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Janine Merz

SPD 04.04.2025 Sitzungen 8/15

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, am Livestream zumindest, ich freue mich sehr, heute – sozusagen parallel zur Verabschiedung des Landeshaushalts – unser kommunales Stärkungsgesetz in die Debatte einbringen zu dürfen. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu geben: Wir schnüren mit diesem Gesetz ein 135-Millionen-Euro-Paket, damit für Aufgaben unserer Kommunen im Bereich des Sozialen, bei den Schwimmbädern und bei vielem mehr mehr Geld da ist. Herzstück unseres Gesetzes sind drei Finanzhilfen, die wir zusätzlich für das Jahr 2025 aufgelegt haben. Die erste Finanzhilfe ist eine Förderpauschale für Investitionen der höherstufigen Zentralen Orte. Das will ich kurz einordnen: Der Kommunale Finanzausgleich kennt ja bereits eine Investitionspauschale von 100 Millionen Euro jährlich. Mit unserem Stärkungsgesetz erhalten die Ober- und Mittelzentren nun einmalig 20 Millionen Euro zusätzlich. Die zweite Säule sind 47 Millionen Euro, von denen die Kreise und kreisfreien Städte profitieren sollen. Uns hat es umgetrieben, dass die derzeit hohen Sozialausgaben zu schultern sind und die Verwaltungshaushalte damit oftmals nicht zu schließen sind. Deswegen senden wir der Kreisebene hier 47 Millionen Euro handfest als Signal: Wir wissen um eure Probleme, wir hören euch und handeln danach. Ich komme zur dritten Finanzspritze. Wir verdreifachen die Gelder an die Kommunen für Schwimmbäder, um sie nicht mit den hohen Betriebskosten und Energiepreisen alleinzulassen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Unsere Bäder erfüllen wichtige Funktionen für die Bevölkerung: Schwimmkurse, Schulschwimmen, Bewegen, Erholen, Abkühlen, Begegnung. Ebendas muss uns mindestens 15 Millionen Euro wert sein, mit denen wir den Kommunen mit diesem Gesetz unter die Arme greifen wollen. So weit die drei tatsächlich neuen zusätzlichen Maßnahmen, die das Herzstück des Gesetzes bilden. Im Übrigen regelt der Gesetzentwurf die schon seit Längerem bestehenden Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden und an Gemeinden für Zwecke des Brandschutzes. Auch in diesen Fällen ist das natürlich aus rechtlichen Gründen angezeigt. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung unserer wichtigen Hilfen an unsere Kreise, Städte und Gemeinden im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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