Ole-Christopher Plambeck
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, gerade in einem Flächenland wie SchleswigHolstein ist das Auto für viele Beschäftigte im Landesdienst unverzichtbar. Wer sein privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzt, setzt eigenes Geld für die berufliche Tätigkeit ein. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, und regelmäßig ist natürlich relativ, zu prüfen, ob die Wegstreckenentschädigung noch angemessen ist. Nach dem Bundesreisekostengesetz – da bin ich dankbar für die Kleine Anfrage, die viele Erkenntnisse gebracht hat – beträgt die sogenannte kleine Wegstreckenentschädigung 20 Cent je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro. Das heißt, wir haben dort eine Deckelung. Besteht ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privaten Fahrzeugs, werden 30 Cent je Kilometer gezahlt. Herr Dirschauer hat es gesagt: Die Sätze wurden seit 2005 nicht angepasst. Gleichzeitig sind natürlich die Kosten für das Auto im Preisindex mit 28,3 Prozent deutlich gestiegen wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage zu erkennen ist. Allerdings verfolgt die Wegstreckenentschädigung ausdrücklich nicht das Ziel, sämtliche Kosten für Anschaffung, Haltung, Betrieb eines privaten Fahrzeugs zu ersetzen. Sie soll die notwendigen Aufwendungen einer Dienstreise pauschal abgelten. Auch hier gilt, wie bei allen anderen Dingen, der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung. Der Vergleich mit den übrigen Ländern, das wurde eben gesagt, zeigt zudem, dass Schleswig-Holstein im Mittelfeld liegt. Einige Länder zahlen mehr, aber einige Länder zahlen auch weniger. In der Tat plant auch der Bund keine Erhöhung. Aber gerade in diesen Zeiten, wir haben es heute Morgen gehört, müssen wir finanzpolitisch besonders schauen und zwei Seiten betrachten – das Interesse der Beschäftigten, aber natürlich auch den Landeshaushalt. Eine Erhöhung der kleinen Entschädigung auf 30 Cent und der großen auf 40 Cent würde nämlich jährlich mit rund 667.000 Euro zu Buche schlagen. Bei einer Anhebung auf 40 Cent sind das weit über 1 Million Euro. Da könnte man natürlich sagen, im Verhältnis zum Gesamthaushalt scheinen das machbare Beträge zu sein, aber gerade in diesen Zeiten müssen wir auf jeden Euro schauen. Ziel muss eine sachgerechte und finanziell verantwortbare Regelung sein. Dementsprechend sollten wir dieses Thema, den Gesetzentwurf, intensiv im Finanzausschuss beraten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
