Anne Riecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe, die auf dem ersten Blick vielleicht wenig miteinander zu tun haben, tatsächlich verbindet sie aber etwas. Beide beschäftigen sich mit Pro- (Anne Riecke) blemen, bei denen die Landesregierung viel zu lange zugeschaut hat und bei denen sie jetzt den Eindruck erweckt, mit einem neuen Gesetz sei plötzlich alles gelöst. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb ist es richtig, Kinder frühzeitig in den Blick zu nehmen und festzustellen, wo Unterstützung gebraucht wird. Aber eine Diagnose allein hilft keinem Kind. Wir haben in unserem Bildungssystem inzwischen eine ganze Reihe von Erhebungen, Tests und Diagnosen. Wir wissen an vielen Stellen ziemlich genau, wo die Probleme überhaupt liegen. Aber viel zu oft endet es genau dort. Wir attestieren unseren Kindern, was sie noch nicht können, und lassen sie, ihre Eltern und auch die Lehrkräfte und Erzieher anschließend mit diesem Befund viel zu häufig allein. Deshalb brauchen wir einen anderen Ansatz, nicht einfach noch eine Erhebung, noch eine Zahl und noch einen Test, sondern wir brauchen eine echte Diagnose, und daraus müssen konkrete Konsequenzen folgen. Wir müssen wissen: Wo steht ein Kind, wo liegen seine Stärken, wo liegen seine Schwierigkeiten, wo müssen wir ansetzen und vor allem, welche konkreten Förderungen folgen daraus? – Das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Und genau daran muss sich auch EVi messen lassen. Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung ist grundsätzlich richtig, aber danach muss eine Förderung kommen, die diesen Namen auch verdient. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Die Landesregierung geht selbst davon aus, dass 20 bis 25 Prozent der Kinder einen Unterstützungsbedarf haben. Wenn also ein erheblicher Teil eines Jahrgangs Förderung braucht, dann muss diese Förderung auch verlässlich und ausreichend hier zur Verfügung stehen. Auch finanziell müssen wir ganz genau hinschauen. Für 2028 werden zusätzliche Bedarfe von rund 14 Millionen Euro ausgewiesen, und zwar dann, wenn EVi noch nicht ganz läuft, ab 2029, wenn EVi flächendeckend eingeführt werden soll, sind es nur noch 11 Millionen Euro. – Hups. – Ich frage mich auch, warum wir für das neue EViVerfahren ausgerechnet bestehende SPRINT-Mittel umwidmen. Wenn wir zusätzliche Sprachförderung wollen, dann brauchen wir zusätzliche Mittel, die zur Verfügung stehen. (Beifall FDP und SSW) Wir dürfen nicht alte Förderungen streichen oder umetikettieren und sie dann anschließend als einen großen Ausbau verkaufen. Das geht nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn was bringt uns die Feststellung, dass ein Kind etwas nicht kann, wenn anschließend niemand ausreichend Zeit, Personal oder ein Konzept hat, um ihm dabei zu helfen? Hinzu kommt: Rund zehn Prozent eines Jahrgangs, das haben wir heute schon häufiger gehört, besuchen vor der Schule gar keine Kita. Auch diese Kinder müssen zuverlässig erreicht werden. Kein Kind darf allein deshalb aus dem Blick geraten, weil es nicht in einer Kita betreut wird. Sie erwähnen diese Kinder. Der Gesetzentwurf gibt aber leider auch hierauf keine Antwort. Positiv sehen wir ausdrücklich die geplante Bildungs-ID beziehungsweise das zentrale Schülerverzeichnis. Dass wir eine Schüler-ID erst jetzt auf den Weg bringen – wir haben es als Opposition schon öfter gefordert –, ist angesichts der Herausforderungen in unserem Bildungssystem längst überfällig. Wir brauchen belastbare Daten, um Bildungswege nachzuvollziehen, Übergänge besser zu gestalten, zu erkennen, wo Förderung angesetzt werden muss und ob sie überhaupt wirkt. Meine Damen und Herren, problematisch ist allerdings, dass dieser Gesetzentwurf weit über die Sprachförderung hinausgeht. Die Teilnahme an den Sprachstandsfeststellungen und an der Sprachförderung wird verpflichtend. Bei Verstößen drohen Bußgeld und Zwangsgeld. Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Natürlich brauchen wir hier eine Verbindlichkeit, aber unser Anspruch sollte doch sein, Eltern für die Förderung ihrer Kinder zu gewinnen, statt sie möglichst schnell zu sanktionieren. Dann finden sich in dem Gesetzentwurf Regelungen – wir haben es gehört – zu Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen solche Aufnahmen zu pädagogisch-didaktischen Zwecken auch ohne Einwilligung der Eltern beziehungsweise der volljährigen Schülerinnen und Schüler möglich sein. Auch hier gilt: Digitalisierung ja, aber mit Augenmaß. – Gerade bei Kindern müssen wir wissen, wann aufgenommen wird, warum aufgenommen wird und was anschließend mit diesen Aufnahmen passiert. Ich bin entsetzt über diesen Teil des Gesetzes. (Anne Riecke) (Zuruf SPD: Ich auch!) Wo führt es hin, wenn der Staat Kindern und Jugendlichen das Recht nimmt, selbst zu entscheiden, ob ihr Bild und ihre Stimme aufgenommen werden? (Beifall FDP, SPD und SSW) Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte unserer jungen Menschen hier im Land sein. Eine 17-jährige Schülerin muss darauf vertrauen können, dass sie im Schwimmunterricht nicht gegen ihren Willen gefilmt wird. Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch und gerade in der Schule. Wer Schülerinnen und Schüler zum Filmen verpflichtet, schafft ein gefährliches Machtgefälle. Was heute als pädagogisch sinnvoll begründet wird, darf morgen nicht zur Normalität werden, dass junge Menschen ihre Privatsphäre aufgeben müssen, nur weil eine Lehrkraft es für sinnvoll hält. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Freiheit und Privatsphäre in Schule als sicherem Ort – so sehen wir ihn – dürfen nicht scheibchenweise verschwinden. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Wir erwarten von Ihnen, liebe Landesregierung, dass Sie diesen Passus streichen oder entsprechend anpassen. Schließlich die digitalen Endgeräte. Ja, klare Regeln sind auch hier richtig, aber tun Sie bitte nicht so, als wäre dieses Gesetz eine bildungspolitische Revolution. Die Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten kann bereits heute über schulische Regelungen gesteuert werden, und das wird sie auch an den meisten Schulen. Die Landesregierung hat dazu bereits im Juni 2025 einen Erlass herausgegeben. Die Schulen sollen bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 verbindliche Regelungen schaffen. Deshalb frage ich mich: Warum braucht es dafür jetzt einen gesetzgeberischen Aufschlag? Ein Smartphone während des Unterrichts zum Spielen zu benutzen, ist schließlich keine Herausforderung, die wir im Jahr 2026 entdeckt haben. Ich habe meinen Gameboy damals auch nicht mit in den Unterricht genommen. (Zurufe: Oh!) – Wir haben noch Briefchen mit „Ja“, „Nein“, „Vielleicht“ geschrieben und diese mit den Nachbarn ausgetauscht. Und wir haben geschwatzt. (Zuruf CDU: Das waren noch Zeiten!) – Ja, das waren noch Zeiten. – Ich finde es ein bisschen unglücklich, wie es hier plakatiert wird, und es zeichnet von unseren Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von unseren Schulen hier im Land ein sehr komisches und fragwürdiges Bild. Das Entscheidende ist doch: Wir brauchen Vertrauen in unsere Schulen und praxistaugliche Regeln, und wir brauchen eine Landesregierung, die ihre politische Energie auf die großen Baustellen im Bildungsbereich konzentriert, nämlich Basiskompetenzen, individuelle Förderung, ausreichend Personal, und vor allem auf die Fragen, ob Förderung tatsächlich wirkt und ob die Förderung vor Ort wirklich stattfindet. Meine Damen und Herren, wir wollen frühe Sprachförderung, wir wollen die Bildungs-ID, wir wollen, dass kein Kind im Bildungssystem verloren geht. Aber wir wollen nicht immer mehr Diagnoseverfahren und vor allen Dingen mehr Bürokratie für die Schulen, für die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort, ohne dass daraus automatisch eine bessere Bildung entsteht. Diagnostizieren alleine reicht hier nicht. Wir müssen feststellen: fördern, überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern. Denn am Ende darf nicht die Zahl der Tests entscheiden. Es muss darum gehen, dass sich die Kompetenzen unserer Kinder tatsächlich verbessern. Das sollte unser Maßstab sein: fördern und fordern, und zwar jedes Kind hier in Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW])
