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Ulrike Jary

CDU 04.04.2025 Sitzungen 8/15

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, vielleicht hören auch die einen oder anderen Gemeindevertreter oder Kommunalvertreter, Kreistagsmitglieder, Kämmerer zu, denn wir stehen heute hier, um ein Thema zu besprechen, das viele von uns jeden Tag direkt betrifft. Das ist nicht nur für die Kommunalvertreter ein Thema, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von entscheidender Bedeutung: die mangelnde finanzielle Ausstattung der Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise. In den vergangenen Jahren haben die Kommunen in Thüringen zunehmend mit einer angespannten Haushaltslage zu kämpfen. Dieser Zustand ist dabei keine zufällige Entwicklung, sondern das Ergebnis einer jahrelangen Unterfinanzierung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs, die es den Städten und Gemeinden und auch den Landkreisen erschwert, ihren grundlegenden Aufgaben nachzukommen. Das ist fatal. Warum ist eine bedarfsgerechte Finanzausstattung unserer Kommunen so wichtig? Zunächst einmal: Eine bedarfsgerechte Finanzausstattung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wenn die Kommunen nicht ausreichend finanziert werden, leiden nicht nur die öffentlichen Dienstleistungen, sondern auch die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Wir sprechen hier nicht nur von Straßen und Schulen, sondern von der Versorgung mit Gesundheitsdiensten, von sozialen Einrichtungen, von kulturellen Angeboten und von der Schaffung von Arbeitsplätzen. All diese Dinge sind notwendig, um das Gemeinwohl zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Vor Ort spüren die Menschen direkt, wie Politik wirkt, was ankommt, was wichtig ist und was eher vernachlässigt wird. Was muss sich konkret ändern? Erstens: Wir brauchen eine transparentere und nachvollziehbare Berechnung der Finanzbedarfe der Kommunen. Es kann nicht sein, dass die kommunalen Haushalte immer wieder mit einer Unsicherheit konfrontiert sind, was die Höhe der schlussendlichen Zuweisungen angeht. Eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzplanung ist der Schlüssel, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, auch langfristig zu planen und ihre Aufgaben nachhaltig zu erfüllen. Zweitens: Der Kommunale Finanzausgleich muss gerechter gestaltet werden. Es reicht nicht aus, nur nach Einwohnerzahl zu verteilen. Wir müssen den unterschiedlichen Anforderungen noch mehr gerecht werden, die sich aus der Lage, der Fläche, der Infrastruktur oder der sozialen Struktur der Kommunen ergeben. Ein funktionierender Finanzausgleich muss diese Unterschiede berücksichtigen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen abzusichern. Drittens müssen wir die Kommunen entlasten, indem wir ihnen mehr Entscheidungsfreiheit in der Verwendung ihrer Mittel geben. Oft sind sie an strikte Vorgaben gebunden, die es ihnen schwer machen, flexibel auf die jeweiligen Herausforderungen zu reagieren. Hier ist eine größere Handlungsfreiheit gefragt. Doch die Finanzierung der immer größer werdenden Aufgaben vor Ort wird zunehmend schwieriger. Viele Kommunen sind von Jahr zu Jahr auf Zuweisungen und Zuschüsse und zusätzliche Programme, wie das Kleine-Gemeinden-Programm, angewiesen, um überhaupt einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Genau deshalb war es auch im Rahmen der Haushaltsgespräche neben der Schonung der allgemeinen Rücklage unser wichtigstes Anliegen, diesen unterfinanzierten Kommunalen Finanzausgleich so zu reparieren, dass unsere kommunale Familie eine ehrliche, sinnvolle und hilfreiche Unterstützung erhält. (Beifall CDU, BSW, SPD) Wir haben an den entsprechenden Stellen nachgebessert. Frau Merz hat diese einzelnen Punkte bereits angesprochen. Es geht um ein kommunales Stärkungspaket in Höhe von insgesamt rund 140 Millionen Euro für das Jahr 2025. Es geht um die Fortführung des Kleine-Gemeinden-Programms in Höhe von 43 Millionen Euro. Es geht um eine Soziallastenpauschale für unsere Landkreise in Höhe von 47 Millionen Euro, die anhand der Einwohnerzahl verteilt werden soll. Es geht um eine Investitionsförderpauschale in Höhe von 20 Millionen Euro und es geht um das kommunale Sonderprogramm für Bäder in Höhe von 15 Millionen Euro. Und ja, es geht auch um die Feuerwehrpauschale, die nun auch in diesem Gesetzentwurf geregelt werden soll. Ich betone es noch mal, das ist lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und als Reparaturleistung für den Augenblick zu verstehen. Wenn wir uns an die mündlichen und schriftlichen Anhörungen im Rahmen des Haushaltsverfahrens erinnern, liegen die tatsächlichen Bedarfe der kommunalen Familie deutlich höher. Wir müssen uns eingestehen, die Zeit drängt. Es geht um die Zukunft Thüringens und es geht um die Zukunft unserer Kommunen. Wenn wir wollen, dass die Städte und Gemeinden und Landkreise in Thüringen weiterhin ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können, dann muss der Kommunale Finanzausgleich dringend reformiert werden. Aber dass das nicht innerhalb von 100 Tagen zu erreichen ist, das dürfte selbst Ihnen klar sein. (Beifall CDU, BSW) Aus diesem Grund haben wir nun die entsprechenden Stellen im Haushalt mit den entsprechenden Unterstützungsprogrammen ausgestattet. Ich bin mir sicher, nicht nur mir ist heute Vormittag ein Stein vom Herzen gefallen, sondern auch der gesamten kommunalen Familie, als wir unter diesen Haushalt 2025 endlich einen Strich gezogen haben. Nun gilt es, mit diesem Gesetzentwurf die Verteilung und die Bedingungen der einzelnen Programme zu konkretisieren. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch und er soll schnellstmöglich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und angehört werden. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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