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Stephan Tiesler

CDU 04.04.2025 Sitzungen 8/15

Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und eventuell Zuschauer am Livestream! Der Wolf ist wieder da und spaltet die Gesellschaft: edles Naturschutzsymbol oder mordendes Monster. Die Debatte wird sehr kontrovers geführt und doch liegt – wir haben es gerade gehört – die Wahrheit wohl oft in der Mitte. Seit der politischen Wende in Europa wanderten ab 1990 die ersten Wölfe wieder zu uns ein aus den polnisch-baltischen Gebieten entlang der Elbe, über ehemalige Truppenübungsplätze, sprich also unbesiedeltes Gebiet, bis nach Schleswig-Holstein. Jetzt, über 30 Jahre später, nach dem Monitoringjahr 2023/2024 – wir haben es vorhin auch gehört – haben wir schätzungsweise um die 1.600 Wölfe bei uns im Land. In Anbetracht dessen, dass die Dunkelziffer sicherlich höher liegen wird, haben wir 2.000 bis 2.500 Wölfe bei uns. Und bei einer Reproduktionsrate von 30 Prozent, die natürlich auch nicht gebremst wird, weiß man, worauf es hinausläuft, wie dann die Zahlen in einigen Jahren aussehen. Also steht die Frage im Raum – das haben wir jetzt schon gehört –: Wie viel Wolf verträgt der Mensch bzw. unsere Kulturlandschaft oder wie viele Wölfe braucht es, um eine feste Population zu bilden? Es gibt wissenschaftlichen Streit darüber. Wir haben jetzt gerade ein bisschen die Diskussion gehört, ob es sich bei unseren einheimischen Wölfen überhaupt um eine eigenständige Population handelt oder ob es Abkömmlinge der baltischpolnischen Population sind. Der Europäische Gerichtshof hat dazu festgestellt, dass die Bewertung der Population einer geschützten FFH-Tierart eben nicht allein auf nationalem Gebiet oder gar auf ein einzelnes Bundesland abzielen kann, so wie es uns im Alternativantrag der Linken weisgemacht werden soll, (Beifall CDU) sondern über Staatsgrenzen hinweg auf biografische Regionen bezogen erfolgen soll. Unsere Wölfe zählen nach dieser aktuellen Lesart zur kontinentalen Population. Zu deren Verbreitungsgebiet zählt nicht nur Thüringen, sondern zählen auch Bayern, Sachsen oder Niedersachsen. Von den in Thüringen lebenden Wölfen von einer eigenen kleinen und verletzlichen Population zu sprechen, ist jedenfalls in diesem Sinne keine fachliche wissenschaftliche Erkenntnis, denn, ganz im Gegenteil, die Erkenntnis über den guten Erhaltungszustand der europäischen Wolfspopulation hat jetzt auch zu der Überführung des Wolfs in der Berner Konvention von dem Anhang II in den Anhang III geführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wölfe meiden bisher den Menschen, aber nicht ihre Beute wie Rehe, Muffelwild oder Wildschweine, aber in zunehmendem Maße – wir haben es vorhin schon gehört – Schafe, Ziegen, Rinder oder sogar Pferde. Denn wir leben, anders als vorhin in dem Beispiel von Schweden, in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft und der Wolf, welcher bei uns keinen natürlichen Feind besitzt, kann sich, solange er genügend Nahrungsangebot hat, frei vermehren. Und der Wolf ist nicht dumm, er greift nicht zuerst die Beute, die im Wald vor ihm wegläuft, sondern er hat mit den Tieren auf der Weide eine gut gefüllte Vorratskammer. Die zunehmenden Berichte von Weidetierhaltern – wir haben es vorhin auch schon gehört, gerade aus dem Ilm-Kreis – zeigen, dass der strenge Schutz des Wolfs ein extrem schwieriges Feld zum Beispiel für den Artenschutz geworden ist. Gerade in Thüringen gewährleisten die Weidetierhalter täglich mit ihren Tieren die Pflege naturschutzfachlich bedeutsamer Landschaftsbestandteile, wie zum Beispiel Trockenrasen oder Streuobstwiesen, deren Erhalt uns am Herzen liegen sollte und auch umfangreich gefördert wird, um seltene und vom Aussterben bedrohte andere Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Neben der Problematik sinkender Tierbestände bei Schafen und Ziegen sowie fehlenden Nachwuchses bei den Weidetierhaltern und Schäfern kommt nun in zunehmendem Maß genau diese Problematik des Wolfs hinzu. Alle, die vor, ich glaube, anderthalb Wochen bei der Mitgliederversammlung des Landesverbands Thüringer Schafzüchter anwesend waren, haben die aktuellen Zustände, die gerade in diesem Gebiet sind, sehr bildlich präsentiert bekommen. Es werden nicht nur in Thüringen horrende Summen für Schutzmaßnahmen für Tierherden wie Elektrozäune, überdachte Pferche mit Untergrabschutz oder zertifizierte Herdenschutzhunde in Kombination mit Ausgleichszahlungen für getötete Tiere aufgewendet und dennoch bieten alle Maßnahmen keinen komplett verlässlichen Schutz. Es braucht also darüber hinaus ein verlässliches Monitoring und eine verlässliche und objektive