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Martin Habersaat

SPD 26.08.2026 Sitzungen 20/123

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hamburg feierte vor wenigen Jahren 20-jähriges Jubiläum für das Screening und die anschließende Förderung viereinhalbjähriger Kinder. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und wir diskutieren es hier!) – Wir diskutieren es heute. Das ist ein Beleg für die These, dass man, wenn die Welt eines Tages untergeht, nach Schleswig-Holstein kommen sollte, weil da alles ein bisschen später stattfindet. Aber immerhin: In diesem Fall ist es ja gut, dass es stattfindet. (Beifall SPD) Andere Bundesländer haben sich bewusst dafür entschieden, bei diesem Screening und der verbindlichen Förderung bei den Kindern anzufangen, die keine Kita besuchen, weil das die Kinder sind, die sich nicht in professionellen pädagogischen Händen befinden. In Schleswig-Holstein haben Sie sich dafür entschieden, dass diese Kinder zuletzt drankommen. Das halte ich nach wie vor für falsch. Nun ist das aber nicht mehr zu ändern, und deswegen: Ich bedauere das, aber komme jetzt zu den aktuellen Fragen zum aktuellen Gesetzesentwurf. Erstens. Sie schreiben in Ihren eigenen Entwurf, wie wichtig Sprachförderung sei. Sie schreiben in Ihren eigenen Entwurf, wie groß die Konsequenzen von sprachlichen Defiziten auf den weiteren Lebensweg, wie nachhaltig Lernrückstände sein könnten, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Warum, meine Damen und Herren, halten Sie dann an Ihren DaZ-Kürzungen fest? Wie können Sie das vor sich selbst verantworten? (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Zweitens. Im Hamburger Schulgesetz ist ausdrücklich davon die Rede, dass der Entwicklungsstand der Kinder geistig, seelisch, körperlich und sprachlich gescreent werden solle. Sie fokussieren in Ihrem Gesetzesentwurf nahezu ausschließlich auf die Sprache. Frau Ministerin, ich höre, wann immer Sie darüber sprechen, dass Sie das weiten. Das steht aber nicht in Ihrem Entwurf. Das steht da nicht drin. Was ist mit sozial-emotionalem Förderbedarf? Was ist mit motorischen Rückständen? Das ist da nicht berücksichtigt, und ich hoffe, dass wir darüber im Verfahren noch ins Gespräch kommen. (Beifall SPD, Anne Riecke [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Drittens. Im bisher vorgelegten Entwurf steht auch noch nicht, wie die Förderung konkret eigentlich aussehen soll. Für Kinder ist es schon ein Unterschied – also vier Stunden –, und die Schule hat den Hut auf. Sind das immer einmalig vier Stunden oder ist das viermal eine Stunde? Das macht sowohl organisatorisch als auch für vierjährige Kinder natürlich einen großen Unterschied. Sie machen auch einen Unterschied zwischen den Kindern, die eine Kita besuchen, und denjenigen, die sie nicht besuchen. Sie definieren quasi einen leichten und einen schweren Förderbedarf. Bei einem schwerem Förderbedarf solle die Schule zuständig und die Förderung verbindlich sein. Bei einem leichtem Förderbedarf solle die Kita eine alltagsintegrierte Sprachförderung betreiben. Aber was ist mit den zehn Prozent der Kinder, die keine Kita besuchen? – Sie fallen bei Ihnen da durchs Raster. Sie sagen: Diese Kinder fördern wir nicht, weil eine Kita sie alltagsintegriert fördern könnte. – So steht es in Ihrem Entwurf. Aber dann passiert bis zur Einschulung nichts. Viertens. Die Rolle der Eltern: Ich habe erfreut gelesen, dass der Regelort für die Förderung jetzt die Kita sein soll. Das ist auch naheliegend, weil 90 Prozent der Kinder von ihren Eltern des Morgens in der Kita abgegeben werden und man von den Eltern schwerlich verlangen kann, dass sie irgendwann im Laufe des Tages noch einmal vorbeikommen und das Kind von der Kita in die Schule und zurück bringen. Sie schreiben aber auch, dass das wahrscheinlich nicht in 100 Prozent der Fall sei. Wie wird das dann sonst gelöst sein? Ich hoffe, wir kommen darüber auch noch ins Gespräch. Was ist, wenn sich der Träger verweigert, wenn die