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Eka von Kalben

26.08.2026 Sitzungen 20/123

Das Wort hat jetzt die Ministerin Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Gleichstellungsgesetz ist knapp zwei Jahre jünger als ich. Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir dieses Gesetz nun an die heutige Zeit anpassen; denn seither ist, ehrlich gesagt, bis auf redaktionelle Änderungen nicht viel passiert. Unsere Verpflichtung als Staat lautet nach unserer Verfassung in Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Der wichtige zweite Satz, der 1994 in die Verfassung aufgenommen wurde und vor allem von Politikern der SPD erkämpft worden ist, lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Wir sind also als Staat in der Pflicht, und dieser Pflicht kommen wir durch dieses neue Gesetz nach. Gleichstellung geschieht nicht einfach, wie einige gerne meinen. Sie entsteht durch gesellschaftliche Konflikte, politischen Streit und am Ende des Prozesses hoffentlich durch eine Verbesserung der Situation. Deshalb bin ich der Überzeugung: Gleichstellung braucht Gesetze. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Denn bei der Gleichstellung geht es um die Machtverteilung innerhalb unserer Gesellschaft. Es geht darum, wer mit am Tisch sitzt, wenn Entscheidungen getroffen werden, wer wie viel verdient und wer welche Chancen bekommt. 50 Prozent der Bevölkerung sind Frauen, also gehören sie auch zu 50 Prozent mit an den Tisch, wenn es um Entscheidungen geht. Die öffentliche Verwaltung hat eine besondere Vorbildfunktion. Daher ist das Gleichstellungsgesetz natürlich für die öffentliche Verwaltung, für die Landesebene, aber in weiten Teilen eben auch für die kommunale Ebene. Ein Blick in den letzten Gleichstellungsbericht macht sehr deutlich, dass es einerseits gute Nachrichten gibt, weil eben 60 Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung weiblich sind, aber wenn wir uns den Frauenanteil bei höheren Positionen – Entscheidungspositionen – angucken, stellen wir fest, dass die Situation immer schlechter wird, also bei Führungspositionen wie Direktoren, Abteilungsleiterinnen, der Behördenleitung der Polizei, Hochschulprofessoren und vielem mehr. Ich betrachte das Jahr 2022. Da hatten wir im Eingangsamt des Höheren Dienstes 63,3 Prozent Frauen, im Spitzenamt hingegen nur noch 32 Prozent. Frauen sind damals auch nur mit einem Anteil von (Ministerin Aminata Touré) 35 Prozent mit Referatsleitungen betraut gewesen. Nur jede fünfte Abteilungsleiterin war weiblich. Nach wie vor gilt: Je höher die Position, desto geringer ist der Frauenanteil. Wir stellen fest, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten. Ich möchte das ehrlich gesagt – das nervt mich tierisch in den Debatten – nicht den Frauen vorwerfen. Denn sie übernehmen in Deutschland mehr Arbeit im Haushalt, bei den Kindern oder der Pflege in der Familie, der Gender-Care-Gap liegt bei 43 Prozent. Das ärgert mich. Denn Frauen wird ganz oft gesagt, Sie sollen einfach mehr arbeiten, weniger in Teilzeit sein, aber niemand beantwortet dabei die Fragen: „Wer kümmert sich dann um die Kinder? Wer macht dann die Pflegearbeit?“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) 84 Prozent der Teilzeitkräfte in der Landesverwaltung im Jahr 2022 waren Frauen. Mit steigender Besoldung sinkt die Quote der Teilzeitbeschäftigung. Ich bin der Überzeugung – wir sind der Überzeugung –, dass Führung in Teilzeit stärker ermöglicht werden muss und dass die Ausreden dafür, warum das nicht möglich sei, mindestens genauso alt sind wie das Gesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wiebke Zweig [CDU]) Im neuen Gesetzentwurf regeln wir die Teilzeit für alle, für Frauen und Männer gleichermaßen. Wir haben die Regelungen zur Personalentwicklung von Frauen noch einmal nachgeschärft. Wir wollen Frauen stärker ansprechen für eine Führungsfunktion. Wir wollen Frauen zu einem frühen Zeitpunkt ermöglichen, entsprechende Aus- und Fortbildungen wahrzunehmen, damit sie sich für eine Führungsfunktion qualifizieren können. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Landesgleichstellungsgesetz in Abstimmung mit vielen beteiligten Akteurinnen weiterzuentwickeln; das haben wir in einem langjährigen, zweijährigen Prozess im Rahmen von Workshops mit Gewerkschaften, dem Landesfrauenrat, Gleichstellungsbeauftragten, dem LFSH und den Parlamentarierinnen gemacht. Ich spreche an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön für diesen intensiven, langen Prozess aus, (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Wiebke Zweig [CDU]) bei dem wir versucht haben, die Überlegungen, Gedanken und Verbesserungsvorschläge tatsächlich einzubringen. Dieser überarbeitete Gesetzentwurf steht also auf breiten Füßen. Ich möchte einmal auf die Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs und die Veränderungen eingehen. Das sind, erstens, die umfassende Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten sowie die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern in Gremien und Verfahren, außerdem die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der größere Schutz vor sexueller Belästigung. Ich komme zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Ich bin der Überzeugung, diese leisten seit Jahrzehnten auf allen Ebenen überragende Arbeit in Schleswig-Holstein, und dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn ich glaube, dass es nicht leicht ist, Gleichstellungsbeauftragte zu sein. Man wird oft als nervend und anstrengend wahrgenommen. Deswegen war es uns so wichtig, sie mit diesem Gesetz zu stärken und ihnen deutlich zu machen: Es gehört zu gleichstellungspolitischer Arbeit dazu zu nerven. