Dagmar Hildebrand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Dagmar Hildebrand) Im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Ideen verbinden. Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten.“ haben wir Folgendes zum Thema Gleichstellung verabredet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir werden die Gleichstellungsstrategie für Schleswig-Holstein konsequent umsetzen. Außerdem wollen wir die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in dieser Legislatur mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf den Weg bringen. Wir werden den Prozess der Umsetzung der IstanbulKonvention fortführen.“ (Vereinzelter Beifall CDU) Im März 2024 legte das Sozialministerium den Bericht zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst vor und zeigte auf, wo Handlungsbedarfe bestehen. Heute, fast 30 Jahre nach dem letzten Gleichstellungsgesetz, bringen die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein ein. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn man sich einmal die groben Zahlen anschaut, könnte man sich – rein rhetorisch – zufrieden zeigen, denn in Schleswig-Holstein liegen die allgemeinen Frauenanteile in der öffentlichen Verwaltung bei starken 60 Prozent. Fakt ist aber, dass dieser Anteil rapide abnimmt, wenn man auf die Besetzung von Führungspositionen schaut. Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, hier mit einer Reform des Gleichstellungsgesetzes nachzusteuern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichstellung bedeutet nicht, Menschen gegeneinander auszuspielen. Gleichstellung bedeutet, faire Chancen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Leistung und Qualifikation unabhängig vom Geschlecht zum Tragen kommen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther – er ist leider nicht da, aber vielleicht hört er es doch – ganz herzlich danken. Bereits am 8. März 2021 hat er mit der Kampagne des LandesFrauenRates „#50/50 Gleiche Macht für alle“ ein klares Zeichen gesetzt. (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) Wenn es um die Förderung der Frauen und die Gleichstellung in unserem Land geht, wissen wir Frauen ganz klar: Unser Ministerpräsident steht an unserer Seite. (Beifall CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Frau Ministerin Touré, Sie haben es vor einigen Tagen ebenso deutlich und zutreffend gesagt, und auch das würde ich gerne zitieren: Gleichstellung braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und Strukturen. Die Reform des Gleichstellungsgesetzes wird dafür sorgen, dass Gleichstellung in den Strukturen des öffentlichen Dienstes konsequent und dauerhaft nicht nur mitgedacht, sondern umgesetzt wird. Ich betone: Gleichstellung ist keine freiwillige Leistung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD]) Im Grundgesetz steht seit über 77 Jahren in Artikel 3 ganz klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese Gleichberechtigung muss aber auch im Alltag bewährungsfähig sein. Für mich hängen deshalb bei der Frage zur Gleichstellung die Faktoren Familie, Beruf und Pflege unmittelbar miteinander zusammen. Ich sage hier ganz bewusst: „Familie, Beruf und Pflege“, denn die Realität vieler Familien hat sich verändert. Das klassische Modell, bei dem der Mann arbeitet und sich die Frau selbstverständlich um Haushalt, Kinder und zu pflegende Angehörige kümmert, entspricht längst nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deswegen müssen Arbeitgeber und Dienstherren ihre Beschäftigten unabhängig von ihrem Geschlecht dabei unterstützen, Beruf und familiäre Verantwortung miteinander zu verbinden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dienstfrauen auch!) Wir wollen faire Chancen in der Praxis. Das ist moderne Gleichstellungspolitik. Ich freue mich auf die Anhörung und die Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit in diesem Bereich. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
