Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 15. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Wir haben heute eine umfangreiche Tagesordnung, ein wichtiger Beschluss zum Landeshaushalt 2025 steht an. Deswegen ist heute strukturiertes Tagen sehr wichtig und ich hoffe, dass wir die Abstimmung, aber auch die Tagesordnung heute gut bewältigen. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Herr Abgeordneter Häußer betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Abgeordneter Schubert, Herr Minister Maier zeitweise mitgeteilt. Ich möchte nun einige Hinweise zur Tagesordnung geben. Heute sollen zuerst die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 c für die Abstimmung erneut aufgerufen werden. Danach sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 19 a bis 22 und 25 bis 36 aufgerufen werden. Nach den Wahlen sollen die Tagesordnungspunkte 6, 5 und 18 in der genannten Reihenfolge aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 37 ist aufgrund der Vorgabe in § 37 Abs. 7 der Geschäftsordnung aufzurufen, spätestens als letzter Punkt. Vereinbart wurde schließlich, die heutige Plenarsitzung gegen 17.30 Uhr zu beenden. Hintergrund ist ein Pontifikalrequiem in der Hohen Domkirche St. Marien zu Erfurt im Gedenken an unseren am 2. März 2025 verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten dieses Landes, Herrn Dr. Bernhard Vogel. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung hiermit festgestellt und wir kommen nun zu den einzelnen Beratungen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/50 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/770 dazu: Änderungsanträge der Fraktionen der AfD - Drucksachen 8/830/831/ 832/833/834/83 5/836/837/ 838/839/840/84 1/842/843/ 844/845/846/84 7/848/849/ 850 und 8/851 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/887 dazu: Die Wiederbewaldung voranbringen, die Saatgutbestände erhöhen, bodenschonende Bewirtschaftung fördern, Forstpersonal gewinnen, das grüne Herz Deutschlands erhalten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/819 dazu: Tiertransporte reduzieren – Vollmobile Schlachteinheiten in Thüringen etablieren Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/820 dazu: Auf die Hilferufe reagieren – Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen aus der Existenznot holen, ehrenamtlichen Tierschutz würdigen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/821 dazu: Die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte in Seebach auskömmlich unterstützen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/822 dazu: Wasserversorgung flächendeckend gewährleisten, Abwasserentsorgung im Sinne des gesetzlich vorgeschriebenen Anschlussgrads garantieren Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/824 dazu: Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben besser fördern; Beschäftigungsoffensive aus vorhandenen Rücklagen finanzieren, Erhebung der Ausgleichsabgabe aussetzen und Arbeitgeber in Thüringen entlasten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/825 dazu: Aufstockung und Verbreiterung des Förderprogramms GastroInvest – Landeseinnahmen aus der erhöhten Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie zurückleiten, Investitionen in erhöhte Brandschutzanforderungen finanziell unterstützen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/826 dazu: Kostenfreiheit der Meisterausbildung und der Höheren Berufsbildung (DQR 6 und 7) – Einführung eines bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung nicht zurückzuzahlenden Darlehens für Anwärter der Meister- und Höheren Berufsbildung Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/827 dazu: Einführung des Vorschlagswesens in allen Teilen der Landesverwaltung Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/828 dazu: Einführung eines Kinderbegrüßungsgeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/829 dazu: Bezahlbares und soziales Wohnen sichern und ausbauen – Thüringen braucht eine Landeswohnungsgesellschaft Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/852 dazu: Gute Lebensbedingungen für Thüringen, gute Infrastruktur für das Land Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/853 dazu: Für eine nachhaltige Finanzpolitik und Haushaltsführung Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/854 dazu: Verantwortung des Landes für eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und bezahlbare Pflege in Thüringen wahrnehmen – Planung, Investition und Prävention verstärken Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/855 dazu: Pflege des kulturellen Erbes auf hohem Niveau gewährleisten – Land soll den Prozess des Investitionsstauabbaus bei der Sanierung und dem Erhalt von für Thüringen identitätsstiftenden Kultur-, Bau- und Gartendenkmalen konsequent fortsetzen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/856 dazu: Sicherstellung Investitionen Vereinssportanlagen und Sportanlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/857 dazu: Finanzierung von Kindertagesbetreuung zukunftsfest aufstellen – Kommission zur Finanzierungssystematik der Kindertagesstätten einberufen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/874 ZWEITE BERATUNG Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 8/169 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/771 Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 8/170 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/772 Die Aussprache zu den drei Tagesordnungspunkten wurde gestern durchgeführt. Heute kommen wir zu den Abstimmungen. Ich möchte noch einige Hinweise zu den Änderungsanträgen geben, weil zu denen, die ich gestern vorgelesen habe, noch einige dazugekommen sind. Deswegen werde ich das noch einmal an der Stelle wiederholen. Zu TOP a – Landeshaushaltsplan 2025 – liegen Änderungsanträge der Fraktion der AfD in den Drucksachen 8/830, 8/831, 8/832, 8/833, 8/834, 8/835, 8/836, 8/837, 8/838, 8/839, 8/840, 8/841, 8/842, 8/843, 8/844, 8/845, 8/846, 8/847, 8/848, 8/849, 8/850 vor. Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD liegen in Drucksache 8/887 vor. Zum Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/851 vor. Entschließungsanträge liegen folgendermaßen vor. Zu Tagesordnungspunkt 1 a hat die Fraktion der AfD folgende Entschließungsanträge gestellt: die Drucksachen 8/819, 8/820, 8/821, 8/822, 8/824, 8/825, 8/826, 8/827, 8/828 und 8/829. Die Fraktion Die Linke hat zwei Entschließungsanträge in den Drucksachen 8/852 und 8/874 gestellt. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD haben Entschließungsanträge in den Drucksachen 8/853, 8/854, 8/855, 8/856 und 8/857 gestellt. Ich gebe nun einige Vorbemerkungen zu den Abstimmungen. Es sind ja auch einige das erste Mal bei einer Haushaltsabstimmung dabei, deswegen ist es, glaube ich, ganz sinnvoll, dies zu tun. Zunächst wird über das Thüringer Haushaltsgesetz 2025 einschließlich Landeshaushaltsplan wie folgt abgestimmt: 1. Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung, 2. Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge, 3. Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung und 4. die Schlussabstimmung. Gegenstand der Abstimmung zum Landeshaushaltsplan 2025 sind auch die Deckungsvorschläge, die gegebenenfalls in den jeweiligen Änderungsanträgen bzw. Antragsbegründungen genannt sind. Soweit der Antrag abgelehnt wird, haben sich auch die entsprechenden Deckungsvorschläge erledigt. Die Abstimmungsreihenfolge der Änderungsanträge ergibt sich grundsätzlich aus der haushaltssystematischen Stellung des ersten zur Änderung benannten Ansatzes, bezogen auf die in der Überschrift des Antrags genannte Intention des Antrags. Soweit Änderungsanträge in den Ansätzen auf den Entwurf des Landeshaushaltsplans 2025 und nicht auf die Ansätze der Beschlussempfehlung Bezug nehmen, wird nur über die neuen Ausgabe- bzw. Einnahmesätze abgestimmt. Über die Entschließungsanträge wird gemäß § 65 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der jeweiligen Schlussabstimmung abgestimmt. Im Anschluss wird über den Mittelfristigen Finanzplan über die Jahre 2024 bis 2028 für den Freistaat Thüringen und danach über den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes Thüringen abgestimmt. Hier wird jeweils nur über die Beschlussempfehlung abgestimmt. Kommen wir nun zu den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 1 a. Wir beginnen, wie ich eben schon gesagt habe, mit den Änderungsanträgen zur Beschlussempfehlung. Landeshaushaltsplan 2025, Nummer 1 – Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD: Wir beginnen mit Kapitel 02 01 Titel 684 77 in Drucksache 8/833. Hier hat die Fraktion der AfD den Antrag auf Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf gestellt, also unsere vorherige namentliche Abstimmung. Deswegen werden wir dieses Verfahren jetzt zur Abstimmung dieses Änderungsantrags wieder anwenden. Ich bitte die Schriftführer um Verlesung der Namen und die Abgeordneten dann, deutlich zu sagen: „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Ich bitte, auf Zusatzkommentare zu verzichten; bitte nur „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ sagen. Herzlichen Dank.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Wir sind nun einmal durch mit dem Namensaufruf. Konnte jeder anwesende Abgeordnete seine Stimme abgeben, also abstimmen? Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. Es liegt ein Ergebnis vor. Für den Änderungsantrag in Drucksache 8/833 stimmten 30 Abgeordnete, gegen den Änderungsantrag stimmten 54 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag nicht angenommen. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 03 01 Titel 459 05 – in Drucksache 8/848. Hier ist keine namentliche Abstimmung beantragt. Deswegen stimmen wir ganz normal ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Bei keiner Enthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD – Kapitel 03 01 Titel 531 01 – in Drucksache 8/887. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Landtags. Ich frage trotzdem noch mal – Gegenprobe: Enthaltungen? Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 03 03 Titel 686 71 – in Drucksache 8/838. Hier ist wieder von der Fraktion der AfD Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf beantragt. Ich bitte die Schriftführer, die einzelnen Namen der Abgeordneten vorzulesen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Frau Meißner, haben Sie abgestimmt?
(Zuruf Abg. Meißner, CDU: Ich war da und
habe mit Nein gestimmt!) Okay. Das ist hier vorn nicht angekommen. Wir haben es jetzt registriert. Gibt es Abgeordnete, die ihre Stimme nicht abgeben konnten, die jetzt hinzugestoßen sind? Das ist nicht der Fall. Herr Erfurth ist nicht da, eben auch bei der Abstimmung nicht. Wenn es hier keinen Widerspruch gibt, dann schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. Es liegt ein Ergebnis vor. Für den Änderungsantrag in Drucksache 8/838 stimmten 30 Abgeordnete mit Ja, 53 Abgeordnete mit Nein bei einer 1 Enthaltung zusätzlich. Das heißt, der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Kapitel 03 10 Titel 972 24, in Drucksache 8/835. Wer diesem Änderungstrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen der übrigen Fraktionen des Landtags. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 03 25 Titel 515 72, in Drucksache 8/837. Hier ist auch mündliche Erklärung durch Namensabruf beantragt. Ich bitte die Schriftführer um Aufruf der Abgeordneten.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist der Wahlgang geschlossen und ich bitte um Auszählung. Es liegt nun auch für diese Abstimmung ein Ergebnis vor. Für den Änderungsantrag stimmten 30 Abgeordnete, gegen den Änderungsantrag stimmten 54 Abgeordnete bei keiner Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, beginnend mit Kapitel 07 01 Titel 234 01, in Drucksache 8/831. Auch hier ist wieder Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf von der AfD beantragt. Ich bitte die Schriftführer, wieder die Namen zu verlesen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
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Ich frage auch hier: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, Herr Abgeordneter Herzog konnte seine Stimme nicht abgeben. Deswegen frage ich Sie: Wie möchten Sie abstimmen?
(Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!)
Sie stimmen gegen den Änderungsantrag. Bitte auch so registrieren. Gibt es weitere Abgeordnete, die ihre Stimme nicht abgeben konnten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Es liegt ein Ergebnis vor. Für den Änderungsantrag der Fraktion der AfD stimmten 30 Abgeordnete, 54 Abgeordnete stimmten dagegen bei keiner Enthaltung. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 07 02 Titel 892 72, in Drucksache 8/836. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Thüringer Landtags. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 08 11 Titel 111 71, in Drucksache 8/843. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen der übrigen Fraktionen des Thüringer Landtags. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 08 12 Titel 686 70, in Drucksache 8/840. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Wir hatten eigentlich namentliche Abstimmung für diesen beantragt. Das scheint mir noch nicht übertragen worden zu sein.
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Genau. Mir liegt keine Beantragung auf namentliche Abstimmung vor. Erst bei der folgenden Abstimmung, also von Drucksache 8/839. Aber ich gehe jetzt davon aus, dass auch bei Drucksache 8/840 namentliche Abstimmung beantragt wird. Ist das korrekt? Gut. Damit ist auch wieder eine Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf beantragt. Ich bitte deshalb die Schriftführer, mit dem Verlesen der Abgeordneten zu beginnen. Dann noch ein Hinweis: Bitte laut und deutlich das Abstimmungsverhalten dokumentieren. Es ist immer schwierig, das von hier vorn zu hören, wenn es sehr leise gesagt wird. Ich bitte die Schriftführer um das Verlesen der Namen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Gab es Abgeordnete, die ihre Stimme nicht abgeben konnten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diese Abstimmung und gebe das Ergebnis gleich bekannt. Wenn ich es richtig überblicke, kenne ich es. Für den Änderungsantrag in Drucksache 8/840 stimmten 30 Abgeordnete mit Ja, 54 Abgeordnete mit Nein bei 0 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 08 24 Titel 683 78. Auch hier ist ein Antrag auf Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf beantragt. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Vorlesen der Namen zu beginnen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
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Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit abzustimmen? Ich sehe keinen Widerspruch, damit schließe ich auch diese Abstimmung und bitte um Auszählung. Es liegt ein Ergebnis vor. Für den Änderungsantrag in Drucksache 8/839 stimmten 30 Abgeordnete, gegen den Antrag stimmten 54 Abgeordnete, keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 08 29 Titel 359 02, in Drucksache 8/844. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Landtags. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 08 29 Titel 538 03 – in Drucksache 8/850. Hier gibt es auch einen Antrag auf Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf.
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Herr Präsident, hier möchten wir keine namentliche Abstimmung.
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Okay. Dann ist dieser Antrag zurückgezogen, sodass wir offen abstimmen können. Wer für den Änderungsantrag in Drucksache 8/850 stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Landtags. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Kapitel 08 29 Titel 633 73. Herr Abgeordneter Wogawa.
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Vielen Dank, Herr Präsident. Aufgrund der Bedeutung dieses Antrags für die Kommunalfinanzen beantrage ich namens der BSW-Fraktion Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf.
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Okay, der Antrag ist eingegangen. Also wir stimmen jetzt über Drucksache 8/846 durch Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf ab. Ich bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit abzustimmen? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich auch diese Abstimmung und bitte um Auszählung. Es liegt auch schon ein Ergebnis vor: Für den Änderungsantrag in Drucksache 8/846 stimmten 30 Abgeordnete mit Nein, 54 Abgeordnete mit Ja bei 0 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 09 05 Titel 359 77, in Drucksache 8/841. Auch hier ist beantragt, die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf durchzuführen. Ich bitte die Schriftführer um das Verlesen der Namen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
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Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Das geht jetzt schneller, ein Ergebnis liegt vor. Für den Änderungsantrag in Drucksache 8/841 stimmten 30 Abgeordnete, gegen den Änderungsantrag stimmten 54 Abgeordnete bei 0 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 09 05 Titel 781 89 – in Drucksache 8/849. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Landtags. Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 10 02 Titel 686 02 – in Drucksache 8/847. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 10 11 Titel 683 71 – in Drucksache 8/842. Hier ist auch wieder durch die Fraktion der AfD ein Antrag auf Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf gestellt worden. Ich bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
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Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit abzustimmen? Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann schließe ich auch diese Abstimmung und bitte um Auszählung. Ein Ergebnis liegt vor. Für den Änderungsantrag in Drucksache 8/842 stimmten 30 Abgeordnete, 53 Abgeordnete stimmten gegen den Änderungsantrag bei keiner Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Kapitel 17 16 Titel 972 24, in Drucksache 8/832. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, beginnend mit Kapitel 17 20 Titel 633 20, in Drucksache 8/834. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Kapitel 18 05 Titel 919 01, in Drucksache 8/845. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Landtags. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zu Nummer 20, also dem Antrag in Drucksache 8/830. Hier frage ich die Fraktion der AfD: Wird die Erledigung des Änderungsantrags in Drucksache 8/830 erklärt?
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Okay. Damit ist dieser Änderungsantrag zurückgezogen oder in dem Sinne erledigt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 1 b. Einen Änderungsantrag haben wir noch vergessen, wir müssen noch mal zurückgehen zu 1 a, bevor wir 1 b aufrufen, und zwar Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Kapitel 17 16 Titel 359 01. Es war alles in Ordnung, ich habe gesagt, wir gehen in 1 b über, aber wir sind nur in dem zweiten Teil von 1 a. Also es war alles korrekt. Ich frage jetzt die Fraktion der AfD, ob Erledigung des Antrags insgesamt oder zumindest für Nummer 1 des Antrags erklärt werden kann.
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Wir erklären die Erledigung zu Nummer 1 des Antrags und würden Nummern 2 bis 5 gern getrennt abstimmen.
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Okay. Dann ist Nummer 1 erledigt. Wir kommen zur Abstimmung über Nummer 2 bis 5 des Änderungsantrags der Fraktion der AfD in Drucksache 8/851. Wir stimmen zunächst Nummer 2 des Änderungsantrags ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen Nummer 2? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Änderungsantrag in der Nummer 2 mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über Nummer 3. Wer Nummer 3 des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen Nummer 3 des Antrags? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen. Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Damit ist Nummer 3 mehrheitlich abgelehnt. Nun zur Abstimmung über Nummer 4: Wer für Nummer 4 des Änderungsantrags stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen Nummer 4 des Änderungsantrags? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch Nummer 4 mehrheitlich abgelehnt. Und wir kommen zur Abstimmung über Nummer 5 des Änderungsantrags. Wer für Nummer 5 des Änderungsantrags stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen Nummer 5 des Änderungsantrags? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist auch Nummer 5 mehrheitlich abgelehnt. Nun kommen wir zur Gesamtabstimmung über die Beschlussempfehlung. Es ist so, dass wir jetzt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2025 einschließlich Landeshaushaltsplan 2025 in Drucksache 8/770 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge vornehmen. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Kommen wir nun zur Gesamtabstimmung zum Gesetz und dann zur Schlussabstimmung. Zunächst aber zur Gesamtabstimmung, Abstimmung über den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2025 einschließlich Landeshaushaltsplan in Drucksache 8/50 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes einschließlich Landeshaushaltsplan? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist das Thüringer Haushaltsgesetz 2025 einschließlich Landeshaushaltsplan mehrheitlich beschlossen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Abstimmung über den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2025 einschließlich Landeshaushaltsplan in Drucksache 8/50 in der Schlussabstimmung. Wer für das Thüringer Haushaltsgesetz 2025 einschließlich Landeshaushaltsplan stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen das Landeshaushaltsgesetz 2025? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit mehrheitlich beschlossen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Erst mal vielen Dank für die zügige und konzentrierte Bearbeitung des Haushaltsgesetzes. Wir kommen nun zu den Entschließungsanträgen und beginnen mit Nummer 1, „Die Wiederbewaldung voranbringen, die Saatgutstände erhöhen, bodenschonende Bewirtschaftung fördern, Forstpersonal gewinnen, das Grüne Herz Deutschlands erhalten“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/819. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum nächsten Entschließungsantrag, „Tiertransporte reduzieren – Vollmobile Schlachteinheiten in Thüringen etablieren“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/820. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum nächsten Entschließungsantrag, „Auf die Hilferufe reagieren – Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen aus der Existenznot holen, ehrenamtlichen Tierschutz würdigen“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/821. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum Entschließungsantrag „Die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte in Seebach auskömmlich unterstützen“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/822. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Als Nächstes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag „Wasserversorgung flächendeckend gewährleisten, Abwasserentsorgung im Sinne des gesetzlich vorgeschriebenen Anschlussgrads garantieren“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/824. Wir haben wieder namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, die Namen vorzulesen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Ich will noch mal einen kurzen Hinweis an die Regierungsmitglieder geben, die gleichzeitig Mitglied des Landtags sind. Wenn Sie auf der Regierungsbank sitzen, können Sie nicht an der Abstimmung teilnehmen. Das heißt, Sie müssen dann bei der Abstimmung auf Ihre Abgeordnetenplätze gehen.
(Zwischenruf Prof. Dr. Voigt, Ministerpräsi-
dent: Deswegen habe ich nicht teilgenommen!) Okay. Das war jetzt nämlich bei Minister Tischner die Sache. Wenn Sie hier sitzen, dann haben Sie nicht teilgenommen.
(Heiterkeit im Hause)
So einfach geht das nicht. Es gibt ja zugewiesene Plätze, die wir hier im Hohen Haus haben. Von daher haben dann Minister Tischner und Ministerpräsident Voigt an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Fällt nicht
auf, wenn die CDU bei der Linken sitzt!) Ich bitte dann, mit der Namensverlesung fortzusetzen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Frau Abgeordnete Jary.
(Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!)
Ein Nein von Frau Abgeordneter Jary. Weitere Meldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich diese Abstimmung und bitte um Auszählung. Es liegt ein Ergebnis für den Entschließungsantrag in Drucksache 8/824 vor. Für den Entschließungsantrag stimmten 30 Abgeordnete, gegen den Entschließungsantrag stimmten 52 Abgeordnete bei keiner Enthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Als Nächstes kommen wir zum Entschließungsantrag „Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben besser fördern; Beschäftigungsoffensive aus vorhandenen Rücklagen finanzieren, Erhebung der Ausgleichsabgabe aussetzen und Arbeitgeber in Thüringen entlasten“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/825. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Linke. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zum Entschließungsantrag „Aufstockung und Verbreiterung des Förderprogramms GastroInvest – Landeseinnahmen aus der erhöhten Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie zurückleiten, Investitionen in erhöhte Brandschutzanforderungen finanziell unterstützen“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/826. Auch hier ist beantragt, namentlich abzustimmen. Ich bitte die Schriftführer, die Namen vorzulesen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Abstimmung und gebe gleich das Ergebnis bekannt. Für den Entschließungsantrag in Drucksache 8/826 stimmten 30 Abgeordnete, gegen den Entschließungsantrag 53 Abgeordnete bei keiner Enthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Als Nächstes kommen wir zum Entschließungsantrag „Kostenfreiheit der Meisterausbildung und der Höheren Berufsbildung (DQR 6 und 7) – Einführung eines bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung nicht zurückzuzahlendes Darlehens für Anwärter der Meister- und Höheren Berufsbildung“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/827. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Als Nächstes kommen wir zum Entschließungsantrag „Einführung des Vorschlagswesens in allen Teilen der Landesverwaltung“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/828. Wer für den Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zum Entschließungsantrag „Einführung eines Kinderbegrüßungsgeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/829. Hier ist Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf beantragt. Ich bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Ich frage, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein!)
Herr Abgeordneter Höcke stimmt mit?
(Zuruf Abg. Höcke, AfD: Mit Ja!)
Ja – also da noch registrieren. Hat noch jemand seine Stimme nicht abgeben können? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Es liegt ein Ergebnis für den Entschließungsantrag in Drucksache 8/829 vor. Für den Entschließungsantrag stimmten 30 Abgeordnete, gegen den Entschließungsantrag stimmten 52 Abgeordnete bei keiner Enthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum nächsten Entschließungsantrag „Bezahlbares und soziales Wohnen sichern und ausbauen – Thüringen braucht eine Landeswohnungsgesellschaft“, Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/852. Herr Schaft.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung dieses Entschließungsantrags an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Ausschussüberweisung ist beantragt. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag an den Ausschuss überwiesen. Es ist nur ein Ausschuss beantragt worden. Also an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur hat die Überweisung stattgefunden. Damit können wir jetzt zur Abstimmung über den nächsten Entschließungsantrag kommen: „Gute Lebensbedingungen für Thüringen, gute Infrastruktur für das Land“, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/853. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das ist niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen. Wir kommen zum Entschließungsantrag: „Für eine nachhaltige Finanzpolitik und Haushaltsführung“, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/854. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen. Nun zum nächsten Entschließungsantrag: „Verantwortung des Landes für eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und bezahlbare Pflege in Thüringen wahrnehmen – Planung, Investition und Prävention verstärken“, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/855. Wer für den Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das ist kein Abgeordneter. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mehrheitlich angenommen. Nun zum Entschließungsantrag „Pflege des kulturellen Erbes auf hohem Niveau gewährleisten – Land soll den Prozess des lnvestitionsstauabbaus bei der Sanierung und dem Erhalt von für Thüringen identitätsstiftenden Kultur-, Bau- und Gartendenkmalen konsequent fortsetzen“, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/856. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann ist dieser Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden. Kommen wir nun zum Entschließungsantrag „Sicherstellung Investitionen Vereinssportanlagen und Sportanlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“, Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/857. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag einstimmig beschlossen. Kommen wir nun zum Entschließungsantrag „Finanzierung von Kindertagesbetreuung zukunftsfest aufstellen – Kommission zur Finanzierungssystematik der Kindertagesstätten einberufen“, Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/874. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das ist niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mehrheitlich beschlossen. Nun kommen wir zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 b. Den hatte ich vorhin kurz versehentlich erwähnt gehabt, aber nun sind wir an der Stelle. Also Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 b, Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 8/771. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 c – Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 8/772. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das ist niemand. Wer enthält sich. Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD mehrheitlich beschlossen. Damit haben wir den Abstimmungsmarathon beendet und können Tagesordnungspunkt 1 a, b, c schließen. Herr Schaft.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Herr Präsident, Sie haben es gerade gesagt, nach diesem Abstimmungsmarathon und vor dem weiteren Fortgehen in der Tagesordnung beantrage ich im Namen meiner Fraktion eine Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Okay, dann unterbrechen wir die Sitzung bis 11.10 Uhr.
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten uns für 11.10 Uhr verabredet, es ist jetzt schon ein bisschen später. Ich hoffe, Sie kriegen noch die Reihen gefüllt, da jetzt ein weiterer spannender Teil beginnt, nämlich Wahlhandlungen. Wir starten mit TOP 19 in den Teilen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/778 Ich möchte Ihnen noch einen Hinweis geben: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der CDU schlägt Herrn Abgeordneten Martin Henkel vor. Ich eröffne die Aussprache. Ist diese gewünscht? Das sehe ich nicht. Über den Wahlvorschlag können wir offen mit Handzeichen abstimmen und Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Herzlichen Dank, die Stimmen der AfD, CDU, BSW und SPD. Wer stimmt dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Die Stimmen der Fraktion Die Linke. Herzlichen Dank. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Henkel zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/2 gewählt hat. Ich frage natürlich: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Henkel, CDU: Sehr gern!)
