Beate Raudies
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ja, das war jetzt nicht die Antwort auf meine Frage. Ich habe Sie ja konkret nach Gender-Budgeting-Maßnahmen und nach einem strukturellen Gender-Budgeting für den Landeshaushalt und für das Land Schleswig-Holstein gefragt und nicht nach (Catharina Johanna Nies) einzelnen Maßnahmen. Das ist schon noch ein bisschen was anderes. – Das ist interessant. Ich komme auch gleich in meiner Rede auf das Thema Gender-Budgeting zu sprechen. Aber ich verstehe das so, Frau Kollegin, dass man in seinem politischen Handeln permanent bei sich abfragt, welche finanziellen Auswirkungen unsere Entscheidungen auf die Lebenssituation von Frauen haben. Dafür brauche ich keine bestimmte Strategie, das mache ich einfach konsequent, und so hat diese Landesregierung in den letzten Jahren sehr konsequent gehandelt. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deswegen ist es ganz spannend, was mein nächster Satz ist, denn ich wollte gerade sagen: Bevor sich die SPD jetzt zurücklehnt, weil ich ja gerade die Bundesfamilienministerin etwas adressiert habe, adressiere ich meine Kritik ganz klar auch an den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Denn was sollen denn diese Kürzungsvorgaben für das Bundesfrauen- und Familienministerium? Das ist auf Bundesebene das Gegenteil von Gender-Budgeting. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Solche Aktionen konterkarieren an vielen Stellen unsere Bemühungen auf Landesebene. Kommen wir aber zurück zum Landesgesetz. Wir hören eben auch Kritik am Gesetz von 1994 und seiner Wirkungsmacht, hören, dass es folgenlos ist, wenn Widersprüche von Gleichstellungsbeauftragten nicht umgesetzt werden, dass nicht gesichert ist, dass Gleichstellungsbeauftragte in allen gleichstellungsrelevanten Verfahren beteiligt werden. Das Klagerecht ist ein folgerichtiger Schritt, damit Rechte und Aufgaben nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Zweifel auch durchgesetzt werden können. Wir geben den Gleichstellungsbeauftragten künftig die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, wenn ihre Beanstandungen nicht umgesetzt werden und gegen Vorgaben des Gesetzes verstoßen wurde. Es geht uns um eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, eine höhere Verbindlichkeit von Vorgaben und eine bessere Durchsetzbarkeit der Regeln. Dieses Gesetzespaket, kombiniert mit den hochschulgesetzlichen Änderungen, die parallel eingebracht wurden, ist angesichts aktueller Entwicklung enorm wichtig. Denn wir stärken unsere Gleichstellungsbeauftragten, während sie an anderen Orten in Deutschland infrage gestellt werden. Wir stehen kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Die dortige, gesichert rechtsextreme AfD hält Gleichstellungsbeauftragte in Land und Kommunen für, wie sie es nennt, Sonderbeauftragte, die abgeschafft werden sollen. Erst vor wenigen Wochen hat die Fraktion der AfD im Bundestag einen Antrag zur Abschaffung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von pro familia gestellt. Und ich erinnere an die unsägliche Rede einer AfDAbgeordneten im sächsischen Landtag gegen das Recht auf vertrauliche Spurensicherung nach einer Vergewaltigung. All diese Vorstöße der AfD zeigen ihr antifeministisches Weltbild (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) und sind Angriffe auf eine gleichgestellte Gesellschaft, in der Frauen diskriminierungsfrei und selbstbestimmt leben können und ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz haben. Ich möchte ganz klar sagen: Weder sind gleichstellungsfördernde Instrumente überflüssig noch Sondergedöns noch einfach nur Bürokratie. Sie sind es nicht. Gleichstellungsbeauftragte gehören zur Grundinfrastruktur eines demokratisch verfassten Staates. Sie sind unverzichtbar und Teil unserer demokratischen Resilienz. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
