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Oliver Brandt

GRÜNE 26.08.2026 Sitzungen 20/123

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wegstreckenentschädigung ist in diesem Hause kein neues. Ich habe nachgeschaut: Am 14. Dezember 2022, also vor knapp vier Jahren, haben wir dazu schon eine Debatte geführt. Meine Aussage von damals gilt auch heute: „Grundsätzlich sollten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für jeden Kilometer, den sie in ihrem eigenen Pkw für dienstliche Zwecke fahren, vollständig entschädigt werden.“ (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut!) Allerdings – das haben wir auch schon vom Kollegen Plambeck gehört – haben sich seitdem natürlich auch die haushalterischen Voraussetzungen etwas geändert. (Oliver Brandt) (Annabell Krämer [FDP]: Hä? Was hat das denn damit zu tun?) Ich möchte jedenfalls an dieser Stelle allen Landesbediensteten für ihren täglichen Einsatz danken, egal ob mit eigenem Pkw oder ohne. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU]) Gehen wir noch einmal zurück in das Jahr 2022. Zu Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine hat die Landesregierung sehr schnell reagiert und die Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten von Landesbediensteten mit dem eigenen Pkw um zehn Cent angehoben – als eines von nur vier Bundesländern. Diese Maßnahme war auf ein Jahr befristet, auf das Jahr 2022, und dies war in der Rückschau gerechtfertigt, denn die Spritpreise haben sich in der Folgezeit wieder dem Vorkrisenniveau angenähert. Nun allerdings haben wir erneut stark steigende Kraftstoffpreise, wieder ausgelöst durch einen internationalen Konflikt, diesmal der Angriff der USA und Israels auf den Iran, der zu Verwerfungen an den internationalen Rohstoffmärkten geführt hat. Gleichzeitig – das muss man auch sagen – haben Mineralölkonzerne diese Situation ausgenutzt, um ihre Profite auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Wie sich die Situation weiterentwickelt und ob es zu einem Rückgang der Kraftstoffpreise wie nach 2022 kommt, ist derzeit nicht absehbar. Daher schlägt die Opposition nun eine Entfristung der Regelung von 2022 vor. Ich habe für das Anliegen grundsätzlich Verständnis. Wir als Gesetzgeber müssen allerdings nicht nur die berechtigten Interessen unserer Landesbediensteten im Blick haben, sondern auch auf die aktuell schwierige Haushaltslage schauen, da bin ich mir mit dem Kollegen Plambeck völlig einig. Zur Wahrheit gehört auch, dass Schleswig-Holstein zum einen den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes folgt, also ebenso wie einige andere Bundesländer auch in gleicher Höhe wie der Bund entschädigt. Mit unserer derzeitigen Regelung liegen wir im Länderranking in etwa im Mittelfeld. Der Kollege Dirschauer hat natürlich jetzt das Topranking genannt, aber wir sind natürlich auch nicht das finanzstärkste Bundesland, das muss man dazusagen. Mit der jetzt von der Opposition vorgeschlagenen Erhöhung würden wir uns in der Tat auf Platz eins im Ländervergleich setzen und sowohl bei der normalen Entschädigung als auch bei Fahrten mit besonderen dienstlichen Interessen die absolut höchste Entschädigung zahlen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Irgendwo müssen wir ja spitze sein!) Auch in anderen Ländern sorgt die extrem angespannte Haushaltslage dafür, dass trotz der steigenden Kraftstoffpreise bei der Wegstreckenentschädigung derzeit noch nicht reagiert wurde. Mir ist da jedenfalls nichts bekannt. Wir werden uns mit dem Gesetzentwurf weiter im Finanzausschuss auseinandersetzen. Dazu gehört auch, dass wir noch einmal darüber sprechen, ob eventuell ein einheitlicher Satz für die Wegstreckenentschädigung gerechtfertigt ist, der deutlich bürokratieärmer wäre. (Beate Raudies [SPD]: Ja, dann mal los!) Über allem steht: Die Entscheidung muss am Ende im Rahmen der Haushaltsberatung getroffen werden. Es ist heute schon viel von Prioritätensetzungen gesprochen worden, und dann muss auch klar sein, wenn wir so eine Maßnahme zusätzlich finanzieren wollen, wo an anderer Stelle gespart wird. Was die Kosten angeht, hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dirschauer bereits eine Hausnummer genannt. Die Umsetzung des vorliegenden Vorschlags würde etwa 666.000 Euro jährlich kosten. Ich sage es noch einmal: Ob wir dies angesichts der herausfordernden Haushaltslage umsetzen können, werden die weiteren Beratungen zeigen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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