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Wiebke Zweig [CDU]) Sie haben dafür gesorgt, dass die Gleichstellung in den Behörden vorankommt. Das Gesetz gibt ihnen nun mehr Rechte und Befugnisse an die Hand. Sie haben das Recht, mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung zu machen. Die Gleichstellungsbeauftragten haben künftig auch das Recht, sich in Verfahren stärker zu beteiligen und von sich aus Themen nach vorn zu stellen. Sie müssen auch – das klingt vielleicht ein Stück weit lapidar – einen vernünftigen Arbeitsplatz haben. Sie müssen ungestört Gespräche führen können. Sie brauchen einen Computer, ein Telefon, Büromaterialien und so weiter. Auch das sind Kämpfe, die einige Gleichstellungsbeauftragte geführt haben. Das haben sie uns in dem Verfahren zurückgemeldet, und deswegen haben wir das rechtlich klargestellt. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben auch klargestellt, dass die Aufgaben für die Stellvertretung geklärt werden müssen. Mehr Bedeutung kommt der Gleichstellungsbeauftragten auch beim Thema Gleichstellungsplan zu. Künftig ist ihr der fertige Plan vorzulegen. Anders als der vorherige Frauenförderplan heißt er jetzt (Ministerin Aminata Touré) Gleichstellungsplan. Er soll ganz systematisch ein strategisches Mittel zur Personalentwicklung sein. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Wiebke Zweig [CDU]) Wie stärken wir die Gleichstellungsbeauftragten darüber hinaus? – Es braucht am Ende eine Interventionsmöglichkeit beziehungsweise die Möglichkeit, Entscheidungen der Dienststelle gerichtlich überprüfen zu lassen. Deshalb erhalten die Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht. Das ist neu, und es ist ein scharfes Schwert. Die Gleichstellungsbeauftragten haben sich das ausdrücklich gewünscht. Ich habe mich sehr gefreut, dass wir diese Einigung hinbekommen haben. Der zweite Punkt ist die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern in Gremien und in Verfahren. Damit Gleichstellung funktioniert, müssen Frauen mit am Tisch sitzen, und zwar auch in Schlüsselfunktionen, in Entscheidungsgremien, in denen sie paritätisch vertreten sein müssen, in Beiräten, Ausschüssen, Vorständen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten, in Kommissionen und bei Einstellungs- und Bewerbungsverfahren. Der dritte Punkt ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele Beschäftigte stehen familiär mitunter vor großen Herausforderungen. Zum Beispiel erkrankt das Kind langfristig, oder ein naher Angehöriger ist pflegebedürftig. Für diese Fälle enthält das Gesetz künftig direkt ein Recht auf Beurlaubung. Auch die Möglichkeit einer Anpassung der Arbeitszeit haben wir gesetzlich geregelt. Wir steuern auch bei den Fortbildungen und Vorbereitungen in Führungspositionen nach: Auch wenn man in Teilzeit arbeitet, ist das nun möglich. Der vierte und letzte Punkt ist der bessere Schutz vor sexueller Belästigung. Rund 24 Prozent der Frauen in Deutschland haben schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Auch 15 Prozent der Männer haben das in ihrem Umfeld erlebt. Unser Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung. Das war schon 1994 der Fall. Aber das Thema ist uns wichtig, und wir haben nachgesteuert. Denn wir sind der Überzeugung gewesen, dass einige Punkte im Verfahren manchmal unklar sind. Das neue Gesetz stellt noch einmal deutlicher klar, dass sexuelle Belästigung nicht nur verboten ist, sondern dass auch dienstliche Konsequenzen folgen. Das können disziplinarrechtliche, arbeitsrechtliche oder personalrechtliche Konsequenzen sein. Die Dienststellenleitung muss auf jeden Fall Maßnahmen ergreifen und dabei die Gleichstellungsbeauftragte beteiligen. Uns und auch mir persönlich war ganz wichtig – weil es sehr wichtig ist –, dass die Täter beziehungsweise die Täterinnen Konsequenzen tragen müssen und nicht die Betroffenen. Deswegen haben wir neu hineingeschrieben, dass, wenn nach einem Fall von sexueller Belästigung jemand seinen Arbeitsplatz wechseln muss, es dann vorrangig der Täter und nicht die betroffene Person sein muss. (Beifall ganzes Haus) Sie sehen, wir bringen unser Gleichstellungsgesetz auf die Höhe der Zeit. Insgesamt haben wir an 26 Paragrafen relevante Veränderungen im Gesetz vorgenommen. Wir sind der Überzeugung, dass wir als Land Vorreiter sind, und ich freue mich, dass wir diesen Kompromiss gemeinsam erarbeitet haben in Zusammenarbeit in der Koalition, aber eben auch durch Rückmeldungen, die wir auch aus der Opposition bekommen haben von den frauenpolitischen Sprecherinnen, von den Beteiligten darüber hinaus. Ich bedanke mich ganz herzlich und möchte zum Schluss vor allem einen Punkt sagen: Ich bin der Überzeugung, dass gerade wir Frauen auf den Schultern von denen stehen, die das in der Vergangenheit erkämpft haben. Unsere Verantwortung in der Jetztzeit ist, dass wir die Gleichstellung für uns und für nachfolgende Generationen auf den Weg bringen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken, dass Sie diesen Weg mit unterstützen. – Danke. (Beifall ganzes Haus)

Protokoll ↗