123. Sitzung (WP20)
26.08.2026 · 86 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (13)CDU (9)GRÜNE (7)FDP (6)SSW (6)
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 44. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund von Erkrankung kann die Abgeordnete Andrea Tschacher von der CDU-Fraktion heute nicht an der Sitzung teilnehmen. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Der Abgeordnete Sebastian Bonau hat sich nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den heutigen Vormittag abgemeldet. Meine Damen und Herren, ich habe eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, 8 bis 10, 14, 15, 19, 22, 30, 32, 46, 48 bis 51, 53 bis 57, 59 und 61 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 25, 29, 33, 39 bis 42, 52 und 64. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind Tagesordnungspunkte 7 und 13 – Entwurf eines Gesetzes zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuchs sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes –, Tagesordnungspunkte 11, 12 und 27 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2027, Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 und Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung des ausgeschütteten Jahresüberschusses der Investitionsbank Schleswig-Holstein aus dem Geschäftsjahr 2025 an das Land –, Tagesordnungspunkte 21 und 62 – Förderung der niederdeutschen Sprache in SchleswigHolstein und Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch –, Tagesordnungspunkte 35 und 65 – Von Tischtennisplatte bis Bolzplatz – freie Sportmöglichkeiten in Schleswig-Holstein digital sichtbar machen und Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein –, Tagesordnungspunkte 38 und 63 – Zukunft der Bäderbahn jetzt absichern! und Sechster landesweiter Nahverkehrsplan 2027 bis 2031. Ein Antrag zu einer Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 44. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause bis voraussichtlich 18 Uhr tagen. Heute werden wir allerdings ein bisschen knapper beziehungsweise gerne gegen 17 Uhr enden, weil wir alle in möglichst hoher Beteiligung – darüber würde ich mich sehr freuen – noch zu unserem Einsatzkräfteempfang nach Büdelsdorf fahren werden. Am Freitag tagen wir ohne Mittagspause bis voraussichtlich 14 Uhr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne aus dem Bildungszentrum Kiel. (Beifall) Des Weiteren begrüßen wir unseren Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke. (Beifall) Besonders herzlich begrüßen wir die Senioren-Union Malente mit unserer ehemaligen Kollegin Herlich Marie Todsen-Reese- – Herzlich willkommen wieder hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Dann rufe ich auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/4700 b) Erste Lesung des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/4701 c) Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung des ausgeschütteten Jahresüberschusses der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) aus dem Geschäftsjahr 2025 an das Land Antrag der Landesregierung Drucksache 20/4600 (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile der Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir erleben einen Sommer der Extreme; Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überschwemmungen zeigen uns sehr unmittelbar, was der menschengemachte Klimawandel bedeutet. Klimaschutz und Klimaanpassung sind keine abstrakten Zukunftsaufgaben. Sie betreffen uns heute und hier auch in Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig erleben wir einen wirtschaftlichen und technologischen Wandel von enormer Geschwindigkeit. Dieser verändert Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung, und er stellt uns vor neue Aufgaben bei Bildung und Qualifizierung, Cybersicherheit und dem verantwortungsvollen Umgang beim Einsatz mit neuen Technologien. Auch unsere geopolitische Umgebung verändert sich. Handelskonflikte, neue Rivalitäten und eine unsichere internationale Ordnung erhöhen Kosten und schaffen wirtschaftliche und gesellschaftliche Unsicherheit. Das sind neue Anforderungen an unseren Staat und an unsere öffentlichen Haushalte, und genau unter diesen Bedingungen stellen wir den Haushalt für Schleswig-Holstein für das Jahr 2027 auf. Unser Anspruch dabei ist klar. Wir wollen Schleswig-Holstein auch in Zeiten des Wandels handlungsfähig halten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dabei müssen wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Wir wollen die Menschen in unserem Land unterstützen und gleichwertige Lebenschancen sichern. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens in der demokratischen Mitte. Gleichzeitig wollen wir die Weichen für die Zukunft stellen. Das ist angesichts unserer finanziellen Lage eine echt anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb möchte ich zunächst auf die finanzielle Ausgangslage schauen. Beginnen wir mit den Einnahmen. Die deutsche Wirtschaft wächst derzeit nur sehr schwach, und auch die Steuereinnahmen bleiben bundesweit hinter den Erwartungen zurück. Das trifft alle Länder. Schleswig-Holstein trifft es allerdings in besonderer Weise, denn unser Land steht im Vergleich zu den anderen Bundesländern wirtschaftlich relativ stabil da. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Im System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs hat diese relative Stärke aber eine konkrete Konsequenz. Nach der aktuellen Steuerschätzung erhalten wir deutlich weniger Mittel aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich, nämlich rund 308 Millionen Euro weniger. Noch dazu war dieser Einnahmeverlust in dieser Größenordnung absolut nicht vorhersehbar. Er ist aber vor allem, wie ich es bereits sagte, keine Folge einer schwächeren Wirtschaft in SchleswigHolstein, sondern er ist die Folge der relativen Entwicklung der Finanzkraft aller Länder. Das ist die Logik unseres solidarischen Systems. Die Konsequenzen für unseren Haushalt müssen wir dennoch bewältigen. Denn während sich die Einnahmen deutlich schwächer entwickeln als erwartet, steigen unsere Ausgaben weiter. Die allgemeine Tarif- und Besoldungsentwicklung schlägt durch. Hinzu kommen erhebliche, ebenfalls ungeplante Mehrausgaben bei Besoldung und Versorgung infolge der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das sind rund 320 Millionen Euro für die fortgeschriebenen Anpassungen aus 2025 und 2026 und weitere rund 180 Millionen Euro für 2027. Auch bei den Sozialausgaben sehen wir weiterhin eine erhebliche Dynamik. Für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe veranschlagen wir im Jahr 2027 insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro – das sind rund 247 Millionen Euro mehr im Vergleich zum aktuellen Jahr. Das sind Leistungen, die wir erbringen müssen und auf die die Menschen hier im Land angewiesen sind. Meine Damen und Herren, wenn wir nun Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen, wird die Dimension deutlich: Im Jahr 2027 planen wir mit bereinigten Einnahmen von rund 18,5 Milliarden Euro. Dem stehen bereinigte Ausgaben von rund 19,4 Milliarden Euro gegenüber. Hierin sind schon ganz erhebliche Einsparanstrengungen enthalten, über die ich Ihnen gleich im Detail berichten werde. Es bleibt ein Finanzierungssaldo von minus 892,6 Millionen Euro. Dieses decken wir durch planmäßige, zweckgebundene Rücklagenentnahmen, unter anderem für UKSH-Baumaßnahmen noch aus dem Zukunftspakt I, und durch neue Kredite. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Ich komme zurück zu den Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben. Unsere Einnahmen reichen weiterhin nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Genau daraus entsteht der finanzielle Druck, der uns zwingt, Prioritäten zu setzen. Hier verfolgen wir einen klaren Kurs. Er besteht aus mehreren Elementen: Wir investieren gezielt. Wir konsolidieren wie vereinbart. Wir nutzen den verfassungsrechtlich zulässigen Kreditspielraum vollständig. Wir nutzen den Versorgungsfonds unter Beachtung der gesetzlichen Deckelung von 641,1 Millionen Euro, und wir reduzieren in 2027 die eigentlich geplanten Zuführungen zu IMPULS. Unser Kurs ist klar: Wir sparen, wo wir sparen können. Wir investieren, wo wir investieren müssen, und wir halten Schleswig-Holstein damit in schwierigen Zeiten handlungsfähig. Beginnen wir mit den Investitionen. Wir können nicht alles finanzieren, was wünschenswert wäre, aber wir setzen klare Prioritäten für das, was unser Land morgen stark macht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Bildung bleibt dabei unser zentraler Schwerpunkt, denn Bildung entscheidet über Lebenschancen. Wir schaffen 115 neue Lehrkräftestellen, um die Unterrichtsversorgung angesichts steigender Schülerzahlen sicherzustellen. An den allgemeinbildenden Schulen erreichen wir damit eine Versorgung von bis zu 103 Prozent, an den Förderzentren von bis zu 101 Prozent. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir setzen noch früher an: Wir schaffen zusätzlich 80 Lehrkräftestellen, um Deutsch und Mathematik in der Grundschule zu stärken. Damit erhöhen wir ab dem Schuljahr 2027/2028 auch in der 2. Klasse die Stundenzahl in beiden Fächern um jeweils eine Stunde pro Woche, denn Lesen, Schreiben, Rechnen sind die Grundlagen, auf denen alles andere aufbaut. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir stärken auch die politische Bildung: 40 zusätzliche Lehrkräftestellen ermöglichen zwei zusätzliche Wochenstunden für Wirtschaft und Politik in der Sekundarstufe II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Gerade jetzt, meine Damen und Herren, ist politische Bildung wichtiger denn je. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch bei den Kitas investieren wir weiter: Die Mittel steigen von 803 auf 830 Millionen Euro in 2027. Hinzu kommen 13,3 Millionen Euro für das Programm KiTa für Alle. Für unsere Hochschulen stellen wir 13,8 Millionen Euro zusätzlich bereit. Das alles folgt einem klaren Gedanken: Bildung ist die wichtigste Investition in die Zukunft unseres Landes. Sie schafft Chancen, (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Teilhabe und Innovationskraft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zu gleichwertigen Lebenschancen gehört aber nicht nur gute Bildung, dazu gehört auch die Frage: Kann ich mir das Leben in Schleswig-Holstein noch leisten? Bezahlbarer Wohnraum ist deshalb eine zentrale, soziale und wirtschaftliche Frage. Die Mittel der sozialen Wohnraumförderung werden daher auch im Jahr 2027 erneut erhöht. Einschließlich der Bundesmittel stehen 2027 400 Millionen Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir – unterstützt durch die IB.SH – Perspektiven für Familien und Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel gilt: Wir müssen dort investieren, wo staatliches Handeln einen besonders großen Unterschied macht. Bezahlbarer Wohnraum gehört dazu. Das gilt ebenso für den Klimaschutz. SchleswigHolstein hat hier eine besondere Verantwortung als Küstenland, als Energiewendeland, als Land, das teilweise sogar unter dem Meeresspiegel liegt, und als Land, das schon heute die Folgen des Klimawandels spürt. Deshalb stellen wir 2,3 Millionen Euro zur Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte bei ihren Klimaanpassungskonzepten als Konnexitätsmittel bereit. Wir investieren zusätzliche 1,7 Millionen Euro als Kofinanzierung für den Binnenhochwasserschutz in Kellinghusen und Lauenburg. Das sind keine abstrakten Klimaziele, sondern konkrete Maßnahmen, die Menschen und Infrastruktur vor den Folgen von Extremwetterereignissen wie unter anderem höheren Überflutungen infolge der Klimakrise schützen. Weitere drei Jahre unterstützen wir außerdem den Vertragsnaturschutz mit zusätzlichen Landesmitteln (Ministerin Dr. Silke Schneider) von 1,4 Millionen Euro jährlich. Denn der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist keine freiwillige Zusatzaufgabe, er ist Daseinsvorsorge. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Eine weitere zentrale Aufgabe des Staates ist die Sicherheit. Gerade in schwierigen Zeiten gilt: Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates und Voraussetzung für Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Deshalb bauen wir die zweite Einsatzhundertschaft der Polizei jetzt vollständig auf, und zwar mit 33 zusätzlichen Stellen. Wir stellen 10,1 Millionen Euro zusätzlich für die Schutzausrüstung unserer Polizei bereit. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen die bestmögliche Ausrüstung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir stärken außerdem die Ermittlungen und die Analyse im Bereich der Cyberkriminalität mit weiteren 18 Stellen, denn Kriminalität verlagert sich zunehmend in den digitalen Raum. Außerdem schaffen wir 27 weitere Stellen bei den Staatsanwaltschaften. Denn ein starker Rechtsstaat braucht nicht nur eine leistungsfähige Polizei, sondern auch eine leistungsfähige Justiz. Zur Sicherheit gehört schließlich auch der Schutz unserer Demokratie. Wir stellen deshalb 1,2 Millionen Euro für die Vorbereitung der Landtagswahl unter anderem für Maßnahmen gegen Desinformation bereit, denn freie und faire Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir investieren zugleich verstärkt in die Digitalisierung des Landes. Die für 2027 eingeplanten Mittel steigen um 40 Millionen Euro auf insgesamt 530,4 Millionen Euro. Das ist nicht nur eine Frage von moderner Technik. Digitalisierung muss dazu beitragen, Verwaltung schneller, bürgerfreundlicher und effizienter zu machen, denn gerade in Zeiten knapper Kassen ist sie eine Voraussetzung für einen dauerhaft leistungsfähigen Staat. Schließlich investieren wir ganz erheblich in unsere Infrastruktur: in Schienen, Straßen, Brücken und Radwege, in Krankenhäuser und den Deichbau, in Hochschulbau und in klimaneutrale Landesliegenschaften; denn Infrastruktur ist die Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung, für Daseinsvorsorge und für gleichwertige Lebensverhältnisse. Deshalb ist es mir wichtig, hier eine Zahl ausdrücklich zu nennen. Unsere Investitionsquote steigt nach unseren Planungen für 2027 auf ein Rekordniveau von 13,6 Prozent. Das entspricht geplanten Ausgaben von 2,6 Milliarden Euro. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Rund 581 Millionen Euro davon stammen aus den Bundesmitteln, aufgeteilt in 302,1 Millionen für das Land und 278,9 Millionen für die Kommunen. Selbst ohne diese Bundesmittel läge unsere geplante Investitionsquote noch bei 10,9 Prozent. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das hebe ich deshalb so hervor, weil das eine geplante Investitionsquote ist, die in diesen finanziell angespannten Zeiten so hoch wie kaum vergleichbar vorher ist. Selbst in den guten, fetten Jahren, die wir in Schleswig-Holstein hatten, lagen wir im Soll nicht so hoch. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das zeigt: Wir müssen investieren, gerade in schwierigen Zeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aber wir investieren nicht nur mit aller Kraft in die Zukunft unseres Landes, sondern natürlich setzen wir auch unseren Konsolidierungspfad konsequent fort und wollen im Jahr 2027 erneut rund 205 Millionen Euro konsolidieren. Dabei beginnen wir bei uns selbst. Das Personalbudget der Ressorts und der Staatskanzlei wird um grundsätzlich fünf Prozent reduziert, mit Ausnahme der Bereiche Polizei und Verfassungsschutz, Steuerverwaltung, Lehrkräfte, Justiz und Nachwuchskräfte sowie der Landesbetriebe. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das Budget für die sächlichen Verwaltungsausgaben wird um grundsätzlich 15 Prozent reduziert. Dadurch können wir allein in der Landesverwaltung rund 47 Millionen Euro einsparen. Die Sondervermögen KI, Breitband, Energie- und Wärmewende werden einmalig um jeweils zehn Prozent reduziert und entlasten den Haushalt um 16,6 Millionen Euro. Außerdem sparen wir durch Anpassungen beim Standortkonzept der Erstaufnahmeeinrichtungen strukturell rund 53 Millionen Euro. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Darüber hinaus haben wir erneut die Einnahmen und Ausgaben der Ressorts bedarfsgerecht angepasst, wo das noch möglich war, und können auch damit den Haushalt strukturell entlasten. Meine Damen und Herren, all diese Einsparungen sind so gestaltet, dass keine unzumutbaren Härten für die Bürgerinnen und Bürger und keine zusätzlichen Lasten für die Kommunen entstehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, neue Planstellen und Stellen schaffen wir in 2027 nur dort, wo dies gesetzlich zwingend ist, der Unterrichtsversorgung dient oder Stellen drittmittel- oder gebührenfinanziert werden. Im Saldo entstehen 46 zusätzliche Stellen, fast alle vollständig drittmittel- und gebührenfinanziert, unter anderem Stellen für den Bundesbau. Das heißt, diese Stellen belasten den Landeshaushalt kaum. Aber angesichts der erheblichen Investitionsbedarfe, der ohnehin stark ansteigenden Ausgaben bei den Pflichtaufgaben und der erheblichen Mindereinnahmen, von denen ich Ihnen berichtet habe, durch die bundesweit schwache Wirtschaftslage reicht es in 2027 nicht aus, wie geplant zu konsolidieren. Deshalb wollen wir den verfassungsrechtlich zulässigen Kreditspielraum in 2027 vollständig ausnutzen, und zwar in Höhe von 783,6 Millionen Euro. Das ist keine Entscheidung, die uns leichtfällt, aber angesichts der außergewöhnlichen Belastungen und der notwendigen Zukunftsinvestitionen gibt es 2027 keine verantwortbare Alternative. Ein weiterer Baustein für den Haushalt 2027 ist der Versorgungsfonds. Wir planen, im Jahr 2027 zusätzlich 242 Millionen Euro zur Finanzierung der laufenden Versorgungsausgaben zu entnehmen. Klar ist dabei: Es bleibt bei der gesetzlich vorgesehenen Deckelung der 641,1 Millionen Euro, ein Betrag, der 2018 Grundstock für den Versorgungsfonds gewesen ist. (Christopher Vogt [FDP]: Das geht ja jetzt auch nicht anders!) Schließlich haben wir vorgesehen, die Zuführungen zu unserem Infrastrukturprogramm IMPULS im kommenden Jahr um 317 Millionen Euro zu reduzieren. Es bleibt eine Zuführung von rund 200 Millionen Euro. Auch das ist keine Entscheidung, die uns als Landesregierung leichtfällt. Denn Investitionen in Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft. Aber entscheidend ist: Alle geplanten und bereits laufenden Bauvorhaben werden durchgeführt. Wir stellen also nicht begonnene Projekte infrage, sondern reduzieren die Zuführung in einer Phase besonders hohen Haushaltsdrucks. Gleichzeitig muss klar sein: Das ist keine dauerhafte Lösung, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) denn wenn wir unsere Infrastruktur langfristig sichern und weiterentwickeln wollen, müssen auch die Zuführungen zu IMPULS künftig gesichert bleiben und gegebenenfalls entsprechend erhöht werden. Meine Damen und Herren, wir erwarten auch in 2027 eine globale Minderausgabe, und zwar in Höhe von 232,9 Millionen Euro. Wir haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Konsolidierung auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Daran kann Schleswig-Holstein künftig anknüpfen. Aber ich möchte an dieser Stelle sagen: Dauerhaft kann die Lösung struktureller Haushaltsprobleme nicht nur darin bestehen, immer weiter zu sparen. Eine bundesweite wirtschaftliche Erholung ist dringend notwendig. Dafür brauchen wir in Deutschland noch bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Dazu gehört auch weniger Bürokratie, ohne wesentliche Standards für Umweltschutz und Bürgerbeteiligung zu streichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine Aufgabe auf allen Ebenen, im Land, im Bund und in der Europäischen Union. Wenn unsere Wirtschaft wächst, wachsen auch unsere Einnahmen. Das ist die nachhaltigste Form der Haushaltskonsolidierung. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wir müssen die weiter steigenden Sozialausgaben in den Blick nehmen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Menschen Leistungen vorzuenthalten. Es geht darum, Strukturen und Verfahren effektiver und effizienter zu machen. Wir müssen uns fragen: Sind die Verfahren, die wir haben, wirklich effizient? Erreichen die Leistungen die Menschen dort, wo sie gebraucht werden? Können Zuständigkeiten deutlich besser organisiert werden? Können wir verhindern, dass Kosten immer weiter steigen, ohne dass sich die Qualität der Leistung entsprechend verbessert? Hier liegt eine Aufgabe insbesondere auch für den Bund. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Meine Damen und Herren, wir müssen außerdem – das ist mir besonders wichtig – über die Einnahmeseite sprechen. Denn eines sollten wir uns nicht vormachen. Wir haben nicht nur ein Ausgabeproblem, sondern wir haben nach meiner persönlichen Überzeugung auch ein Einnahmeproblem. Wir müssen darüber sprechen, ob die Lasten in unserem Steuersystem noch angemessen verteilt sind. Dazu gehört: Wir müssen Steuerkriminalität konsequenter bekämpfen. Wie schön, dass wir diesen Punkt jetzt im August-Plenum wieder diskutieren werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD – Beate Raudies [SPD]: Und wir erwarten Ihre Zustimmung, Frau Ministerin!) Jeder Euro, der durch Steuerhinterziehung dem Gemeinwesen entzogen wird, fehlt bei Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Klimaschutz. Deshalb ist eine leistungsfähige Steuerfahndung keine Aufgabe, die man sich in guten Zeiten mal leistet. Sie ist eine Investition, die sich für unseren Staat auszahlt. Wir sollten außerdem über Steuersubventionen sprechen, die aus der Zeit gefallen sind, insbesondere über klimaschädliche Privilegien und solche, von denen vor allem hohe Einkommen und Vermögen profitieren. Auch im Steuerrecht darf nicht gelten: Was einmal eingeführt wurde, bleibt für immer. (Annabell Krämer [FDP]: Soli zum Beispiel!) Und wir müssen Steuerschlupflöcher schließen. Hier geht es nicht um kleine Beträge, hier geht es um Milliarden, die wir jährlich bundesweit liegen lassen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber es ist eben auch eine Frage der finanzpolitischen Vernunft. Deswegen spreche ich es hier in der Haushaltsrede an. Ein leistungsfähiger Staat braucht deshalb beides: eine konsequente Ausgabendisziplin und eine gerechte, leistungsfähige Einnahmeseite. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Meine Damen und Herren, ich habe am Anfang über die großen Veränderungen unserer Zeit gesprochen, über den Klimawandel, über den wirtschaftlichen und technologischen Wandel und über die geopolitischen Veränderungen, die unsere Welt unsicherer machen. Diese Veränderungen werden nicht darauf warten, bis unsere Haushaltslage wieder komfortabler ist. Sie sind jetzt da, und deswegen müssen wir jetzt handeln. Dieser Haushalt ist deshalb kein Haushalt des Weiter-so. Er ist ein Haushalt, der konsolidiert, ohne die Zukunft unseres Landes aufzugeben. Er setzt Prioritäten für Bildung, für bezahlbaren Wohnraum, für Sicherheit, für Infrastruktur, für Klimaschutz und Klimaanpassung und für eine moderne, digitale Verwaltung. Aber wir wissen auch: Das reicht auf Dauer nicht. Wir brauchen wirtschaftliches Wachstum, Digitalisierung und Vereinfachung, effizientere Strukturen und eine Begrenzung der Dynamik bei den Sozialausgaben. Und wir brauchen eine Einnahmepolitik, die Steuerkriminalität konsequent bekämpft und ungerechte Steuervorteile und Schlupflöcher beseitigt. (Beate Raudies [SPD]: Da müssen Sie erst mal alle Stellen in Ihren Finanzämtern besetzen!) Denn Haushaltsverantwortung bedeutet nicht nur, mit dem Geld, das wir haben, möglichst gut auszukommen. Haushaltsverantwortung bedeutet auch, dafür zu sorgen, dass der Staat die Einnahmen erzielt, die er für seine Aufgaben braucht. Unsere Aufgabe ist deshalb, Schleswig-Holstein auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig zu halten, nicht irgendwann, sondern jetzt. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen und auf eine konstruktive Diskussion über diesen Haushaltsentwurf heute und in den nächsten Wochen und Monaten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Vielen Dank. – Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit leicht ausgedehnt, um eine Minute und 22 Sekunden. Bevor wir aber in die Debatte einsteigen, möchte ich einmal den Hinweis geben, dass es uns vergönnt ist, die Tagung täglich mit dem Blick auf die Förde zu genießen – ohne weitere Schutzelemente, weil sie kaputt sind. (Heiterkeit – Serpil Midyatli [SPD]: Das ist nicht das Einzige, was kaputt ist in diesem Land!) Die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben mitgeteilt, dass die Redezeiten aufgeteilt werden. Ich erteile nun das Wort zunächst dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Haushalt 2027 stehen wir vor dem (Tobias Koch) fünften Jahr in Folge mit einer äußerst kritischen Haushaltslage. Die Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben sich erstmals im Jahr 2023 im Landeshaushalt niedergeschlagen – wie in allen anderen öffentlichen Haushalten auch. Mit den Auswirkungen auf Energieversorgung und Energiepreise ist das deutsche Wirtschaftsmodell seitdem in seinen Grundfesten erschüttert. Hinzugekommen sind weitere erhebliche Verwerfungen durch die amerikanische Zollpolitik und zuletzt, in diesem Jahr, durch den amerikanisch-israelischen Angriff auf den Iran. Vor diesem Hintergrund muss sich Deutschland vollkommen neu erfinden, und es braucht entschlossene Reformen, damit unser Land wieder auf den Wachstumspfad zurückkehrt. Nur so wird es gelingen, unser Wohlstandsniveau aufrechtzuerhalten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Augenblick erleben wir nämlich sehr deutlich, dass es mit den gegenwärtigen Steuereinnahmen nicht mehr gelingt, die öffentlichen Leistungen im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Zwar steigen die Steuereinnahmen in absoluten Zahlen jedes Jahr weiter, und wir verzeichnen Einnahmerekorde. Der Anstieg der Einnahmen hält aber aufgrund des fehlenden Wirtschaftswachstums mit dem Anstieg der Ausgaben längst nicht mehr Schritt. Die Folge davon sind immer größere Löcher in den öffentlichen Kassen. Wenn deshalb in Berlin jetzt über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Wohngeld diskutiert wird, (Zuruf SPD: Unverantwortlich!) dann passiert das ja aber nicht, weil das das politische Programm oder die politische Absicht von CDU und SPD gewesen wäre, sondern allein deshalb, weil das Geld im Bundeshaushalt einfach nicht mehr vorhanden ist, um diese Leistungen aufrechtzuerhalten. Angesichts dessen ist es, finde ich, ein beachtlicher Umstand, dass es unserer Landesregierung gelingt, hier einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der ohne soziale Härten und ohne unverhältnismäßige Belastungen auskommt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dies, meine Damen und Herren, ist nur möglich, weil Landesregierung und Koalition schon 2023 entschlossen gegengesteuert haben, zum einen mit der damals verhängten Haushaltssperre und zum anderen mit der mittlerweile vierten Einspartranche, die mit dem Haushalt 2027 umgesetzt wird. Insgesamt wurden damit rund 700 Millionen Euro an jährlichen Einsparungen realisiert, auch wenn nicht alle Einsparungen struktureller Art sind, sodass es weiterer Anstrengungen in der Zukunft bedarf, um dieses Einsparvolumen aufrechtzuerhalten. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ohne dieses entschlossene Handeln, Herr Kollege Vogt, wäre es aber unmöglich gewesen, heute einen ausgeglichenen Haushalt für 2027 vorzulegen. So gelingt dies unter schwierigsten Bedingungen in einer erneut reibungslosen Zusammenarbeit in der Koalition. Mein Dank dafür gilt allen Beteiligten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotz dieser Anstrengungen beträgt die Lücke im Landeshaushalt weiterhin rund 1 Milliarde Euro. Und sie wird damit leider auch überhaupt nicht kleiner. Das liegt daran, dass neben dem Anstieg der Sozialausgaben, wie wir sie in den letzten Jahren bereits bei der Eingliederungshilfe gesehen haben – die Finanzministerin wies darauf hin –, nun auch noch erhebliche Mehraufwendungen bei der Beamtenbesoldung hinzukommen. Die Globale Mehrausgabe für Personalausgaben im Einzelplan 11 liegt aufgrund der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten im Jahr 2027 um rund 400 Millionen Euro höher, als dies im ursprünglichen Haushalt 2026 der Fall war. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Diesen massiven Anstieg von Sozial- und Personalausgaben galt es im Haushaltsentwurf 2027 zu verkraften. (Beate Raudies [SPD]: Mit Ansage war das!) Die Personalbudgets der Ministerien werden deshalb um fünf Prozent gekürzt; ausgenommen davon sind Polizei, Justiz, Lehrkräfte und Steuerverwaltung. Diese Kürzungen werden zur Folge haben, dass freiwerdende Stellen so gut wie nicht besetzt werden oder eben nur intern nachbesetzt werden können. Hier müssen alle Häuser zukünftig klare Prioritäten setzen. Ebenfalls gekürzt werden die Budgets für sächliche Verwaltungsausgaben und das sogar um 15 Pro- (Tobias Koch) zent und zusätzlich zu den Kürzungen, die mit den vorangegangenen Einspartranchen bereits erbracht worden sind. Mit der Nachschiebeliste erhalten alle Häuser die Möglichkeit, diese pauschalen Kürzungen durch konkrete Einsparungen an anderen Stellen zu ersetzen, sofern die fünf beziehungsweise 15 Prozent von ihnen nicht erfüllt werden können. Zusammen erbringen diese Einsparungen einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Das reicht natürlich bei Weitem nicht aus, um die Lücke im Haushalt zu schließen, ist aber ein unverzichtbarer Baustein für den notwendigen Haushaltsausgleich. Um die Haushaltslücke 2027 vollständig zu schließen, sieht der Entwurf erneut eine Inanspruchnahme der Kreditaufnahme in maximaler Höhe vor: 544 Millionen Euro durch das Ausschöpfen der Kreditaufnahme von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und zusätzlich 281 Millionen Euro Kreditaufnahme zum Ausgleich der konjunkturellen Entwicklung. Zusammen sind das somit rund 800 Millionen Euro neue Schulden. Aus Sicht der CDU-Fraktion darf dies auf gar keinen Fall zum Regelfall werden. (Annabell Krämer [FDP]: Ist es doch schon!) Die steigende Verschuldung des Landes wird ansonsten sehr schnell dazu führen, dass wir die daraus resultierenden Zinsausgaben nicht mehr bewältigen können. (Christopher Vogt [FDP]: Da sind wir doch!) Darauf habe ich an dieser Stelle mehrfach hingewiesen. Wir müssen allerdings alle, und zwar unabhängig von der politischen Farbe, feststellen: Kurzfristig gibt es keine Alternative zu dem Haushaltsausgleich mittels Kreditaufnahme. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch! Sparen!) Gleiches gilt auch erneut für die außerordentliche Entnahme aus dem Versorgungsfonds. Wie im vergangenen Jahr bereits angekündigt, wird damit in den Jahren 2026 und 2027 zusammen rund die Hälfte des Versorgungsfonds entnommen, (Beate Raudies [SPD]: Genau, die Beamten finanzieren Ihre Gehaltserhöhung selbst!) um die Pensionslasten bewältigen zu können. Die verbleibende andere Hälfte des Versorgungsfonds, Frau Kollegin, stellt die Summe dar, die durch Gehaltsverzicht direkt von den Landesbediensteten selbst aufgebracht worden ist. Auch hier gilt: Es wäre aus Sicht der CDU-Fraktion schöner gewesen, wenn wir auf diesen Schritt hätten verzichten können und der Versorgungsfonds in voller Höhe als Reserve erhalten geblieben wäre. Der Versorgungsfonds war aber immer dafür vorgesehen, den Landeshaushalt in schwierigen Zeiten zu entlasten. Genau diese schwierigen Zeiten sind jetzt da, und an dieser Entnahme führt deshalb auch leider kein Weg vorbei. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Meine Damen und Herren, die andere Seite der Medaille – damit komme ich zu den positiveren Nachrichten – ist, dass es mit diesem Haushaltsentwurf gelingt, das Investitionsniveau nicht nur auf hohem Niveau zu stabilisieren, sondern sogar auf fast 14 Prozent des Haushaltsvolumens zu steigern. Im kommenden Jahr stehen damit 2,6 Milliarden Euro für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Das ist ein absoluter Rekordwert. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das liegt eben nicht nur an den zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes; denn selbst wenn man diese knapp 600 Millionen Euro einmal herausrechnet, verbleiben Investitionen von über 2 Milliarden Euro aus reinen Landesmitteln. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das hat es in dieser Höhe zuvor noch nie gegeben, meine Damen und Herren. (Vereinzelter Beifall CDU) An beiden Zahlen wird zudem deutlich, dass die kreditfinanzierten Millionen des Sondervermögens des Bundes bei uns in Schleswig-Holstein tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließen und eben gerade nicht für das Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wie andere Negativbeispiele zeigen, ist das keine Selbstverständlichkeit, sondern es zeichnet diese Koalition aus, dass wir hier eine ganz bewusste Weichenstellung zugunsten von Investitionen vornehmen. Diese sind nämlich dringend erforderlich angesichts des Sanierungs- und Neubaubedarfs bei uns im Land. Genau dem tragen wir mit dieser klaren Prioritätensetzung Rechnung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Tobias Koch) Meine Damen und Herren, trotz aller Schwierigkeiten im Landeshaushalt gelingt es aber auch bei anderen Haushaltstiteln, klare politische Schwerpunkte zu setzen. Das ist notwendig, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können, und beweist, die Landespolitik in Schleswig-Holstein ist auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig. Das beste Beispiel dafür ist die Erneuerung der Schutzausrüstung für die Polizei. 10 Millionen Euro sind eine echte Hausnummer in einem defizitären Landeshaushalt. Wenn aber die Gefahr besteht, dass die vorhandene Ausrüstung durch Alterung ab dem kommenden Jahr ihre maximale Schutzwirkung allmählich verlieren könnte, dann führt an einer Neuanschaffung kein Weg vorbei. (Beifall CDU und FDP) Für uns gilt: Unsere Polizistinnen und Polizisten erhalten für ihren wichtigen Dienst an unserer Gesellschaft die bestmögliche Ausrüstung, und deshalb wird bei dieser Landesregierung an der Sicherheit nicht gespart, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus dem gleichen Grund stehen wir unverändert zum Aufbau der zweiten Einsatzhundertschaft, die wir im kommenden Jahr mit den letzten 33 Planstellen abschließen werden. Zum Schutz vor der wachsenden Gefahr und Bedrohung im digitalen Raum hatten wir uns außerdem den Aufbau einer Cyberhundertschaft vorgenommen, und auch dafür vollziehen wir im kommenden Jahr mit 18 neuen Stellen den nächsten Schritt. Um das Funktionieren unseres Rechtsstaates zu gewährleisten und die Fallzahlen in der Justiz in den Griff zu bekommen, schaffen wir im kommenden Jahr die nächsten 25 Stellen bei den Staatsanwaltschaften. Wir hatten uns zu Beginn dieser Legislaturperiode in der Koalition vorgenommen, einen solchen Personalaufwuchs durchzuführen, haben das aber tatsächlich nie öffentlich kommuniziert, weil wir nichts ankündigen wollten, bei dem wir uns nicht sicher waren, ob wir es am Ende auch tatsächlich einhalten können. Heute können wir Vollzug melden. Fünf Jahre lang haben wir jedes Jahr mindestens 25 neue Stellen für die Staatsanwaltschaften geschaffen und diesen Bereich damit mehr gestärkt, als das jemals zuvor in der Landesgeschichte geschehen ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, beim Thema Personal richtet sich der Blick natürlich auch auf unseren größten Personalkörper, nämlich den Bildungsbereich mit seinen Lehrkräften. In diesem Jahr haben wir mit dem Nachtragshaushalt vor der Sommerpause dafür gesorgt, dass die Anzahl der Lehrkräfte an allen Schulformen für eine Unterrichtsversorgung von mindestens 103 Prozent ausreicht. Um dieses Niveau zu halten, schaffen wir im kommenden Jahr erneut 115 Stellen zusätzlich aufgrund von wachsenden Schülerzahlen. Weitere 80 neue Stellen kommen zur Stärkung der basalen Kompetenzen an den Grundschulen hinzu, damit zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche für Lesen, Schreiben und Rechnen gegeben werden können. Außerdem kommt noch die zweite Hälfte von 80 neuen Stellen für WiPo-Lehrer an den weiterführenden Schulen dazu, die wir angekündigt hatten, um den WiPoUnterricht in der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2027 um zwei Unterrichtswochenstunden auszuweiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bis es im Schuljahr 2027 soweit ist, werden die mit dem Haushalt 2026 geschaffenen 40 neuen Stellen im Rahmen des von uns initiierten Paktes für eine zusätzliche Demokratiestunde pro Woche genutzt. Ich finde, dass das eine sehr gute Entscheidung unseres Bildungsministeriums ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wenn Sie mitgezählt haben, werden Sie an den von mir genannten Stellenaufwüchsen bei Polizei, Justiz und Bildung sehen, dass Sie auf über 300 neue Stellen kommen. Dem stehen an anderer Stelle Stellenabgänge gegenüber, aber bei Polizei, Justiz, Bildung sind es über 300 neue Stellen. Genauso ergibt sich der Großteil der 5.000 neuen Stellen in den letzten zehn Jahren aus den Bereichen Bildung, Justiz, Polizei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Diesen Stellenaufwuchs zu kritisieren, ist eine wohlfeile Position, wenn nicht gleichzeitig bei Bildung und Sicherheit erhebliche Abstriche gemacht werden sollen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sage ich Ihnen eines ganz deutlich: Keine dieser Stellen in Bildung, Justiz und Polizei ist überflüssig. Kürzungen kommen deshalb in diesen Bereichen für uns nicht in Betracht. (Tobias Koch) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das Gleiche gilt sicherlich auch für den Kitabereich, den wir in der letzten Legislaturperiode grundlegend reformiert haben. Trotz rückläufiger Kinderzahlen belassen wir die freien, nicht mehr erforderlichen Mittel im System und setzen damit das Programm KiTa für Alle um. Insgesamt sind somit 843 Millionen Euro für Kinderbetreuung im Landeshaushalt; auch das ist ein neuer Rekordwert im Jahre 2027. