Sophia Schiebe
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wenn wir heute über den Entwurf zur Neufassung des Gleichstellungsgesetzes sprechen, dann möchte ich mit einer Frau beginnen, ohne die wir über dieses Gesetz heute wahrscheinlich anders oder wahrscheinlich auch gar nicht sprechen würden: Gisela Böhrk. (Beifall SPD) 1988 wurde Gisela Böhrk die erste Frauenministerin Schleswig-Holsteins, die erste überhaupt. Ich war damals noch nicht einmal geboren. (Sophia Schiebe) (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich schon! – Heiterkeit) – Sehr geehrter Kollege Herr Garg, trotz meines Alters habe auch ich heute das Glück, eng mit dieser Person verbunden zu sein. Deshalb weiß ich aus vielen persönlichen Gesprächen, wie viel Kampf in all dem steckt, was wir heute als Errungenschaften der Gleichstellungspolitik bezeichnen, (Beifall SPD, FDP, SSW und Marion Schiefer [CDU]) denn Gisela Böhrk hat sich nie damit zufriedengegeben, dass Gleichberechtigung im Grundgesetz steht. Sie wollte, dass sie im Alltag von Frauen auch ankommt. Dafür musste sie kämpfen: für kommunale Gleichstellungsbeauftragte, für Frauenhäuser und für Beratungsstellen im Kampf gegen Gewalt an Frauen und eben auch für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst. Gisela Böhrk ist dabei immer wieder auf Widerstand gestoßen. Sie musste ihre Gleichstellungspolitik verteidigen und vor Gericht wirklich dafür kämpfen. Sie hat trotzdem weitergemacht. Ich finde, dieser Blick lohnt sich, gerade in einem Jahr, in dem Schleswig-Holstein 80 Jahre wird; denn auch unsere Frauen müssen sichtbar sein. (Beifall SPD, FDP, SSW und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) 1994, also vor über 30 Jahren, trat dann das erste Gleichstellungsgesetz unseres Landes in Kraft. Ein Meilenstein, jedoch kein Schlusspunkt. Gesellschaftlich hat sich nämlich seither vieles bewegt, doch bei der Gleichstellung selbst irgendwie nicht. Wer glaubt, es sei deshalb erledigt, muss sich nur anschauen, wer heute in Führungspositionen sitzt, wer überwiegend in Teilzeit arbeitet und wer den größten Teil der Sorgearbeit übernimmt. Genau deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Landesregierung das Gleichstellungsgesetz mit diesem Entwurf weiterentwickeln will. Ein wichtiger Punkt im Entwurf sind die Gleichstellungspläne. Sie sollen verbindlicher werden und stärker darauf ausgerichtet sein, den Frauenteil in Führungspositionen zu erhöhen. Werden die Ziele verfehlt, muss künftig genauer hingeschaut und nachgesteuert werden. Ein Gleichstellungsplan darf kein Papier sein, das mit guten Vorsätzen geschrieben wird und dann in einer Schublade verharrt. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Richtig ist auch, dass der Entwurf Familie, Pflege und Beruf zusammendenkt. Teilzeit sollte kein Karrierehindernis mehr sein, Führung soll auch in Teilzeit möglich sein. Aber wir sollten uns nichts vormachen. Vereinbarkeit entsteht nicht dadurch, dass wir es in ein Gesetz schreiben. (Beate Raudies [SPD]: So ist das!) Wenn Kinderbetreuung nicht verlässlich funktioniert oder Führung in Teilzeit zwar theoretisch möglich ist, praktisch aber immer noch als Ausnahme gilt, kann ein gesetzlicher Anspruch nicht genügen. Wir brauchen deshalb entsprechende Rahmenbedingungen, also verlässliche Betreuung, moderne Arbeitszeitmodelle und eine Arbeitskultur, in der Sorgearbeit nicht zur Sackgasse wird. Solange Frauen den größten Teil davon übernehmen, müssen auch Männer stärker in Verantwortung genommen werden. (Beifall SPD und SSW) Ich begrüße außerdem, dass der Entwurf die gesellschaftliche Realität heute abbildet und Menschen mit dem Geschlechtseintrag divers sowie ohne Geschlechtseintrag berücksichtigt. Gleichzeitig bleibt die gezielte Förderung von Frauen möglich, gerade da, wo strukturelle Benachteiligungen weiterhin bestehen. Der Entwurf soll die Gleichstellungsbeauftragten stärken. Ihre Beteiligungsrechte sollen klarer gefasst werden. Bleibt eine Beanstandung erfolglos, soll künftig der Weg zum Verwaltungsgericht möglich sein. Denn wenn wir Gleichstellungsbeauftragten Rechte geben, dann müssen die auch mit einem gestärkten Klagebedürfnis durchsetzbar sein. Klar ist aber auch: Was heute vorliegt, ist ein Entwurf, kein fertiges Gesetz. Im weiteren parlamentarischen Verfahren, vor allem in der Anhörung, geht es insbesondere darum, die einzelnen Regelungen zu überprüfen und eventuell rechtliche Bedenken auszuräumen. Aber die Richtung stimmt. 1994 ging es darum, einem Verfassungsversprechen endlich konkrete Instrumente zu geben. Mehr als 30 Jahre später geht es darum, diese Instrumente an die Realität von heute anzupassen und wirksamer zu machen. Vielleicht ist das auch der Punkt, an dem sich für mich der Kreis zu Gisela Böhrk schließt. Wer Gisela Böhrk kennt, weiß, dass sie wahrscheinlich die Letzte wäre, die sich zurücklehnen und sagen würde: Jetzt haben wir doch schon genug erreicht. – Ich glaube, Gisela Böhrk würde (Sophia Schiebe) sagen: Seid stolz auf das Erreichte, aber bildet euch bloß nicht ein, dass ihr fertig seid. (Heiterkeit SPD) Genau deshalb ist dieser Entwurf richtig. Gleichstellung ist kein abgeschlossenes Kapitel unserer Geschichte, sie bleibt ein Auftrag für unsere Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
