Dr. med. Cornelia Urban
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission
Also, ich werte das jetzt noch mal als eine Art Wahlwerbung für die Wahlvorschläge der AfD. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Damit treten wir auch hier in die Wahlhandlung ein. Ein Verlangen auf Teilung der Frage gemäß § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung liegt nicht vor. Zunächst stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ab. Ich wiederhole noch mal: Sie haben eine Stimme. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Noch mal zur Erinnerung: Wir benötigen mindestens 45 Stimmen, das heißt, wir werden auch wieder zählen. Jetzt zunächst die Frage: Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier alle Stimmen der Fraktion Die Linke, alle Stimmen der Fraktion der SPD, alle Stimmen des BSW und komplett der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich alle Hände der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Ich muss kurz noch auf die genaue Zahl warten, aber ich kann es mir auch selbst zusammenrechnen. Wir kommen auf 53 Jastimmen und – ich glaube, bei der AfD sind zwei nicht da – 30 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen. Damit ist dieser Wahlvorschlag so bestätigt und hat die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Damit stelle ich fest, dass der Landtag hiermit Herrn Abgeordneten Urbach und Herrn Abgeordneten Küntzel zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt hat. Jetzt natürlich an beide auch noch die Frage: Nehmen Sie die Wahl an? Herr Urbach?
(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ich nehme die
Wahl an!) Herr Küntzel?
(Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Ich nehme die
Wahl auch an!) Danke. Ich beglückwünsche Sie beide zur Wahl.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Hier konkurriert der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Auch bei dieser Wahl haben Sie nur eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Noch mal zur Erinnerung: Auch hier werden mindestens 45 Stimmen benötigt. Zunächst die Frage: Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Hier sehe ich alle Hände der Fraktion der AfD, damit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Hier sehe ich alle Hände der Fraktion Die Linke, alle Hände der Fraktion der SPD, alle Hände der Fraktion des BSW und alle Hände der Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen – noch mal zur Sicherheit –? Frau Rosin? Ich bin davon ausgegangen, Sie haben dafürgestimmt. Also 1 Enthaltung. In Ordnung, danke schön. Wir haben damit für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD 30 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 51 Stimmen und 1 Enthaltung. Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags angenommen worden. Ich stelle damit fest, dass Herr Abgeordneter Hande und Frau Abgeordnete Mitteldorf hiermit zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt wurden. Auch an Sie die Frage: Nehmen Sie die Wahl an? Frau Mitteldorf?
(Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!)
Herr Hande?
(Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!)
Dann beglückwünsche ich auch Sie herzlich zur Wahl. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/740/803/812 Auch hier noch mal ein Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die G10-Kommission aus einer durch den Landtag zu bestimmenden Anzahl an Mitgliedern, die mindestens drei betragen muss und höchstens sechs betragen darf. Sie werden zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Notwendig sind damit ebenfalls mindestens 45 Stimmen. Gemäß Satz 2 der Vorschrift muss die parlamentarische Opposition im Landtag im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in der G10-Kommission vertreten sein. Gemäß der Beschlussfassung am Mittwoch zu dem Antrag in Drucksache 8/743 besteht die G10-Kommission aus vier Mitgliedern. Davon entfallen zwei Mitglieder auf den Bereich der regierungstragenden Fraktionen und zwei Mitglieder auf den Bereich der parlamentarischen Opposition. Für den Bereich der regierungstragenden Fraktionen liegt der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor. Hier werden Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf und Frau Abgeordnete Dorothea Marx vorgeschlagen. Für den Bereich der parlamentarischen Opposition liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke vor. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und Herrn Abgeordneten Sascha Schlösser vor. Die Fraktion Die Linke schlägt Herrn Abgeordneten Ronald Hande und Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf vor. Auch hier eröffne ich die Aussprache. Ich sehe keinen Wunsch auf Aussprache und schließe diese hiermit wieder. Ein Verlangen auf Teilung der Frage gemäß § 42 Abs. 3 der Geschäftsordnung liegt nicht vor. Damit stimmen wir zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ab. Sie haben auch hier nur eine Stimme. Sie können wieder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, auch nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Noch mal zur Erinnerung: Es geht um 45 Stimmen. Nun zunächst die Frage: Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände von der fast kompletten CDU-Fraktion. Das ist auch so gemeint oder doch nicht? Also bitte noch mal alle wach werden. Wer stimmt für den Wahlvorschlag? Also die komplette Fraktion der CDU, die komplette Fraktion des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt dagegen? Die komplette Fraktion der AfD. Ich frage trotzdem noch mal: Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Jetzt muss ich fragen: Ist jemand rausgegangen, wie viele sind wir? Also auf jeden Fall ist die Mehrheit erreicht. Wir haben 52 Jastimmen, 30 Neinstimmen und keine Enthaltung gezählt. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Damit stelle ich fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf und Frau Abgeordnete Marx zu Mitgliedern der G10-Kommission gewählt hat. Auch hier die Frage: Nehmen Sie die Wahl an, Frau Marx?
(Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!)
Herr Dr. Weißkopf?
(Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Ja, ich neh-
me die Wahl an!) Dann beglückwünsche ich auch Sie zur Wahl.
(Beifall CDU, BSW)
Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder der G10-Kommission aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Hier konkurriert der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Auch bei dieser Wahl haben Sie eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen ebenfalls so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Es werden 45 Stimmen benötigt. Wer für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich alle Hände der Fraktion der AfD. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Hier sehe ich alle Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Frau Rosin hat sich enthalten. Richtig? Enthaltung war das, Frau Rosin? Gut. Danke schön. Wir haben gezählt: 30 Stimmen für den Wahlvorschlag der AfD, 51 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke und 1 Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich stelle damit fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Hande und Frau Abgeordnete Mitteldorf zu Mitgliedern der G10-Kommission gewählt hat. Auch hier die Frage an Frau Mitteldorf: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!)
Herr Hande?
(Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!)
Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/758 Ein Hinweis: Aufgrund der Vorgaben in § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung hat der Landtag in seiner am 28. September 2024 fortgesetzten 1. Sitzung sieben ordentliche und sieben stellvertretende Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt. Herr Torben Braga, der damals als Mitglied gewählt wurde, und Herr Stefan Möller, der damals als stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, gehören dem Landtag und damit auch dem Wahlprüfungsausschuss nicht mehr an. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die Geschäftsordnung hier Anwendung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion der AfD schlägt als Mitglied Herrn Abgeordneten Daniel Haseloff und als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Jörg Prophet vor. Ich eröffne die Aussprache. Diese ist nicht gewünscht. Dann möchte ich den Hinweis geben, dass wir diesen Wahlvorschlag offen durch Handzeichen abstimmen werden. Auch hier können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Nun die Frage: Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Fraktionen der AfD, der CDU und des BSW. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich die Hände der SPD und der kompletten Linken. Ich frage trotzdem noch zur Sicherheit: Gibt es Enthaltungen? In diesem Fall keine Enthaltungen. Damit stelle ich fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Haseloff zum Mitglied und Herrn Abgeordneten Prophet zum stellvertretenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat. Ich frage Sie, Herr Prophet: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!)
Herr Haseloff?
(Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!)
(Beifall AfD)
Ich beglückwünsche Sie zur Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/92/372/585/597 Hinweis: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen Vorschriften besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bisher hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Die Vorberatung der Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW und der SPD in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 11. Sitzung des Ältestenrats am 25. März dieses Jahres stattgefunden. Für eine zweite Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner und Herr Abgeordneter Ralf Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog und Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel und Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf und Frau Abgeordnete Marion Rosin; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, als Vertreterin Frau Abgeordnete Große-Röthig. Ich eröffne die Aussprache. Ist diese gewünscht? Ja, gleich mehrere.