Dann beglückwünsche ich Sie herzlich zu dieser Wahl.
(Beifall AfD, CDU, BSW, SPD)
Wir schließen damit diesen TOP und kommen zur nächsten Wahl – dem zweiten Teil des Tagesordnungspunkts 19 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/751 Auch hier noch der Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Sascha Schlösser vor. Ich eröffne auch hier die Aussprache. Ich sehe, es gibt keine Wortmeldung, es ist keine Aussprache gewünscht. Deswegen können wir jetzt auch über diesen Wahlvorschlag abstimmen. Auch hier wird offen abgestimmt und Sie können wiederum mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich frage nun: Wer stimmt für den Wahlvorschlag? Den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier alle Hände der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich alle Hände der Linken und der SPDFraktion und von Teilen des BSW und Teilen der CDU. Können Sie sich hier einig werden? Zum Zählen müssen wir das jetzt bitte noch mal wirklich ganz klar machen. Ich bitte noch mal um die Gegenstimmen, den Arm bitte ordentlich nach oben. Also, die Linke ist komplett. Danke schön. Die SPD ist komplett. Das BSW – bitte ordentlich hoch! –, da sind 4 Hände oben. Danke schön. Bei der CDU?
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Können Sie
bitte noch mal die Frage formulieren?) Es geht um den stellvertretenden Vorsitzenden. Wir sind gerade bei den Gegenstimmen. Die Jastimmen hatten wir jetzt schon abgehandelt. Wir können auch gern noch mal anfangen, wenn Sie hier alle so verwirrt sind, aber Sie müssen sich bitte ein bisschen konzentrieren. Wir sind jetzt in der Wahlhandlung und wir sind bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden. Die AfD hat einen Vorschlag gemacht. Wir stimmen über diesen Wahlvorschlag ab. Als Jastimmen hatte ich die Fraktion der AfD komplett gesehen. Wir waren jetzt bei den Neinstimmen, so, wie die Reihenfolge normalerweise ist. Hier haben wir schon festgestellt, dass die gesamte Fraktion der Linken, die gesamte Fraktion der SPD, 4 Stimmen des BSW mit Nein gestimmt haben. Jetzt war die Frage – bei der CDU gab es irgendwie hin und her, könnten Sie sich einigen –: Neinstimmen der CDU? Keine. Gut, dann haben wir das so festgehalten. Damit bitte ich um die Enthaltungen. Hier sehe ich die komplette Fraktion der CDU und alle übrigen vom BSW. Herzlichen Dank. Damit kann ich auch hier erst mal festhalten: Der Wahlvorschlag wurde bestätigt und der Landtag hat aus seiner Mitte Herrn Abgeordneten Schlösser zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/2 gewählt. Auch hier natürlich die Frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja, vielen Dank!)
Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall AfD)
Damit schließe ich auch diesen TOP. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/738/802/813 Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus einer durch den Landtag zu bestimmenden Anzahl an Mitgliedern, die mindestens drei betragen muss und höchstens sechs betragen darf. Die Mitglieder werden zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Gemäß Satz 2 der Vorschrift muss die parlamentarische Opposition im Landtag im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Gemäß der Beschlussfassung am Mittwoch zum Antrag in Drucksache 8/744 besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus vier Mitgliedern. Davon entfallen zwei Mitglieder auf den Bereich der regierungstragenden Fraktionen und zwei Mitglieder auf den Bereich der parlamentarischen Opposition. Für den Bereich der regierungstragenden Fraktionen liegt der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor und hier werden Herr Abgeordneter Jonas Urbach und Herr Abgeordneter Sven Küntzel vorgeschlagen. Für den Bereich der parlamentarischen Opposition liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke vor. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und Herrn Abgeordneten Sascha Schlösser vor. Die Fraktion Die Linke schlägt Herrn Abgeordneten Ronald Hande und Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf vor. Ich eröffne auch hier die Aussprache. Ist diese gewünscht? Bitte, Herr Mühlmann.
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich mache es insgesamt kurz, weil Sie schließlich alle endlich unsere Wahlvorschläge aus überwiegend sachfremden Gründen ablehnen wollen. Eines sollten Sie jedoch vorher noch wissen. Angeblich – angeblich wohlgemerkt – handelt der Verfassungsschutz ja rein nach Recht und Gesetz, und dass es eine weisungsgebundene Abteilung im Innenministerium ist, das stimmt angeblich auch nicht. Und dass der AfDhassende Innenminister diese Abteilung aufgrund der Eingliederung im Innenministerium jederzeit aus politischen Gründen zur Agitation gegen die Opposition anweisen kann, stimmt angeblich auch nicht. Und dass dieser Abteilungsleiter, über den wir reden, Geheimnisverrat an Journalisten begangen hat, stimmt angeblich auch nicht. Und dass dieser Abteilungsleiter Mitarbeitern Gewalt angedroht haben soll, auch das stimmt natürlich überhaupt nicht. Und dass dieser Abteilungsleiter sein eigenes undemokratisches Süppchen gegen die politische Opposition kocht und dafür schon mal eigene Gutachten benutzt, die nicht mal in der eigenen Behörde offensichtlich abgestimmt sind, auch das stimmt angeblich nicht, und dass er auch unangenehme Gutachten einfach nicht ignoriert …
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Es geht um Wahlen; reden Sie doch mal dazu!) Seien Sie doch mal ruhig, Frau König-Preuss, hören Sie zu, dann komme ich auch gleich zum Punkt. Lassen Sie mich bitte reden! Einfach mal weiter zuhören! Jedenfalls war ich gerade bei dem Punkt, dass er ja Gutachten einfach so nicht akzeptiert oder verschwinden lässt. Auch das stimmt angeblich nicht. Und dass der Abteilungsleiter überhaupt nicht die Eignung für die Leitung der Abteilung hat, das stimmt auch nicht.
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission
Und deswegen bitte ich Sie, auch wirklich zu diesen zu sprechen und nicht zu irgendwelchen inhaltlichen Dingen.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Zu den Perso-
nalvorschlägen!) Also, wenn Sie zu den beiden Abgeordneten bzw. den vier Vorgeschlagenen reden möchten, dann bitte.
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission
Genau das tue ich.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Bisher halt nicht!) Doch habe ich! Ich habe eine ganze Menge Sachen aufgezählt und zu den Wahlvorschlägen ist Folgendes zu sagen: Wenn wir und andere so völlig daneben liegen mit dieser Feststellung, was alles nicht funktioniert, dann wählen Sie doch einfach unsere Abgeordneten. Dann können wir uns selbst davon überzeugen, dass das angeblich alles nicht stimmt, dass das angeblich alles falsch ist. Wählen Sie den Wahlvorschlag der AfD, wählen Sie die beiden Abgeordneten in die Parlamentarische Kontrollkommission. Das führt genau dazu, dass bei diesen angeblichen Sachen, die alle nicht stimmen, wir auch selber sehen können, dass Sie völlig richtig liegen, dass es völlig falsch ist, was wir die ganze Zeit erzählen. Aber dass Sie das eben nicht tun, genau das spricht Bände. Genau das zeigt, dass es offensichtlich doch nicht so ganz falsch ist, was wir sagen. Deswegen rufe ich an der Stelle noch mal dazu auf: Wählen Sie unsere Abgeordneten! Geben Sie uns doch die Möglichkeit, genau das zu sehen, was Sie sagen. Dann können Sie sich auch in Zukunft auf Ihre Position zurückziehen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
War das jetzt etwas zu Personalien?)
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission
Also, ich werte das jetzt noch mal als eine Art Wahlwerbung für die Wahlvorschläge der AfD. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Damit treten wir auch hier in die Wahlhandlung ein. Ein Verlangen auf Teilung der Frage gemäß § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung liegt nicht vor. Zunächst stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ab. Ich wiederhole noch mal: Sie haben eine Stimme. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Noch mal zur Erinnerung: Wir benötigen mindestens 45 Stimmen, das heißt, wir werden auch wieder zählen. Jetzt zunächst die Frage: Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier alle Stimmen der Fraktion Die Linke, alle Stimmen der Fraktion der SPD, alle Stimmen des BSW und komplett der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich alle Hände der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Ich muss kurz noch auf die genaue Zahl warten, aber ich kann es mir auch selbst zusammenrechnen. Wir kommen auf 53 Jastimmen und – ich glaube, bei der AfD sind zwei nicht da – 30 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen. Damit ist dieser Wahlvorschlag so bestätigt und hat die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Damit stelle ich fest, dass der Landtag hiermit Herrn Abgeordneten Urbach und Herrn Abgeordneten Küntzel zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt hat. Jetzt natürlich an beide auch noch die Frage: Nehmen Sie die Wahl an? Herr Urbach?
(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ich nehme die
Wahl an!) Herr Küntzel?
(Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Ich nehme die
Wahl auch an!) Danke. Ich beglückwünsche Sie beide zur Wahl.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Hier konkurriert der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Auch bei dieser Wahl haben Sie nur eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Noch mal zur Erinnerung: Auch hier werden mindestens 45 Stimmen benötigt. Zunächst die Frage: Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Hier sehe ich alle Hände der Fraktion der AfD, damit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Hier sehe ich alle Hände der Fraktion Die Linke, alle Hände der Fraktion der SPD, alle Hände der Fraktion des BSW und alle Hände der Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen – noch mal zur Sicherheit –? Frau Rosin? Ich bin davon ausgegangen, Sie haben dafürgestimmt. Also 1 Enthaltung. In Ordnung, danke schön. Wir haben damit für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD 30 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 51 Stimmen und 1 Enthaltung. Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags angenommen worden. Ich stelle damit fest, dass Herr Abgeordneter Hande und Frau Abgeordnete Mitteldorf hiermit zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt wurden. Auch an Sie die Frage: Nehmen Sie die Wahl an? Frau Mitteldorf?
(Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!)
Herr Hande?
(Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!)
Dann beglückwünsche ich auch Sie herzlich zur Wahl. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/740/803/812 Auch hier noch mal ein Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die G10-Kommission aus einer durch den Landtag zu bestimmenden Anzahl an Mitgliedern, die mindestens drei betragen muss und höchstens sechs betragen darf. Sie werden zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Notwendig sind damit ebenfalls mindestens 45 Stimmen. Gemäß Satz 2 der Vorschrift muss die parlamentarische Opposition im Landtag im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in der G10-Kommission vertreten sein. Gemäß der Beschlussfassung am Mittwoch zu dem Antrag in Drucksache 8/743 besteht die G10-Kommission aus vier Mitgliedern. Davon entfallen zwei Mitglieder auf den Bereich der regierungstragenden Fraktionen und zwei Mitglieder auf den Bereich der parlamentarischen Opposition. Für den Bereich der regierungstragenden Fraktionen liegt der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor. Hier werden Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf und Frau Abgeordnete Dorothea Marx vorgeschlagen. Für den Bereich der parlamentarischen Opposition liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke vor. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und Herrn Abgeordneten Sascha Schlösser vor. Die Fraktion Die Linke schlägt Herrn Abgeordneten Ronald Hande und Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf vor. Auch hier eröffne ich die Aussprache. Ich sehe keinen Wunsch auf Aussprache und schließe diese hiermit wieder. Ein Verlangen auf Teilung der Frage gemäß § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung liegt nicht vor. Damit stimmen wir zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ab. Sie haben auch hier nur eine Stimme. Sie können wieder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, auch nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Noch mal zur Erinnerung: Es geht um 45 Stimmen. Nun zunächst die Frage: Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände von der fast kompletten CDU-Fraktion. Das ist auch so gemeint oder doch nicht? Also bitte noch mal alle wach werden. Wer stimmt für den Wahlvorschlag? Also die komplette Fraktion der CDU, die komplette Fraktion des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt dagegen? Die komplette Fraktion der AfD. Ich frage trotzdem noch mal: Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Jetzt muss ich fragen: Ist jemand rausgegangen, wie viele sind wir? Also auf jeden Fall ist die Mehrheit erreicht. Wir haben 52 Jastimmen, 30 Neinstimmen und keine Enthaltung gezählt. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Damit stelle ich fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf und Frau Abgeordnete Marx zu Mitgliedern der G10-Kommission gewählt hat. Auch hier die Frage: Nehmen Sie die Wahl an, Frau Marx?
(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!)
Herr Dr. Weißkopf?
(Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Ja, ich neh-
me die Wahl an!) Dann beglückwünsche ich auch Sie zur Wahl.
(Beifall CDU, BSW)
Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder der G10-Kommission aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Hier konkurriert der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Auch bei dieser Wahl haben Sie eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen ebenfalls so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Es werden 45 Stimmen benötigt. Wer für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich alle Hände der Fraktion der AfD. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Hier sehe ich alle Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Frau Rosin hat sich enthalten. Richtig? Enthaltung war das, Frau Rosin? Gut. Danke schön. Wir haben gezählt: 30 Stimmen für den Wahlvorschlag der AfD, 51 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke und 1 Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich stelle damit fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Hande und Frau Abgeordnete Mitteldorf zu Mitgliedern der G10-Kommission gewählt hat. Auch hier die Frage an Frau Mitteldorf: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!)
Herr Hande?
(Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!)
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/758 Ein Hinweis: Aufgrund der Vorgaben in § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung hat der Landtag in seiner am 28. September 2024 fortgesetzten 1. Sitzung sieben ordentliche und sieben stellvertretende Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt. Herr Torben Braga, der damals als Mitglied gewählt wurde, und Herr Stefan Möller, der damals als stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, gehören dem Landtag und damit auch dem Wahlprüfungsausschuss nicht mehr an. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die Geschäftsordnung hier Anwendung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion der AfD schlägt als Mitglied Herrn Abgeordneten Daniel Haseloff und als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Jörg Prophet vor. Ich eröffne die Aussprache. Diese ist nicht gewünscht. Dann möchte ich den Hinweis geben, dass wir diesen Wahlvorschlag offen durch Handzeichen abstimmen werden. Auch hier können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Nun die Frage: Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Fraktionen der AfD, der CDU und des BSW. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich die Hände der SPD und der kompletten Linken. Ich frage trotzdem noch zur Sicherheit: Gibt es Enthaltungen? In diesem Fall keine Enthaltungen. Damit stelle ich fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Haseloff zum Mitglied und Herrn Abgeordneten Prophet zum stellvertretenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat. Ich frage Sie, Herr Prophet: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!)
Herr Haseloff?
(Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!)(Beifall AfD)
Ich beglückwünsche Sie zur Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/92/372/585/597 Hinweis: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen Vorschriften besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bisher hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Die Vorberatung der Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW und der SPD in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 11. Sitzung des Ältestenrats am 25. März dieses Jahres stattgefunden. Für eine zweite Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner und Herr Abgeordneter Ralf Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog und Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel und Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf und Frau Abgeordnete Marion Rosin; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, als Vertreterin Frau Abgeordnete Große-Röthig. Ich eröffne die Aussprache. Ist diese gewünscht? Ja, gleich mehrere.
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind ja heute in der nächsten Wahlwiederholung. Ich wollte mal ein grundsätzliches Anliegen wahrscheinlich an die Vertreter der AfD richten. Wir haben das hier nun schon mehrfach wiederholt, wir brauchen ja die Zweidrittelmehrheit. Ich möchte Sie ersuchen – ich muss das eigentlich zurücknehmen, was ich jetzt als Bitte an Sie richte –, dass wir vielleicht heute zu einer Wahl kommen. Für beide Wahlausschüsse gilt das. Das sind zwei sehr wichtige Gremien. Ich verstehe in gewisser Weise natürlich auch Ihr Wahlverhalten als eine gewisse Reaktion oder auch umgekehrt. Ich will das jetzt gar nicht weiter auslegen, aber ich bitte Sie
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Waren
Sie eben nicht anwesend? Waren Sie nicht da oder haben Sie gepennt?) – ja, aber ich bitte Sie trotzdem –, dass Sie mal Verantwortung, staatliche Verantwortung zeigen.
(Heiterkeit AfD)
Ja, ich sorge hier auch gern mal für Ihre Erheiterung. Ich hoffe, dass Sie neben der Erheiterung aber auch noch mal ernsthaft darüber nachdenken. Ich versuche es hier wirklich aufrichtig. Denken Sie darüber nach! Vielleicht können Sie auch bei Ihrer Entscheidung differenzieren, wen Sie wählen. Vielleicht können Sie da auch ein paar Gesichtspunkte individuell einfließen lassen und nicht pauschal ablehnen. Ich ersuche darum! Diese Gremien müssen arbeiten können. Dieser ständige Boykott von solch wichtigen Entscheidungen ist nicht zielführend. Wenn Sie, was Sie immer wieder betonen, Verantwortung für den Rechtsstaat zeigen wollen – und gestern hatte Ihr Fraktionsvorsitzender auch sehr betont, dass ihm das wichtig ist, denn er hat ja anderen hier im Parlament gesagt, dadurch wird der Rechtsstaat zerstört oder extrem gefährdet – und wenn Ihnen das so wichtig ist, dann zeigen Sie jetzt mit dieser Wahl, dass Ihnen der Rechtsstaat wirklich was wert ist, und wählen Sie mit. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, eigentlich hatte ich vor, jeden Einzelnen von Ihnen anzusprechen, weil mir das Thema auf der Seele brennt. Ich möchte jeden Einzelnen noch mal ausdrücklich begrüßen und bei diesem Thema ansprechen. Bevor der eine oder andere von Ihnen jetzt an dieser Stelle sagt „Was will denn der da vorn?“ und da mit seinem Inneren-Ich-Ohr lauscht – an der Stelle ein Dankeschön an Herrn Dr. Demut für unsere gestrige parlamentarische Morgenandacht – oder innerlich schon resümiert „Die haben doch die Regeln eh schon alle zu ihren Gunsten geändert“ oder „Mit denen spricht man nicht“, gestatten Sie mir – und Kollege Kästner und ich hatten das an der Stelle nicht abgesprochen –, nicht als Politiker der Brombeere und auch nicht als justizpolitischer Sprecher des BSW zu sprechen, sondern gestatten Sie mir, an der Stelle als Vater zu sprechen, als Vater, der genauso da oben sitzen könnte, und als Elternteil, der heute früh seine Kinder im Vertrauen auf die Sicherheit und auf die Gewissheit, sie heute Abend wieder in die Arme schließen zu dürfen, verabschiedet hat. Ich weiß genau, Herr Höcke, Sie sind Vater wie ich, und an dieser Stelle, das ist mein Ausgangspunkt, möchte ich an Sie appellieren, die beiden Gremien, die wir an dieser Stelle wählen, nicht weiter zu blockieren.
(Beifall CDU, BSW)
Gestatten Sie mir an dieser Stelle partei- und fraktionsübergreifend, über alle Grenzen, die uns trennen, die Einigkeit darüber einzuholen, dass wir niemals auf dem Rücken unserer Kinder unsere Streitigkeiten austragen sollten.
(Beifall CDU, BSW)
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Herr Hutschenreuther, ich bitte Sie hier ganz konkret zum Wahlvorschlag Stellung zu nehmen. Ich hatte vorhin eine Wahlwerbung zugelassen, aber Sie möchten bitte konkret zum Wahlvorschlag sprechen.
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Jawohl. Als zum dritten Mal aufgestellter Kandidat möchte ich dafür werben, uns alle, die wir aufgestellt und in zwei oder drei Wahlgängen noch nicht gewählt worden sind, zu wählen. Ich möchte Sie deswegen als Eltern in diesem Parlament bitten, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um unsere Kinder zu schützen, damit wir nicht zu wenig Richter haben, die Verfahren durchführen, damit wir nicht zu wenig Staatsanwälte haben, die Urteile, Haftbefehle und Anklagen schreiben. Ich möchte, dass wir als Eltern – gestatten Sie mir den letzten Satz, Frau Kollegin.
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Deswegen bitte ich Sie heute hier, auch wenn mir noch 2 Minuten bleiben, unseren Wahlvorschlägen zuzustimmen. Sie können es! Wir arbeiten in verschiedenen Ausschüssen zusammen, wo es nicht das Plenum gibt, wo vielleicht auch nicht Kollege Höcke mitarbeitet. Lassen Sie uns bitte dieses Gremium arbeitsfähig machen! Nehmen Sie unsere Wahlvorschläge an! Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen Hutschenreuther und Kästner, Ihr Bemühen in allen Ehren. Sie reden hier davon, wir sollten Sie wählen, Ihre Kandidaten wählen, um konstruktiv zu sein. Da frage ich mich: Was haben Sie denn in der Vergangenheit getan, um konstruktiv zu sein? Ich persönlich habe nicht generell ein Problem damit, Ihre Kandidaten zu wählen, das darf bei uns in der Fraktion auch jeder selbst entscheiden. Ich kann mich aber daran erinnern, dass wir gerade eine Abstimmung zur Parlamentarischen Kontrollkommission hatten, in der vorab klar war, dass Sie unsere Kandidaten nicht nur nicht wählen, sondern auch dafür sorgen werden, dass Linke-Kandidaten ausschließlich in diesem Gremium sitzen. Und da kann ich Ihnen sagen: Sie haben gerade mit Ihren Stimmen dafür gesorgt, dass die größte Oppositionsfraktion in einer sehr wichtigen Kommission nicht vertreten sein wird. Da können Sie sich selbst mal fragen, was Sie vom Wählerwillen halten.
(Beifall AfD)
Zum Thema „Konstruktivität“ kann ich Ihnen auch sagen: Wir haben heute einen Haushalt beschlossen, dafür- oder dagegengestimmt. Sie alle haben keinen einzigen Antrag der AfD angenommen. Sie haben sich entschieden, mit wem Sie gemeinsame Sache machen wollen, nämlich mit den Linken. Insofern müssen Sie meiner Fraktion von Konstruktivität nichts erzählen.
(Beifall AfD)
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Okay. Dann unterbreche ich für 20 Minuten. Wir sehen uns 12.05 Uhr wieder. Für alle Ältestenratsmitglieder: F 101 ist der Raum, in dem wir uns treffen. Ich würde gern weitermachen. Ich benutze aber jetzt mal nicht diese Glocke, sondern bitte Sie einfach, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Entschuldigen Sie bitte, dass es noch etwas länger gedauert hat als vereinbart. Wir haben uns im Ältestenrat – auch angesichts der vorangegangenen teils sehr emotionalen Reden – noch mal darauf verständigt, dass immer wieder bitte auch der Blick auf den Tagesordnungspunkt gerichtet wird – egal von welcher Fraktion – und nur zur Sache geredet wird und nicht zu irgendwelchen anderen Dingen, die einen vielleicht noch drum herumbewegen. Insofern zur Sache: Wir sind jetzt bei TOP 25 – Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter. Wir standen kurz vor der Wahlhandlung. Ich wollte Ihnen noch ein paar Hinweise zum Stimmzettel geben: Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Sie haben also insgesamt vier Stimmen. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Heber, Herr Abgeordneter Hoffmann und Frau Abgeordnete Wirsing. Ich möchte jetzt hiermit die Wahlhandlung eröffnen und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Ich frage: Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? – Ich frage noch mal: Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Kein Widerspruch. Dann ist das der Fall. Ich schließe diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Herzlichen Dank. Ich bin gefragt worden, wie das denn heute so mit dem Mittagessen ist. Ich habe vor – und ich hoffe, dass Sie hier im Saal bleiben –, dass wir noch den nächsten TOP, der auch eine schriftliche Abstimmung erfordert, TOP 27, wo wir also auch einzelne Wahlvorschläge dann in der Wahlkabine abzustimmen haben, dass wir den noch vor der Mittagspause aufrufen. Dann gönne ich Ihnen die Mittagspause, um noch mal Konzentration zu sammeln für alles, was danach kommt. Da sind wir dann nur noch in mündlichen Abstimmungen, haben natürlich auch viel zu wählen, aber das kann dann alles mündlich erfolgen. Insofern: Ich würde auf jeden Fall noch TOP 27 im Anschluss aufrufen. Dann haben Sie Ihre verdiente Mittagspause und können sich auf den mündlichen Wahl-TOP konzentrieren, der danach folgt. Nur zur Orientierung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU gab es 84 abgegebene Stimmen, davon 82 gültige Stimmen, 2 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 48 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW wurden 84 Stimmen abgegeben, 82 gültige Stimmen, 2 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfielen 46 Jastimmen, 35 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit ebenfalls nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Wir haben 84 abgegebene Stimmen, 84 gültige Stimmen, 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 47 Jastimmen, 37 Neinstimmen. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: 84 abgegebene Stimmen, 83 gültige Stimmen, 1 ungültige Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 48 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW und der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auch in einer zweiten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke auch in erster Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe hiermit den TOP und rufe noch die zweite schriftliche Wahlhandlung, Tagesordnungspunkt 26 , auf Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/93/371/587/598 Auch hier der Hinweis: Das Wahlverfahren von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und § 52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes. Nach diesen Vorschriften besteht der Staatsanwaltsausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer beziehungsweise einem Abgeordneten im Staatsanwaltsausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bisher hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Die Vorberatung der Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW und der SPD in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 11. Sitzung des Ältestenrats am 25. März dieses Jahres stattgefunden. Für eine zweite Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner, Herr Abgeordneter Ralf Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog, Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel, Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf, Frau Abgeordnete Marion Rosin; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Frau Katja Mitteldorf, als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig. Hier zunächst auch die Frage – ich möchte die Aussprache eröffnen –: Gibt es Wünsche zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Damit können wir hier direkt in die Wahlhandlung eintreten. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Sie haben also insgesamt vier Stimmen. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Heber, Herr Abgeordneter Hoffmann und Frau Abgeordnete Wirsing. Die waren das auch schon davor und da möchte ich mal an dieser Stelle großen Dank sagen. Sie rackern sich hier durch die vielen Stimmzettel. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Gestatten Sie mir noch den Hinweis: Im Anschluss an diesen TOP beginnt dann die Mittagspause, aber wir warten natürlich die Auszählung ab, verkünden das Ergebnis und dann startet die Mittagspause. Herzlichen Dank. So, wir starten mit den Namen.