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neu hinzu kommen erstmals die Haushaltsmittel für die Betriebskosten des schulischen Ganztags. Das ist die nächste Herausforderung, die wir im Landeshaushalt zu verkraften haben. Im nächsten Jahr sind dafür 57 Millionen Euro veranschlagt, die in den darauffolgenden Jahren mit den weiteren Grundschulklassen dann auf über 200 Millionen Euro aufwachsen werden und einen weiteren Kraftakt in diesem Landeshaushalt darstellen. Ein Rekordniveau halten wir auch bei der sozialen Wohnraumförderung mit erneut 400 Millionen Euro im nächsten Jahr aufrecht. Das gelingt dank der Mittel aus dem Förderfonds der Investitionsbank. Ich sage gerade in Richtung der Oppositionsfraktionen, dass alle Befürchtungen und alle Kritik von Ihnen sich als unberechtigt erweisen: Wir setzen die Mittel des Förderfonds ausschließlich für die originären Zwecke Wohnungsbau und Krankenhäuser ein. Das zeigt dieser Haushaltsentwurf. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Sie sehen, mit dem Haushaltsentwurf 2027 gelingt so etwas Ähnliches wie die Quadratur des Kreises. Wir stellen unter schwierigsten Rahmenbedingungen einen ausgeglichenen Haushalt auf, verzichten auf soziale Härten und unverhältnismäßige Kürzungen und sorgen dennoch für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Wohnungsbau, gute Bildung und Kinderbetreuung bei uns im Land. Das sind die Prioritäten dieser Landesregierung und dieser Koalition. Damit behalten wir trotz kritischer Finanzlage unseren Kurs bei und setzen die richtigen Schwerpunkte. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was nicht gelingen wird, ist, die Kreditaufnahme zu kritisieren, sämtliche Kürzungen zu kritisieren und dann an allen Stellen Mehrausgaben zu versprechen. Meine Damen und Herren von der Opposition, diese Rechnung von Ihnen geht einfach nicht auf. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir zeigen euch, wie das geht!) Sicherlich ist die Situation nicht so, dass man mit der Haushaltslage wirklich glücklich sein kann. Wir können aber darauf stolz sein, dass wir SchleswigHolstein in den letzten fünf Jahren durch alle finanziellen Turbulenzen geführt haben. Diese Landesregierung steht für Stabilität und Verlässlichkeit – das ist gerade in Krisenzeiten von unschätzbarem Wert, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) In diesem Sinne wünsche ich uns allen gute Beratungen über den Haushaltsentwurf 2027, die wir in den nächsten Monaten in gewohnter Manier führen werden. Mit Sicherheit wird es dabei noch zahlreiche Änderungen durch Fraktionsanträge und Nachschiebeliste geben. Der vorliegende Entwurf ist aber eine hervorragende Grundlage, um die Haushaltsberatung trotz aller Herausforderungen und Schwierigkeiten in den nächsten Monaten erfolgreich führen und abschließen zu können. Dafür gebührt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, aber auch allen anderen Häusern, die daran beteiligt waren und mitgewirkt haben. Jetzt machen wir unsere Arbeit als Parlament. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen SPD – Beate Raudies [SPD]: Das ist der Hammer!)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit Jahren beginne ich diese Debatten relativ ähnlich immer damit, dass die Lage schwierig ist, dass die Lage schwieriger wurde, dass es leider immer komplizierter mit dem Haushalt wird. Es war jedes Mal richtig; es stimmte jedes Mal. Spätestens seit 2020 haben wir immer wieder angespanntere Haushaltslagen erlebt. (Lasse Petersdotter) Zu Beginn dieser Legislatur haben wir 2022 noch unter anderen Voraussetzungen Koalitionsverhandlungen geführt, wurden dann aber relativ schnell im Haushaltsvollzug 2023 von einer doch noch deutlich angespannteren Haushaltslage und unmittelbaren Veränderungen überrascht und mussten seitdem Konsolidierungshaushalte aufstellen. Das ist schon eine Herausforderung, und es gibt gerade viele Gründe, auf eine angespannte Lage hinzuweisen. Die Finanzministerin ist auch damit eingestiegen; die Klimakrise und ihre Auswirkungen spüren wir nicht nur im Hitzesommer und in der Hitzewelle, sondern auch durch den niedrigen Wasserstand im Rhein und dessen wirtschaftliche Konsequenzen. Wir merken es an Ernteausfällen und in vielen anderen Gesellschaftsbereichen. Wir erleben gerade fortlaufend die Krise, dass in der Straße von Hormus nichts vorangeht. Wir erleben hybride Kriegsführung auch auf deutschem Boden. Nehmen wir als Beispiel die Sichtung von Drohnen hier oder der versuchte Anschlag in Leipzig, bei dem bis heute in der Öffentlichkeit immer noch relativ unklar ist, was passiert ist. Es war offenbar professioneller Sprengstoff, es gab offenbar mehrere Drohnen – und dennoch bleibt es bei Andeutungen eines Ministers. Das ist eine Gemengelage, in der der Ratschlag gilt, den wir damals von Oberst Schneider und später immer wieder gehört haben: Sprechen Sie mit den Menschen wie mit Erwachsenen. – Diesen Ratschlag sollten wir uns zu eigen machen; dem sollten wir folgen. Deswegen ist es gut, dass wir in dieser Legislatur gerade in die Drohnenabwehr investiert haben, obwohl die Haushaltslage so angespannt ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Vor uns liegt der letzte Haushaltsentwurf dieser Wahlperiode. Das bedeutet, dass wir in den letzten Jahren seit 2023 – ich bin eben darauf eingegangen – Konsolidierungshaushalte gemacht haben. Jeder Haushalt dieser Legislaturperiode war ein Konsolidierungshaushalt. Niemand von uns hat dafür Wahlkampf gemacht. Niemand von uns hat gesagt: Ich will in die Politik, ich will in den Landtag, um Geld zu sparen und zu gucken, wo man etwas wegnehmen kann. – Keiner von uns hatte diese Ziele, und trotzdem müssen wir uns mit den Konsequenzen der Situation auseinandersetzen. Das ist auch in diesem Jahr der Fall. Wir haben bereinigte Einnahmen von insgesamt 18,47 Milliarden Euro. Wir haben bereinigte Ausgaben von 19,37 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Finanzierungssaldo von 892,6 Millionen Euro. Da müssen wir handeln. Es erwartet uns also auch in diesem Jahr wie in jedem Jahr seit 2023 ein Konsolidierungshaushalt. (Lachen FDP – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Dazu kamen besondere Herausforderungen, die unvorhergesehen waren, auch wenn Frau Raudies eben in Zwischenrufen gesagt hat, dass sie insbesondere das, was die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung angeht, alles erwartet habe. 2025 und 2026 ist das mit 320 Millionen Euro zu Buche geschlagen, 2027 schlägt es mit 180 Millionen Euro zu Buche. Das ist eine ganze Menge Geld. Davon hätte man andere Dinge machen können. Trotzdem sind diese Ausgaben alternativlos. Das Gericht hat so entschieden. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Wir wissen eben oft nicht um jede dieser Entscheidungen; sie stehen nicht immer in unserer Macht. Das betrifft auch die Bundesregierung: Das größte Haushaltsrisiko ist an vielen Stellen weiterhin die Bundesregierung und deren Versprechen von Steuerkürzungen und Steuerreduzierungen, die am Ende total verpuffen. Denn der angesprochene Wirtschaftsaufschwung zeichnet sich nicht wirklich ab. Trotzdem hält man daran fest, bestimmte Steuersätze zu senken oder sie kompliziert zu machen: Eine Zuckersteuer, die auf Zero-Getränke wirkt, ist niemandem zu erklären. Es ist wie eine CO -Steuer auf 2 das Fahren mit dem Fahrrad. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU]) Trotzdem bleibt es richtig, auf die Einnahmeseite zu gucken. Ich mache es jedes Jahr aufs Neue. Auch in diesem Jahr ist es so, dass wir auf Seite 8 des Einzelplans 11 den vorsorglich ausgebrachten Leertitel der Vermögensteuer haben. Wir könnten eine Zahl dahinter organisieren, wenn es auf Bundesebene endlich eine Mehrheit dafür gäbe, eine Vermögensteuer zu erheben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das Land ist vermögend. Die Gesellschaft kann das leisten. Diejenigen mit enorm hohem Vermögen müssen mehr beitragen. Bis wir die Einnahmeseite angemessen verbessert bekommen, müssen wir die Konsolidierungswege weitergehen. Deswegen haben wir in der Koalition den Beschluss getroffen und in diesem Haushalts- (Lasse Petersdotter) entwurf vorgelegt bekommen, die Personalbudgets um fünf Prozent zu reduzieren, ausgenommen Polizei, Justiz, Lehrkräfte und Steuerverwaltung. 15 Prozent sächliche Ausgabenreduzierung: Das sind eben die Kürzungen am eigenen Haus. Wir reduzieren Sondervermögen um zehn Prozent, und wir entnehmen eine weitere Tranche aus dem Versorgungsfonds. Der Deckel von 641,1 Millionen Euro bleibt allerdings unberührt. Darüber hinaus greifen wir auf eine globale Minderausgabe zu und reizen auch die Kreditmöglichkeiten aus. Das ist verantwortungsbewusst, das ist übrigens auch das, was andere Bundesländer ebenso machen. Dazu kommt noch – das ist eine wichtige Möglichkeit der Konsolidierung – die Anpassung des Standortkonzepts, die das Sozialministerium umsetzt und so eine deutliche Entlastung im Haushalt beiträgt. Das ist das, wo wir konsolidieren. Was tun wir? Was sind die Entscheidungsspielräume? – Da bleibe ich einmal beim Sozialministerium. Ich möchte auch rückblickend auf diese Legislaturperiode betonen, dass es im Sozialministerium keinen Sozialabbau gegeben hat. Das ist nicht selbstverständlich, sondern eine politische Entscheidung, über die ich weiterhin sehr froh bin. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso froh bin ich, dass der Haushaltsentwurf keine Kürzungen in der Demokratiebildung vorsieht, wie das Innenministerium es auflistet, und das trotz dessen, dass die Bundesebene hier deutlich kürzt. Wir halten an der Demokratiebildung fest und verteidigen Demokratie auch im Haushalt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir machen keine Kürzungen im Amt für Planfeststellung. Das klingt so formal, aber ich komme gleich zu Investitionen. Das gelingt nur, wenn wir auch ein Amt für Planfeststellung haben, das in der Lage ist, all das, was wir uns vornehmen, tatsächlich umzusetzen und vorzubereiten. Deswegen ist es sehr gut, dass sich das Wirtschaftsministerium an dieser Stelle so aufstellt. Die Biodiversitätsstrategie wurde bei der Einführung immer so kommentiert: Ja, das ist ja sehr gut, und das sind sehr gute Maßnahmen, das ist auch sehr wichtig, aber da wollen wir erst mal sehen, ob da auch wirklich Geld hinterlegt wird. – Natürlich ist das in einem Bundesland wie Schleswig-Holstein häufig das Risiko. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Wir schaffen es eben, wir hinterlegen es mit Geld, und das Jahr für Jahr. Das ist ein ganz wichtiger Erfolg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso ein Erfolg ist die immer noch hohe, deutlich über 100 Prozent liegende Unterrichtsversorgung an jeder Schulform, die Einführung eines Azubiwerkes, die erneuten Rekordausgaben im Bereich Kita. Es sind große Schritte, die im Bereich Kita gemacht werden: von 803 auf 830 Millionen Euro, und dann noch zuzüglich 13,3 Millionen Euro für KiTa für Alle. Das ist eine Menge Geld, die wir hier als Schwerpunkt in die frühkindliche Bildung geben, aber das ist gut ausgegebenes Geld. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir übernehmen hier eben Verantwortung, ebenso, indem wir die Schutzausrüstung für die Polizei erneuern. Uns ist klar, dass wir dafür zwar über 10 Millionen Euro ausgeben müssen. Aber uns ist ebenso klar, dass die Polizistinnen und Polizisten verdient haben, hier kein Risiko einzugehen und die bestmögliche Schutzausrüstung bei voller Gewährleistung an sich zu tragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir investieren. Wir haben eine Investitionsquote von 13,6 Prozent. Das ist herausragend gut. Ebenso klar sind jetzt die Zwischengedanken, von denen ich dachte, es wären Zwischenrufe, dass es hier auch sehr stark am Bund liegt. Das finde ich gar nicht so dramatisch. Ja, die Investitionsmittel, die der Bund zur Verfügung stellt, werden eingesetzt, um Investitionen zu tätigen. Das kann kein Skandal sein. Das Besondere, was wir hier machen, ist, dass wir das zusätzlich machen und eben nicht – wie andere Bundesländer oder auch wie die Bundesregierung ehrlicherweise – damit andere Haushaltslöcher stopfen. Wir machen zusätzliche Investitionen, um dieses Land voranzubringen. Wir nutzen diese historische Chance, um Investitionen wirklich umzusetzen. Das ist ganz besonders, genauso wie unser Schwerpunkt auf die soziale Wohnraumförderung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir investieren in den Ganztag. Zunächst haben wir gesagt: 186 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Dann haben wir im Oktober 2025 festgestellt: Oh, da gibt es deutlich mehr Anträge. Dann haben wir zusätzliche 280 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – aus Bundesmitteln, ja. Aber wir inves- (Lasse Petersdotter) tieren, wir setzen da einen Schwerpunkt. Wir entscheiden für die Ganztagsversorgung und für die Grundschulen im Land mit 280 Millionen Euro zusätzlich. Wir haben festgestellt: Noch weitere Anträge liegen vor. Wir haben noch mal 250 Millionen Euro Landesmittel über den Haushalt 2026 umgesetzt, insgesamt 716 Millionen Euro für die Grundschulen in diesem Jahr. Das ist das größte Schulbauprogramm in der Geschichte SchleswigHolsteins, und jeder Euro ist richtig und gut eingesetzt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bedanke mich bei der Landesregierung für diesen Haushaltsentwurf, insbesondere bei Frau Finanzministerin Schneider und dem gesamten Haus, das einen solchen Haushalt zusammenbringt und zusammenführt. Das ist eine gute Grundlage, um parlamentarisch weiter zu diskutieren. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Vor uns liegt kein Wahlkampfhaushalt, sondern ein Verantwortungshaushalt. Das ist genau angemessen, auch in diesen erneut sehr schwierigen Zeiten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! 80 Jahre Schleswig-Holstein. Die Geschichte unseres Landes ist geprägt von großen Wegmarken und großen Leistungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg verdoppelte sich die Einwohnerzahl: eine Herkulesaufgabe für die Unterbringung und den Wohnungsbau. Ein Wirtschaftsaufschwung unter schwierigen Rahmenbedingungen, Bildungsreformen, die ihresgleichen suchen. Eine gesetzliche und verfassungsmäßige Verankerung von Minderheitenrechten, die über Grenzen hinweg zum Vorbild wurde. Ein kleines Land im Norden, das zum bundesweiten Pionier wurde, bei der Gleichstellung und bei der Energiewende. Und das, obwohl die Finanzlage fast jeder Landesregierung enge Grenzen setzte. Umso bemerkenswerter ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Kaum eine Landesregierung hatte so ein finanzpolitisches Glück wie die Günther-Regierung. Erst der Verfassungsbruch durch den Missbrauch von den Notkrediten und dann ein historisches Sondervermögen des Bundes. Die Landesregierung schiebt ja sonst so gerne Verantwortung nach Berlin ab. Jetzt kommt von dort eine Investitionsoffensive historischen Ausmaßes. (Beifall SPD – Christopher Vogt [FDP]: Na ja!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrter Kollege Vogt, wie also wird diese historische Chance genutzt? (Christopher Vogt [FDP]: Nicht für die Rader Hochbrücke!) Wie sieht der Haushalt denn aus? Die Antwort: ernüchternd. Haushaltslage: Rekordverschuldung in Milliardenhöhe. Zukunftsperspektive: Fehlanzeige. „Wanke nicht, mein Vaterland!“ So heißt es im Schleswig-Holstein-Lied. Ein schöner Wunsch. Herr Ministerpräsident, Ihre Politik hat das Land nach fast zehn Jahren tatsächlich zum Wanken gebracht. Wenn Kitas kurzfristig schließen, Schulen marode sind, Wohnen zum Luxus und Mobilität zum Glücksfall wird, dann wankt das Fundament unseres Zusammenhalts. (Beifall SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt bräuchte es eine Landesregierung, die beherzt anpackt. 80 Jahre Schleswig-Holstein: Dieses Land hat Stürme überstanden, hat Krisen gemeistert und Umbrüche verkraftet. Warum waren wir im Norden so erfolgreich? – Für mich gibt es da nur eine Antwort: weil die Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteiner nicht gewartet haben, weil sie angepackt haben. Das ist das Erfolgsgeheimnis von Schleswig-Holstein. (Beifall SPD) Dann kam die Strategie von Herrn Günther: Fragen ignorieren, Probleme weglächeln, ach ja, und ein Witzchen bei jeder Rede darf natürlich nicht fehlen. Von Konsolidierung reden, aber wackelige Haushaltsakrobatik betreiben. 2017 hat Günther als Oppositionsführer noch unsere Haushaltspolitik angegriffen, und Herr Koch hat damals Schulden verteufelt. Wer kann sich noch daran erinnern? (Zuruf) Als Herr Günther diese Landesregierung übernommen hat, lief die Schuldenuhr rückwärts. Es wurden Schulden abgebaut. (Beifall SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) (Serpil Midyatli) Nach zehn Jahren ist die Verschuldung auf Rekordniveau. Ich finde, Herr Günther: Stehen Sie bitte dazu. Denn Hand aufs Herz, dieser Haushalt existiert doch nur, weil sich die SPD im Bund durchgesetzt hat. Das ist die bittere Wahrheit für diese Koalition. (Beifall SPD) Herr Günther, Sie haben mit dem Haushalt vor zwei Jahren die Verfassung gebrochen. Wenn es die Bundesmittel nicht gäbe, würden Sie es vermutlich wieder tun – schlicht, weil ein verfassungsmäßiger Haushalt kaum noch möglich ist. Viel zu lange hat diese Landesregierung die Realität verdrängt. Viel zu lange hat sie die Hände in den Schoß gelegt. Dieser Haushalt zeigt: Nach zehn Jahren scheitern Sie an sich selbst. Sie hätten längst handeln müssen. Wo waren denn all die Initiativen der Landesregierung für mehr Steuergerechtigkeit? Jede Initiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer oder zur Reform der Erbschaftsteuer haben Sie hier im Parlament abgelehnt. (Beifall SPD und SSW – Zuruf CDU: Zu Recht!) Wir finden: Starke Schultern müssen mehr Verantwortung übernehmen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, und das hätte unserem Land auch finanziell gut getan. Aber Sie machen Wahlkampfversprechen, die Sie nicht finanzieren können. Oder warum reden Sie denn immer noch über die Eigenheimzulage, auf die die Bürgerinnen und Bürger immer noch warten? Wer soll Ihnen das denn noch glauben? Neben dem Bund lassen Sie – das haben wir gerade gehört – noch andere für sich zahlen. Offiziell konsolidieren Sie, tatsächlich aber greifen Sie tief in die Gelder, die Ihnen nicht zustehen: vom Kommunalen Finanzausgleich bis zum Versorgungsfonds der Beamtinnen und Beamten. – Frau Schneider, es hatte doch gute Gründe, warum Ihre Vorgängerin dieses Geld zur Seite gepackt hat. Haben Sie das alles vergessen? Das wird uns noch wirklich hart auf die Füße fallen, dass Sie jetzt mit diesem Haushalt diese Entscheidung treffen. (Beifall SPD und SSW) Dabei gäbe es eine einfache und klare Form, selbst etwas beizusteuern. Aber nein, Sie gönnen sich weiterhin ein zusätzliches Ministerium, zusätzliche Staatssekretäre, und dann braucht es natürlich auch ganz viel PR, um mit Puderzucker zu überdecken, was in diesem Land alles schiefläuft, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie proklamieren Bürokratieabbau, leisten sich aber ineffiziente Strukturen und langsame Verfahren. Das Beispiel Ganztagsausbau ist besonders prägnant. Eine Veränderung in historischer Dimension steht an, die Schülerinnen und Schüler und ganze Familien voranbringen könnte – eine Chance für Aufbruch. Was macht die Günther-Regierung daraus? – Sie verschleppen die Förderprogramme. Sie provozieren nächtliche Schlangen vor den Briefkästen, und am Ende bleiben die Kosten bei den Kommunen hängen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Das Personal muss mit den räumlichen Gegebenheiten vor Ort irgendwie klarkommen. Die Schülerinnen und Schüler sind die Leidtragenden. Nadine Lenschau vom DRK mahnte an, jetzt komme es darauf an, die gesetzlichen Ziele mit den tatsächlichen Bedingungen vor Ort in Einklang zu bringen. – Ich übersetze einmal: Jetzt ist Regierungshandwerk gefragt, damit der Ganztag auch gelingen kann. (Beifall SPD) Ich möchte hier nicht missverstanden werden, ich bin nämlich zuversichtlich. Denn am Ende werden die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auch diese Herausforderung meistern – aber nicht wegen dieser Landesregierung, sondern trotz dieser Landesregierung. (Beifall SPD und SSW) Mein Dank gilt daher all denjenigen, die beruflich wie ehrenamtlich mitgeholfen haben, dass der Rechtsanspruch vor wenigen Wochen Realität wurde. Menschen sind und bleiben das Erfolgsgeheimnis dieses Landes. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzlage des Bundes ist keinen Deut besser. Aber die Bundesregierung hat damit begonnen, die finanzpolitischen Rahmenbedingungen zu ändern. Die Investitionsoffensive aus Berlin muss jetzt auch in Schleswig-Holstein umgesetzt und flankiert werden. Andere Länder machen es vor, Herr Ministerpräsident. Sie waren doch erst vergangene Woche in Mecklenburg-Vorpommern. Unsere Nachbarn bauen neue Polizeigebäude, Spatenstiche sind bereits erfolgt. Feuerwehrgerätehäuser werden moder- (Serpil Midyatli) nisiert, 58 Vorhaben werden gefördert. Alle Schulen – verehrte Kolleginnen und Kollegen, hören Sie gut zu: alle Schulen – in Mecklenburg-Vorpommern werden saniert oder neu gebaut. Von Manuela Schwesig könnten Sie viel darüber lernen, wie man ein Land gut führt. (Beifall SPD) Denn auch hier im Land gibt es Reformbedarf. Packen Sie den an? – Nein. Sie stopfen Haushaltslöcher, die Sie selbst zu verantworten haben. Zur Ehrlichkeit gehört es dann auszusprechen: Ohne den Bund könnte sich Schleswig-Holstein das 25‑Millionen-Euro-Investitionspaket für die Schwimmsportstätten nicht leisten. Deshalb gehört es sich auch für eine Landesregierung klar zu kommunizieren: Danke, Bundesregierung, wir sind Ihnen dankbar, dass Sie zum 80‑jährigen Jubiläum Schleswig-Holsteins unseren Haushalt retten. – Das wäre ehrlich. Das ist nur ein Beispiel. (Beifall SPD) Leider wird auch in diesem Haushalt wieder einmal deutlich: Das Soziale fehlt. – Aber Politik ohne Soziales ist wie Schleswig ohne Holstein. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Seit fast zehn Jahren regiert Daniel Günther dieses Land – eine lange Zeit, Zeit genug, um Schulen zu modernisieren, den Wohnungsbau anzukurbeln und die Situation in den Kitas zu verbessern. Aber wie sieht die Realität nach einer Dekade Günther aus? – Ihre Kitareform wurde zum Realitätsschreck. Eltern verzweifeln, weil Gruppen immer wieder schließen müssen und Fachkräfte fehlen. Das Ganze belastet Familien emotional wie auch finanziell. Sie können die Verzweiflung und die Briefe, die Sie mittlerweile erreichen, doch nicht alle ignorieren. Es läuft etwas nicht gut bei der frühkindlichen Bildung in diesem Land. Akzeptieren Sie das endlich! Ihre Politik hat dafür gesorgt. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Ihr Bildungsabbau in maroden Schulen wirkt sich direkt auf die Schülerinnen und Schüler aus. Rund 2.500 junge Menschen verlassen jedes Jahr die Schule ohne Abschluss. Das kann doch nicht unser Anspruch sein. Sie sagen hier, dass Sie bei der Bildung nicht kürzen. Aber wir haben mehr Schülerinnen und Schüler dieses Jahr, und wir haben weniger Lehrkräfte. Das ist de facto eine Kürzung von Lehrkräften, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Anne Riecke [FDP]) Die größte Rentenwelle der Ärztinnen und Ärzte steht bevor. Unsere Kliniken erleben einen kalten Strukturwandel mit Schließungen und Privatisierungen. Aber dieser Landesregierung fehlt jede Idee, wie die Gesundheitsversorgung erhalten werden soll. Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner geben im Flächenländervergleich den größten Anteil für das Wohnen aus. Zehn Jahre lang haben Sie weder dafür gesorgt, dass Wohnen günstiger wird, noch dass die Menschen mehr verdienen. Die Zahl der Wohnungen mit Belegbindung bricht ein. Die Landesmittel für Wohnungsbau werden trotzdem zusammengestrichen. Marode Landesstraßen, ausfallende Fähren oder stockender Ausbau des Schienenverkehrs – Schleswig-Holstein fährt unter Ihrer Führung auf Verschleiß, wenn es denn überhaupt noch fährt. Kein Wunder, dass der Ministerpräsident im Sommer durch dieses Land gewandert ist. (Heiterkeit Sandra Redmann [SPD]) Ganz ehrlich, anders kommt man doch in diesem Land gar nicht mal ans Ziel. (Beifall SPD und SSW) Es bräuchte jetzt mehr in diesem Haushalt. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wir wollen Chancengleichheit von Anfang an, entschiedene Maßnahmen gegen Kitaschließungen für eine Bildungsoffensive. Dass kein Kind ohne Abschluss bleibt, muss doch unser aller Anspruch sein. Wir wollen eine Investitionsoffensive für die Infrastruktur. Das Sondervermögen ist da, um Gesundheitsversorgung zu sichern, Wohnungsbau anzukurbeln, die Infrastruktur endlich in Ordnung zu bringen und die Energiewende sozial gerecht voranzutreiben. Unser Land hat das Potenzial, Vorreiter bei erneuerbaren Energien zu sein. Aber das gelingt doch nur, wenn die Wertschöpfung im Land bleibt und vor allem bei den Menschen vor Ort ankommt. Das sichert am Ende auch Arbeitsplätze. Zum 80. Geburtstag schenkt man ja etwas Bleibendes. Die Landesregierung aber schenkt den Bürgerinnen und Bürgern zum Jubiläum ein riesiges Loch im Haushalt. Herzlichen Glückwunsch, SchleswigHolstein! Diese Landesregierung legt mit dem Haushaltsentwurf 2027 den Beleg vor: CDU und Grünen ist (Serpil Midyatli) die Puste ausgegangen. Sie verwalten nur noch den Mangel, und das ist zu wenig. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich werbe dafür: Dieses Geschenk sollten Sie am 18. April 2027 umtauschen. Was ich unserem Land wünsche, ist eine richtige Zukunftsperspektive. (Beifall SPD, FDP und SSW) 80 Jahre Schleswig-Holstein stehen nämlich für Durchhaltevermögen, für Mut und für Zuversicht. Oder, wie es im Schleswig-Holstein-Lied heißt: „wahre treu, was schwer errungen, bis ein schön’rer Morgen tagt.“ Ich bin sehr zuversichtlich: Schleswig-Holstein hat unendlich viel Zukunft, und dieser schönere Morgen naht. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin noch nicht der schönere Morgen, ich rede jetzt trotzdem. Ich muss ganz ehrlich sagen: Es war ja hochspannend, was wir heute schon gehört haben. Ich muss ehrlicherweise aber sagen – mit Blick auf die Zahlen –: Die finanzielle Lage des Landes ist – da gibt es nichts mehr schönzureden – wirklich desaströs. Denn Schwarz-Grün wird dem Land nach fünf Jahren einen finanzpolitischen Scherbenhaufen hinterlassen; das steht jetzt schon fest. (Beifall FDP und SPD) Der Landesrechnungshof hat vorgerechnet, dass die Lücke nicht, wie hier dargestellt wurde, 1 Milliarde Euro beträgt, sondern in Wahrheit sind es mittlerweile rund 2 Milliarden Euro strukturelles Defizit. Die Verschuldung des Landes steigt in rapidem Tempo weiter an und damit die jährliche Zinsbelastung, was die Spielräume der Zukunft immer weiter einengt. Von den Flächenländern hat nur das Saarland eine noch höhere Verschuldung pro Einwohner als Schleswig-Holstein. (Zuruf: Hört, hört!) Die größer gewordene Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben wollten Sie einst mit verfassungswidrigen Notkrediten schließen. Das haben wir verhindert. Jetzt machen Sie dies vor allem durch das Auflösen der letzten noch verbliebenen Rücklagen und Reserven. Das führt alle Beteiligten zu der entscheidenden Frage: Was soll denn eigentlich im Jahr 2028 werden, wenn diese Rücklagen und Reserven weitestgehend aufgebraucht sind? – Darauf habe ich heute keine seriöse Antwort von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen gehört. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Bankrotterklärung, wenn man nicht erklären kann, wie es zukünftig überhaupt noch weitergehen wird. (Beifall FDP und SPD) Der Kollege Koch sprach gar von einem ausgeglichenen Haushalt, was ich besonders mutig finde. Er sprach davon, dass der Versorgungsfonds eigentlich immer dafür gedacht war, (Beate Raudies [SPD]: Genau!) die Haushaltslücken von Schwarz-Grün im Jahr 2027 zu schließen. Das habe ich und, ich glaube, das haben alle Beamtinnen und Beamten in diesem Land immer anders verstanden. Er lobte noch einmal die Haushaltssperre Frau Heinolds, was ich besonders wild fand, aber sei es drum. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, im Ernst: Das schwarzgrüne Kartenhaus wird allerspätestens nach der Landtagswahl im kommenden Jahr in sich zusammenfallen. Das ist keine seriöse Haushaltspolitik, was Sie hier machen, das ist in Wahrheit haushaltspolitische Insolvenzverschleppung. Sie sollten sich schon vor der Landtagswahl ehrlich machen, den Bürgern reinen Wein einschenken und echte Konsolidierungsmaßnahmen einleiten, auch wenn das sehr schwierig ist; ich habe das in Regierungsverantwortung selbst schon mitgemacht. Es wird nicht funktionieren, eine immer höhere Neuverschuldung zu beschließen und nach immer mehr Schulden zu rufen. (Beifall FDP) Liebe Grüne, man wird die Steuern und Abgaben nicht immer weiter erhöhen können, auch wenn dazu nahezu täglich weitere Vorschläge kommen. Was man in erster Linie braucht, ist eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung. Das ist der beste Weg, um die Steuereinnahmen nachhaltig zu steigern. (Beifall FDP) Es braucht zudem eine umfangreiche Aufgabenkritik und Überprüfung unserer staatlichen Strukturen. Das Land und unsere Kommunen brauchen nicht (Christopher Vogt) immer mehr Aufgaben, sie brauchen endlich wieder weniger Aufgaben. (Beifall FDP) Das Problem ist doch in der Regel nicht – auch wenn einige das anders sehen – zu wenig Staat; das Problem ist doch an vielen Stellen mittlerweile zu viel Staat. Die Staatsquote liegt bei 50 Prozent. Ein ehemaliger Bundeskanzler hat einmal gesagt, ab 50 Prozent beginne der Sozialismus. Er hat recht gehabt. Wir merken an vielen Stellen in unserem Land, dass vieles ineffizient ist und zu träge geworden ist. (Zuruf) – Frau Kollegin, dass Sie sich Sozialismus wünschen, finde ich bemerkenswert. Ich finde es dramatisch, in welche Situation wir uns gebracht haben. Das macht unser Land nicht zukunftsfähig. Während es bei den Kernaufgaben des Staates wie Bildung, Sicherheit und Infrastruktur oft deutlichen Verbesserungsbedarf gibt, kümmert sich der Staat um viele Dinge, die eigentlich nicht sein müssten und die auch kontraproduktiv sind. Mittlerweile reden alle politischen Parteien gern von Bürokratieabbau. Im Regierungsalltag passiert nach wie vor das komplette Gegenteil, auch bei den Gesetzen, die Schwarz-Grün hier für die kommenden Monate vorlegt. (Annabell Krämer [FDP]: Für die nächsten Tage!) Man kann immer darüber streiten; sicherlich ist vieles gut gemeint, aber es ist meistens nicht gut gemacht und führt nicht dazu, dass es besser wird. Die Schraube bei der Regulierung ist aus meiner Sicht längst überdreht, nach „fest“ kommt „ab“, das gilt auch bei der Bürokratie. Man will in Deutschland immer möglichst 100 Prozent der möglichen Szenarien abdecken, während sich andere Länder in Europa mit 80 Prozent begnügen. Es gibt einen fatalen Hang zu Goldrandlösungen, die alles kompliziert, langwierig und sehr teuer machen. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Das sehen wir zum Beispiel bei der Bundeswehr – mittlerweile zum Glück etwas weniger –, wir sehen es aber zum Beispiel auch bei den Fakultätenblöcken der CAU, bei denen man Kriterien angelegt hat, die dazu geführt haben, dass es dort jetzt jahrelang eine Baustelle gibt, die Uni massiv darunter leidet und es für die Steuerzahler sehr teuer wird – ein Volldesaster. (Beifall FDP und SPD) Natürlich sind auch die vielen EU-Richtlinien ein großes Problem – gerade in den letzten Jahren –, weil sie oft nicht zu den eher kleinteiligen Strukturen bei uns, zu den mittelständischen Unternehmen passen, wie aktuell bei der Verpackungsordnung zu besichtigen. Wir haben in Brüssel ja eine CDUKommissionspräsidentin, die angekündigt hat, jetzt Regulierungen massiv abbauen zu wollen. Das Gegenteil ist auch dort leider eingetreten. Es geht so nicht weiter. (Beifall FDP) Es bräuchte gerade jetzt ein starkes, ein einiges Europa, das sich um das Wesentliche in Europa kümmert, um die Aufgaben, die tatsächlich nur europäisch gelöst werden können. Da gibt es viel zu tun. Die Verpackungen gehören nicht unbedingt dazu. (Beifall FDP) Vieles wird bei uns doppelt und dreifach geprüft. Es hat sich eine fatale Kultur der doppelten Absicherung und des Misstrauens gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft in vielen Behörden entwickelt. Im Gegenzug merken wir: Es hat sich auch eine Misstrauenskultur vieler Bürgerinnen und Bürger, vieler Unternehmen gegenüber dem Staat entwickelt. Das ist aus meiner Sicht eine fatale Entwicklung, der wir entgegentreten müssen. (Beifall FDP) Wir müssen davon wegkommen, wenn wir erfolgreich werden wollen. Es braucht eine bürgernahe Verwaltung, einfache und transparente Regeln und insgesamt mehr Pragmatismus. Die Zahl der Förderprogramme in Schleswig-Holstein – das sage ich auch selbstkritisch mit Blick auf unsere Regierungsbeteiligung, und das hat auch viel mit EU und Bund zu tun – ist geradezu explodiert. Es beschäftigen sich oft kommunale Beamte tageund wochenlang mit Landesbeamten. Man könnte es so organisieren, dass diese Beamtinnen und Beamten etwas Sinnvolleres machen, und wertvolle Arbeitszeit sparen. Die Kommunen fühlen sich dadurch immer öfter als Bittsteller gegenüber dem Land. Auch das ist fatal. (Beifall FDP) Wir sind der Meinung, man sollte die Zahl der Förderprogramme deutlich reduzieren und das Geld lieber direkt an die Kommunen geben. Denn bei vielen Kommunen ist wirklich Land unter; sie haben mittlerweile ein Defizit von rund 1,2 Milliar- (Christopher Vogt) den Euro pro Jahr angehäuft. Viele Kommunen können ihren Haushalt nicht mehr ansatzweise ausgleichen, selbst wenn sie alle freiwilligen Leistungen streichen. Da muss man sich nicht wundern, dass die Bereitschaft vieler Menschen, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren, deutlich sinkt. Die Kommunalpolitiker sind aus meiner Sicht ganz entscheidend für die Stimmung vor Ort. Deshalb muss die Landespolitik alles dafür tun, dass die Stimmung der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker deutlich besser wird. Das würde die Stimmung im Land insgesamt verbessern. (Beifall FDP und SSW) Es wurde schon gesagt: Die Wirtschaft in Deutschland wächst seit rund sieben Jahren nicht mehr oder kaum noch – momentan wird das Wachstum allein durch die Schulden des Bundes getragen –, es wird aber so getan, als könnten wir uns weiterhin alles Mögliche leisten. Dadurch nehmen die Verteilungskämpfe im Land immer weiter zu, sowohl zwischen den staatlichen Ebenen Bund, Land und Kommunen, aber auch zwischen dem Staat und den Bürgern beziehungsweise der Wirtschaft. Man kann nicht immer höhere Schulden anhäufen und Steuern und Abgaben weiter erhöhen. Wenn es noch ein weiteres Symbol für den überdrehten Steuerstaat gebraucht hätte, hat die Bundesregierung dieses gestern eher unfreiwillig präsentiert: (Beifall FDP) Die neue Zuckersteuer, die ja auch ein Kind der CDU Schleswig-Holstein ist – herzlichen Glückwunsch noch einmal dazu –, soll nun bereits 2027 kommen und auch auf Getränke ohne Zuckerbestandteile erhoben werden. Wahnsinn! Da fragt man sich, was als Nächstes kommt. Wer noch glaubt, dass das Gesundheitsprävention ist, sollte einmal ein Fenster aufmachen. Man fragt sich wirklich, was als Nächstes kommt, wahrscheinlich Tabaksteuer auf Kaugummizigaretten und Kfz-Steuer auf Bobbycars. (Beifall FDP – Heiterkeit)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Vogt, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Kilian?