Artenschutzpolitik. Ich war vor Kurzem in einer größeren Agrargenossenschaft in meinem Wahlkreis. Wir haben uns über diese Schutzmaßnahmen unterhalten. Die Genossenschaft hat ungefähr zehn Rinderherden, die über das ganze Jahr wechselnd auf verschiedenen Flächen stehen. Da stellt sich schon die Frage, wer in solchen Dimensionen jedes Mal diese großen Schutzzäune auf- oder abbauen soll. Stehen bleiben ist keine Option, denn dann habe ich Korridore, die ich damit versperren würde, die wieder Einzugsgebiete für andere Tiere abschließen würden. Wenn der Wolf einmal gelernt hat, über Schutzzäune zu springen, dann springt er auch darüber. Auch die Umzäunungen, wenn die Flächen größer werden, können solche Dimensionen annehmen, dass auch die Stromversorgung in den Zäunen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Da ist schon allein diese Zaunschutzmaßnahme nicht optimal. Also würden jetzt die Herdenschutzhunde im Fokus stehen. Hier hieß es, dass die Agrargenossenschaft allein für zehn Herden schon zehn Hunde oder vielleicht sogar schon 20 Hunde haben müsste. Wenn man sich überlegt, dass für einen zertifizierten Herdenschutzhund momentan eben genau nur eine zugelassene Ausbildungsstelle zur Verfügung steht, ist also auch die Ausbildung dieser Hunde relativ schwierig umzusetzen. Die weitere Thematik wie aktuell im Ilm-Kreis, wo die Wölfe tagsüber – wir haben das gestern von Bürgermeistern dort gehört – schon durch die Ortschaften laufen, ist natürlich auch ein Punkt, bei dem man sagen muss, die Scheu vor Menschen sieht dann anders aus. Man sieht also, es ist wichtig, dass wir da was tun. Also wie umgehen mit der Thematik „Wolf“? In erster Linie – das hat Herr Augsten schon gesagt – sachlich. Davon zu sprechen, dass jemand eine undifferenzierte Bejagung oder pauschale Tötungen von Wölfen möchte, wie es im Antrag der Linken in den Raum gestellt wird, führt gerade nicht zu dieser sachlichen Debatte. (Beifall CDU, BSW) In unserem Antrag geben wir nun in dieser wirklich schwierigen Situation den notwendigen Weg vor. Nachdem der Wolf in der Berner Konvention in einen niedrigeren Schutzgrad eingestuft wurde, muss jetzt die Eingruppierung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV in Anhang V erfolgen. Hierzu bedarf es der Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Insofern ist es gerade hier ganz wichtig, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt. Erst dann kann und muss in Deutschland der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen sowie das Bundesnaturschutzgesetz angefasst werden. Erst im Anschluss daran ist die notwendige Aufnahme des Wolfs in das Thüringer Jagdgesetz sinnvoll und notwendig. Zum derzeitigen Zeitpunkt – wie im Änderungsantrag der AfD gefordert – alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Wolf in das Thüringer Jagdrecht aufzunehmen, kann nicht der richtige Weg sein. Abgesehen davon, dass davon selbst der Landesjagdverband Thüringen abrät, werden unsere Weidetierhalter, welche derzeit die größten Probleme mit dem Wolf haben, durch diese Eintragung doppelt bestraft, denn sie müssen dadurch neben den ohnehin schon bestehenden Problemen und den naturschutzrechtlichen Genehmigungen für die Entnahme eines Wolfs dann auch noch zusätzlich die jagdrechtliche Entnahme beantragen. Und gut gedacht ist auch nicht immer gut gemacht. Auch die Änderungen in Bezug auf die Jagdhunde sind nicht zielführend. Warum ein Schadensausgleich von Schäden an Jagdhunden durch Wölfe durch öffentliche Mittel? Die überwiegende Mehrheit der 34 Jägerschaften in Thüringen hat für die in ihnen versammelten Jagdgenossen bzw. Hunde eine Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen decken Verletzungen oder auch den Tod von bei Gesellschaftsjagden eingesetzten Jagdhunden nicht nur bei Verkehrsunfällen, Schussverletzungen oder wenn ein Hund von einem Keiler geschlagen wird, sondern greifen genauso, wenn einem Hund durch einen Wolf ein Schaden zugefügt werden würde. Eine solche Versicherung ist vom letzten auf dieses Jahr um siebzig Cent gestiegen, kostet aktuell pro Hund 6,20 Euro pro Jahr. Also was soll dieser doppelte Ausgleich jetzt aus öffentlichen Mitteln bringen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss kommen. Wenn wir die Aufgabenstellung Wolf sachlich angehen wollen, hilft keine Übertreibung, aber auch keine Verharmlosung. Insofern kann der Alternativantrag – Herr Augsten hat es schon gesagt – von der Linken, aber auch der Änderungsantrag der AfD nur abgelehnt werden. Mit unserem Antrag ist es der richtige Weg und ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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