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Ich frage, ob alle Abgeordneten die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. Ja. Kein Widerspruch. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern das Wahlergebnis verkünden. Vielleicht würden dafür ja einige Abgeordnete wieder in den Saal kommen, vielleicht sogar einige Regierungsmitglieder. Aber ich möchte den Spannungsbogen auch nicht zu hoch machen. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU wurden 84 Stimmen abgegeben. Es waren 84 Stimmen gültig, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 50 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: Hier wurden 84 Stimmen abgegeben. Gültige Stimmen gab es 83, heißt: 1 ungültige Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 49 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Auch hier wurden 84 Stimmen abgegeben, gültige Stimmen ebenfalls 84, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 48 Jastimmen, 36 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Hier wurden 84 Stimmen abgegeben. Es waren 84 Stimmen gültig, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 51 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW sowie der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auch in einer zweiten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU sowie der Fraktion Die Linke auch in einer ersten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums wie beispielsweise dem Ältestenrat möglich. Ich gratuliere entsprechend niemandem. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt – auch wenn das Gefühl schon Mittagspause ist – übrigens die Mittagspause auf. Wir setzen die Sitzung hier um 14.15 Uhr fort. Ich darf daran erinnern, dass in 5 Minuten der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur im Raum F 104 tagt. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 14.15 Uhr. Wir fahren mit der Tagesordnung fort und wir fahren auch mit den Wahlen fort. Entsprechend freue ich mich, wenn sich überall die Reihen wieder füllen, wenn auch ich vernommen habe, dass der Gong nicht in den Innenhöfen zu hören ist. Ich weiß nicht, ob wir das technisch anders umsetzen können. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 27 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/76/804 Als Hinweis benenne ich hier noch mal, dass gemäß den rechtlichen Vorgaben sich der Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinden und Regionen zusammensetzt, die entweder ein auf direkten Wahlen beruhendes allgemeines Mandat in einer Gemeinde oder Region innehaben oder gegenüber einer direkt gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Für die derzeit laufende 12. Mandatsperiode hatte der Landtag der 7. Wahlperiode in seiner 13. Sitzung am 14. Mai 2020 den ehemaligen Abgeordneten Herrn Markus Gleichmann als stellvertretendes Mitglied benannt. Mit dem Zusammentritt des Landtags der 8. Wahlperiode hat Herr Gleichmann sein Landtagsmandat verloren. Die Mitgliedschaft einer Vertreterin bzw. eines Vertreters, die ihr bzw. der sein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer Gemeinde oder Region verliert, soll nicht länger als sechs Monate nach dem Mandatsverlust andauern. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Frau Abgeordnete Dorothea Marx vor. Ist Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann benenne ich, dass der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD konkurriert. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht. Sie haben in der offenen Wahl mit Handzeichen eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten.
Entsendung eines Mitglieds des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 12. Mandatsperiode (2021 bis 2025)
Wir setzen dann pünktlich um 14.23 Uhr fort. Die 5-Minuten-Sitzungsunterbrechung ist beendet. Dann fahren wir an der Stelle fort. Ich hatte ausgeführt, dass wir in einer offenen Wahl mit Handzeichen treten, bei der Sie eine Stimme haben. Sie können entweder für den Vorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Ich sehe jetzt keine weiteren Fragen, deswegen starten wir mit der Wahl. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD – 28 Kolleginnen und Kollegen. Entschuldigung, es sind noch Menschen nachgekommen: 30. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Ich zähle alle Stimmen, die nicht von der Regierungsbank gegeben werden. Also, wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Jetzt noch mal bitte das Handzeichen. 47. Wer enthält sich? Ich sehe noch eine Hand oben. Ist das als Enthaltung gedacht?
(Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!)
Nein. Dann zähle ich 0 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die relative Mehrheit erreicht. Ich stelle entsprechend fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Marx als Mitglied des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat für die 12. Mandatsperiode entsendet. Nehmen Sie die Wahl an, Frau Abgeordnete?
(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!)
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 28 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/78/805 Auch hier als Hinweis: Die 8. Mandatsperiode des Ausschusses der Regionen begann am 26. Januar 2025 und dauert bis zum 25. Januar 2030 an. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 23. Juni 2024 mitgeteilt, dem Landtag die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für die 8. Mandatsperiode zu überlassen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Jonas Urbach vor. Ist hier eine Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD konkurriert mit dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht. Sie haben in der offenen Wahl mit Handzeichen eine Stimme und Sie können – wie gerade eben – für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie erneut, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD – erneut 30. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Ich zähle wieder 47. Wer enthält sich? Es liegen wieder 0 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die relative Mehrheit erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Urbach als Mitglied des Landtags in den Ausschuss der Regionen für die 8. Mandatsperiode entsendet. Sehr geehrter Abgeordneter, nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich schließe diesen TOP und rufe auf TagesordWahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/760/806 Gibt es noch Redebedarf dazu? Nein, gut. Als Hinweise: Gemäß § 25 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Thüringer Denkmalrats entsendet der Landtag drei Abgeordnete in den nach § 25 Abs. 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Denkmalrat. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Thomas Benninghaus vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Jonas Urbach, Herrn Abgeordneten Matthias Hey und Herrn Abgeordneten Roberto Kobelt vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl erneut eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD. Ich zähle 30 Abgeordnete. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten von CDU, BSW, SPD und die Fraktion Die Linke. Ich gehe weiterhin von 47 Stimmen aus – 48 Stimmen. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. – Wir unterbrechen kurz. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD 1 Mitglied; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD 2 Mitglieder. Damit wurden gewählt: Herr Abgeordneter Benninghaus, Herr Abgeordneter Urbach sowie Herr Abgeordneter Hey. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!)(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)(Zuruf Abg. Hey, SPD: Ja!)(Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Alle Ja!)
Ich gratuliere Ihnen und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir rufen auf Tagesordnungspunkt 30 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/759/860 Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes gehören dem Beirat, der zur Beratung des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums in allen wesentlichen Fragen der Verwertung gebildet wird, unter anderem zwei Abgeordnete an, die auf Vorschlag des Landtags vom für Wirtschaft zuständigen Ministerium ernannt werden. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Uwe Krell vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Henry Worm vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird erneut offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion, 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der CDU, des BSW, der SPD und die Linke. Das sind weiterhin 48 Stimmen. Wer enthält sich? Hier sehe ich keine Stimme. – Auch hier bitte ich um kurze Unterbrechung. Wir prüfen, welche Verteilung vorliegt. Die Mitglieder verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen: Fraktion der AfD ein Mitglied, Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ein Mitglied. Es wurden gewählt Herr Abgeordneter Krell sowie Herr Abgeordneter Worm. Ich frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!)(Zuruf Abg. Worm, CDU: Ja!)
Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/757/807 Gemäß § 10 Abs. 1 der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungsrat, der aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, drei Mitglieder des Landtags oder von diesem vorgeschlagene Persönlichkeiten an. Gemäß § 8 Abs. 5 benennen die als Abgeordnete des Landtags entsandten Mitglieder des Stiftungsrats für den Fall ihrer Verhinderung eine Vertreterin bzw. einen Vertreter. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt als Mitglied Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt und als Vertreter Herrn Abgeordneten Jörg Prophet vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen als Mitglieder Frau Abgeordnete Dorothea Marx und Herrn Abgeordneten Dirk Hoffmeister vor sowie als Vertreter Herrn Abgeordneten Thomas Gottweiss und Herrn Abgeordneten Steffen Quasebarth. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, wie immer nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Hier sind 48 Stimmen. Wer enthält sich? Hier sehe ich 0 Stimmen. Dann unterbreche ich kurz. Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied und ein Vertreter; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zwei Mitglieder und zwei Vertreter. Damit wurden gewählt als Mitglieder: Herr Abgeordneter Gerhardt, Frau Abgeordnete Marx und Herr Abgeordneter Hoffmeister sowie als Vertreter Herr Abgeordneter Prophet, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Quasebarth. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!)(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!)(Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Ja!)(Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!)(Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Ja!)(Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Ja!)
Ich meine, jetzt sechsmal Ja gehört zu haben, sonst korrigieren Sie mich. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/754/808 Hinweise: Gemäß § 6 Abs. 2 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zuständige Ministerium fünf Mitglieder in den aus neun Personen bestehenden Stiftungsrat, zwei davon auf Vorschlag des Landtags. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Lennart Geibert vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der CDU, des BSW, der SPD sowie der Linken. Das sind weiterhin 48 Stimmen, sofern ich nicht anders informiert bin. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. Dann warten wir kurz auf die Verteilung. Es verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied, Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ein Mitglied. Damit wurden gewählt Frau Abgeordnete Rottstedt sowie Herr Abgeordneter Geibert. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!)(Zuruf Abg. Geibert, CDU: Ja!)
Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/755 Gemäß § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung wird in den aus sieben Mitgliedern bestehenden Stiftungsrat ein Mitglied durch den Landtag berufen. Gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung ist für dieses Mitglied zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu berufen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden als Mitglied Herr Abgeordneter Thomas Luhn und als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht, die in diesem Fall der einfachen Mehrheit entspricht. Sie haben in der offenen Wahl mit Handzeichen eine Stimme. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie erneut, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen den Wahlvorschlag? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen CDU, BSW, SPD sowie Die Linke. Damit entfallen mehr Nein- als Jastimmen auf den Wahlvorschlag. Damit hat der Wahlvorschlag die relative Mehrheit nicht erreicht. Daher frage ich die vorschlagende Fraktion, ob sie eine Wiederholung der Wahl mit denselben Wahlbewerbern wünscht. Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 34 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/756/809 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 14 geborenen oder gekorenen Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich erneut nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Andreas Bühl und Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Wogawa vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, wie immer nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD, es liegen 30 Stimmen vor. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD sowie der Linken. Damit liegen 48 Stimmen vor. Wer enthält sich? Hier sehe ich keine Meldung. Einen Moment bitte. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zwei Mitglieder. Damit wurden Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, Herr Abgeordneter Bühl sowie Herr Abgeordneter Dr. Wogawa gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Dietrich, AfD: Ja!)(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!)(Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Ich nehme
die Wahl an!) Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten.
(Beifall CDU, BSW)
Danke schön, herzlichen Glückwunsch und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/752/761/810 Gemäß § 2 Abs. 1 der Thüringer Härtefallverordnung setzt sich die Härtefallkommission unter anderem aus einem Mitglied des Petitionsausschusses zusammen. Für das Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt als Mitglied Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann und als Stellvertreter Herrn Abgeordneter Torsten Czuppon vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen als Mitglied Frau Abgeordnete Claudia Heber vor. Die Fraktion Die Linke schlägt als Stellvertreterin Frau Abgeordnete Linda Stark vor. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Wir kommen zunächst zur Wahl des Mitglieds. Sie haben eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD bezogen auf das Mitglied oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, bezogen auf das Mitglied? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD – 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen mit 48 Stimmen. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. Damit wurde für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die relative Mehrheit erreicht und Frau Abgeordnete Heber gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Heber, CDU: Ich nehme die Wahl
an, danke!)
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich gratuliere Ihnen. Dann kommen wir zur Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters. Sie haben erneut eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, bezogen auf den Stellvertreter, oder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie auch hier, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, bezogen auf den Stellvertreter? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen. Wer enthält sich? Da sehe ich keine Hände mehr. Damit liegt die relative Mehrheit für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke vor. Es wurde Frau Abgeordnete Stark gewählt. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Ja!)(Beifall Die Linke, SPD)
Ich gratuliere Ihnen. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/753/811 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Stiftungssatzung sind für den Stiftungsrat, der aus insgesamt sieben Mitgliedern besteht, drei Mitglieder vom Landtag zu wählen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Die Mitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand in der 6. Plenarsitzung des Landtags der 7. Wahlperiode am 31. Januar 2020 statt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Marek Erfurth vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Jonas Urbach sowie Herrn Abgeordneten Matthias Herzog vor. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie erneut, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen mit 48 Stimmen. Wer enthält sich? Da sehe ich keine Hände mehr. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zwei Mitglieder. Entsprechend wurden gewählt: Herr Abgeordneter Erfurth, Herr Abgeordneter Urbach sowie Herr Abgeordneter Herzog. Ich frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)(Zuruf Abg. Herzog, BSW: Ja!)(Beifall CDU, BSW)
In Stellvertretung, denke ich, ist das ein Ja. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Dann schließe ich diesen TOP. Vielen Dank. Jetzt waren wir alle so gut in Fahrt. Sie konnten alle wahrscheinlich schon mitsprechen. Aber wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/742 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Merz, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, am Livestream zumindest, ich freue mich sehr, heute – sozusagen parallel zur Verabschiedung des Landeshaushalts – unser kommunales Stärkungsgesetz in die Debatte einbringen zu dürfen. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu geben: Wir schnüren mit diesem Gesetz ein 135-Millionen-Euro-Paket, damit für Aufgaben unserer Kommunen im Bereich des Sozialen, bei den Schwimmbädern und bei vielem mehr mehr Geld da ist. Herzstück unseres Gesetzes sind drei Finanzhilfen, die wir zusätzlich für das Jahr 2025 aufgelegt haben. Die erste Finanzhilfe ist eine Förderpauschale für Investitionen der höherstufigen Zentralen Orte. Das will ich kurz einordnen: Der Kommunale Finanzausgleich kennt ja bereits eine Investitionspauschale von 100 Millionen Euro jährlich. Mit unserem Stärkungsgesetz erhalten die Ober- und Mittelzentren nun einmalig 20 Millionen Euro zusätzlich. Die zweite Säule sind 47 Millionen Euro, von denen die Kreise und kreisfreien Städte profitieren sollen. Uns hat es umgetrieben, dass die derzeit hohen Sozialausgaben zu schultern sind und die Verwaltungshaushalte damit oftmals nicht zu schließen sind. Deswegen senden wir der Kreisebene hier 47 Millionen Euro handfest als Signal: Wir wissen um eure Probleme, wir hören euch und handeln danach. Ich komme zur dritten Finanzspritze. Wir verdreifachen die Gelder an die Kommunen für Schwimmbäder, um sie nicht mit den hohen Betriebskosten und Energiepreisen alleinzulassen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Unsere Bäder erfüllen wichtige Funktionen für die Bevölkerung: Schwimmkurse, Schulschwimmen, Bewegen, Erholen, Abkühlen, Begegnung. Ebendas muss uns mindestens 15 Millionen Euro wert sein, mit denen wir den Kommunen mit diesem Gesetz unter die Arme greifen wollen. So weit die drei tatsächlich neuen zusätzlichen Maßnahmen, die das Herzstück des Gesetzes bilden. Im Übrigen regelt der Gesetzentwurf die schon seit Längerem bestehenden Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden und an Gemeinden für Zwecke des Brandschutzes. Auch in diesen Fällen ist das natürlich aus rechtlichen Gründen angezeigt. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung unserer wichtigen Hilfen an unsere Kreise, Städte und Gemeinden im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und liebe Zuschauer am Livestream, sofern nicht alle bei dem schönen Wetter schon draußen sind! Der Gesetzentwurf mit dem vielversprechenden Titel „Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, als solle den Kommunen hier umfassend geholfen werden. Es ist ein Titel, der vieles verspricht, aber bei näherer Betrachtung nur wenig hält. Beginnen wir mit der Art der Mittelverteilung im Rahmen der Investitionsförderpauschale. Es sollen rund 20 Millionen Euro investive Mittel an höherstufige Zentrale Orte verteilt werden. Höherstufige Zentrale Orte, das heißt, Begünstigte sind demnach nur die größeren Städte, Mittel- und Oberzentren. Unsere ganzen kleinen Gemeinden im ländlichen Raum dagegen müssen zusehen, wie ihre Infrastruktur weiter verfällt. Das ist keine Politik, die unser Land und unsere Kommunen stärkt, das ist Politik, die spaltet.
(Beifall AfD)
Ja, zur Stärkung des ländlichen Raums wird im Rahmen des Kleine-Gemeinden-Gesetzes immerhin versucht, einen Teil des finanziellen Defizits auszugleichen oder abzumildern. Doch auch hier müssen wir ehrlich sagen, das klingt nach Hilfe, ist in Wirklichkeit zu wenig, um echte Hilfewirkung zu entfalten. Die zur Verfügung gestellten Mittel reichen weder für die Sanierung kommunaler Infrastruktur noch für den Aufbau öffentlicher Daseinsvorsorge. In der Praxis – darüber sollten sich hier alle bewusst sein – werden die Gelder vielerorts lediglich dazu benutzt, um Löcher im Verwaltungshaushalt zu stopfen, also Ausgaben zu decken, die längst nicht mehr durch reguläre Einnahmen zu finanzieren sind. Diese Art der Pauschalförderung suggeriert Handlungsfähigkeit, wo in Wahrheit strukturelle Unterfinanzierung vertuscht wird.
(Beifall AfD)
Es ist der Versuch, mit einem Pflaster eine klaffende Wunde zu schließen, anstatt solide Investitionsbedingungen und echte strukturelle Unterstützung für den ländlichen Raum zu schaffen. Dasselbe Phänomen begegnet uns auch bei der Feuerwehrpauschale in Höhe von 300 Euro pro Einsatzkraft. Die Pauschale mag gut gemeint sein, bleibt in der Realität jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie orientiert sich nicht am tatsächlichen Bedarf vor Ort, nicht an Einsatzhäufigkeit, an Ausstattungslücken oder an konkreten Herausforderungen der Wehren. Wer hier wie hier vorliegend pauschal verteilt, statt gezielt zu fördern, hilft nicht wirklich weiter. Das ist gut fürs Schaufenster, aber nicht für den Einsatzdienst.
(Beifall AfD)
Ebenso pauschal sollen die sogenannten Bäderhilfen ausgezahlt werden. Die finanziellen Mittel werden zu gleichen Teilen pro Schwimmbad verteilt, ganz gleich, ob es sich um ein kleines Schulschwimmbecken oder um eine große Therme handelt. Auch hier wird der tatsächliche Bedarf infolge des Anstiegs der Energiepreise nicht berücksichtigt. So treffen die gestiegenen Energiepreise die großen Hallenbäder besonders hart. Sie haben einen deutlich höheren Verbrauch, mithin deutlich höhere Betriebskosten und leisten auch viel mehr im Bereich des Schul- und Vereinssports. Die Gleichbehandlung führt hier zwangsläufig zur Ungleichbehandlung, weil der tatsächliche Bedarf nicht berücksichtigt wird – ganz nach dem Prinzip: Alle kriegen was, egal wie groß das Loch ist. Derartig kurzfristige Verteilungspolitik nach Gießkannenprinzip trägt mitnichten dazu bei, unsere Kommunen zu stärken.
(Beifall AfD)
Ein ganz besonders heikler Punkt ist die sogenannte Sonderzuweisung Soziales in Höhe von 47 Millionen Euro. Hier kommen wir auch zu dem Grund, warum meine Fraktion diesem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen kann. In Bezug auf die angegebenen 47 Millionen Euro wird ausdrücklich auf gestiegene Kosten im Zusammenhang mit der Jugendhilfe, Leistungen nach dem Zweiten, Neunten sowie Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verwiesen. Aus dem Haushalt geht weiterhin hervor, dass die finanziellen Mittel insbesondere für Pflegehilfe und Unterhaltsvorschuss ausgegeben werden sollen. Die Mehrkosten – so heißt es dann weiter in Ihrem Gesetzentwurf – seien aber auch auf den Rechtskreiswechsel vermeintlicher Flüchtlinge aus der Ukraine zurückzuführen. Hierin scheint der eigentliche Grund zu liegen, worum es bei der Sonderzuweisung Soziales geht.
(Beifall AfD)
Anstatt also die migrationsbedingten Belastungen hier offen darzulegen und klar zu beziffern, wird das Geld pauschal unter dem Begriff „Sonderzuweisung Soziales“ ohne Zweckbindung verteilt. Das heißt im Klartext: Es bleibt die Möglichkeit offen, dass die finanziellen Mittel entgegen dem ursprünglich genannten Zweck überwiegend oder gar ausschließlich für migrationspolitische Maßnahmen verwendet werden – Maßnahmen, die mit unserer kommunalen Sozialpolitik für unsere eigenen Bürger nur noch wenig zu tun haben und einmal mehr versuchen, die Folgen der fehlgeleiteten Migrationspolitik auszubügeln.
(Beifall AfD)
Ein weiterer schwerwiegender Mangel dieses Gesetzentwurfs ist die fehlende Transparenz bei der Finanzierung. Es ist von bereitgestellten Mitteln die Rede. Doch woher diese insgesamt rund 135,6 Millionen Euro konkret kommen sollen, bleibt völlig offen. Es gibt keine Angaben zu Rücklagen, keine Hinweise auf Gegenfinanzierung, lediglich in den Haushaltsanträgen der Brombeere gab es einen einfachen Hinweis, dass die Deckung durch Minderausgaben und Mehreinnahmen erfolge, vermutlich durch Neuverschuldung. Als AfD-Fraktion sagen wir ganz klar: Wer solche hohen Summen beschließen will, muss dem Parlament und den Bürgern bereits mit Vorlage des Gesetzentwurfs genau vorlegen, woher das Geld stammen soll, wo Einsparungen stattfinden und wo der Thüringer Bürger sonst noch schamlos ausgeplündert wird.
(Beifall AfD)
Wir werden diesem Gesetzentwurf aus den genannten Gründen insbesondere in Bezug auf die Sonderzuweisung Soziales in seiner jetzigen Form nicht zustimmen können und werden uns deshalb enthalten. Einer etwaigen Ausschussüberweisung hingegen würden wir zustimmen. Es sollte uns allen und insbesondere auch der Landesregierung aber bewusst sein, dass es sich hier allenfalls um den Anfang einer besseren Finanzausstattung handeln kann. Gerade hinsichtlich der Finanzierung und Schaffung einer langfristigen Planungssicherheit für Kommunen ist mehr notwendig, als kurzfristige Förderprojekte vorzulegen und Schaufensterpolitik zu betreiben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Frau Präsidentin, liebe Kollegen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, vielleicht hören auch die einen oder anderen Gemeindevertreter oder Kommunalvertreter, Kreistagsmitglieder, Kämmerer zu, denn wir stehen heute hier, um ein Thema zu besprechen, das viele von uns jeden Tag direkt betrifft. Das ist nicht nur für die Kommunalvertreter ein Thema, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von entscheidender Bedeutung: die mangelnde finanzielle Ausstattung der Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise. In den vergangenen Jahren haben die Kommunen in Thüringen zunehmend mit einer angespannten Haushaltslage zu kämpfen. Dieser Zustand ist dabei keine zufällige Entwicklung, sondern das Ergebnis einer jahrelangen Unterfinanzierung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, die es den Städten und Gemeinden und auch den Landkreisen erschwert, ihren grundlegenden Aufgaben nachzukommen. Das ist fatal. Warum ist eine bedarfsgerechte Finanzausstattung unserer Kommunen so wichtig? Zunächst einmal: Eine bedarfsgerechte Finanzausstattung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wenn die Kommunen nicht ausreichend finanziert werden, leiden nicht nur die öffentlichen Dienstleistungen, sondern auch die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Wir sprechen hier nicht nur von Straßen und Schulen, sondern von der Versorgung mit Gesundheitsdiensten, von sozialen Einrichtungen, von kulturellen Angeboten und von der Schaffung von Arbeitsplätzen. All diese Dinge sind notwendig, um das Gemeinwohl zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Vor Ort spüren die Menschen direkt, wie Politik wirkt, was ankommt, was wichtig ist und was eher vernachlässigt wird. Was muss sich konkret ändern? Erstens: Wir brauchen eine transparentere und nachvollziehbare Berechnung der Finanzbedarfe der Kommunen. Es kann nicht sein, dass die kommunalen Haushalte immer wieder mit einer Unsicherheit konfrontiert sind, was die Höhe der schlussendlichen Zuweisungen angeht. Eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzplanung ist der Schlüssel, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, auch langfristig zu planen und ihre Aufgaben nachhaltig zu erfüllen. Zweitens: Der Kommunale Finanzausgleich muss gerechter gestaltet werden. Es reicht nicht aus, nur nach Einwohnerzahl zu verteilen. Wir müssen den unterschiedlichen Anforderungen noch mehr gerecht werden, die sich aus der Lage, der Fläche, der Infrastruktur oder der sozialen Struktur der Kommunen ergeben. Ein funktionierender Finanzausgleich muss diese Unterschiede berücksichtigen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen abzusichern. Drittens müssen wir die Kommunen entlasten, indem wir ihnen mehr Entscheidungsfreiheit in der Verwendung ihrer Mittel geben. Oft sind sie an strikte Vorgaben gebunden, die es ihnen schwer machen, flexibel auf die jeweiligen Herausforderungen zu reagieren. Hier ist eine größere Handlungsfreiheit gefragt. Doch die Finanzierung der immer größer werdenden Aufgaben vor Ort wird zunehmend schwieriger. Viele Kommunen sind von Jahr zu Jahr auf Zuweisungen und Zuschüsse und zusätzliche Programme, wie das Kleine-Gemeinden-Programm, angewiesen, um überhaupt einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Genau deshalb war es auch im Rahmen der Haushaltsgespräche neben der Schonung der allgemeinen Rücklage unser wichtigstes Anliegen, diesen unterfinanzierten Kommunalen Finanzausgleich so zu reparieren, dass unsere kommunale Familie eine ehrliche, sinnvolle und hilfreiche Unterstützung erhält.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir haben an den entsprechenden Stellen nachgebessert. Frau Merz hat diese einzelnen Punkte bereits angesprochen. Es geht um ein kommunales Stärkungspaket in Höhe von insgesamt rund 140 Millionen Euro für das Jahr 2025. Es geht um die Fortführung des Kleine-Gemeinden-Programms in Höhe von 43 Millionen Euro. Es geht um eine Soziallastenpauschale für unsere Landkreise in Höhe von 47 Millionen Euro, die anhand der Einwohnerzahl verteilt werden soll. Es geht um eine Investitionsförderpauschale in Höhe von 20 Millionen Euro und es geht um das kommunale Sonderprogramm für Bäder in Höhe von 15 Millionen Euro. Und ja, es geht auch um die Feuerwehrpauschale, die nun auch in diesem Gesetzentwurf geregelt werden soll. Ich betone es noch mal, das ist lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und als Reparaturleistung für den Augenblick zu verstehen. Wenn wir uns an die mündlichen und schriftlichen Anhörungen im Rahmen des Haushaltsverfahrens erinnern, liegen die tatsächlichen Bedarfe der kommunalen Familie deutlich höher. Wir müssen uns eingestehen, die Zeit drängt. Es geht um die Zukunft Thüringens und es geht um die Zukunft unserer Kommunen. Wenn wir wollen, dass die Städte und Gemeinden und Landkreise in Thüringen weiterhin ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können, dann muss der Kommunale Finanzausgleich dringend reformiert werden. Aber dass das nicht innerhalb von 100 Tagen zu erreichen ist, das dürfte selbst Ihnen klar sein.