Lukas Kilian CDU
Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie sagen, es sei eine Geburtsidee der CDU Schleswig-Holstein gewesen. – Ein Kind der CDU Schleswig-Holstein. Ein Kind der CDU Schleswig-Holstein. – Die Zuckersteuer ist tatsächlich eine Idee gewesen, die die CDU Schleswig-Holstein nach vorne gebracht hat. Sie bezieht sich allerdings auf zuckerhaltige Getränke und hat nicht das Ziel, Steuereinnahmen zu erhöhen, sondern eine Übergangsfrist für die Industrie zu schaffen, dass die den Zucker in den Getränken reduziert. Ich kann Ihnen nur als Anmerkung mitgeben: Selbst die besten Ideen aus Schleswig-Holstein werden in Berlin möglicherweise kaputtbürokratisiert. Ich lese aktuell Meldungen, dass Herr Klingbeil sagt, Zero-Getränke sollten ausgenommen werden. Ich glaube, es wäre gut, wenn man auch alkoholfreies Bier, Hafermilch, Mandelmilch und Ähnliches herausnimmt. Es geht um zugesetzten Zucker, den man reduzieren soll, am besten mit einer Übergangsfrist, mit der man dann die Lebensmittelindustrie dazu bringt, den Zuckeranteil zu reduzieren. Das ist Gesundheitsschutz, und das nennt man Marktregulierung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ich bin von dieser Klarstellung begeistert und will nur sagen: Wir hatten Sie schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass das, was jetzt passiert ist in Berlin, mit großer Wahrscheinlichkeit passieren kann. Das ist wie bei den 500 Milliarden Euro Sonderschulden, die angeblich ein Sondervermögen sind. Auch dort haben viele große Ökonomen gesagt: Das Geld muss dann tatsächlich zusätzlich in die Infrastruktur fließen. – Dass das nicht passiert ist, war wenig überraschend. Auch bei dieser Geschichte habe ich befürchtet, dass die Einnahmen eher zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden. Der Kollege Garg hat Sie darauf hingewiesen, dass man für das Ziel, das Sie erreichen wollen, eine Zuckerabgabe einführen müsste, deren Einnahmen dann zielgerichtet eingesetzt würden. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Wenn man eine allgemeine Steuer beschließt, kommen solche Sachen wie jetzt in Berlin dabei heraus. Aber ich hoffe, dass Sie das noch geradebiegen, Herr Kilian. (Christopher Vogt) Die Landesregierung macht immer mehr Schulden. Die Zinsbelastung beläuft sich dadurch mittlerweile auf über eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Die Zinsen sind insgesamt gestiegen, auch das Zinsniveau durch die Verschuldung. Bis zum Jahr 2035 wird die Zinsbelastung, wenn man nicht gegensteuert, wieder auf über 1 Milliarde pro Jahr ansteigen. Das hatten wir einmal unter Finanzminister Stegner. Das hat mit generationengerechter und zukunftsweisender Politik nichts zu tun, denn die Tragfähigkeit der Landesfinanzen ist massiv gefährdet. Es gibt neben den immensen Pensionslasten, wofür der Versorgungsfonds eigentlich einmal gedacht war, weitere erhebliche Risiken, für die keine einfache Lösung in Sicht ist; ich verweise auf das UKSH und andere Themen. Die letzten Rücklagen und Reserven werden derzeit aufgelöst, um die strukturelle Lücke noch halbwegs schließen zu können. Der Versorgungsfonds als Vorsorge für die Beamtenpensionen wird so weit wie möglich geplündert. Was übrig bleibt, ist das Geld, das die Beamtinnen und Beamten selbst eingezahlt haben. Da können Sie nicht rangehen; das wäre ja noch schöner. Also da ist jetzt Ende. Aus dem Sondervermögen IMPULS, das tatsächlich einmal ein Sondervermögen war, werden knapp 500 Millionen Euro entnommen, sodass nur noch 180 Millionen Euro darin verbleiben werden. Auch da ist im nächsten Jahr nicht mehr viel zu holen. Die neuen Verschuldungsmöglichkeiten für die Länder werden nicht für zusätzliche Investitionen genutzt, wie es immer erzählt wurde; das Geld wandert vor allem über die Zinsen an die Kreditgeber des Landes. Das nennt man dann soziale Politik – Politik für die Banken. Herzlichen Glückwunsch, Herr Petersdotter! Die Investitionsquote steigt zwar formal auf über 13 Prozent, was eigentlich erfreulich ist, aber das kommt eben auch durch die Sonderschulden des Bundes. Beim Land sind es immerhin noch über zehn Prozent, das will ich durchaus anerkennen, Frau Finanzministerin. Aber wir sind natürlich gespannt auf das Ist; das Soll ist das eine, das Ist ist das andere. Der Haushalt steht auf äußerst wackligen Füßen. Es gibt globale Minderausgaben in wirklich großer Höhe. Es gibt eine Rasenmähermethode bei den Personal- und Sachkosten um fünf beziehungsweise 15 Prozent. Das hat mit Haushaltswahrheit wenig zu tun. Es ist auch politisch mutlos, dass Sie jetzt meinen, die Ministerien könnten das im Haushaltsvollzug – Herr Kollege Koch hat das erklärt – irgendwie umswitchen. Da muss ich fragen: Warum ist denn vorher nichts passiert, indem man sich verständigt hat? – Es gibt also offenbar nicht die Möglichkeit, innerhalb des Kabinetts Schwerpunkte zu setzen, sondern man versucht, das jetzt im Haushaltsvollzug zu machen. Da wünsche ich gute Reise! Das wird – glaube ich – nicht einfach werden, Herr Kollege Koch. Wir finden Ihre Schwerpunktsetzung in verschiedenen Bereichen falsch. Aus unserer Sicht wird in einigen Bereichen zu wenig investiert. Zum Thema Lehrerstellen komme ich gleich noch. Ihre Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Es werden nach meiner Rechnung weniger Lehrerstellen und nicht mehr. Es werden zwar weniger Schüler, und das fangen Sie ein Stück weit auf. Aber unterm Strich – es fallen ja ungefähr 280 kw-Stellen weg – werden es weniger Lehrerstellen sein und nicht mehr. Es ist aus meiner Sicht auch mathematisch interessant, was Sie da machen. (Beifall FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Wir streiten über Standortmarketing und über den ÖPNV. Da haben Sie die Mobilitätsgarantie versprochen, und jetzt werden Bus- und Bahnlinien im ganzen Land zusammengekürzt. Beim Thema Katastrophenschutz und in anderen Bereichen würde ich das anders machen, wie zum Beispiel bei den Förderprogrammen. Es fehlt aber ein stimmiges Konzept, um die Landesfinanzen absehbar wieder in den Griff zu bekommen. Auch wenn wir kaum noch Wirtschaftswachstum haben, steigen die Steuereinnahmen dennoch in bemerkenswerter Form um mehrere hundert Millionen Euro – obwohl wir kein Wirtschaftswachstum haben. Das ist auch interessant: Woher kommt das Geld denn eigentlich? – Interessanterweise werden nur die Einnahmen aus der Biersteuer nicht mehr steigen. Auch das sagt vielleicht etwas über die Stimmung im Land aus. Es fehlt an der notwendigen Schwerpunktsetzung. Es fehlt an echten Konsolidierungsmaßnahmen. Es fehlt an der überfälligen Aufgabenkritik, und es fehlt an mehr Impulsen für das Wirtschaftswachstum. Das ist ein Thema, das man grundsätzlich anpacken muss. Es gab einmal eine Haushaltsstrukturkommission. Ich weiß, das ist kein beliebtes Thema, glaube aber, etwas ähnliches wird es wieder geben müssen. Man muss sich angucken: Was sind die Aufgaben des Landes, was sind die Aufgaben der Kommunen, was kann man mit dem Bund gemeinsam machen? – Es wird etwas Grundsätzliches (Christopher Vogt) geben müssen – spätestens mit Beginn der nächsten Wahlperiode –, ansonsten wird das nicht funktionieren, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Das deutsche Geschäftsmodell – das haben mehrere gesagt – funktioniert in der Tat nicht mehr so gut wie in früheren Jahren. Die internationale Lage hat sich zu unseren Ungunsten gedreht. Chinesische Konkurrenz in unseren Kernbranchen, amerikanische Zölle und die auch nicht ganz unberechtigten Forderungen, dass wir uns selbst verteidigen können, sowie der Krieg in Osteuropa fordern uns weiterhin massiv heraus. Aber viele Probleme sind auch in Deutschland hausgemacht: die hohen Energiepreise, die hohen Steuern und Abgaben, die mangelnde Flexibilität und vor allem der ganze Bürokratiewahnsinn, der sich mittlerweile nicht nur durch die Wirtschaft, sondern durch alle Lebensbereiche zieht. Hinzu kommen die mangelnde Digitalisierung und Defizite bei Zukunftstechnologien wie der künstlichen Intelligenz. Die gute Nachricht ist aber: Daran kann man etwas ändern. Man kann daran arbeiten. Man muss nur endlich einmal damit anfangen. Das gilt für Berlin, das gilt aber auch für Kiel. Wenn wir auf die Entwicklung im Land gucken – Frau Finanzministerin, Sie haben das so nett gesagt: hier in Schleswig-Holstein geht es uns ein bisschen besser als anderswo –, muss man auch fragen: Ja, woran liegt denn das? – Das liegt vor allem am Boom der Wehrtechnikbranche und an den Rüstungsausgaben des Bundes und anderer NATONationen. Das muss man einmal deutlich sagen. (Beifall FDP) Denn wir haben noch in dieser Wahlperiode mit Ihnen darüber gestritten, ob eigentlich diese Unternehmen eine Finanzierungsmöglichkeit haben sollten und so weiter. (Beifall FDP) Ich will es einmal deutlich sagen: Das liegt an einer Branche, die hier viele Jahre nur von Teilen des Hauses – nämlich vor allem von CDU und FDP – eine Unterstützung hatte und von anderen nicht so sehr. Das muss deswegen an dieser Stelle deutlich ausgesprochen werden. Der Grund dafür ist natürlich ein trauriger, aber es werden dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen. Das ist auch notwendig, weil in anderen Bereichen des produzierenden Gewerbes in Schleswig-Holstein Stellen wegfallen. Die schleichende Deindustrialisierung unseres Landes, findet leider auch in Schleswig-Holstein statt. Viele Unternehmen investieren vor allem an den ausländischen Standorten und bauen hier immer wieder Stellen ab. Was kann das Land tun, um die Wirtschaft zu stärken? – Die Landesregierung muss sich dringend von der äußerst restriktiven Landesplanung, die wir in Schleswig-Holstein unter Schwarz-Grün haben, verabschieden. (Vereinzelter Beifall FDP) Die Entwicklung vieler Orte wird beim Wohnungsbau, aber vor allem auch beim Gewerbe, erheblich ausgebremst. Wir müssen die Chancen der neuen Fehmarnbelttrasse nach Skandinavien nutzen. Warum sind dort eigentlich immer noch keine größeren Gewerbegebiete entwickelt worden? Das frage ich mich, wenn ich nach Dänemark schaue. Die machen uns erneut vor, wie es besser geht. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Sie kürzen beim Standortmarketing – darüber kann man streiten –, aber Sie kürzen auch bei den Hochschulen. Sie haben ja zwischen den Hochschulen umverteilt; einige freuen sich, andere nicht so sehr. Ich will das einmal deutlich sagen: Mein Punkt ist nach wie vor, dass Sie die strategische Rolle der Hochschulen für die Entwicklung unseres Landes verkennen, weil Sie auch bei der größten Universität unseres Landes, dem Flaggschiff unserer Hochschullandschaft, der Christian-Albrechts-Universität, kürzen. Dort kürzen Sie über 4 Millionen Euro – und das bei stark steigenden Kosten und bei erheblichen Herausforderungen. Woher sollen die Innovationen in diesem Bundesland denn kommen, wenn Sie derart mit der Christian-Albrechts-Universität umgehen? Woher sollen denn die Ausgründungen kommen? Woher soll die Exzellenz kommen? (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Anfang Oktober werden wieder die Ergebnisse der Exzellenzstrategie verkündet. Sie werden diesmal nicht – bei 4 Millionen Euro Kürzungen – der Christian-Albrechts-Universität allein die Schuld zuschieben können. Die Schuld dafür liegt auch bei dieser Landesregierung, weil man in diesem Prozess die CAU zusammenkürzt, trotz ihrer erheblichen Probleme. Damit sind Sie daran schuld, wenn das nicht klappt. Ich drücke der CAU wirklich die (Christopher Vogt) Daumen, aber ich mache mir auch Sorgen um unsere Hochschulen. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Es braucht endlich mutige Schritte beim Bürokratieabbau. Wir hatten das schon. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als schwarz-grüne Länder machen es vor: alle Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten abschaffen und nur die aktiv wieder einführen, die man tatsächlich braucht. Nicht nur der Bund, auch das Land kann für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sorgen. Es braucht ein besseres Baustellenmanagement, was aktuell nicht nur, aber ganz besonders für den Kreis Plön und die B 76 gilt. Was dort passiert – parallel wird noch die Bahnstrecke gesperrt – ist eine Farce für die Menschen, meine Damen und Herren. Wer so mit dem Verkehr umgeht, macht es nicht einfach. (Beifall FDP, SPD und vereinzelt SSW) Über das Thema Klimaneutralität streiten wir uns ja seit geraumer Zeit: ob das realistisch ist, ob das so in dieser Form sinnvoll ist. Nach dem NorthvoltDesaster ist nun auch das Wasserstoff-Großprojekt HyScale an der Westküste gescheitert. Damit sind die beiden großen Kronzeugen für Ihre Erzählung vom ersten klimaneutralen Industrieland gescheitert. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Das ist eine schlechte Nachricht für Schleswig-Holstein. Es braucht jetzt neue Perspektiven für die Westküste und mehr konkrete Projekte – gerade im Bereich des Wasserstoffs –, um die viele grüne Energie am besten direkt vor Ort in Schleswig-Holstein zu nutzen, damit neue Wertschöpfung hier und nicht anderswo entsteht. Da fehlt es mir an Projekten, die die Landesregierung vorantreibt. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Was wird in wenigen Monaten neben den Landesfinanzen und massiver Schieflage die Bilanz nach fünf Jahren Schwarz-Grün sein? – Daniel Günther ist ein wirklich ordentlicher Landespräsident – so nenne ich das einmal –, aber er hat dabei leider immer öfter vergessen, dass er auch der Regierungschef in diesem Land ist. Es werden zwar sehr viele Orden verliehen, aber wenig Projekte zum Ende geführt. Das Land leidet unter politischer Ideenlosigkeit und unter Stillstand. Daniel Günther hat sich zwar für die MissundeFähre entschuldigt – das war in Ordnung –, aber nicht für das Northvolt-Desaster, was ich bis heute nicht verstehe. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: Nicht einmal beim Landtag!) – Ja. Vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern hätte das geschehen müssen. Ich fürchte, man will so weitermachen wie bisher. Personelle Konsequenzen wurden abgelehnt, dabei ist der Schaden doch in Wahrheit viel größer als die verlorenen 200 Millionen Euro Steuergeld, die das Land jetzt dringend gebrauchen könnte. Es ist an dieser Stelle viel Vertrauen kaputtgegangen, und das wird man wieder aufbauen müssen. Denn auch im ländlichen Raum rumort es in Schleswig-Holstein gewaltig. Es ist kein Zufall, dass sich jetzt ein breites Aktionsbündnis ländliche Räume gegründet hat, das über die Landwirtschaft hinausgeht. Das neu geschaffene CDU-geführte Landwirtschaftsministerium war eine teure Beruhigungspille, die erkennbar nicht geholfen hat. (Beifall FDP) Im Gegenteil: Immer wenn Herr Schwarz oder Frau Schmachtenberg den Landwirten etwas zusagen oder in Aussicht stellen, kommt in der Regel Herr Goldschmidt und widerspricht sofort öffentlich – durchaus, sagen wir einmal, mit einem Gefühl der Erhabenheit. Wir werden das diese Woche wieder bei der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage sehen, die wir vorschlagen, und der Schwarz-Grün im Bundesrat nicht zugestimmt hat, obwohl das auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht. (Beifall FDP) Das ist nur ein Beispiel von sehr vielen. SchwarzGrün konnte den zunehmenden Stadt-Land-Konflikt in unserem Land nicht abmildern, sondern hat ihn aus meiner Sicht stattdessen weiter verschärft. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) Von einer Versöhnung von Ökonomie und Ökologie, die Sie versprochen haben, ist da leider wenig zu sehen. Die schwarz-grüne Dauerblockade lässt in vielen Familien auf dem Land Zweifel aufkommen, ob der ländliche Raum und vor allem die Landwirtschaft in dieser Form noch zukunftsfähig sind. Das darf so nicht weitergehen. Da braucht es einen Stimmungswandel, meine Damen und Herren, damit die Menschen vor Ort investieren, damit sie im ländlichen Raum bleiben. (Beifall FDP) (Christopher Vogt) Es gibt mir auch zu wenig Fortschritte bei der ländlichen Infrastruktur, bei der Digitalisierung und bei der medizinischen Versorgung auf dem Land, die eine zunehmende Herausforderung darstellen. Was tut die Landesregierung eigentlich dafür, frage ich mich. Ich kann dort wenig sehen, genauso wie beim ÖPNV, bei dem Sie wie gesagt eine Mobilitätsgarantie versprochen haben und bei dem jetzt munter Bus- und Bahnverbindungen gestrichen werden müssen. Viele Menschen machen sich große Sorgen, was sie sich zukünftig noch leisten können. Es gibt Abstiegs- und Verlustängste, die die Ränder massiv stärken – ja, mittlerweile auch in Schleswig-Holstein. Das kann niemanden überraschen. Die Vorschläge der grünen Minister Schneider und Goldschmidt zur Erhöhung von Steuern und Abgaben sind aus meiner Sicht völlig kontraproduktiv. Wir müssen, Frau Ministerin, die private Vorsorge stärken und nicht weiter schwächen. (Beifall FDP) Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und nicht verschlechtern. Es ist aus meiner Sicht auch zutiefst unsozial, ständig über Maßnahmen zu sinnieren, wie zum Beispiel die Verdreifachung der Wasserabgabe für Landwirte, die dazu führen würden, dass die Lebensmittelpreise weiter steigen und die heimische Landwirtschaft weiter geschwächt wird. (Anhaltender Beifall FDP) Ich verstehe nicht, wie man so etwas machen kann. Bei der Bildung wird so getan, als würden Sie massiv neue Stellen schaffen. Ich kann das nach meiner Berechnung und nach den Zahlen, die mir vorliegen, nicht erkennen. In den kommenden Jahren werden weitere Stellen gestrichen: jeweils 40 Stellen. Aus meiner Sicht sind es bis zu 450 Stellen, die gestrichen werden. Also insofern: Wenn man erst kürzt und dann etwas zurückgibt, ist das nicht mehr, sondern immer noch weniger, (Serpil Midyatli [SPD]: Genau so!) wenn das nicht passt. Es gibt große Aufgaben bei der Inklusion, bei der beruflichen Bildung und im Ganztag, worüber wir noch sprechen werden. Ich verstehe auch nicht, dass für die Rader Hochbrücke kein Geld da ist und die Landesregierung da so ruhig bleibt. (Zuruf CDU) Meine Damen und Herren, wir haben vieles zu tun: im Sicherheitsbereich, bei der Wirtschaft, bei der Stimmung im Land. Die nächste Landesregierung wird sich auf die Kernaufgaben konzentrieren müssen, wird sich darauf besinnen müssen, was unser Land einmal stark gemacht hat: eine solide wirtschaftliche Entwicklung, eine effiziente Verwaltung. Des Weiteren wird sie sich auf Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung stützen müssen. Es braucht eine Landesregierung, die wieder an die Kraft und an das Potenzial der Menschen diesem Land glaubt und ihnen etwas zutraut. (Beifall FDP) Abschließend will ich sagen: Als Liberaler weiß ich, dass man Umfragen nicht immer so glauben soll. Die letzte Umfrage hat gezeigt, dass SchwarzGrün gar keine Mehrheit mehr hätte. Der Ministerpräsident strebt aber offenbar Schwarz-Grün gar nicht wieder an. Insofern wird es ein interessanter Wahlkampf. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und auf den Wahlkampf in den nächsten Monaten. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall FDP – vereinzelter Beifall SPD)
Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir als Besuchergruppe Schülerinnen und Schüler von Amrum. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Erlauben Sie mir noch, bevor ich Christian Dirschauer das Wort erteile, eine kurze persönliche Bemerkung. Ich bin froh, dass ich wieder bei Ihnen bin und danke ganz herzlich für die begleitenden guten Worte in den letzten Monaten. (Beifall) Ich erteile jetzt dem Fraktionsvorsitzenden des SSW, Christian Dirschauer, das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Herr Präsident, schön, dass Sie wieder dabei sind! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns nichts vor. Bei diesem Haushalt geht es nicht darum, wie wir Geld verteilen, das irgendwo übrig ist. Es geht darum, wie wir mit dem Geld, das wir haben, und durchaus mit dem Geld, das wir eigentlich nicht haben, auskommen. Vor allem geht es (Christian Dirschauer) aber um die Frage: Was ist uns wirklich wichtig? Denn ist das Geld knapp, zeigt sich erst recht, wo die politischen Prioritäten liegen. 18,47 Milliarden Euro bereinigte Einnahmen stehen 19,37 Milliarden Euro bereinigten Ausgaben gegenüber. Fast 900 Millionen Euro klaffen dazwischen. Davon – das haben wir gehört – werden 784 Millionen Euro über neue Kredite finanziert. Die zulässige Nettokreditaufnahme wird somit bis auf den letzten Euro ausgeschöpft. Dazu wird an Rücklagen und an Sondervermögen herangegangen. Viel Luft ist da nicht mehr – das sollte man hier auch nicht schönreden –, und das gilt für das Land, aber es gilt mindestens genauso für die Haushalte unserer Kommunen. Auch das muss man an dieser Stelle einmal erwähnen. Eines gehört aber auch zur Wahrheit: Überraschend – der Kollege Petersdotter hat es eingangs bereits gesagt – kommt das Ganze nicht. Wir wissen seit Jahren, dass die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen, und wir haben das hier immer wieder betont. Wir wissen seit Jahren, dass die Investitionsbedarfe wachsen, Kosten steigen und gerade unseren Kommunen das Wasser bis zum Hals steht. Die Herausforderungen sind also nicht neu. Neu ist nur, dass man es inzwischen nicht mehr übersehen kann. Für den SSW ist deshalb nicht nur entscheidend, wo Geld fehlt. Entscheidend ist, was wir mit dem Geld machen, das vorhanden ist. Welche Prioritäten setzen wir, und werden wir diese Prioritäten dauerhaft finanziell absichern? Denn, meine Damen und Herren, das Setzen dieser Prioritäten heißt, Verantwortung zu übernehmen, und zwar nicht nur bei den Ausgaben, sondern – das will ich ausdrücklich sagen – auch bei den Einnahmen. Deshalb müssen wir beim Wort Konsolidierung genau hinschauen. Die Landesregierung reizt die bestehenden Kreditmöglichkeiten aus. Sie nimmt, wie gesagt, Rücklagen in Anspruch und greift auf Sondervermögen zurück. Da stellt sich doch tatsächlich die Frage: Lösen wir die Probleme wirklich, oder verschieben wir sie nur zwischen Töpfen und Jahren, meine Damen und Herren? Geld von einem Topf in einen anderen zu schieben, macht einen Haushalt nicht gesünder, und eine Rechnung wird nicht kleiner, weil wir sie erst nächstes Jahr bezahlen. Konsolidieren heißt, Probleme zu lösen, und nicht, Probleme zu verschieben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich bekomme tatsächlich leichte Magenkrämpfe, wenn man hier über den Versorgungsfonds spricht und gesagt wird: Na ja, den Deckel halten wir ein, und er war immer auch dafür gedacht, Haushalte zu entlasten. – Denn nein, er ist bis heute dafür gedacht, die steigenden Versorgungsausgaben bestreiten zu können. Das ist schon ein Unterschied. Wenn man sagt: „Wir halten den Deckel ein“, dann kann man das natürlich so formulieren und so tun, als würde man das einhalten, was die Beamten eingezahlt haben. Ehrlicherweise muss man aber auch feststellen: Die 1,8 Prozent, die die Beamtinnen und Beamten eingezahlt haben, zahlen sie weiterhin ein; sie haben sie nie bekommen und zahlen weiterhin sozusagen in nicht erhöhter Besoldung mittelbar ein. Insoweit zieht das Argument für mich nicht, und ich finde das schräg. Der Eingriff dort ist falsch, und er wird uns bei Debatten zur Versorgung sicherlich in der nächsten oder in der übernächsten Legislatur einholen. Das halte ich für sehr, sehr gefährlich. (Beifall SSW – Zuruf: Ja!) Die Landesregierung nennt konkrete Konsolidierungsmaßnahmen von rund 205 Millionen Euro. Gut, aber dann stehen da noch 233 Millionen Euro globale Minderausgaben. Es sind also 233 Millionen Euro, die irgendwo eingespart werden sollen, und irgendwo reicht uns das nicht, meine Damen und Herren. Wo und bei wem soll konkret gespart werden? Welche Aufgabe fällt dafür weg? Butter bei die Fische: Eine Zahl in den Haushalt zu schreiben, ist eben noch kein Sparplan. Die 233 Millionen Euro müssen am Ende nachvollziehbar und politisch kontrollierbar aufgelöst werden. Schauen wir auf die Prioritäten. Bildung und Sicherheit sollen gestärkt werden, und es werden wichtige Zukunftsinvestitionen angekündigt. Das ist richtig, aber auch hier gilt, meine Damen und Herren: Entscheidend ist nicht die Pressemitteilung. Entscheidend ist, was am Ende dauerhaft bezahlt wird und bezahlt werden kann. Mehr Geld für Polizei und Justiz finden wir richtig. Sicherheit ist für den SSW aber mehr. Sicherheit ist nicht nur der Streifenwagen vor der Tür. Sicherheit bedeutet auch, dass der Rettungswagen kommt, die Schule funktioniert, die Kommune ihre Aufgaben erledigen kann und Menschen Hilfe bekommen, wenn sie Hilfe brauchen. Meine Damen und Herren, auch das ist Sicherheit! (Beifall SSW) (Christian Dirschauer) Dasselbe gilt bei Zukunftsinvestitionen. Wenn Geld aus Töpfen für KI, Breitband, Energiewende und Klimaschutz herausgenommen wird, um Haushaltslöcher zu stopfen, dann muss man ehrlich benennen, was man tut. Man kann nicht groß „Zukunft“ draufschreiben und gleichzeitig Geld aus Zukunftstöpfen herausnehmen. Das passt irgendwie nicht zusammen, meine Damen und Herren. Das geht nicht auf. Gerade bei großen Investitionen gehört die ganze Rechnung auf den Tisch. Notwendige Investitionen stellen wir nicht infrage. Allerdings wollen wir wissen, welche Folgekosten daraus entstehen. Das gilt zum Beispiel für das UKSH, wo wir das sehr transparent besprochen haben. Der SSW steht zu den notwendigen Investitionen in unser Universitätsklinikum ohne Wenn und Aber, denn wir brauchen ein starkes UKSH und eine moderne medizinische Versorgung. (Beifall SSW, CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für 2027 bis 2029 werden rund 195,8 Millionen Euro zunächst aus IMPULS finanziert. Dazu kommt noch die Übernahme der UKSH-Kredite. Daraus werden sich rund 27 Millionen Euro Zinsen pro Jahr ergeben. Auch das ist notwendig, meine Damen und Herren. Notwendig heißt aber eben nicht kostenlos. Auch diese Rechnung muss bezahlt werden. Das muss man so ehrlich sagen. Diese Ehrlichkeit brauchen wir jedoch nicht nur bei den großen Landesprojekten, sondern wir brauchen sie auch dort, wo Politik ganz unmittelbar bei den Menschen ankommt, nämlich in unseren Kommunen. Denn wir können hier im Landtag viel beschließen, aber am Ende muss es doch vor Ort funktionieren. Ganztag, Schulen, Feuerwehr, Wohnungsbau, Klimaanpassung und soziale Infrastruktur: Das alles passiert nicht hier im Plenarsaal, sondern in unseren Städten und in unseren Gemeinden. Wenn wir also neue Aufgaben beschließen, aber die Kommune weder Geld noch Personal dafür hat, dann passiert am Ende draußen gar nichts. Deshalb gilt für den SSW ein einfacher Grundsatz: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“ Das muss im Übrigen – das will ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen – auch für den Bund gelten. Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein hört natürlich nicht hinter dem Kieler Stadtschild auf. Bei den kommenden Investitionen müssen wir deshalb auch den ländlichen Raum und – Sie kennen uns – ganz besonders den Norden im Blick haben. Er darf bei den kommenden Investitionsrunden nicht wieder zu kurz kommen. Denn auch dort geht es um die ganz konkreten Fragen: Bleibt die Schule? Fährt der Bus? Entsteht bezahlbarer Wohnraum? Bleibt die soziale Arbeit, das soziale Angebot im Ort? Das sind dann keine abstrakten Haushaltspositionen, die wir da diskutieren, sondern das ist tatsächlich echte Daseinsvorsorge vor Ort. Genau deshalb müssen wir beim Sparen aufpassen, bei wem wir sparen. Minderheiten, Kultur, Ehrenamt, Beratungsstellen, soziale Träger und Weiterbildung machen unseren Landeshaushalt nicht kaputt, deren Wirkung ist aber enorm. Wenn dort ein paar Tausend Euro weggenommen werden, kann das vor Ort den ganzen Laden dichtmachen. Eine Beratungsstelle weniger, ein Verein weniger, ein kulturelles Angebot weniger – für den Landeshaushalt ist das vielleicht Kleingeld, für die Menschen vor Ort aber oft unbezahlbar. (Beifall SSW) Unser gesellschaftlicher Zusammenhalt darf deshalb nicht zum Steinbruch der Haushaltskonsolidierung werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Minderheiten in unserem Land. Wir erkennen ausdrücklich an und freuen uns darüber, dass die Verbesserungen, die wir gemeinsam erreicht haben, auch im Jahr 2027 Bestand haben. Das ist richtig und wichtig. Aber wir erwarten auch, dass die Landesregierung bei den Minderheiten nicht hinter den tatsächlichen Bedarf zurückfällt. Einen Punkt werden wir uns in den Haushaltsberatungen sehr genau anschauen müssen, und zwar die Sachkosten unserer dänischen Schulen. Uns wird immer gesagt, die dänischen Schulen bekommen 100 Prozent. – Gut, aber dann muss man auch fragen: 100 Prozent wovon? Wenn die Grundlage, auf der gerechnet wird, mit den tatsächlichen Kosten nicht mehr Schritt hält, dann helfen auch 100 Prozent auf dem Papier nicht weiter. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Da ist auch ganz wichtig: Wir haben an der Stelle einen Unterschied zu den Ersatzschulen. Er findet sich in Artikel 12 Absatz 5 Satz 2 der Landesverfassung. Da steht nämlich bezogen auf unsere Schulen ganz explizit: „Ihre Finanzierung durch das Land erfolgt in einer der Finanzierung der öffentlichen Schulen entsprechenden Höhe.“ Klarer kann man es, glaube ich, nicht formulieren. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir wissen: Was kostet ein Schulplatz bei einem öffentlichen Schulträger tatsächlich? Was wird zwischen den Kommunen dafür abgerechnet? Wie sieht im Vergleich dazu der Sachkostenanteil aus, den der Dansk Skoleforening tatsächlich bekommt? – Diese Zahlen gehören auf den Tisch. Gleichstellung darf nicht nur auf dem Papier stehen, denn wo 100 Prozent draufsteht, muss am Ende aber auch 100 Prozent Gleichstellung drin sein. Zum Sport. Sportvereine sind nicht irgendein Freizeitangebot. Sie sind Jugendarbeit, Gesundheitsprävention, Integration, Ehrenamt und Gemeinschaft in einem. Diese Strukturen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, müssen wir weiter stärken. Das war in den letzten Haushaltsvorschlägen, die wir unterbreitet haben, immer ein Vorschlag des SSW. Auch hier müssen wir gemeinsam dranbleiben, meine Damen und Herren. Bei diesem Haushalt dürfen wir auch unsere regionale Wirtschaft nicht vergessen. Schleswig-Holstein lebt vom Handwerk, vom Mittelstand, von Familienunternehmen und von ganz vielen kleinen Betrieben. Viele kämpfen mit hohen Kosten und einer schwachen Konjunktur. Deshalb muss Wirtschaftsförderung vor allem dort ankommen, wo Arbeitsplätze tatsächlich geschaffen und erhalten werden, meine Damen und Herren. Auch darauf werden wir bei den Einzelplanberatungen genau schauen. (Beifall SSW) Dann noch ein paar Worte zum Personal des Landes. Auch der Staat muss sich, auch wir müssen uns fragen, ob jede Struktur noch sinnvoll ist, ob Aufgaben einfacher organisiert werden können und wo Digitalisierung wirklich hilft. Aber eine Sparvorgabe ist noch keine Strukturreform. Die Landesregierung will grundsätzlich fünf Prozent beim Personalkostenbudget einsparen mit absolut sinnvollen Ausnahmen unter anderem in den Bereichen Polizei, Verfassungsschutz, Steuerverwaltung, Lehrkräften und Justiz. Damit wir uns richtig verstehen: Das heißt, nicht fünf Prozent weniger Beschäftigte, das ist klar. Aber trotzdem bleibt eine einfache Frage. Wie soll die Arbeit fünf Prozent billiger werden? Welche Abläufe ändern sich? Welche Aufgaben fallen weg? Was wird tatsächlich effizienter gemacht? Wenn Digitalisierung helfen soll, dann muss man zeigen können, wo sie Arbeit spart. Digitalisierung soll Verwaltung noch besser machen. Sie darf nicht nur Personalabbau kaschieren. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Richtig ist deshalb, die Steuerverwaltung von dieser Sparvorgabe auszunehmen. Denn bei den Finanzämtern gilt etwas ganz Einfaches. Sie kosten den Staat nicht nur Geld, sie holen auch Geld rein. Wer Steuern beschließt, meine Damen und Herren, und das tun wir hier, muss auch dafür sorgen, dass sie bezahlt werden. Dafür brauchen wir Finanzämter, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, die vernünftig arbeiten können. Alles andere wäre sonst tatsächlich Sparen am falschen Ende. Auch bei Gebühren und anderen Einnahmen werden wir wieder genau hinschauen. Wenn am Ende regelmäßig andere Beträge herauskommen als im Haushalt angesetzt, dann wollen wir wissen, warum. Denn Haushaltswahrheit gilt schließlich nicht nur für Ausgaben, sondern genauso für die Einnahmen, meine Damen und Herren. Damit sind wir bei einem Punkt, der uns als SSW besonders wichtig ist. Sparen allein wird unsere Herausforderungen nicht lösen. Wer immer nur fragt, wo noch etwas weggenommen werden kann, führt hier auch nur die halbe Debatte. Natürlich müssen Ausgaben auf den Prüfstand, aber wir müssen genauso darüber sprechen, wer welchen Beitrag eigentlich leisten kann. Deshalb bleibt der SSW bei seiner Forderung nach einer Vermögensteuer auf sehr große Vermögen. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier sage ich das ganz bewusst noch einmal. Es geht nicht um das normale Eigenheim, es geht auch nicht um die Altersvorsorge, und es geht nicht um den kleinen oder mittleren Familienbetrieb. Es geht um wirklich sehr große Vermögen, solche, bei denen eine Vermögensteuer kaum bemerkt wird, deren Einsatz für das Gemeinwesen dann aber wiederum einen großen und positiven Effekt hätte: 575 Millionen Euro jährlich – konservativ gerechnet – könnte das in den Landeshaushalt spülen. Parallel, meine Damen und Herren, brauchen wir auch endlich eine gerechtere Erbschaftsteuer. Auch hier gilt: Kleinere und mittlere Betriebe müssen bei der Unternehmensnachfolge geschützt werden, aber sehr große Vermögensübertragungen können und sollten angemessen zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen. Wir wollen auch eine Finanztransaktionssteuer. Wir wollen eine faire Besteuerung großer internationa- (Christian Dirschauer) ler Konzerne, und wir wollen einen starken Steuervollzug. Das sind, meine Damen und Herren, glaube ich, auch keine exotischen Forderungen. Es geht vielmehr schlicht und ergreifend um die Frage: Wer trägt welchen Teil unserer gemeinsamen Rechnung? Eines passt für uns an der Stelle überhaupt nicht zusammen: Montags in Kiel über leere Kassen klagen und dienstags in Berlin schweigen, wenn es um gerechtere Einnahmen geht. – Schleswig-Holstein sitzt im Bundesrat, nutzen Sie diese Stimme auch. Bringen Sie was auf den Weg, das unsere Einnahmen hier stärkt. (Beifall SSW und SPD) Meine Zeit ist gerade verschwunden.
