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Robert-Martin Montag

FDP 01.11.2023 Sitzungen 7/119

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, 15 Minuten Redezeit zu einem gesundheitspolitischen Thema! Mehr sage ich jetzt erst mal nicht. Mal gucken, wie lange es wird, ich will ja keinem Angst machen. Erst einmal vielen Dank, lieber Christoph Zippel, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün, dass wir hier zu einem Abschluss kommen. Denn diese Novellierung des Rettungsdienstgesetzes holt tatsächlich den Rettungsdienst aus dem 20. in das 21. Jahrhundert. Ich könnte jetzt den Satz noch mal sagen, wie ich das bei der Einbringung schon mal getan habe, dass die FDP natürlich, sage ich mal, initial zündend oder knotenlösend oder wie auch immer gewirkt hat, weil wir den ähnlichen Gesetzentwurf ja auch vorgelegt haben. Aber Sie haben tatsächlich, das muss ich sagen, bei einem Punkt eine Idee gehabt, die bei uns gefehlt hat. Das ist tatsächlich die Frage, innovative Versorgungsformen strukturiert und dauerhaft implementieren zu können in einem Modellprojekt. Das ist sinnvoll, das ist klug und deswegen unterstützen wir das auch. Vielleicht mit dem Blick mal rechts oben auf die Tribüne: So funktioniert eben auch Politik, auch wenn man davon seltener etwas in den Tageszeitungen liest, dass sich hier nämlich sachorientiert und an der besten Lösung orientiert über die Gräben aufeinander zubewegt wird. Ich finde, so muss ein Parlament auch arbeiten und das ist ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. (Beifall Gruppe der FDP) Dass es nottut, ist überhaupt keine Frage. Wir wissen genau, der Rettungsdienst ist reformbedürftig. Das hat nicht nur was mit der Frage der Finanzierung zu tun, das hat nicht nur mit der Frage der Inanspruchnahme, das hat nicht nur mit der Frage, wo fange ich wann unter welchen Gegebenheiten an, etwas zu tun, sondern vor allen Dingen auch, wie bekomme ich maximal schnell benötigte Expertise, medizinische Expertise an den Patienten. Und da wissen wir ja nicht zuletzt aus den realen Fallbeschreibungen, die jeden Tag zigmal in Thüringen vorkommen, dass eben nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, die anfahren auf den RTWs, Rückfragen haben können, dass nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, die vielleicht im Pflegeheim arbeiten, Rückfragen haben können bei Medikamentenabgabe usw., sondern dass vor allen Dingen auch die Patientinnen und Patienten sehr darauf Wert legen, im Zweifel noch mal mit einem Arzt Rücksprache nehmen zu können, um dann zu entscheiden, löse ich tatsächlich die Fahrt, auch wenn sie vielleicht medizinisch gar nicht indiziert ist, in ein Krankenhaus aus oder nicht oder kann mich tatsächlich hier das Mehr an Information dazu bewegen, den RTW-Kollegen zu vertrauen. Also auch das, glaube ich, das kann man nachvollziehen, ist ein wichtiger Punkt und soll jetzt hier auch geregelt werden. Aber vielleicht noch etwas zum Verfahren: Drei Gesetzentwürfe, das zeigt auch, das Thema hat pressiert. Es ist ja auch keine neue Frage. Seit 2020 gibt es einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der die Einführung eines bundesweiten Telenotarztsystems empfiehlt als Ergänzung des komplexen Rettungsmittels Notfallversorgung, und Thüringen ist jetzt in der Lage, das auch systematisch mit diesem Gesetz einzubinden. Wir haben in der Debatte versucht, noch den Blick zu weiten für das, was in anderen Orten schon gut funktioniert, nämlich tatsächlich der Ersteingriff der Helfenden zu verkürzen, beispielsweise über die smartphonebasierte Ersthelferalarmierung. Das ist jetzt auch nichts Neues, das haben wir auch nicht erfunden, denn das ist Realität in vielen Teilen Deutschlands. Deswegen hätte jetzt aus unserer Sicht gar nicht so sehr diese Anwendung der Experimentierklausel hier kommen müssen, sondern man hätte das einfach, die Systeme sind ja auch etabliert, übernehmen können. Trotzdem ist klar, dass auch das hilft, in dem Moment nämlich, wenn derjenige, der sich bei diesen Apps angemeldet hat, den Call kriegt, weiß, wo ein Fall ist, wo er als Privatperson hingehen kann und erste Rettungsmaßnahmen einleiten kann, was die Zeit überbrückt, bis die professionelle Hilfe am Patienten ist. Unsere Ideen waren also in unserem Gesetz die gesetzliche Verankerung des Telenotarztes – denn das braucht es, damit er überhaupt finanziert wird –, eine frühzeitige Verbesserung der frühzeitigen Versorgung von Patienten und eine gesetzliche Verankerung der smartephonebasierten Ersthelferalarmierung, die schnellere Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen und die digitale Erfassung der Bettenkapazitäten. Das ist übrigens im Gesamtkonzept ein ganz entscheidender Vorteil, wenn wir das in der gesamten Rettungskette haben, denn das verhindert Fehlanfahrten. Das ist dieses klassische Problem: Ich fahre ein Krankenhaus an, das mir dann an der Pforte sagt, leider haben wir aktuell kein Personal und keine adäquaten Versorgungskapazitäten. Das verlängert Rettungszeit unnötig. Das ist ein großer Gewinn für die Qualität des Rettungsdienstes. Ich glaube auch – das zeigt diese Debatte im Innenausschuss, deswegen an den Kollegen Dirk Bergner auch noch mal herzlichen Dank, dass er die auch so geführt hat, um die Dinge tatsächlich zu übernehmen, die uns letztlich wichtig waren. (Beifall Gruppe der FDP) Da wir natürlich auch den breiten Blick auf die anderen Kollegen haben, haben wir auch die Forderung der CDU mit in die Debatte eingebracht, nämlich die Erstattung von C1-Führerscheinen zu ermöglichen. Das soll jetzt kommen. Insofern ist auch ein Stück CDU in diesen Entwurf eingegangen. (Beifall CDU) Wenig, angemessen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Es hätte mehr sein sollen!) Nichtsdestotrotz: Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass wir zur Lösung kommen. Sie ist richtig, sie ist wichtig, sie hilft, die Qualität zu verbessern. Insofern darf ich unseren Gesetzentwurf der FDP hiermit zurückziehen und nicht nur die Zustimmung zum Änderungsantrag ankündigen, sondern auch zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich konnte länger reden, aber nicht zu lang. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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