Prof. Dr. Hoff
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kontrollverlust des Landes in der Migrationspolitik? – Wie lange will der Ministerpräsident noch an der Migrationsministerin festhalten?“
Na ja, dann würde ich vorschlagen, diskutieren wir halt tatsächlich in der Sache auch weiter. Das macht ja auch Sinn. Also es gibt ja ein Bedürfnis, das zu diskutieren. Drei Aspekte! Der Erste, Herr Schard: Wenn Sie auf der einen Seite wollen, dass die Landesregierung ressortübergreifend an diesem Thema arbeitet, und sich dann aber beschweren, wenn über die Migrationsministerin hinaus ein anderes Mitglied der Landesregierung, nämlich aus der Staatskanzlei, die eine Koordinierungsfunktion innerhalb der Landesregierung hat zu diesem Thema, das Wort ergreift, dann ist das schon ein Widerspruch in sich. Das müssen Sie zumindest zur Kenntnis nehmen. Punkt eins!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Punkt zwei: Ein einfacher Blick in Artikel 76 unserer Landesverfassung, nämlich dass im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten jedes Kabinettsmitglied seinen Ressortbereich in Verantwortung gegenüber dem Thüringer Landtag wahrnimmt, das ist die Aufgabe, in der die Landesregierung tätig ist. Das findet sich dann übrigens …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wo ist denn
der Ministerpräsident heute?) Herr Bühl, schauen Sie doch einfach mal in die GGO und in die Verfassung, statt mir die ganze Zeit dazwischenzuquasseln.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Sie sind hier zu Gast! Und wir quasseln nicht!)
