Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das schleswig-holsteinische Landesgleichstellungsgesetz ist im Dezember 1994 in Kraft getreten. Seine Verabschiedung, die eine simple Richtlinie für die Ministerien ablöste, dauerte sechs Jahre. Das war schon damals kein einfacher Vorgang und auch heute hinter den Kulissen vermutlich nicht. Für den SSW kann ich sagen: Wir finden viele der geplanten Neuerungen wichtig und zeitgemäß und stehen der Novelle des Gesetzes grundlegend positiv gegenüber. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Sie war – so könnte man sagen – auch mehr als fällig. Ich mache mir da keine Illusion: Gleichstellungsfragen werden immer heiß diskutiert, und in den Kommentarspalten der sozialen Medien werden sich auch dieses Mal wieder ungeahnt viele selbsternannte Hobbyjuristen wiederfinden. Ich wundere mich immer wieder darüber, dass vor allem Menschen, denen die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen in den letzten Jahrzehnten völlig egal waren, dann laut werden, wenn sie die vermeintliche Benachteiligung von Männern wittern. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD) Für uns als SSW ist klar: Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die noch lange nicht zu unserer Zufriedenheit umgesetzt ist. Ich sage ganz bewusst „gesamtgesellschaftlich“, weil viele weitere Strukturen konsequent ausgebaut werden müssen, damit auch weit über die Landesbehörden hinaus merkbare Verbesserungen in Gleichstellungsfragen wirksam werden können. Das bleiben eben allen voran weiterhin die Bereiche, die wir klassisch als Sorgearbeit umschreiben: Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. – Es lohnt sich immer wieder ein Blick auf die statistischen Unterschiede zwischen der Zeit, die Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden. In Deutschland leisten Frauen im privaten Kontext rund 43 Prozent mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer. Wir sprechen daher von einem Gender Care Gap. An vielen Stellen brauchen wir nicht nur ein Möglichmachen, sondern ein generelles gesellschaftliches Umdenken. Unser Landesgleichstellungsgesetz enthielt von Anfang an nicht nur Regelungen für die Ministerien, sondern für alle Landesbehörden, Kreise und Kommunen. Die Ungleichheiten bei Chancen und tatsächlicher Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst sollten schrittweise behoben werden. Das ist wohlgemerkt nun über 30 Jahre her. Wenn wir heute noch sehen können, dass das stellenweise nicht geklappt hat, ist es an der Zeit, gesetzlich nachzuschärfen. Denn wenn der Frauenanteil in der Landesverwaltung bei rund 60 Prozent liegt, im (Jette Waldinger-Thiering) Spitzenamt bei Besoldungsgruppe A 16 hingegen nur noch bei 32,4 Prozent und nur 35,2 Prozent der Referatsleitungen weiblich sind, haben wir hier definitiv noch ein Problem. Aus meiner Sicht gibt es daher viele gute neue Punkte in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf: die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und auf kommunaler Ebene durch vernünftig ausgestattete Arbeitsplätze, durch das Recht auf Fortbildung und tatsächlich durch Klagerechte, durch eine strategische Gleichstellungsplanung statt wie bisher durch Frauenförderpläne, durch die stärkere Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie durch mehr Verbindlichkeit bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse und so weiter. Vor allem aber das Umdenken bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz dahin gehend, dass vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln muss und nicht die Betroffene, ist ein Punkt, der in meiner Fraktion sehr gut angekommen ist. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Ausschuss habe ich trotzdem noch Beratungsbedarf bei einzelnen Punkten und möchte schon einmal anmerken, dass ich § 29, in dem die Möglichkeit eröffnet wird, die Gleichstellungsbeauftragte bei einer Überrepräsentanz von Frauen nicht mehr frühzeitig zu beteiligen, nicht besonders glücklich finde. Wenn ich es richtig einordne, bestünde für die Gleichstellungsbeauftragte dann auch nach § 30 kein Recht auf Beanstandung mehr. Das kommt mir weder sinnvoll noch unkompliziert noch irgendwie in einem verschlankenden Sinne entbürokratisierend vor. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