(Beifall CDU, BSW)
Aus diesem Grund haben wir nun die entsprechenden Stellen im Haushalt mit den entsprechenden Unterstützungsprogrammen ausgestattet. Ich bin mir sicher, nicht nur mir ist heute Vormittag ein Stein vom Herzen gefallen, sondern auch der gesamten kommunalen Familie, als wir unter diesen Haushalt 2025 endlich einen Strich gezogen haben. Nun gilt es, mit diesem Gesetzentwurf die Verteilung und die Bedingungen der einzelnen Programme zu konkretisieren. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch und er soll schnellstmöglich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und angehört werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch draußen am Livestream, insbesondere für die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, weil die Plätze gerade leer sind, aber vielleicht hören Sie es ja draußen am Livestream. Das ist ja immerhin Ihr Gesetzentwurf. Frau Jary, ich will mit einer Geschichte aufräumen. Sie haben natürlich wieder erzählt, die Kommunen seien in den letzten Jahren unterfinanziert gewesen. Das stimmt aus meiner Sicht nicht. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, kann man auch noch mal diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Ja!)
Aber Sie haben aus Ihrer Sicht über die Notwendigkeit des Reformbedarfs des KFA gesprochen. Darüber kann man tatsächlich reden, auch wenn wir da im Detail vielleicht andere Auffassungen haben. Aber dann hätten Sie den KFA anpacken müssen. Sie schaffen eine neue Säule außerhalb des KFA, und da brauchen Sie sich nicht abfeiern für irgendwie kreative politische Leistungen, weil Sie im Grunde genommen ja nur das wieder neu mit einer Jahreszahl versehen haben, was unter RotRot-Grün in den letzten Jahren schon per Gesetz beschlossen worden ist. Und wenn Sie den KFA schon anschauen und da Reformbedarfe erkennen, will ich darauf hinweisen: Es gibt eine demografische Komponente, es gibt eine Flächenkomponente, es gibt viele. Wir haben die Sozialkomponente ausdrücklich bei den kreislichen Schlüsselzuweisungen im letzten Jahr eingeführt. Das ist also alles längst abgeräumt. Da hätten Sie Ihre Redezeit sparen können. Ich sage Ihnen auch eines: Mit dem angeblichen Kleine-Gemeinden-Programm haben Sie ein Konstrukt gefunden, dass im Grunde genommen die Zuweisungen aufgrund der Einwohnerstaffelung bei 75.000 Euro gekappt werden. Also fast alle Gemeinden, die davon betroffen sind, bekommen 75.000 Euro. Jetzt sage ich mal, bei einer größeren Kommune, Mühlhausen oder Sonneberg oder Gotha oder was weiß ich, nehmen Sie Altenburg, wenn es da bei einem Haushalt an 75.000 Euro scheitern sollte, wo man ein Gesamtvolumen von vielleicht 80 oder 100 Millionen Euro hat, das können Sie auch prozentual bei 75.000 Euro nicht mal ausrechnen. Also von daher sage ich, mit der Gießkanne durchs Land zu ziehen, ist aus meiner Sicht ein Problem, weil Sie die Probleme wie Nachhaltigkeit, auch was notwendige Strukturreformen angeht, mit diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht thematisieren. Ich bin immer dafür, den Kommunen mehr Geld zu geben, denn anders als das, was Sie gestern behauptet haben, habe ich nie erklärt, dass die Kommunen kein Geld brauchen. Aber es muss eben auch zielführend und nachhaltig eingesetzt werden. Jetzt will ich zu den einzelnen Beispielen kommen. Die Investitionspauschale in der Form ist aus meiner Sicht problematisch, denn Sie koppeln es an die Schlüsselzuweisungen im KFA. Die Schlüsselzuweisungen sind aber nicht nur einwohnerabhängig, sondern vor allem steuerkraftabhängig. Das heißt, die, die eine geringe Steuerkraft haben, kriegen besonders viele Schlüsselzuweisungen. Nach der Einstufung im Landesentwicklungsprogramm der Zentralen Orte werden aber bestimmte Aufgaben definiert, die eine Kommune vorhalten muss, unabhängig von der Einwohnergröße, unabhängig von der Steuerkraft. Das heißt, die Stadt Eisenach als neues Oberzentrum wird im Landesentwicklungsprogramm mit der Stadt Erfurt gleichgestellt. Die muss dieselben Leistungen vorhalten. Sie machen aber eine Pauschale nach Einwohnern – das kann man ja ausrechnen, am Ende 22,22 Euro pro Einwohner – und weisen das zu, also vollkommen losgelöst von der Funktionalität. Das ist ein Problem. Bei der Sozialpauschale, möchte ich darauf hinweisen, haben Sie noch teilweise Rechtschreibfehler drin. Aber bei der Sozialpauschale ist auch ein Problem, dass Sie eine Pauschale nach Einwohnern machen. Das hat aber mit der Strukturschwäche oder mit den Ausgaben im Einzelplan 04 der Kommunen überhaupt nichts zu tun. Sie müssen also konkrete Indikatoren nehmen, die auch sozial belastbar sind. Da können Sie Arbeitslosenquote nehmen, da können Sie Wohngeldbezieher nehmen, da können Sie Eingliederungshilfe nehmen usw. usf. Ich habe mir mal Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung für jeden Landkreis, kreisfreie Stadt angeguckt – finden Sie im Internet beim Landesamt für Statistik – und das pro 1.000 Einwohner gerechnet. Da hat Erfurt die höchste Unwucht mit 15,9, also 15,9 Menschen in Erfurt bezogen auf 1.000 bekommen Grundsicherung, und die niedrigste Quote hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 5,9. Das heißt, Erfurt hat eine dreimal so hohe Belastung wie Saalfeld-Rudolstadt, aber Sie geben jedem das gleiche Geld. Das funktioniert doch nicht. Dass Sie diese Unwucht in den Sozialhaushalten versuchen wollten abzumindern, da stimme ich Ihnen ja zu. Aber die Methode, der Ansatz dafür ist völlig falsch. Bei den Schwimmbädern: Sie schütten da das Geld quasi einmal pauschal übers Land aus und sagen, Sie wollen Energiekosten abfedern. Sie haben überhaupt keinen Leistungsanreiz für eine energetische Sanierung, dass die Kommunen bei den Schwimmbädern im Laufe der Zeit von den hohen Betriebskosten runterkommen. Die müssen da runter. Da brauchen wir Investitionen in dem Bereich. Es wäre viel günstiger gewesen, wir hätten die 15 Millionen Euro genommen und hätten vielleicht Investitionsprogramme aufgelegt, hätten den Kommunen gesagt, ihr könnt dafür Kredite aufnehmen. Die Zinsen übernimmt das Land mit den 15 Millionen und durch die Tilgung, die werden erwirtschaftet durch die Einsparung später bei den Investitionskosten. Das amortisiert sich also selbst.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dann kön-
nen wir sie auch zumachen!) Das wäre sinnvoll, das wäre ein gut angelegtes Geld. Dafür gern Millionen, so ein Schuldendienstprogramm für die Kommunen, damit sie investieren können. Das wäre nachhaltig. Zum Kleine-Gemeinden-Programm: Sie haben – ich weiß nicht, ob Sie das beabsichtigt haben, aber Herr Urbach wird sich freuen, ich glaube, Ihre Region wird davon profitieren – den Gebietsstand vom 31.12.2023 genommen. Vielleicht haben Sie es überlesen, aber Sie nehmen den 31.12.2023. Am 1. Januar 2024 gab es aber mehrere Gemeindefusionen. Die Gemeinden werden aber wie alte, selbstständige Gemeinden behandelt. Die Gemeinde Uder beispielsweise, wo ehemals elf Gemeinden zusammengeschlossen wurden, wird jetzt elfmal mit 75.000 Euro bedacht. Die kriegen eine Dreiviertelmillion und alle anderen kriegen nur 75.000 Euro. Darüber müssen wir noch einmal reden, ob das so beabsichtigt gewesen ist oder ob das einfach nur handwerklich schlecht gemacht gewesen ist. Zu der Feuerwehrpauschale will ich nur darauf hinweisen, dass 2022, als es das erste Mal eingeführt worden ist, selbst der Feuerwehr-Verband gesagt hat: Geld gern in dem Bereich – war Ihre Idee.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das war
2023!) Wir haben es 2022 beschlossen mit der Wirkung für 2023, aber 2022 war damals die Anhörung in den Ausschüssen. Da hat der Feuerwehr-Verband gesagt, das Geld ist notwendig. Das sagen wir auch, aber nicht in dieser Form, denn es ist ein reiner Mitnahmeeffekt. Viel sinnvoller wäre es gewesen, das Geld investiv einzusetzen, um die Förderquoten des Landes beispielsweise bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu erhöhen. Da wäre das Geld tatsächlich sinnvoller und nachhaltiger eingesetzt, aber nicht so auf diese Art und Weise. Und noch eins: Wenn Sie – Frau Jary, da stimme ich Ihnen ja zu – das Hohelied singen, dass die Kommunen Verlässlichkeit und Planbarkeit bei den Landeszuweisungen brauchen, dann dürfen Sie doch aber nicht jedes Mal ein Jahresgesetz machen. Sie haben das auch bei dem Kleine-Gemeinden-Programm, wie Sie es bezeichnen, immer nur für ein Jahr ins Gesetz geschrieben. Dann müssen Sie ehrlich sein und sagen, wir wollen jedes Jahr so tun, als wären wir besonders kreativ – funktioniert nur begrenzt –, oder Sie entfristen das Gesetz. Wenn Sie es entfristen, müssen Sie es aber eigentlich systematisch korrekt wieder in den Kommunalen Finanzausgleich reinpacken. Da haben Sie wieder das Problem von Verfassungsbedenken, weil: zu viele Säulen, hat das Verfassungsgericht gesagt. Das wird also so nicht funktionieren. Sie machen für jedes kleine Einzelproblem ein kleines Sonderprogramm, ohne das große Ganze zu denken. Wir müssen an grundsätzliche Strukturreformen ran. Ich lade Sie ein, gern mit uns darüber zu diskutieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, die kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen standen in den letzten Jahren und stehen auch aktuell vor großen Herausforderungen. Das ist hier vielfach gesagt worden. Neben den zu bewältigenden Folgen durch verschiedene Krisen wie die Coronapandemie und den Ukraine-Krieg und daraus entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen mit Energiepreis- und Baukostenpreissteigerungen und der allgemeinen Inflation sowie Tariferhöhungen haben die Kommunen auch noch mit einem enormen, über Jahre angestauten Investitionsstau zu kämpfen. Laut dem Kommunalmonitor 2024 der Thüringer Aufbaubank wurde ein Investitionsbedarf in Höhe von 1,6 Milliarden Euro geschätzt. Die Aufgaben der Kommunen werden immer größer, ebenso die Ausgaben, doch die eigenen Einnahmen wachsen nicht im benötigten Maße mit oder sinken sogar. Die Finanzausstattung über den Kommunalen Finanzausgleich ist weder ausreichend noch zeitgemäß und muss natürlich dringend reformiert und angepasst werden. Aber es muss eigentlich jedem hier klar sein, auch der Kollegin Rottstedt und auch dem Kollegen Bilay, dass eine sinnvolle Reform eines Kommunalen Finanzausgleichs nicht in so wenigen Monaten und in einem Schnellschussverfahren vonstattengehen kann. Deshalb haben wir für dieses Jahr für den Haushalt 2025 einen anderen Weg gewählt, um die Kommunen zu unterstützen, und lassen sie somit nicht im Regen stehen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ihr habt
nicht mal eine Idee, wo es hingehen soll!) Mit diesem haushaltsbegleitenden Gesetz, dem Kommunalen Stärkungsgesetz, wollen wir in den entsprechenden Artikeln die zusätzlich zugewiesenen Landeszuweisungen im Haushalt 2025 als bürokratiearme Ausreichungen an die Kommunen geben und auch die Verteilung klären. Zum Inhalt: In Artikel 1 § 1 wird die Zuwendung einer Investitionspauschale in Höhe von 20 Millionen Euro für die Unterstützung höherstufiger Zentraler Orte im Sinne des Landesentwicklungsprogramms geregelt. Die Investitionspauschale kann für eine Investition, aber auch als Eigenmittelersatz für investive Förderprogramme genutzt werden. Auch kann diese Pauschale von Kommunen in Haushaltssicherung genutzt werden und es können dringend notwendige erste Investitionen getätigt werden. Die Verteilung erfolgt als Schlüsselzuweisungen an die Mittel- und Oberzentren und das ist auch so gewollt. Weiterhin wird in Artikel 1 § 5 die Sonderzuweisung Soziales an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 47 Millionen Euro gesetzlich geregelt. Die individuelle Höhe der Verteilung erfolgt hier nach der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl zum Stand 31.12.2023. Die Sozialausgaben der Landkreise – das ist Ihnen allen schon oft zugetragen worden – sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, ohne die entsprechende Gegenfinanzierung zu erhalten, besonders in den Bereichen des SGB II oder auch IX – in der Jugendhilfe und der Sozialhilfe. Deshalb wollen wir gerade mit dieser Zuweisung unterstützen und hier entlasten. Die Sonderzuweisung für Thüringer Schwimmbäder, Hallenbäder und Thermen in Höhe von 15 Millionen Euro wird in Artikel 1 § 7 f. geregelt. Auch hier sind die Herausforderungen – wie auch von meinen Vorrednern gesagt – durch die enorm gestiegenen Energiepreise sehr hoch. Wir wollen hier helfen, weil dort der Schwimmunterricht weiter stattfinden muss bzw. auch die anderen Funktionen von Bädern notwendig sind, bspw. für Seniorinnen und Senioren, für Reha-Schwimmen etc. Wir wollen diese Bäderlandschaft in Thüringen erhalten und suchen natürlich auch in Zukunft Wege, wie wir dort helfen können, damit sie auch investieren können und auch im energetischen Bereich in der Zukunft sparen können. Aber auch das war jetzt nicht in wenigen Monaten zu regeln.
(Beifall CDU, BSW)
In Artikel 2 erfolgt dann die Änderung und Anpassung des Thüringer Gesetzes zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden vom 22.12.2020, was auch als Kleine-Gemeinden-Gesetz bezeichnet wird. Hier gibt es eine Zuweisung von 43,4 Millionen Euro – 300 Euro für die ersten 250 Einwohner. Auch das ist wieder eine Lösung für dieses Jahr. Inwieweit wir da vielleicht bessere Möglichkeiten finden, wird sich zeigen. Aber jetzt ist es so richtig geregelt und wir wollen diesen Gemeinden mit dieser Summe helfen. Es wird uns widergespiegelt, dass sehr viele Gemeinden davon profitieren und sehr dankbar sind für diese Zuweisung. In Artikel 3 wird dann die Zuweisung zur Verbesserung der Ausstattung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren mit der Feuerwehrpauschale in Höhe von 10.290.000 Euro geregelt, was 300 Euro pro Kameraden oder Kameradin entspricht. Auch da werden uns unterschiedliche Meinungen zurückgespiegelt. Den meisten hilft es. Erst gestern war Girls’- und Boys’Day, es war eine junge Kameradin der Jugendfeuerwehr da und sagte, sie hätte keine Ausrüstung. Da haben wir darauf hingewiesen, dass jetzt die Pauschale wieder ausgereicht wird und man dafür auch Ausrüstung kaufen kann.
(Beifall CDU, BSW)
Es ist deshalb auch sehr hilfreich, hier kurzfristig zu helfen. Langfristig müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Feuerwehrfahrzeuge, die jetzt schon in die Jahre gekommen sind, finanziert werden können. Aber da sind wir auf dem Weg, darauf können Sie sich verlassen. Insgesamt werden den Kommunen mit diesem Haushalt 135.690.000 Euro zusätzlich zum Haushalt zur Verfügung gestellt. Das ist eine stolze Summe. Hinzu kommen noch rund 25 Millionen Euro Mittel, die ungeplant ergänzt werden nach Abrechnung § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz – auszuschüttende Mittel. Somit wird den kommunalen Gebietskörperschaften eine Summe von 160.474.000 Euro zusätzlich zu den ursprünglichen Planungen zur Verfügung gestellt. Ich denke, das kann sich sehen lassen. Wir wissen, dass nicht alle Probleme gelöst sind, aber wir sind auf dem Weg. Und somit kann man auch hier sagen: Die Brombeere hat geliefert trotz der schweren haushalterischen Voraussetzungen und Bedingungen, die wir hatten, und wir lassen die Kommunen in diesem Jahr nicht im Regen stehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit hat Frau Ministerin Wolf das Wort. Bitte sehr. Herzlichen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie wenig überraschen: Die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD für ein Thüringer Gesetz zur Stärkung der Thüringer Kommunen ganz ausdrücklich. Gegenstand des Gesetzentwurfs – das haben wir schon gehört – ist die Bereitstellung von insgesamt knapp 136 Millionen Euro zusätzlich zu den Mitteln, die im Haushaltsentwurf schon vorgesehen waren. Damit unterstützt der Freistaat seine Kommunen weiter bei den aktuellen Herausforderungen. Kurz und knapp in den Eckpunkten, es gibt viel mehr Herausforderungen, aber die wichtigsten möchte ich hier noch mal nennen: Das sind die hohen Kostenzuwächse, die bei den steigenden Einnahmen nicht mithalten können. Es sind die Sozialausgaben, die selbstverständlich um die Ohren fliegen – das weiß jeder, der entsprechend in den kreisfreien Städten, in den Parlamenten oder in den Kreistagen sitzt. Und es ist mitnichten so – da erlauben Sie mir, der AfD einen kleinen Hinweis zu geben –, dass es die Flüchtlingskosten sind, die an dieser Stelle ausufern, sondern es sind im Besonderen die Kosten für die Älteren, für die Heimunterbringung. Es sind die Kosten für Wohngeld, Kosten der Unterkunft und im Besonderen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Genau da explodieren die Kosten und das hat unterschiedlichste Gründe. Und es sind natürlich Energiepreise und Inflation, die bei Kommunen zu extrem steigenden Kosten beitragen. Allerdings treffen diese Kosten nicht nur die Kommunen, sondern auch das Land. Das ist uns klar. Umso mehr freue ich mich, dass trotz der schwierigen Situation im Land und der vielfältigen Herausforderungen, vor denen wir uns auch in der Haushaltsdebatte gesehen haben, mit denen auch der Freistaat konfrontiert ist, die Unterstützung der Kommunen in dieser umfangreichen Art und Weise vorgesehen ist. Die im Paket enthaltenen Mittel unterstützen die Kommunen zum Teil ganz allgemein – und ja, das ist ein anderer Ansatz als der, der von den Linken geäußert wurde –, manchmal auch ein kleines bisschen holzschnittartig, aber in dem Wissen, dass jeder Euro, der in den Kommunen auf eine sehr gerecht verteilte Art und Weise ankommt, ein guter Euro ist, weil er direkt bei den Menschen vor Ort ankommt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Als Ober-
bürgermeisterin hast du diese Verfahren noch kritisiert!) Ich habe den Zwischenruf leider nicht verstanden.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Dass
du als Oberbürgermeisterin diese Verfahren noch kritisiert hast!) Das stimmt nicht, weil die Verteilung an dieser Stelle nachweisbar tatsächlich korrekt erfolgt ist
(Beifall CDU, BSW)
und ich mich auch sehr darüber freue, dass die Stadt Eisenach auch von diesem Paket maßgeblich …
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das sehen
die Stadträte anders!) Das sehen die Stadträte nicht anders. Ich habe mit den Stadträten dazu gesprochen, zumindest mit einer ganzen Reihe von Stadträten. Auch die sind froh, dass das eine oder andere durch diesen jetzt zusätzlich wichtigen Unterstützungsrahmen gegeben ist oder möglich ist, hier noch mal aktiv zu werden. Die in dem Paket enthaltenen Mittel unterstützen die Kommunen ganz allgemein, das habe ich gesagt. Hierfür steht insbesondere – das stimmt, das wurde richtig auseinandergenommen – das KleineGemeinden-Programm. Und ja, das stimmt auch: Dieser Titel ist irreführend, denn diese Mittel erhalten nicht nur die kleinen Gemeinden, sondern alle kreisangehörigen Gemeinden unabhängig von ihrer Größe. Nur dadurch, dass es bei 300 Einwohnern eine Kappung gibt, sind es vor allem die kleinen Gemeinden, die überdurchschnittlich profitieren. Ich bekenne trotzdem – auch wenn ich persönlich immer noch dafür stehe, dass wir größere Gemeindestrukturen brauchen, da kann man sehr unterschiedlicher Ansicht sein –, dass wir wissen, dass die kleinen Gemeinden diese zusätzliche Unterstützung dringend brauchen. Außerdem gibt es mit der Investitionsförderpauschale eine noch speziellere Regelung, die genau den höherstufigen Zentralen Orten im Verhältnis zu ihrer Schlüsselzuweisung zusätzliche Mittel ermöglicht, im Besonderen für Investitionen. Welche Investitionen Sie damit umsetzen – da gibt es ein sehr klares Bekenntnis und ich bin froh, dass es das innerhalb der Koalition gibt –, das obliegt der kommunalen Selbstverwaltung, denn vor Ort und in den Gremien vor Ort weiß man am besten, wo der Schuh gerade am meisten drückt.
(Beifall CDU, BSW)
Insgesamt sind hierfür 20 Millionen Euro vorgesehen. Und ja, wir wissen auch: Gebraucht werden würde mehr, aber diese 20 Millionen Euro sind trotzdem ein wichtiges Puzzlesteinchen. Und ich will das auch sagen: Ich finde richtig – und auch von dieser Seite her ein klares Bekenntnis dazu –, dass es direkt an die zentralörtlichen Funktionen gebunden ist und diesen Funktionen, die diese Gemeinden wahrnehmen, damit Rechnung getragen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, perspektivisch werden wir zu dem Punkt kommen müssen, dass Kommunen nicht mehr vor der Aufgabe stehen, ob sie das Schwimmbad oder das Gemeindehaus schließen, oder genau vor dieser Situation, ihre Anteile am Stadtwerk verkaufen zu müssen, um nicht das Schwimmbad schließen zu müssen, das ist genauso bitter. Perspektivisch müssen wir dazu kommen, den KFA zu reformieren und Kommunen tatsächlich entsprechend ihrer Bedarfe auszustatten. Trotzdem ist die Investitionspauschale aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag, dass die Mittel unkompliziert in den Kommunen ankommen und dass wir diese Mittel entsprechend vertrauensvoll ausreichen. Mit der Sonderzuweisung Soziales – und ich habe schon kurz etwas dazu gesagt – in Höhe von 47 Millionen Euro sind wir im Besonderen einem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen, die immer wieder darauf hingewiesen haben, mit welcher Dynamik dieser Kostenposten gestiegen ist und dass es kaum noch tragbar ist, im Besonderen für die Kreise. Jeder, der die Systematik wenigstens im Groben kennt, weiß, dass in dem Moment, wo Landkreise durch explodierende Sozialkosten ihren Haushalt nicht mehr rund kriegen, das Ganze eigentlich nur durch eine gestiegene Kreisumlage weggetragen werden kann, womit deutlich alle Kommunen im Kreis belastet werden. Um dies wenigstens ein Stückchen auszugleichen, gibt es auch von meiner Seite das klare Bekenntnis zu diesen 47 Millionen Euro, die entsprechend die Mehrausgaben im Sozialbereich nicht komplett wegbügeln können – das wissen wir auch –, die sie nicht komplett ausgleichen können, aber die zumindest ein kleines Stückchen abfedern.
(Beifall BSW)
Mit den pauschalen Zuweisungen soll den Landkreisen – und das ist das, was ich eben gesagt habe – der Druck genommen werden, die Kreisumlagen anzuheben. Ich gehe davon aus, dass jedes Kreistagsmitglied in diesem Land sehr genau schaut, dass sie auch genau dafür verwendet wird, weil jeder selbstverständlich immer auch seine Herkunftskommune dabei im Blick hat. Ergänzt werden diese Mittel durch weitere Zuweisungen, mit denen besondere Herausforderungen nochmals zielgerichtet adressiert werden. Ich habe das gestern schon gesagt, ich verstehe den Ansatz, auch wenn man sagen kann, es ist willkürlich rausgepickt. Aber sich ein Schwimmbad in einer Kommune herauszusuchen, ist eben am Ende trotzdem nicht willkürlich rausgepickt, denn ein Schwimmbad ist kein Luxus vor Ort. Schwimmbäder sind durch die Kostenentwicklung, im Besonderen im Energiebereich, aber weit darüber hinaus wirklich teure Einrichtungen geworden. Damit will die Koalition nicht nur Kommunen entlasten, sondern im Besonderen auch ein klares Plädoyer für den Schwimmunterricht und die Stärkung des Schwimmunterrichts abgeben. Aus meiner Sicht sind diese 15 Millionen Euro, die gleichmäßig über die Anzahl der Bäder aufgeteilt werden, gut investiertes Geld, wenn sie auch – und das weiß ich auch – am Ende nur der Tropfen auf den heißen Stein sind, um die gestiegenen Kosten abzufedern.
