Birte Pauls
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vergangenen Sonntag haben wir im Sankt-Petri-Dom zu Schleswig einen ökumenischen Gottesdienst aus Anlass unseres Landesgeburtstages gefeiert. Neben den verschiedenen Religionen haben auch unsere Minderheiten – die dänische Minderheit, Christian war dabei, der Landesverband der Sinti und Roma, die friesische Volksgruppe und natürlich auch die Sprechergruppe des Niederdeutschen – den Gottesdienst in ihren jeweiligen Sprachen mitgestaltet. Das war sehr beeindruckend und hat uns allen erneut vor Augen geführt, wie reich unser Land an kultureller Vielfalt ist. Eine Vielfalt, die es zu erhalten gilt. Der jüngste Angriff der AfD auf die Befreiung des SSW von der Fünfprozenthürde hat uns allen wieder einmal sehr deutlich gezeigt, dass es auch gilt, sie vor politischen Einflüssen zu schützen, die es mit unserer kulturellen Vielfalt in unserem Land gar nicht gut meinen. (Birte Pauls) (Beifall SPD, SSW, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das Plattdeutsche ist in Artikel 13 Absatz 2 unserer Landesverfassung als Sprach- und Kulturgut verankert. Das ist auch gut und richtig so. Ausruhen dürfen wir uns darauf aber wirklich nicht. Ich danke der Landesregierung, aber auch allen Institutionen aus der Sprechergruppe, die intensiv für den Bericht zur Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch zugearbeitet haben. – Da dürft ihr auch klatschen. (Demonstrativer Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Zuruf SPD) Die aufgeführten Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung des Plattdeutschen, die die Landesregierung mir in meiner Kleinen Anfrage vom März 2026 und auch in dem jetzt vorgelegten Bericht darstellt, sind alle hilfreich und gut. Sie fußen zum großen Teil auf dem Handlungsplan Sprachenpolitik, den die damalige Beauftragte für Minderheiten, Niederdeutsch und Grenzland, Renate Schnack, initiiert und während der Küstenkoalition auf den Weg gebracht hat. Damit sind ganz entscheidende Maßstäbe und gute Grundlagen für eine moderne Sprachenpolitik gesetzt worden. Damals – die einen oder anderen werden sich noch daran erinnern –, als die Modellschulen Niederdeutsch eingeführt worden sind, wurde die Frage gestellt: Haben wir denn keine anderen Probleme? – Heute, zwölf Jahre später, wird der damalige Beschluss auch in dem vorgelegten Bericht als Erfolgsmodell gefeiert. Ich finde es gut, dass wir uns im Landtag über die Parteigrenzen hinweg eigentlich immer einig sind, wenn es um den Schutz und die Weiterentwicklung unserer Minderheiten‑ und Regionalsprachen geht. Deshalb würde ich mir auch sehr wünschen, dass wir auch hier nicht im Status quo verharren, so wie der Antrag von CDU und Grünen es vorschlägt. Lassen Sie uns erneut mutig sein, wenn es darum geht, unsere Sprachenvielfalt zu stärken. Das Land Brandenburg hat es uns bereits vorgemacht: Im Jahre 2024 hat es ein Niederdeutsch-Gesetz auf den Weg gebracht. Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden. In dem Gesetz und auch in dem Vorschlag der Sprechergruppe zu einem möglichen Gesetz in Schleswig-Holstein sind klare Verbindlichkeiten und Zuständigkeiten auf allen Ebenen geregelt. Das fehlt jetzt tatsächlich. Auch bräuchte es eine zentrale Instanz, wie zum Beispiel ein Kompetenzzentrum Niederdeutsch, um Aufgaben zu bündeln, die jetzt eher zufällig und vor allen Dingen ehrenamtlich geleistet werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen verpflichtet. Das Plattdeutsche steht weiter unter Druck. Sprachen müssen gesprochen werden, damit sie weiterleben können. Der Bericht macht deutlich, dass der aktive Sprachgebrauch meist nur im privaten Umfeld erfolgt, die Gelegenheiten des Sprechens im öffentlichen Raum tatsächlich abnehmen. Die letzte Studie aus dem Jahr 2016 stellt zwar fest, dass sich die Zahl aktiver Sprecherinnen und Sprecher zu dem Zeitpunkt stabilisiert hatte. Weiter heißt es, dass eine neue Studie in Vorbereitung sei. Da würden wir natürlich gerne wissen, wann diese Studie kommt. Denn so, sagt der aktuelle Bericht, wissen wir eigentlich gar nicht, wie sich die Sprachkenntnisse in den letzten zehn Jahren entwickelt haben. Der Bericht macht außerdem deutlich, dass das Wissen um die bisherigen Regelungen sowohl auf Behördenseite als auch bei den Sprechergruppen sehr begrenzt ist. Das Fehlen von klar geregelten pragmatischen Verfahren und Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang sowie ein Mangel an Ressourcen wurden als hinderlich für die Umsetzung der Regelungen benannt. Schon deshalb wäre eine klare gesetzliche Regelung der Zuständigkeiten hilfreich und sinnvoll, genau wie wir es eben auch beim Friesisch-Gesetz gemacht haben. Auch da hat es geholfen, dass wir die ganzen Zuständigkeiten geregelt haben. (Beifall SPD) Deshalb bitte ich darum, diese Anträge in den Ausschuss zu überweisen. Da können wir dann intensiv darüber diskutieren und uns am besten auch mit der Sprechergruppe austauschen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
