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Annabell Krämer

FDP 26.08.2026 Sitzungen 20/123

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, manchmal kommen Anträge in (Annabell Krämer) diesem Haus auf den Tisch, bei denen man eigentlich nicht lange überlegen muss. Ich danke dem SSW, dass er erneut dieses Thema eingebracht hat. Wir haben diesen Antrag auch sehr, sehr gerne mit unterzeichnet. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Denn die Forderung ist nicht neu: Die Sozialdemokraten, der SSW und wir haben bereits 2022 den Antrag gemeinsam eingebracht, dass die erhöhte Wegstreckenentschädigung dauerhaft zu gewähren sei. Damals war der unmittelbare Anlass die enorme Entwicklung – es wurde bereits gesagt – der Energie- und insbesondere der Kraftstoffpreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Heute beschäftigen uns erneut steigende Energiepreise und erhebliche Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten. Aber das ist ja nicht alles. Wir alle wissen ja, was für eine Preissteigerung seit 2022 stattgefunden hat. Der Kollege Dirschauer sagte es: Wertverzehr, Anschaffungskosten, Kfz-Versicherungen oder Werkstattpreise – all diese Dinge sind mit einem Preissteigerungsindex verbunden, der wirklich Bände spricht. Insofern entfernen wir uns ja nicht von der Forderung von 2022. Wenn wir es genau nehmen, müssten wir noch mal was obendrauf packen. Denn wir alle wissen, dass man keinen Kilometer fahren kann ohne einen Vollkostensatz – eigentlich – von 60 Cent, wenn wir es einmal ganz genau nehmen und alles mit reinrechnen würden. Das habe ich Ihnen damals schon vorgerechnet. Wenn Beamte und Beamtinnen ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzen, dann müssen die verbundenen Kosten auch angemessen erstattet werden. Ich bin eigentlich fassungslos, wenn der Kollege Plambeck sagt: Selbstverständlich möchten wir auch alle, dass die Kosten erstattet werden, die den Arbeitnehmern entstehen. Selbstverständlich wollen wir das. Aber leider können wir es nicht bezahlen. – Ich meine, was ist denn das für eine Ansicht? Das müsste sich mal ein privater Dienstherr erlauben, so eine Aussage zu tätigen – unfassbar! (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, wir reden hier nicht über private Fahrten. Wir reden über Fahrten, wie die Kollegin Raudies das eben wirklich wunderbar aufgelistet hat, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit notwendig sind. Dadurch, dass die Angestellten den Fuhrpark, also die Infrastruktur, selber vorhalten, entlasten sie den Haushaltsgesetzgeber von Kosten, die immens sind. Im Endeffekt wird die gesamte Infrastruktur privat vorgehalten, die für die Ausübung der dienstlichen Tätigkeit erforderlich ist. Machen wir uns doch nichts vor: Wir leben doch hier nicht in Hamburg oder in Berlin. Wir leben hier in Schleswig-Holstein, in einem Flächenland. (Birte Pauls [SPD]: Gott sei Dank!) – Das stimmt. – Natürlich gilt dabei: Wo ein Dienstwagen zur Verfügung steht, ist das private Fahrzeug natürlich nicht die erste Wahl. Aber es gibt doch so viele Dienstreisen, bei denen Beschäftigte immer auf den eigenen Pkw zurückgreifen müssen. Dafür besteht, wie ich eben gerade ausgeführt habe, ein erhebliches öffentliches Interesse, weil es so viel günstiger für den Dienstherrn ist. Für genau diese Fahrten reden wir heute über eine angemessene Wegstreckenentschädigung. Das sind insbesondere Beschäftigte, die regelmäßig im Außendienst unterwegs sind und die halt nicht dauerhaft ein Dienstfahrzeug nutzen können. Wenn der Dienstherr darauf angewiesen ist, dass Beschäftigte für diese Aufgaben ihr privates Fahrzeug zur Verfügung stellen, dann kann er auf der anderen Seite doch wirklich nicht erwarten, dass ein immer weiter steigender Anteil der Kosten von dem Arbeitnehmer selber getragen wird. Das ist keine Frage einer zusätzlichen Vergünstigung für Beamtinnen und Beamte oder Angestellte. Das ist eine Frage einer angemessenen Erstattung dienstlich veranlasster Kosten. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Deshalb halten wir es selbstverständlich weiterhin für richtig, die Wegstreckenentschädigung bei 30 Cent beziehungsweise – bei erheblichem dienstlichen Interesse – auf 40 Cent pro Kilometer festzuschreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich hätten wir diese Diskussion heute wirklich, wie auch schon mehrfach gesagt wurde, nicht noch einmal führen müssen. Wir waren bereits 2022 der Auffassung, dass die erhöhten Sätze nicht nur vorübergehend gelten sollten. Eine Mehrheit hat sich dafür leider nicht gefunden. Wie Kollegin Raudies sagte: CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das unangenehme Thema ziemlich lange im Ausschuss versenkt, und heute, fast vier Jahre später, liegt die gleiche grundsätzliche Frage wieder auf dem Tisch. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Annabell Krämer) Ich finde, die vergangenen Jahre haben wirklich keinen Anlass dafür gegeben, dass wir unsere Position hätten verändern sollen. Im Gegenteil: Gerade weil wir von unseren Beschäftigten einen verantwortungsvollen und flexiblen Einsatz erwarten, muss der Dienstherr hier seiner Verantwortung gerecht werden. Wer sein privates Fahrzeug im Interesse des Landes für eine Dienstfahrt einsetzt, sollte dabei nicht unangemessen auf den Kosten sitzenbleiben. Deshalb ist es gut, dass das Thema heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Wir haben die dauerhafte Erhöhung bereits 2022 gemeinsam gefordert. Wir werden es auch heute wieder tun. Unsere Haltung hat sich nicht geändert, und den Verweis auf den Haushalt finde ich, ehrlich gesagt, werte Kollegen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mehr als unredlich. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW, Beate Raudies [SPD] und Marc Timmer [SPD])

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