(Beifall CDU, BSW)
Die SPD hat gerade nicht gemerkt, dass ich über die Schwimmbäder gesprochen habe.
(Beifall SPD)
Danke, Herr Liebscher. Damit werden diese Mittel gegenüber dem Jahr 2024 insgesamt verdreifacht. Ich gehe davon aus, dass das tatsächlich eine Entlastung in den Kommunen bedeutet.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Es hätte auch
mehr sein können!) Es könnte mehr sein, da bin ich völlig bei Ihnen, Herr Abgeordneter. Vielleicht gelingt es uns ja, bei der sehr schnell herannahenden Beratung des Doppelhaushalts auch an dieser Stelle noch eine deutlichere Entlastung umzusetzen. Auf einen Punkt möchte ich noch eingehen, weil es mehr ist als ein warmer Regen oder ein Mitnahmeeffekt. Ich finde, wer über eine Feuerwehrpauschale als Mitnahmeeffekt spricht, verkennt die Situation in kleinen Kommunen und im Besonderen in freiwilligen Feuerwehren.
(Beifall CDU, BSW)
Wenn man sieht, wie es schon für größere Kommunen schwierig ist, eine Schwarz-Weiß-Trennung oder eine Schlauchwäsche oder was auch immer entsprechend hinzukriegen und die Ausstattung mit den neuesten Helmen und DIN-gerechten Helmen hinzukriegen, weiß, welche enorme Belastung das für die Kommunen ist und welches wichtige Symbol und welche wichtige Message damit auch im Besonderen für die Kameradinnen und Kameraden verbunden ist. Damit ist es zum einen eine Entlastung für die Kommunen, die im Besonderen im Feuerwehrbereich alle ihr Herzblut hineinstecken. Es ist auch – und das ist mir persönlich ganz wichtig – eine Wertschätzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren. Auch wir wissen natürlich, dass die 300 Euro pro Kopf am Ende mehr symbolisch sind, aber sie sind trotzdem eine wichtige Größenordnung, die hier in Maßnahmen des Brandschutzes fließt.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Aber wir haben was gemacht!) Ich finde dieses Signal der Wertschätzung persönlich ganz wichtig.
(Beifall CDU, BSW)
Damit komme ich zusammenfassend zu dem Punkt: Ich persönlich bedanke mich bei den Fraktionen zur Bereitschaft, dieses Paket genau so zu schnüren, ausgewogen zu schnüren zwischen unterschiedlichen Belastungen: Sozialkosten, Belastungen im freiwilligen Bereich, bei den freiwilligen Feuerwehren – kein klassisch freiwilliger Bereich, aber Sie wissen, was ich meine –, für die Kommunen, die Bäder vorhalten. All das ist aus meiner Sicht tatsächlich eine gute Gelegenheit, Kommunen zu unterstützen, und eine ausgewogene Gelegenheit, Kommunen zu unterstützen. Ja, Herr Bilay hat mit seiner fachlich ausgezeichneten Rede an der einen oder anderen Stelle durchaus den Finger in die Wunde gelegt, gar keine Frage. Dieser Gesetzentwurf heilt das eine oder andere, was der Gesetzentwurf, der uns vorgelegt wurde, im Entwurf nicht getan hat. Aber hier steht Schnelligkeit vor dem Genau. In dem Moment, in dem ich versuche, es bis zum letzten Komma komplett gerecht zu machen und komplett auszurechnen, welcher Euro wohin gehen muss, wäre das in dieser Schnelligkeit nicht möglich. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass das Vertrauen, das wir in die Kommunen stecken, in der Frage auch von pauschalen Mitteln, die ausgereicht werden, auf jeden Fall gerechtfertigt ist. Da möchte ich noch einen Satz zur AfD sagen: Wer bei dem Tagesordnungspunkt „Geld für Kommunen“ davon spricht, dass Bürger schamlos ausgeplündert werden, der hat den Tagesordnungspunkt nicht verstanden,
(Beifall CDU, BSW, SPD)
weil jeder Euro, der in Kommunen ankommt, direkt beim Bürger ankommt. Dementsprechend
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Wo kommt es
denn her?) – doch, im Besonderen bei diesen zusätzlichen Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden – ist genau an dieser Stelle dieses Zitat tatsächlich unangemessen. Ich bedanke mich, ich wünsche diesem Gesetzentwurf eine gute Beratung und bedanke mich für dieses Engagement.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Ich danke der Ministerin für diese Wortmeldung, für den Redebeitrag und habe gehört, es gibt einen Wunsch auf Überweisung an den HuFA. Es gibt noch eine Wortmeldung.
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Eine Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung wird notiert. Dann würde ich diese Überweisungswünsche jetzt nacheinander abstimmen. Zunächst einmal stimmen wir die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Ich bitte jetzt um Ihre Handzeichen, wenn Sie die Überweisung wünschen. Ich sehe dazu die Zeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der Abgeordneten der AfD, die sich auf ihren Plätzen befinden. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen. Dann stimmen wir nun über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung ab. Wenn Sie diesbezüglich zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Zeichen der Fraktion Die Linke und aus Teilen der AfD. Gibt es dazu – Entschuldigung, das habe ich eben gar nicht getan, aber das Abstimmungsergebnis zuvor war eindeutig – Gegenstimmen? Dazu sehe ich Meldungen der Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Dies ist nicht der Fall. Ich würde die Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung gern noch einmal wiederholen, um ein klares Ergebnis zu haben. Wenn Sie der Überweisung zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich Stimmen aus der Fraktion der Linken. Wir zählen kurz durch, das sind 12. Dann nehmen wir die Gegenstimmen auf. Gibt es Enthaltungen dazu? Das ist nicht der Fall. Damit wurde die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung abgelehnt und das Gesetz wird in den HuFA überwiesen werden. Vielen Dank. Dann danke ich Ihnen für den Tagesordnungspunkt 6. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 5 laut unserer Tagesordnungsreihenfolge Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/748 - Neufassung ERSTE BERATUNG Ist eine Begründung erwünscht? Das ist der Fall. Ich freue mich, Abgeordnete Große-Röthig hier am Mikrofon begrüßen zu dürfen.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Vorsitzender, gleich wollen wir einmal mehr über das Kindergartengesetz debattieren – einmal mehr, keinen Moment zu früh. Dafür ist es tatsächlich nie zu früh. Ich möchte Sie aber auch nach dem Moment eben ganz kurz einladen, Ihre ganz persönliche Kindergartenerinnerung zu durchdenken, egal ob diese Sie selbst betrifft, Ihre Kinder oder Ihre Enkel: Denken Sie mal kurz an den Kindergarten.
(Zwischenruf Abg. Häußer, AfD: Wir sind
doch hier im Kindergarten!) Vielen Dank. Ich habe befürchtet, dass das nach dieser Abstimmung ein bisschen schwieriger für alle wird. Aber trotzdem versuchen wir es noch mal. Vielen Dank für diesen Moment. Meist kommen da ein Lächeln und Wärme in einem auf. Das ist ja hier in diesem Haus eher selten – eines der Wunder, die Kindergarten vollbringen kann.
(Unruhe CDU)
Auch Sie mögen die AWO-Kindergärten, Kollege Kowalleck, da bin ich mir ganz sicher.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Auf je-
den Fall!) Nehmen Sie diese Erinnerung an diesen Moment mit in die Diskussionen, die gleich folgen werden. Unser Entwurf für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung enthält drei Schwerpunkte. Nichts, was wir so noch nicht gehört hätten, nichts, was das Haus so noch nie gehört hätte. Aber wer Bildung zum Besseren verändern will, bohrt eben dicke Bretter. Dass der Zugang zum Kindergarten jedem Kind ohne Wenn und Aber, ohne Anträge, Geldsorgen, ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen muss, das ist für uns ein Fakt. Und daran werden wir festhalten, bis das Ziel erreicht ist, jede Familie entlastet, jede Bürokratie abgebaut und jedes Kind von der Frage befreit ist, ob denn der Kindergartenbesuch an anderer Stelle eine Einschränkung bedeutet. Und ehe sich jetzt der eine oder andere hier im Haus wieder aufregt: Ja, Kinder in Armut haben ein gutes Gefühl dafür, was finanzielle Belastung ist und was Verzicht bedeutet und wie Eltern aussehen, die nicht wissen, wo das Geld für die neue Regenjacke herkommen soll. Armut ist nicht subjektiv, Armut ist kein Gefühl, Armut ist nicht gottgegeben. Und wir haben heute hier die Chance, wirklich etwas für Familien zu tun, die rechnen müssen. Sprachförderung strukturell zu verankern ist eine Lehre, die wir aus dem gestern schon so häufig zitierten Sprach-Kita-Programm ziehen konnten. Zu Recht wurde gestern die Evaluation von Förderprogrammen gefordert. Das Sprach-Kita-Programm ist so ein Programm. Programme dienen dazu, Möglichkeiten zu erproben, und sind dauerhaft zu implementieren, wenn sie sich bewähren, so auch hier. Allein guter Wille reicht jedoch nicht, gut gedacht ist noch lange nicht gut auf die Spiel- und Lernstraße gebracht. Wissenschaftliche Begleitung, Anleitung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte sind für uns eine Gelingensbedingung frühkindlicher Bildung. Da kommen wir zum dritten Schwerpunkt: Das Beste ist für unsere Kinder gerade gut genug. Das war der Grundsatz von Bildung unter einem Minister Helmut Holter. Beste Pädagogik – übersetzt in Praxis, anwendbar im Hier und Jetzt und Heute – ist nun mal das Beste für unsere Kinder, deshalb das Zentrum für frühkindliche Bildung. Sie merken es. Auch wenn meine eigenen Kinder dieser Einrichtung längst entwachsen sind: Kindergärten prägen Menschen, nicht nur Kinder, und schaffen Erinnerungen – hoffentlich Ihre auch und hoffentlich nehmen Sie die mit in die Beratung. Danke.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Ich danke Ihnen, Frau Große-Röthig, für die Begründung und würde hiermit die Aussprache eröffnen. Als Erstes auf der Rednerliste befindet sich der Abgeordnete Denny Jankowski für die Fraktion der AfD.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste – gerade nicht auf der Tribüne, aber hoffentlich am Livestream –, ich glaube, wir sollten hier im Landtag wirklich langsam mal die Rubrik „Und täglich grüßt das Murmeltier!“ einführen. Mit dieser vorliegenden Gesetzesänderung hätten wir auf jeden Fall schon mal einen ersten Kandidaten für diese Rubrik. Mal wieder kommt die Linke mit einer Forderung nach einem weiteren kostenfreien Kindergartenjahr um die Ecke. Aber wenigstens bittet die Linke diesmal nicht wie im November mit einem Antrag, dass die Landesregierung doch eine Novelle zum Thüringer Kindergartengesetz für sie schreiben solle, der die Beitragsfreiheit regelt, sondern die Linke hat selbst eine Gesetzesänderung geschrieben. Das ist ja schon mal ein Fortschritt. Die vorliegende Änderung des Kindergartengesetzes beinhaltet im Wesentlichen drei Hauptforderungen. Die erste Forderung ist das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr. Dazu gab es in den letzten Jahren schon unzählige Debatten hier, weswegen ich das Ganze heute nicht weiter thematisieren möchte. Zudem gibt es in der Koalition der Linken mit der Brombeere da anscheinend eh eine Einigung. Im Haushalt wurde dafür ja dann auch schon eine Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre verankert. Der zweite Hauptpunkt ist die Forderung nach einem Zentrum für frühkindliche Bildung. Auch diese Forderung ist nicht wirklich neu. Auch hierzu gab es schon Diskussionen im Rahmen der Kindergartennovelle im letzten Jahr. Bei der Anhörung damals gab es verschiedene Ansätze, wie ein solches Zentrum arbeiten könnte und vor allem, wo es am besten angebunden sein sollte. Final gab es dann keine Einigung für ein solches Zentrum für frühkindliche Bildung. Bei der letzten Änderung des Kindergartengesetzes flog es dann schlussendlich heraus. Die Linke startet jetzt hierfür noch mal einen neuen Anlauf. Der dritte Hauptpunkt bei der Änderung zum Kindergartengesetz betrifft das ganze Thema der Sprachförderung. Hierfür gibt es auch noch einen separaten Antrag der Linken auf der Tagesordnung. Aber ich denke, der kommt heute nicht mehr zum Aufruf. Begründet wird diese Forderung mit einer wachsenden Heterogenität bei den Kindern im Kindergarten und damit, dass immer mehr Kinder einen Sprachförderbedarf aufweisen. Hier könnte man zunächst einmal fragen, warum es denn diese wachsenden Probleme mit einer zunehmenden Heterogenität der Kinder im Kindergarten gibt. Aber ich will jetzt hier keine Migrationsdebatte aufmachen. Diese führen wir schon häufig genug zu anderen Punkten. Ich muss aber sagen, dass gerade beim Thema „Sprachförderung“ die vorgelegte Gesetzesänderung mehr Fragen aufwirft, als sie am Ende Antworten liefert. Insbesondere bei der Änderung unter § 7b Abs. 3 wirkt das Ganze wenig durchdacht und irgendwie nur zusammengeschustert. Hier möchte die Linke unter anderem im Kindergartengesetz Folgendes aufnehmen: „Zur Umsetzung der Sprachförderung sind geeignete personelle, räumliche und sachliche Ressourcen vorzuhalten.“ So weit, so gut. Hier hat man es sich sehr, sehr einfach gemacht. Jetzt kommen für mich einige Fragen auf, zum Beispiel erstens, was mit geeigneten räumlichen Voraussetzungen überhaupt gemeint ist und wie das Ganze dann in der Praxis umgesetzt werden soll. Für mich klingt das so: Wenn mehr Kinder mit Sprachförderbedarf in einem Kindergarten sind, dann steigt dadurch der räumliche Bedarf. Demzufolge müsste dann entweder der Kindergarten ausgebaut werden, um zusätzlichen räumlichen Bedarf zu decken, was eigentlich eine eher unwahrscheinliche Variante ist. Die andere Variante wäre, dass ein Kindergarten weniger Kinder aufnehmen kann und dadurch der räumliche Bedarf reduziert wird. Ich gehe mal davon aus, dass die zweite Variante mit den weniger Kindern die gängigere ist. Ich sehe in der Praxis dann aber eine Reihe von Schwierigkeiten. Der Sprachförderbedarf eines Kindes muss ja nicht gleich zu Beginn, also mit der Aufnahme in den Kindergarten, erkennbar sein. Deswegen werden ja auch Untersuchungen und Sprachtests im Kindergarten durchgeführt. Wenn der Sprachförderbedarf nachträglich festgestellt wird, würde das dann bedeuten, dass auf einmal weniger Kinder aufgenommen werden können, unter Umständen, würde ich mal sagen, Überbelegung gegeben ist. Was macht man dann? Müssen dann Kinder den Kindergarten verlassen und andere Einrichtungen besuchen? Solche Fragen sollten schon irgendwie geklärt werden. Hier geht es auch um die Planungssicherheit, zum einen für die Kindergärten selbst, aber auch für die Kommunen und die Eltern. Leider steht zu dieser Problematik nichts im Gesetzentwurf. Im begleitenden Antrag zum Gesetzentwurf, der sich explizit mit der Sprachförderung beschäftigt, steht dann etwas von geeigneten Räumlichkeiten, die für die gezielten Förderangebote bereitgestellt werden sollen. Dies könnte man so verstehen, dass Sie für die Sprachförderung vielleicht nur einen separaten Raum haben wollen oder mehrere Räume. Wenn dies der Fall ist, was machen Sie dann mit Kindergärten, die aus baulichen Gründen dies vielleicht gar nicht realisieren können oder wenn wegen solcher Forderungen Umbauten vonnöten sind? Wer trägt dann die Kosten? Der Träger, die Kommune, das Land? Müssen unter Umständen Kindergärten vielleicht sogar schließen, weil diese Forderung baulich gar nicht erfüllt werden kann? Ich denke da zum Beispiel an Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Ich glaube, die Auswirkungen solch einer Regelung im Kindergartengesetz auf einzelne Kindergärten kann momentan überhaupt niemand wirklich überblicken. Wir reden hier immerhin von über 1.300 Kindergärten, die wir in Thüringen haben. Aber auch diese Fragen müssen geklärt werden. Durch eine Regelung im Kindergartengesetz, dass Kinder mit Sprachförderbedarf räumlich berücksichtigt sein müssen, werden auf jeden Fall die Kapazitäten in den Kindergärten reduziert. Also können dann weniger Kinder pro Kindergarten aufgenommen werden. Dies hätte massive Auswirkungen auf die kommunalen Kindergartenbedarfspläne und unter Umständen auch auf den Fortbestand von vielen Kindertageseinrichtungen. Hier bin ich gespannt, was die kommunalen Vertreter in der Anhörung dazu sagen werden, aber auch, was die freien Träger sagen, denn auch hier könnte sich eine solche Regelung darauf auswirken, ob eine Einrichtung sich finanziell am Ende überhaupt noch trägt. Aber nicht nur die Frage nach den räumlichen Ressourcen, die laut § 7b Abs. 3 bereitgestellt werden sollen, wirft Fragen auf, auch die Frage nach den personellen Ressourcen. Wir haben nun seit diesem Jahr im Haushalt rund 140 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln, die für die deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel bereitgestellt werden sollen. Es soll zukünftig für die unter Dreijährigen ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 6 realisiert werden und für die über Dreijährigen von 1 zu 12. Diese deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel wurde am Ende der letzten Legislatur hier im Parlament beschlossen und wurde von allen Fraktionen hier im Hause auch ausdrücklich begrüßt. Die Begründung für diese besseren Betreuungsschlüssel war aber auch schon damals die zunehmende Heterogenität der Kinder und dass die Erzieher individueller auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen können. Die besseren Betreuungsschlüssel sollen nun bis Ende 2027 realisiert werden. Aber auch schon jetzt ist fraglich, ob wir überhaupt flächendeckend das nötige Personal dafür finden. Und sicherlich sind die Kinderzahlen gerade rückläufig, was sehr schade ist, aber auch wenn durch die rückläufigen Kinderzahlen das bestehende Personal gehalten wird, verbessern sich dadurch ein bisschen die Betreuungsschlüssel. Aber dies wird trotzdem nicht ausreichen und wir werden noch Hunderte zusätzliche Erzieher benötigen, um die geforderten Schlüssel auch zu erreichen. Nun kommt die Linke mit ihrer Gesetzesänderung und möchte nochmals zusätzliches Personal für die Kindergärten, diesmal mit der Begründung der Sprachförderung. Woher aber das zusätzliche Personal kommen soll, ist mir in dem Fall vor diesem Hintergrund schleierhaft, auch, ob es dafür überhaupt einen Bedarf gibt, denn wir sind derzeit ja eh dabei, die Betreuungsschlüssel – wie gesagt – zu verbessern. Vielleicht sollte man erst einmal abwarten, bis diese Verbesserung Ende 2027 auch realisiert ist und ob dann überhaupt noch ein Bedarf vorhanden ist. Und selbst wenn es diesen Bedarf geben sollte, lässt die vorgelegte Gesetzesänderung völlig offen, wie dieser Personalbedarf dann überhaupt aussehen soll bzw. berechnet werden soll. Welche Relation von Kindern mit Sprachförderbedarf zu wie vielen zusätzlichen Erziehern wollen Sie eigentlich haben? Dazu steht nichts in Ihrem Antrag. Deswegen kommen wir auch nicht dahin, wie viele zusätzliche Stellen Sie eigentlich fordern und wie man die berechnen soll. Damit einhergehend sind natürlich dann auch die Kosten, die dafür im Haushalt berücksichtigt werden müssen. Da schreiben Sie nur lapidar in Ihrem Antrag unter § 7b Abs. 4: „Der Freistaat Thüringen stellt sicher, dass die Finanzierung der Sprachfördermaßnahmen institutionell und haushalterisch abgesichert ist.“ Aber diese nebulöse Aussage ist mir deutlich zu wenig. Wenn eine Gesetzesänderung durchgeführt werden soll, braucht es dafür natürlich am Ende auch immer ein Preisschild. Zusammengefasst muss ich sagen, dass die Gesetzesänderung alles andere als einen runden Eindruck für mich macht und am Ende mehr Fragen aufwirft als eigentlich beantwortet. Wir werden einer Überweisung an den Ausschuss aber trotzdem zustimmen und hoffen, dass die Fragen dort geklärt werden können bzw. das Gesetz dementsprechend auch konkretisiert werden kann. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste am Livestream, es wurde gerade schon ganz viel zum Kindergartengesetz gesagt und was auch in den letzten Jahren, auch in der letzten Legislatur dazu passiert ist und dass vielen Abgeordneten, die schon in der letzten Legislatur hier zugegen waren, dies durchaus bekannt ist. Deswegen habe ich mich natürlich auch in Vorbereitung auf das heutige Plenum damit beschäftigt, was in der 7. Wahlperiode passiert ist. Bereits da reichten Sie ja – damals noch als rot-rotgrüne Fraktionen – einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes ein. Ich muss feststellen, dass der jetzige Gesetzentwurf nicht mehr ist als alter Wein in neuen Schläuchen. Vieles von dem, was Sie damals als regierungstragende Fraktionen nicht umsetzen konnten, wird nun als Opposition lauthals gefordert. Seriöse Politik, zumal nicht ansatzweise gegenfinanziert, sieht für mich persönlich anders aus.
(Beifall CDU, BSW)
Aber so ist es eben: In der Opposition angekommen, kann man ja fast alles fordern, ohne sich konkrete Gedanken machen zu müssen. Nun möchte ich noch mal konkret auf die Inhalte eingehen. § 7a, die Forderung der Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung, ist ähnlich zum damaligen Gesetzentwurf fast wortgleich recycelt worden, wird aber deswegen unserer Meinung nach nicht besser. Ähnlich verhält es sich im weiteren Verlauf des Gesetzentwurfs. Sie können sich sicherlich erinnern – und es wurde eben schon mal angesprochen –, wir als CDUFraktion haben uns in der vergangenen Legislatur aktiv für die Verbesserung der Betreuungsqualität eingesetzt. Die Thüringer Kindergärten profitieren nun auch seit dem 01.01.2025 davon. Allein die vom Landtag auf den Weg gebrachte Personalschlüsselverbesserung hatte hier das finanzielle Volumen von ca. 145 Millionen Euro, die sich nunmehr im heute verabschiedeten Haushalt für 2025 wiederfinden. Das ist für uns Qualitätsentwicklung. Wir haben uns darüber hinaus in unserem Koalitionsvertrag fest der weiteren Qualitätssteigerung in unseren Kindergärten verschrieben. Diesen Weg werden wir als Koalition gemeinsam mit unserem Bildungsminister gehen, aber eben ganzheitlich gedacht.
(Beifall CDU, BSW)
Für mich stellt sich die generelle Frage, welchen Mehrwert ein Zentrum für frühkindliche Bildung hat außer den Mehrwert einer Doppelstruktur, was durchaus fraglich wäre. Auch vermisse ich eine konkrete Begründung, weshalb eine wissenschaftliche Einrichtung an der FH Erfurt für Thüringen neu geschaffen werden sollte. Mit Blick auf die §§ 7a und 19 muss ich zudem feststellen, dass die skizzierten 700.000 Euro jährlich – und Sie haben geschrieben: „mindestens 700.000 Euro“ jährlich – wohl nicht ansatzweise ausreichen werden, um die gesetzlich festzuschreibenden Anforderungen auch nur ansatzweise erfüllen zu können. Ich persönlich bin der festen Überzeugung, wir sollten doch lieber unsere bestehenden Strukturen in Thüringen fördern, wie zum Beispiel unser ThILLM zielgerichtet stärken, und keine weiteren Parallelund Doppelstrukturen schaffen. Für uns ist eine gute frühkindliche Bildung der Grundstein für den bestmöglichen Start ins Leben.
(Beifall CDU, BSW)
Genau aus diesem Grund haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag der weiteren Fachkräftequalifizierung verschrieben. Hinsichtlich des dritten beitragsfreien Kita-Jahres verweise ich nochmals auf die enormen Steigerungen der finanziellen Mittel für die frühkindliche Bildung und wie sie jetzt hier im Haushalt realisiert wurden. Dies war ein großer finanzieller Kraftakt und keineswegs selbstverständlich. Wir sollten uns bewusst machen, dass Projekte auch immer finanziell umsetzbar sein müssen und wir nicht mit der rosaroten Brille, sondern nachhaltig denken müssen. Auch das ist essenziell für unsere nachfolgenden Generationen. Hier geht es jährlich um knapp 30 Millionen Euro. Wie uns allen bekannt ist, können wir jeden Euro nur einmal ausgeben. Vielleicht könnte das Geld an anderer Stelle dann fehlen. Dennoch möchte ich sagen, wir verwehren uns nicht konstruktiven Gesprächen und einer fachlichen Beratung im zuständigen Bildungsausschuss. Dort kann dann im intensiven Austausch mit den dementsprechenden Fachexperten zur Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit diskutiert werden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne – zwei sehe ich gerade noch – und am Livestream, der vorgelegte Gesetzentwurf umfasst drei Bereiche: Zum einen die ausbaufähige systematische Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen, die alltagsintegrierte Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen bedarf einer längeren Perspektive und als dritten Schwerpunkt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen als erhebliche finanzielle Belastung für viele Familien. Zum ersten Schwerpunkt, Qualitätssicherung: Sie bemängeln eine fehlende wissenschaftliche Begleitung, die es ermöglicht, neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf kurzem Weg in die Praxis zu übertragen, kurzum: die Vernetzung zwischen Wissenschaft und Praxis. Sie wollen, dass das Land ein Basismonitoring für ein Zentrum für frühkindliche Bildung mit 700.000 Euro fördert. Die Kollegin Gerbothe hat auch darauf hingewiesen, dass das wahrscheinlich noch nicht alles ist, was da finanziell auf uns zukommt. Aber faktisch ist das eine Doppelstruktur, da die Kindergärten durch das ThILLM fachlich begleitet werden. Zum Zweiten, Sprachförderung: Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass Sprachförderung ein zentraler Bestandteil frühkindlicher Bildung ist. Wie aber eine gezielte Sprachförderung ohne eine vorherige Testung funktionieren soll, das erschließt sich mir nicht. Die von Ihnen vorgeschlagene Sprachförderung ist eine Förderung ins Blaue hinein, und hier meine ich ausdrücklich nicht die AfD, sondern die Ziellosigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Sprachförderung. Dass die geplante Beitragsfreiheit für das dritte Kita-Jahr kein Zeichen sozialer Gerechtigkeit ist, will ich hier nicht weiter ausführen, da hier gerade vermögende Familien, die das nicht nötig haben, finanziell entlastet werden. Sie sehen, es gibt also viel zu bereden und nachzubessern. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen. Danke schön.
