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Dr. med. Cornelia Urban

04.04.2025 Sitzungen 8/15

Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Okay. Dann unterbreche ich für 20 Minuten. Wir sehen uns 12.05 Uhr wieder. Für alle Ältestenratsmitglieder: F 101 ist der Raum, in dem wir uns treffen. Ich würde gern weitermachen. Ich benutze aber jetzt mal nicht diese Glocke, sondern bitte Sie einfach, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Entschuldigen Sie bitte, dass es noch etwas länger gedauert hat als vereinbart. Wir haben uns im Ältestenrat – auch angesichts der vorangegangenen teils sehr emotionalen Reden – noch mal darauf verständigt, dass immer wieder bitte auch der Blick auf den Tagesordnungspunkt gerichtet wird – egal von welcher Fraktion – und nur zur Sache geredet wird und nicht zu irgendwelchen anderen Dingen, die einen vielleicht noch drum herumbewegen. Insofern zur Sache: Wir sind jetzt bei TOP 25 – Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter. Wir standen kurz vor der Wahlhandlung. Ich wollte Ihnen noch ein paar Hinweise zum Stimmzettel geben: Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Sie haben also insgesamt vier Stimmen. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Heber, Herr Abgeordneter Hoffmann und Frau Abgeordnete Wirsing. Ich möchte jetzt hiermit die Wahlhandlung eröffnen und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.

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