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Jette Waldinger-Thiering

SSW 26.08.2026 Sitzungen 20/123

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sprachentwicklung und Sprachförderung für Viereinhalbjährige ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung, in die Richtung eines Bildungssystems, das nicht erst bei der Einschulung beginnt, sondern unsere Kinder ab der Geburt begleitet und in ihrer Entwicklung unterstützt. Denn (Jette Waldinger-Thiering) auch die Kindertagesstätte muss als Bildungseinrichtung anerkannt und gestaltet werden. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Für fließende Übergänge im Bildungssystem sind klare Vorgaben und Verbindlichkeiten wichtig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Kindertagesstätte und Grundschule endlich verknüpft und die Zusammenarbeit gesetzlich festgelegt. Ich bin mir sicher, dass die verbindlichen Sprachtests und Sprachförderungen zu einer höheren Chancengleichheit beim Schulstart unserer Kinder in Schleswig-Holstein führen werden und vielen von ihnen der Bildungsweg erleichtert wird. (Vereinzelter Beifall CDU) Lange stellte sich mir bei dem Thema „Sprachtest in der Kindertagesstätte“ die Frage, wie die Diagnostik und die anschließende Förderung aussehen sollen, und vor allem, wer sie am Ende durchführen wird. Darauf haben wir jetzt Antworten. Die Verantwortung liegt also in erster Linie bei den Grundschulen, die in Kooperation mit den Kitas agieren sollen. Dabei bin ich allerdings über den Satz gestolpert, dass die von der Kindertagesstätte dokumentierten Einschätzungen zur Sprachentwicklung des Kindes zwar in die Feststellung des Sprachstandes einbezogen werden können, die Grundschule allerdings eigenständig entscheidet und von der Einschätzung der Kindertagesstätte abweichen kann. Da frage ich mich jetzt, ob Grundschullehrkräfte hier mehr Kompetenzen in der frühkindlichen Entwicklung zugesprochen werden als dem Fachpersonal in der Kindertagesstätte. Umso wichtiger wird es sein, ein besonderes Augenmerk auf die Erhebung und Testverfahren zu legen und diese regelmäßig zu evaluieren. Denn ein viereinhalbjähriges Kind steckt mitten in einer rasanten Entwicklungsphase. Besonders die Sprachentwicklung wird von vielen unterschiedlichen Faktoren geprägt. Ärzte und Pädagogen weisen immer wieder auf die Individualität des Entwicklungsprozesses und das Entwicklungstempo hin. Sprache ist nur ein Merkmal der Gesamtentwicklung. Die Testung muss deshalb ganzheitlich angelegt sein, und die grundsätzlichen kognitiven Fähigkeiten müssen erfasst werden. Nur so können effektive und zielgerichtete Förderungen für die Kinder erfolgen, die diese Unterstützung wirklich benötigen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Grundsätzlich wünsche ich mir für unsere Kinder, dass in Zukunft weiter an unseren bisherigen Bildungsstrukturen gearbeitet wird, dass wir uns in die Richtung unserer Nachbarländer bewegen und eine verpflichtende Vorschulzeit beziehungsweise eine 0. Klasse einführen, um somit fließende Übergänge für alle Kinder zu schaffen, auch für die Kinder, die keine Kita besucht haben. Damit diese Übergänge gelingen und eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kitas und Schulen entstehen kann, müssen Raum und Ressourcen für den fachlichen Austausch zwischen Kitapädagogen und Lehrkräften bereitgestellt werden. Nun haben wir ganz viel über Sprachtests bei den Kindern gesprochen. Aber Kinder können wir nicht isoliert betrachten. Wir müssen auch an Sprachkurse für die Eltern herantreten. Denn wenn das Kind eine gute deutsche Sprache entwickeln soll, dann muss es zu Hause die deutsche Sprache gebrauchen. Insofern müssen wir in Zusammenarbeit mit den VHSen und den Grundbildungszentren schauen, wie die Eltern ihre Sprache verbessern können. In meiner übrigen Redezeit – nun habe ich noch viel davon – möchte ich noch mal auf die Schulgesetzänderung bezüglich der Nutzung von digitalen Endgeräten an Schulen eingehen. Bevor die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg schickt, hätte sie zunächst systematisch auswerten müssen, was an den Schulen funktioniert. Eine belastbare Bilanz des Erlasses kann es noch gar nicht geben, denn viele Schulen setzen den Erlass dieses Schuljahr erstmals vollständig um. Für Grundschulen halte ich die klaren Regeln für richtig. Auch in den höheren Klassen muss es handyfreie Zeiten geben. Der Gesetzentwurf zieht aber eine pauschale Grenze bis einschließlich Klasse 9, ohne zu differenzieren. Zwischen einem sechsjährigen Grundschulkind und einer 15-jährigen Jugendlichen bestehen erhebliche Unterschiede; das muss sich auch in den Regeln widerspiegeln. Da die private Handynutzung auch in den Pausen verboten werden soll, greift das Land so bewusst in die Social-Media-Nutzung und das Freizeitverhalten während des Schultages ein. Das kann gerade bei jüngeren Kindern pädagogisch sinnvoll sein, muss aber altersgerecht begründet werden. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Ein pauschales Verbot ersetzt kein pädagogisches Konzept. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich muss auch sagen, dass wir ganz viele Schulen haben, wo das richtig, richtig gut klappt. Wir haben erst vor einem Jahr hier über den Erlass diskutiert. Wir haben auch gesagt: Dazu muss es doch eine Gesetzesänderung geben. (Beate Raudies [SPD]: Brauchen wir nicht! I wo!) – Nein, brauchen wir nicht! Jetzt kommt die Gesetzesänderung. Gut, Haken dran. Aber, ich glaube, wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass bei all den Verboten, die wir unseren Kindern auferlegen, faire Regeln gelten, damit sie auch den Umgang mit Social Media lernen. Wir dürfen nicht an der Medienpädagogik sparen. Ich sage es immer wieder: Die Eltern, die Erwachsenen sind die Vorbilder, an denen sich Kinder orientieren. Deshalb müssen die Eltern mitgedacht werden; denn sie sind schlussendlich das Vorbild dafür, wie man Social Media gebraucht (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und wie viel Zeit man immer an diesem Handy herumdaddelt. Insofern müssen wir die Eltern immer mitdenken. Sie sind die Erziehungsberechtigten und haben eine Verantwortung zu tragen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

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