Peter Lehnert
Ja, das war dann – – Kommt gleich wieder.
Christian Dirschauer SSW
Okay. – Auch im Land selbst lohnt sich ein Blick auf die Einnahmeseite, zum Beispiel bei der IB.SH. Die Investitionsbank hat 2025 einen Jahresüberschuss von 72,1 Millionen Euro erzielt. 62,2 Millionen Euro wurden an das Land abgeführt. Gut so. – Wenn dieses Geld unter anderem in Krankenhäuser und sozialen Wohnungsbau fließt, ist das aus unserer Sicht genau richtig. Das Beispiel zeigt: Konsolidieren heißt eben nicht automatisch Kürzen, sondern man muss auch schauen, welche Einnahmen vorhanden sind und was man daraus macht. In der Tat, Frau Raudies, wir werden ja noch mal genau darüber sprechen, was damit passiert. Dies, meine Damen und Herren, ist letztlich auch der Kern meines Haushaltsbeitrages. Was wollen wir mit dem begrenzten Geld erreichen? Wenn die Spielräume eng sind, müssen wir umso klarer entscheiden, wofür wir die Mittel einsetzen. Dafür gibt es für uns drei ganz einfache Prüfsteine. Erstens. Ist die Priorität dauerhaft finanziert? Zweitens. Ist sie für die Kommunen finanzierbar und erhalten wir die Leistungsfähigkeit der Kommunen? Und drittens, gerade in dieser Zeit, wo auch unsere Demokratie von innen und außen gefährdet ist: Schützt sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Zukunftsinvestitionen? Wenn wir diese Fragen ehrlich beantworten, werden wir bei manchen Ausgaben Ja sagen, bei anderen werden wir vielleicht sagen müssen: „Das können wir uns derzeit nicht leisten“, und bei wieder anderen: „Das müssen wir uns gerade jetzt leisten“. Wenn wir bei Bildung sparen, wenn wir Kommunen überfordern, wenn wir soziale Infrastruktur abbauen und gleichzeitig Zukunftsinvestitionen verschieben, dann sieht die Rechnung heute vielleicht ein bisschen besser aus. Bezahlt wird sie trotzdem, nur später und, meine Damen und Herren, meistens teurer. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb wollen wir einen ehrlichen Haushalt, einen Haushalt, der sagt, was wir uns leisten können, aber auch, was wir uns leisten müssen. Genauso klar sagen wir: Wer über Einsparungen redet, muss auch über Einnahmen reden. Beides gehört zusammen. Wir wissen, dass die Spielräume in diesem Jahr ausgesprochen eng sind. Wir wissen, dass nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann, und wir wissen auch, dass Konsolidierung notwendig ist. Aber wir sind nicht bereit, die Zukunft unseres Landes gegen die Gegenwart auszuspielen, meine Damen und Herren. Als SSW – so kennen Sie uns – werden wir daher wie immer konstruktiv an den Haushaltsberatungen mitarbeiten, aber eben auch wieder kritisch mitberaten. Wir werden genau hinschauen, nachfragen und dort Änderungen einfordern, wo es nötig ist. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, diesen Haushaltsentwurf dort zu verbessern, wo es notwendig ist. Denn gerade, wenn das Geld knapp ist, muss Politik, müssen wir gemeinsam zeigen, was uns wirklich wichtig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Ole Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand es ganz spannend, dass gerade die Rader Hochbrücke genannt worden ist, Herr Vogt, und dass angeblich seitens SchleswigHolsteins wenig getan wird, wobei ich sagen muss, Claus Madsen hat sich sofort massiv in Berlin dafür eingesetzt, und der neue Verkehrsminister ist direkt nach seinem Amtsantritt nicht nach Bayern oder Baden-Württemberg, sondern nach Schleswig-Holstein gefahren. Wir sehen also ganz klar: Die Landesregierung, Claus Madsen, aber auch alle Ministerinnen und Minister und unser Ministerpräsident, (Ole-Christopher Plambeck) setzt sich stark für die Interessen Schleswig-Holsteins beim Bund ein, genauso wie unsere Bundestagsabgeordneten. Das kann man ganz klar so sehen. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Aber bisher weitgehend erfolglos!)
Peter Lehnert
Kollege Plambeck, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Garg?
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank, Herr Kollege. – Es trifft zu, dass der neue Bundesverkehrsminister direkt nach Schleswig-Holstein gefahren ist. Ich habe mich an dem Tag sehr gewundert, dass Ihre Verkehrsstaatssekretärin am selben Tag die Zusage des Bundesverkehrsministers, der ja von Ihrer Partei kommt, massiv infrage gestellt hat, indem sie nämlich gesagt hat, sie zweifele sehr daran, dass der zweite Bauabschnitt finanziert werde. Vor dem Hintergrund, finde ich, haben Sie zumindest reichlich Verwirrung gestiftet. (Beifall FDP und SPD) – Der Bundesverkehrsminister hat sich das vor Ort angeguckt, und ich glaube, dass wir dort am Ende eine vernünftige Lösung finden werden und die Rader Hochbrücke finanziert wird. – Sie dürfen sich wieder setzen. Bei den Reden eben wurde viel über Einnahmen, Einnahmeerhöhung, sicherlich auch über Strukturen gesprochen, aber am Ende muss ein Haushalt konkret aufgestellt werden. Ein Haushalt funktioniert wie eine Waage. Die Ausgaben müssen im Gleichgewicht zu den Einnahmen stehen. Wer mehr aus dem Haushalt möchte – das hört man von dem einen oder anderen doch sehr stark –, muss an anderer Stelle ausgleichen. Ich sage deutlich: Eine vermeintliche Vermögensteuer ist nicht geeignet, die Waage auszugleichen. Der Landeshaushalt ist eine sehr sensible Waage und steht in einem enorm unsicheren Umfeld. Denn wir beraten den Haushalt unter – das wurde vorhin auch deutlich – sehr schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Bedingungen. Die Folgen des russischen Angriffskrieges, internationale Konflikte, die handelspolitischen Verwerfungen treffen Deutschland, unsere Wirtschaft unmittelbar. Die Wirtschaft stagniert, die Steuereinnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück, (Beate Raudies [SPD]: Die Wirtschaft wächst!) auch wenn in Schleswig-Holstein die Wirtschaft stabiler ist als woanders. Die Ministerin hat eben sehr deutlich gesagt, dass wir über den bundesstaatlichen Finanzausgleich konkret 308 Millionen Euro weniger bekommen. Das müssen wir im Haushalt darstellen. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen. Ich erwähne nur mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das wurde auch genannt –, für 2027 in der Summe 500 Millionen Euro. Wir als Land sind genauso wie die Kommunen sehr stark abhängig von Bundesgesetzgebung, vor allem im Sozialbereich. Ich nenne die Eingliederungshilfe, Sozialhilfe. Sie steigt um 247 Millionen Euro. Das ist enorm. Wenn wir uns die Gesamtzahlen anschauen, nämlich 18,5 Milliarden Euro Einnahmen, 19,4 Milliarden Euro Ausgaben, dann stellen wir fest: Da ist eine Lücke von 893 Millionen Euro, und die muss ausgeglichen werden. Das tut die Landesregierung ganz massiv. Der Konsolidierungskurs wird im vierten Jahr fortgeführt. Beispielsweise werden – das muss man ganz deutlich sagen; das ist nicht einfach – die Personalbudgets um fünf Prozent reduziert. Es ist richtig – das wurde bereits gesagt –, dass Polizei, Verfassungsschutz, Justiz, Steuerverwaltung, Lehrkräfte, Nachwuchskräfte ausgenommen bleiben, aber auch die Verwaltungsausgaben werden um 15 Prozent gekürzt. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das heißt, es wird ganz konkret gespart. Natürlich werden auch die Sondervermögen genutzt, aber es werden eben auch Strukturen angepasst. Ich nenne nur mal die Erstaufnahmeeinrichtungen, wo strukturell 53 Millionen Euro eingespart werden. Das zeigt, wir gehen ganz tief in den Haushalt hinein, um ihn am Ende des Tages in der Summe auszugleichen, aber leider, und das ist natürlich ein sehr starker Wermutstropfen, kommen wir nicht ohne neue Schulden aus, denn – das ist klar – wir müssen dort Zinsen einkalkulieren, und das belastet kommende Generationen. Aber Konsolidierung bedeutet für uns nicht, dass wir nicht in unser Land investieren. Es ist nämlich wichtig, dass wir die Zukunft des Landes Schleswig-Holstein im Blick haben: 2,6 Milliarden Euro Investitionen ohne Bundesmittel – das muss man (Ole-Christopher Plambeck) sich auf der Zunge zergehen lassen –, fast elf Prozent Investitionsquote, mit Bundesmitteln 14 Prozent Investitionsquote, so viel wie noch nie. Das heißt, hier bewegt sich was. Wenn wir durchs Land fahren, sehen wir viele Baustellen, sehen wir viele Projekte, die umgesetzt werden, auf kommunaler Ebene, auf Landesebene. Das heißt, Schwarz-Grün bringt Schleswig-Holstein voran. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Prioritäten sind klar: die Bildung mit zusätzlichen Lehrkräften, der Bereich innere Sicherheit, Cyberkriminalität gehen wir an, und wir stärken die Justiz, die Staatsanwaltschaft. Tobias Koch hat bereits ganz deutlich gesagt, dass gerade beim Thema innere Sicherheit nicht gespart wird, ganz im Gegenteil. Wenn man am Ende der Legislaturperiode zurückblickt, wird man feststellen, dass Schleswig-Holstein sicherer geworden ist, und das dank Schwarz-Grün. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nichtsdestotrotz bleiben die Herausforderungen – –
Peter Lehnert
Kollege Plambeck, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Das mache ich sehr gerne, Herr Präsident. – Nichtsdestotrotz bleiben die Herausforderungen groß. Deswegen freue ich mich auf sehr intensive Haushaltsberatungen und am Ende auf einen guten Haushalt. Glück auf, und gute Beratungen! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode steigen wir in die Haushaltsberatung ein, und – so ist mein Eindruck – selten war es herausfordernder als heute. Die externen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren nochmals verschärft. Internationale Krisen, zuletzt der Irankrieg, zunehmende Handelskonflikte mit den Global Playern USA und China durch Zollpolitik oder übermäßige staatliche Subventionen schwächen die wirtschaftliche Stabilität in Europa und in Deutschland. Im Ergebnis erleben wir in Deutschland seit sechs Jahren wirtschaftliche Stagnation mit einigen Auf und Ab. Das inflationsbereinigte Bruttoinlandsprodukt lag 2025 etwa auf dem Niveau von 2019. Ja, liebe Kollegin Raudies, wir haben im laufenden Jahr ein leichtes Wirtschaftswachstum, aber das ist natürlich in erster Linie dem Sondervermögen des Bundes geschuldet. (Beate Raudies [SPD]: Ach was! Ach nein!) Angesichts dieser Gesamtsituation hilft es nur bedingt, dass Schleswig-Holstein etwas besser dasteht, denn dadurch erhalten wir – die Finanzministerin hat es bereits erläutert – deutlich weniger Geld aus dem Finanzausgleich der Länder. Anders als Bayern und Hessen stehen wir aber zu diesem Instrument, das uns in schlechteren Zeiten vermutlich wieder unterstützen wird. Gleichzeitig stehen wir unverändert vor riesigen Herausforderungen bei der Transformation unseres Landes, insbesondere bei der Digitalisierung, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung. Dieser Sommer hat uns erneut vor Augen geführt, dass der Klimawandel Realität ist. Wir müssen zukünftig einfach mehr für Klimaanpassung tun, aber genauso konsequent beim Klimaschutz dranbleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzu kommt, dass die Vorsorge zur Erneuerung der Infrastruktur, die oft vor 50 oder 60 Jahren geschaffen wurde, nicht überall ausreichend war und wir unverändert große Bedarfe für den Ersatz dieser Infrastruktur haben. (Beate Raudies [SPD]: Deswegen nehmen wir jetzt auch Geld aus dem Sondervermögen! Das ist total sinnvoll!) Hierbei helfen uns und den Kommunen die Infrastrukturmittel des Bundes, aber sie reichen bei Weitem nicht aus, um unser Land wieder auf Vordermann zu bringen. Unter diesen Vorzeichen steht der Haushalt 2027. Der Haushaltsentwurf versucht, den Ausgleich von Sparen und Investieren hinzubekommen, und dies ist so gut gelungen, wie es eben angesichts dieser schwierigen Rahmenbedingungen gelingen kann. Aber wir kommen auch an die Grenzen des Möglichen, wie die Zahlen aus dem Haushalt zeigen. Die zulässige Nettokreditaufnahme von rund 784 (Oliver Brandt) Millionen Euro wird vollständig ausgeschöpft. Dazu kommt eine globale Minderausgabe von etwa 233 Millionen Euro. Durch vorausschauende Bewirtschaftung ist es der Landesregierung in der Vergangenheit stets gelungen, die globale Minderausgabe aufzulösen. Aber auch für uns ist klar: Das darf möglichst kein Dauerzustand sein. Für diese Situation gibt es viele Gründe, die die Landesregierung nicht oder jedenfalls nur sehr begrenzt beeinflussen kann. Neben der bereits erwähnten seit Jahren schwachen wirtschaftlichen Entwicklung sind dies im Wesentlichen erhebliche zusätzliche Personalausgaben durch die Tarifentwicklung und die verfassungsrechtlich notwendige Anpassung der Beamtenbesoldung sowie überproportional steigende Sozialausgaben. Doch es ist unsere Aufgabe, daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Wir müssen strukturell konsolidieren. Wir müssen staatliche Strukturen effizienter organisieren. Wir müssen unsere Investitionsfähigkeit erhalten. Seit 2023 sind im Haushalt jährlich Kürzungen in Höhe von etwa 200 Millionen Euro vorgenommen worden – auch in diesem Haushaltsentwurf. Dabei sind die Spielräume, die sich aus so einem Haushalt in der Regel ergeben, konsequent zurückgefahren und Rücklagen aufgelöst worden, wo es möglich ist. Wer noch mehr Konsolidierung fordert, muss auch sagen, wo konkret gespart werden soll. Meist hören wir nur, wo nicht eingespart werden soll. Auch Personaleinsparungen sind ein Thema in diesem Haushaltsentwurf. Die Landesregierung spart damit bei sich selbst, wie es die Finanzministerin angekündigt hat. Die Landesregierung hat sich auf eine Reduzierung des Personalkostenbudgets um fünf Prozent, mit Ausnahme wichtiger Bereiche, die bereits genannt wurden – Justiz, Finanzen, Bildung – geeinigt. Dies zwingt die Ressorts zu konkreten Einsparungen und überlässt ihnen zugleich die Wahl, wo diese fachlich am ehesten vertretbar sind. Ich halte diesen Weg der Eigenverantwortung für richtig, denn nicht überall sind Kürzungen sinnvoll. So müssen wir dafür sorgen, dass die durch die Infrastrukturmittel des Bundes deutlich steigenden Investitionen auch umgesetzt werden können. Dafür brauchen wir ausreichend Personal, zum Beispiel für die Planung und Genehmigung. Als weitere Konsolidierungsmaßnahme werden in allen Bereichen die Budgets für sächliche Verwaltungsausgaben um 15 Prozent gesenkt. Auch hier halte ich es für sinnvoll, dass die Ressorts selbst entscheiden, wie sie diese Vorgaben umsetzen. Die Fachressorts können aus meiner Sicht am besten beurteilen, wo Einsparungen am ehesten vertretbar sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir nutzen die vorhandenen Kreditspielräume, um Investitionen in Hochschulen, Krankenhäuser, übrige Landesliegenschaften, in Bildung, Sicherheit und Küstenschutz zu tätigen. Wir haben uns als grüne Partei immer für eine Änderung der Schuldenbremse eingesetzt, um den Investitionsstau im Land aufzulösen. Das tun wir nicht, weil wir Verschuldung per se gut finden, sondern um auch in einer herausfordernden Haushaltssituation die notwendigen Investitionen tätigen zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer Sanierung heute unterlässt, spart am Ende gar nichts, sondern verschiebt die Rechnung bloß in die Zukunft. Daher investieren wir weiter. Auch ohne die Infrastrukturmittel des Bundes liegt die Investitionsquote im Haushalt 2027 wieder über zehn Prozent, das ist bereits mehrfach angesprochen worden. Trotz aller berechtigten Diskussionen über die Ausgabenseite dürfen wir unseren Blick nicht darauf verengen. Aus der schwierigen Haushaltslage folgt keineswegs automatisch, dass wir nur ein Ausgabenproblem haben. Vielmehr gibt es ebenso deutliche Anhaltspunkte für ein Einnahmeproblem. Und wer einen leistungsfähigen Staat und leistungsfähige Kommunen erhalten möchte, muss auch darüber reden. Während wir in Schleswig-Holstein jeden Euro zweimal umdrehen, lässt der Bund milliardenschwere Steuerprivilegien unangetastet, beschließt neue dauerhafte Steuersenkungen mit erheblichen Einnahmeausfällen für die Länder und Kommunen und hofft, dass daraus Wachstum entsteht. Doch dieser Effekt ist bisher kaum erkennbar. (Beate Raudies [SPD]: Ist ja auch noch nicht beschlossen worden!) Länder und Kommunen haben vielmehr erhebliche Mindereinnahmen, die nicht ansatzweise durch positive Konjunktureffekte ausgeglichen werden. Gezielte Anreize sind wichtig, aber Maßnahmen wie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie oder die Senkung der Flughafengebühren helfen der Konjunktur wenig. (Oliver Brandt) (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie die aktuelle Prognose der Bundesbank zeigt, sind es gerade staatliche Investitionen, die derzeit das Wachstum treiben und einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts verhindern, und eben nicht Steuererleichterungen. Wenn wir über Einnahmen reden, müssen wir auch über Steuerprivilegien reden. Allein die pauschale Dienstwagenbesteuerung sorgt nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts für mehr als 4 Milliarden Euro Mindereinnahmen pro Jahr und ist zugleich klimapolitisch kontraproduktiv. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Weißt du, wie viele E-Autos inzwischen als Dienstwagen unterwegs sind?) – Aber auch Verbrenner werden nach wie vor privilegiert. (Annabell Krämer [FDP]: Herr Kollege, es geht hier um einen Landeshaushalt!) – Ja, der Kollege Vogt hat auch nicht sehr viel über den Landeshaushalt gesprochen. Durch Erbschaftsteuerprivilegien, die aller Voraussicht nach verfassungswidrig sind – die Erbschaftsteuer ist wichtig für den Landeshaushalt –, werden weitere Milliarden verschenkt. Wenn die Bundesregierung die öffentlichen Haushalte ernsthaft entlasten will, gehören diese Themen mit auf den Tisch. Das ist nicht nur eine Frage zusätzlicher Einnahmen, sondern auch eine Gerechtigkeitsfrage; denn die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland geht immer weiter auseinander. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine der gerechtesten Formen der Einnahmeverbesserung ist – auch das hat die Finanzministerin angesprochen – eine wirksamere Bekämpfung von Steuerkriminalität. Dem Staat entgehen nach wie vor Milliardenbeträge durch Steuerbetrug. Hier hat sich unser Land in den letzten Jahren mit der Taskforce zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität deutlich mehr engagiert. (Beate Raudies [SPD]: Oh!) Ich begrüße, dass auch der Bundesfinanzminister hierzu inzwischen einen Aktionsplan vorgelegt hat. Nun geht es darum, diesen umzusetzen. (Beate Raudies [SPD]: Ja, dann kannst du ja morgen dafür stimmen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Haushaltsentwurf ist eine Momentaufnahme. Strukturelle Herausforderungen warten auch in den nächsten Jahren auf uns. Jetzt geht es darum, notwendige Investitionen auf den Weg zu bringen und notwendige Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Entscheidend wird sein, daraus einen tragfähigen Weg für die kommenden Haushaltsjahre zu machen, denn solide Haushaltspolitik zu machen, bedeutet nicht, möglichst wenig Geld auszugeben, es bedeutet, Prioritäten zu setzen, Einnahmen und dauerhafte Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen und zugleich die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Abschließend möchte ich mich beim Finanzministerium und bei den anderen Ressorts für den Entwurf zu diesem Haushalt in herausfordernden Zeiten bedanken. Ich freue mich auf die Haushaltsberatung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Bevor ich der Kollegin Raudies das Wort erteile, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen, da wir heute Vormittag relativ gut in der Zeit sind, übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 21 und 62 von heute Nachmittag auf heute Vormittag vorzuziehen. Diese werden dann nach Ende der Debatte aufgerufen. Kollegin Raudies, ich habe jetzt noch eine gute Nachricht für Sie: Durch die sparsame Bewirtschaftung der Zeit durch Ihre Fraktionsvorsitzende stehen Ihnen acht Minuten zur Verfügung. Die Finanzministerin hat eine Minute länger gesprochen. Also haben Sie neun Minuten.
Beate Raudies SPD
Großartig. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Daniel Günther im Juni 2017 Ministerpräsident in Schleswig-Holstein wurde, lief die Schuldenuhr rückwärts. Am 31. Dezember 2016 betrug der Schuldenstand 26,3 Milliarden Euro. Am 31. Dezember 2024 – die Haushaltsrechnung für 2025 liegt uns ja leider immer noch nicht vor, ein Schelm, wer Böses dabei denkt – zeigte die Schuldenuhr einen Schuldenstand von 32,3 Milliarden Euro. In 2025 sind ja noch mal mindestens 1,3 Milliarden Euro dazugekommen – das habe ich mal grob gerechnet –, sodass der Schuldenstand des Landes in den zehn Jahren Günther-Regierung um mindestens 7,3 Milliarden Euro oder um knapp (Beate Raudies) 28 Prozent gestiegen ist. Sie wollen Zahlen? Da haben Sie welche. Ich liebe Zahlen, Daten und Fakten. (Beifall SPD und SSW) Heute legt uns die Finanzministerin einen Haushaltsentwurf vor, der erneut nur mit einer Nettoneuverschuldung, also zusätzlichen Schulden, von fast einer Dreiviertelmilliarde Euro ausgeglichen werden kann, und das, obwohl Sie ja angeblich seit drei Jahren so hart konsolidieren. Ja, wie haben Sie denn konsolidiert? Sie haben Rücklagen aufgelöst und die Spartöpfe aufgeräumt; die sind jetzt weg. Konsolidiert, eingespart an den strukturellen Ausgaben haben Sie bis jetzt noch gar nicht. Das stünde jetzt eigentlich langsam mal an. Aber auch in diesem Haushalt: Fehlanzeige! Mehr als 600 Millionen Euro an Zinsausgaben plant die Finanzministerin für das kommende Jahr ein. 600 Millionen Euro! Rechnen Sie mal! Also, wenn ich für jede Stelle im Landeshaushalt mit den 50.000 Euro rechne, komme ich auf astronomische Zuwachsmöglichkeiten für das Personal; das ist jenseits jeder Vorstellungskraft. Aber wir müssen es einfach sagen: Das Geld fehlt uns halt. 600 Millionen Euro fehlen für Lehrkräfte, für den Wohnungsbau, für Krankenhäuser, für Kitas, für den Schienenverkehr, für alles das, was wir hier gemeinsam als wichtig und richtig ansehen. (Birte Pauls [SPD]: Für Fähren!) – Für Fähren, genau, Frau Kollegin Pauls. – Wenn ich alles zusammenrechne, also die Nettoneuverschuldung, die globale Minderausgabe und die Entnahmen aus den Rücklagen und aus dem Versorgungsfonds, dann bleibt nur ein Fazit: Das Land lebt über seine Verhältnisse. So einfach ist die Lösung. Da beißt die Maus keinen Faden ab. (Beifall SPD – Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Da bin ich einmal auf Ihre Sparvorschläge gespannt!) Frau Ministerin, in Ihrer Haushaltsrede habe ich keine Antwort auf die Frage gehört, wie Sie das in Zukunft in den Griff kriegen wollen. Im Haushaltsgesetz habe ich hingegen ein paar Hinweise gefunden. Sie beginnen im nächsten Jahr damit, die Sondervermögen zu plündern, um den Haushalt auszugleichen. Das finde ich richtig schlimm: Mit dem Geld, das für Investitionen angespart wurde, wollen Sie jetzt die größten Löcher stopfen. Dafür soll Ihnen der Landtag auch noch einen Blankoscheck ausstellen. Von den zehn Prozent habe ich gerade zum ersten Mal gehört. Im Haushaltsgesetz steht nur, dass die Ministerin zur Steuerung der Liquidität und zum Haushaltsausgleich diese Entnahmen vornehmen darf. Da ist keine Begrenzung drin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie von der Regierungskoalition das so beschließen, ist das eine Bankrotterklärung für Sie als Koalitionsfraktionen, als regierungstragende Fraktionen. Das darf man nicht machen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Denn so eine weitgehende Ermächtigung entzieht alle diese Mittel der Kontrolle des Parlaments, also des Haushaltsgesetzgebers. Ich hoffe, da wird es nicht nur von unserer Fraktion erbitterten Widerstand geben. Ansonsten finden sich im Haushaltsentwurf auch hübsche Überraschungen. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie sind sich nicht zu fein, jetzt auf den letzten Drücker noch ein paar Wohltaten zu verteilen. So werden in der Staatskanzlei hochrangige Angestellte noch kurz vor der Landtagswahl verbeamtet. Die Stelle für den zusätzlichen Redenschreiber für den Ministerpräsidenten, die im Nachtrag vor wenigen Monaten geschaffen wurde, wird Ende 2027 wieder gestrichen, obwohl sie doch für den Vorsitz der MPK eigentlich erforderlich war. Die MPK führen wir aber bis zum 30. September nicht dieses Jahres 2027, sondern des Jahre 2028. Irgendetwas stimmt da also nicht. Apropos Landtagswahl – es ist ärgerlich, dass die jetzt vor der Tür steht. Vor einer Wahl spart man nicht so gerne; da verteilt man lieber Geschenke. Es ist ein Glück, dass Sie dafür noch etwas in petto haben: Sie verkloppen die Spielbank. Das ist das Unternehmen, das Jahr für Jahr ordentliche Gewinne in den Landeshaushalt spült. Das sind Gewinne, die wir ausgeben, um die Suchtberatung oder die Verbraucherinsolvenzberatung zu finanzieren. Das wollen Sie jetzt einem privaten Betreiber in die Hände werfen. Frau Ministerin, wenn das alles in Ihrem Sinne gut geht, so haben Sie es uns letzte Woche im Finanzausschuss berichtet, ist die Spielbank Schleswig-Holstein Ende des Jahres Geschichte, und irgendein privater Glücksritter sitzt hier und schaufelt sich das Geld in die Taschen. Die Gewinne werden privatisiert, aber die Kosten durch Spielabhängigkeit für Suchtberatung tragen wir weiter aus dem Haushalt. Die Kosten werden sozialisiert. So nennt (Beate Raudies) man das. Das ist auch ein Weg, mit dem Haushalt umzugehen, aber es ist nicht unser Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Als netter Nebeneffekt können Sie dann im Frühjahr auch noch Wahlgeschenke verteilen, weil dann plötzlich die Einnahmen aus dem Verkauf zur Verfügung stehen. Völlig überraschend haben Sie es nicht veranschlagt. Kollegin Krämer hatte es letztes Jahr schon mutig sehr früh vorgeschlagen, aber dieses Jahr hätten die Einnahmen auf jeden Fall hinein gemusst, so weit, wie das Verfahren ist. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) So kommt es nächstes Jahr überraschend, und Sie stellen sich wieder hin und behaupten, Sie hätten toll gewirtschaftet. Genauso wie mit dem Gewinn der Investitionsbank, mit dem Sie auch Haushaltslöcher stopfen, anstatt ihn zu 100 Prozent in den Wohnungsbau oder in die Krankenhausfinanzierung zu stecken. (Beifall SPD, FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Das kommt dann mit dem Nachtragshaushalt!) Denn Sie sind sich nicht einmal zu fein dafür – – Es ist Ihnen nicht einmal peinlich, in die Haushaltsvorlage, die Sie uns vorlegen, hineinzuschreiben, dass die Investitionsbank selber die Kosten für den Zinsausgleich übernimmt, den das Land ihr für die Kreditermächtigung beim sozialen Wohnungsbau zugesichert hat. (Annabell Krämer [FDP]: Linke Tasche, rechte Tasche!) Linke Tasche, rechte Tasche! Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht es nicht. Jetzt noch ein paar Worte zu Herrn Koch zur Beamtenbesoldung: Die sei völlig überraschend vom Himmel gefallen. Wie kann das denn passieren? Lieber Kollege Koch, wir können uns über die Formulierung streiten. Ist das selbstverschuldet, ein selbst gezimmertes Kreuz; war es lange absehbar oder nicht überraschend? Wir haben jahrelang in diesem Haus darüber gesprochen, dass unsere Beamtinnen und Beamten bundesweit bei der Besoldung am Ende der Tabellen stehen. Der DGB veröffentlicht jedes Jahr so eine Übersicht. Wenn man da hineinguckt, sieht man, dass die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein nicht zu denen gehören, die an der Spitzenposition stehen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Wir haben für die Einstiegsämter etwas getan. Ja, das stimmt. Aber oben sieht es anders aus; deswegen ist es für mich keine Überraschung gewesen. Alle, die sich bei dem Thema auskennen – es gibt ein paar hier im Haus –, haben das jahrelang ausgeblendet. Sie haben das jahrelang ignoriert. Sie haben keinerlei Vorsorge getroffen. Deswegen sind die 500 Millionen Euro nicht nur ein harter, sondern auch ein sehr teurer Aufschlag in der Realität. Denn es kommt doppelt dicke, wenn man nicht vorgesorgt hat. Herr Koch, wenn Sie die Anhörung letzte Woche verfolgt hätten, dann hätten Sie gehört, dass alle Beamtinnen- und Beamtenvertreter und die Wissenschaftler, die wir gehört haben, gesagt haben, dass, so knapp, wie dieses Gesetz gestrickt ist, die nächsten Nachzahlungen schon absehbar seien. Wenn man es so macht, muss man sich nicht wundern. Besonders gefreut habe ich mich über die Aussage, Sie nähmen jetzt die Arbeit an diesem Haushaltsentwurf als Parlament auf, Herr Koch. Da kann ich nur sagen: Ich freue mich. (Beifall SPD, FDP und SSW – Lachen SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Endlich einmal!) Bei Haushaltsberatungen in den letzten Jahren glänzten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zwar nicht durch Abwesenheit – anwesend waren sie –, aber durch geringe Beteiligung. Ich kann gerne noch einmal die Strichlisten heraus holen und Ihnen aufzählen, wie oft die Kolleginnen und Kollegen sich im Finanzausschuss beteiligt haben. Aber das macht nichts. Vielleicht gilt hier ja: „Am Abend wird der Faule fleißig.“ Beim Beitrag des Kollege Plambeck musste ich beim Thema Investitionsquote daran denken, dass ich mich manchmal des Eindrucks nicht erwehren kann, jetzt würden Projekte umgesetzt; aber sorgfältig bis zum Ende durchgeplant sind die nicht immer, wenn ich die Leute an der B 76 oder in Appen frage, wo die L 100 jetzt ausgebaut wird. Da wurde mal schnell Geld gefunden. Was die Investitionsquote angeht, sieht das ein bisschen anders aus. Herr Plambeck und Kollege Brandt, nun zu Ihnen und dem Thema, dass Schleswig-Holstein sicherer würde und wir bei der Steuerkriminalität so toll aufgestellt seien: Schleswig-Holstein ist nach wie vor ein sicheres Land für Steuerhinterzieher, weil in unseren Finanzämtern fast 30 Prozent der Stellen nicht besetzt sind. Bevor die Steuerfahndung kommt, muss die erst einmal einer auf den Weg (Beate Raudies) schicken. Das passiert seit Jahren nicht in diesem Land. In dieser Beziehung ist Schleswig-Holstein also sicherer geworden. Alles andere besprechen wir im Finanzausschuss. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Frau Kollegin Raudies, ich würde doch darum bitten, vielleicht einmal für die nächsten Beratungen zu prüfen, ob die Formulierung „Am Abend wird der Faule fleißig“ richtig gewählt ist. Das ist kein Ordnungsruf, aber wir sollten uns untereinander absprechen, dass wir uns alle parlamentarisch in der einen oder anderen Weise beteiligen. (Annabell Krämer [FDP]: Na, komm! Was ist denn der nettere Ausdruck für zurückhaltende Mitarbeiter?)
