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Malte Krüger

GRÜNE 26.08.2026 Sitzungen 20/123

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jedes Kind soll mit guten Voraussetzungen in die Schule starten können. Wir wissen aber auch: Die Voraussetzungen, mit denen Kinder heute eingeschult werden, sind sehr unterschiedlich, und insbesondere sprachliche Schwierigkeiten können den gesamten weiteren Bildungsweg beeinflussen. Deshalb ist für mich entscheidend, dass wir nicht erst am ersten Schultag feststellen dürfen, welche Unterstützung ein Kind eigentlich schon viel früher gebraucht hätte. Genau darum geht es jetzt beim Entwicklungsfokus Viereinhalb, kurz: EVi. Als wir uns in dieser Legislatur hier im Landtag mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule beschäftigt haben, und das haben wir oft getan, formulierten wir als Chefkoalition einen klaren Auftrag: Wir wollen früher und systematischer auf die Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe unserer Kinder schauen. Damals haben wir auch ganz bewusst gesagt, dass wir dabei nicht einfach ein Modell aus einer Großstadt kopieren und dem Land überstülpen wollen, denn Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Wir haben nicht nur Flensburg, Kiel und Lübeck, sondern wir haben auch Wewelsfleth, Bönebüttel und Pellworm. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) (Malte Krüger) Deshalb mussten wir ein Verfahren entwickeln, das zu Schleswig-Holstein passt, und daraus ist EVi entstanden. Inzwischen wird dieses Verfahren erprobt und schrittweise ausgeweitet. Mit dem heute vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir nun die rechtlichen Voraussetzungen, dass EVi landesweit verbindlich werden kann. Das ist richtig gut und ein Erfolg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein, denn EVi folgt dem einfachen Grundsatz: Nicht Defizite einfach nur feststellen und dann abheften, sondern Unterstützungsbedarfe erkennen und anschließend Unterstützung anbieten; fördern durch zusätzliche Maßnahmen bei Kindern mit Bedarfen. Etwa eineinhalb Jahre vor der Einschulung wird deshalb künftig geschaut: Ist die Sprachentwicklung altersgemäß? Entspricht der Sprachstand dem, was prognostiziert ist? Besteht deshalb vielleicht ein Unterstützungsbedarf? Dabei beginnen wir – ehrlich gesagt – nicht bei null. Denn die Fachkräfte in unseren Kitas kennen die Kinder, sie begleiten ihre Entwicklung bereits jetzt schon über Jahre, und sie beobachten auch die sprachlichen Fähigkeiten im Alltag. Diese Perspektive soll in die Einschätzung der Grundschulen einfließen. Wenn ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, dann bleibt es eben nicht bei dieser Feststellung, sondern es folgt eine gezielte Sprachförderung noch vor dem Schuleintritt. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Denn ein Screening alleine bereitet noch kein Kind besser auf die Schule vor. Entscheidend ist, was danach passiert, was an Förderung stattfindet. Wir wollen Kindern die Zeit geben, Sprache weiterzuentwickeln, Unsicherheiten aufzuholen, sich auf Schule vorzubereiten, und wir wollen, dass diese Unterstützung alle Kinder erreicht. Deshalb ist die Sprachstandsfeststellung verbindlich. Auch die Kinder, die keine Kita besuchen, dürfen natürlich nicht durch das Raster fallen. Das betrifft insbesondere – dazu haben wir ja Daten – Kinder mit Migrationshintergrund. Gerade sie wollen wir im Blick behalten, und da wollen wir auch diese Sprachstandsfeststellung machen. Gerade wenn wir über Bildungsgerechtigkeit sprechen, ist das doch relevant. Wir müssen auch diese Kinder erreichen. Natürlich bedeutet ein solches Verfahren zusätzliche Arbeit für Kitas und Grundschulen. Deshalb gehört zur Ehrlichkeit: Wer zusätzliche Aufgaben schafft, muss zusätzliche Ressourcen bereitstellen, (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist das!) und wir brauchen insbesondere für die anschließende Sprachförderung zusätzliche Stellen. Das lohnt sich aber. Das ist eine Investition, die wir brauchen. Wir warten nämlich nicht, bis ein Kind in der 1. oder 2. Klasse Schwierigkeiten bekommt, sondern wir schauen früher hin und fördern bei Bedarf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sorgen auch dafür, dass Kitas und Grundschulen beim Übergang enger zusammenarbeiten. Unser Ziel ist nicht, dass alle Kinder mit viereinhalb Jahren das Gleiche können. Das steht auch nicht in unserer Macht. Unser Ziel ist, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht, um erfolgreich in die Schule starten zu können. Wir haben hier im Landtag 2023 den ersten politischen Auftrag dafür gegeben. Danach wurde am Konzept gearbeitet, und es wurde Schritt für Schritt weiterentwickelt. Wir wollen jetzt die gesetzliche Grundlage für die landesweite Einführung schaffen. Ich denke, das ist ein echter Erfolg, und deswegen bin ich auch sehr gespannt auf die Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben heute aber nicht nur eine Debatte zu EVi, sondern wir haben noch ein paar Themen mehr. Bezüglich der Debatte um die Bildaufnahmen von Schüler_innen im Sportunterricht halten es ich und meine Fraktion nicht für angebracht, dies ohne Einwilligung der Eltern oder der Schüler_innen zu tun. Wir gehen daher davon aus, dass wir uns das in der parlamentarischen Debatte noch einmal sehr genau anschauen. Wir werden uns die Argumente noch einmal angucken und da eine Regelung machen, die das repräsentiert. Zu der anderen gesetzlichen Veränderung: Wir haben in dem vergangenen Jahr hier intensive Debatten über die Nutzung von Smartphones und Tablets im Unterricht geführt. Meine Position ist, ehrlich gesagt, die ganze Zeit über gleich geblieben. In den allermeisten Schulen gibt es Regelungen zu diesem Thema. Für die Schulen, die nichts haben sollten, wird mit dieser Regelung Klarheit verschafft. Das ist etwas Positives. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Malte Krüger) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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