(Beifall BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Ich freue mich, dass wir bereits jetzt viele Bekenntnisse dazu haben, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen werden soll, denn ich habe das Gefühl, dass sich gerade die Kollegen der Brombeere noch nicht so wahnsinnig lange mit den Kindergärten beschäftigen. Ich freue mich sehr auf die Diskussionen. Ich mache das schon ein bisschen länger. Kindergärten haben es verdient, gute Orte zu sein – gute Orte für Kinder und die Beschäftigten, Ort eines guten Gefühls für die Eltern, die ihre Kinder der Institution anvertrauen. Hier sollen Kinder Fähigkeiten und Kompetenzen erlernen, die sie durch ein ganzes Leben tragen. Hier verbringen kleine Menschen einen Teil oder auch einen Großteil ihres kleinen Lebens, und das in einer Lebensphase, in der sie mit ganz viel Neugier und Fröhlichkeit im Alltag unterwegs sind. Ob es erste Freundschaften sind, die geknüpft werden, erste Ausflüge mit der Kindergartengruppe in den Tierpark oder zum ersten Mal kleine Konflikte mit Erzieherinnen und Erziehern oder mit anderen Kindern, die es auszuhalten und zu lösen gilt, im Kindergarten entstehen Erfahrungen und Erinnerungen – wir hatten es vorhin davon –, die jedes einzelne Kind ein Leben lang prägen. Politik darf Kindergärten und natürlich auch alle anderen Bildungseinrichtungen nicht hintanstellen. Wir diskutieren heute einmal mehr – dicke Bretter, ich sagte es schon – die Novellierung des Kindergartengesetzes für Thüringen. Darüber bin ich sehr froh und ich freue mich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun einen weiteren wichtigen Schritt für die kleinen und großen Menschen in diesem Land gehen werden. Im Jahr 2017 – die Kollegin Gerbothe hat es erwähnt – wurde unter einer rot-rot-grünen Landesregierung im Dezember-Plenum das erste beitragsfreie Kindergartenjahr verabschiedet und zum 01.01.2018 eingeführt. Das zweite Kindergartenjahr kam zwei Jahre später zum 1. August 2020. Das alles passierte unter einem Bildungsminister, der sich an jedem Tag seines Amts als Kinderminister verstanden hat, Helmut Holter, der die frühkindliche Bildung fest im Blick hatte. Diese positive Entwicklung fortzusetzen, ist und bleibt ein erklärtes Ziel der Fraktion Die Linke hier im Thüringer Landtag. Im August 2027 wird also das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr kommen. Das ist eine gute Nachricht für die fast 87.000 Kinder in Thüringen, die einen Kindergarten besuchen,
(Beifall Die Linke)
denn damit entlasten wir Eltern jährlich um 1.800 Euro pro Kind. Das macht bei drei Kindergartenjahren insgesamt 5.400 Euro.
(Beifall Die Linke)
Das sind ungefähr 130 Paar Schuhe, 18 Doppelstockbetten oder die Anzahlung für das dringend benötigte Familienauto. Das ist richtig viel Geld, denn Familien sparen nicht. Familien und gerade Familien, die finanziell nicht so stark aufgestellt sind, greifen wir damit unter die Arme. Sie haben mehr finanziellen Spielraum, um sich einen gemeinsamen Wunsch oder Dinge zu erfüllen, die sonst vielleicht einfach nicht möglich wären. Ich finde das sozial gerecht. Sie können das anders sehen.
(Beifall Die Linke)
Aber wir können Kindern so Perspektiven aufzeigen. Ich möchte hier auch auf die Kritik eingehen – und Sie sind sicherlich nicht die Ersten, die das mir gegenüber äußern –, die uns bereits erreicht hat. Auch in der Vergangenheit war das schon häufiger Thema: Statt das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr einzuführen, sollte besser in Personal- und Qualitätsverbesserung investiert werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, wir wissen es alle, wird die Zahl der Kinder deutlich abnehmen, hat sie ja heute schon. Von 2023 bis 2024 ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder um 3,7 Prozent, um 3.300 Kinder gesunken. Die Prognose des Thüringer Landesamts für Statistik sagt, dass die Zahl der zu betreuenden Kinder insgesamt um 11,3 Prozent abnehmen wird, allerdings nicht konstant. Die Statistikexpertinnen gehen davon aus, dass bis 2030 die Zahl der Kinder um 17 Prozent zunächst relativ stark sinkt und dann wieder leicht ansteigt. Die Prognosen geben auch Anlass zu der Diskussion, wie wir mit der Infrastruktur für die frühkindliche Bildung und dem ausgebildeten Fachpersonal umgehen. Wir sollten daher das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr auf gar keinen Fall gegen die Qualitätsverbesserung ausspielen.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Bildungsinstitutionen können langfristig vom demografischen Wandel profitieren, wenn kein Fachpersonal, also keine Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft entlassen werden. Das sind Fehler einer CDU-geführten Landesregierung der Vergangenheit und die dürfen auf gar keinen Fall wiederholt werden. Wir sollten gut auf die kleinen Kindergärten in ländlichen Räumen aufpassen, auch wenn es dort wesentlich weniger Kinder werden, denn gerade Institutionen wie Kindergärten und Schulen halten den ländlichen Raum attraktiv und lebenswert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will damit sagen – und das merken wir an der Debatte hier –, es wird weiterhin viel zu diskutieren geben für eine gute Zukunft der Kindergärten, ihre räumliche Ausstattung und auch den Personalschlüssel. Meine Fraktion wird sich im Bildungsausschuss und darüber hinaus aktiv einbringen. In der Novellierung des Kindergartengesetzes geht es auch um die Sprachförderung, auf die ich im Antrag – mal schauen, ob wir den heute noch behandeln werden – noch eingehen werde und die unsere Antwort auf Bedarfe im Bereich des Spracherwerbs ist: Fördern, statt nur zu fordern, wie wir es ständig hören. Und wir haben gehört, wie dringend die Förderung nötig ist. Ich möchte mich bereits jetzt bei allen bedanken, die es in den Haushaltsverhandlungen möglich gemacht haben, dass das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr kommen kann. Die Arbeit der Kommission, die wir außerdem einsetzen werden, um die Finanzierungssystematik der Kindertagesbetreuung zu evaluieren, werden wir eng begleiten und die nötigen inhaltlichen Debatten führen, um frühkindliche Bildung in Thüringen finanziell nachhaltig und sicher aufzustellen. Ich bitte nochmals um die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Besondere an dem heutigen Tagesordnungspunkt – und das hat man sehr selten hier in diesem Haus – ist, dass dieser Gesetzentwurf, der – wir haben es gehört – mehrheitlich heute dann an den Ausschuss oder an die Ausschüsse überwiesen wird, in einem Teil bereits erfüllt ist. Und das ist der mit der Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr. Man muss es ganz offen hier auch so ansprechen: Wenn das nicht geschehen wäre und man nicht im Grunde damit einen Teil dieses Gesetzentwurfs quasi schon ins Werk gesetzt hätte, hätte es den Haushalt 2025 nicht gegeben. Das ist so. Und ich weiß, dass etliche Kolleginnen und Kollegen in der neuen Konstellation der Brombeere das mit geballter Faust in der Tasche getan haben. Da ging es nicht unbedingt um dieses Zentrum für frühkindliche Bildung, das das Ganze fachwissenschaftlich begleiten soll. Es ging auch nicht unbedingt um die Frage der Sprachförderung, die uns ja auch in einem anderen Antrag noch beschäftigen wird, sondern es ging insbesondere um diesen einen Grundsatz, soll das mittlerweile dritte Jahr im Kindergarten beitragsfrei werden oder nicht. Ich habe gestern in der Generaldebatte auch aus den Reihen der eigenen Koalition wieder diese Anwürfe gehört, dass das ja eine soziale Ungerechtigkeit wäre, weil dann eben auch – ich sage das jetzt ganz platt – das Zahnarzt-Söhnchen, das es vorn und hinten und oben und unten zugesteckt bekommt, von dieser Beitragsfreiheit profitiert, und dass das ja nun wirklich ungerecht wäre. Deswegen will ich auf diesen einen Punkt – über alles andere werden wir im Ausschuss, dankenswerterweise haben es ja Frau Gerbothe und auch andere Kolleginnen und Kollegen schon gesagt, noch diskutieren – noch mal grundsätzlich eingehen, auch aus Sicht meiner Fraktion und auch aus Sicht eines Sozialdemokraten. Dass es möglich ist, auch hierzulande, egal ob Männlein oder Weiblein, ungeachtet des Geschlechts, ungeachtet der Herkunft, eine Schule zu besuchen für bestimmte Zeiten, acht Jahre, zehn Jahre, zwölf Jahre, und dies nicht zu tun, indem man den Lehrer bezahlen muss, die Einrichtung an sich, das ist ein hohes gesellschaftliches Gut, das im Lauf der letzten anderthalb Jahrhunderte mittlerweile selbstverständlich geworden ist. Aber das ist es eben nicht, wenn wir uns mal weltweit umschauen, was los ist. Und das ist tatsächlich ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Bildung in der Schule ist kostenfrei. Und das ist gut so. Es gibt auch noch einen anderen Part: Es gibt die freien Schulen, die Privatschulen, das weiß ich. Das ist grundgesetzlich geregelt, muss auch gar nichts Schlechtes sein. Aber im Grunde wissen wir: Wenn wir unsere Kleinen in die Schule geben, dann ist das kostenfrei – abgesehen von den Lehrmaterialien, die beschafft werden müssen, alles ganz klar. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass ein Kindergarten nicht eine Einrichtung ist, in der man morgens die geliebten Kleinen abgibt und sie mit Tanten dann ein bisschen basteln und nachmittags holt man sie wieder, sondern wenn man davon ausgeht, dass sich Kindergärten hierzulande auch zu Einrichtungen der frühkindlichen – Obacht! – Bildung entwickelt haben, dann ist doch irgendwann dieser Gedankenschritt vollkommen logisch, dass auch dieser Teil der Bildung kostenfrei sein muss.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das ist das eine. Das andere ist: Das Ganze soll ja kein sozialpolitischer Lenkungsfaktor sein. Wir wissen, dass es natürlich auch Leute erwischt, die sich das aufgrund ihres Monatseinkommens, ihres gesellschaftlichen Status selbstverständlich durchaus leisten könnten. Darum geht es auch gar nicht. Die Frage ist nämlich, ob das Ganze eine familienpolitische Lenkungswirkung hat. Herr Jankowski von der AfD hat vorhin bedauert, dass unsere Bevölkerungsentwicklung rückläufig ist, wir zu wenig Kinder hätten. Und wir alle wissen – das merken wir auch, wenn wir uns im weiten Rund umschauen, das meine ich gar nicht despektierlich, aber auch hier im Haus ist der demografische Wandel voll unterwegs –, dass wir zu wenig junge Menschen und zu wenig Kinder haben. Und jetzt ist die Frage: Wie gehen wir mit dieser Herausforderung um? Die Frage muss natürlich auch gestellt werden. Machen wir das in Form einer Willkommenskultur für Familien, die sagen, wir wollen unsere Kinder dann beispielsweise auch schon ab dem 2. Lebensjahr in Einrichtungen geben, die kostenfrei sind, oder legen wir gleich immer den Gebührenbescheid daneben? Das ist die entscheidende Frage. Und deswegen – weil das auch sozialdemokratische Politik ist – unterstützen wir diese Beitragsfreiheit ausdrücklich, die nicht nur im dritten Jahr, sondern dann auch in weiteren Jahren noch umgesetzt werden könnte. Jetzt ist klar, dass immer gesagt wird: Ja, aber die Sozialdemokraten sind doch auch Leute, die sagen, Mensch, die, die mehr haben, die sollen doch im Grunde auch mehr zur Kasse gebeten werden. Wir haben die Debatte gerade in Berlin. Das ist eine interessante Versuchsanordnung, weil wir das mit Menschen aushandeln müssen, die unter anderem immer mal im Privatjet unterwegs sind und dann sagen, sie gehören zur Mittelschicht. Aber gut, das nur mal am Rande. Trotzdem: Es geht um Familienpolitik. Und wer die erfolgreich bestreiten will, wer an die Menschen denkt, die im Großen und Ganzen nicht so viel Geld haben, dass sie überhaupt nicht auf die Kindergartengebühren schauen müssen, und für die diese 1.500 Euro Entlastung zusätzlich im Jahr auch mal ein Familienurlaub sind, der weiß, wir sind auf dem richtigen Weg und sollten deswegen mit diesem Antrag sehr behutsam im Ausschuss weiter diskutieren und ihn dann zu gegebener Zeit hier vorn hoffentlich auch mit einer breiten Mehrheit – vielleicht etwas abgeändert – auf die Reise schicken. Ich danke Ihnen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Ich danke dem Abgeordneten Matthias Hey von der SPD für diese Wortmeldung und schaue mal in Richtung Regierung, ob es da den Wunsch der Wortmeldung gibt. Das ist der Fall. Bitte, Minister Tischner, ans Mikrofon.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Werter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich eines vorab anmerken: Der vorliegende Gesetzentwurf hat bei mir beim ersten Überfliegen doch den Eindruck erweckt, dass das, was in der letzten Legislatur hier im Haus nicht durchsetzbar und weder mehrheitsfähig noch anschlussfähig war, nunmehr von der Fraktion der Linken aus der Opposition auf den Weg gebracht wird. Das kann man aus meiner Sicht so machen. Zielführend im Hinblick auf eine Weiterentwicklung unseres Landes ist das jedoch nicht. Dabei möchte ich es aber auch mit den Vorbemerkungen belassen. Meine Damen und Herren, inhaltlich kann dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes in der vorgelegten Form aus Sicht meines Hauses so nicht zugestimmt werden und kann er nicht mehrheitsfähig sein. Die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung wird klar und deutlich abgelehnt. Dies habe ich bereits in der letzten Legislaturperiode als bildungspolitischer Sprecher meiner Fraktion im Rahmen der seinerzeit diskutierten Änderungen zum Thüringer Kindergartengesetz in der Drucksache 7/8644 deutlich zum Ausdruck gebracht und hieran hat sich auch nichts geändert. Im Gegenteil, die Koalitionsfraktionen haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, dass dieses Thema erst mal ruht. Ich will das auch begründen. Die Einrichtung eines solchen Zentrums würde unweigerlich zu Doppelstrukturen und auch zu Kompetenzabgrenzungsproblemen führen, da ich als zuständiger Fachminister ebenfalls auch für das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, bekannt, heute auch schon genannt, als ThILLM, verantwortlich bin. Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, ist das ThILLM bereits heute für die Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung im frühkindlichen Bildungsbereich verantwortlich, organisiert Fortbildungen und begleitet unsere Kindergarteneinrichtungen bei der Qualitätsentwicklung. Insofern braucht es für diese Aufgabe kein neues Zentrum, sondern eine Ertüchtigung des ThILLM – immer unter der Maßgabe, dass angesichts der neuen Herausforderungen für eine verstärkte Sprachförderung in den Kindergärten eine Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte auch notwendig ist. Hierfür werde ich mich gern starkmachen, hoffentlich dann auch mit Ihnen hier im Landtag gemeinsam, dass wir vielleicht auch die Mittel für die frühkindliche Arbeit für das ThILLM gemeinsam im Haushalt stärken. Zudem ist völlig unklar, was diese Idee am Ende kosten soll, wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut. Wenn man nämlich weiterliest, kommt man bei dem Aufgabenkorb des § 7b und des § 19 schnell zu dem Schluss, dass die im Gesetzentwurf angegebenen 700.000 Euro nicht auskömmlich sein können – hierfür braucht man nicht einmal einen spitzen Bleistift oder Taschenrechner aus der Federmappe zu nehmen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass trotz einer Erweiterung von zu übertragenden Aufgaben an ein frühkindliches Zentrum schlicht die Kostenangabe aus dem Gesetzentwurf der letzten Wahlperiode übernommen oder abgeschrieben wurde. Was die Sprachförderung angeht, hat sich die Landesregierung hier die Entwicklung einheitlicher und verbindlicher Instrumente als einen der größten Schwerpunkte ihrer Arbeit vorgenommen. Hierzu werden wir rechtssicher, strukturiert und natürlich auch überlegte Vorschläge machen, die auch gerade den Übergang zur Grundschule – und das ist im Wesentlichen auch im Blick – dann mit beachten werden. Die hier formulierten Allgemeinplätze bleiben deutlich hinter dem zurück, worauf wir uns in der Koalition verständigt haben und woran wir im Bildungsministerium derzeit intensiv arbeiten. Meine Damen und Herren, wie ich bereits ausgeführt habe, werden wir das Kompetenzprofil des ThILLM schärfen und dieses Institut in unserer Trägerschaft stärken, dies eben auch im frühkindlichen Bereich. In diesem Sinne, in diesem Zusammenhang wird auch die Sprachförderung im Kindergarten mitgedacht. Daher wird die Landesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag einbringen, welcher nicht bloß ein Stückwerk, sondern ein Gesamtpaket beinhalten wird, um die Qualität im frühkindlichen Bildungsbereich tatsächlich weiter voranzubringen, aber auch alle Akteure in diesem Feld mit in die Verantwortung zu nehmen. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke enthält als weiteren Punkt die Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahrs. Ich will hierzu nicht auf die Details eingehen. Man kann dies gern fordern, aber dann gehört zu der Forderung auch dazu, dass man darstellt, wie diese zusätzlichen Aufgaben finanziert werden sollen. Hierzu finden sich in dem vorgelegten Gesetzentwurf keinerlei Hinweise. Es wird lediglich ausgeführt, dass der entsprechende Haushaltstitel, gemeint ist sicher ein Haushaltstitel im Einzelplan 04, dann auf rund 280 Millionen Euro ansteigen wird. Als Fachminister lehne ich eine beitragsfreie frühkindliche Bildung und damit auch eine Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahrs nicht grundsätzlich ab. Gleichwohl habe ich eine Gesamtverantwortung für den Bildungsbereich und bei knapper werdenden Finanzressourcen ist dann auch zu entscheiden, wo etwas möglich und nötig oder lediglich wünschenswert ist. Von daher müsste die Finanzierung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahrs intensiv erörtert werden. Und wer der Debatte jetzt aufmerksam zugehört hat: Sowohl der Kollege Hey als auch Frau Große-Röthig haben am allerwenigsten mit bildungspolitischen Argumenten zu diesem Teil des Gesetzes argumentiert. Sondern, Herr Hey, Sie haben mit familienpolitischen Punkten argumentiert. Die Linke hat mit sozialpolitischen Punkten argumentiert. Vielleicht ist ja dann dieses dritte beitragsfreie Kindergartenjahr in einem anderen Einzelplan besser aufgehoben. Aus unserem Einzelplan 04 ist es jedenfalls nicht finanzierbar. Ich würde daher vorschlagen, dass diese Punkte in den zuständigen Fachausschüssen gemeinsam mit der Landesregierung insgesamt weiter erörtert werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank, Minister Tischner. Ich habe von den Rednern aus allen Fraktionen den Wunsch nach einer Überweisung an den Ausschuss gehört. Herr Jankowski, ich frage noch mal nach: Das ging auch von Ihrer Seite aus an den Bildungsausschuss, richtig? Jawohl, das ist der Fall. So gesehen ist es eigentlich nur eine Formfrage. Lassen Sie uns also diese Ausschussüberweisungswünsche abstimmen. Wenn dieser Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen werden soll, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und auch der AfD. Damit wird also der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen und wir können den Tagesordnungspunkt 5 schließen. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/745 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/818 dazu: Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung sichern – Herdenschutz ausbauen, Beratung stärken, Entschädigung vereinfachen Alternativantrag der Frakon Die Linke ti - Drucksache 8/823 Sind zum Antrag bzw. auch zum Alternativantrag zunächst einmal Begründungen gewünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich zunächst den Abgeordneten von den Linken um die Begründung, dessen Handzeichen ich zuerst gesehen habe.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir bringen heute als Fraktion Die Linke einen Alternativantrag zum Antrag der Regierungskoalition ein, die den Schutzstatus des Wolfs absenken und ihn ins Jagdrecht aufnehmen will. Dabei geht es uns nicht darum, grundsätzlich Gegensätze zu betonen, sondern einen Beitrag zu einer sachlich ausgewogenen und zielführenden Diskussion zu leisten. Die Rückkehr des Wolfs nach Thüringen nach über 100 Jahren Abwesenheit stellt sowohl eine ökologische Erfolgsgeschichte als auch eine Herausforderung dar. Aktuell leben in Thüringen laut Regierung rund 25 Wölfe, also ein kleiner, nach wie vor empfindlicher Bestand. Gleichzeitig ist nachvollziehbar, dass insbesondere Weidetierhalterinnen und ‑ halter sich mit Sorgen an uns wenden, wenn es zu Schäden kommt. Diese Anliegen nehmen wir ernst und wir sind überzeugt, sie verdienen differenzierte, praktikable und wissenschaftlich fundierte Antworten, denn es geht um die Frage, wie wir gesellschaftlich mit Nutzungskonflikten umgehen, die durch Veränderungen unserer Umwelt entstehen. Der Wolf steht exemplarisch für diese Herausforderung, für das Spannungsfeld zwischen Schutz natürlicher Lebensräume und landwirtschaftlicher Nutzung. Der Antrag der Koalition enthält wichtige Aspekte, etwa die Feststellung, dass Vertrauen in ländlichen Regionen gestärkt werden muss. Unser Alternativantrag greift diese Perspektive auf, ergänzt sie aber um eine andere Schwerpunktsetzung. Wir möchten Lösungen fördern, die langfristig tragen, vor allem durch den Ausbau bewährter Herdenschutzmaßnahmen und durch zielgerichtete Beratung und Unterstützung, denn Studien zeigen: Der wirksamste Schutz vor Nutztierrissen sind korrekt installierte Elektrozäune und der Einsatz von Herdenschutzhunden. Eine allgemeine Bejagung hingegen hat keinen nachgewiesenen präventiven Nutzen. Sie kann bestehende Rudelstrukturen destabilisieren, das Verhalten einzelner Tiere unberechenbarer machen und somit neue Probleme erzeugen. Daher schlagen wir vor, den bestehenden Wolfsmanagementplan auf wissenschaftlicher Grundlage weiterzuentwickeln. Dazu gehört der Ausbau mobiler Herdenschutzkapazitäten, etwa durch Notfallzäune und technische Soforthilfe sowie eine intensivere Einbindung landwirtschaftlicher Praxispartner in die Beratung. Ergänzend wollen wir die Qualität der geförderten Maßnahmen verbessern, etwa durch stichprobenhafte Kontrollen, die nicht auf Misstrauen zielen, sondern auf praxisnahe Unterstützung. Zudem wollen wir das Entschädigungsverfahren verbessern. Es soll zügig, nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet sein. Die betroffenen Betriebe sollen sich auf schnelle und verlässliche Unterstützung berufen können. In diesem Zusammenhang regen wir an, die bestehende Förderrichtlinie zu überprüfen: Deckt sie den tatsächlichen Bedarf ab? Ist der Zugang für betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter realistisch? Diese Fragen müssen beantwortet werden. Auch zur Diskussion um den Schutzstatus des Wolfs auf europäischer und nationaler Ebene nehmen wir Stellung. Solange keine belastbaren wissenschaftlichen Daten vorliegen, die einen dauerhaft gesicherten Erhaltungszustand der Art belegen, halten wir eine pauschale Herabstufung für verfrüht. Artenschutzpolitik sollte sich gerade bei so sensiblen Themen stets an fachlicher Evidenz orientieren. Eine Herabstufung ohne solide wissenschaftliche Basis würde ein fatales Signal senden, nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auf die Umweltpolitik insgesamt.
(Beifall Die Linke)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Alternativantrag will Brücken bauen zwischen Natur- und Artenschutz auf der einen und den berechtigten Interessen der Weidetierhaltung auf der anderen Seite. Er will dazu beitragen, dass Koexistenz gelingt durch praxisnahe Maßnahmen, durch Beratung, durch faire Entschädigung und durch Dialog. Wir bitten Sie daher, diesen Antrag gemeinsam mit dem Koalitionsantrag an den zuständigen Ausschuss zu überweisen, damit wir gemeinsam an praktikablen Lösungen arbeiten können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Vielen Dank dem Abgeordneten Thomas für die Begründung des Alternativantrags. Ich schaue noch mal in Richtung der Fraktionen des BSW, der CDU und der SPD, ob es da einen Wunsch gibt, diesen Antrag zu begründen. Das ist derzeit nicht der Fall. Gibt es den Wunsch, den Änderungsantrag zu begründen? Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich mal in die Rednerliste. Dort sehe ich als erste Rednerin Abgeordnete Düben-Schaumann für die Fraktion der AfD.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, und allen Jägern einen guten Anblick und Weidmannsheil für das neue Jagdjahr! Gemäß den offiziellen Statistiken des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten leben hier in Thüringen 24 standortfeste Wölfe. Diese Statistik darf getrost angezweifelt werden. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man über die Wolfsvorkommen in Thüringen jeden Überblick verloren hat. Täglich lesen wir Meldungen von Rissschäden, Jäger und Landwirte berichten zudem von Rissen, die gemeldet wurden, aber in keiner Statistik erscheinen.
