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Madeleine Henfling

GRÜNE 01.11.2023 Sitzungen 7/119

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, dieses Gesetz zählt ja zu den Gesetzen, die ich immer diskutiere in der Hoffnung, davon möglichst nie betroffen zu sein, aber umso besser, dass wir heute zu einer erheblichen Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Unterstützung auch derjenigen, die uns versorgen, beitragen. Ich will vielleicht – Herr Zippel, ich hätte es mir verkniffen, aber jetzt nicht mehr, nachdem Sie sich hierhinstellen und uns was von Gründlichkeit vor Schnelligkeit erzählen. Wir haben, glaube ich, zu einer ähnlichen Zeit im letzten Jahr gesessen und haben damals über eine Novellierung im Rettungsdienstgesetz diskutiert, wenn Sie sich erinnern. Und da wollte die CDU, obwohl das überhaupt noch nicht spruchreif war, uns den Telenotarzt schon ins Gesetz reinmogeln, was Sie dann wieder zurückgezogen haben, weil Sie festgestellt haben, dass diejenigen, die das umsetzen müssen, auch noch nicht so weit sind. So viel zum Thema „Schnelligkeit und Gründlichkeit“. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie hätten ja abschreiben können von uns!) Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätten wir was Halbgares in ein Gesetz reingeschrieben, was wir wahrscheinlich am heutigen Tag wieder hätten ändern müssen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Immer noch besser als das, was Sie vorgelegt haben!) Und ich weiß ja, dass Sie ein bisschen angefasst sind, das Thema ist Ihnen wichtig, Herr Zippel. Das erkenne ich an. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben mich noch nie angefasst erlebt!) Sie sind natürlich der Meinung, dass nur die CDU in der Lage ist, bestimmte Dinge umzusetzen, und Sie sind jetzt ein bisschen traurig darüber, dass es eben nicht so ist. Das verstehe ich, rein aus der Ego-Perspektive ist es ja total in Ordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Telenotarzt/die Telenotärztin ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden. Ich glaube, genau die zusätzliche spezialisierte Unterstützung von Telenotärztinnen in der Notfallversorgung ist ein wichtiges Instrument und sie bietet eine zusätzliche Ebene der Expertise, die das Rettungspersonal bei der Entscheidungsfindung über notfallmedizinische Maßnahmen unterstützt. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht eine verbesserte und eine effizientere Versorgung für Patientinnen. Die Digitalisierung spielt eben eine große Rolle und wir Gesetzgeberinnen passen uns den Entwicklungen an. Solche Systeme wie die der Telenotärztin sollen im Rettungsdienstgesetz verankert werden. Selbstverständlich ergeben sich aus dieser fortschreitenden Digitalisierung zahlreiche Fragen einer sensiblen Umsetzung. Diese haben wir schon im Rahmen einer Anhörung intensiv diskutiert, auch das ist hier schon mehrfach zitiert und angemerkt worden, und in diesem Gesetzesvorhaben umgesetzt. Hier möchte ich mich ebenfalls für die sehr konstruktive Arbeit im zuständigen Ausschuss bedanken. Fragen wie die Versorgungssicherheit, Haftung oder der Datenschutz standen im Zentrum der Debatte, die wir da geführt haben, sodass wir hier einen gemeinsamen Änderungsantrag auch vorgelegt haben. Im Gesetz werden zudem Regelungen zur Aufgabenträgerschaft ausdrücklich geregelt und dabei geht es um die Befugnisse der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes. In der Leitstelle soll eine Schnittstelle dazu etabliert werden, um eine auf einer digitalen Anwendung beruhende Ersthelferalarmierung für mobile Endgeräte zu erproben. Beim letzten Mal haben wir hier über jene Experimentierklausel debattiert. Dieser rechtliche Rahmen ermöglicht es uns, neue Ideen und Ansätze im Rettungsdienst auszuprobieren. Dabei geht es nicht darum, Risiken einzugehen, sondern darum, unter wissenschaftlicher Aufsicht zu testen, was wirklich funktioniert und was nicht. Diese Klausel bietet die Möglichkeit, innovative Ansätze wie beispielsweise die Ersthelfer-App unter wissenschaftlicher Begleitung zu erproben, und das halten wir schon für eine sehr sinnvolle Idee. Eine solche rechtliche Grundlage ermöglicht es, neue Technologien und Verfahren zu testen, ohne das bestehende System zu gefährden. Die Evaluation dieser Experimente wird uns wertvolle Erkenntnisse liefern, die in die Weiterentwicklung des Gesetzes dann am Ende einfließen können. Darüber hinaus bietet natürlich Digitalisierung auch noch viele andere Möglichkeiten, beispielsweise vielfältige Einsatzmöglichkeiten von medizinischer Expertise, die Optimierung der Einsatzkoordination, die Bewältigung von Versorgungsengpässen durch digitale Einsatzleitsysteme, Integration von digitalen Kommunikationssystemen, um eine effiziente Koordination zwischen Rettungsdiensten und Krankenhäusern sicherzustellen, die Reaktionszeit bei Notfällen kann minimiert und damit die Versorgungsqualität unter anderem in den ländlichen Gebieten erhöht werden. Die Wissenschaftsförderung ist auch ein wichtiger Punkt an dieser Stelle, die Einrichtung interdisziplinärer Forschungszentren, Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Digitaltechnologie können damit vorangetrieben werden. Mithilfe des Wissens aus der Praxis können nachhaltige Strukturen im Rettungsdienst geschaffen werden. Zusammengefasst geht es bei diesen Änderungen darum, den Rettungsdienst in Thüringen moderner, effizienter und sicherer zu machen. Ich bin überzeugt davon, dass diese Änderungen im Sinne aller sind, der Einsatzkräfte, der Patientinnen und der Bevölkerung, ja sogar vielleicht von Herrn Zippel. Vielen Dank dafür und ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetz. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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