Beate Raudies SPD
Herr Präsident, wenn Sie der Auffassung sind, dieser Spruch sei nicht angemessen – – Für mich ist das ein Zitat eines gängigen Sprichworts. Deswegen dachte ich, ich dürfte es verwenden. Wenn Sie das für nicht angemessen halten, dann nehme ich das mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und freue mich auf die umfangreiche Mitarbeit der Regierungsfraktionen in den Haushaltsberatungen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Lachen Serpil Midyatli [SPD])
Peter Lehnert
Vielen Dank für diese Klarstellung. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Ich komme zur Abstimmung zu a) und b), Gesetzentwürfe der Landesregierung, Drucksachen 20/4700 und 20/4701. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe der Landesregierung dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sieht nach Einstimmigkeit aus. Ich frage noch einmal als Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Es ist einstimmig. Abstimmung zu c), Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung des ausgeschütteten Jahresüberschusses der Investitionsbank SchleswigHolstein aus dem Geschäftsjahr 2025 an das Land, Drucksache 20/4600. Ich gehe davon aus, dass das auch an den Finanzausschuss überwiesen werden soll. Ich habe keine anderen Anträge gesehen. Dann lasse ich darüber abstimmen, dass diese Drucksache an den Finanzausschuss überwiesen wird. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist auch einstimmig. Ich rufe jetzt, wie eben verkündet, Tagesordnungspunkte 21 und 62 auf: Gemeinsame Beratung a) Förderung der niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4372 Stärkung des Niederdeutschen in SchleswigHolstein weiter fortsetzen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4520 b) Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch Bericht der Landesregierung Drucksache 20/4596 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat für die antragstellende Fraktion die Abgeordnete Birte Pauls für die SPD das Wort.
Birte Pauls SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vergangenen Sonntag haben wir im Sankt-Petri-Dom zu Schleswig einen ökumenischen Gottesdienst aus Anlass unseres Landesgeburtstages gefeiert. Neben den verschiedenen Religionen haben auch unsere Minderheiten – die dänische Minderheit, Christian war dabei, der Landesverband der Sinti und Roma, die friesische Volksgruppe und natürlich auch die Sprechergruppe des Niederdeutschen – den Gottesdienst in ihren jeweiligen Sprachen mitgestaltet. Das war sehr beeindruckend und hat uns allen erneut vor Augen geführt, wie reich unser Land an kultureller Vielfalt ist. Eine Vielfalt, die es zu erhalten gilt. Der jüngste Angriff der AfD auf die Befreiung des SSW von der Fünfprozenthürde hat uns allen wieder einmal sehr deutlich gezeigt, dass es auch gilt, sie vor politischen Einflüssen zu schützen, die es mit unserer kulturellen Vielfalt in unserem Land gar nicht gut meinen. (Birte Pauls) (Beifall SPD, SSW, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das Plattdeutsche ist in Artikel 13 Absatz 2 unserer Landesverfassung als Sprach- und Kulturgut verankert. Das ist auch gut und richtig so. Ausruhen dürfen wir uns darauf aber wirklich nicht. Ich danke der Landesregierung, aber auch allen Institutionen aus der Sprechergruppe, die intensiv für den Bericht zur Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch zugearbeitet haben. – Da dürft ihr auch klatschen. (Demonstrativer Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Zuruf SPD) Die aufgeführten Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung des Plattdeutschen, die die Landesregierung mir in meiner Kleinen Anfrage vom März 2026 und auch in dem jetzt vorgelegten Bericht darstellt, sind alle hilfreich und gut. Sie fußen zum großen Teil auf dem Handlungsplan Sprachenpolitik, den die damalige Beauftragte für Minderheiten, Niederdeutsch und Grenzland, Renate Schnack, initiiert und während der Küstenkoalition auf den Weg gebracht hat. Damit sind ganz entscheidende Maßstäbe und gute Grundlagen für eine moderne Sprachenpolitik gesetzt worden. Damals – die einen oder anderen werden sich noch daran erinnern –, als die Modellschulen Niederdeutsch eingeführt worden sind, wurde die Frage gestellt: Haben wir denn keine anderen Probleme? – Heute, zwölf Jahre später, wird der damalige Beschluss auch in dem vorgelegten Bericht als Erfolgsmodell gefeiert. Ich finde es gut, dass wir uns im Landtag über die Parteigrenzen hinweg eigentlich immer einig sind, wenn es um den Schutz und die Weiterentwicklung unserer Minderheiten‑ und Regionalsprachen geht. Deshalb würde ich mir auch sehr wünschen, dass wir auch hier nicht im Status quo verharren, so wie der Antrag von CDU und Grünen es vorschlägt. Lassen Sie uns erneut mutig sein, wenn es darum geht, unsere Sprachenvielfalt zu stärken. Das Land Brandenburg hat es uns bereits vorgemacht: Im Jahre 2024 hat es ein Niederdeutsch-Gesetz auf den Weg gebracht. Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden. In dem Gesetz und auch in dem Vorschlag der Sprechergruppe zu einem möglichen Gesetz in Schleswig-Holstein sind klare Verbindlichkeiten und Zuständigkeiten auf allen Ebenen geregelt. Das fehlt jetzt tatsächlich. Auch bräuchte es eine zentrale Instanz, wie zum Beispiel ein Kompetenzzentrum Niederdeutsch, um Aufgaben zu bündeln, die jetzt eher zufällig und vor allen Dingen ehrenamtlich geleistet werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen verpflichtet. Das Plattdeutsche steht weiter unter Druck. Sprachen müssen gesprochen werden, damit sie weiterleben können. Der Bericht macht deutlich, dass der aktive Sprachgebrauch meist nur im privaten Umfeld erfolgt, die Gelegenheiten des Sprechens im öffentlichen Raum tatsächlich abnehmen. Die letzte Studie aus dem Jahr 2016 stellt zwar fest, dass sich die Zahl aktiver Sprecherinnen und Sprecher zu dem Zeitpunkt stabilisiert hatte. Weiter heißt es, dass eine neue Studie in Vorbereitung sei. Da würden wir natürlich gerne wissen, wann diese Studie kommt. Denn so, sagt der aktuelle Bericht, wissen wir eigentlich gar nicht, wie sich die Sprachkenntnisse in den letzten zehn Jahren entwickelt haben. Der Bericht macht außerdem deutlich, dass das Wissen um die bisherigen Regelungen sowohl auf Behördenseite als auch bei den Sprechergruppen sehr begrenzt ist. Das Fehlen von klar geregelten pragmatischen Verfahren und Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang sowie ein Mangel an Ressourcen wurden als hinderlich für die Umsetzung der Regelungen benannt. Schon deshalb wäre eine klare gesetzliche Regelung der Zuständigkeiten hilfreich und sinnvoll, genau wie wir es eben auch beim Friesisch-Gesetz gemacht haben. Auch da hat es geholfen, dass wir die ganzen Zuständigkeiten geregelt haben. (Beifall SPD) Deshalb bitte ich darum, diese Anträge in den Ausschuss zu überweisen. Da können wir dann intensiv darüber diskutieren und uns am besten auch mit der Sprechergruppe austauschen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Bevor ich dem Kollegen Nielsen von der CDUFraktion das Wort erteile, begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir Gäste auf der Tribüne: einmal das Präsidium der IHK zu Kiel und auf Einladung der Kollegin Schiebe Vertreterinnen der IGBCE aus Lübeck. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich erteile jetzt dem Kollegen Nielsen das Wort.
Volker Nielsen CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Leve Kollegen! Uns plattdüütsche Spraak is dör de Europäische Charta vun de Regional- un Minnerheitenspraken schützt un hett hier in’t Land Verfassungsrang. De Bericht vun de Landsregeren över de Fortschriebung vun den Lannesplaan Nedderdüütsch ut Juni 2026 leggt Tüügnis af, wat allens maakt warrt – un dat is bannig veel. Düsse Bericht warrt nu in twee Utschüsse behannelt. Plattschnacken is faste Deel vun uns sleswig-holstenisches Levensgeföhl, Heimat Sleswig-Holsteen, Land twüschen Nord- un Ostsee, uns Modderspraak is Platt, un dat kümmt vun’t Hart, dat is Tohuus ween. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Artikel 13 leggt fast: Dat Land schützt, föddert un pleegt uns plattdüütsche Spraak. – Dör düssen hogen Rang hett dat Land in den letzten Johrteihnten männigmal un jümmers woller wiest, dat de plattdüütsche Spraak schützt, föddert un pleegt warrt. As Bispele much ik nennen: In Fachgesetze, Erlasse un Verordnungen för Kinnertagesstätten un Scholen is de Vermittlung vun dat Plattdüütsche, de Geschich un Traditschoon fastleggt. In Kitas un Grundscholen warrt sungen, leest un schnackt. Dat Konzept för de plattdüütschen Modellscholen löppt. Ok dat plattdüütsche Theoter op Laien- un op Profiniveau is lebennig. De Hochscholen in Kiel und Flensburg leisten ehren Deel. De Landdag hett den Nedderdüütschen Biraat mit Vörsitt dör de Präsidentin inricht, de Födderer vun de Plattdüütsche Spraak ut ganze Land kaamt männigmal in düssen Biraat tosamen un leggt fast, wat wo maakt warrt, um Platt to föddern un to erholen. De Zentren för Nedderdüütsch in Leck un Mölln, dat Lännerzentrum Bremen, alle sünd düchtig to Gang, lokal, regional un överregional. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ik faat tosamen: Uns plattdüütsche Spraak is dör de Europäische Charta schützt un hett hier den hogen Verfassungsrang. Landdag un Landsregeren sett siet Johrteihnten düssen Verfassungsopdrag um. Vele Kommunen, Inrichten, Verene un Ehrenamtler möht sik Dag för Dag, uns Modderspraak in de Öffentlichkeit un in den Alldag to halen, un hebbt dorbi Erfolg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jedeen, de Platt schnackt, ob hier oder irgendwo in’t Land, hett sin Andeel an dat Holen vun uns Modderspraak. So is keen Bedarf för en Extra-Gesetz dor, wi dat vun den Plattdüütschen Raat för Sleswig-Holsteen im März 2026 un vun de SPDFrakschoon im April 2026 vörslaan warrt. Un so be ik den Landdag, unsern Andrag för dat wiedere Schützen, Föddern un Plegen vun uns Plattdüütsch totostimmen. – Velen Dank för’t Tohören. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort dem Kollegen Dirk Kock-Rohwer.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrter Präsident! Leve Kolleginnen un Kollegen! Bruukt wi en nie’e Gesetz för dat Föddern vun de plattdüütsche Spraak in Sleswig-Holsteen? Oder beter: Wat doot wi in uns Land för den Erholt un dat Ünnerstütten vun de plattdüütsche Spraak? Plattdüütsch is een Spraak mit Geschicht, mit Literatur, mit Theoter un mit Alldag. För vele Minschen in Sleswig-Holsteen is Platt en Deel vun ehre Identität. Vun dorher is dat goot, dat wi hüüt hier in Landdag doröber un op Platt reden köönt – velen Dank, Volker, för dat Plattdüütsche jüst even. Schutz un Erholt vun de nedderdüütsche Spraak sünd in de Lannsverfaten vun Sleswig-Holsteen verankert, Nedderdüütsch is ok in de Europäische Charta vun de Regional- un Minnerheitenspraken nöömt. Wi hebbt dat jüst even höört: Dat Lännerzentrum in Bremen warrt föddert. Wi hebbt en Zentrum för Nedderdüütsch in Leck un in Mölln. Wi stütten den Nedderdüütschen Bühnenbund un genauso de Nedderdüütsche Medienplattform. Wi höört dat dorin, dat wi jeden Dag von Klock veer bit half fief dat Niede ut den Dag in Radio Apenen Kanal Kiel hören köönt. Un veles mehr warrt föddert, vun’t Sass Wöörbook bit to Ünnerrichtsmaterialien. Dat Föddern fangt in de Kitas an, denn dor lehren sik de Spraken ganz licht. Dat geiht in 55 Modellscholen wieder mit över 4.000 Schölers, de dorbi sünd. Dorto gehöört ok dat Utbillen vun de Lehrkräft, wat mööglich is an de CAU un de EU-Uni in Flensburg. Ok dat Ünnerstütten vun Inrichten för öllere Lüüd gehöört (Dirk Kock-Rohwer) dorto, denn jüst dor is de plattdüütsche Spraak ganz wichtig, dormit se sik so’n beten to Huus föhlt. Jüst wenn se an Demenz erkrankt sünd, hölpt de plattdüütsche Spraak ganz gewaltig. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dat allens steiht ok in den Bericht Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch un noch veles mehr. Deshalb is dat richtig un wichtig, dat wi dat in Utschuss noch mal beschnacken doot un uns dat noch mal genau ankieken köönt. Ik wöör seggen: Wi sünd op en goten Weg. Dorüm is uns Andrag richtig. Dat Land föddert, wo Berief besteiht, un wi sekert, wat wirken deit. Aver Platt mutt ok spraken warrn. 50 Perzent geevt an in de Ümfraag vun 2016, dat se Platt schnacken köönt, un över twee Drüddel dorvun, dat se goot Platt schnacken köönt. Wenn ik mi hier in Huus ümkiek, weet ik nich, ob wi de 50 Perzent erreichen doot, aver wi köönt ja an arbeiden. 87 Perzent seggt, se köönt Platt goot verstahn, un dat is ja mal wichtig. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW – Beate Raudies [SPD]: Jo, dat kann ik!) Deshalb schull sik jeder an sin egene Nees faten un sik truen, dat ene oder annere Mal ok Platt to schnacken, dat to bruken un dat ok noch goot to wiesen, dat wi dat köönt un dat dat to SleswigHolsteen höört un ok to uns, de wi hier de Politiker sünd un op de man genauer henkiekt. In mien Jöögd hebbt unse Öllern mitenanner Plattdüütsch schnackt, mit uns Kinner aver Hochdüütsch. Wi schullen anstännige Düütsch lehren, dormit wi kene Nadele in de School hebbt. Un hüüt mööt wi dat umdreihen un dat Plattdüütsche mehr stärken. Dat steiht ok in den SPD-Andrag, aver wi bruukt keen nie’e Gesetz, sünnern wieder dat Ünnerstütten dör den Landdag; dat föddert wi in uns Andrag. Platt höört to uns, un wi sorgt dorför, dat dat ok so blifft. – Velen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niederdeutsch ist ein lebendiger Teil der vielfältigen Kultur unseres Landes. Plattdeutsch ist ein sprachlicher Ausdruck von Geschichte, Heimat, aber vor allen Dingen von Identität. Für viele Menschen in Schleswig-Holstein gehört es ganz selbstverständlich zum Alltag. Es gibt natürlich regionale Unterschiede und auch unterschiedliche Regionen, die natürlich auch das beste Platt für sich beanspruchen. Zum Beispiel das Dithmarscher Platt, sagt man ja, ist das beste und das reinste Platt. (Christopher Vogt [FDP]: Sagt man in Dithmarschen!) – Sagt man in Dithmarschen, findet Volker, glaube ich auch. (Birte Pauls [SPD]: In Angeln sagt man das auch!) – In Angeln sagt man das auch. Das ist etwas Besonderes, das wir auch künftig erhalten und fördern sollten. Für uns ist klar, dass gerade die sprachliche Vielfalt in Schleswig-Holstein ein kultureller Schatz ist. Regional- und Minderheitensprachen bereichern unser gesellschaftliches Miteinander. In diesem Haus zeigen wir erfreulicherweise häufig große Einigkeit, wenn es um sensible Fragen in der Sprachenpolitik geht. Denn Sprache ist nicht nur ein Mittel zur Verständigung, sie vermittelt Herkunft und Zugehörigkeit. Sprachenpolitik sollte deshalb nicht zum Gegenstand parteipolitischer Abgrenzungen werden. (Beifall FDP, Birte Pauls [SPD], Sandra Redmann [SPD], Marc Timmer [SPD] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wir pflegen eine gute Tradition, Minderheiten- und Sprachenpolitik über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam zu gestalten. Der vorliegende Antrag setzt vor diesem Hintergrund einen wichtigen und aktuellen Impuls. Denn er trifft auf eine Landesregierung, deren eigene Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch zeigt, dass an zentralen Stellen noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Das beginnt bei den Grundlagen. Die letzte repräsentative Untersuchung zur Verbreitung des Niederdeutschen stammt aus dem Jahr 2016. Damals hatte sich der zuvor festgestellte Rückgang der Zahl aktiver Sprecherinnen und Sprecher zwar stabilisiert. Wie sich die Sprecherzahl und Sprachkenntnisse in den vergangenen (Anne Riecke) zehn Jahren entwickelt haben, ist nach Aussagen der Landesregierung aber leider unklar. Im Bildungsbereich gibt es positive Entwicklungen. Im Schuljahr 2025/2026 gab es 55 Modellschulen, an denen gut 4.000 Schülerinnen und Schüler Niederdeutsch lernten. Allerdings sind davon 43 Grundschulen, und nur 12 Schulen sind Schulen der Sekundarstufe I. Der Schwerpunkt liegt damit weiterhin sehr deutlich im Grundschulbereich. Gleichzeitig ist die Landesfachberatung Niederdeutsch beim IQSH seit 2023 nicht besetzt. Fortbildungen werden zwar weiter angeboten, ein Landesfachtag konnte wegen der unbesetzten Stellen aber seit drei Jahren nicht stattfinden. Zudem hat der Europarat Schleswig-Holstein empfohlen, das Bildungsangebot für Niederdeutsch zu stärken und sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Lehrkräfte hier zur Verfügung stehen. Auch der praktische Gebrauch des Niederdeutschen in der Verwaltung soll gestärkt werden. Diese Empfehlungen zeigen: Es geht längst nicht mehr nur um wohlmeinende Bekenntnisse, sondern um konkrete Strukturen und verlässliche Angebote. (Beifall FDP, Marc Timmer [SPD] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Gerade bei der Verwaltung zeigt sich, dass gesetzliche Regelungen allein hier nicht ausreichen. Seit 2016 können Anträge und Dokumente bei Behörden auf Niederdeutsch eingereicht werden. Die Evaluation hat aber eine geringe Bekanntheit der Regelungen, unklare Verfahren und Zuständigkeiten sowie fehlende Ressourcen festgestellt. Dass die Debatte über ein Niederdeutschgesetz deshalb nicht aus dem luftleeren Raum kommt, zeigt der aktuelle Achte Staatenbericht zur Europäischen Sprachencharta. Die Sprechergruppe Niederdeutsch kritisiert dort, dass gerade auch der Handlungsplan Sprachenpolitik aus dem Jahr 2024, den Sie im Handlungsplan ins Schaufenster stellen, aus ihrer Sicht keine zukunftsweisenden Aktivitäten enthalte. Vielmehr wird eine Rückschau beziehungsweise eine Feststellung des Status quo konstatiert. Die Sprechergruppe fordert ausdrücklich ein Niederdeutschgesetz für Schleswig-Holstein. Das ist eine deutliche Kritik, die Sie als Koalition zum Anlass für Verbesserungen nehmen sollten, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SSW, Birte Pauls [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Wir sollten deshalb im Europaausschuss gemeinsam klären, wo gesetzliche Regelungen fehlen, wo es Vollzugsprobleme gibt und welchen konkreten Mehrwert ein Niederdeutschgesetz schaffen kann. Wir unterstützen die Zielsetzung des Antrags und wollen die Beratungen im Ausschuss fortsetzen, insbesondere unter der aktiven Einbeziehung der Sprechergruppe. Gerade weil Sprache Identität bedeutet, sollte Sprachenpolitik in Schleswig-Holstein verbinden und nicht trennen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW])
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Landesplan Niederdeutsch fortgeschrieben. Das ist gut und richtig, denn entgegen der landläufigen Meinung entwickelt sich die oftmals als altmodisch verschriene niederdeutsche Sprache jeden Tag weiter. Es ist gut, dass auch die Maßnahmen damit Schritt halten. Das bedeutet allerdings nicht, dass ich alle Befunde in dem Bericht teile. Ich hätte mir neue, innovative Konzepte gewünscht, die zukunftsfähig sind. Das A und O der Sprachenarbeit ist die Hauptamtlichkeit, und zwar eine verlässliche und existenzsichernde Hauptamtlichkeit. Wenn die Landesregierung den Verfassungsauftrag ernst nimmt, muss sie selbstverständlich die institutionelle Förderung absichern. Das Niederdeutsche Zentrum in Leck leistet Überragendes, muss aber personell weiter verstärkt werden, damit die Ehrenamtlichen verlässliche Ansprechpartner bekommen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Die Landesregierung muss andererseits auch ihre eigenen internen Strukturen stabilisieren. Damit meine ich einerseits – meine Kollegin Anne Riecke hat es schon gesagt –, dass die Stelle der IQSHLandesfachberatung Niederdeutsch schleunigst zu besetzen ist, und andererseits, dass Niederdeutsch auch in der Verwaltung einen Platz bekommt. Ein Gesetz wird nicht schlechter, weil es auf Niederdeutsch beraten wurde, eine Auskunft nicht unzuverlässiger, weil sie auf Niederdeutsch gegeben wurde, und ein Bericht nicht unseriöser, wenn er auf Niederdeutsch geschrieben wurde. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall SSW, SPD und FDP) Die Landesregierung und die Behörden der Landesverwaltung sind Teil der niederdeutschen Szene, schließlich arbeiten hier sehr viele, die die Sprache beherrschen. Aber wenn es ernst wird, ist es dann doch die hochdeutsche Sprache, in der die Landesregierung kommuniziert. Da verschenkt die Regierung ein enormes Potenzial, das ansonsten als Vorbild dienen könnte, als Best-Practice-Beispiel, und nicht zuletzt als Ermutigung. Die bestehende Förderung muss weiter verstetigt werden. Gerade im europäischen Kontext ist die Zusammenarbeit der Minderheiten und Volksgruppen sowie der regionalen Sprachen sehr wichtig. Der Landesplan zeugt von der guten Zusammenarbeit, indem beispielsweise Landesfachtage und Weiterbildungen für alle Sprechergruppen durchgeführt werden. Gleichzeitig darf es nicht zu Verteilungskämpfen angesichts knapper Ressourcen kommen. Der Eindruck, den auch der Landesplan erweckt, dass alle heimischen Sprachen und Kulturen irgendwie aus einem Topf gespeist werden, ist falsch. Wenn bestimmte Gruppen eine Förderung bekommen, sollte das nicht zulasten der anderen gehen. Wer die kleinen Gruppen gegeneinander auszuspielen versucht, erweist der Gemeinschaft in Schleswig-Holstein einen Bärendienst. Zum Schluss möchte ich einen Punkt hervorheben: Niederdeutsch ist eine Ressource und ein Schatz, den es zu heben gilt. Niederdeutsch zeichnet den echten Norden aus. Das ist ein Unique Selling Point, auf den uns übrigens nicht erst die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen aufmerksam gemacht hat. Niederdeutsch gehört zu Schleswig-Holstein und ist auch Standortpolitik. Auch wenn ich nicht perfekt Plattdüütsch schnack, ein bisschen kann ich, und ich kann alles verstehen. Wir haben für Niederdeutsch und Friesisch einen ganz wichtigen Punkt gemacht, indem wir Niederdeutsch und Friesisch an der EUF lehren können. Denn ohne Lehrkräfte werden wir unsere beiden kleinen Sprachen nicht am Leben erhalten können. (Beifall SSW und SPD) Was unsere Europa-Universität in Flensburg leistet, ist richtig klasse, und wir alle wissen, welche Unterfinanzierung die Europa-Universität hat. Die kleinen Fächer sind so wichtig, auch wenn keine Massen von Studierenden sie belegen. Ohne die Möglichkeit, Lehrkräfte für diese Fächer auszubilden, können wir die Sprachen nicht am Leben erhalten. Das ist ein Pfund, mit dem wir wuchern können. Auch ich möchte, dass der Plan und die beiden Anträge an den Europaausschuss überwiesen werden, damit wir mit der Sprechergruppe diskutieren können, wie wir etwas Gutes tun können für den Erhalt und die Entwicklung der niederdeutschen Sprache. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der zuständigen Frau Ministerin Dr. Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich gehöre leider zu dieser Gruppe, die viel bis alles versteht, aber wenig bis gar nichts spricht. (Zuruf) – Auf Plattdeutsch! (Heiterkeit und Zurufe) – Sonst kann ich das ja nicht von mir behaupten. – Das macht noch einmal ein bisschen deutlich, worin eines der Themen besteht. Deswegen ist es sehr gut, dass wir den Bericht zur Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch jetzt vorliegen haben, weil er noch einmal ein paar Punkte herausgearbeitet hat – das ist hier schon erwähnt worden –, bei denen wir trotz aller Erfolge noch weiteren Handlungsbedarf haben. Ich möchte mich zuerst bei all denjenigen bedanken, bei den Vereinen, Verbänden und Institutionen, die neben den Ministerien der Landesregierung an der Erstellung des Berichts mitgewirkt haben. Wir haben sowohl vom Justizministerium Zuarbeiten erhalten, als auch vom MIKWS, als auch vom MWVATT, als auch natürlich aus meinem Haus. Herzlichen Dank dafür an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich daran beteiligt haben. Das zeigt ja schon, wie tief das Thema in den unterschiedlichen Häusern im Land verankert ist. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Daneben haben natürlich der Plattdeutsche Rat für Schleswig-Holstein, das Länderzentrum für Niederdeutsch, die Zentren für Niederdeutsch in Leck (Ministerin Dr. Dorit Stenke) und in Mölln, die Christian-Albrechts-Universität, die Europa-Universität Flensburg, der SchleswigHolsteinische Heimatbund und viele andere mehr mitgewirkt. Das zeigt das breite Engagement für den Erhalt und die Stärkung der niederdeutschen Sprache, und das zeigt auch, dass diese Sprache in diesem Land lebt. Ich danke allen Beteiligten sehr herzlich dafür, dass sie sich nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich eingebracht haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Mittelpunkt des Berichts steht naturgemäß die Umsetzung des Handlungsplans Sprachenpolitik und die Situation des Niederdeutschen in unseren Schulen, Hochschulen und Medien. So beinhaltet der Handlungsplan zum Beispiel die Stärkung der Modellschulen für Niederdeutsch. Wir haben es eben schon gehört: Wir konnten die Zahl von 27 Grundschulen im Schuljahr 2014/2015 auf 55 Schulen anwachsen lassen. Das ist auch der intensiven Arbeit der Kollegin im IQSH und bei mir im Haus zu verdanken, die immer wieder dafür geworben haben. Wir haben die Schulen ja entsprechend ausgezeichnet und machen das an der Stelle auch immer öffentlich. Gut 4.000 Schülerinnen und Schüler können aktuell Niederdeutsch lernen. Das ist ein toller Erfolg und zeigt, wie sehr wir uns um den Erhalt der Sprache kümmern. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es freut mich, dass viele Kinder und Jugendliche die Sprache von zu Hause kennen und sie mit in eine Institution tragen können. Es ist ja eben schon angesprochen worden, dass es ein tatsächlicher Mehrwert ist, und wir erleben, dass diese Sprache anerkannt und genauso wertvoll ist wie Deutsch oder Englisch. Das zeigt sich auch dadurch, dass wir sie auch in der Schule unterrichten. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür brauchen wir natürlich gute Lehrkräfte, und die schaffen wir weiterhin durch attraktive Voraussetzungen für das Lehramt Niederdeutsch. Die Niederdeutsche Abteilung der Europa-Universität – auch das ist schon angesprochen worden, danke schön, Jette Waldinger-Thiering – ermöglicht ein breit gefächertes Studium, das die Teilgebiete ältere und neuere niederdeutsche Sprache, Literatur und Didaktik abdeckt und für die Hochschulzertifikate Niederdeutsch I und II sowie für das abgeschlossene Ergänzungsfach Niederdeutsch – das ist jetzt zugegebenmaßen sehr detailreich – Sonderpunkte für die Referendariatsplatzvergabe gewährt, die in der Kapazitätsverordnung entsprechend hinterlegt sind. Das ist wichtiger Punkt, um das Thema institutionell voranzubringen. Was mir tatsächlich erst durch den Bericht deutlich wurde, ist, dass der Fachtag drei Jahre hintereinander nicht stattgefunden hat. Daran sieht man, dass Berichterstattung durchaus Sinn machen kann. Das werde ich aufnehmen und darüber mit dem IQSH sprechen, denn das muss nicht daran hängen, ob die Fachberatung besetzt ist. Das Problem ist ja immer: Wenn wir Fachberatungen besetzen, holen wir Menschen aus der Schule, und dann findet da der Unterricht nicht statt. Das ist ein kleines HenneEi-Problem, aber darum werde ich mich auf jeden Fall kümmern. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Die EUF ist seit 2018 an der Entwicklung der Lehrmaterialien „Paul un Emma“ für Grundschulen beteiligt, diese wurden gerade erst im Frühjahr 2026 aktualisiert. Ich kann allen nur raten, mal einen Blick da reinzuwerfen; sie sind wirklich klasse geworden. Ich hatte das Vergnügen, mich damit beschäftigen zu dürfen, ich fand das ganz toll, und wir haben dafür eine super Resonanz aus den Schulen bekommen. Auch im Kulturbereich gibt es besonders für Kinder und Jugendliche Theater- und pädagogische Angebote sowie Musik‑, Film- und Lesewettbewerbe. Wir alle kennen den Vorlesewettbewerb „Schölers leest Platt“, und wir sehen da immer wieder ganz tolle Ergebnisse von Schülerinnen und Schülern, die sich mit aktueller Literatur beschäftigen und auf Niederdeutsch vorlesen und vortragen können. Mehr Präsenz von Regional- und Minderheitensprachen haben wir in den öffentlichen Medien erreicht. Auch das ist ein wichtiges Ziel der Sprachenpolitik, denn wenn eine Sprache nicht gehört oder gesendet wird, ist sie bei den Menschen nicht mehr präsent. Deswegen konnten wir nach § 13 des Medienstaatsvertrags zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein neue lokale Radiosender verpflichten, Regional- und Minderheitensprachen im Programm zu berücksichtigen. Auf Anregung des Heimatbundes ist eine eigene Medienstelle für die Produktion von Nachrichten in niederdeutscher Sprache geschaffen worden. Das haben wir als Landesregierung gerne mit Projektmitteln unterstützt. Seit 2025 sichert die Niederdeutsche Medienplattform des Heimatbundes die Sicht- und Hörbarkeit der niederdeutschen Sprache in den Medien. Wir (Ministerin Dr. Dorit Stenke) haben gerade eben schon gehört: Schon seit 1944 fördern die beiden Zentren für Niederdeutsch die Sprache. Ich glaube, die Erfolge sind wirklich greifbar und sichtbar. Tatsächlich ist es so, dass wir den Bericht jetzt fortschreiben müssen. Wir müssen einmal erfassen: Wo stehen wir jetzt? Wie ist die Zahl der Sprecherinnen und Sprecher? Zeigen die Anstrengungen, die wir unternommen haben, tatsächlich entsprechende Ergebnisse? Deswegen planen wir derzeit die Studie, und wir sind in den Vorbereitungen unterwegs. Nun braucht es natürlich weiterhin erhebliches regionales Engagement, um die Regional- und Minderheitensprachen nachhaltig zu sichern und zu stärken. Was es hingegen nicht braucht – so unsere derzeitige Einschätzung –, ist ein eigenes Gesetz. Wir sind hier in Schleswig-Holstein einen anderen Weg gegangen. Wir haben die Ansätze, die wir hier verfolgen, die ich gerade eben noch einmal skizziert habe und die im Bericht niedergelegt werden, in vielen Fachgesetzen, Erlassen und Verordnungen geregelt, sodass es also neben dem Verfassungsrang tatsächlich auch darunter liegende Regelungen in unseren Gesetzen, Erlassen und Verordnungen gibt. Damit können wir tiefer gehende Regelungen zum Schutz der Förderung von Minderheiten und Regionalsprachen schaffen. Deswegen sehen wir keine Regelungslücke, die wir mit einem Niederdeutschgesetz schließen müssten.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Frau Abgeordneten Pauls? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Gern.
Birte Pauls SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie hatten die Studie erwähnt, die jetzt in Arbeit beziehungsweise in Planung ist. Haben Sie da schon eine Zeitschiene vor Augen? Wann können Sie uns da die Ergebnisse vorlegen? – Ich kann nicht sagen, wann die Ergebnisse vorliegen werden, aber wir sind uns bewusst: Zehn Jahre sind vergangen, und wir sind jetzt dabei, das auf den Weg zu bringen. (Beate Raudies [SPD]: Auf den Weg zu bringen oder abzuschließen?) – Nee, auf den Weg zu bringen, nicht abzuschließen. Das wäre tatsächlich jetzt nicht korrekt. (Beate Raudies [SPD]: Nächste Landesregierung: Wiedervorlage!) – Na ja, wir haben ja noch tüchtig Zeit. (Lachen SPD) – Ja, und wir arbeiten auch weiter tüchtig. (Beate Raudies [SPD]: Wir arbeiten auch!) Stattdessen werden wir als Land auch in den kommenden Jahren mit allen beteiligten Organisationen und Einrichtungen weiter intensiv zusammenarbeiten, sie weiterhin ideell wie finanziell nach allen Kräften unterstützen, und damit die Sprachenvielfalt in unserem Land erhalten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat die Redezeit um knapp drei Minuten erweitert. Die stünde theoretisch auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe allerdings keine Wortmeldung, deswegen schließe ich die Beratung. Bevor ich jetzt zur Abstimmung über a) und b) komme, will ich einmal darauf hinweisen: Es ist in beiden Fällen nach den mir vorliegenden Unterlagen Ausschussüberweisung beantragt worden, allerdings zu a) in den Europaausschuss und zu b) in den Bildungsausschuss. Ich will nur vorneweg zur Überlegung geben, ob das so sinnvoll ist, aber ich stimme das auch gern so ab. Oder gibt es da Änderungswünsche bei den Überweisungen?
Uta Röpcke GRÜNE
Nur zu b): Bitte auch mitberatend in den Europaausschuss.
Peter Lehnert
Gut. Also dann bleibt es bei a) beim Europaausschuss, und bei b) wird es der Bildungsausschuss und mitberatend der Europaausschuss. (Unruhe)
Uta Röpcke GRÜNE
Ja. – Die Abstimmung zu b) – weil hier die Frage aufkam – bezieht sich auf den Plan und nicht auf die Anträge.
Eka von Kalben
Liebe Kolleginnen und Kollegen in dem CDU-Club dort hinten! (Heiterkeit) Bin ich hier zu hören? (Zurufe: Ja!) Würden Sie bitte Ihre Gespräche einstellen und sich hinsetzen? – Vielen Dank. Jetzt aber ernsthaft: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße – – (Unruhe) Ich begrüße – – (Anhaltende Unruhe – Glocke Präsidentin) Ich habe jetzt schon zweimal angefangen und würde nun gerne in einem Satz fortfahren. Ich begrüße Sie alle zur Nachmittagssitzung und bitte Sie zu Anfang, gemeinsam mit uns erst einmal Gäste auf der Tribüne zu begrüßen. Das sind Alexandra Ehlers, Geschäftsführerin des LandesFrauenRates, Iris Brückner, Sprecherin der LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, und, wenn ich das richtig sehe, weitere engagierte Frauen sowie Mitglieder des SPD-Ortsvereins Husum, die in Eigenregie von Herrn Timmer eingeladen sind. – Herzlich willkommen im Landtag von Schleswig-Holstein! (Beifall) Außerdem haben wir noch Wirtschaftsjunioren Lübeck der IHK zu Lübeck auf der Tribüne. – Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall) Es ist also die ganze Breite des Landes vertreten. Ich rufe jetzt auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4709 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Abgeordneten Dagmar Hildebrand von der CDU das Wort.
