Martin Balasus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle – als Eltern, als Politiker – wollen, dass unsere Kinder erfolgreich lernen, dass sie Freude an der Schule haben und dass sie das mitnehmen, was sie für ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben brauchen. Aber – das wissen wir alle – auf diesem Weg gibt es so manches Hindernis, zum Beispiel mangelnde sprachliche Fähigkeiten oder überbordender Medienkonsum. Beide wollen wir nun ein für allemal aus dem Weg räumen. – Nun gut, in der Bildungspolitik gelingt selten etwas ein für allemal, das gehört zur Wahrheit dazu, aber mit diesen beiden Gesetzen schaffen wir klare Regeln, wir schaffen frühe Hilfen und deutlich bessere Bedingungen für erfolgreiches Lernen in der Schule. Beginnen wir bei den Jüngsten. Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Wer bei der Einschulung kaum Deutsch spricht, muss in der 1. Klasse die Sprache lernen und gleichzeitig dem Unterricht folgen. Das ist, als sollte man beim Wettrennen laufen und sich dabei erst die Schuhe zubinden. Deshalb setzen wir mit EVi, dem Entwicklungsfokus Viereinhalb, früh an, nämlich rund anderthalb Jahre vor Schulbeginn. Künftig wird bei allen Kindern eines Jahrgangs verbindlich festgestellt, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. „Alle Kinder“ heißt ausdrücklich auch die rund zehn Prozent, die keine Kita besuchen. Kein Kind darf bei uns durchs Raster fallen. Entscheidend ist aber nicht das Testen, entscheidend ist natürlich das Tun. Wo also ein erheblicher Unterstützungsbedarf festgestellt wird, folgt eine verbindliche und intensive Sprachförderung in Verantwortung der Grundschule, und zwar möglichst dort, wo das Kind sich am meisten aufhält, wo man sich kennt, wo man eine vertraute Umgebung hat. Das ist in der Regel die Kita. Deren pädagogische Einschätzung wird einbezogen. So verbinden wir zum Wohle des Kindes die Erfahrung der Kita und die Verantwortung der Schule miteinander. Verbindlichkeit ist dabei keine Härte. Verbindlichkeit sorgt für Fairness. Sprachförderung darf weder vom Zufall noch von der Hartnäckigkeit einzelner Eltern abhängen. Wo Hilfe notwendig ist, muss sie auch ankommen, gerade weil Herkunft und soziales Umfeld nach wie vor in Deutschland den Bildungserfolg zu stark prägen. EVi schafft hier mehr Chancengerechtigkeit, und das Ganze nicht nur auf dem Papier, sondern ganz praktisch im Alltag der Kinder, im Alltag der Familien. Die erste landesweit verbindliche Sprachstandsfeststellung – die Ministerin sagte es eben – erfolgt im Frühjahr 2028 für die Kinder, die im Schuljahr 2029 eingeschult werden. Keine Sorge, das ist keine Etikettierung von Kindern, es ist vielmehr ein Versprechen an sie, ein Versprechen, das so aussehen könnte: Wir sehen dich, wir unterstützen dich, und wir sorgen dafür, (Martin Balasus) dass du vom ersten Schultag an mitreden, mitlernen und dazugehören kannst! (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer sich Sorgen um den Datenschutz oder um Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern macht, dem kann ich nur ein oder zwei Dinge sagen: Das erste ist, wir befinden uns hier ganz am Anfang des parlamentarischen Verfahrens, und wenn am Ende so etwas wie die Lösung aus Nordrhein-Westfalen steht, dann sind wir absolut zufrieden. (Vereinzelter Beifall CDU) Das zweite Hindernis begegnet uns nicht vor der Schule, sondern es begegnet uns tagtäglich mittendrin in der Schule: Ich spreche vom Smartphone. Fast zehn Jahre lang war ich im Schuldienst, und ich kenne mich – sage ich jetzt einmal aus praktischer Erfahrung heraus – recht gut mit den Missbrauchsmöglichkeiten eines Smartphones im Unterricht aus, auch wenn meine Erfahrungen schon ein paar Jahre alt ist. Aber es ist so: Wenn ein Gerät vibriert, dann geht nicht nur automatisch der Bildschirm an, sondern es geht auch automatisch meistens die Aufmerksamkeit der ganzen Klasse aus. Ab dem 1. August 2027 gilt deshalb bis einschließlich Klasse 9: grundsätzlich keine private Nutzung digitaler Endgeräte während der Schulzeit. Das bedeutet: nicht konsumieren, kommentieren und zocken, sondern konzentrieren, kommunizieren und die Schule rocken. (Vereinzelter Beifall und Heiterkeit CDU) – Ich arbeite noch an den Reimen. Dabei verteufeln wir das Digitale nicht. Der von der Lehrkraft gesteuerte Einsatz im Unterricht bleibt möglich, ebenso ganz selbstverständlich die Nutzung im Notfall. Ab Klasse 10 können Schulen altersgerechte Regeln treffen. Medienkompetenz und Nutzungsbegrenzung sind keine Gegensätze. Im Gegenteil, wer lernen soll, digitale Medien bewusst einzusetzen, braucht auch Zeiten, in denen sie bewusst ausgeschaltet bleiben. (Beate Raudies [SPD]: Aber nicht erst in Klasse 10!) Smartphones können ablenken, Cybermobbing erleichtern und den Zugang zu Gewaltvideos, zu Pornografie, Hass, Hetze und Falschinformationen öffnen – können, nicht müssen. Schule muss deshalb Lernort, sozialer Ort und Schutzraum zugleich sein. Kinder brauchen Pausen, in denen sie miteinander reden, miteinander toben und so weiter, in denen sie sich bewegen oder auch in der Pause ganz einfach mal wirklich Pause machen, um einmal einen Augenblick Ruhe zu genießen, auch vom Klassenchat und so weiter. Das alles sollte in der Schule selbstverständlich sein – das ist es inzwischen schon, und jetzt wird es noch verbindlicher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Gesetze folgen demselben Grundsatz. Wir schauen nicht weg, wenn Entwicklungschancen gefährdet sind. Wir greifen früh ein, setzen verbindliche Regeln und geben Kindern das, was sie zum Lernen brauchen: Sprache, Konzentration und echtes Miteinander. EVi sorgt dafür, dass Kinder ihre Stimme finden. Die Handyregelung sorgt dafür, dass diese Stimme auf dem Schulhof auch gehört wird. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
