Torsten Czuppon
c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer! Ja, es ist traurig, dass bei einem Thema, wo eigentlich Sachpolitik vorherrschen sollte, Frau Vogtschmidt sich nicht verkneifen kann, hier parteipolitische Akzente noch mit reinzubringen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie sitzt
ja auch in der Fraktion Die Linke!) Das ist eigentlich nicht nötig und genau das zeigt, dass es Ihnen eben auch nicht unbedingt nur um die Sachpolitik geht, sondern dass Sie versuchen, uns hier parteipolitisch immer noch mit in den Dreck zu ziehen. Aber das können Sie gern machen. Was es Ihnen nützt, sehen wir spätestens nächstes Jahr.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Wer
steht vor Gericht?) Ich stehe nicht mehr vor Gericht. Die Anhörung einer Vielzahl von Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes hat gezeigt, dass die Aktualisierung überfällig war, und brachte spannende Ergebnisse. Nur, meine Damen und Herren, muss ich die Frage stellen, ob Ihnen bewusst ist, dass eine Digitalisierung des Rettungsdienstes zwar eine notwendige Aufgabe darstellt, aber das Hauptproblem, den Medizinermangel besonders im ländlichen Raum, nicht behebt. Soll jetzt diese personelle Notlage im Rettungsdienst digital gelöst werden? Eine Lösung ist das meiner Meinung nach nicht, bestenfalls eine Linderung.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ihr habt das ja nicht mal gelesen! Das ist ja richtig peinlich!) Meine Fraktion sieht die Einführung digitaler Rettungsmittel grundsätzlich als wichtige Begleitmaßnahme an. Wichtiger wäre es aber, alles zu unternehmen, um Notarzt, Einsatzfahrzeuge überall und jederzeit mit Ärztinnen und Ärzten besetzt rechtzeitig bereitzustellen. Denn einen persönlichen Notarzt vor Ort kann auch der beste digitale Telenotarzt nicht ersetzen.
(Beifall AfD)
Nach abschließender Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss hat sich gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen der weitgehendste ist. Es hat mich auch gefreut, dass die Regierungsfraktionen eine Änderung ihres Gesetzentwurfs im September 2023 noch rechtzeitig eingereicht haben, weil sie dann erst mitbekommen haben, dass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auch Aufgabenträger der telemedizinischen Versorgung in Thüringen sein muss. Das wäre Teil unserer Mitarbeit gewesen, aber glücklicherweise ist Ihnen selbst mal ein Fehler aufgefallen. Zu den Telenotärzten will ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass eine präklinische Patientenversorgung doch nur dann funktionieren kann, wenn zeitnah Rettungsdienste in Thüringen beim Patienten vor Ort sind. Denn das Team des Rettungswagens kontaktiert schließlich den Telenotarzt, wenn ein Notarzt in persona nicht rechtzeitig vor Ort ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
… ist breiter!) Okay. Das wird in Thüringen aber leider nicht funktionieren, weil Rettungswagen leider viel zu oft zu spät vor Ort sind. So bleibt es bei dem, was ich eingangs gesagt habe. Die ärztliche Versorgung, gerade im ländlichen Raum Thüringens, muss dringend verbessert und langfristig garantiert werden. Wenn auch in anderen Bundesländern der Telenotarzt bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt wird, kann und muss das hier bei uns nur eine Notlösung sein, denn sie kann Mediziner vor Ort nicht ersetzen. Zum Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen möchte ich noch sagen, das ist natürlich jetzt das Surrogat mit der Gruppe der FDP, die für ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nun durch die Hintertür des Entschließungsantrags für einige ihrer hier im Plenum von den Regierungsfraktionen abgelehnten Anträge wie zu IVENA und smartphonebasierter Ersthelferalarmierung eine neue Bühne bekommt. Man muss sich ja Mehrheiten beschaffen abseits der AfD, das haben Sie hiermit gemacht. Aber sei es drum, uns geht es ja um die Sache.
(Heiterkeit SPD)
Genau. Aufgrund meiner Ausführungen jetzt hier wird meine Fraktion der Zweiten Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes von den Regierungsfraktionen zustimmen, weil das der weitestgehende Antrag ist. In diesem Sinne – alles für Thüringen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was?
Was war das jetzt? Ist das im Protokoll?)
