thueringer-landtag.de ↗

Sascha Bilay

Die Linke 04.04.2025 Sitzungen 8/15

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch draußen am Livestream, insbesondere für die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, weil die Plätze gerade leer sind, aber vielleicht hören Sie es ja draußen am Livestream. Das ist ja immerhin Ihr Gesetzentwurf. Frau Jary, ich will mit einer Geschichte aufräumen. Sie haben natürlich wieder erzählt, die Kommunen seien in den letzten Jahren unterfinanziert gewesen. Das stimmt aus meiner Sicht nicht. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, kann man auch noch mal diskutieren. (Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Ja!) Aber Sie haben aus Ihrer Sicht über die Notwendigkeit des Reformbedarfs des KFA gesprochen. Darüber kann man tatsächlich reden, auch wenn wir da im Detail vielleicht andere Auffassungen haben. Aber dann hätten Sie den KFA anpacken müssen. Sie schaffen eine neue Säule außerhalb des KFA, und da brauchen Sie sich nicht abfeiern für irgendwie kreative politische Leistungen, weil Sie im Grunde genommen ja nur das wieder neu mit einer Jahreszahl versehen haben, was unter RotRot-Grün in den letzten Jahren schon per Gesetz beschlossen worden ist. Und wenn Sie den KFA schon anschauen und da Reformbedarfe erkennen, will ich darauf hinweisen: Es gibt eine demografische Komponente, es gibt eine Flächenkomponente, es gibt viele. Wir haben die Sozialkomponente ausdrücklich bei den kreislichen Schlüsselzuweisungen im letzten Jahr eingeführt. Das ist also alles längst abgeräumt. Da hätten Sie Ihre Redezeit sparen können. Ich sage Ihnen auch eines: Mit dem angeblichen Kleine-Gemeinden-Programm haben Sie ein Konstrukt gefunden, dass im Grunde genommen die Zuweisungen aufgrund der Einwohnerstaffelung bei 75.000 Euro gekappt werden. Also fast alle Gemeinden, die davon betroffen sind, bekommen 75.000 Euro. Jetzt sage ich mal, bei einer größeren Kommune, Mühlhausen oder Sonneberg oder Gotha oder was weiß ich, nehmen Sie Altenburg, wenn es da bei einem Haushalt an 75.000 Euro scheitern sollte, wo man ein Gesamtvolumen von vielleicht 80 oder 100 Millionen Euro hat, das können Sie auch prozentual bei 75.000 Euro nicht mal ausrechnen. Also von daher sage ich, mit der Gießkanne durchs Land zu ziehen, ist aus meiner Sicht ein Problem, weil Sie die Probleme wie Nachhaltigkeit, auch was notwendige Strukturreformen angeht, mit diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht thematisieren. Ich bin immer dafür, den Kommunen mehr Geld zu geben, denn anders als das, was Sie gestern behauptet haben, habe ich nie erklärt, dass die Kommunen kein Geld brauchen. Aber es muss eben auch zielführend und nachhaltig eingesetzt werden. Jetzt will ich zu den einzelnen Beispielen kommen. Die Investitionspauschale in der Form ist aus meiner Sicht problematisch, denn Sie koppeln es an die Schlüsselzuweisungen im KFA. Die Schlüsselzuweisungen sind aber nicht nur einwohnerabhängig, sondern vor allem steuerkraftabhängig. Das heißt, die, die eine geringe Steuerkraft haben, kriegen besonders viele Schlüsselzuweisungen. Nach der Einstufung im Landesentwicklungsprogramm der Zentralen Orte werden aber bestimmte Aufgaben definiert, die eine Kommune vorhalten muss, unabhängig von der Einwohnergröße, unabhängig von der Steuerkraft. Das heißt, die Stadt Eisenach als neues Oberzentrum wird im Landesentwicklungsprogramm mit der Stadt Erfurt gleichgestellt. Die muss dieselben Leistungen vorhalten. Sie machen aber eine Pauschale nach Einwohnern – das kann man ja ausrechnen, am Ende 22,22 Euro pro Einwohner – und weisen das zu, also vollkommen losgelöst von der Funktionalität. Das ist ein Problem. Bei der Sozialpauschale, möchte ich darauf hinweisen, haben Sie noch teilweise Rechtschreibfehler drin. Aber bei der Sozialpauschale ist auch ein Problem, dass Sie eine Pauschale nach Einwohnern machen. Das hat aber mit der Strukturschwäche oder mit den Ausgaben im Einzelplan 04 der Kommunen überhaupt nichts zu tun. Sie müssen also konkrete Indikatoren nehmen, die auch sozial belastbar sind. Da können Sie Arbeitslosenquote nehmen, da können Sie Wohngeldbezieher nehmen, da können Sie Eingliederungshilfe nehmen usw. usf. Ich habe mir mal Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung für jeden Landkreis, kreisfreie