Dr. med. Cornelia Urban
c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten uns für 11.10 Uhr verabredet, es ist jetzt schon ein bisschen später. Ich hoffe, Sie kriegen noch die Reihen gefüllt, da jetzt ein weiterer spannender Teil beginnt, nämlich Wahlhandlungen. Wir starten mit TOP 19 in den Teilen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/778 Ich möchte Ihnen noch einen Hinweis geben: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der CDU schlägt Herrn Abgeordneten Martin Henkel vor. Ich eröffne die Aussprache. Ist diese gewünscht? Das sehe ich nicht. Über den Wahlvorschlag können wir offen mit Handzeichen abstimmen und Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Herzlichen Dank, die Stimmen der AfD, CDU, BSW und SPD. Wer stimmt dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Die Stimmen der Fraktion Die Linke. Herzlichen Dank. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Henkel zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/2 gewählt hat. Ich frage natürlich: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Henkel, CDU: Sehr gern!)
Dann beglückwünsche ich Sie herzlich zu dieser Wahl.
(Beifall AfD, CDU, BSW, SPD)
Wir schließen damit diesen TOP und kommen zur nächsten Wahl – dem zweiten Teil des Tagesordnungspunkts 19 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/751 Auch hier noch der Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Sascha Schlösser vor. Ich eröffne auch hier die Aussprache. Ich sehe, es gibt keine Wortmeldung, es ist keine Aussprache gewünscht. Deswegen können wir jetzt auch über diesen Wahlvorschlag abstimmen. Auch hier wird offen abgestimmt und Sie können wiederum mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich frage nun: Wer stimmt für den Wahlvorschlag? Den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier alle Hände der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich alle Hände der Linken und der SPDFraktion und von Teilen des BSW und Teilen der CDU. Können Sie sich hier einig werden? Zum Zählen müssen wir das jetzt bitte noch mal wirklich ganz klar machen. Ich bitte noch mal um die Gegenstimmen, den Arm bitte ordentlich nach oben. Also, die Linke ist komplett. Danke schön. Die SPD ist komplett. Das BSW – bitte ordentlich hoch! –, da sind 4 Hände oben. Danke schön. Bei der CDU?
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Können Sie
bitte noch mal die Frage formulieren?) Es geht um den stellvertretenden Vorsitzenden. Wir sind gerade bei den Gegenstimmen. Die Jastimmen hatten wir jetzt schon abgehandelt. Wir können auch gern noch mal anfangen, wenn Sie hier alle so verwirrt sind, aber Sie müssen sich bitte ein bisschen konzentrieren. Wir sind jetzt in der Wahlhandlung und wir sind bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden. Die AfD hat einen Vorschlag gemacht. Wir stimmen über diesen Wahlvorschlag ab. Als Jastimmen hatte ich die Fraktion der AfD komplett gesehen. Wir waren jetzt bei den Neinstimmen, so, wie die Reihenfolge normalerweise ist. Hier haben wir schon festgestellt, dass die gesamte Fraktion der Linken, die gesamte Fraktion der SPD, 4 Stimmen des BSW mit Nein gestimmt haben. Jetzt war die Frage – bei der CDU gab es irgendwie hin und her, könnten Sie sich einigen –: Neinstimmen der CDU? Keine. Gut, dann haben wir das so festgehalten. Damit bitte ich um die Enthaltungen. Hier sehe ich die komplette Fraktion der CDU und alle übrigen vom BSW. Herzlichen Dank. Damit kann ich auch hier erst mal festhalten: Der Wahlvorschlag wurde bestätigt und der Landtag hat aus seiner Mitte Herrn Abgeordneten Schlösser zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/2 gewählt. Auch hier natürlich die Frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja, vielen Dank!)
Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall AfD)
Damit schließe ich auch diesen TOP. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 20 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/738/802/813 Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus einer durch den Landtag zu bestimmenden Anzahl an Mitgliedern, die mindestens drei betragen muss und höchstens sechs betragen darf. Die Mitglieder werden zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Gemäß Satz 2 der Vorschrift muss die parlamentarische Opposition im Landtag im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Gemäß der Beschlussfassung am Mittwoch zum Antrag in Drucksache 8/744 besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus vier Mitgliedern. Davon entfallen zwei Mitglieder auf den Bereich der regierungstragenden Fraktionen und zwei Mitglieder auf den Bereich der parlamentarischen Opposition. Für den Bereich der regierungstragenden Fraktionen liegt der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor und hier werden Herr Abgeordneter Jonas Urbach und Herr Abgeordneter Sven Küntzel vorgeschlagen. Für den Bereich der parlamentarischen Opposition liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke vor. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und Herrn Abgeordneten Sascha Schlösser vor. Die Fraktion Die Linke schlägt Herrn Abgeordneten Ronald Hande und Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf vor. Ich eröffne auch hier die Aussprache. Ist diese gewünscht? Bitte, Herr Mühlmann.
