Prof. Dr. Hoff
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“
Gut, dann haben wir zumindest die Frage der Funktionen geklärt. Ich würde jetzt für die Landesregierung in der Aktuellen Stunde weitersprechen. Wir haben am Montag der kommenden Woche die Ministerpräsidentenkonferenz, die gemeinsam mit dem Bundeskanzler und der Bundesregierung tagen wird. Die Tagesordnung ist umfangreich, 16 Tagesordnungspunkte stehen auf der Agenda, unter anderem der Deutschlandpakt für die Planungsund Genehmigungsbeschleunigung und auch der Tagesordnungspunkt 6, die fortgesetzte Beratung zur Migrationspolitik. Ich will an der Stelle mal festhalten, dass, wer in die Tageszeitung schaut, wer die Agenda der Bundesregierung und aller 16 Landesregierungen sieht, weiß, dass alle 16 Bundesländer – Thüringen eingeschlossen – vor enormen Herausforderungen stehen. Und ja, es gehört zum Geschäft der Opposition der jeweiligen Landesregierung, deutlich zu machen, dass sie den Aufgaben selbstverständlich nicht entsprechend gewachsen ist etc., etc. Insofern ist das, was die Abgeordneten Kemmerich und Schard hier in der Aktuellen Stunde gemacht haben, das übliche Geschäft zwischen Opposition und Regierung. Gleichzeitig wäre es aus meiner Sicht wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Fragestellung, vor der wir stehen, in allen 16 Bundesländern und der Bundespolitik insgesamt zu den vordringlichen Themen gehört, die zu meistern sind. Die Blickwinkel auf diese Fragestellung sind selbstverständlich jeweils unterschiedlich. Wie gesagt, am 6. November wird im Bundeskanzleramt die Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundesregierung stattfinden. Davor eine Regierungserklärung hier im Plenum abzugeben, ist doch hinfällig, denn es geht im Kern um die Ergebnisse. Und darüber werden wir uns im Landtag in Thüringen auch auseinanderzusetzen haben und nicht im Vorfeld von solchen Besprechungen hier mit dem Instrument von Regierungserklärungen arbeiten. Wenn ich auf die anderen Bundesländer verweise, dann will ich auch noch mal deutlich machen, in den 16 Bundesländern ist die Zuordnung der Integrations- und Migrationspolitik sehr unterschiedlich, im Sozialministerium, im Innenministerium, gemischt, jeweils zugeordnet in einzelne, also separate Integrationsministerien. In allen Ländern sind die Herausforderungen unterschiedlich. Aber in allen Ländern gibt es einen hohen Druck, zu Lösungen zu kommen. Insofern ist die Forderung, die Migrations- und Integrationspolitik vom Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in das Innenministerium zurückzuverlagern, zwar eine oppositionelle Forderung, die irgendwie dazu bringt, dass man bei dpa eine Meldung hat, aber was in der Sache der Lösung tatsächlich dienen soll, dass man in einer solch angespannten Situation dann auch noch einen Behördenwechsel vornimmt, das erschließt sich nicht, insofern werden wir dem auch nicht Rechnung tragen. Im Übrigen will ich an die Arbeit Ihres Parteikollegen Stampf erinnern, der nun für die Bundesregierung entsprechend Aufgaben wahrnimmt, der in seinem in NRW seinerzeit gebildeten Integrationsministerium die unterschiedlichsten Funktionen zusammengeführt hatte aus dem Arbeitsministerium, aus dem Innenministerium, aus anderen Bereichen und insofern ein Stück weit in Nordrhein-Westfalen das gemacht hat, was hier der Vorschlag der Integrationsministerin für das Amt für Migration und Integration ist. Insofern gibt es hier keine konzeptionellen Schwächen, sondern es liegt ein Gesetzentwurf vor. Der Gesetzentwurf ist im Parlament in einer Anhörung beraten worden. Es ist die Entscheidung zu treffen, wie man mit diesem Gesetzentwurf umgeht. Am 16. Oktober 2023, vor knapp zwei Wochen, hat die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in einer Sondersitzung des zuständigen Ausschusses zur aktuellen Entwicklung der Asylund Flüchtlingssituation in Thüringen berichtet. Sie ist ausführlich auf die Fragen der CDU-Fraktion aus der Vorlage 7/5651 eingegangen und hat die darin gestellten elf oder zwölf Fragen ausführlich beantwortet, und es ist, wenn ich das Protokoll der Sitzung richtig nachvollzogen habe, zu einzelnen Aspekten dann die fortgesetzte Diskussion auch vereinbart worden. Die Zahl der Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, und damit auch nach Thüringen, ist tatsächlich hoch. Alle Länder sind gefordert, gemäß den Verpflichtungen nach § 44 Abs. 1 Asylgesetz mit dieser Lage umzugehen. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, sowohl innerhalb der Regierung durch Zusammenarbeit verschiedener Ministerien als auch im Zusammenwirken mit den Kommunen, der Wirtschaft, den Geflüchtetenorganisationen. Die Verantwortung ruht auf vielen Schultern, insofern gehen Vorwürfe an einzelne Personen an der Sache vorbei, auf der kommunalen Ebene übrigens genauso wie auf der Landesebene oder auf der Bundesebene. Wir gehen davon aus, dass bei der gemeinsamen Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 6. November wesentliche Festlegungen getroffen werden. Drei Aspekte gestatten Sie mir abschließend anzusprechen. Das Erste: Die Stadt Suhl nimmt als Stadt, in der die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ist, eine besondere Verantwortung wahr. Dieser besonderen Verantwortung tragen wir als Land auch in einer dauerhaften Auseinandersetzung mit der Stadt Suhl Rechnung. Wir gehen mit den Forderungen der Stadt Suhl sorgsam um. Wir schaffen weitere Kommunikationsinstrumente, die sich auch die Stadt wünscht, wie beispielsweise das Instrument „Wiedereinrichtung des Runden Tisches“. Gleichzeitig geht es auch um die Frage, so wie man das in Mühlhausen in der vergangenen Wahlperiode gemacht hat, den besonderen Herausforderungen einer solchen Stadt auch in der Frage von Infrastrukturausstattung etc. mit Rechnung zu tragen. Ich hatte bereits über das Amt für Migration und Integration gesprochen. Die Bertelsmann Stiftung hat in dieser Woche eine Studie zu der Tätigkeit von Ausländerbehörden und deren Modernisierung veröffentlicht, ein Thema, das in allen Kommunen in Deutschland steht. Die vier Handlungsfelder, die die Bertelsmann-Studie dort identifiziert hat, sind welche, die wir einer sachlichen Diskussion zugrunde legen sollten: die Reduktion von Prüfaufträgen, insbesondere durch bundesgesetzliche Maßnahmen, aber auch landesseitige Runderlasse. Hierzu gehört zum Beispiel im Verfahrensgesetz, dass einmal von der Behörde anerkannte Dokumente dann auch dauerhaft von den anderen Behörden entsprechend anerkannt werden etc. Digitalisierung themenübergreifend denken und koordiniert nutzen, Personal auf der kommunalen Seite in den Ausländerbehörden aufstocken, besser ausbilden und höher eingruppieren als ein wichtiger Punkt, aber auch die Zentralisierung von Aufgaben prüfen, integrierte Ämter für Migration einrichten. Darauf reagiert auch der Vorschlag des Amts für Migration, Integration. Ein allerletzter Punkt: Ich will noch mal auf den Bereich von Arbeit und Integration eingehen. Der Ministerpräsident hat über Jahre hinweg am Spurwechsel in der Arbeitsmarktpolitik gearbeitet. Ohne den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hätte es diesen Spurwechsel nicht gegeben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist etwas, das aus Thüringen gekommen ist und der Wirtschaft nutzen wird. Ich hätte mich gefreut, wenn auch das mal anerkannt worden wäre. Aber ich sehe, dass der Abgeordnete Kemmerich den Kopf schüttelt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Ramelow das jemals gesagt hat!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist doch Quatsch!) Der Abgeordnete Kemmerich bestreitet, dass dieser Spurwechsel eine Wirkung hat. Ich bedauere das, der Ministerpräsident ist dort an dieser Stelle bedeutend weitsichtiger. Insofern freue ich mich auch, dass der Ministerpräsident sich für eine weitergehende, schnellere Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgesprochen hat, denn er hat sehr deutlich gesagt: Wir sollten Flüchtlingen ein Recht auf Arbeit geben, statt sie an der Arbeit zu hindern. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