Dagmar Hildebrand CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Dagmar Hildebrand) Im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Ideen verbinden. Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten.“ haben wir Folgendes zum Thema Gleichstellung verabredet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir werden die Gleichstellungsstrategie für Schleswig-Holstein konsequent umsetzen. Außerdem wollen wir die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in dieser Legislatur mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf den Weg bringen. Wir werden den Prozess der Umsetzung der IstanbulKonvention fortführen.“ (Vereinzelter Beifall CDU) Im März 2024 legte das Sozialministerium den Bericht zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst vor und zeigte auf, wo Handlungsbedarfe bestehen. Heute, fast 30 Jahre nach dem letzten Gleichstellungsgesetz, bringen die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein ein. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn man sich einmal die groben Zahlen anschaut, könnte man sich – rein rhetorisch – zufrieden zeigen, denn in Schleswig-Holstein liegen die allgemeinen Frauenanteile in der öffentlichen Verwaltung bei starken 60 Prozent. Fakt ist aber, dass dieser Anteil rapide abnimmt, wenn man auf die Besetzung von Führungspositionen schaut. Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, hier mit einer Reform des Gleichstellungsgesetzes nachzusteuern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichstellung bedeutet nicht, Menschen gegeneinander auszuspielen. Gleichstellung bedeutet, faire Chancen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Leistung und Qualifikation unabhängig vom Geschlecht zum Tragen kommen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther – er ist leider nicht da, aber vielleicht hört er es doch – ganz herzlich danken. Bereits am 8. März 2021 hat er mit der Kampagne des LandesFrauenRates „#50/50 Gleiche Macht für alle“ ein klares Zeichen gesetzt. (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) Wenn es um die Förderung der Frauen und die Gleichstellung in unserem Land geht, wissen wir Frauen ganz klar: Unser Ministerpräsident steht an unserer Seite. (Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Frau Ministerin Touré, Sie haben es vor einigen Tagen ebenso deutlich und zutreffend gesagt, und auch das würde ich gerne zitieren: Gleichstellung braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und Strukturen. Die Reform des Gleichstellungsgesetzes wird dafür sorgen, dass Gleichstellung in den Strukturen des öffentlichen Dienstes konsequent und dauerhaft nicht nur mitgedacht, sondern umgesetzt wird. Ich betone: Gleichstellung ist keine freiwillige Leistung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD]) Im Grundgesetz steht seit über 77 Jahren in Artikel 3 ganz klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese Gleichberechtigung muss aber auch im Alltag bewährungsfähig sein. Für mich hängen deshalb bei der Frage zur Gleichstellung die Faktoren Familie, Beruf und Pflege unmittelbar miteinander zusammen. Ich sage hier ganz bewusst: „Familie, Beruf und Pflege“, denn die Realität vieler Familien hat sich verändert. Das klassische Modell, bei dem der Mann arbeitet und sich die Frau selbstverständlich um Haushalt, Kinder und zu pflegende Angehörige kümmert, entspricht längst nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deswegen müssen Arbeitgeber und Dienstherren ihre Beschäftigten unabhängig von ihrem Geschlecht dabei unterstützen, Beruf und familiäre Verantwortung miteinander zu verbinden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dienstfrauen auch!) Wir wollen faire Chancen in der Praxis. Das ist moderne Gleichstellungspolitik. Ich freue mich auf die Anhörung und die Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit in diesem Bereich. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Jedes Kind – also egal welchen Geschlechts – (Catharina Johanna Nies) sollte in diesem Land mit dem Gefühl aufwachsen, alles werden und alles erreichen zu können, was es möchte. Das habe ich im März 2024 gesagt, als der Prozess zum Gleichstellungsgesetz gestartet wurde, und daran halte ich fest. Um das zu schaffen, brauchen wir eine moderne Verwaltung, die Vorbild in der Repräsentanz von Frauen ist. In weiten Teilen der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein wird Gleichberechtigung gelebt. Keine Frage: Wir haben eine starke Gleichstellungsarbeit vor Ort in den Kommunen, an unseren Hochschulen, in den Ministerien, in den nachgeordneten Behörden und überall dort, wo Personal im öffentlichen Dienst tätig ist. Dafür bedanke ich mich ganz ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zur Wahrheit gehört aber dazu, dass das nicht ausreicht. Die strukturelle Diskriminierung von Frauen in unserem Land besteht weiterhin an vielen Stellen – auf dem Arbeitsmarkt, in Lohnfragen, in Führungspositionen, in der Carearbeit, in der Forschung –, sie schreitet bis ins hohe Alter fort und offenbart sich dann in Form einer Rentenlücke und Altersarmut als systematische Benachteiligung älterer Frauen. In Deutschland gelten über 20 Prozent der Frauen über 65 Jahre als armutsgefährdet. Wir müssen deshalb konsequent in strukturelle Gleichstellung investieren und nicht nachlassen, und dazu gehört ein modernes Gleichstellungsgesetz. Dazu gehört aber auch, wenn ich ganz kurz in Richtung Berlin blicken darf, dass die finanziellen Auswirkungen von bundespolitischen Maßnahmen auf Frauen und ihre Lebenssituation ehrlich analysiert werden müssen. Wenn Kürzungspakete einer Bundesregierung in erster Linie Bereiche betreffen, in denen Frauen überrepräsentiert sind, dann geht das einfach nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es sind vor allem Frauen, die von den geplanten Streichungen beim Unterhaltsvorschuss betroffen sein werden. 85 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Es sind vor allem Frauen, die von den Kürzungen der Elterngeldmonate betroffen sein werden. Auch bei der Pflegereform werden von den Kürzungen bei den pflegenden Angehörigen in erster Linie Frauen benachteiligt sein. An solchen Paketen erkennen wir wieder einmal, wie wichtig es ist, dass an einem Regierungstisch 50 Prozent Frauen sitzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Frau Nies, lassen Sie eine Frage von Frau Raudies zu? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja.
Beate Raudies SPD
Liebe Frau Kollegin, da ist vieles, was ich unterschreibe. Deshalb frage ich Sie: Sie plädieren ja hier leidenschaftlich für Gender-Budgeting, denn das ist es, was Sie gerade beschrieben haben. – Genau. Welche Initiativen haben Ihre Fraktion oder Ihre Landesregierung denn in den letzten Jahren für das Gender-Budgeting in Schleswig-Holstein ergriffen? (Serpil Midyatli [SPD]: Ach ja!) – Andersherum gedacht, Frau Kollegin Raudies. Wir haben gar nicht erst an den Stellen gespart, die besonders Frauen betreffen. Und ja, eine große Sache fällt mir natürlich ein. Als wir hier in der Legislatur angefangen haben, sind wir mit 550 Millionen Euro im Kitabereich gestartet, und wir sind jetzt bei über 800 Millionen Euro. Wenn das keine Investition in den Bereich von Frauen, in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in die Entlastung von Frauen und Familien ist, dann weiß ich es auch nicht. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Lassen Sie eine weitere Frage von Frau Raudies zu? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerne.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ja, das war jetzt nicht die Antwort auf meine Frage. Ich habe Sie ja konkret nach Gender-Budgeting-Maßnahmen und nach einem strukturellen Gender-Budgeting für den Landeshaushalt und für das Land Schleswig-Holstein gefragt und nicht nach (Catharina Johanna Nies) einzelnen Maßnahmen. Das ist schon noch ein bisschen was anderes. – Das ist interessant. Ich komme auch gleich in meiner Rede auf das Thema Gender-Budgeting zu sprechen. Aber ich verstehe das so, Frau Kollegin, dass man in seinem politischen Handeln permanent bei sich abfragt, welche finanziellen Auswirkungen unsere Entscheidungen auf die Lebenssituation von Frauen haben. Dafür brauche ich keine bestimmte Strategie, das mache ich einfach konsequent, und so hat diese Landesregierung in den letzten Jahren sehr konsequent gehandelt. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deswegen ist es ganz spannend, was mein nächster Satz ist, denn ich wollte gerade sagen: Bevor sich die SPD jetzt zurücklehnt, weil ich ja gerade die Bundesfamilienministerin etwas adressiert habe, adressiere ich meine Kritik ganz klar auch an den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Denn was sollen denn diese Kürzungsvorgaben für das Bundesfrauen- und Familienministerium? Das ist auf Bundesebene das Gegenteil von Gender-Budgeting. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Solche Aktionen konterkarieren an vielen Stellen unsere Bemühungen auf Landesebene. Kommen wir aber zurück zum Landesgesetz. Wir hören eben auch Kritik am Gesetz von 1994 und seiner Wirkungsmacht, hören, dass es folgenlos ist, wenn Widersprüche von Gleichstellungsbeauftragten nicht umgesetzt werden, dass nicht gesichert ist, dass Gleichstellungsbeauftragte in allen gleichstellungsrelevanten Verfahren beteiligt werden. Das Klagerecht ist ein folgerichtiger Schritt, damit Rechte und Aufgaben nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Zweifel auch durchgesetzt werden können. Wir geben den Gleichstellungsbeauftragten künftig die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, wenn ihre Beanstandungen nicht umgesetzt werden und gegen Vorgaben des Gesetzes verstoßen wurde. Es geht uns um eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, eine höhere Verbindlichkeit von Vorgaben und eine bessere Durchsetzbarkeit der Regeln. Dieses Gesetzespaket, kombiniert mit den hochschulgesetzlichen Änderungen, die parallel eingebracht wurden, ist angesichts aktueller Entwicklung enorm wichtig. Denn wir stärken unsere Gleichstellungsbeauftragten, während sie an anderen Orten in Deutschland infrage gestellt werden. Wir stehen kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Die dortige, gesichert rechtsextreme AfD hält Gleichstellungsbeauftragte in Land und Kommunen für, wie sie es nennt, Sonderbeauftragte, die abgeschafft werden sollen. Erst vor wenigen Wochen hat die Fraktion der AfD im Bundestag einen Antrag zur Abschaffung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von pro familia gestellt. Und ich erinnere an die unsägliche Rede einer AfDAbgeordneten im sächsischen Landtag gegen das Recht auf vertrauliche Spurensicherung nach einer Vergewaltigung. All diese Vorstöße der AfD zeigen ihr antifeministisches Weltbild (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) und sind Angriffe auf eine gleichgestellte Gesellschaft, in der Frauen diskriminierungsfrei und selbstbestimmt leben können und ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz haben. Ich möchte ganz klar sagen: Weder sind gleichstellungsfördernde Instrumente überflüssig noch Sondergedöns noch einfach nur Bürokratie. Sie sind es nicht. Gleichstellungsbeauftragte gehören zur Grundinfrastruktur eines demokratisch verfassten Staates. Sie sind unverzichtbar und Teil unserer demokratischen Resilienz. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Für die SPD hat Kollegin Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wenn wir heute über den Entwurf zur Neufassung des Gleichstellungsgesetzes sprechen, dann möchte ich mit einer Frau beginnen, ohne die wir über dieses Gesetz heute wahrscheinlich anders oder wahrscheinlich auch gar nicht sprechen würden: Gisela Böhrk. (Beifall SPD) 1988 wurde Gisela Böhrk die erste Frauenministerin Schleswig-Holsteins, die erste überhaupt. Ich war damals noch nicht einmal geboren. (Sophia Schiebe) (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich schon! – Heiterkeit) – Sehr geehrter Kollege Herr Garg, trotz meines Alters habe auch ich heute das Glück, eng mit dieser Person verbunden zu sein. Deshalb weiß ich aus vielen persönlichen Gesprächen, wie viel Kampf in all dem steckt, was wir heute als Errungenschaften der Gleichstellungspolitik bezeichnen, (Beifall SPD, FDP, SSW und Marion Schiefer [CDU]) denn Gisela Böhrk hat sich nie damit zufriedengegeben, dass Gleichberechtigung im Grundgesetz steht. Sie wollte, dass sie im Alltag von Frauen auch ankommt. Dafür musste sie kämpfen: für kommunale Gleichstellungsbeauftragte, für Frauenhäuser und für Beratungsstellen im Kampf gegen Gewalt an Frauen und eben auch für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst. Gisela Böhrk ist dabei immer wieder auf Widerstand gestoßen. Sie musste ihre Gleichstellungspolitik verteidigen und vor Gericht wirklich dafür kämpfen. Sie hat trotzdem weitergemacht. Ich finde, dieser Blick lohnt sich, gerade in einem Jahr, in dem Schleswig-Holstein 80 Jahre wird; denn auch unsere Frauen müssen sichtbar sein. (Beifall SPD, FDP, SSW und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) 1994, also vor über 30 Jahren, trat dann das erste Gleichstellungsgesetz unseres Landes in Kraft. Ein Meilenstein, jedoch kein Schlusspunkt. Gesellschaftlich hat sich nämlich seither vieles bewegt, doch bei der Gleichstellung selbst irgendwie nicht. Wer glaubt, es sei deshalb erledigt, muss sich nur anschauen, wer heute in Führungspositionen sitzt, wer überwiegend in Teilzeit arbeitet und wer den größten Teil der Sorgearbeit übernimmt. Genau deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Landesregierung das Gleichstellungsgesetz mit diesem Entwurf weiterentwickeln will. Ein wichtiger Punkt im Entwurf sind die Gleichstellungspläne. Sie sollen verbindlicher werden und stärker darauf ausgerichtet sein, den Frauenteil in Führungspositionen zu erhöhen. Werden die Ziele verfehlt, muss künftig genauer hingeschaut und nachgesteuert werden. Ein Gleichstellungsplan darf kein Papier sein, das mit guten Vorsätzen geschrieben wird und dann in einer Schublade verharrt. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Richtig ist auch, dass der Entwurf Familie, Pflege und Beruf zusammendenkt. Teilzeit sollte kein Karrierehindernis mehr sein, Führung soll auch in Teilzeit möglich sein. Aber wir sollten uns nichts vormachen. Vereinbarkeit entsteht nicht dadurch, dass wir es in ein Gesetz schreiben. (Beate Raudies [SPD]: So ist das!) Wenn Kinderbetreuung nicht verlässlich funktioniert oder Führung in Teilzeit zwar theoretisch möglich ist, praktisch aber immer noch als Ausnahme gilt, kann ein gesetzlicher Anspruch nicht genügen. Wir brauchen deshalb entsprechende Rahmenbedingungen, also verlässliche Betreuung, moderne Arbeitszeitmodelle und eine Arbeitskultur, in der Sorgearbeit nicht zur Sackgasse wird. Solange Frauen den größten Teil davon übernehmen, müssen auch Männer stärker in Verantwortung genommen werden. (Beifall SPD und SSW) Ich begrüße außerdem, dass der Entwurf die gesellschaftliche Realität heute abbildet und Menschen mit dem Geschlechtseintrag divers sowie ohne Geschlechtseintrag berücksichtigt. Gleichzeitig bleibt die gezielte Förderung von Frauen möglich, gerade da, wo strukturelle Benachteiligungen weiterhin bestehen. Der Entwurf soll die Gleichstellungsbeauftragten stärken. Ihre Beteiligungsrechte sollen klarer gefasst werden. Bleibt eine Beanstandung erfolglos, soll künftig der Weg zum Verwaltungsgericht möglich sein. Denn wenn wir Gleichstellungsbeauftragten Rechte geben, dann müssen die auch mit einem gestärkten Klagebedürfnis durchsetzbar sein. Klar ist aber auch: Was heute vorliegt, ist ein Entwurf, kein fertiges Gesetz. Im weiteren parlamentarischen Verfahren, vor allem in der Anhörung, geht es insbesondere darum, die einzelnen Regelungen zu überprüfen und eventuell rechtliche Bedenken auszuräumen. Aber die Richtung stimmt. 1994 ging es darum, einem Verfassungsversprechen endlich konkrete Instrumente zu geben. Mehr als 30 Jahre später geht es darum, diese Instrumente an die Realität von heute anzupassen und wirksamer zu machen. Vielleicht ist das auch der Punkt, an dem sich für mich der Kreis zu Gisela Böhrk schließt. Wer Gisela Böhrk kennt, weiß, dass sie wahrscheinlich die Letzte wäre, die sich zurücklehnen und sagen würde: Jetzt haben wir doch schon genug erreicht. – Ich glaube, Gisela Böhrk würde (Sophia Schiebe) sagen: Seid stolz auf das Erreichte, aber bildet euch bloß nicht ein, dass ihr fertig seid. (Heiterkeit SPD) Genau deshalb ist dieser Entwurf richtig. Gleichstellung ist kein abgeschlossenes Kapitel unserer Geschichte, sie bleibt ein Auftrag für unsere Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Eka von Kalben
Für die FDP hat die Kollegin Annabell Krämer das Wort, die sich schon bereitgemacht hat, wie ich erfreulich feststelle.
Annabell Krämer FDP
Wir müssen ja heute alle pünktlich sein. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Frauen genauso leistungsfähig, genauso qualifiziert und natürlich genauso geeignet sind für Führungspositionen wie Männer. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) 2026 sollte daran keiner mehr Zweifel haben. Trotzdem sehen wir in der Realität noch immer ein anderes Bild. Frauen unterbrechen ihre berufliche Laufbahn noch immer viel häufiger und natürlich auch viel länger, wenn Kinder geboren werden. Diese Unterbrechungen – das wissen wir alle – bleiben natürlich nicht folgenlos. Deshalb halte ich es für richtig, dass der Staat dort, wo wirklich strukturelle Nachteile entstehen, bis zu einem gewissen Grad kompensierend eingreift. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Das ist übrigens verfassungsrechtlicher Auftrag. Aber genauso wichtig für uns ist: Am Ende muss die Qualifikation entscheiden. Gleichstellung darf nicht bedeuten, dass jemand allein aufgrund seines Geschlechts bevorzugt wird. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Der Gesetzentwurf enthält diverse Neuerungen; auf einige möchte ich jetzt konkret eingehen. Für eine Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sehe ich keinen Bedarf. Es gibt bereits Widerspruchs- beziehungsweise Beanstandungsrechte und Beteiligungsrechte. Eine Erweiterung würde erhebliche finanzielle Ressourcen verbrauchen und – machen wir uns nichts vor – erhebliche neue Bürokratie für unsere ohnehin schon stark überlasteten Verwaltungsgerichte schaffen. Da freue ich mich, dass die Kollegin von der CDU nickt. Auch dass Gemeinden ab einer Größe von 15.000 Einwohnern nun zusätzlich eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellen müssen, halte ich für nicht notwendig. Seien wir mal ganz ehrlich, und das ist ja ein gutes Zeichen: In vielen Kommunen sind die Gleichstellungsbeauftragten bereits heute nicht ausgelastet. Wir sollten uns eine grundsätzliche Frage stellen: Wenn Gleichstellung wirklich unser Ziel ist, warum sehen wir die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen vor? Wir sollten zumindest prüfen, ob nicht auch Männer diese Aufgabe übernehmen können, zumindest in den Bereichen, in denen Männer bereits heute deutlich unterrepräsentiert sind. Ich denke an Grundschulen, Kitas, Pflegebereich, Krankenhäuser. Die Vereinbarung von Familie und Beruf ist ein wichtiger Punkt, bei dem man nachsteuern kann und muss. Insofern teilen wir den Handlungsbedarf, den die Ministerin in diesem Bereich sieht. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen selbstverständlich auch in Teilzeit zur Verfügung stehen. (Beifall FDP) Aber auch hier müssen wir ehrlich sein: Nicht jede Führungsaufgabe lässt sich beliebig aufteilen. Führung – das wissen wir – bedeutet Verantwortung. Führung bedeutet Erreichbarkeit, Entscheidung und Verlässlichkeit. Deshalb muss man bei Führung genau hinschauen, wo Teilzeit funktioniert und wo es organisatorisch an Grenzen stößt. Vor allem darf die Politik nicht den Fehler machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf allein über das Recht ändern zu wollen. Frau Ministerin Touré, es wäre Ihre Aufgabe, die Probleme im Kitabereich abzustellen, denn diese führen wirklich zu einer Benachteiligung insbesondere von Frauen im Arbeitsleben. Verlässlich geöffnete Kitas wären wesentlich, damit Frauen wirklich Familie und Beruf in Einklang bringen könnten. Wenn regelmäßig die Kinderbetreuung nur eingeschränkt stattfindet, dann ist ein Elternteil automatisch in der Teilzeitfalle gefangen, und das betrifft doch wohl überwiegend Frauen. Hier könnten wir endlich handeln. (Annabell Krämer) Ein Gleichstellungsgesetz kann für den öffentlichen Dienst festlegen, dass Teilzeit möglich sein soll. Es kann festlegen, dass Familienzeiten nicht zum Nachteil werden dürfen. Es kann aber keine fehlenden Kitaplätze ersetzen und auch keine Kitaschließtage verhindern. Wer Frauen wirklich bessere berufliche Chancen eröffnen will, muss für eine funktionierende Infrastruktur sorgen. Zumindest einen Punkt im Gesetzentwurf möchte ich ausdrücklich unterstützen, nämlich den besseren Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Hier gibt es keine Relativierung. Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. (Beifall ganzes Haus) Der Gesetzentwurf stellt klar, dass sexuelle Belästigung eine Verletzung dienstlicher Pflichten darstellt und entsprechende arbeits‑, personal- und natürlich disziplinarrechtliche Konsequenzen hat. Das finden wir richtig. (Beifall FDP und Beate Raudies [FDP]) Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten wollen Gleichstellung nicht als Symbolpolitik, sondern als echte Chancengleichheit. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren genau prüfen und dort unterstützen, wo er echte Chancen verbessert. Das ist in einigen Punkten der Fall. Aber ebenso deutlich werden wir widersprechen, wo erhebliche neue Bürokratie geschaffen wird. Ich habe Ihnen gezeigt, wo wir das sehen. Insofern freue ich mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Eka von Kalben
Für den SSW hat Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das schleswig-holsteinische Landesgleichstellungsgesetz ist im Dezember 1994 in Kraft getreten. Seine Verabschiedung, die eine simple Richtlinie für die Ministerien ablöste, dauerte sechs Jahre. Das war schon damals kein einfacher Vorgang und auch heute hinter den Kulissen vermutlich nicht. Für den SSW kann ich sagen: Wir finden viele der geplanten Neuerungen wichtig und zeitgemäß und stehen der Novelle des Gesetzes grundlegend positiv gegenüber. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Sie war – so könnte man sagen – auch mehr als fällig. Ich mache mir da keine Illusion: Gleichstellungsfragen werden immer heiß diskutiert, und in den Kommentarspalten der sozialen Medien werden sich auch dieses Mal wieder ungeahnt viele selbsternannte Hobbyjuristen wiederfinden. Ich wundere mich immer wieder darüber, dass vor allem Menschen, denen die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen in den letzten Jahrzehnten völlig egal waren, dann laut werden, wenn sie die vermeintliche Benachteiligung von Männern wittern. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD) Für uns als SSW ist klar: Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die noch lange nicht zu unserer Zufriedenheit umgesetzt ist. Ich sage ganz bewusst „gesamtgesellschaftlich“, weil viele weitere Strukturen konsequent ausgebaut werden müssen, damit auch weit über die Landesbehörden hinaus merkbare Verbesserungen in Gleichstellungsfragen wirksam werden können. Das bleiben eben allen voran weiterhin die Bereiche, die wir klassisch als Sorgearbeit umschreiben: Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. – Es lohnt sich immer wieder ein Blick auf die statistischen Unterschiede zwischen der Zeit, die Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden. In Deutschland leisten Frauen im privaten Kontext rund 43 Prozent mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer. Wir sprechen daher von einem Gender Care Gap. An vielen Stellen brauchen wir nicht nur ein Möglichmachen, sondern ein generelles gesellschaftliches Umdenken. Unser Landesgleichstellungsgesetz enthielt von Anfang an nicht nur Regelungen für die Ministerien, sondern für alle Landesbehörden, Kreise und Kommunen. Die Ungleichheiten bei Chancen und tatsächlicher Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst sollten schrittweise behoben werden. Das ist wohlgemerkt nun über 30 Jahre her. Wenn wir heute noch sehen können, dass das stellenweise nicht geklappt hat, ist es an der Zeit, gesetzlich nachzuschärfen. Denn wenn der Frauenanteil in der Landesverwaltung bei rund 60 Prozent liegt, im (Jette Waldinger-Thiering) Spitzenamt bei Besoldungsgruppe A 16 hingegen nur noch bei 32,4 Prozent und nur 35,2 Prozent der Referatsleitungen weiblich sind, haben wir hier definitiv noch ein Problem. Aus meiner Sicht gibt es daher viele gute neue Punkte in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf: die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und auf kommunaler Ebene durch vernünftig ausgestattete Arbeitsplätze, durch das Recht auf Fortbildung und tatsächlich durch Klagerechte, durch eine strategische Gleichstellungsplanung statt wie bisher durch Frauenförderpläne, durch die stärkere Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie durch mehr Verbindlichkeit bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse und so weiter. Vor allem aber das Umdenken bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz dahin gehend, dass vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln muss und nicht die Betroffene, ist ein Punkt, der in meiner Fraktion sehr gut angekommen ist. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Ausschuss habe ich trotzdem noch Beratungsbedarf bei einzelnen Punkten und möchte schon einmal anmerken, dass ich § 29, in dem die Möglichkeit eröffnet wird, die Gleichstellungsbeauftragte bei einer Überrepräsentanz von Frauen nicht mehr frühzeitig zu beteiligen, nicht besonders glücklich finde. Wenn ich es richtig einordne, bestünde für die Gleichstellungsbeauftragte dann auch nach § 30 kein Recht auf Beanstandung mehr. Das kommt mir weder sinnvoll noch unkompliziert noch irgendwie in einem verschlankenden Sinne entbürokratisierend vor. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt die Ministerin Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Gleichstellungsgesetz ist knapp zwei Jahre jünger als ich. Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir dieses Gesetz nun an die heutige Zeit anpassen; denn seither ist, ehrlich gesagt, bis auf redaktionelle Änderungen nicht viel passiert. Unsere Verpflichtung als Staat lautet nach unserer Verfassung in Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Der wichtige zweite Satz, der 1994 in die Verfassung aufgenommen wurde und vor allem von Politikern der SPD erkämpft worden ist, lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Wir sind also als Staat in der Pflicht, und dieser Pflicht kommen wir durch dieses neue Gesetz nach. Gleichstellung geschieht nicht einfach, wie einige gerne meinen. Sie entsteht durch gesellschaftliche Konflikte, politischen Streit und am Ende des Prozesses hoffentlich durch eine Verbesserung der Situation. Deshalb bin ich der Überzeugung: Gleichstellung braucht Gesetze. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Denn bei der Gleichstellung geht es um die Machtverteilung innerhalb unserer Gesellschaft. Es geht darum, wer mit am Tisch sitzt, wenn Entscheidungen getroffen werden, wer wie viel verdient und wer welche Chancen bekommt. 50 Prozent der Bevölkerung sind Frauen, also gehören sie auch zu 50 Prozent mit an den Tisch, wenn es um Entscheidungen geht. Die öffentliche Verwaltung hat eine besondere Vorbildfunktion. Daher ist das Gleichstellungsgesetz natürlich für die öffentliche Verwaltung, für die Landesebene, aber in weiten Teilen eben auch für die kommunale Ebene. Ein Blick in den letzten Gleichstellungsbericht macht sehr deutlich, dass es einerseits gute Nachrichten gibt, weil eben 60 Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung weiblich sind, aber wenn wir uns den Frauenanteil bei höheren Positionen – Entscheidungspositionen – angucken, stellen wir fest, dass die Situation immer schlechter wird, also bei Führungspositionen wie Direktoren, Abteilungsleiterinnen, der Behördenleitung der Polizei, Hochschulprofessoren und vielem mehr. Ich betrachte das Jahr 2022. Da hatten wir im Eingangsamt des Höheren Dienstes 63,3 Prozent Frauen, im Spitzenamt hingegen nur noch 32 Prozent. Frauen sind damals auch nur mit einem Anteil von (Ministerin Aminata Touré) 35 Prozent mit Referatsleitungen betraut gewesen. Nur jede fünfte Abteilungsleiterin war weiblich. Nach wie vor gilt: Je höher die Position, desto geringer ist der Frauenanteil. Wir stellen fest, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten. Ich möchte das ehrlich gesagt – das nervt mich tierisch in den Debatten – nicht den Frauen vorwerfen. Denn sie übernehmen in Deutschland mehr Arbeit im Haushalt, bei den Kindern oder der Pflege in der Familie, der Gender-Care-Gap liegt bei 43 Prozent. Das ärgert mich. Denn Frauen wird ganz oft gesagt, Sie sollen einfach mehr arbeiten, weniger in Teilzeit sein, aber niemand beantwortet dabei die Fragen: „Wer kümmert sich dann um die Kinder? Wer macht dann die Pflegearbeit?“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) 84 Prozent der Teilzeitkräfte in der Landesverwaltung im Jahr 2022 waren Frauen. Mit steigender Besoldung sinkt die Quote der Teilzeitbeschäftigung. Ich bin der Überzeugung – wir sind der Überzeugung –, dass Führung in Teilzeit stärker ermöglicht werden muss und dass die Ausreden dafür, warum das nicht möglich sei, mindestens genauso alt sind wie das Gesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wiebke Zweig [CDU]) Im neuen Gesetzentwurf regeln wir die Teilzeit für alle, für Frauen und Männer gleichermaßen. Wir haben die Regelungen zur Personalentwicklung von Frauen noch einmal nachgeschärft. Wir wollen Frauen stärker ansprechen für eine Führungsfunktion. Wir wollen Frauen zu einem frühen Zeitpunkt ermöglichen, entsprechende Aus- und Fortbildungen wahrzunehmen, damit sie sich für eine Führungsfunktion qualifizieren können. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Landesgleichstellungsgesetz in Abstimmung mit vielen beteiligten Akteurinnen weiterzuentwickeln; das haben wir in einem langjährigen, zweijährigen Prozess im Rahmen von Workshops mit Gewerkschaften, dem Landesfrauenrat, Gleichstellungsbeauftragten, dem LFSH und den Parlamentarierinnen gemacht. Ich spreche an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön für diesen intensiven, langen Prozess aus, (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Wiebke Zweig [CDU]) bei dem wir versucht haben, die Überlegungen, Gedanken und Verbesserungsvorschläge tatsächlich einzubringen. Dieser überarbeitete Gesetzentwurf steht also auf breiten Füßen. Ich möchte einmal auf die Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs und die Veränderungen eingehen. Das sind, erstens, die umfassende Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten sowie die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern in Gremien und Verfahren, außerdem die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der größere Schutz vor sexueller Belästigung. Ich komme zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Ich bin der Überzeugung, diese leisten seit Jahrzehnten auf allen Ebenen überragende Arbeit in Schleswig-Holstein, und dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn ich glaube, dass es nicht leicht ist, Gleichstellungsbeauftragte zu sein. Man wird oft als nervend und anstrengend wahrgenommen. Deswegen war es uns so wichtig, sie mit diesem Gesetz zu stärken und ihnen deutlich zu machen: Es gehört zu gleichstellungspolitischer Arbeit dazu zu nerven. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Wiebke Zweig [CDU]) Sie haben dafür gesorgt, dass die Gleichstellung in den Behörden vorankommt. Das Gesetz gibt ihnen nun mehr Rechte und Befugnisse an die Hand. Sie haben das Recht, mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung zu machen. Die Gleichstellungsbeauftragten haben künftig auch das Recht, sich in Verfahren stärker zu beteiligen und von sich aus Themen nach vorn zu stellen. Sie müssen auch – das klingt vielleicht ein Stück weit lapidar – einen vernünftigen Arbeitsplatz haben. Sie müssen ungestört Gespräche führen können. Sie brauchen einen Computer, ein Telefon, Büromaterialien und so weiter. Auch das sind Kämpfe, die einige Gleichstellungsbeauftragte geführt haben. Das haben sie uns in dem Verfahren zurückgemeldet, und deswegen haben wir das rechtlich klargestellt. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben auch klargestellt, dass die Aufgaben für die Stellvertretung geklärt werden müssen. Mehr Bedeutung kommt der Gleichstellungsbeauftragten auch beim Thema Gleichstellungsplan zu. Künftig ist ihr der fertige Plan vorzulegen. Anders als der vorherige Frauenförderplan heißt er jetzt (Ministerin Aminata Touré) Gleichstellungsplan. Er soll ganz systematisch ein strategisches Mittel zur Personalentwicklung sein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Wiebke Zweig [CDU]) Wie stärken wir die Gleichstellungsbeauftragten darüber hinaus? – Es braucht am Ende eine Interventionsmöglichkeit beziehungsweise die Möglichkeit, Entscheidungen der Dienststelle gerichtlich überprüfen zu lassen. Deshalb erhalten die Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht. Das ist neu, und es ist ein scharfes Schwert. Die Gleichstellungsbeauftragten haben sich das ausdrücklich gewünscht. Ich habe mich sehr gefreut, dass wir diese Einigung hinbekommen haben. Der zweite Punkt ist die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern in Gremien und in Verfahren. Damit Gleichstellung funktioniert, müssen Frauen mit am Tisch sitzen, und zwar auch in Schlüsselfunktionen, in Entscheidungsgremien, in denen sie paritätisch vertreten sein müssen, in Beiräten, Ausschüssen, Vorständen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten, in Kommissionen und bei Einstellungs- und Bewerbungsverfahren. Der dritte Punkt ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele Beschäftigte stehen familiär mitunter vor großen Herausforderungen. Zum Beispiel erkrankt das Kind langfristig, oder ein naher Angehöriger ist pflegebedürftig. Für diese Fälle enthält das Gesetz künftig direkt ein Recht auf Beurlaubung. Auch die Möglichkeit einer Anpassung der Arbeitszeit haben wir gesetzlich geregelt. Wir steuern auch bei den Fortbildungen und Vorbereitungen in Führungspositionen nach: Auch wenn man in Teilzeit arbeitet, ist das nun möglich. Der vierte und letzte Punkt ist der bessere Schutz vor sexueller Belästigung. Rund 24 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Auch 15 Prozent der Männer haben das in ihrem Umfeld erlebt. Unser Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung. Das war schon 1994 der Fall. Aber das Thema ist uns wichtig, und wir haben nachgesteuert. Denn wir sind der Überzeugung gewesen, dass einige Punkte im Verfahren manchmal unklar sind. Das neue Gesetz stellt noch einmal deutlicher klar, dass sexuelle Belästigung nicht nur verboten ist, sondern dass auch dienstliche Konsequenzen folgen. Das können disziplinarrechtliche, arbeitsrechtliche oder personalrechtliche Konsequenzen sein. Die Dienststellenleitung muss auf jeden Fall Maßnahmen ergreifen und dabei die Gleichstellungsbeauftragte beteiligen. Uns und auch mir persönlich war ganz wichtig – weil es sehr wichtig ist –, dass die Täter beziehungsweise die Täterinnen Konsequenzen tragen müssen und nicht die Betroffenen. Deswegen haben wir neu hineingeschrieben, dass, wenn nach einem Fall von sexueller Belästigung jemand seinen Arbeitsplatz wechseln muss, es dann vorrangig der Täter und nicht die betroffene Person sein muss. (Beifall ganzes Haus) Sie sehen, wir bringen unser Gleichstellungsgesetz auf die Höhe der Zeit. Insgesamt haben wir an 26 Paragrafen relevante Veränderungen im Gesetz vorgenommen. Wir sind der Überzeugung, dass wir als Land Vorreiter sind, und ich freue mich, dass wir diesen Kompromiss gemeinsam erarbeitet haben in Zusammenarbeit in der Koalition, aber eben auch durch Rückmeldungen, die wir auch aus der Opposition bekommen haben von den frauenpolitischen Sprecherinnen, von den Beteiligten darüber hinaus. Ich bedanke mich ganz herzlich und möchte zum Schluss vor allem einen Punkt sagen: Ich bin der Überzeugung, dass gerade wir Frauen auf den Schultern von denen stehen, die das in der Vergangenheit erkämpft haben. Unsere Verantwortung in der Jetztzeit ist, dass wir die Gleichstellung für uns und für nachfolgende Generationen auf den Weg bringen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken, dass Sie diesen Weg mit unterstützen. – Danke. (Beifall ganzes Haus)
