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Eka von Kalben

26.08.2026 Sitzungen 20/123

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Dr. Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zunächst grundlegend festhalten: Ich habe Verständnis für das Anliegen, das hinter diesem Gesetzentwurf steht. Wer das private Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzt, übernimmt damit Kosten und Aufwand, die unmittelbar durch die dienstliche Tätigkeit entstehen. Es ist ja ausführlich auch schon so benannt worden. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sind der Umstieg auf das Fahrrad und der öffentliche Nahverkehr dabei mitunter leider keine praktikable Alternative. Das gilt insbesondere für Außendienste, für Dienststellen im ländlichen Raum. Insoweit stimme ich der Abgeordneten Raudies natürlich uneingeschränkt zu. Ebenso klar ist, dass die Kosten rund um die Nutzung des Autos in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind, insbesondere für diejenigen, die weiterhin auf einen Verbrenner angewiesen sind. Der Preissprung von 2022 war leider keine kurze Episode. Benzin und Diesel sind bis heute teurer als vor der Energiekrise. Mit Blick auf die aktuelle weltpolitische Lage stellt sich mir inzwischen die Frage, ob wir nicht längst in einem neuen Normal der Kraftstoffpreise angekommen sind. Entlastend wirkt aber immerhin, dass der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch pro Kilometer in den letzten Jahren deutlich gesunken ist und EFahrzeuge noch einmal günstiger fahren. Trotzdem ist die Frage, ob die derzeitige Wegstreckenentschädigung noch zeitgemäß ist, natürlich nachvollziehbar – 2022 und auch heute. Gleichzeitig müssen wir in dieser Debatte, wie eigentlich bei jedem Thema, das wir hier im Landtag diskutieren, zwei Dinge zusammenbringen: Ist das eine fachlich angemessene Antwort auf die Fragestellung? Ich halte es für redlich, seriös und auch verantwortungsvoll, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes danebenzustellen. Meine Damen und Herren, die derzeit geltenden Regelungen beruhen aufgrund eines Anwendungsverweises in § 84 des Landesbeamtengesetzes auf dem Bundesreisekostengesetz. Danach beträgt die sogenannte kleine Wegstreckenentschädigung circa 20 Cent je Kilometer und die große Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer, nämlich dann, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privaten Kfz besteht. Die Länder können davon abweichend eigene reisekostenrechtliche Regelungen treffen. Genau das hat Schleswig-Holstein 2022 mit den vorübergehend geltenden Sätzen von 30 und 40 Cent getan. Nach Auslaufen dieser Befristung bewegt sich Schleswig-Holstein nun wieder, und das ist hier auch genannt worden, im Mittelfeld der derzeit bundesweit gezahlten Entschädigungen. Meines Wissens prüfen übrigens weder der Bund noch die Mehrzahl der Länder aktuell eine Erhöhung. Eine Erhöhung auf die im SSW-Antrag geforderten Werte würde Schleswig-Holstein, das will auch ich hier betonen, an die Spitze des Ländervergleichs bringen – und das angesichts der Haushaltslage, in der wir sind. Das müssen wir auch einmal erklären. Das mag man aufgrund der vielen bislang in der Debatte genannten Gründe richtig finden. Es ist auch vieles nachvollziehbar von dem, was ich gehört habe. Ich bin mir sicher, dass auch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bei Land und Kommunen das als große Wertschätzung empfinden würden. Gleichzeitig wäre die zusätzliche Belastung für den Landeshaushalt einfach da. Wir haben heute Vormittag bereits intensiv über die herausfordernde haushalterische Gesamtlage gesprochen. Meine Damen und Herren, schon 2022 hat meine Vorgängerin darauf hingewiesen, dass eine dauer- (Ministerin Dr. Silke Schneider) hafte Verstetigung der Krisensätze mit erheblichen strukturellen Mehrkosten verbunden wären.

Protokoll ↗