der Entwurf definiert auch klare technische Voraussetzungen, die ein Telenotarzt erfüllen muss. Kriterien – und da komme ich zum ersten Kritikpunkt –, die im Entwurf von Rot-Rot-Grün leider fehlen. Auch enthält der CDU-Entwurf den Hinweis darauf, dass der Telenotarzt den Einsatz eines Notarztes nicht ersetzen darf, sondern lediglich das arztfreie Intervall bis zum Eintreffen des Notarztes überbrückt. Demgegenüber haben wir einen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, der sich mit der Thematik des Telenotarztes nur oberflächlich befasst und stattdessen noch andere Regelungen zur Ersthelferalarmierung und zur Digitalisierung des Rettungswesens enthält. Dieser Antrag enthält weder Regelungen zur technischen Ausstattung noch einen konkreten Hinweis, dass der Telenotarzt ein zusätzliches Strukturelement ist. Ich will deshalb auf einige Bewertungen hinweisen, die auch von Anzuhörenden zum rot-rot-grünen Gesetzentwurf stammen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Rettungsdienst muss die Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung bedacht werden, die dringend dazu aufruft, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zurückzuschrauben, denn das Rettungsdienstgesetz ist nicht der Spielplatz des Datenschutzbeauftragten – es geht um Lebensrettung. Zur Digitalisierung konstatierte die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen ebenfalls – Zitat –: „Zur Umsetzung des Telenotarztes in Thüringen bedarf es einer flächendeckenden Erreichbarkeit des Datennetzes. Aus unserer Sicht ist dies derzeit nicht gegeben und sollte dementsprechend vor Einführung geändert werden.“ Doch es gibt noch grundsätzlichere Mängel am Entwurf von den Regierungsfraktionen. Rot-Rot-Grün verwendet durchgängig unbestimmte Rechtsbegriffe, wie dies unter anderem von der Krankenhausgesellschaft angekreidet wird. Ich weise hier auf die Stellungnahme des Landkreistags hin, der deutlich macht, dass bei einer gesetzesmäßigen Ansiedlung in der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen parallele Strukturen geschaffen werden, die zu nicht akzeptablen Überschneidungen führen. Auch der Gemeinde- und Städtebund fordert eine Sicherstellung durch die Kassenärztliche Vereinigung, aber eine Anbindung an die Leitstellen. Diesen Gedanken hätte man verfolgen können, anstatt die Kassenärztliche Vereinigung nun quasi zum Monopolisten beim Telenotarzt zu machen. Der Punkt „Präzision“ wird auch wieder bei den Aufgaben und Befugnissen des Telenotarztes deutlich. Diese müssen klar definiert und nicht schwammig formuliert werden. Ein kleiner Tipp: Hier hätte man sich an den Kriterien des Gesetzentwurfs der CDU orientieren können, wenn diesem schon nicht zugestimmt werden soll, wie den Vorrednern zu entnehmen war. Zusätzlich vermissen wir weiterhin die eindeutige Klarstellung, dass der Telenotarzt den Einsatz eines Notarztes nicht ersetzen darf. Dies ist aus unserer Sicht immens wichtig, denn es sind eben keine Hilfsfristen für Notarzteinsatzfahrzeuge im Rettungsdienstgesetz formuliert. Auch wenn ich vieles, was die Ersthelferalarmierung betrifft, auch wenn eine Abgrenzung von rettungsdienstlichen Aufgaben fehlt, also durchaus teilen kann, muss ich Rot-Rot-Grün und der FDP empfehlen, lieber zumindest den Telenotarztteil zu streichen und dem Entwurf der CDU-Fraktion zuzustimmen. Insgesamt hielt ich an dieser Stelle Gründlichkeit für sinnvoller als Schnelligkeit, auch zugunsten eines heutigen Beschlusses.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sagt der Richtige!) Ich sagte eingangs: Tu es oder tu es nicht, es gibt kein Versuchen. Das, was ich hier sehe, ist vor allem ein Versuch. Deswegen bitte ich Sie: Tun Sie es nicht in dieser Form. Oder mit den Worten der FDP: Lieber heute kein Gesetz als dieses Gesetz. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