(Beifall AfD)
In Gräfinau-Angstedt im Ilm-Kreis werden täglich Wölfe gesichtet, auch am Tage. Ein Rudel von sechs Tieren trampelte einen Elektrozaun nieder, nur 20 Meter vom ersten Wohnhaus entfernt. Die Anwohner trauen sich nicht mehr in den Wald, die Pfadfinder werden wohl ihr Sommercamp vom Wald in den Ort verlegen. Im Weimarer Land lassen Eltern ihre Kinder nicht mehr auf die Spielplätze. Der Vorsitzende des Kreisjagdverbands Weimar befürchtet gar, dass das dort ansässige Muffelwild durch den Wolf ausgerottet wird. Die Menschen vor Ort haben Angst und fühlen sich unverstanden – zu Recht, wenn man angesichts der Vorkommnisse vom sogenannten Wolfsbeauftragten lediglich zu hören bekommt, wie schützenswert der Wolf sei. Wen wundert das? Der Wolf ist für bestimmte Institutionen zur lukrativen Einnahmequelle geworden. Für die Ohrdrufer Problemwölfin gab Thüringen laut „Bauernzeitung“ zwischen 2014 und 2020 insgesamt 850.000 Euro aus, ohne Personalkosten. Dass der Wolf die Nähe des Menschen meidet, erweist sich zunehmend als Märchen. Der kanadische Wissenschaftler Geist ist überzeugt: Wenn der Mensch sich nicht verteidigt, wird der Wolf übergriffig. Dies erfolgt in sieben Stufen. In Stufe fünf steigern sich gemäß Geist die Angriffe auch auf größere Beutetiere wie Rinder und Pferde – in Thüringen bereits Alltag. Über 1.600 Wölfe gibt es laut offizieller Statistik in Deutschland. Zum Vergleich: Im flächenmäßig größeren und wesentlich weniger dicht besiedelten Schweden leben derzeit 375 Tiere und der Bestand soll kurzfristig auf 170 herunterreguliert werden. Mit dem Instrument der Derogation managen EU-Staaten wie Schweden, Spanien, Frankreich und andere mit zum Teil deutlich weniger Wölfen schon seit Jahren aktiv ihre Bestände. In Deutschland haben Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen den Wolf bereits durch Änderung des Landesjagdgesetzes erfolgreich dem Jagdrecht unterstellt. Dem vorliegenden Antrag fehlen folgende wichtige Komponenten: Ein wirksamer Wolfmanagementplan muss flexibel und praktikabel auf künftige Gefahrensituationen reagieren können. Dabei benötigen wir endlich belastbare Zahlen über die tatsächliche Anzahl der Tiere in Thüringen. Es sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Wolf in das Landesjagdrecht aufzunehmen.
(Beifall AfD)
Die Regelungslücke zum Umgang mit schwerverletzten Wölfen ist zu schließen. Schäden an Jagdhunden durch Wölfe sind gesetzlich zu regeln und aus öffentlichen Mitteln zu begleichen.
(Beifall AfD)
Die Jägerschaft wird aktiv und federführend ins Wolfsmonitoring eingebunden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Zeit des Debattierens ist vorbei, es muss gehandelt werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Ich danke der Abgeordneten Düben-Schaumann und sehe auf meiner Rednerliste als Nächsten für das BSW den Abgeordneten Dr. Frank Augsten hier bei mir am Rednerpult.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen – Gäste haben wir kaum noch, vielleicht draußen am Livestream –, ja, tief durchatmen: Ich habe gar nicht gewusst, wie gefährlich ich im Weimarer Land lebe.
(Beifall BSW)
Nein, es ist kein Spaß. In der Tat: Wir haben hier ein Thema auf dem Tisch, das wir auch sehr ernsthaft diskutieren müssen. Aber ich lasse mal den ganzen fachlichen Vorspann weg, denn die beiden Einbringungen zeigen ja, wo das Problem liegt. Erst mal herzlichen Dank dafür, dass es diese beiden Anträge – Änderungsantrag und Alternativantrag – gibt. Denn Politik kann ja nicht sein, dass man Öl ins Feuer gießt, sondern dass man Kompromisse schließt. Das wäre bei diesem Thema ganz wichtig. Irgendeine Seite zu bedienen, mit der man da im Kontakt steht, das kann man machen, aber so funktioniert Politik nicht – ausdrücklich nicht. Insofern herzlichen Dank für die Anträge, wir werden beide ablehnen – logischerweise –, deswegen, weil sie eben keinen Kompromiss darstellen zwischen den beiden sehr weit auseinanderliegenden Gruppen, mit denen wir es hier zu tun haben. Die Linke hat den Antrag vorgelegt. Wir wissen, wo Ihre Fachexpertise herkommt. Herr Thomas, ich habe Ihren Antrag sehr intensiv gelesen. Das ist eben auch wieder so ein Eindruck, der entsteht, so nach dem Motto: Das, was wir aufgeschrieben haben, ist das gesammelte Wissen der Fachexpertise. Das, was Sie aufgeschrieben haben, findet man in bestimmten Zeitschriften, die ich auch kenne. Wenn Sie jetzt aber Zeitschriften lesen würden, zum Beispiel von den Schafzüchtern, von den Nutztierhaltern, von den Jägern, da würden ganz viele Experten zu Wort kommen, die genau das Gegenteil behaupten von dem, was Sie hier aufgeschrieben haben. Genauso, werte Kollegin von der AfD, ist es bei Ihnen: Sie haben einen Antrag vorgelegt, der so viel Wolfshass ausatmet. Ich habe mir hier irgendwo hingeschrieben: Ist denn das Leben mit oder ohne Wolf besser für uns? Und Sie beantworten das ganz klar – das ist so, wie die Jäger das meinen –: Ein Leben ohne Wolf war besser und deswegen wollen wir möglichst wenige Wölfe haben, am besten gar keine Wölfe.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das
stimmt nicht!) Ja, aber diese Zitate jetzt von diesem – ich weiß gar nicht, wie das bei uns heißt – Jägermeister im Weimarer Land: Ich habe das auch gelesen, dass dann die Kinder auf den Spielplätzen totgebissen werden. Wir haben Wolfsdichten in Brandenburg und in Sachsen und in Niedersachsen, die um ein Vielfaches über dem liegen, was wir haben. Wir haben Wolfsbestände seit Jahrtausenden, seit Jahrhunderten, seit Jahrzehnten woanders. Dass da Kinder auf den Spielplätzen totgebissen werden, das ist nur bisher nicht vorgekommen. Insofern: bitte die Kirche im Dorf lassen. Wir wollen sachlich damit umgehen, aber ich habe ja schon gesagt: Wir werden die beiden Anträge ablehnen, weil sie eine der beiden Gruppen bedienen, aber sachlich sehr weit am Thema vorbeigehen. Wir müssen uns über ein paar entscheidende Fragen unterhalten, nämlich zum Beispiel: Was ist ein Problemwolf? Wenn ich dann die beiden Anträge nebeneinanderlege, haben Sie sehr unterschiedliche Auffassungen davon. Bei Ihnen lese ich: Problemwölfe gibt es ja gar nicht, Wölfe müssen generell sehr stark reduziert werden. Bei den Naturschützern, bei den Wolfsschützern gibt es oft die Meinung, man kann den Problemwolf gar nicht ausmachen. Selbst ein Wolf, der dann gelernt hat, über die Zäune zu springen, 2,20 Meter hoch. Eine Wölfin, die ihre Jungen anleitet, wie so etwas funktioniert. Der Höhepunkt war ja, als ich gelesen habe, dass dann Herr Tamás meint, der 90 Zentimeter hohe Elektrozaun würde reichen. Das ist ja so was von lächerlich, wenn man weiß, wie hoch Wölfe springen können.
(Beifall CDU, BSW)
Insofern ist das mit den Problemwölfen eine ganz wichtige Sache. Das steht bei uns auch im Antrag drin und darüber müssen wir nämlich reden. Wie kann man einen Problemwolf identifizieren, damit er auch entnommen werden kann? Selbstverständlich sind wir dafür. Aber so zu tun – ich gehe noch ein bisschen näher auf Ihren Antrag ein –, als ob man hier keine guten Regeln schaffen könne, sondern bei den Linken immer sagt, so nach dem Motto: Erst der Wolf und dann müssen wir schauen, was wir für die Nutztierhalter machen können. – So funktioniert es nicht. Das ist also die wichtige Frage des Umgangs mit Problemwölfen. Dann ist die präventive Bejagung ein ganz großes Thema. Funktioniert das? Sie sagen eindeutig: Nein, es hat keinen Sinn, präventiv zu jagen, weil man dort die Rudelstrukturen zerstört. – Was ist mit den Wölfen, die überfahren werden? Da wird auch die Rudelstruktur zerstört und es geht weiter. – Also es gibt kein Management bei den Rudeln, weil man im Prinzip diese präventive Bejagung nicht machen kann. Das sieht die AfD völlig anders. Möglichst viele Wölfe entnehmen, damit es möglichst wenig Wölfe gibt, die nachher Kinder fressen können. Also, so kann man damit auch umgehen.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Mein Gott,
mein Gott!) Was eine ganz wichtige Rolle spielt, ist der eigentliche Spielraum der Politik. Die AfD sagt, es gibt Länder, die haben das im Jagdrecht geregelt. Wir haben zum Ausdruck gebracht, dass wir die EU und die Bundesgesetzgebung erst mal fix haben wollen. Da gibt es noch Dinge zu entscheiden. Dann würden wir unsere Landesgesetzgebung anpassen, selbstverständlich. Das steht ja auch bei uns im Antrag. Also es gibt Gründe, warum wir diese beiden Anträge ablehnen. Ich will durchaus als jemand, der in dem Bereich auch gearbeitet hat, zu dem Antrag der Linken noch etwas sagen. Ich habe vor ungefähr einem Jahr jeden Tag mehrere Gutachten unterschreiben müssen. Ich hatte in meiner Abteilung die Leute, die rausfahren mussten und nachher im Prinzip die finanziellen Schäden ermitteln mussten. Wenn man nachher weiß, welche Betriebe dahinterstehen – man kennt ja die Leute, die diese Schafe haben, diese Ziegen, diese Lamas, es sind Rinder angefallen worden, Pferde, Fohlen –, wenn man die Leute kennt, dann ist es nicht einfach mal so: Na dann kriegen die ihr Geld und dann können die doch zufrieden sein. Das macht ganz viel mit diesen Menschen. Das macht gerade mit kleinen schafhaltenden Betrieben, mit kleinen Schäfern, Schäfereien sehr viel, denn das ist ihr Leben, diese wenigen Schafe, die sie manchmal haben.
(Beifall CDU, BSW)
Deswegen ist es eben auch keine Frage, dass man die Dinge finanziell regelt. Deswegen war an einem Punkt, den ich bei Ihnen gelesen habe, für mich klar, dass dieser Antrag abzulehnen ist, damit man auch mal die Systematik erkennt. Sie schreiben unter Punkt II.3.: „In besonders betroffenen Regionen“, immerhin, „mit wiederholten Schadensereignissen gezielte Präventionsprogramme zu fördern;“ – richtig, aber jetzt geht es los: „dazu gehören zum Beispiel […] Beratungs- und Schulungsangebote oder zusätzliche Unterstützungen bei der Umrüstung auf effiziente Schutzsysteme.“ Kein Wort davon, dass man Wölfe auch entnehmen muss, wenn sie hier Schaden anrichten und wenn man weiß, dass die 2,20 Meter hohen Zäune nicht mehr ausreichen. Das kann nicht sein. Ich fasse zusammen. Aus meiner Sicht liegen hier drei Anträge vor. Die Anträge von der AfD und von der Linken bedienen Lobbygruppen. Wir haben einen Antrag vorgelegt, der versucht, hier zwischen diesen beiden einen Kompromiss zu finden, den brauchen wir nämlich in Zukunft. Deswegen sind die beiden Anträge von der Linken und der AfD abzulehnen und unserer ist zu unterstützen und abzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Ich danke dem Abgeordneten Frank Augsten vom BSW. Von meiner Rednerliste rufe ich jetzt für die Fraktion der CDU Abgeordneten Stephan Tiesler auf. Bitte.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und eventuell Zuschauer am Livestream! Der Wolf ist wieder da und spaltet die Gesellschaft: edles Naturschutzsymbol oder mordendes Monster. Die Debatte wird sehr kontrovers geführt und doch liegt – wir haben es gerade gehört – die Wahrheit wohl oft in der Mitte. Seit der politischen Wende in Europa wanderten ab 1990 die ersten Wölfe wieder zu uns ein aus den polnisch-baltischen Gebieten entlang der Elbe, über ehemalige Truppenübungsplätze, sprich also unbesiedeltes Gebiet, bis nach Schleswig-Holstein. Jetzt, über 30 Jahre später, nach dem Monitoringjahr 2023/2024 – wir haben es vorhin auch gehört – haben wir schätzungsweise um die 1.600 Wölfe bei uns im Land. In Anbetracht dessen, dass die Dunkelziffer sicherlich höher liegen wird, haben wir 2.000 bis 2.500 Wölfe bei uns. Und bei einer Reproduktionsrate von 30 Prozent, die natürlich auch nicht gebremst wird, weiß man, worauf es hinausläuft, wie dann die Zahlen in einigen Jahren aussehen. Also steht die Frage im Raum – das haben wir jetzt schon gehört –: Wie viel Wolf verträgt der Mensch bzw. unsere Kulturlandschaft oder wie viele Wölfe braucht es, um eine feste Population zu bilden? Es gibt wissenschaftlichen Streit darüber. Wir haben jetzt gerade ein bisschen die Diskussion gehört, ob es sich bei unseren einheimischen Wölfen überhaupt um eine eigenständige Population handelt oder ob es Abkömmlinge der baltischpolnischen Population sind. Der Europäische Gerichtshof hat dazu festgestellt, dass die Bewertung der Population einer geschützten FFH-Tierart eben nicht allein auf nationalem Gebiet oder gar auf ein einzelnes Bundesland abzielen kann, so wie es uns im Alternativantrag der Linken weisgemacht werden soll,
(Beifall CDU)
sondern über Staatsgrenzen hinweg auf biografische Regionen bezogen erfolgen soll. Unsere Wölfe zählen nach dieser aktuellen Lesart zur kontinentalen Population. Zu deren Verbreitungsgebiet zählt nicht nur Thüringen, sondern zählen auch Bayern, Sachsen oder Niedersachsen. Von den in Thüringen lebenden Wölfen von einer eigenen kleinen und verletzlichen Population zu sprechen, ist jedenfalls in diesem Sinne keine fachliche wissenschaftliche Erkenntnis, denn, ganz im Gegenteil, die Erkenntnis über den guten Erhaltungszustand der europäischen Wolfspopulation hat jetzt auch zu der Überführung des Wolfs in der Berner Konvention von dem Anhang II in den Anhang III geführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wölfe meiden bisher den Menschen, aber nicht ihre Beute wie Rehe, Muffelwild oder Wildschweine, aber in zunehmendem Maße – wir haben es vorhin schon gehört – Schafe, Ziegen, Rinder oder sogar Pferde. Denn wir leben, anders als vorhin in dem Beispiel von Schweden, in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft und der Wolf, welcher bei uns keinen natürlichen Feind besitzt, kann sich, solange er genügend Nahrungsangebot hat, frei vermehren. Und der Wolf ist nicht dumm, er greift nicht zuerst die Beute, die im Wald vor ihm wegläuft, sondern er hat mit den Tieren auf der Weide eine gut gefüllte Vorratskammer. Die zunehmenden Berichte von Weidetierhaltern – wir haben es vorhin auch schon gehört, gerade aus dem Ilm-Kreis – zeigen, dass der strenge Schutz des Wolfs ein extrem schwieriges Feld zum Beispiel für den Artenschutz geworden ist. Gerade in Thüringen gewährleisten die Weidetierhalter täglich mit ihren Tieren die Pflege naturschutzfachlich bedeutsamer Landschaftsbestandteile, wie zum Beispiel Trockenrasen oder Streuobstwiesen, deren Erhalt uns am Herzen liegen sollte und auch umfangreich gefördert wird, um seltene und vom Aussterben bedrohte andere Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Neben der Problematik sinkender Tierbestände bei Schafen und Ziegen sowie fehlenden Nachwuchses bei den Weidetierhaltern und Schäfern kommt nun in zunehmendem Maß genau diese Problematik des Wolfs hinzu. Alle, die vor, ich glaube, anderthalb Wochen bei der Mitgliederversammlung des Landesverbands Thüringer Schafzüchter anwesend waren, haben die aktuellen Zustände, die gerade in diesem Gebiet sind, sehr bildlich präsentiert bekommen. Es werden nicht nur in Thüringen horrende Summen für Schutzmaßnahmen für Tierherden wie Elektrozäune, überdachte Pferche mit Untergrabschutz oder zertifizierte Herdenschutzhunde in Kombination mit Ausgleichszahlungen für getötete Tiere aufgewendet und dennoch bieten alle Maßnahmen keinen komplett verlässlichen Schutz. Es braucht also darüber hinaus ein verlässliches Monitoring und eine verlässliche und objektive Artenschutzpolitik. Ich war vor Kurzem in einer größeren Agrargenossenschaft in meinem Wahlkreis. Wir haben uns über diese Schutzmaßnahmen unterhalten. Die Genossenschaft hat ungefähr zehn Rinderherden, die über das ganze Jahr wechselnd auf verschiedenen Flächen stehen. Da stellt sich schon die Frage, wer in solchen Dimensionen jedes Mal diese großen Schutzzäune auf- oder abbauen soll. Stehen bleiben ist keine Option, denn dann habe ich Korridore, die ich damit versperren würde, die wieder Einzugsgebiete für andere Tiere abschließen würden. Wenn der Wolf einmal gelernt hat, über Schutzzäune zu springen, dann springt er auch darüber. Auch die Umzäunungen, wenn die Flächen größer werden, können solche Dimensionen annehmen, dass auch die Stromversorgung in den Zäunen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Da ist schon allein diese Zaunschutzmaßnahme nicht optimal. Also würden jetzt die Herdenschutzhunde im Fokus stehen. Hier hieß es, dass die Agrargenossenschaft allein für zehn Herden schon zehn Hunde oder vielleicht sogar schon 20 Hunde haben müsste. Wenn man sich überlegt, dass für einen zertifizierten Herdenschutzhund momentan eben genau nur eine zugelassene Ausbildungsstelle zur Verfügung steht, ist also auch die Ausbildung dieser Hunde relativ schwierig umzusetzen. Die weitere Thematik wie aktuell im Ilm-Kreis, wo die Wölfe tagsüber – wir haben das gestern von Bürgermeistern dort gehört – schon durch die Ortschaften laufen, ist natürlich auch ein Punkt, bei dem man sagen muss, die Scheu vor Menschen sieht dann anders aus. Man sieht also, es ist wichtig, dass wir da was tun. Also wie umgehen mit der Thematik „Wolf“? In erster Linie – das hat Herr Augsten schon gesagt – sachlich. Davon zu sprechen, dass jemand eine undifferenzierte Bejagung oder pauschale Tötungen von Wölfen möchte, wie es im Antrag der Linken in den Raum gestellt wird, führt gerade nicht zu dieser sachlichen Debatte.
(Beifall CDU, BSW)
In unserem Antrag geben wir nun in dieser wirklich schwierigen Situation den notwendigen Weg vor. Nachdem der Wolf in der Berner Konvention in einen niedrigeren Schutzgrad eingestuft wurde, muss jetzt die Eingruppierung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV in Anhang V erfolgen. Hierzu bedarf es der Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Insofern ist es gerade hier ganz wichtig, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt. Erst dann kann und muss in Deutschland der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen sowie das Bundesnaturschutzgesetz angefasst werden. Erst im Anschluss daran ist die notwendige Aufnahme des Wolfs in das Thüringer Jagdgesetz sinnvoll und notwendig. Zum derzeitigen Zeitpunkt – wie im Änderungsantrag der AfD gefordert – alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Wolf in das Thüringer Jagdrecht aufzunehmen, kann nicht der richtige Weg sein. Abgesehen davon, dass davon selbst der Landesjagdverband Thüringen abrät, werden unsere Weidetierhalter, welche derzeit die größten Probleme mit dem Wolf haben, durch diese Eintragung doppelt bestraft, denn sie müssen dadurch neben den ohnehin schon bestehenden Problemen und den naturschutzrechtlichen Genehmigungen für die Entnahme eines Wolfs dann auch noch zusätzlich die jagdrechtliche Entnahme beantragen. Und gut gedacht ist auch nicht immer gut gemacht. Auch die Änderungen in Bezug auf die Jagdhunde sind nicht zielführend. Warum ein Schadensausgleich von Schäden an Jagdhunden durch Wölfe durch öffentliche Mittel? Die überwiegende Mehrheit der 34 Jägerschaften in Thüringen hat für die in ihnen versammelten Jagdgenossen bzw. Hunde eine Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen decken Verletzungen oder auch den Tod von bei Gesellschaftsjagden eingesetzten Jagdhunden nicht nur bei Verkehrsunfällen, Schussverletzungen oder wenn ein Hund von einem Keiler geschlagen wird, sondern greifen genauso, wenn einem Hund durch einen Wolf ein Schaden zugefügt werden würde. Eine solche Versicherung ist vom letzten auf dieses Jahr um siebzig Cent gestiegen, kostet aktuell pro Hund 6,20 Euro pro Jahr. Also was soll dieser doppelte Ausgleich jetzt aus öffentlichen Mitteln bringen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss kommen. Wenn wir die Aufgabenstellung Wolf sachlich angehen wollen, hilft keine Übertreibung, aber auch keine Verharmlosung. Insofern kann der Alternativantrag – Herr Augsten hat es schon gesagt – von der Linken, aber auch der Änderungsantrag der AfD nur abgelehnt werden. Mit unserem Antrag ist es der richtige Weg und ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Ich danke dem Abgeordneten Tiesler für diesen Redebeitrag. Auf meinem Redezettel habe ich jetzt Abgeordneten Jens Thomas mit einem Redebeitrag für die Fraktion Die Linke.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Augsten, unser Antrag ist kein Gefälligkeitsantrag. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, den Umgang mit dem Wolf in Thüringen auf eine neue, sachlich fundierte und langfristig tragfähige Grundlage zu stellen, denn wir wollen auch die berechtigten Interessen der Weidetierhalterinnen und -tierhalter ernst nehmen – das beanspruchen Sie ja auch für sich –, aber gleichzeitig dem Anspruch eines verantwortungsvollen Naturund Artenschutzes gerecht werden. Für uns geht es um die Frage, wie wir gesellschaftlich mit den Nutzungskonflikten umgehen, die durch die Veränderungen in unserer Umwelt entstehen. Diese Konflikte gilt es, nicht durch Polarisierung, sondern durch kluge, praktikable und wissenschaftlich begründete Maßnahmen zu lösen. Genau hier setzt unser Alternativantrag an. Ich sage es noch mal: Laut Regierung leben in Thüringen rund 25 Wölfe. Es ist eine kleine und empfindliche Population. Eine pauschale Bejagung, wie sie durch die geplante Herabstufung vorbereitet werden soll, ist nicht angemessen. Sie birgt das Risiko, Rudelstrukturen zu zerstören, das Verhalten einzelner Tiere unberechenbarer zu machen und letztlich Probleme eher zu verschärfen als zu lösen. Der Antrag der Regierungskoalition von CDU, SPD und BSW konzentriert sich fast ausschließlich auf diese Richtung: Absenkung des Schutzstatuts, Aufnahme ins Jagdrecht, Handlungsleitfäden zur Entnahme. Was hingegen fehlt, sind konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Herdenschutzes, zur Unterstützung der Tierhaltenden oder zur Stärkung bestehender Strukturen wie dem „Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs“. Diese Einseitigkeit halten wir für problematisch, denn wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere korrekt installierte Elektrozäune und Herdenschutzhunde, sind die wirksamste Methode zur Reduktion von Nutztierrissen und eine generelle Bejagung hat keinen präventiven Effekt. Unser Antrag schlägt deshalb einen anderen Weg vor. Wir wollen auf Prävention setzen. Konkret fordern wir den bedarfsgerechten Ausbau mobiler Herdenschutzkapazitäten, Notfallzaunsets, technische Soforthilfe, mobile Beratungsteams. Und ein zentraler Punkt ist für uns die Entschädigung. Sie muss zügig, unbürokratisch und transparent erfolgen. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sollen im Schadensfall schnell und verlässlich Hilfe erhalten. Außerdem sollte unserer Meinung nach geprüft werden, ob die bestehende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen noch den aktuellen Gegebenheiten gerecht wird. Die Voraussetzungen für Unterstützung sind teils zu hoch, währenddessen die Leistungen oft nicht ausreichen, um den tatsächlichen Schaden oder die Schutzmaßnahmen zu decken. Es ist daher zu überprüfen, ob die Zugangshürden gesenkt werden können und ob Umfang und Höhe der Leistungen angepasst werden müssen, etwa bei der Förderung von Herdenschutzhunden, der Zaunbeschaffung oder bei der indirekten wirtschaftlichen Belastung durch den Schutzaufwand. Darüber hinaus setzen wir auf gezielte Präventionsprogramme in besonders betroffenen Regionen, dort, wo es wiederholt zu Rissen kommt. Schulungen, Beratung, zusätzliche Förderung von Schutzmaßnahmen, all das ist für uns Teil eines modernen Wolfsmanagements. Und ja, Herr Augusten, entgegen Ihren Ausführungen schließen wir gezielte Entnahmen einzelner schadensverursachender Tiere nicht aus. Aber das muss auf Einzelfallentscheidungen beruhen, unter engen rechtlichen Voraussetzungen und innerhalb transparenter Verfahren. Ein pauschaler Abschuss auf Vorrat ist dafür unserer Meinung nach nicht sinnvoll. Ebenfalls wichtig: Jede Veränderung des Schutzstatus muss auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Politische Entscheidungen ohne belastbare ökologische Daten untergraben den Artenschutz insgesamt und senden ein fatales Signal an andere Bereiche der Umweltpolitik. Entscheidungen müssen am Maßstab der Wissenschaft ausgerichtet sein und nicht an kurzfristigen politischen Interessen.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Alternativantrag steht für eine Versachlichung der Debatte. Er nimmt die Sorgen der Weidetierhaltung ernst, aber er übersetzt diese nicht in populistische Forderungen, sondern in praktikable, zielgerichtete Maßnahmen. Er stärkt die Menschen vor Ort durch Beratung, durch Prävention, durch Unterstützung. Wir bitten Sie daher, diesen Weg mit uns zu gehen und beide Anträge an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zu überweisen. Denn wenn Sie uns überzeugen wollen, warum verweigern Sie dann die Beratung im Ausschuss? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Danke dem Abgeordneten Thomas von der Fraktion Die Linke. Ich schaue mal in Richtung Regierung. Es gibt noch eine Wortmeldung von der Abgeordneten Hoffmann von der Fraktion der AfD.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wenn wir hier im Plenum über den Wolf reden, dann ist das wie mit einem Déjà-vu. Denn auch zu Beginn der 7. Legislatur vor fünf Jahren erhoben wir Forderungen, die jetzt wieder formuliert werden, nämlich die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene und eine Anpassung dieser Herabsetzung auf Bundesebene; so in unserem Antrag, Drucksache 7/348, mit dem Titel „Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen“. Der CDU-Fraktion dürfte der Text noch bekannt sein, denn sie reichte dazu einen nahezu gleichlautenden Alternativantrag ein, der im Laufe der parlamentarischen Verweildauer von zwei Jahren von Rot-Rot-Grün so geschliffen wurde, dass von den starken Forderungen nicht mehr viel übrig blieb. Sozusagen als Wolf gesprungen und als Pudel gelandet.