Stadt angeguckt – finden Sie im Internet beim Landesamt für Statistik – und das pro 1.000 Einwohner gerechnet. Da hat Erfurt die höchste Unwucht mit 15,9, also 15,9 Menschen in Erfurt bezogen auf 1.000 bekommen Grundsicherung, und die niedrigste Quote hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 5,9. Das heißt, Erfurt hat eine dreimal so hohe Belastung wie Saalfeld-Rudolstadt, aber Sie geben jedem das gleiche Geld. Das funktioniert doch nicht. Dass Sie diese Unwucht in den Sozialhaushalten versuchen wollten abzumindern, da stimme ich Ihnen ja zu. Aber die Methode, der Ansatz dafür ist völlig falsch. Bei den Schwimmbädern: Sie schütten da das Geld quasi einmal pauschal übers Land aus und sagen, Sie wollen Energiekosten abfedern. Sie haben überhaupt keinen Leistungsanreiz für eine energetische Sanierung, dass die Kommunen bei den Schwimmbädern im Laufe der Zeit von den hohen Betriebskosten runterkommen. Die müssen da runter. Da brauchen wir Investitionen in dem Bereich. Es wäre viel günstiger gewesen, wir hätten die 15 Millionen Euro genommen und hätten vielleicht Investitionsprogramme aufgelegt, hätten den Kommunen gesagt, ihr könnt dafür Kredite aufnehmen. Die Zinsen übernimmt das Land mit den 15 Millionen und durch die Tilgung, die werden erwirtschaftet durch die Einsparung später bei den Investitionskosten. Das amortisiert sich also selbst. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dann kön- nen wir sie auch zumachen!) Das wäre sinnvoll, das wäre ein gut angelegtes Geld. Dafür gern Millionen, so ein Schuldendienstprogramm für die Kommunen, damit sie investieren können. Das wäre nachhaltig. Zum Kleine-Gemeinden-Programm: Sie haben – ich weiß nicht, ob Sie das beabsichtigt haben, aber Herr Urbach wird sich freuen, ich glaube, Ihre Region wird davon profitieren – den Gebietsstand vom 31.12.2023 genommen. Vielleicht haben Sie es überlesen, aber Sie nehmen den 31.12.2023. Am 1. Januar 2024 gab es aber mehrere Gemeindefusionen. Die Gemeinden werden aber wie alte, selbstständige Gemeinden behandelt. Die Gemeinde Uder beispielsweise, wo ehemals elf Gemeinden zusammengeschlossen wurden, wird jetzt elfmal mit 75.000 Euro bedacht. Die kriegen eine Dreiviertelmillion und alle anderen kriegen nur 75.000 Euro. Darüber müssen wir noch einmal reden, ob das so beabsichtigt gewesen ist oder ob das einfach nur handwerklich schlecht gemacht gewesen ist. Zu der Feuerwehrpauschale will ich nur darauf hinweisen, dass 2022, als es das erste Mal eingeführt worden ist, selbst der Feuerwehr-Verband gesagt hat: Geld gern in dem Bereich – war Ihre Idee. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das war 2023!) Wir haben es 2022 beschlossen mit der Wirkung für 2023, aber 2022 war damals die Anhörung in den Ausschüssen. Da hat der Feuerwehr-Verband gesagt, das Geld ist notwendig. Das sagen wir auch, aber nicht in dieser Form, denn es ist ein reiner Mitnahmeeffekt. Viel sinnvoller wäre es gewesen, das Geld investiv einzusetzen, um die Förderquoten des Landes beispielsweise bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu erhöhen. Da wäre das Geld tatsächlich sinnvoller und nachhaltiger eingesetzt, aber nicht so auf diese Art und Weise. Und noch eins: Wenn Sie – Frau Jary, da stimme ich Ihnen ja zu – das Hohelied singen, dass die Kommunen Verlässlichkeit und Planbarkeit bei den Landeszuweisungen brauchen, dann dürfen Sie doch aber nicht jedes Mal ein Jahresgesetz machen. Sie haben das auch bei dem Kleine-Gemeinden-Programm, wie Sie es bezeichnen, immer nur für ein Jahr ins Gesetz geschrieben. Dann müssen Sie ehrlich sein und sagen, wir wollen jedes Jahr so tun, als wären wir besonders kreativ – funktioniert nur begrenzt –, oder Sie entfristen das Gesetz. Wenn Sie es entfristen, müssen Sie es aber eigentlich systematisch korrekt wieder in den Kommunalen Finanzausgleich reinpacken. Da haben Sie wieder das Problem von Verfassungsbedenken, weil: zu viele Säulen, hat das Verfassungsgericht gesagt. Das wird also so nicht funktionieren. Sie machen für jedes kleine Einzelproblem ein kleines Sonderprogramm, ohne das große Ganze zu denken. Wir müssen an grundsätzliche Strukturreformen ran. Ich lade Sie ein, gern mit uns darüber zu diskutieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

Alle Reden von Sascha Bilay Protokoll ↗