Beate Raudies
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiche jetzt von meinem vorbereiteten Redetext ab, weil die Beiträge der beiden Kollegen aus der Koalition mich doch dazu bringen, darauf etwas weiter einzugehen. Es ist richtig, der Kollege Brandt hat darauf hingewiesen: Im Dezember 2022 haben wir hier einen ähnlichen Gesetzentwurf diskutiert. Den Vorschlag – die Entfristung dieser Reisekosten – hatte die Koalition damals schon in der Debatte nicht gutgeheißen, weil die Spritpreise gerade wieder gesunken waren. (Beate Raudies) (Heiterkeit Serpil Midyatli [SPD]) – Ja, wir haben ja gesehen, wie weit die gesunken sind. Das war im Dezember 2022. Trotzdem haben wir den in den Ausschuss überwiesen, haben eine schriftliche und eine mündliche Anhörung dazu gemacht, in der ausdrücklich auch die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen von den Anzuhörenden bewertet wurden, als da sind: die Vereinfachung beziehungsweise Zusammenführung mit dem einheitlichen Reisekostensatz, ob es einen Vorrang gibt für die ÖPNV-Nutzung oder ob wir eigene Sätze zum Beispiel für die Nutzung von Fahrrädern einführen. Das ist alles besprochen und alles gutgeheißen worden in der Anhörung. Danach Stillschweigen im Finanzausschuss, ohne Aussprache Ablehnung des Gesetzentwurfes der Opposition durch die Koalitionsfraktionen. Fertig war das, beerdigt, zu Ende, am 23. November 2023 hier durch den Landtag abgelehnt. Jetzt ist die Ausrede – Entschuldigung, liebe Kolleginnen und Kollegen –: Das kostet Geld. – Ja, es kostet Geld, wenn Menschen für uns arbeiten und dafür ihre Zeit aufbringen, (Beifall SPD, FDP und SSW) in diesem Fall auch noch ein eigenes Auto mitbringen. Denn eins steht ja, glaube ich, nicht zur Debatte: Die Kosten, die das Land hätte, wenn alles mit einem Dienst-Kfz erledigt werden würde, wären ja wohl ungleich höher, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das steht ja wohl nicht infrage. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Derweil gibt es sogar schon Arbeitsgerichtsurteile aus der freien Wirtschaft, die Arbeitgeber dazu verdonnern, Zwischenübernachtungen oder Pkw-Nutzung als Reisekosten zu akzeptieren, weil die Bahn mittlerweile als allgemein unzuverlässig gilt. So viel zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch in Schleswig-Holstein ist das aus eigenem Erleben eine häufige Feststellung, dass es unzuverlässig ist. Das kann man allen Ernstes den Beschäftigten eigentlich nicht raten, wenn ich das einmal sagen darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ausdrücklich unterstreichen: Auch für uns als SPD-Fraktion gilt, wenn Beschäftigte ihre privaten Kraftfahrzeuge einsetzen, um dienstliche, dem Gemeinwohl, dem Staat dienende Aufgaben zu erfüllen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine angemessene Entschädigung gewährt wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der Dienstherr darf nicht erwarten, dass die Beschäftigten einfach einen Teil der bei der Dienstausübung entstehenden Kosten selbst tragen, denn weder aus dem Arbeitsrecht noch aus dem Beamtenrecht lässt sich ohne Weiteres eine Pflicht der Beschäftigten ableiten, zur Erledigung ihrer Dienstgeschäfte eigene Kraftfahrzeuge einzusetzen. Unzureichende Entschädigungen könnten also künftig dazu führen oder führen vielleicht auch bei einzelnen Beschäftigten schon dazu, dass die entsprechende Bereitschaft zur Nutzung des Kfz sinkt und dass damit die Aufgabenerfüllung leidet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Davon betroffen könnten zum Beispiel Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung, Umweltplanung sein, der Gesundheitsschutz, Lebensmittelüberwachung, meine Betriebsprüfungen, das Veterinärwesen, Familienhilfen, soziale Betreuung sowie Aufgaben im Bereich der Polizei, der Justiz bis hin zu Gerichtsverfahren. Ach ja, und was ist denn eigentlich mit den Fortbildungen? Bringt man da jetzt auch Geld mit, wenn man sich im Auftrag des Arbeitgebers schlaumacht, um dann auf dem Stand der Dinge, handlungsfähig und entscheidungsfähig zu sein? (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann das nicht funktionieren. Ein handlungsfähiger Staat braucht qualifiziertes Personal und einen starken Nachwuchs. Seit Jahren sprechen wir in diesem Haus über die Arbeitsbedingungen für den öffentlichen Dienst. Seit Jahren doktern Sie am System herum und verschieben das von einem Ende auf das andere. Auch mit dem neuen Besoldungsgesetz wird das nicht besser. Wir haben viele Möglichkeiten für unsere Beschäftigten, anständige Bedingungen auf der Höhe der Zeit zu schaffen. Das hier wäre eine. Wenn Ihnen noch ein Argument fehlt: Für uns als Arbeitgeber ist es auch, aber nicht nur finanziell von Vorteil, wenn die Beschäftigten ihre Privatfahrzeuge nutzen. Aber draufzahlen, da bin ich bei den Vorrednern, sollten sie auf gar keinen Fall. (Beifall SPD, FDP und SSW)
