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Prof. Dr. Hoff

01.11.2023 Sitzungen 7/119

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“

Lieber Herr Abgeordneter, auf dieser Grundlage will ich nur festhalten, dass die Erwartung des Parlaments, dass die Landesregierung in der Aktuellen Stunde das Wort ergreift, sich in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nicht wiederfindet. Das kann ich aus früherer Tätigkeit im Berliner Abgeordnetenhaus gut darstellen: Da gab es zu keinem Tagesordnungspunkt, außer einer Regierungserklärung und da, wo die Landesregierung eigene Gesetzentwürfe eingebracht hat, in der Plenarsitzung Redebeiträge der Landesregierung. Das würde die Plenarsitzung hier deutlich kürzer machen. Das würde Ihnen aber die Möglichkeit nehmen, sich in jedem Redebeitrag sozusagen kritisch auf die Wortmeldung eines Mitglieds der Landesregierung zu beziehen. Jetzt müssen Sie sich überlegen, was Ihnen wichtiger ist. (Unruhe Gruppe der FDP) In dieser Aktuellen Stunde, auf die Sie sich hier fokussieren, ist explizit der Ministerpräsident adressiert. Wenn Sie also die Frage, wann der Ministerpräsident aus der Sicht der Abgeordneten Verantwortung übernehmen soll, als Selbstgespräch führen, dann können Sie mir schlecht zum Vorwurf machen, dass ich hier versuche eine Positionierung wahrzunehmen, die ich so versuche wahrzunehmen, dass ich ein Argument auch mal ausführen kann, ohne von zwei der drei Leute in der ersten Reihe der CDU-Fraktion in Dauerhaftigkeit unterbrochen zu werden. Um nicht mehr und nicht weniger ging es mir in meinem Einwurf gegenüber den Abgeordneten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) So, und jetzt würde ich ganz gern zu dem eigentlichen Punkt, über den wir sprechen, zurückkommen. Weil wir hier an verschiedener Stelle tatsächlich über die Frage von Evidenz zu sprechen haben. Ich habe gegenüber dem Abgeordneten Kemmerich versucht deutlich zu machen, dass wir tatsächlich auf der Ebene der Ausländerbehörde – deshalb habe ich die Bertelsmann-Studie angesprochen und Sie haben das Thema von der anderen Seite aus aufgerufen, Sie haben das Thema aus der Arbeitgeberperspektive aufgerufen. Die Sicht der Arbeitgeberperspektive ist in einer interessanten Form in der Evaluation des Bundesinnenministeriums zu der sogenannten Westbalkanregelung ja mal aufgegriffen worden und es ist dort deutlich gemacht worden, wo genau diese Schwierigkeiten bestehen: in einem vorgefertigten Bild auf der einen Seite der Visumstellen der Botschaften und auch in den Ausländerbehörden, die nicht im Sinne beispielsweise auch der Thüringer Wirtschaft geguckt haben. Es gibt 153 anerkannte Berufe und dort, wo es keine explizite Berufsanerkennung gibt, können auch keine Qualifikationen die Grundlage sein, wenn ein Unternehmen sagt, sie wollen hier jemanden beschäftigen. Da sind wir – glaube ich – näher beieinander dran, als das die Diskussion hier gezeigt hat. Die Bertelsmann-Studie hat eine Reihe von ganz praktischen Fragestellungen aufgerufen, die sich mit dem Punkt auseinandersetzen, wie gelingt es uns eigentlich, schneller in Verfahren zu sein. Um nicht mehr und nicht weniger ging es mir. Insofern wollte ich deutlich machen, dass das, was wir als Amt für Migration und Integration und gemeinsam mit den Kommunen in den Ausländerbehörden zu leisten haben, tatsächlich auch hier die Beschleunigung von Verfahren ist, und dazu gibt es landespolitische Regelungen, gibt es bundesgesetzliche Regelungen, aber es sind auch im übertragenen Wirkungskreis auf der kommunalen Seite entsprechend Aufgaben zu gewährleisten. Und da habe ich das Thema „Personal, Personalausstattung“ und auch die Eingruppierung der Beschäftigten genannt, die man tatsächlich höher eingruppieren kann. Der Regelfall ist die A8, obwohl der Komplexitätsgrad des Rechtskreises, den die Beschäftigten dort zu gewährleisten haben, durchaus auch eine höhere Eingruppierung rechtfertigen würde. Wenn wir uns mal die Zahlen der abgeschobenen Personen im Jahr 2022 nach Bundesländern anschauen, wird man feststellen, dass Thüringen, wenn man so eine Vierergruppe von Ländern bildet, insgesamt auf Platz 12 von 16 ist. Es gibt die Gruppe, das sind die bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, die haben zwischen 3.118 und 1.018 Personen abgeschoben. Davon hat ein Land, Bayern, ein Ausreisezentrum. Wir haben dann die Gruppe 2, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen: zwischen 890 und 565 Personen abgeschoben. Davon hat Niedersachsen ein Ausreisezentrum. In der Gruppe 3 sind Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen – zwischen 385 und 238 Personen, die abgeschoben worden sind. Davon haben die Länder SchleswigHolstein und Sachsen-Anhalt ein Ausreisezentrum. Dann gibt es die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Bremen – die letzten beiden auch die bevölkerungsschwächsten Länder. Vor dem Hintergrund gibt es erst mal für die beschleunigende Wirkung eines Ausreisezentrums nach den Zahlen keine Evidenz. Aber wir stellen fest, dass, wenn wir uns mal anschauen, dass es im Jahr 2019 insgesamt 15.389 im Ausländerzentralregister erfasste Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden gegeben hat und die Ausreiseentscheidung den Zeitpunkt der rechtskräftigen Ausreisepflicht – also beispielsweise, wenn Betroffene nicht gegen ihren Asylbescheid klagen oder dieser bestandskräftig wird oder die Ablehnung der Klage unanfechtbar wird –, das Asylverfahren abgeschlossen ist. Demgegenüber stehen 37.624 im Ausländerzentralregister erfasste Ausreisen abgelehnter Asylsuchender. Noch mal: 15.389 sind im Ausländerzentralregister erfasste Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden, 37.624 tatsächlich erfasste Ausreisen. Damit war die Zahl der Abschiebungen und der freiwilligen Ausreisen abgelehnter Asylsuchender mehr als doppelt so hoch wie die Zahl der Ausreiseentscheidungen bei Abgelehnten. Allein diese Zahl zeigt, dass sich das seit vielen Jahren beklagte Defizit bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber abgelehnten Asylsuchenden in der Sache zahlenmäßig nicht belegen lässt. Diese Diskussion hier zu führen und tatsächlich auf die einzelnen Zahlen zu gucken, um nicht mehr und nicht weniger geht es doch. Dazu sollte diese Diskussion aus meiner Sicht auch dienen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