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Christian Tischner

04.04.2025 Sitzungen 8/15

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Werter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich eines vorab anmerken: Der vorliegende Gesetzentwurf hat bei mir beim ersten Überfliegen doch den Eindruck erweckt, dass das, was in der letzten Legislatur hier im Haus nicht durchsetzbar und weder mehrheitsfähig noch anschlussfähig war, nunmehr von der Fraktion der Linken aus der Opposition auf den Weg gebracht wird. Das kann man aus meiner Sicht so machen. Zielführend im Hinblick auf eine Weiterentwicklung unseres Landes ist das jedoch nicht. Dabei möchte ich es aber auch mit den Vorbemerkungen belassen. Meine Damen und Herren, inhaltlich kann dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes in der vorgelegten Form aus Sicht meines Hauses so nicht zugestimmt werden und kann er nicht mehrheitsfähig sein. Die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung wird klar und deutlich abgelehnt. Dies habe ich bereits in der letzten Legislaturperiode als bildungspolitischer Sprecher meiner Fraktion im Rahmen der seinerzeit diskutierten Änderungen zum Thüringer Kindergartengesetz in der Drucksache 7/8644 deutlich zum Ausdruck gebracht und hieran hat sich auch nichts geändert. Im Gegenteil, die Koalitionsfraktionen haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, dass dieses Thema erst mal ruht. Ich will das auch begründen. Die Einrichtung eines solchen Zentrums würde unweigerlich zu Doppelstrukturen und auch zu Kompetenzabgrenzungsproblemen führen, da ich als zuständiger Fachminister ebenfalls auch für das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, bekannt, heute auch schon genannt, als ThILLM, verantwortlich bin. Anders als es der Name vielleicht vermuten lässt, ist das ThILLM bereits heute für die Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung im frühkindlichen Bildungsbereich verantwortlich, organisiert Fortbildungen und begleitet unsere Kindergarteneinrichtungen bei der Qualitätsentwicklung. Insofern braucht es für diese Aufgabe kein neues Zentrum, sondern eine Ertüchtigung des ThILLM – immer unter der Maßgabe, dass angesichts der neuen Herausforderungen für eine verstärkte Sprachförderung in den Kindergärten eine Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte auch notwendig ist. Hierfür werde ich mich gern starkmachen, hoffentlich dann auch mit Ihnen hier im Landtag gemeinsam, dass wir vielleicht auch die Mittel für die frühkindliche Arbeit für das ThILLM gemeinsam im Haushalt stärken. Zudem ist völlig unklar, was diese Idee am Ende kosten soll, wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut. Wenn man nämlich weiterliest, kommt man bei dem Aufgabenkorb des § 7b und des § 19 schnell zu dem Schluss, dass die im Gesetzentwurf angegebenen 700.000 Euro nicht auskömmlich sein können – hierfür braucht man nicht einmal einen spitzen Bleistift oder Taschenrechner aus der Federmappe zu nehmen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass trotz einer Erweiterung von zu übertragenden Aufgaben an ein frühkindliches Zentrum schlicht die Kostenangabe aus dem Gesetzentwurf der letzten Wahlperiode übernommen oder abgeschrieben wurde. Was die Sprachförderung angeht, hat sich die Landesregierung hier die Entwicklung einheitlicher und verbindlicher Instrumente als einen der größten Schwerpunkte ihrer Arbeit vorgenommen. Hierzu werden wir rechtssicher, strukturiert und natürlich auch überlegte Vorschläge machen, die auch gerade den Übergang zur Grundschule – und das ist im Wesentlichen auch im Blick – dann mit beachten werden. Die hier formulierten Allgemeinplätze bleiben deutlich hinter dem zurück, worauf wir uns in der Koalition verständigt haben und woran wir im Bildungsministerium derzeit intensiv arbeiten. Meine Damen und Herren, wie ich bereits ausgeführt habe, werden wir das Kompetenzprofil des ThILLM schärfen und dieses Institut in unserer Trägerschaft stärken, dies eben auch im frühkindlichen Bereich. In diesem Sinne, in diesem Zusammenhang wird auch die Sprachförderung im Kindergarten mitgedacht. Daher wird die Landesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag einbringen, welcher nicht bloß ein Stückwerk, sondern ein Gesamtpaket beinhalten wird, um die Qualität im frühkindlichen Bildungsbereich tatsächlich weiter voranzubringen, aber auch alle Akteure in diesem Feld mit in die Verantwortung zu nehmen. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke enthält als weiteren Punkt die Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahrs. Ich will hierzu nicht auf die Details eingehen. Man kann dies gern fordern, aber dann gehört zu der Forderung auch dazu, dass man darstellt, wie diese zusätzlichen Aufgaben finanziert werden sollen. Hierzu finden sich in dem vorgelegten Gesetzentwurf keinerlei Hinweise. Es wird lediglich ausgeführt, dass der entsprechende Haushaltstitel, gemeint ist sicher ein Haushaltstitel im Einzelplan 04, dann auf rund 280 Millionen Euro ansteigen wird. Als Fachminister lehne ich eine beitragsfreie frühkindliche Bildung und damit auch eine Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahrs nicht grundsätzlich ab. Gleichwohl habe ich eine Gesamtverantwortung für den Bildungsbereich und bei knapper werdenden Finanzressourcen ist dann auch zu entscheiden, wo etwas möglich und nötig oder lediglich wünschenswert ist. Von daher müsste die Finanzierung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahrs intensiv erörtert werden. Und wer der Debatte jetzt aufmerksam zugehört hat: Sowohl der Kollege Hey als auch Frau Große-Röthig haben am allerwenigsten mit bildungspolitischen Argumenten zu diesem Teil des Gesetzes argumentiert. Sondern, Herr Hey, Sie haben mit familienpolitischen Punkten argumentiert. Die Linke hat mit sozialpolitischen Punkten argumentiert. Vielleicht ist ja dann dieses dritte beitragsfreie Kindergartenjahr in einem anderen Einzelplan besser aufgehoben. Aus unserem Einzelplan 04 ist es jedenfalls nicht finanzierbar. Ich würde daher vorschlagen, dass diese Punkte in den zuständigen Fachausschüssen gemeinsam mit der Landesregierung insgesamt weiter erörtert werden. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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