(Beifall AfD)
Während jener Antrag dann angenommen wurde, wurde unserer – große Überraschung – abgelehnt, auch wenn wir aufgrund eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zunächst das Landesjagdrecht aus diesem Antrag wieder gestrichen haben. In unserem nun vorgelegten Änderungsantrag, auf den ich gleich noch eingehe, findet sich das Landesjagdrecht wieder. Übrigens, Herr Augsten, wir sind die Einzigen mit dem Wort „Landesjagdrecht“. In Ihrem Antrag kommt das nicht vor. Sie haben hier gerade die Unwahrheit erzählt. Ich führe dies deswegen so ausführlich aus, weil es nicht mehr nur ärgerlich ist, dass wir 2025 über ein Problem reden, was es mit politischer Klugheit gar nicht geben würde, es ist schlicht verantwortungslos.
(Beifall AfD)
Die zunehmende Ausbreitung eines Raubtiers, welches zur Gefahr für die Weidetierhaltung wird, hätte von Anfang an geregelt werden müssen. Dabei geht es nicht darum, den Wolf aus Thüringen zu verbannen, sondern es geht darum, seine Ausbreitung – wie es neudeutsch heißt – zu managen im Sinne der Nutztierhalter, im Sinne der Jägerschaft, aber auch im Sinne des Wolfs selber, dessen Bestand – der nur als europäischer Bestand gesehen werden muss – in geregelte Bahnen zu lenken ist. Jetzt sind Weidetierhalter bereits an dem Punkt, die Tierhaltung aufzugeben, und der Wolf wird von den einen – nicht von uns – zum Feind erklärt und von den anderen romantisiert, von den Linken. Er ist aber keins von beiden. Er ist ein hochintelligentes Raubtier, was macht, was Raubtiere machen. Der stete Verweis auf Schutzmaßnahmen als Ultima Ratio wie im Alternativantrag der Linken geht dabei an der Wirklichkeit vorbei. Die inzwischen vermutlich verstorbene Ohrdrufer Wölfin, die einst die bundesweite Rissstatistik anführte, konnte nicht nur Herdenschutzmaßnahmen überwinden, sondern sie hat es auch ihren Nachkommen beigebracht. Zudem sind auch Herdenschutzhunde vor Wolfsangriffen nicht gefeit. Es ist eine Frage der Zeit, bis es im dicht besiedelten Deutschland einen Angriff auf den Menschen geben wird. Insofern überrascht es doch ein wenig, wenn dieser Umstand im Antrag der Regierungsfraktionen anerkannt wird, die Landesregierung aber auf Initiative unseres Selbstbefassungsantrags im Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten in Vorlage 8/237 vor noch drei Wochen signalisierte, dass es eine Gefahr für die Menschen nicht gebe. Zum vorliegenden Plenarantrag der BrombeerFraktionen, der doch sehr einem Entschließungsantrag der Länder Brandenburg und MecklenburgVorpommern im Bundesrat gleicht, der dort gerade behandelt wird, haben wir jedenfalls einen Änderungsantrag eingereicht, weil Konkretisierung und Ergänzung nötig sind. Es muss konkretisiert werden, dass bei einem Wolfsmanagementplan die Gefahrenabwehr zu priorisieren ist. Es ist zu ergänzen, dass auch die Jägerschaft zum Kreis der Betroffenen zählt. Und es ist auch zu ergänzen, wie mit kranken oder verletzten Wölfen umzugehen ist, um jegliches Tierleid zu minimieren. Daher, Herr Augsten: Ihr Vorwurf geht auch wieder fehl. Auch das gehört es zum Thema „Wolf“ zu sagen. Die Änderung des Landesjagdrechts haben wir ebenfalls ergänzt, denn Jagd heißt nicht nur Regulierung, sondern auch Hege. Dass unser Änderungsantrag abgelehnt wird, sagt indes über die Neinsager, dass ihnen trotz der dramatischen Situation die Brandmauer immer noch wichtiger ist – auch ein Déjà-vu. Da uns daran gelegen ist, dass sich endlich etwas tut, werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Anschließend noch ein paar Worte zum Alternativantrag der Linksfraktion. Dieser Antrag zeigt exemplarisch, aufgrund welcher Politik wir das Problem überhaupt haben, nämlich aufgrund linker und grüner. Es ist einfach weltfremd und verklärend, was Sie hier aufschreiben und seit Jahren in der Kombination mit den Grünen fordern und damit eine Regulierung des Wolfsbestands verhindern und den günstigen europäischen Wolfsbestand leugnen – übrigens schon in der 6. Legislatur. In diesem Zusammenhang zitiere ich aus der Aktuellen Stunde der 6. Legislatur. Da hielt Roberto Kobelt, damals Grüne, eine Elogie auf den Wolf. Im Laufe der Debatte sagte Tilo Kummer, damals Linke – ich zitiere –: „Allerdings kommt es zu solchen Schäden immer wieder und das nicht nur durch den Wolf, das muss man auch deutlich diskutieren. Ich selbst habe ein Ziegenlamm verloren, was von einem Hund gerissen wurde. Ich habe mehrfach Angriffe von Hunden auf Ziegen gehabt. Das ist eben die andere Seite der Medaille. Nicht alles, was im Moment passiert, kann man dem Wolf zuschreiben. Ich finde, dass die öffentliche Debatte hier nicht besonders hochgekocht werden sollte.“ Herr Minister, die öffentliche Debatte ist damals zu Recht hochgekocht und war auch vorausschauend. Insofern ist dies, Herr Kobelt und Herr Kummer, entweder eine späte Einsicht Ihrerseits oder der unglaubwürdige Versuch, ein Problem zu lösen, das man selbst mit verursacht hat. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Und jetzt spricht für die Landesregierung der Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Tilo Kummer.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Frau Hoffmann, 6. Wahlperiode, eine umfangreiche Anhörung des Umweltausschusses des Thüringer Landtags zum Thema „Wolf“. Wir hatten damals in Thüringen eine Wölfin, eine. Wir haben Experten eingeladen aus halb Europa mit ganz anderen Belastungssituationen und die verstanden zum Teil nicht, von welchen Problemen wir sprachen. Wenn ich dann Revue passieren lasse, was inzwischen passiert ist, dann muss man feststellen, dass es eine massive Bestandsentwicklung beim Wolf gegeben hat. Das sind Punkte, die man im Artenschutz dann eben auch zur Kenntnis nehmen muss.
(Beifall CDU, BSW)
Ich bin Diplom-Fischereiingenieur von der Ausbildung. Ich habe in meinem Leben sehr intensiv verfolgen dürfen, wie sich der Kormoran entwickelt hat, der fast ausgestorben war.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wir
wussten es!)
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Wir haben ein bisschen Angst um die Zeit!) Ja, schwarze Vögel fliegen um den Thüringer Landtag. Da hatten wir ja auch mal eine Debatte.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Die ging drei Stunden!) Der Kormoran hat deutlich gemacht, wenn eine Art so tief im Keller war und streng geschützt ist, dann kriegt sie eine exponentielle Entwicklungskurve. Und die geht so lange, bis am Ende der Lebensraum für diese Entwicklung nicht mehr an Futter hergibt. Das merken wir aktuell in unseren Fließgewässern, zu denen ich im Ausschuss zum Thema „Fischotter“ berichten musste, dass es im Moment für die weitere Ausbreitung des Fischotters an Fisch fehlt, was unter anderem auch am Kormoran liegt. Das ist der Punkt, bei dem man feststellen muss, dass man in einer Kulturlandschaft natürlich für einen Ausgleich sorgen muss. Jetzt ist der Kormoran natürlich nicht eins zu eins mit dem Wolf zu vergleichen.
(Zwischenruf Abg. Kästner, BSW: Ich kenne
die Geschichte noch nicht, ich will sie jetzt mal hören!) Vor dem Hintergrund müssen wir uns eben auch sehr intensiv mit der aktuellen Entwicklung beschäftigen. Seitdem ich das Ministeramt übernommen habe, bekomme ich nahezu täglich Meldungen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs zum Riss von Wölfen bei Nutztieren. Die Lage schaukelte sich vor Weihnachten ein Stück weit auf, als wiederholt Rinder gerissen wurden und dann die Information kam, das ist kein einzelner Wolf mehr, die Tiere sind so groß, das sind mehrere Tiere, mehrere Wölfe, die dort die Rinder reißen. Das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs ist damals zu dem Tierhalter rausgefahren, hat ihm geholfen, einen ordentlichen Nachtpferch zu bauen, der wolfssicher war, um dem ein Stück weit etwas entgegenzusetzen. Ich will in der Hinsicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses auch mal einen herzlichen Dank sagen, die in dem Zusammenhang wirklich rund um die Uhr unterwegs sind, die versuchen, auch in verschiedenen Einwohnerversammlungen und bei Nutztierhaltern auf die Probleme hinzuweisen, Möglichkeiten des Schutzes anzusprechen und deutlich zu machen, welche Förderinstrumentarien wir zur Verfügung haben. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend angefeindet werden, ist sicherlich wenig dienlich für einen ordentlichen Umgang mit der Problematik.
(Beifall BSW)
Jetzt ist das natürlich eine sehr emotionale Geschichte. Ich kann jeden Tierhalter verstehen, der wirklich aufgebracht ist, wenn er auf die Koppel kommt und Nutztiere, die ihm lieb und teuer sind, gerissen vorfindet. Das ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden. Ich habe selbst Tiere zu Hause und ich will mir nicht vorstellen, was es mit meiner Tochter machen würde, wenn unsere Pferde gerissen würden. Wir hatten jetzt erst wieder die Meldung von einem gerissenen Fohlen. Da muss man helfen. Wenn ich dann sehe, dass die Rissereignisse zum Teil immer näher an Häuser heranrücken, zum Teil in Höfen stattfinden, wie es uns gestern von Bürgermeistern geschildert wurde, dann ist das ein Punkt, an dem wir auch noch mal gucken müssen, ob das nicht schon ein Verhalten des Wolfs ist, das deutlich macht, dass hier eine andere Gefahr entsteht, nämlich die Gefahr für die Sicherheit von Menschen. Im Regelfall bewegen wir uns in der Betrachtung, ob wir es mit einem Problemwolf zu tun haben, in einer wirtschaftlichen Abwägung. Dafür gibt es klare Regeln. Ich will in diesem Zusammenhang deutlich machen, dass es nichts bringt, in Anbetracht der sehr emotionalen Debatte, die von Betroffenen geführt wird, ihnen zu versprechen, dass es eine schnelle Abhilfe geben könnte, denn das wäre eine Täuschung. Wir haben eine geltende Rechtslage und die hat sich nicht dadurch geändert, dass die Berner Konvention geändert wurde. Die geltende Rechtslage ändert sich erst dann, wenn die Europäische Union den Wolf in den günstigen Erhaltungszustand, das heißt also vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie, überführt. Die Europäische Union hat sich entschieden, das in einem Gesetzgebungsverfahren zu tun. Da ist von einer Dauer von ca. eineinhalb Jahren auszugehen. Anschließend müsste Deutschland dasselbe im deutschen Recht tun und erst dann können wir als Land handeln. Es ist vorhin angesprochen worden, dass Länder den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen haben. Ja, das ist richtig. Aber gucken Sie sich mal an, wie sich die Wolfsabschüsse über Deutschland verteilen. Das hat damit überhaupt nichts zu tun, ob Länder den Wolf im Jagdrecht stehen haben oder nicht. Seit 1990 sind in Deutschland 19 Problemwölfe abgeschossen worden, mehr nicht. Es gab übrigens seit 1990 auch keinen Angriff eines Wolfs auf einen Menschen. Das soll aber nicht ausschließen, dass es so etwas perspektivisch geben kann, und natürlich ist dem vorzubeugen. Wenn Deutschland eine Rechtsänderung vornimmt, dann könnte Thüringen handeln, wenn die Population, die bei uns ansässig ist, nach der Auffassung des Bundesamts für Naturschutz – da wird in Deutschland in drei Populationen unterteilt: die atlantische, die kontinentale und die alpine Population, also das Wesentliche ist, dass die kontinentale Population in Thüringen auch in den günstigen Erhaltungszustand gesetzt wird. Dann kann man hier ein Management unternehmen. Wenn ich mir die aktuelle Situation ansehe – da kann ich auch wieder nur sagen, da bin ich meinem Haus sehr dankbar –: Wir haben beim Bundesamt für Naturschutz interveniert, das im April die Festlegung treffen wollte, die kontinentale Population in den ungünstigen Erhaltungszustand zu setzen. Wir haben den Punkt von der Tagesordnung nehmen lassen. Ich muss mit Blick in Richtung Linke sagen: nicht weil wir politisch Vorgaben machen wollen, in welchem Zustand der Wolf ist, sondern weil das Bundesamt für Naturschutz mit Zahlen von 2022/2023 gearbeitet hat. Wir haben inzwischen zwei Jahre später und die Entwicklung, die inzwischen stattgefunden hat, muss mit betrachtet werden. Und es müssen auch die Zahlen von Polen mit eingepflegt werden. Das kann ich nicht außen vor lassen, denn Polen gehört auch mit zu dieser kontinentalen Wolfspopulation. Wenn das nicht getan wird, dann ist das, was das Bundesamt für Naturschutz macht, nicht wissenschaftlich begründet. Deshalb haben wir hier interveniert. Deshalb setzen wir das Thema auch auf die Tagesordnung der Umweltministerkonferenz und deshalb unterstützen wir auch eine Initiative Brandenburgs im Bundesrat. Wir scheinen aber richtig zu handeln, wenn uns die AfD-Opposition vorwirft, dass wir die Wolfszahlen zu tief ansetzen würden, und die Linke vorwirft, dass wir sie zu hoch ansetzen würden. Wir versuchen, alles zu dokumentieren, worüber wir Informationen bekommen. Ich möchte in dem Zusammenhang noch mal ausdrücklich meine Bitte wiederholen, die ich auch gegenüber dem Landesjagdverband und gegenüber dem Bauernverband schon geäußert habe: Es wäre gut, wenn jede Wolfssichtung, die irgendwo dokumentiert werden kann – am besten mit Foto – bei uns landen würde. Es hilft auch nicht, wenn die Fotokameras, wenn die Fotofallen geklaut werden, die wir haben. Das macht die Dokumentation nicht leichter. Was können wir aktuell tun? Wir können, wie gesagt, aktuell versuchen, die Wolfszahlen konkret zu erfassen. Das machen wir. Wir melden das. Wir versuchen, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz zu dokumentieren, in welcher Situation die Population hier ist. Wir versuchen, ein daraus entsprechend resultierendes Handeln des Bundes auf den Weg zu bringen; das habe ich alles schon beschrieben. Und bis wir diesen anderen Rechtsrahmen haben, müssen wir sehen, wie wir helfen können. Wir unterstützen natürlich besseren Herdenschutz. Aber besserer Herdenschutz ist nicht überall möglich. Ich sehe, wir haben im Naturschutz nicht nur die Aufgabe, den Wolf als bedrohte Art zu erhalten. Wir haben in Deutschland im Moment ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die geschützten Bergwiesen nicht in dem Zustand sind, wie sie sein sollen. Und für die Unterhaltung und für den Erhalt der Bergwiesen brauche ich Weidetierhalter. Die großen Weiden auf den Bergwiesen des Thüringer Walds lassen sich nicht mit einem 1,20 Meter hohen Weidenetz mit genügend Strom umgeben und mit Untergrabungsschutz versehen. Das funktioniert nicht. Vor dem Hintergrund erstatten wir Wolfsrisse auch dort, wo keine sicheren Weidezäune sind – bei entsprechend großen Anlagen, großen Koppeln, wenn Tierhalter dort betroffen sind, weil es eben nicht anders geht. Ich kriege gar nicht genügend Strom auf diese Zäune. Und vor dem Hintergrund ist es eben nicht die Wahrheit, wenn man sagt, man kann alles mit Weidezaunschutz regulieren. Wenn Wölfe als Problemwölfe abgeschossen werden sollen – es gibt aktuell auch einen Abschussantrag in Thüringen –, dann muss das unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen konkrete Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass ein Wolf mindestens zweimal einen wolfssicheren Zaun überwunden haben muss, um einen entsprechenden Riss vorzunehmen. Und es muss genetisch dokumentiert sein, dass es derselbe Wolf war. Eine solche Situation haben wir in Thüringen aktuell nicht, die uns zu der Einschätzung bringen könnte, dass es einen solchen Problemwolf gäbe. Wir haben uns aber jetzt verständigt, dass wir die Transparenz in der Hinsicht anders herstellen werden. Das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs wird künftig nicht nur die Zahl der Wolfrisse dokumentieren, sondern auch dokumentieren, von welchem Wolf die Tiere gerissen wurden und ob der Herdenschutz entsprechend gegeben war. Wir werden außerdem in einem Pilotprojekt mit dem Landesjagdverband den Landesjagdverband in die Rissgutachten einbinden, damit die schneller erfolgen können und hier zeitnah auch die Genetik festgestellt werden kann. Ich bin mit dem Landwirtschaftsministerium im Gespräch, ob wir eventuell auch die Möglichkeit einer schnelleren Dokumentation von Rissereignissen ermöglichen können, zum Beispiel über die FAN-App für Landwirtschaftsbetriebe. Ich will noch eine kurze Darstellung bringen, wie Gerichte im Moment mit der Frage des Problemwolfs und mit Abschussanträgen umgehen, weil das ein Punkt ist, der mich umtreibt und zu dem ich noch mal mit deutlich machen will, dass wir wirklich eine Rechtsänderung brauchen. Ich komme zu einem Gerichtsurteil des OVG Lüneburg vom 05.09.2024. Hier ging es um einen Antrag, eine Wölfin im Landkreis Stade zu entnehmen. Der Antrag wurde von einer Deichgenossenschaft gestellt und dieser Antrag wurde anschließend bewilligt. Es gab dagegen eine Klage einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung und der Vollzug der Abschussgenehmigung wurde dadurch gestoppt. Dagegen richtete der Landkreis Stade eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht und diese Beschwerde wurde dann abgelehnt. Die Begründung des Gerichts: Der Landkreis habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für eine letale Entnahme der Wölfin im Interesse des Deichschutzes gegeben seien. Nach den im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnissen sei zwar davon auszugehen, dass der betroffene Deichschäfer bereits einen sehr hohen Herdenschutz leiste und zusätzliche Maßnahmen, die die Rissereignisse im März und April 2024 hätten wirksam ausschließen können, nicht zur Verfügung stünden. Die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung setze jedoch darüber hinaus auch voraus, dass das öffentliche Interesse am Deichschutz im konkreten Fall höher zu gewichten sei als das Interesse an dem Schutz der streng geschützten Art Wolf. Diesen Nachweis habe der Landkreis nicht erbracht, weil er nicht ausreichend dargetan und belegt habe, dass die Deichbeweidung im Falle weiterer Rissereignisse aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt würde und dadurch die Sicherheit der Deiche gefährdet wäre. Wenn man sich das auf der Zunge zergehen lässt: Da ging es nicht darum, dass die Wölfe den Herdenschutz überwunden haben, da ging es nicht um die Schäden, die dem Schäfer entstanden sind, sondern der Richter hat gesagt: Solange der Deich erhalten bleibt, weil der Schäfer immer wieder neue Schafe als Wolfsfutter heranschafft, so lange sehen wir dem zu und lassen das so laufen. Das ist Rechtsprechung, wie sie inzwischen in vielen Bundesländern erfolgt ist, so oder ähnlich. Da sagen Richter zum Teil auch: Da muss halt ganztägig gehütet werden. Ich frage mich, was mit den Schäfern ist, wenn sie dann versuchen, den Wolf zu vertreiben, wie wir die ausstatten wollen. Das ist die Problemlage, die wir mit der aktuellen Umsetzung des Rechts haben. Deshalb müssen wir dringend das Recht ändern. Und ich will abschließend noch zu der Frage „Wolf im Jagdrecht“ sagen: Ich kann es nicht mehr hören. Wenn wir den Wolf aktuell in Thüringen ins Jagdrecht nehmen würden, kann ich Ihnen nur immer wieder sagen, dann braucht es anschließend eine Ausnahmegenehmigung nach Jagdrecht und eine Ausnahmegenehmigung nach Naturschutzrecht, wenn ich einen Problemwolf abschießen will. Sorry, das ist ein Aufwand, den müssen wir uns nicht geben. Der Wolf muss ins Jagdrecht kommen, wenn denn der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Vielen Dank, Umwelt-, Naturschutz- und Forstminister Tilo Kummer. Dadurch, dass der Minister die Redezeit gut ausgenutzt hat, hat sich weitere Redezeit ergeben. Wünschen die Fraktionen, diese Möglichkeit zu nutzen, um weitere Redebeiträge anzumelden? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst einmal über den Wunsch ab, den ich gehört habe, dass es eine Ausschussüberweisung gibt. Ich würde also gern jetzt Ihre Handzeichen dafür haben, wenn Sie dem Wunsch nach einer Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zustimmen.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wel-
chen?) Des Hauptantrags. Dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen für eine Zustimmung. Ich sehe hier Handzeichen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Da sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Da sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung vom Tisch. Bevor wir aber über den Antrag selbst abstimmen, stimmen wir jetzt noch über den Änderungsantrag der AfD in der Drucksache 8/818 ab. Wenn Sie für diesen Änderungsantrag stimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen als Zeichen der Zustimmung. Da sehe ich die Zeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Da sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag nicht angenommen worden. Dann stimmen wir jetzt noch über den Hauptantrag der CDU, des BSW und der SPD ab, Drucksache 8/745. Frau Abgeordnete Mitteldorf.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Herr Präsident, wir müssen meiner Meinung nach zunächst über den Alternativantrag abstimmen. Nein? Gut. Aber wir hatten auch für den Alternativantrag Ausschussüberweisung beantragt.
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Lassen Sie mich ganz kurz noch mal Rücksprache halten. Danke für den Hinweis zunächst einmal. So, Frau Mitteldorf, wir haben noch einmal ganz kurz Rücksprache gehalten. Und nein, so wie Sie es beschrieben haben, ist es nicht, sondern wir stimmen jetzt ab über den Hauptantrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Dann tun wir das. Wenn Sie mir Ihre Zustimmung signalisieren wollen zu dem Hauptantrag der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/745, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Da sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen. Damit ist der Alternativantrag der Fraktion Die Linke automatisch vom Tisch.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ge-
genstimmen?) Die Gegenstimmen würde ich jetzt an dieser Stelle gern noch sehen – vielen Dank für den Hinweis. Da sehe ich die Handzeichen von der Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Damit ist der Antrag in Drucksache 8/745 angenommen und wir können Tagesordnungspunkt 18 schließen.
(Beifall CDU)
Mit Blick auf die Uhr und auf die Verabredung, die wir für die Tagesordnung getroffen haben, rufe ich jetzt mit Ihrem Einverständnis Tagesordnungsauf. Mit Schreiben vom 7. März 2025 hat der Abgeordnete Höcke gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt, der ihm in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2025 erteilt wurde. Das Einspruchschreiben liegt den Mitgliedern des Landtags als Vorlage 8/307 vor. Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 11. Sitzung am 25. März 2025 dazu beraten hat. Die Entscheidung des Landtags erfolgt ohne Aussprache, weshalb wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einspruch kommen. Ich bitte Sie also jetzt, über den Einspruch abzustimmen. Wenn Sie dem Einspruch zustimmen wollen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihre Handzeichen. Da sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Da sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Damit ist gegen den Einspruch entschieden worden bzw. dem Einspruch nicht stattgegeben worden und wir können Tagesordnungspunkt 37 schließen. Mit Blick auf die Uhr und die Absprachen, die wir zur Tagesordnung getroffen haben, würde ich damit die übrigen Tagesordnungspunkte schieben bzw. dann zur Wiedereröffnung freigeben. Ich mache darauf aufmerksam, dass die nächsten Plenarsitzungen planmäßig am 14., 15. und 16. Mai 2025 stattfinden. Für das dazwischenliegende Osterfest wünsche ich allen Abgeordneten alles Gute. Den Abgeordneten, die das Requiem zu Ehren von Dr. Bernhard Vogel besuchen, wünsche ich einen würdevollen und angemessenen Verlauf. Ansonsten bleibt es bei meinen Wünschen zu einem guten Osterfest. Kommen Sie gut durch die Zeit. Ich danke Ihnen ganz herzlich.
(Beifall CDU, BSW)