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Vivien Rottstedt

AfD 04.04.2025 Sitzungen 8/15

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und liebe Zuschauer am Livestream, sofern nicht alle bei dem schönen Wetter schon draußen sind! Der Gesetzentwurf mit dem vielversprechenden Titel „Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, als solle den Kommunen hier umfassend geholfen werden. Es ist ein Titel, der vieles verspricht, aber bei näherer Betrachtung nur wenig hält. Beginnen wir mit der Art der Mittelverteilung im Rahmen der Investitionsförderpauschale. Es sollen rund 20 Millionen Euro investive Mittel an höherstufige Zentrale Orte verteilt werden. Höherstufige Zentrale Orte, das heißt, Begünstigte sind demnach nur die größeren Städte, Mittel- und Oberzentren. Unsere ganzen kleinen Gemeinden im ländlichen Raum dagegen müssen zusehen, wie ihre Infrastruktur weiter verfällt. Das ist keine Politik, die unser Land und unsere Kommunen stärkt, das ist Politik, die spaltet. (Beifall AfD) Ja, zur Stärkung des ländlichen Raums wird im Rahmen des Kleine-Gemeinden-Gesetzes immerhin versucht, einen Teil des finanziellen Defizits auszugleichen oder abzumildern. Doch auch hier müssen wir ehrlich sagen, das klingt nach Hilfe, ist in Wirklichkeit zu wenig, um echte Hilfewirkung zu entfalten. Die zur Verfügung gestellten Mittel reichen weder für die Sanierung kommunaler Infrastruktur noch für den Aufbau öffentlicher Daseinsvorsorge. In der Praxis – darüber sollten sich hier alle bewusst sein – werden die Gelder vielerorts lediglich dazu benutzt, um Löcher im Verwaltungshaushalt zu stopfen, also Ausgaben zu decken, die längst nicht mehr durch reguläre Einnahmen zu finanzieren sind. Diese Art der Pauschalförderung suggeriert Handlungsfähigkeit, wo in Wahrheit strukturelle Unterfinanzierung vertuscht wird. (Beifall AfD) Es ist der Versuch, mit einem Pflaster eine klaffende Wunde zu schließen, anstatt solide Investitionsbedingungen und echte strukturelle Unterstützung für den ländlichen Raum zu schaffen. Dasselbe Phänomen begegnet uns auch bei der Feuerwehrpauschale in Höhe von 300 Euro pro Einsatzkraft. Die Pauschale mag gut gemeint sein, bleibt in der Realität jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie orientiert sich nicht am tatsächlichen Bedarf vor Ort, nicht an Einsatzhäufigkeit, an Ausstattungslücken oder an konkreten Herausforderungen der Wehren. Wer hier wie hier vorliegend pauschal verteilt, statt gezielt zu fördern, hilft nicht wirklich weiter. Das ist gut fürs Schaufenster, aber nicht für den Einsatzdienst. (Beifall AfD) Ebenso pauschal sollen die sogenannten Bäderhilfen ausgezahlt werden. Die finanziellen Mittel werden zu gleichen Teilen pro Schwimmbad verteilt, ganz gleich, ob es sich um ein kleines Schulschwimmbecken oder um eine große Therme handelt. Auch hier wird der tatsächliche Bedarf infolge des Anstiegs der Energiepreise nicht berücksichtigt. So treffen die gestiegenen Energiepreise die großen Hallenbäder besonders hart. Sie haben einen deutlich höheren Verbrauch, mithin deutlich höhere Betriebskosten und leisten auch viel mehr im Bereich des Schul- und Vereinssports. Die Gleichbehandlung führt hier zwangsläufig zur Ungleichbehandlung, weil der tatsächliche Bedarf nicht berücksichtigt wird – ganz nach dem Prinzip: Alle kriegen was, egal wie groß das Loch ist. Derartig kurzfristige Verteilungspolitik nach Gießkannenprinzip trägt mitnichten dazu bei, unsere Kommunen zu stärken. (Beifall AfD) Ein ganz besonders heikler Punkt ist die sogenannte Sonderzuweisung Soziales in Höhe von 47 Millionen Euro. Hier kommen wir auch zu dem Grund, warum meine Fraktion diesem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen kann. In Bezug auf die angegebenen 47 Millionen Euro wird ausdrücklich auf gestiegene Kosten im Zusammenhang mit der Jugendhilfe, Leistungen nach dem Zweiten, Neunten sowie Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verwiesen. Aus dem Haushalt geht weiterhin hervor, dass die finanziellen Mittel insbesondere für Pflegehilfe und Unterhaltsvorschuss ausgegeben werden sollen. Die Mehrkosten – so heißt es dann weiter in Ihrem Gesetzentwurf – seien aber auch auf den Rechtskreiswechsel vermeintlicher Flüchtlinge aus der Ukraine zurückzuführen. Hierin scheint der eigentliche Grund zu liegen, worum es bei der Sonderzuweisung Soziales geht. (Beifall AfD) Anstatt also die migrationsbedingten Belastungen hier offen darzulegen und klar zu beziffern, wird das Geld pauschal unter dem Begriff „Sonderzuweisung Soziales“ ohne Zweckbindung verteilt. Das heißt im Klartext: Es bleibt die Möglichkeit offen, dass die finanziellen Mittel entgegen dem ursprünglich genannten Zweck überwiegend oder gar ausschließlich für migrationspolitische Maßnahmen verwendet werden – Maßnahmen, die mit unserer kommunalen Sozialpolitik für unsere eigenen Bürger nur noch wenig zu tun haben und einmal mehr versuchen, die Folgen der fehlgeleiteten Migrationspolitik auszubügeln. (Beifall AfD) Ein weiterer schwerwiegender Mangel dieses Gesetzentwurfs ist die fehlende Transparenz bei der Finanzierung. Es ist von bereitgestellten Mitteln die Rede. Doch woher diese insgesamt rund 135,6 Millionen Euro konkret kommen sollen, bleibt völlig offen. Es gibt keine Angaben zu Rücklagen, keine Hinweise auf Gegenfinanzierung, lediglich in den Haushaltsanträgen der Brombeere gab es einen einfachen Hinweis, dass die Deckung durch Minderausgaben und Mehreinnahmen erfolge, vermutlich durch Neuverschuldung. Als AfD-Fraktion sagen wir ganz klar: Wer solche hohen Summen beschließen will, muss dem Parlament und den Bürgern bereits mit Vorlage des Gesetzentwurfs genau vorlegen, woher das Geld stammen soll, wo Einsparungen stattfinden und wo der Thüringer Bürger sonst noch schamlos ausgeplündert wird. (Beifall AfD) Wir werden diesem Gesetzentwurf aus den genannten Gründen insbesondere in Bezug auf die Sonderzuweisung Soziales in seiner jetzigen Form nicht zustimmen können und werden uns deshalb enthalten. Einer etwaigen Ausschussüberweisung hingegen würden wir zustimmen. Es sollte uns allen und insbesondere auch der Landesregierung aber bewusst sein, dass es sich hier allenfalls um den Anfang einer besseren Finanzausstattung handeln kann. Gerade hinsichtlich der Finanzierung und Schaffung einer langfristigen Planungssicherheit für Kommunen ist mehr notwendig, als kurzfristige Förderprojekte vorzulegen und Schaufensterpolitik zu betreiben. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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