Annabell Krämer
Wir müssen ja heute alle pünktlich sein. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Frauen genauso leistungsfähig, genauso qualifiziert und natürlich genauso geeignet sind für Führungspositionen wie Männer. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) 2026 sollte daran keiner mehr Zweifel haben. Trotzdem sehen wir in der Realität noch immer ein anderes Bild. Frauen unterbrechen ihre berufliche Laufbahn noch immer viel häufiger und natürlich auch viel länger, wenn Kinder geboren werden. Diese Unterbrechungen – das wissen wir alle – bleiben natürlich nicht folgenlos. Deshalb halte ich es für richtig, dass der Staat dort, wo wirklich strukturelle Nachteile entstehen, bis zu einem gewissen Grad kompensierend eingreift. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Das ist übrigens verfassungsrechtlicher Auftrag. Aber genauso wichtig für uns ist: Am Ende muss die Qualifikation entscheiden. Gleichstellung darf nicht bedeuten, dass jemand allein aufgrund seines Geschlechts bevorzugt wird. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Der Gesetzentwurf enthält diverse Neuerungen; auf einige möchte ich jetzt konkret eingehen. Für eine Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sehe ich keinen Bedarf. Es gibt bereits Widerspruchs- beziehungsweise Beanstandungsrechte und Beteiligungsrechte. Eine Erweiterung würde erhebliche finanzielle Ressourcen verbrauchen und – machen wir uns nichts vor – erhebliche neue Bürokratie für unsere ohnehin schon stark überlasteten Verwaltungsgerichte schaffen. Da freue ich mich, dass die Kollegin von der CDU nickt. Auch dass Gemeinden ab einer Größe von 15.000 Einwohnern nun zusätzlich eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellen müssen, halte ich für nicht notwendig. Seien wir mal ganz ehrlich, und das ist ja ein gutes Zeichen: In vielen Kommunen sind die Gleichstellungsbeauftragten bereits heute nicht ausgelastet. Wir sollten uns eine grundsätzliche Frage stellen: Wenn Gleichstellung wirklich unser Ziel ist, warum sehen wir die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen vor? Wir sollten zumindest prüfen, ob nicht auch Männer diese Aufgabe übernehmen können, zumindest in den Bereichen, in denen Männer bereits heute deutlich unterrepräsentiert sind. Ich denke an Grundschulen, Kitas, Pflegebereich, Krankenhäuser. Die Vereinbarung von Familie und Beruf ist ein wichtiger Punkt, bei dem man nachsteuern kann und muss. Insofern teilen wir den Handlungsbedarf, den die Ministerin in diesem Bereich sieht. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen selbstverständlich auch in Teilzeit zur Verfügung stehen. (Beifall FDP) Aber auch hier müssen wir ehrlich sein: Nicht jede Führungsaufgabe lässt sich beliebig aufteilen. Führung – das wissen wir – bedeutet Verantwortung. Führung bedeutet Erreichbarkeit, Entscheidung und Verlässlichkeit. Deshalb muss man bei Führung genau hinschauen, wo Teilzeit funktioniert und wo es organisatorisch an Grenzen stößt. Vor allem darf die Politik nicht den Fehler machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf allein über das Recht ändern zu wollen. Frau Ministerin Touré, es wäre Ihre Aufgabe, die Probleme im Kitabereich abzustellen, denn diese führen wirklich zu einer Benachteiligung insbesondere von Frauen im Arbeitsleben. Verlässlich geöffnete Kitas wären wesentlich, damit Frauen wirklich Familie und Beruf in Einklang bringen könnten. Wenn regelmäßig die Kinderbetreuung nur eingeschränkt stattfindet, dann ist ein Elternteil automatisch in der Teilzeitfalle gefangen, und das betrifft doch wohl überwiegend Frauen. Hier könnten wir endlich handeln. (Annabell Krämer) Ein Gleichstellungsgesetz kann für den öffentlichen Dienst festlegen, dass Teilzeit möglich sein soll. Es kann festlegen, dass Familienzeiten nicht zum Nachteil werden dürfen. Es kann aber keine fehlenden Kitaplätze ersetzen und auch keine Kitaschließtage verhindern. Wer Frauen wirklich bessere berufliche Chancen eröffnen will, muss für eine funktionierende Infrastruktur sorgen. Zumindest einen Punkt im Gesetzentwurf möchte ich ausdrücklich unterstützen, nämlich den besseren Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Hier gibt es keine Relativierung. Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. (Beifall ganzes Haus) Der Gesetzentwurf stellt klar, dass sexuelle Belästigung eine Verletzung dienstlicher Pflichten darstellt und entsprechende arbeits‑, personal- und natürlich disziplinarrechtliche Konsequenzen hat. Das finden wir richtig. (Beifall FDP und Beate Raudies [FDP]) Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten wollen Gleichstellung nicht als Symbolpolitik, sondern als echte Chancengleichheit. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren genau prüfen und dort unterstützen, wo er echte Chancen verbessert. Das ist in einigen Punkten der Fall. Aber ebenso deutlich werden wir widersprechen, wo erhebliche neue Bürokratie geschaffen wird. Ich habe Ihnen gezeigt, wo wir das sehen. Insofern freue ich mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