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer für das Land Schleswig-Holstein arbeitet, der darf erwarten, dass dieses Land auch anständig mit ihm umgeht. Anständig heißt für mich auch, wer sein privates Auto für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt, der darf nicht auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Genau darum geht es bei unserem Gesetzentwurf. Wir wollen die Wegstreckenentschädigung dauerhaft auf 30 beziehungsweise 40 Cent festschreiben. Bevor jetzt jemand sagt, das ist zu teuer oder der Bund, der macht das doch auch nicht, sollten wir uns die Fakten einmal genauer anschauen. Ich habe die Landesregierung per Kleiner Anfrage vor diesem Gesetzentwurf ganz bewusst gefragt: Wie haben sich die Kosten entwickelt, was zahlen andere Länder und was würde eine Erhöhung tatsächlich kosten? Die Antworten sind bemerkenswert. Seit 2005 hat es bei den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes keine Anpassung gegeben. Seit 2005, meine Damen und Herren! Wer von Ihnen glaubt denn allen Ernstes, dass Autofahren noch genauso viel kostet wie vor über 20 Jahren? – Das kann mir keiner hier erzählen. (Beifall SSW, SPD und FDP – Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Die Landesregierung schreibt mir weiter, dass der Kraftfahrerpreisindex allein zwischen 2020 und 2024 um 28,3 Prozent gestiegen ist. Sie rechnet mir vor, bei 100 Kilometern entstehen heute allein für Benzin durchschnittlich Kosten von rund 16,60 Euro. Bei 20 Cent Wegstreckenentschädigung gibt es also für 100 Kilometer 20 Euro. Da bleiben gerade einmal 3,40 Euro nach – für Reifen, für Wartung, für Reparaturen, für Versicherung, für Verschleiß, für den Wertverlust des Autos. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch keine angemessene Entschädigung mehr. (Beifall SSW, SPD und FDP) Dann heißt es, eine Wegstreckenentschädigung sei eben kein Vollkostenersatz. Das behaupten wir auch gar nicht. Aber zwischen Vollkostenersatz und Draufzahlen gibt es noch einen gewaltigen Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Erzählen Sie mir bitte auch nicht, die Beschäftigten könnten sich die Differenz doch über ihre Steuererklärung zurückholen. So funktioniert das nämlich nicht. Das Finanzamt erstattet ihnen diese Kosten nicht. Nicht erstattete berufliche Aufwendungen können sich lediglich steuermindernd auswirken. Das ist doch ein erheblicher Unterschied. Eine Steuerentlastung ist eben keine Reisekostenerstattung. Wer für das Land Schleswig-Holstein oder unsere Kommunalverwaltung fährt, sollte eine angemessene Entschädigung bekommen und nicht vom Finanzamt einen kleinen Rabatt darauf. Unsere Bediensteten stellen ihr Eigentum zur Verfügung. Sie fahren mit ihrem eigenen Auto für dieses Land zu Terminen. Sie erledigen ihre Aufgaben. Gerade im ländlichen Raum gibt es häufig überhaupt keine vernünftige Alternative zum Auto. Diese Menschen sagen nicht: „Dann kann ich die Aufgabe eben nicht machen; dann kann ich sie nicht erledigen“. Sie steigen in ihr Auto ein und machen ihren Job. Dafür verdienen sie nicht nur unseren Dank in Sonntagsreden, dafür verdienen sie faire Bedingungen im Arbeitsalltag, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Andere Länder, die haben das schon längst verstanden: Bayern zahlt bei der großen Wegstreckenentschädigung 40 Cent, Niedersachsen und Thüringen zahlen 38 Cent, Baden-Württemberg zahlt bei der kleinen Entschädigung 30 Cent. Es gibt also kein Naturgesetz, das Schleswig-Holstein zwingt, bei 20 und 30 Cent stehen zu bleiben. Es ist eine bewusste politische Entscheidung, meine Damen und Herren. Ja, unser Vorschlag würde Geld kosten. Auch das haben wir vorher abgefragt. Die Landesregierung beziffert die zusätzlichen Kosten auf rund 666.000 Euro im Jahr. (Beate Raudies [SPD]: Ui!) Also sage ich es noch einmal: Ja, das ist Geld, aber wir reden hier über die Menschen, die diesen Staat jeden Tag am Laufen halten. Wir reden über Beschäftigte, die ihr privates Eigentum einsetzen, damit das Land seine Aufgaben erfüllen kann. Was sagt es denn eigentlich über uns als Dienstherrn und Arbeitgeber aus, wenn uns eine angemessene Entschädigung dafür nicht einmal diese Summe wert ist? Die Landesregierung sagt selbst, dass sie derzeit auch aus haushalterischen Gründen keine Erhöhung (Christian Dirschauer) beabsichtigt. Dann sollten Sie wenigstens ehrlich sein. Dann lautet die Antwort nämlich nicht, dass 20 Cent angemessen sind, sondern dann lautet sie, dass mehr angemessen wäre, aber dass die Landesregierung es nicht bezahlen will. Genau da widersprechen wir als SSW. Wir wollen einen öffentlichen Dienst, der seine Beschäftigten wertschätzt. Wir wollen einen Dienstherrn, der Fürsorge nicht nur ins Gesetz schreibt, sondern im Alltag lebt. 30 Cent und 40 Cent sind keine Luxusforderung. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber unseren Beschäftigten und gegenüber den Beschäftigten der Kommunen, meine Damen und Herren. Also sage ich es noch einmal: Es muss doch selbstverständlich sein, dass derjenige, der für dieses Land fährt, nicht auch noch für dieses Land draufzahlen soll. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Eka von Kalben
Für die CDU hat das Wort Ole Plambeck.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, gerade in einem Flächenland wie SchleswigHolstein ist das Auto für viele Beschäftigte im Landesdienst unverzichtbar. Wer sein privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzt, setzt eigenes Geld für die berufliche Tätigkeit ein. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, und regelmäßig ist natürlich relativ, zu prüfen, ob die Wegstreckenentschädigung noch angemessen ist. Nach dem Bundesreisekostengesetz – da bin ich dankbar für die Kleine Anfrage, die viele Erkenntnisse gebracht hat – beträgt die sogenannte kleine Wegstreckenentschädigung 20 Cent je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro. Das heißt, wir haben dort eine Deckelung. Besteht ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privaten Fahrzeugs, werden 30 Cent je Kilometer gezahlt. Herr Dirschauer hat es gesagt: Die Sätze wurden seit 2005 nicht angepasst. Gleichzeitig sind natürlich die Kosten für das Auto im Preisindex mit 28,3 Prozent deutlich gestiegen wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage zu erkennen ist. Allerdings verfolgt die Wegstreckenentschädigung ausdrücklich nicht das Ziel, sämtliche Kosten für Anschaffung, Haltung, Betrieb eines privaten Fahrzeugs zu ersetzen. Sie soll die notwendigen Aufwendungen einer Dienstreise pauschal abgelten. Auch hier gilt, wie bei allen anderen Dingen, der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung. Der Vergleich mit den übrigen Ländern, das wurde eben gesagt, zeigt zudem, dass Schleswig-Holstein im Mittelfeld liegt. Einige Länder zahlen mehr, aber einige Länder zahlen auch weniger. In der Tat plant auch der Bund keine Erhöhung. Aber gerade in diesen Zeiten, wir haben es heute Morgen gehört, müssen wir finanzpolitisch besonders schauen und zwei Seiten betrachten – das Interesse der Beschäftigten, aber natürlich auch den Landeshaushalt. Eine Erhöhung der kleinen Entschädigung auf 30 Cent und der großen auf 40 Cent würde nämlich jährlich mit rund 667.000 Euro zu Buche schlagen. Bei einer Anhebung auf 40 Cent sind das weit über 1 Million Euro. Da könnte man natürlich sagen, im Verhältnis zum Gesamthaushalt scheinen das machbare Beträge zu sein, aber gerade in diesen Zeiten müssen wir auf jeden Euro schauen. Ziel muss eine sachgerechte und finanziell verantwortbare Regelung sein. Dementsprechend sollten wir dieses Thema, den Gesetzentwurf, intensiv im Finanzausschuss beraten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Eka von Kalben
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Oliver Brandt.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wegstreckenentschädigung ist in diesem Hause kein neues. Ich habe nachgeschaut: Am 14. Dezember 2022, also vor knapp vier Jahren, haben wir dazu schon eine Debatte geführt. Meine Aussage von damals gilt auch heute: „Grundsätzlich sollten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für jeden Kilometer, den sie in ihrem eigenen Pkw für dienstliche Zwecke fahren, vollständig entschädigt werden.“ (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!) Allerdings – das haben wir auch schon vom Kollegen Plambeck gehört – haben sich seitdem natürlich auch die haushalterischen Voraussetzungen etwas geändert. (Oliver Brandt) (Annabell Krämer [FDP]: Hä? Was hat das denn damit zu tun?) Ich möchte jedenfalls an dieser Stelle allen Landesbediensteten für ihren täglichen Einsatz danken, egal ob mit eigenem Pkw oder ohne. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU]) Gehen wir noch einmal zurück in das Jahr 2022. Zu Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine hat die Landesregierung sehr schnell reagiert und die Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten von Landesbediensteten mit dem eigenen Pkw um zehn Cent angehoben – als eines von nur vier Bundesländern. Diese Maßnahme war auf ein Jahr befristet, auf das Jahr 2022, und dies war in der Rückschau gerechtfertigt, denn die Spritpreise haben sich in der Folgezeit wieder dem Vorkrisenniveau angenähert. Nun allerdings haben wir erneut stark steigende Kraftstoffpreise, wieder ausgelöst durch einen internationalen Konflikt, diesmal der Angriff der USA und Israels auf den Iran, der zu Verwerfungen an den internationalen Rohstoffmärkten geführt hat. Gleichzeitig – das muss man auch sagen – haben Mineralölkonzerne diese Situation ausgenutzt, um ihre Profite auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Wie sich die Situation weiterentwickelt und ob es zu einem Rückgang der Kraftstoffpreise wie nach 2022 kommt, ist derzeit nicht absehbar. Daher schlägt die Opposition nun eine Entfristung der Regelung von 2022 vor. Ich habe für das Anliegen grundsätzlich Verständnis. Wir als Gesetzgeber müssen allerdings nicht nur die berechtigten Interessen unserer Landesbediensteten im Blick haben, sondern auch auf die aktuell schwierige Haushaltslage schauen, da bin ich mir mit dem Kollegen Plambeck völlig einig. Zur Wahrheit gehört auch, dass Schleswig-Holstein zum einen den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes folgt, also ebenso wie einige andere Bundesländer auch in gleicher Höhe wie der Bund entschädigt. Mit unserer derzeitigen Regelung liegen wir im Länderranking in etwa im Mittelfeld. Der Kollege Dirschauer hat natürlich jetzt das Topranking genannt, aber wir sind natürlich auch nicht das finanzstärkste Bundesland, das muss man dazusagen. Mit der jetzt von der Opposition vorgeschlagenen Erhöhung würden wir uns in der Tat auf Platz eins im Ländervergleich setzen und sowohl bei der normalen Entschädigung als auch bei Fahrten mit besonderen dienstlichen Interessen die absolut höchste Entschädigung zahlen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Irgendwo müssen wir ja spitze sein!) Auch in anderen Ländern sorgt die extrem angespannte Haushaltslage dafür, dass trotz der steigenden Kraftstoffpreise bei der Wegstreckenentschädigung derzeit noch nicht reagiert wurde. Mir ist da jedenfalls nichts bekannt. Wir werden uns mit dem Gesetzentwurf weiter im Finanzausschuss auseinandersetzen. Dazu gehört auch, dass wir noch einmal darüber sprechen, ob eventuell ein einheitlicher Satz für die Wegstreckenentschädigung gerechtfertigt ist, der deutlich bürokratieärmer wäre. (Beate Raudies [SPD]: Ja, dann mal los!) Über allem steht: Die Entscheidung muss am Ende im Rahmen der Haushaltsberatung getroffen werden. Es ist heute schon viel von Prioritätensetzungen gesprochen worden, und dann muss auch klar sein, wenn wir so eine Maßnahme zusätzlich finanzieren wollen, wo an anderer Stelle gespart wird. Was die Kosten angeht, hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dirschauer bereits eine Hausnummer genannt. Die Umsetzung des vorliegenden Vorschlags würde etwa 666.000 Euro jährlich kosten. Ich sage es noch einmal: Ob wir dies angesichts der herausfordernden Haushaltslage umsetzen können, werden die weiteren Beratungen zeigen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Eka von Kalben
Für die SPD bekommt das Wort Beate Raudies.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiche jetzt von meinem vorbereiteten Redetext ab, weil die Beiträge der beiden Kollegen aus der Koalition mich doch dazu bringen, darauf etwas weiter einzugehen. Es ist richtig, der Kollege Brandt hat darauf hingewiesen: Im Dezember 2022 haben wir hier einen ähnlichen Gesetzentwurf diskutiert. Den Vorschlag – die Entfristung dieser Reisekosten – hatte die Koalition damals schon in der Debatte nicht gutgeheißen, weil die Spritpreise gerade wieder gesunken waren. (Beate Raudies) (Heiterkeit Serpil Midyatli [SPD]) – Ja, wir haben ja gesehen, wie weit die gesunken sind. Das war im Dezember 2022. Trotzdem haben wir den in den Ausschuss überwiesen, haben eine schriftliche und eine mündliche Anhörung dazu gemacht, in der ausdrücklich auch die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen von den Anzuhörenden bewertet wurden, als da sind: die Vereinfachung beziehungsweise Zusammenführung mit dem einheitlichen Reisekostensatz, ob es einen Vorrang gibt für die ÖPNV-Nutzung oder ob wir eigene Sätze zum Beispiel für die Nutzung von Fahrrädern einführen. Das ist alles besprochen und alles gutgeheißen worden in der Anhörung. Danach Stillschweigen im Finanzausschuss, ohne Aussprache Ablehnung des Gesetzentwurfes der Opposition durch die Koalitionsfraktionen. Fertig war das, beerdigt, zu Ende, am 23. November 2023 hier durch den Landtag abgelehnt. Jetzt ist die Ausrede – Entschuldigung, liebe Kolleginnen und Kollegen –: Das kostet Geld. – Ja, es kostet Geld, wenn Menschen für uns arbeiten und dafür ihre Zeit aufbringen, (Beifall SPD, FDP und SSW) in diesem Fall auch noch ein eigenes Auto mitbringen. Denn eins steht ja, glaube ich, nicht zur Debatte: Die Kosten, die das Land hätte, wenn alles mit einem Dienst-Kfz erledigt werden würde, wären ja wohl ungleich höher, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das steht ja wohl nicht infrage. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Derweil gibt es sogar schon Arbeitsgerichtsurteile aus der freien Wirtschaft, die Arbeitgeber dazu verdonnern, Zwischenübernachtungen oder Pkw-Nutzung als Reisekosten zu akzeptieren, weil die Bahn mittlerweile als allgemein unzuverlässig gilt. So viel zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch in Schleswig-Holstein ist das aus eigenem Erleben eine häufige Feststellung, dass es unzuverlässig ist. Das kann man allen Ernstes den Beschäftigten eigentlich nicht raten, wenn ich das einmal sagen darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ausdrücklich unterstreichen: Auch für uns als SPD-Fraktion gilt, wenn Beschäftigte ihre privaten Kraftfahrzeuge einsetzen, um dienstliche, dem Gemeinwohl, dem Staat dienende Aufgaben zu erfüllen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine angemessene Entschädigung gewährt wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der Dienstherr darf nicht erwarten, dass die Beschäftigten einfach einen Teil der bei der Dienstausübung entstehenden Kosten selbst tragen, denn weder aus dem Arbeitsrecht noch aus dem Beamtenrecht lässt sich ohne Weiteres eine Pflicht der Beschäftigten ableiten, zur Erledigung ihrer Dienstgeschäfte eigene Kraftfahrzeuge einzusetzen. Unzureichende Entschädigungen könnten also künftig dazu führen oder führen vielleicht auch bei einzelnen Beschäftigten schon dazu, dass die entsprechende Bereitschaft zur Nutzung des Kfz sinkt und dass damit die Aufgabenerfüllung leidet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Davon betroffen könnten zum Beispiel Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung, Umweltplanung sein, der Gesundheitsschutz, Lebensmittelüberwachung, meine Betriebsprüfungen, das Veterinärwesen, Familienhilfen, soziale Betreuung sowie Aufgaben im Bereich der Polizei, der Justiz bis hin zu Gerichtsverfahren. Ach ja, und was ist denn eigentlich mit den Fortbildungen? Bringt man da jetzt auch Geld mit, wenn man sich im Auftrag des Arbeitgebers schlaumacht, um dann auf dem Stand der Dinge, handlungsfähig und entscheidungsfähig zu sein? (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann das nicht funktionieren. Ein handlungsfähiger Staat braucht qualifiziertes Personal und einen starken Nachwuchs. Seit Jahren sprechen wir in diesem Haus über die Arbeitsbedingungen für den öffentlichen Dienst. Seit Jahren doktern Sie am System herum und verschieben das von einem Ende auf das andere. Auch mit dem neuen Besoldungsgesetz wird das nicht besser. Wir haben viele Möglichkeiten für unsere Beschäftigten, anständige Bedingungen auf der Höhe der Zeit zu schaffen. Das hier wäre eine. Wenn Ihnen noch ein Argument fehlt: Für uns als Arbeitgeber ist es auch, aber nicht nur finanziell von Vorteil, wenn die Beschäftigten ihre Privatfahrzeuge nutzen. Aber draufzahlen, da bin ich bei den Vorrednern, sollten sie auf gar keinen Fall. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Für die FDP hat das Wort Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, manchmal kommen Anträge in (Annabell Krämer) diesem Haus auf den Tisch, bei denen man eigentlich nicht lange überlegen muss. Ich danke dem SSW, dass er erneut dieses Thema eingebracht hat. Wir haben diesen Antrag auch sehr, sehr gerne mit unterzeichnet. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Denn die Forderung ist nicht neu: Die Sozialdemokraten, der SSW und wir haben bereits 2022 den Antrag gemeinsam eingebracht, dass die erhöhte Wegstreckenentschädigung dauerhaft zu gewähren sei. Damals war der unmittelbare Anlass die enorme Entwicklung – es wurde bereits gesagt – der Energie- und insbesondere der Kraftstoffpreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Heute beschäftigen uns erneut steigende Energiepreise und erhebliche Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten. Aber das ist ja nicht alles. Wir alle wissen ja, was für eine Preissteigerung seit 2022 stattgefunden hat. Der Kollege Dirschauer sagte es: Wertverzehr, Anschaffungskosten, Kfz-Versicherungen oder Werkstattpreise – all diese Dinge sind mit einem Preissteigerungsindex verbunden, der wirklich Bände spricht. Insofern entfernen wir uns ja nicht von der Forderung von 2022. Wenn wir es genau nehmen, müssten wir noch mal was obendrauf packen. Denn wir alle wissen, dass man keinen Kilometer fahren kann ohne einen Vollkostensatz – eigentlich – von 60 Cent, wenn wir es einmal ganz genau nehmen und alles mit reinrechnen würden. Das habe ich Ihnen damals schon vorgerechnet. Wenn Beamte und Beamtinnen ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzen, dann müssen die verbundenen Kosten auch angemessen erstattet werden. Ich bin eigentlich fassungslos, wenn der Kollege Plambeck sagt: Selbstverständlich möchten wir auch alle, dass die Kosten erstattet werden, die den Arbeitnehmern entstehen. Selbstverständlich wollen wir das. Aber leider können wir es nicht bezahlen. – Ich meine, was ist denn das für eine Ansicht? Das müsste sich mal ein privater Dienstherr erlauben, so eine Aussage zu tätigen – unfassbar! (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, wir reden hier nicht über private Fahrten. Wir reden über Fahrten, wie die Kollegin Raudies das eben wirklich wunderbar aufgelistet hat, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit notwendig sind. Dadurch, dass die Angestellten den Fuhrpark, also die Infrastruktur, selber vorhalten, entlasten sie den Haushaltsgesetzgeber von Kosten, die immens sind. Im Endeffekt wird die gesamte Infrastruktur privat vorgehalten, die für die Ausübung der dienstlichen Tätigkeit erforderlich ist. Machen wir uns doch nichts vor: Wir leben doch hier nicht in Hamburg oder in Berlin. Wir leben hier in Schleswig-Holstein, in einem Flächenland. (Birte Pauls [SPD]: Gott sei Dank!) – Das stimmt. – Natürlich gilt dabei: Wo ein Dienstwagen zur Verfügung steht, ist das private Fahrzeug natürlich nicht die erste Wahl. Aber es gibt doch so viele Dienstreisen, bei denen Beschäftigte immer auf den eigenen Pkw zurückgreifen müssen. Dafür besteht, wie ich eben gerade ausgeführt habe, ein erhebliches öffentliches Interesse, weil es so viel günstiger für den Dienstherrn ist. Für genau diese Fahrten reden wir heute über eine angemessene Wegstreckenentschädigung. Das sind insbesondere Beschäftigte, die regelmäßig im Außendienst unterwegs sind und die halt nicht dauerhaft ein Dienstfahrzeug nutzen können. Wenn der Dienstherr darauf angewiesen ist, dass Beschäftigte für diese Aufgaben ihr privates Fahrzeug zur Verfügung stellen, dann kann er auf der anderen Seite doch wirklich nicht erwarten, dass ein immer weiter steigender Anteil der Kosten von dem Arbeitnehmer selber getragen wird. Das ist keine Frage einer zusätzlichen Vergünstigung für Beamtinnen und Beamte oder Angestellte. Das ist eine Frage einer angemessenen Erstattung dienstlich veranlasster Kosten. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Deshalb halten wir es selbstverständlich weiterhin für richtig, die Wegstreckenentschädigung bei 30 Cent beziehungsweise – bei erheblichem dienstlichen Interesse – auf 40 Cent pro Kilometer festzuschreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich hätten wir diese Diskussion heute wirklich, wie auch schon mehrfach gesagt wurde, nicht noch einmal führen müssen. Wir waren bereits 2022 der Auffassung, dass die erhöhten Sätze nicht nur vorübergehend gelten sollten. Eine Mehrheit hat sich dafür leider nicht gefunden. Wie Kollegin Raudies sagte: CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das unangenehme Thema ziemlich lange im Ausschuss versenkt, und heute, fast vier Jahre später, liegt die gleiche grundsätzliche Frage wieder auf dem Tisch. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Annabell Krämer) Ich finde, die vergangenen Jahre haben wirklich keinen Anlass dafür gegeben, dass wir unsere Position hätten verändern sollen. Im Gegenteil: Gerade weil wir von unseren Beschäftigten einen verantwortungsvollen und flexiblen Einsatz erwarten, muss der Dienstherr hier seiner Verantwortung gerecht werden. Wer sein privates Fahrzeug im Interesse des Landes für eine Dienstfahrt einsetzt, sollte dabei nicht unangemessen auf den Kosten sitzenbleiben. Deshalb ist es gut, dass das Thema heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Wir haben die dauerhafte Erhöhung bereits 2022 gemeinsam gefordert. Wir werden es auch heute wieder tun. Unsere Haltung hat sich nicht geändert, und den Verweis auf den Haushalt finde ich, ehrlich gesagt, werte Kollegen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mehr als unredlich. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW, Beate Raudies [SPD] und Marc Timmer [SPD])
Eka von Kalben
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Dr. Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zunächst grundlegend festhalten: Ich habe Verständnis für das Anliegen, das hinter diesem Gesetzentwurf steht. Wer das private Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzt, übernimmt damit Kosten und Aufwand, die unmittelbar durch die dienstliche Tätigkeit entstehen. Es ist ja ausführlich auch schon so benannt worden. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sind der Umstieg auf das Fahrrad und der öffentliche Nahverkehr dabei mitunter leider keine praktikable Alternative. Das gilt insbesondere für Außendienste, für Dienststellen im ländlichen Raum. Insoweit stimme ich der Abgeordneten Raudies natürlich uneingeschränkt zu. Ebenso klar ist, dass die Kosten rund um die Nutzung des Autos in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind, insbesondere für diejenigen, die weiterhin auf einen Verbrenner angewiesen sind. Der Preissprung von 2022 war leider keine kurze Episode. Benzin und Diesel sind bis heute teurer als vor der Energiekrise. Mit Blick auf die aktuelle weltpolitische Lage stellt sich mir inzwischen die Frage, ob wir nicht längst in einem neuen Normal der Kraftstoffpreise angekommen sind. Entlastend wirkt aber immerhin, dass der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch pro Kilometer in den letzten Jahren deutlich gesunken ist und EFahrzeuge noch einmal günstiger fahren. Trotzdem ist die Frage, ob die derzeitige Wegstreckenentschädigung noch zeitgemäß ist, natürlich nachvollziehbar – 2022 und auch heute. Gleichzeitig müssen wir in dieser Debatte, wie eigentlich bei jedem Thema, das wir hier im Landtag diskutieren, zwei Dinge zusammenbringen: Ist das eine fachlich angemessene Antwort auf die Fragestellung? Ich halte es für redlich, seriös und auch verantwortungsvoll, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes danebenzustellen. Meine Damen und Herren, die derzeit geltenden Regelungen beruhen aufgrund eines Anwendungsverweises in § 84 des Landesbeamtengesetzes auf dem Bundesreisekostengesetz. Danach beträgt die sogenannte kleine Wegstreckenentschädigung circa 20 Cent je Kilometer und die große Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer, nämlich dann, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privaten Kfz besteht. Die Länder können davon abweichend eigene reisekostenrechtliche Regelungen treffen. Genau das hat Schleswig-Holstein 2022 mit den vorübergehend geltenden Sätzen von 30 und 40 Cent getan. Nach Auslaufen dieser Befristung bewegt sich Schleswig-Holstein nun wieder, und das ist hier auch genannt worden, im Mittelfeld der derzeit bundesweit gezahlten Entschädigungen. Meines Wissens prüfen übrigens weder der Bund noch die Mehrzahl der Länder aktuell eine Erhöhung. Eine Erhöhung auf die im SSW-Antrag geforderten Werte würde Schleswig-Holstein, das will auch ich hier betonen, an die Spitze des Ländervergleichs bringen – und das angesichts der Haushaltslage, in der wir sind. Das müssen wir auch einmal erklären. Das mag man aufgrund der vielen bislang in der Debatte genannten Gründe richtig finden. Es ist auch vieles nachvollziehbar von dem, was ich gehört habe. Ich bin mir sicher, dass auch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bei Land und Kommunen das als große Wertschätzung empfinden würden. Gleichzeitig wäre die zusätzliche Belastung für den Landeshaushalt einfach da. Wir haben heute Vormittag bereits intensiv über die herausfordernde haushalterische Gesamtlage gesprochen. Meine Damen und Herren, schon 2022 hat meine Vorgängerin darauf hingewiesen, dass eine dauer- (Ministerin Dr. Silke Schneider) hafte Verstetigung der Krisensätze mit erheblichen strukturellen Mehrkosten verbunden wären.
Eka von Kalben
Frau Ministerin, lassen Sie eine Frage von Frau Raudies zu? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Gerne.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Würden Sie mir zustimmen, wenn ich Sie frage: die oberste Aufgabe einer Exekutive, einer Landesregierung und der ihr unterstellten Behörden ist doch die Durchführung der Landesgesetze und eine rechtmäßige und ordentliche Verwaltung? Wenn das so ist, muss die Landesregierung da nicht alles tun, um sicherzustellen, dass das gemacht wird? – Punkt eins: Ja. Punkt zwei: Wir bewegen uns im Mittelfeld von allen Ländern und dem Bund und halten uns an Recht und Gesetz. Ich bin ja damit eingestiegen, dass ich großes Verständnis für das Anliegen habe. Gleichzeitig ist es redlich und gehört zu meiner Verantwortung, darauf hinzuweisen, dass wir das auch mit den Finanzen des Landes zusammenkriegen müssen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich komme zum Abschluss, und dann schließt sich der Kreis zu dem, was ich meine.
