Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer für das Land Schleswig-Holstein arbeitet, der darf erwarten, dass dieses Land auch anständig mit ihm umgeht. Anständig heißt für mich auch, wer sein privates Auto für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt, der darf nicht auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Genau darum geht es bei unserem Gesetzentwurf. Wir wollen die Wegstreckenentschädigung dauerhaft auf 30 beziehungsweise 40 Cent festschreiben. Bevor jetzt jemand sagt, das ist zu teuer oder der Bund, der macht das doch auch nicht, sollten wir uns die Fakten einmal genauer anschauen. Ich habe die Landesregierung per Kleiner Anfrage vor diesem Gesetzentwurf ganz bewusst gefragt: Wie haben sich die Kosten entwickelt, was zahlen andere Länder und was würde eine Erhöhung tatsächlich kosten? Die Antworten sind bemerkenswert. Seit 2005 hat es bei den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes keine Anpassung gegeben. Seit 2005, meine Damen und Herren! Wer von Ihnen glaubt denn allen Ernstes, dass Autofahren noch genauso viel kostet wie vor über 20 Jahren? – Das kann mir keiner hier erzählen. (Beifall SSW, SPD und FDP – Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Die Landesregierung schreibt mir weiter, dass der Kraftfahrerpreisindex allein zwischen 2020 und 2024 um 28,3 Prozent gestiegen ist. Sie rechnet mir vor, bei 100 Kilometern entstehen heute allein für Benzin durchschnittlich Kosten von rund 16,60 Euro. Bei 20 Cent Wegstreckenentschädigung gibt es also für 100 Kilometer 20 Euro. Da bleiben gerade einmal 3,40 Euro nach – für Reifen, für Wartung, für Reparaturen, für Versicherung, für Verschleiß, für den Wertverlust des Autos. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch keine angemessene Entschädigung mehr. (Beifall SSW, SPD und FDP) Dann heißt es, eine Wegstreckenentschädigung sei eben kein Vollkostenersatz. Das behaupten wir auch gar nicht. Aber zwischen Vollkostenersatz und Draufzahlen gibt es noch einen gewaltigen Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Erzählen Sie mir bitte auch nicht, die Beschäftigten könnten sich die Differenz doch über ihre Steuererklärung zurückholen. So funktioniert das nämlich nicht. Das Finanzamt erstattet ihnen diese Kosten nicht. Nicht erstattete berufliche Aufwendungen können sich lediglich steuermindernd auswirken. Das ist doch ein erheblicher Unterschied. Eine Steuerentlastung ist eben keine Reisekostenerstattung. Wer für das Land Schleswig-Holstein oder unsere Kommunalverwaltung fährt, sollte eine angemessene Entschädigung bekommen und nicht vom Finanzamt einen kleinen Rabatt darauf. Unsere Bediensteten stellen ihr Eigentum zur Verfügung. Sie fahren mit ihrem eigenen Auto für dieses Land zu Terminen. Sie erledigen ihre Aufgaben. Gerade im ländlichen Raum gibt es häufig überhaupt keine vernünftige Alternative zum Auto. Diese Menschen sagen nicht: „Dann kann ich die Aufgabe eben nicht machen; dann kann ich sie nicht erledigen“. Sie steigen in ihr Auto ein und machen ihren Job. Dafür verdienen sie nicht nur unseren Dank in Sonntagsreden, dafür verdienen sie faire Bedingungen im Arbeitsalltag, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Andere Länder, die haben das schon längst verstanden: Bayern zahlt bei der großen Wegstreckenentschädigung 40 Cent, Niedersachsen und Thüringen zahlen 38 Cent, Baden-Württemberg zahlt bei der kleinen Entschädigung 30 Cent. Es gibt also kein Naturgesetz, das Schleswig-Holstein zwingt, bei 20 und 30 Cent stehen zu bleiben. Es ist eine bewusste politische Entscheidung, meine Damen und Herren. Ja, unser Vorschlag würde Geld kosten. Auch das haben wir vorher abgefragt. Die Landesregierung beziffert die zusätzlichen Kosten auf rund 666.000 Euro im Jahr. (Beate Raudies [SPD]: Ui!) Also sage ich es noch einmal: Ja, das ist Geld, aber wir reden hier über die Menschen, die diesen Staat jeden Tag am Laufen halten. Wir reden über Beschäftigte, die ihr privates Eigentum einsetzen, damit das Land seine Aufgaben erfüllen kann. Was sagt es denn eigentlich über uns als Dienstherrn und Arbeitgeber aus, wenn uns eine angemessene Entschädigung dafür nicht einmal diese Summe wert ist? Die Landesregierung sagt selbst, dass sie derzeit auch aus haushalterischen Gründen keine Erhöhung (Christian Dirschauer) beabsichtigt. Dann sollten Sie wenigstens ehrlich sein. Dann lautet die Antwort nämlich nicht, dass 20 Cent angemessen sind, sondern dann lautet sie, dass mehr angemessen wäre, aber dass die Landesregierung es nicht bezahlen will. Genau da widersprechen wir als SSW. Wir wollen einen öffentlichen Dienst, der seine Beschäftigten wertschätzt. Wir wollen einen Dienstherrn, der Fürsorge nicht nur ins Gesetz schreibt, sondern im Alltag lebt. 30 Cent und 40 Cent sind keine Luxusforderung. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber unseren Beschäftigten und gegenüber den Beschäftigten der Kommunen, meine Damen und Herren. Also sage ich es noch einmal: Es muss doch selbstverständlich sein, dass derjenige, der für dieses Land fährt, nicht auch noch für dieses Land draufzahlen soll. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