Räume in der Kita nicht vorhanden sind, (Zuruf Martin Balasus [CDU]) wenn aus welchen Gründen auch immer in der Schule gefördert werden muss? Wie organisieren wir dann Transport und Aufsicht? (Martin Habersaat) Was ist eigentlich mit den Kindern, die keine Kita besuchen, also mit den Kindern, die nie eine Eingewöhnung oder dergleichen hatten und die nun verbindlich gefördert werden sollen? Dürfen die Eltern dabei sein? Sitzen sie dann mit in der Sprachförderung? Da wollen Sie vieles per Verordnung regeln, aber vielleicht erzählen Sie uns das im Vorfeld auch schon einmal. Der fünfte Fragenblock betrifft die Augenhöhe. In der Modellphase war viel davon zu lesen, dass Ihnen daran gelegen ist, dass Kita und Schule auf Augenhöhe kooperieren und gleichberechtigt an der Förderung der Kinder arbeiten. Wenn man sich jetzt den Gesetzentwurf anguckt, dann sieht man, dass im Zweifel die Schule den Hut auf hat. Die Kita stellt den Raum, aber die Schule entscheidet. Was hat Sie dazu bewogen, in der Modellphase diese Augenhöhe aufzugeben? Sechster Fragebereich: die Fachkräfte. In der Kleinen Anfrage, Drucksache 20/3797, hatte ich Sie gefragt, wie das eigentlich mit der SPRINT-Förderung in Schleswig-Holstein läuft. SPRINT ist bisher im letzten halben Jahr vor der Einschulung für sprachliche Förderung gedacht. Dazu haben Sie mir geantwortet, in längst nicht allen Kreisen können alle Kinder, die es bräuchten, dieses SPRINT-Angebot wahrnehmen, weil es gar nicht genug Fachkräfte gibt. Nun haben wir hier einen größeren Bedarf, einfach weil wir einen längeren Zeitraum definieren, und weil wir wahrscheinlich – Sie schreiben von 20 bis 25 Prozent der Kinder, die es betreffen wird – einen größeren Teil der Kinder in den Blick nehmen werden. In Kiel waren bisher nur ein bis drei Prozent der Kinder überhaupt in SPRINT-Maßnahmen, in Lübeck waren es unter einem Prozent. Das heißt also, es werden viel mehr Fachkräfte gebraucht. Wer soll das sein? Das wollen Sie per Verordnung regeln. Das verraten Sie uns hoffentlich auf dem Weg dahin noch. Siebter Fragenbereich. Bisher dachte ich immer, dass wir, wenn es um Diagnostik und Förderung geht, Expertinnen und Experten in Schleswig-Holstein haben, nämlich unsere Förderzentren. Da sind Sonderpädagogen, die darauf spezialisiert sind, zu diagnostizieren und zu fördern. Die tauchen in Ihrem Gesetzentwurf aber gar nicht auf. Warum eigentlich nicht? (Beifall SPD) Der achte Fragenblock dreht sich um die Ressourcen. Sie denken den Kitas 0,0125 Fachkräfte pro Gruppe zu, um die Diagnostik zu betreiben, gehen aber davon aus, dass die zusätzliche Förderung ohne jegliche zusätzliche Ressource zu machen sein wird. Sie scheinen davon auszugehen, dass eine Kita in Düsternbrook genau die gleichen Ressourcen brauchen wird wie eine in Kiel-Gaarden, und setzen voraus, dass Kitaleitungen und Schulleitungen und das neue Personal diese neue Aufgabe, die neue Koordination ohne jeglichen Mehraufwand wuppen. Das ist einerseits natürlich ein großes Kompliment an die Kompetenzen von Kitaleitungen und Schulleitungen, aber es ist auf der anderen Seite ein großes Problem, dass wir im Bildungsbereich den Menschen immer mehr Arbeit aufladen, ohne fair zu berücksichtigen, was das für sie im Alltag eigentlich bedeutet. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Der letzte Fragenblock hat nun eigentlich gar nichts mit EVi zu tun, das ist auch der erste Teil meiner Kritik. Warum verstecken Sie im EVi-Gesetz, dass Sie Schülerinnen und Schüler künftig gegen deren Willen im Unterricht filmen lassen wollen? – Dahinter steht ja ein bestimmtes Menschenbild. Auf der einen Seite sagen Sie: „Bis Klasse 10 nehmen wir euch die Handys weg“, und auf der anderen Seite sagen Sie: „Wir filmen euch, egal ob ihr es wollt oder nicht, egal ob eure Eltern es wollen oder nicht, (Beifall SPD, FDP und SSW) weil sie es besser wissen“. (Wortmeldung Martin Balasus [CDU]) – Da würde ich auch eine Zwischenfrage zulassen.

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