Eka von Kalben
Lassen Sie noch eine Nachfrage von Frau Raudies zu? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Natürlich.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe ja in meiner Rede die Hypothese aufgestellt, dass Beamtinnen und Beamte oder Bedienstete, Beschäftigte des Landes dann sagen, sie verzichteten möglicherweise auf den Einsatz des eigenen Fahrzeugs, und dass dann dienstliche Handlungen, dienstliche Überprüfungen, Verwaltungsakte, Verwaltungsverfahren nicht so durchgeführt werden, wie sie durchgeführt werden müssten. Das mag jetzt vielleicht ein bisschen kleinteilig klingen, aber sind Sie dann bereit, dieses Risiko einzugehen? Oder halten Sie das für überzogen? – Verstehe ich es richtig, dass Sie davon ausgehen, dass die Beamtinnen und Beamten oder Tarifbeschäftigten Dienstgeschäfte nicht mehr durchführen, weil sie nicht ihr eigenes Fahrzeug benutzen wollen? Habe ich das so richtig verstanden? – Ja. – Das habe ich bei meinen vielen Besuchen bei den Finanzämtern bislang nicht gehört. Ich bin ja in gutem Kontakt mit den Beschäftigten bei mir in den Ämtern, die das Anliegen, die Wegstreckenentschädigung zu erhöhen, immer wieder an mich herantragen. Aber nicht einer hat mir gesagt: Deswegen verzichten wir auch darauf, das eine oder andere zu erledigen. – Deswegen habe ich nicht die Sorge, dass das passiert. Das ändert natürlich nichts daran, dass wir den Antrag ordentlich betrachten und abwägen wollen und der Landtag am Ende eine Beschlussfassung vornehmen wird. Ich komme noch einmal darauf zurück, was meine Vorgängerin 2022 gesagt hat: Sie hat darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Verstetigung der Krisensätze mit erheblichen strukturellen Mehrkosten verbunden wäre. Gleichzeitig wurde damals bereits – es ist mir wichtig, das hier anzuführen, weil das noch nicht genannt wurde – die Frage aufgeworfen, ob die Unterscheidung zwischen kleiner und großer Wegstreckenentschädigung angesichts des damit verbundenen Verwaltungsaufwands noch zeitgemäß ist. Man muss sich vor Augen halten, dass das kein Automatismus ist. Klein oder groß, es ist immer eine Einzelfallentscheidung, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gesondert getroffen wird und sich immer auf das spezielle Dienstgeschäft bezieht. Das muss geprüft und festgestellt werden. Diesen Punkt bitte ich mit zu bedenken, wenn es in die Beratung geht. Ich weiß, dass Sie auch diese Frage damals im Finanzausschuss ausführlich beraten haben. Diese Punkte müssen wir meines Erachtens in der weiteren Befassung des Gesetzentwurfs zusammenbringen: eine faire Entschädigung für dienstlich veranlasste Fahrten, eine möglichst einfache und bürokratiearme Regelung für die Verwaltung, wenn wir darangehen, und eine dauerhafte Belastung des Landeshaushalts dort, wo sie finanziell vertretbar ist. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ministerin hat die Redezeit um drei Minuten 52 Sekunden erhöht – für Sie alle. (Heiterkeit – Dr. Heiner Garg [FDP]: Damit sind sämtliche Träume geplatzt!) Aber bevor Sie diese nutzen können, begrüßen Sie doch bitte mit mir neue Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne: Hier steht „Volkshochschule Rickers“. Ich nehme an, das sind Mitglieder einer Volkshochschule auf Einladung von Herrn Rickers. Wenn ich das so richtig sehe, Heiner? – Ja. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Jetzt hat für die CDU Martin Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle – als Eltern, als Politiker – wollen, dass unsere Kinder erfolgreich lernen, dass sie Freude an der Schule haben und dass sie das mitnehmen, was sie für ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben brauchen. Aber – das wissen wir alle – auf diesem Weg gibt es so manches Hindernis, zum Beispiel mangelnde sprachliche Fähigkeiten oder überbordender Medienkonsum. Beide wollen wir nun ein für allemal aus dem Weg räumen. – Nun gut, in der Bildungspolitik gelingt selten etwas ein für allemal, das gehört zur Wahrheit dazu, aber mit diesen beiden Gesetzen schaffen wir klare Regeln, wir schaffen frühe Hilfen und deutlich bessere Bedingungen für erfolgreiches Lernen in der Schule. Beginnen wir bei den Jüngsten. Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Wer bei der Einschulung kaum Deutsch spricht, muss in der 1. Klasse die Sprache lernen und gleichzeitig dem Unterricht folgen. Das ist, als sollte man beim Wettrennen laufen und sich dabei erst die Schuhe zubinden. Deshalb setzen wir mit EVi, dem Entwicklungsfokus Viereinhalb, früh an, nämlich rund anderthalb Jahre vor Schulbeginn. Künftig wird bei allen Kindern eines Jahrgangs verbindlich festgestellt, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. „Alle Kinder“ heißt ausdrücklich auch die rund zehn Prozent, die keine Kita besuchen. Kein Kind darf bei uns durchs Raster fallen. Entscheidend ist aber nicht das Testen, entscheidend ist natürlich das Tun. Wo also ein erheblicher Unterstützungsbedarf festgestellt wird, folgt eine verbindliche und intensive Sprachförderung in Verantwortung der Grundschule, und zwar möglichst dort, wo das Kind sich am meisten aufhält, wo man sich kennt, wo man eine vertraute Umgebung hat. Das ist in der Regel die Kita. Deren pädagogische Einschätzung wird einbezogen. So verbinden wir zum Wohle des Kindes die Erfahrung der Kita und die Verantwortung der Schule miteinander. Verbindlichkeit ist dabei keine Härte. Verbindlichkeit sorgt für Fairness. Sprachförderung darf weder vom Zufall noch von der Hartnäckigkeit einzelner Eltern abhängen. Wo Hilfe notwendig ist, muss sie auch ankommen, gerade weil Herkunft und soziales Umfeld nach wie vor in Deutschland den Bildungserfolg zu stark prägen. EVi schafft hier mehr Chancengerechtigkeit, und das Ganze nicht nur auf dem Papier, sondern ganz praktisch im Alltag der Kinder, im Alltag der Familien. Die erste landesweit verbindliche Sprachstandsfeststellung – die Ministerin sagte es eben – erfolgt im Frühjahr 2028 für die Kinder, die im Schuljahr 2029 eingeschult werden. Keine Sorge, das ist keine Etikettierung von Kindern, es ist vielmehr ein Versprechen an sie, ein Versprechen, das so aussehen könnte: Wir sehen dich, wir unterstützen dich, und wir sorgen dafür, (Martin Balasus) dass du vom ersten Schultag an mitreden, mitlernen und dazugehören kannst! (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer sich Sorgen um den Datenschutz oder um Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern macht, dem kann ich nur ein oder zwei Dinge sagen: Das erste ist, wir befinden uns hier ganz am Anfang des parlamentarischen Verfahrens, und wenn am Ende so etwas wie die Lösung aus Nordrhein-Westfalen steht, dann sind wir absolut zufrieden. (Vereinzelter Beifall CDU) Das zweite Hindernis begegnet uns nicht vor der Schule, sondern es begegnet uns tagtäglich mittendrin in der Schule: Ich spreche vom Smartphone. Fast zehn Jahre lang war ich im Schuldienst, und ich kenne mich – sage ich jetzt einmal aus praktischer Erfahrung heraus – recht gut mit den Missbrauchsmöglichkeiten eines Smartphones im Unterricht aus, auch wenn meine Erfahrungen schon ein paar Jahre alt ist. Aber es ist so: Wenn ein Gerät vibriert, dann geht nicht nur automatisch der Bildschirm an, sondern es geht auch automatisch meistens die Aufmerksamkeit der ganzen Klasse aus. Ab dem 1. August 2027 gilt deshalb bis einschließlich Klasse 9: grundsätzlich keine private Nutzung digitaler Endgeräte während der Schulzeit. Das bedeutet: nicht konsumieren, kommentieren und zocken, sondern konzentrieren, kommunizieren und die Schule rocken. (Vereinzelter Beifall und Heiterkeit CDU) – Ich arbeite noch an den Reimen. Dabei verteufeln wir das Digitale nicht. Der von der Lehrkraft gesteuerte Einsatz im Unterricht bleibt möglich, ebenso ganz selbstverständlich die Nutzung im Notfall. Ab Klasse 10 können Schulen altersgerechte Regeln treffen. Medienkompetenz und Nutzungsbegrenzung sind keine Gegensätze. Im Gegenteil, wer lernen soll, digitale Medien bewusst einzusetzen, braucht auch Zeiten, in denen sie bewusst ausgeschaltet bleiben. (Beate Raudies [SPD]: Aber nicht erst in Klasse 10!) Smartphones können ablenken, Cybermobbing erleichtern und den Zugang zu Gewaltvideos, zu Pornografie, Hass, Hetze und Falschinformationen öffnen – können, nicht müssen. Schule muss deshalb Lernort, sozialer Ort und Schutzraum zugleich sein. Kinder brauchen Pausen, in denen sie miteinander reden, miteinander toben und so weiter, in denen sie sich bewegen oder auch in der Pause ganz einfach mal wirklich Pause machen, um einmal einen Augenblick Ruhe zu genießen, auch vom Klassenchat und so weiter. Das alles sollte in der Schule selbstverständlich sein – das ist es inzwischen schon, und jetzt wird es noch verbindlicher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Gesetze folgen demselben Grundsatz. Wir schauen nicht weg, wenn Entwicklungschancen gefährdet sind. Wir greifen früh ein, setzen verbindliche Regeln und geben Kindern das, was sie zum Lernen brauchen: Sprache, Konzentration und echtes Miteinander. EVi sorgt dafür, dass Kinder ihre Stimme finden. Die Handyregelung sorgt dafür, dass diese Stimme auf dem Schulhof auch gehört wird. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jedes Kind soll mit guten Voraussetzungen in die Schule starten können. Wir wissen aber auch: Die Voraussetzungen, mit denen Kinder heute eingeschult werden, sind sehr unterschiedlich, und insbesondere sprachliche Schwierigkeiten können den gesamten weiteren Bildungsweg beeinflussen. Deshalb ist für mich entscheidend, dass wir nicht erst am ersten Schultag feststellen dürfen, welche Unterstützung ein Kind eigentlich schon viel früher gebraucht hätte. Genau darum geht es jetzt beim Entwicklungsfokus Viereinhalb, kurz: EVi. Als wir uns in dieser Legislatur hier im Landtag mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule beschäftigt haben, und das haben wir oft getan, formulierten wir als Chefkoalition einen klaren Auftrag: Wir wollen früher und systematischer auf die Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe unserer Kinder schauen. Damals haben wir auch ganz bewusst gesagt, dass wir dabei nicht einfach ein Modell aus einer Großstadt kopieren und dem Land überstülpen wollen, denn Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Wir haben nicht nur Flensburg, Kiel und Lübeck, sondern wir haben auch Wewelsfleth, Bönebüttel und Pellworm. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) (Malte Krüger) Deshalb mussten wir ein Verfahren entwickeln, das zu Schleswig-Holstein passt, und daraus ist EVi entstanden. Inzwischen wird dieses Verfahren erprobt und schrittweise ausgeweitet. Mit dem heute vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir nun die rechtlichen Voraussetzungen, dass EVi landesweit verbindlich werden kann. Das ist richtig gut und ein Erfolg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein, denn EVi folgt dem einfachen Grundsatz: Nicht Defizite einfach nur feststellen und dann abheften, sondern Unterstützungsbedarfe erkennen und anschließend Unterstützung anbieten; fördern durch zusätzliche Maßnahmen bei Kindern mit Bedarfen. Etwa eineinhalb Jahre vor der Einschulung wird deshalb künftig geschaut: Ist die Sprachentwicklung altersgemäß? Entspricht der Sprachstand dem, was prognostiziert ist? Besteht deshalb vielleicht ein Unterstützungsbedarf? Dabei beginnen wir – ehrlich gesagt – nicht bei null. Denn die Fachkräfte in unseren Kitas kennen die Kinder, sie begleiten ihre Entwicklung bereits jetzt schon über Jahre, und sie beobachten auch die sprachlichen Fähigkeiten im Alltag. Diese Perspektive soll in die Einschätzung der Grundschulen einfließen. Wenn ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, dann bleibt es eben nicht bei dieser Feststellung, sondern es folgt eine gezielte Sprachförderung noch vor dem Schuleintritt. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Denn ein Screening alleine bereitet noch kein Kind besser auf die Schule vor. Entscheidend ist, was danach passiert, was an Förderung stattfindet. Wir wollen Kindern die Zeit geben, Sprache weiterzuentwickeln, Unsicherheiten aufzuholen, sich auf Schule vorzubereiten, und wir wollen, dass diese Unterstützung alle Kinder erreicht. Deshalb ist die Sprachstandsfeststellung verbindlich. Auch die Kinder, die keine Kita besuchen, dürfen natürlich nicht durch das Raster fallen. Das betrifft insbesondere – dazu haben wir ja Daten – Kinder mit Migrationshintergrund. Gerade sie wollen wir im Blick behalten, und da wollen wir auch diese Sprachstandsfeststellung machen. Gerade wenn wir über Bildungsgerechtigkeit sprechen, ist das doch relevant. Wir müssen auch diese Kinder erreichen. Natürlich bedeutet ein solches Verfahren zusätzliche Arbeit für Kitas und Grundschulen. Deshalb gehört zur Ehrlichkeit: Wer zusätzliche Aufgaben schafft, muss zusätzliche Ressourcen bereitstellen, (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist das!) und wir brauchen insbesondere für die anschließende Sprachförderung zusätzliche Stellen. Das lohnt sich aber. Das ist eine Investition, die wir brauchen. Wir warten nämlich nicht, bis ein Kind in der 1. oder 2. Klasse Schwierigkeiten bekommt, sondern wir schauen früher hin und fördern bei Bedarf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sorgen auch dafür, dass Kitas und Grundschulen beim Übergang enger zusammenarbeiten. Unser Ziel ist nicht, dass alle Kinder mit viereinhalb Jahren das Gleiche können. Das steht auch nicht in unserer Macht. Unser Ziel ist, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht, um erfolgreich in die Schule starten zu können. Wir haben hier im Landtag 2023 den ersten politischen Auftrag dafür gegeben. Danach wurde am Konzept gearbeitet, und es wurde Schritt für Schritt weiterentwickelt. Wir wollen jetzt die gesetzliche Grundlage für die landesweite Einführung schaffen. Ich denke, das ist ein echter Erfolg, und deswegen bin ich auch sehr gespannt auf die Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben heute aber nicht nur eine Debatte zu EVi, sondern wir haben noch ein paar Themen mehr. Bezüglich der Debatte um die Bildaufnahmen von Schüler_innen im Sportunterricht halten es ich und meine Fraktion nicht für angebracht, dies ohne Einwilligung der Eltern oder der Schüler_innen zu tun. Wir gehen daher davon aus, dass wir uns das in der parlamentarischen Debatte noch einmal sehr genau anschauen. Wir werden uns die Argumente noch einmal angucken und da eine Regelung machen, die das repräsentiert. Zu der anderen gesetzlichen Veränderung: Wir haben in dem vergangenen Jahr hier intensive Debatten über die Nutzung von Smartphones und Tablets im Unterricht geführt. Meine Position ist, ehrlich gesagt, die ganze Zeit über gleich geblieben. In den allermeisten Schulen gibt es Regelungen zu diesem Thema. Für die Schulen, die nichts haben sollten, wird mit dieser Regelung Klarheit verschafft. Das ist etwas Positives. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Malte Krüger) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hamburg feierte vor wenigen Jahren 20-jähriges Jubiläum für das Screening und die anschließende Förderung viereinhalbjähriger Kinder. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und wir diskutieren es hier!) – Wir diskutieren es heute. Das ist ein Beleg für die These, dass man, wenn die Welt eines Tages untergeht, nach Schleswig-Holstein kommen sollte, weil da alles ein bisschen später stattfindet. Aber immerhin: In diesem Fall ist es ja gut, dass es stattfindet. (Beifall SPD) Andere Bundesländer haben sich bewusst dafür entschieden, bei diesem Screening und der verbindlichen Förderung bei den Kindern anzufangen, die keine Kita besuchen, weil das die Kinder sind, die sich nicht in professionellen pädagogischen Händen befinden. In Schleswig-Holstein haben Sie sich dafür entschieden, dass diese Kinder zuletzt drankommen. Das halte ich nach wie vor für falsch. Nun ist das aber nicht mehr zu ändern, und deswegen: Ich bedauere das, aber komme jetzt zu den aktuellen Fragen zum aktuellen Gesetzesentwurf. Erstens. Sie schreiben in Ihren eigenen Entwurf, wie wichtig Sprachförderung sei. Sie schreiben in Ihren eigenen Entwurf, wie groß die Konsequenzen von sprachlichen Defiziten auf den weiteren Lebensweg, wie nachhaltig Lernrückstände sein könnten, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Warum, meine Damen und Herren, halten Sie dann an Ihren DaZ-Kürzungen fest? Wie können Sie das vor sich selbst verantworten? (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Zweitens. Im Hamburger Schulgesetz ist ausdrücklich davon die Rede, dass der Entwicklungsstand der Kinder geistig, seelisch, körperlich und sprachlich gescreent werden solle. Sie fokussieren in Ihrem Gesetzesentwurf nahezu ausschließlich auf die Sprache. Frau Ministerin, ich höre, wann immer Sie darüber sprechen, dass Sie das weiten. Das steht aber nicht in Ihrem Entwurf. Das steht da nicht drin. Was ist mit sozial-emotionalem Förderbedarf? Was ist mit motorischen Rückständen? Das ist da nicht berücksichtigt, und ich hoffe, dass wir darüber im Verfahren noch ins Gespräch kommen. (Beifall SPD, Anne Riecke [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Drittens. Im bisher vorgelegten Entwurf steht auch noch nicht, wie die Förderung konkret eigentlich aussehen soll. Für Kinder ist es schon ein Unterschied – also vier Stunden –, und die Schule hat den Hut auf. Sind das immer einmalig vier Stunden oder ist das viermal eine Stunde? Das macht sowohl organisatorisch als auch für vierjährige Kinder natürlich einen großen Unterschied. Sie machen auch einen Unterschied zwischen den Kindern, die eine Kita besuchen, und denjenigen, die sie nicht besuchen. Sie definieren quasi einen leichten und einen schweren Förderbedarf. Bei einem schwerem Förderbedarf solle die Schule zuständig und die Förderung verbindlich sein. Bei einem leichtem Förderbedarf solle die Kita eine alltagsintegrierte Sprachförderung betreiben. Aber was ist mit den zehn Prozent der Kinder, die keine Kita besuchen? – Sie fallen bei Ihnen da durchs Raster. Sie sagen: Diese Kinder fördern wir nicht, weil eine Kita sie alltagsintegriert fördern könnte. – So steht es in Ihrem Entwurf. Aber dann passiert bis zur Einschulung nichts. Viertens. Die Rolle der Eltern: Ich habe erfreut gelesen, dass der Regelort für die Förderung jetzt die Kita sein soll. Das ist auch naheliegend, weil 90 Prozent der Kinder von ihren Eltern des Morgens in der Kita abgegeben werden und man von den Eltern schwerlich verlangen kann, dass sie irgendwann im Laufe des Tages noch einmal vorbeikommen und das Kind von der Kita in die Schule und zurück bringen. Sie schreiben aber auch, dass das wahrscheinlich nicht in 100 Prozent der Fall sei. Wie wird das dann sonst gelöst sein? Ich hoffe, wir kommen darüber auch noch ins Gespräch. Was ist, wenn sich der Träger verweigert, wenn die Räume in der Kita nicht vorhanden sind, (Zuruf Martin Balasus [CDU]) wenn aus welchen Gründen auch immer in der Schule gefördert werden muss? Wie organisieren wir dann Transport und Aufsicht? (Martin Habersaat) Was ist eigentlich mit den Kindern, die keine Kita besuchen, also mit den Kindern, die nie eine Eingewöhnung oder dergleichen hatten und die nun verbindlich gefördert werden sollen? Dürfen die Eltern dabei sein? Sitzen sie dann mit in der Sprachförderung? Da wollen Sie vieles per Verordnung regeln, aber vielleicht erzählen Sie uns das im Vorfeld auch schon einmal. Der fünfte Fragenblock betrifft die Augenhöhe. In der Modellphase war viel davon zu lesen, dass Ihnen daran gelegen ist, dass Kita und Schule auf Augenhöhe kooperieren und gleichberechtigt an der Förderung der Kinder arbeiten. Wenn man sich jetzt den Gesetzentwurf anguckt, dann sieht man, dass im Zweifel die Schule den Hut auf hat. Die Kita stellt den Raum, aber die Schule entscheidet. Was hat Sie dazu bewogen, in der Modellphase diese Augenhöhe aufzugeben? Sechster Fragebereich: die Fachkräfte. In der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/3797, hatte ich Sie gefragt, wie das eigentlich mit der SPRINT-Förderung in Schleswig-Holstein läuft. SPRINT ist bisher im letzten halben Jahr vor der Einschulung für sprachliche Förderung gedacht. Dazu haben Sie mir geantwortet, in längst nicht allen Kreisen können alle Kinder, die es bräuchten, dieses SPRINT-Angebot wahrnehmen, weil es gar nicht genug Fachkräfte gibt. Nun haben wir hier einen größeren Bedarf, einfach weil wir einen längeren Zeitraum definieren, und weil wir wahrscheinlich – Sie schreiben von 20 bis 25 Prozent der Kinder, die es betreffen wird – einen größeren Teil der Kinder in den Blick nehmen werden. In Kiel waren bisher nur ein bis drei Prozent der Kinder überhaupt in SPRINT-Maßnahmen, in Lübeck waren es unter einem Prozent. Das heißt also, es werden viel mehr Fachkräfte gebraucht. Wer soll das sein? Das wollen Sie per Verordnung regeln. Das verraten Sie uns hoffentlich auf dem Weg dahin noch. Siebter Fragenbereich. Bisher dachte ich immer, dass wir, wenn es um Diagnostik und Förderung geht, Expertinnen und Experten in Schleswig-Holstein haben, nämlich unsere Förderzentren. Da sind Sonderpädagogen, die darauf spezialisiert sind, zu diagnostizieren und zu fördern. Die tauchen in Ihrem Gesetzentwurf aber gar nicht auf. Warum eigentlich nicht? (Beifall SPD) Der achte Fragenblock dreht sich um die Ressourcen. Sie denken den Kitas 0,0125 Fachkräfte pro Gruppe zu, um die Diagnostik zu betreiben, gehen aber davon aus, dass die zusätzliche Förderung ohne jegliche zusätzliche Ressource zu machen sein wird. Sie scheinen davon auszugehen, dass eine Kita in Düsternbrook genau die gleichen Ressourcen brauchen wird wie eine in Kiel-Gaarden, und setzen voraus, dass Kitaleitungen und Schulleitungen und das neue Personal diese neue Aufgabe, die neue Koordination ohne jeglichen Mehraufwand wuppen. Das ist einerseits natürlich ein großes Kompliment an die Kompetenzen von Kitaleitungen und Schulleitungen, aber es ist auf der anderen Seite ein großes Problem, dass wir im Bildungsbereich den Menschen immer mehr Arbeit aufladen, ohne fair zu berücksichtigen, was das für sie im Alltag eigentlich bedeutet. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Der letzte Fragenblock hat nun eigentlich gar nichts mit EVi zu tun, das ist auch der erste Teil meiner Kritik. Warum verstecken Sie im EVi-Gesetz, dass Sie Schülerinnen und Schüler künftig gegen deren Willen im Unterricht filmen lassen wollen? – Dahinter steht ja ein bestimmtes Menschenbild. Auf der einen Seite sagen Sie: „Bis Klasse 10 nehmen wir euch die Handys weg“, und auf der anderen Seite sagen Sie: „Wir filmen euch, egal ob ihr es wollt oder nicht, egal ob eure Eltern es wollen oder nicht, (Beifall SPD, FDP und SSW) weil sie es besser wissen“. (Wortmeldung Martin Balasus [CDU]) – Da würde ich auch eine Zwischenfrage zulassen.
Annabell Krämer
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Martin Balasus?
Martin Habersaat SPD
Das war ein Spaß. Ja. (Heiterkeit) (Martin Habersaat)
Martin Balasus CDU
Also jetzt ja? Okay. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank. (Zuruf FDP: Endlich!) – Endlich. Wie Sie das jetzt gerade so zugespitzt haben, trifft das überhaupt nicht den Nagel auf den Kopf. (Zuruf SPD: Ah!) Da Sie ja selbst Lehrkraft gewesen sind oder es im Prinzip immer noch sind, wissen Sie, dass zum Beispiel im Sportunterricht, wenn Sie eine Bewegungsanalyse machen, wenn einer in den Sprint geht und so weiter, dass es da durchaus sinnvoll ist, moderne didaktische Mittel wie zum Beispiel die Videoaufnahme et cetera einzusetzen. Der Vorschlag, der jetzt hier unterbreitet ist, sieht vor – wir befinden uns ja, das sagte ich vorhin, am Anfang des parlamentarischen Verfahrens –, dass zum Beispiel eine Aufnahme, eine Bewegungsanalyse gemacht werden kann. Diese wird natürlich danach, das ist ganz klar, selbstverständlich gelöscht. Das ist von vornherein klar gewesen. Kein Pädagoge würde eine Aufnahme von einer Schülerin oder von einem Schüler machen, wenn die Person es nicht möchte. Ich habe vorhin auch klipp und klar gesagt, dass wir, da wir hier am Anfang des Verfahrens stehen, für die Lösung, die in NRW gefunden wurde, total offen sind. Wenn die Schülerin und der Schüler damit nicht einverstanden ist, dann soll es diese Aufnahme nicht geben. Deswegen ergibt diese Zuspitzung, die Sie hier vortragen, in meinen Augen überhaupt keinen Sinn. Keiner wird gegen seinen Willen gefilmt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Wissen Sie, Herr Balasus, manchmal ist das so, wenn Regierungen zu lange im Amt sind: Dann fangen sie irgendwann an, Sachen aufzuschreiben, die fernab von jeder Realität sind. (Beifall SPD und SSW) Das könnte jetzt so ein Fall sein. Wenn in der Vorlage ausdrücklich steht, die Schulen dürfen auch bei Nichtzustimmung filmen, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) dann meint das ja eben nicht, die Schulen fragen und filmen bei Zustimmung, sondern es meint, die dürfen auch bei Nichtzustimmung filmen. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Im Sport- oder Schwimmunterricht finde ich das noch dramatischer, deswegen bleibe ich mal im Deutschunterricht, der mir näher liegt, weil ich da selber aktiv war. Wenn ich Rhetorik unterrichte und eine Rede gehalten wird, wäre es natürlich schön, wenn ich das filmen und hinterher analysieren kann. Aber natürlich funktioniert das nicht, wenn die Schülerin oder der Schüler sagt, sie beziehungsweise er will nicht gefilmt werden, und ich filme trotzdem. Das geht doch schief, so funktioniert doch Pädagogik nicht. Ich hoffe, da sind wir uns einig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Im nordrhein-westfälischen Schulgesetz finden Sie den Satz, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht nur mit ihrer Einwilligung gefilmt werden dürfen. So hätte man das ja auch in unserem Entwurf schreiben können. Vielleicht kommt das ja mit dabei raus. Momentan steht das da ausdrücklich nicht drin. Das ist umso dramatischer, als wir Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben, die bisher per Avatar wegen einer Krebserkrankung am Unterricht teilgenommen haben und denen das verwehrt wird, weil ein Schüler aus der Klasse widersprochen hat, dass der Avatar da sitzt. Ergebnis: Dieses Kind kann nicht mehr beschult werden. Nun kommen Sie und sagen: Gegen den Willen aller Beteiligten können wir aber im Unterricht doch filmen. – Das geht so nicht, meine Damen und Herren. Ein gutes Ziel macht noch kein gutes Gesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe, die auf dem ersten Blick vielleicht wenig miteinander zu tun haben, tatsächlich verbindet sie aber etwas. Beide beschäftigen sich mit Pro- (Anne Riecke) blemen, bei denen die Landesregierung viel zu lange zugeschaut hat und bei denen sie jetzt den Eindruck erweckt, mit einem neuen Gesetz sei plötzlich alles gelöst. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb ist es richtig, Kinder frühzeitig in den Blick zu nehmen und festzustellen, wo Unterstützung gebraucht wird. Aber eine Diagnose allein hilft keinem Kind. Wir haben in unserem Bildungssystem inzwischen eine ganze Reihe von Erhebungen, Tests und Diagnosen. Wir wissen an vielen Stellen ziemlich genau, wo die Probleme überhaupt liegen. Aber viel zu oft endet es genau dort. Wir attestieren unseren Kindern, was sie noch nicht können, und lassen sie, ihre Eltern und auch die Lehrkräfte und Erzieher anschließend mit diesem Befund viel zu häufig allein. Deshalb brauchen wir einen anderen Ansatz, nicht einfach noch eine Erhebung, noch eine Zahl und noch einen Test, sondern wir brauchen eine echte Diagnose, und daraus müssen konkrete Konsequenzen folgen. Wir müssen wissen: Wo steht ein Kind, wo liegen seine Stärken, wo liegen seine Schwierigkeiten, wo müssen wir ansetzen und vor allem, welche konkreten Förderungen folgen daraus? – Das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Und genau daran muss sich auch EVi messen lassen. Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung ist grundsätzlich richtig, aber danach muss eine Förderung kommen, die diesen Namen auch verdient. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Die Landesregierung geht selbst davon aus, dass 20 bis 25 Prozent der Kinder einen Unterstützungsbedarf haben. Wenn also ein erheblicher Teil eines Jahrgangs Förderung braucht, dann muss diese Förderung auch verlässlich und ausreichend hier zur Verfügung stehen. Auch finanziell müssen wir ganz genau hinschauen. Für 2028 werden zusätzliche Bedarfe von rund 14 Millionen Euro ausgewiesen, und zwar dann, wenn EVi noch nicht ganz läuft, ab 2029, wenn EVi flächendeckend eingeführt werden soll, sind es nur noch 11 Millionen Euro. – Hups. – Ich frage mich auch, warum wir für das neue EViVerfahren ausgerechnet bestehende SPRINT-Mittel umwidmen. Wenn wir zusätzliche Sprachförderung wollen, dann brauchen wir zusätzliche Mittel, die zur Verfügung stehen. (Beifall FDP und SSW) Wir dürfen nicht alte Förderungen streichen oder umetikettieren und sie dann anschließend als einen großen Ausbau verkaufen. Das geht nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn was bringt uns die Feststellung, dass ein Kind etwas nicht kann, wenn anschließend niemand ausreichend Zeit, Personal oder ein Konzept hat, um ihm dabei zu helfen? Hinzu kommt: Rund zehn Prozent eines Jahrgangs, das haben wir heute schon häufiger gehört, besuchen vor der Schule gar keine Kita. Auch diese Kinder müssen zuverlässig erreicht werden. Kein Kind darf allein deshalb aus dem Blick geraten, weil es nicht in einer Kita betreut wird. Sie erwähnen diese Kinder. Der Gesetzentwurf gibt aber leider auch hierauf keine Antwort. Positiv sehen wir ausdrücklich die geplante Bildungs-ID beziehungsweise das zentrale Schülerverzeichnis. Dass wir eine Schüler-ID erst jetzt auf den Weg bringen – wir haben es als Opposition schon öfter gefordert –, ist angesichts der Herausforderungen in unserem Bildungssystem längst überfällig. Wir brauchen belastbare Daten, um Bildungswege nachzuvollziehen, Übergänge besser zu gestalten, zu erkennen, wo Förderung angesetzt werden muss und ob sie überhaupt wirkt. Meine Damen und Herren, problematisch ist allerdings, dass dieser Gesetzentwurf weit über die Sprachförderung hinausgeht. Die Teilnahme an den Sprachstandsfeststellungen und an der Sprachförderung wird verpflichtend. Bei Verstößen drohen Bußgeld und Zwangsgeld. Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Natürlich brauchen wir hier eine Verbindlichkeit, aber unser Anspruch sollte doch sein, Eltern für die Förderung ihrer Kinder zu gewinnen, statt sie möglichst schnell zu sanktionieren. Dann finden sich in dem Gesetzentwurf Regelungen – wir haben es gehört – zu Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen solche Aufnahmen zu pädagogisch-didaktischen Zwecken auch ohne Einwilligung der Eltern beziehungsweise der volljährigen Schülerinnen und Schüler möglich sein. Auch hier gilt: Digitalisierung ja, aber mit Augenmaß. – Gerade bei Kindern müssen wir wissen, wann aufgenommen wird, warum aufgenommen wird und was anschließend mit diesen Aufnahmen passiert. Ich bin entsetzt über diesen Teil des Gesetzes. (Anne Riecke) (Zuruf SPD: Ich auch!) Wo führt es hin, wenn der Staat Kindern und Jugendlichen das Recht nimmt, selbst zu entscheiden, ob ihr Bild und ihre Stimme aufgenommen werden? (Beifall FDP, SPD und SSW) Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte unserer jungen Menschen hier im Land sein. Eine 17-jährige Schülerin muss darauf vertrauen können, dass sie im Schwimmunterricht nicht gegen ihren Willen gefilmt wird. Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch und gerade in der Schule. Wer Schülerinnen und Schüler zum Filmen verpflichtet, schafft ein gefährliches Machtgefälle. Was heute als pädagogisch sinnvoll begründet wird, darf morgen nicht zur Normalität werden, dass junge Menschen ihre Privatsphäre aufgeben müssen, nur weil eine Lehrkraft es für sinnvoll hält. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Freiheit und Privatsphäre in Schule als sicherem Ort – so sehen wir ihn – dürfen nicht scheibchenweise verschwinden. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Wir erwarten von Ihnen, liebe Landesregierung, dass Sie diesen Passus streichen oder entsprechend anpassen. Schließlich die digitalen Endgeräte. Ja, klare Regeln sind auch hier richtig, aber tun Sie bitte nicht so, als wäre dieses Gesetz eine bildungspolitische Revolution. Die Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten kann bereits heute über schulische Regelungen gesteuert werden, und das wird sie auch an den meisten Schulen. Die Landesregierung hat dazu bereits im Juni 2025 einen Erlass herausgegeben. Die Schulen sollen bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 verbindliche Regelungen schaffen. Deshalb frage ich mich: Warum braucht es dafür jetzt einen gesetzgeberischen Aufschlag? Ein Smartphone während des Unterrichts zum Spielen zu benutzen, ist schließlich keine Herausforderung, die wir im Jahr 2026 entdeckt haben. Ich habe meinen Gameboy damals auch nicht mit in den Unterricht genommen. (Zurufe: Oh!) – Wir haben noch Briefchen mit „Ja“, „Nein“, „Vielleicht“ geschrieben und diese mit den Nachbarn ausgetauscht. Und wir haben geschwatzt. (Zuruf CDU: Das waren noch Zeiten!) – Ja, das waren noch Zeiten. – Ich finde es ein bisschen unglücklich, wie es hier plakatiert wird, und es zeichnet von unseren Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von unseren Schulen hier im Land ein sehr komisches und fragwürdiges Bild. Das Entscheidende ist doch: Wir brauchen Vertrauen in unsere Schulen und praxistaugliche Regeln, und wir brauchen eine Landesregierung, die ihre politische Energie auf die großen Baustellen im Bildungsbereich konzentriert, nämlich Basiskompetenzen, individuelle Förderung, ausreichend Personal, und vor allem auf die Fragen, ob Förderung tatsächlich wirkt und ob die Förderung vor Ort wirklich stattfindet. Meine Damen und Herren, wir wollen frühe Sprachförderung, wir wollen die Bildungs-ID, wir wollen, dass kein Kind im Bildungssystem verloren geht. Aber wir wollen nicht immer mehr Diagnoseverfahren und vor allen Dingen mehr Bürokratie für die Schulen, für die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort, ohne dass daraus automatisch eine bessere Bildung entsteht. Diagnostizieren alleine reicht hier nicht. Wir müssen feststellen: fördern, überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern. Denn am Ende darf nicht die Zahl der Tests entscheiden. Es muss darum gehen, dass sich die Kompetenzen unserer Kinder tatsächlich verbessern. Das sollte unser Maßstab sein: fördern und fordern, und zwar jedes Kind hier in Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW])
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sprachentwicklung und Sprachförderung für Viereinhalbjährige ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung, in die Richtung eines Bildungssystems, das nicht erst bei der Einschulung beginnt, sondern unsere Kinder ab der Geburt begleitet und in ihrer Entwicklung unterstützt. Denn (Jette Waldinger-Thiering) auch die Kindertagesstätte muss als Bildungseinrichtung anerkannt und gestaltet werden. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Für fließende Übergänge im Bildungssystem sind klare Vorgaben und Verbindlichkeiten wichtig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Kindertagesstätte und Grundschule endlich verknüpft und die Zusammenarbeit gesetzlich festgelegt. Ich bin mir sicher, dass die verbindlichen Sprachtests und Sprachförderungen zu einer höheren Chancengleichheit beim Schulstart unserer Kinder in Schleswig-Holstein führen werden und vielen von ihnen der Bildungsweg erleichtert wird. (Vereinzelter Beifall CDU) Lange stellte sich mir bei dem Thema „Sprachtest in der Kindertagesstätte“ die Frage, wie die Diagnostik und die anschließende Förderung aussehen sollen, und vor allem, wer sie am Ende durchführen wird. Darauf haben wir jetzt Antworten. Die Verantwortung liegt also in erster Linie bei den Grundschulen, die in Kooperation mit den Kitas agieren sollen. Dabei bin ich allerdings über den Satz gestolpert, dass die von der Kindertagesstätte dokumentierten Einschätzungen zur Sprachentwicklung des Kindes zwar in die Feststellung des Sprachstandes einbezogen werden können, die Grundschule allerdings eigenständig entscheidet und von der Einschätzung der Kindertagesstätte abweichen kann. Da frage ich mich jetzt, ob Grundschullehrkräfte hier mehr Kompetenzen in der frühkindlichen Entwicklung zugesprochen werden als dem Fachpersonal in der Kindertagesstätte. Umso wichtiger wird es sein, ein besonderes Augenmerk auf die Erhebung und Testverfahren zu legen und diese regelmäßig zu evaluieren. Denn ein viereinhalbjähriges Kind steckt mitten in einer rasanten Entwicklungsphase. Besonders die Sprachentwicklung wird von vielen unterschiedlichen Faktoren geprägt. Ärzte und Pädagogen weisen immer wieder auf die Individualität des Entwicklungsprozesses und das Entwicklungstempo hin. Sprache ist nur ein Merkmal der Gesamtentwicklung. Die Testung muss deshalb ganzheitlich angelegt sein, und die grundsätzlichen kognitiven Fähigkeiten müssen erfasst werden. Nur so können effektive und zielgerichtete Förderungen für die Kinder erfolgen, die diese Unterstützung wirklich benötigen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Grundsätzlich wünsche ich mir für unsere Kinder, dass in Zukunft weiter an unseren bisherigen Bildungsstrukturen gearbeitet wird, dass wir uns in die Richtung unserer Nachbarländer bewegen und eine verpflichtende Vorschulzeit beziehungsweise eine 0. Klasse einführen, um somit fließende Übergänge für alle Kinder zu schaffen, auch für die Kinder, die keine Kita besucht haben. Damit diese Übergänge gelingen und eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kitas und Schulen entstehen kann, müssen Raum und Ressourcen für den fachlichen Austausch zwischen Kitapädagogen und Lehrkräften bereitgestellt werden. Nun haben wir ganz viel über Sprachtests bei den Kindern gesprochen. Aber Kinder können wir nicht isoliert betrachten. Wir müssen auch an Sprachkurse für die Eltern herantreten. Denn wenn das Kind eine gute deutsche Sprache entwickeln soll, dann muss es zu Hause die deutsche Sprache gebrauchen. Insofern müssen wir in Zusammenarbeit mit den VHSen und den Grundbildungszentren schauen, wie die Eltern ihre Sprache verbessern können. In meiner übrigen Redezeit – nun habe ich noch viel davon – möchte ich noch mal auf die Schulgesetzänderung bezüglich der Nutzung von digitalen Endgeräten an Schulen eingehen. Bevor die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg schickt, hätte sie zunächst systematisch auswerten müssen, was an den Schulen funktioniert. Eine belastbare Bilanz des Erlasses kann es noch gar nicht geben, denn viele Schulen setzen den Erlass dieses Schuljahr erstmals vollständig um. Für Grundschulen halte ich die klaren Regeln für richtig. Auch in den höheren Klassen muss es handyfreie Zeiten geben. Der Gesetzentwurf zieht aber eine pauschale Grenze bis einschließlich Klasse 9, ohne zu differenzieren. Zwischen einem sechsjährigen Grundschulkind und einer 15-jährigen Jugendlichen bestehen erhebliche Unterschiede; das muss sich auch in den Regeln widerspiegeln. Da die private Handynutzung auch in den Pausen verboten werden soll, greift das Land so bewusst in die Social-Media-Nutzung und das Freizeitverhalten während des Schultages ein. Das kann gerade bei jüngeren Kindern pädagogisch sinnvoll sein, muss aber altersgerecht begründet werden. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Ein pauschales Verbot ersetzt kein pädagogisches Konzept. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich muss auch sagen, dass wir ganz viele Schulen haben, wo das richtig, richtig gut klappt. Wir haben erst vor einem Jahr hier über den Erlass diskutiert. Wir haben auch gesagt: Dazu muss es doch eine Gesetzesänderung geben. (Beate Raudies [SPD]: Brauchen wir nicht! I wo!) – Nein, brauchen wir nicht! Jetzt kommt die Gesetzesänderung. Gut, Haken dran. Aber, ich glaube, wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass bei all den Verboten, die wir unseren Kindern auferlegen, faire Regeln gelten, damit sie auch den Umgang mit Social Media lernen. Wir dürfen nicht an der Medienpädagogik sparen. Ich sage es immer wieder: Die Eltern, die Erwachsenen sind die Vorbilder, an denen sich Kinder orientieren. Deshalb müssen die Eltern mitgedacht werden; denn sie sind schlussendlich das Vorbild dafür, wie man Social Media gebraucht (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und wie viel Zeit man immer an diesem Handy herumdaddelt. Insofern müssen wir die Eltern immer mitdenken. Sie sind die Erziehungsberechtigten und haben eine Verantwortung zu tragen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])
Annabell Krämer
Bevor wir in die Abstimmung einsteigen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine Frauengruppe der Flüchtlingshilfe Flensburg e. V., die auf Einladung der Abgeordneten Nies hier ist. – Seien Sie uns herzlich willkommen! Ich glaube aber, dass Sie leider nicht mehr sehr viel von uns haben werden. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe somit die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung der Gesetzentwürfe der Landesregierung, Drucksachen 20/4654 und 20/4702. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe der Landesregierung, nämlich die von mir benannten Drucksachen 20/4654 und 20/4702, an den Bildungsausschuss zu überweisen. (Zurufe) Herausgegeben von der Präsidentin des – Es gibt noch einen Einwand der Parlamentarischen Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
