landtag.ltsh.de ↗

Beate Raudies

SPD 26.08.2026 Sitzungen 20/123

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe ja in meiner Rede die Hypothese aufgestellt, dass Beamtinnen und Beamte oder Bedienstete, Beschäftigte des Landes dann sagen, sie verzichteten möglicherweise auf den Einsatz des eigenen Fahrzeugs, und dass dann dienstliche Handlungen, dienstliche Überprüfungen, Verwaltungsakte, Verwaltungsverfahren nicht so durchgeführt werden, wie sie durchgeführt werden müssten. Das mag jetzt vielleicht ein bisschen kleinteilig klingen, aber sind Sie dann bereit, dieses Risiko einzugehen? Oder halten Sie das für überzogen? – Verstehe ich es richtig, dass Sie davon ausgehen, dass die Beamtinnen und Beamten oder Tarifbeschäftigten Dienstgeschäfte nicht mehr durchführen, weil sie nicht ihr eigenes Fahrzeug benutzen wollen? Habe ich das so richtig verstanden? – Ja. – Das habe ich bei meinen vielen Besuchen bei den Finanzämtern bislang nicht gehört. Ich bin ja in gutem Kontakt mit den Beschäftigten bei mir in den Ämtern, die das Anliegen, die Wegstreckenentschädigung zu erhöhen, immer wieder an mich herantragen. Aber nicht einer hat mir gesagt: Deswegen verzichten wir auch darauf, das eine oder andere zu erledigen. – Deswegen habe ich nicht die Sorge, dass das passiert. Das ändert natürlich nichts daran, dass wir den Antrag ordentlich betrachten und abwägen wollen und der Landtag am Ende eine Beschlussfassung vornehmen wird. Ich komme noch einmal darauf zurück, was meine Vorgängerin 2022 gesagt hat: Sie hat darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Verstetigung der Krisensätze mit erheblichen strukturellen Mehrkosten verbunden wäre. Gleichzeitig wurde damals bereits – es ist mir wichtig, das hier anzuführen, weil das noch nicht genannt wurde – die Frage aufgeworfen, ob die Unterscheidung zwischen kleiner und großer Wegstreckenentschädigung angesichts des damit verbundenen Verwaltungsaufwands noch zeitgemäß ist. Man muss sich vor Augen halten, dass das kein Automatismus ist. Klein oder groß, es ist immer eine Einzelfallentscheidung, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gesondert getroffen wird und sich immer auf das spezielle Dienstgeschäft bezieht. Das muss geprüft und festgestellt werden. Diesen Punkt bitte ich mit zu bedenken, wenn es in die Beratung geht. Ich weiß, dass Sie auch diese Frage damals im Finanzausschuss ausführlich beraten haben. Diese Punkte müssen wir meines Erachtens in der weiteren Befassung des Gesetzentwurfs zusammenbringen: eine faire Entschädigung für dienstlich veranlasste Fahrten, eine möglichst einfache und bürokratiearme Regelung für die Verwaltung, wenn wir darangehen, und eine dauerhafte Belastung des Landeshaushalts dort, wo sie finanziell vertretbar ist. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Alle Reden von Beate Raudies Protokoll ↗