Martin Balasus
Also jetzt ja? Okay. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank. (Zuruf FDP: Endlich!) – Endlich. Wie Sie das jetzt gerade so zugespitzt haben, trifft das überhaupt nicht den Nagel auf den Kopf. (Zuruf SPD: Ah!) Da Sie ja selbst Lehrkraft gewesen sind oder es im Prinzip immer noch sind, wissen Sie, dass zum Beispiel im Sportunterricht, wenn Sie eine Bewegungsanalyse machen, wenn einer in den Sprint geht und so weiter, dass es da durchaus sinnvoll ist, moderne didaktische Mittel wie zum Beispiel die Videoaufnahme et cetera einzusetzen. Der Vorschlag, der jetzt hier unterbreitet ist, sieht vor – wir befinden uns ja, das sagte ich vorhin, am Anfang des parlamentarischen Verfahrens –, dass zum Beispiel eine Aufnahme, eine Bewegungsanalyse gemacht werden kann. Diese wird natürlich danach, das ist ganz klar, selbstverständlich gelöscht. Das ist von vornherein klar gewesen. Kein Pädagoge würde eine Aufnahme von einer Schülerin oder von einem Schüler machen, wenn die Person es nicht möchte. Ich habe vorhin auch klipp und klar gesagt, dass wir, da wir hier am Anfang des Verfahrens stehen, für die Lösung, die in NRW gefunden wurde, total offen sind. Wenn die Schülerin und der Schüler damit nicht einverstanden ist, dann soll es diese Aufnahme nicht geben. Deswegen ergibt diese Zuspitzung, die Sie hier vortragen, in meinen Augen überhaupt keinen Sinn. Keiner wird gegen seinen Willen gefilmt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Wissen Sie, Herr Balasus, manchmal ist das so, wenn Regierungen zu lange im Amt sind: Dann fangen sie irgendwann an, Sachen aufzuschreiben, die fernab von jeder Realität sind. (Beifall SPD und SSW) Das könnte jetzt so ein Fall sein. Wenn in der Vorlage ausdrücklich steht, die Schulen dürfen auch bei Nichtzustimmung filmen, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) dann meint das ja eben nicht, die Schulen fragen und filmen bei Zustimmung, sondern es meint, die dürfen auch bei Nichtzustimmung filmen. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Im Sport- oder Schwimmunterricht finde ich das noch dramatischer, deswegen bleibe ich mal im Deutschunterricht, der mir näher liegt, weil ich da selber aktiv war. Wenn ich Rhetorik unterrichte und eine Rede gehalten wird, wäre es natürlich schön, wenn ich das filmen und hinterher analysieren kann. Aber natürlich funktioniert das nicht, wenn die Schülerin oder der Schüler sagt, sie beziehungsweise er will nicht gefilmt werden, und ich filme trotzdem. Das geht doch schief, so funktioniert doch Pädagogik nicht. Ich hoffe, da sind wir uns einig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Im nordrhein-westfälischen Schulgesetz finden Sie den Satz, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht nur mit ihrer Einwilligung gefilmt werden dürfen. So hätte man das ja auch in unserem Entwurf schreiben können. Vielleicht kommt das ja mit dabei raus. Momentan steht das da ausdrücklich nicht drin. Das ist umso dramatischer, als wir Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben, die bisher per Avatar wegen einer Krebserkrankung am Unterricht teilgenommen haben und denen das verwehrt wird, weil ein Schüler aus der Klasse widersprochen hat, dass der Avatar da sitzt. Ergebnis: Dieses Kind kann nicht mehr beschult werden. Nun kommen Sie und sagen: Gegen den Willen aller Beteiligten können wir aber im Unterricht doch filmen. – Das geht so nicht, meine Damen und Herren. Ein gutes Ziel macht noch kein gutes Gesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
