Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste – gerade nicht auf der Tribüne, aber hoffentlich am Livestream –, ich glaube, wir sollten hier im Landtag wirklich langsam mal die Rubrik „Und täglich grüßt das Murmeltier!“ einführen. Mit dieser vorliegenden Gesetzesänderung hätten wir auf jeden Fall schon mal einen ersten Kandidaten für diese Rubrik. Mal wieder kommt die Linke mit einer Forderung nach einem weiteren kostenfreien Kindergartenjahr um die Ecke. Aber wenigstens bittet die Linke diesmal nicht wie im November mit einem Antrag, dass die Landesregierung doch eine Novelle zum Thüringer Kindergartengesetz für sie schreiben solle, der die Beitragsfreiheit regelt, sondern die Linke hat selbst eine Gesetzesänderung geschrieben. Das ist ja schon mal ein Fortschritt. Die vorliegende Änderung des Kindergartengesetzes beinhaltet im Wesentlichen drei Hauptforderungen. Die erste Forderung ist das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr. Dazu gab es in den letzten Jahren schon unzählige Debatten hier, weswegen ich das Ganze heute nicht weiter thematisieren möchte. Zudem gibt es in der Koalition der Linken mit der Brombeere da anscheinend eh eine Einigung. Im Haushalt wurde dafür ja dann auch schon eine Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre verankert. Der zweite Hauptpunkt ist die Forderung nach einem Zentrum für frühkindliche Bildung. Auch diese Forderung ist nicht wirklich neu. Auch hierzu gab es schon Diskussionen im Rahmen der Kindergartennovelle im letzten Jahr. Bei der Anhörung damals gab es verschiedene Ansätze, wie ein solches Zentrum arbeiten könnte und vor allem, wo es am besten angebunden sein sollte. Final gab es dann keine Einigung für ein solches Zentrum für frühkindliche Bildung. Bei der letzten Änderung des Kindergartengesetzes flog es dann schlussendlich heraus. Die Linke startet jetzt hierfür noch mal einen neuen Anlauf. Der dritte Hauptpunkt bei der Änderung zum Kindergartengesetz betrifft das ganze Thema der Sprachförderung. Hierfür gibt es auch noch einen separaten Antrag der Linken auf der Tagesordnung. Aber ich denke, der kommt heute nicht mehr zum Aufruf. Begründet wird diese Forderung mit einer wachsenden Heterogenität bei den Kindern im Kindergarten und damit, dass immer mehr Kinder einen Sprachförderbedarf aufweisen. Hier könnte man zunächst einmal fragen, warum es denn diese wachsenden Probleme mit einer zunehmenden Heterogenität der Kinder im Kindergarten gibt. Aber ich will jetzt hier keine Migrationsdebatte aufmachen. Diese führen wir schon häufig genug zu anderen Punkten. Ich muss aber sagen, dass gerade beim Thema „Sprachförderung“ die vorgelegte Gesetzesänderung mehr Fragen aufwirft, als sie am Ende Antworten liefert. Insbesondere bei der Änderung unter § 7b Abs. 3 wirkt das Ganze wenig durchdacht und irgendwie nur zusammengeschustert. Hier möchte die Linke unter anderem im Kindergartengesetz Folgendes aufnehmen: „Zur Umsetzung der Sprachförderung sind geeignete personelle, räumliche und sachliche Ressourcen vorzuhalten.“ So weit, so gut. Hier hat man es sich sehr, sehr einfach gemacht. Jetzt kommen für mich einige Fragen auf, zum Beispiel erstens, was mit geeigneten räumlichen Voraussetzungen überhaupt gemeint ist und wie das Ganze dann in der Praxis umgesetzt werden soll. Für mich klingt das so: Wenn mehr Kinder mit Sprachförderbedarf in einem Kindergarten sind, dann steigt dadurch der räumliche Bedarf. Demzufolge müsste dann entweder der Kindergarten ausgebaut werden, um zusätzlichen räumlichen Bedarf zu decken, was eigentlich eine eher unwahrscheinliche Variante ist. Die andere Variante wäre, dass ein Kindergarten weniger Kinder aufnehmen kann und dadurch der räumliche Bedarf reduziert wird. Ich gehe mal davon aus, dass die zweite Variante mit den weniger Kindern die gängigere ist. Ich sehe in der Praxis dann aber eine Reihe von Schwierigkeiten. Der Sprachförderbedarf eines Kindes muss ja nicht gleich zu Beginn, also mit der Aufnahme in den Kindergarten, erkennbar sein. Deswegen werden ja auch Untersuchungen und Sprachtests im Kindergarten durchgeführt. Wenn der Sprachförderbedarf nachträglich festgestellt wird, würde das dann bedeuten, dass auf einmal weniger Kinder aufgenommen werden können, unter Umständen, würde ich mal sagen, Überbelegung gegeben ist. Was macht man dann? Müssen dann Kinder den Kindergarten verlassen und andere Einrichtungen besuchen? Solche Fragen sollten schon irgendwie geklärt werden. Hier geht es auch um die Planungssicherheit, zum einen für die Kindergärten selbst, aber auch für die Kommunen und die Eltern. Leider steht zu dieser Problematik nichts im Gesetzentwurf. Im begleitenden Antrag zum Gesetzentwurf, der sich explizit mit der Sprachförderung beschäftigt, steht dann etwas von geeigneten Räumlichkeiten, die für die gezielten Förderangebote bereitgestellt werden sollen. Dies könnte man so verstehen, dass Sie für die Sprachförderung vielleicht nur einen separaten Raum haben wollen oder mehrere Räume. Wenn dies der Fall ist, was machen Sie dann mit Kindergärten, die aus baulichen Gründen dies vielleicht gar nicht realisieren können oder wenn wegen solcher Forderungen Umbauten vonnöten sind? Wer trägt dann die Kosten? Der Träger, die Kommune, das Land? Müssen unter Umständen Kindergärten vielleicht sogar schließen, weil diese Forderung baulich gar nicht erfüllt werden kann? Ich denke da zum Beispiel an Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Ich glaube, die Auswirkungen solch einer Regelung im Kindergartengesetz auf einzelne Kindergärten kann momentan überhaupt niemand wirklich überblicken. Wir reden hier immerhin von über 1.300 Kindergärten, die wir in Thüringen haben. Aber auch diese Fragen müssen geklärt werden. Durch eine Regelung im Kindergartengesetz, dass Kinder mit Sprachförderbedarf räumlich berücksichtigt sein müssen, werden auf jeden Fall die Kapazitäten in den Kindergärten reduziert. Also können dann weniger Kinder pro Kindergarten aufgenommen werden. Dies hätte massive Auswirkungen auf die kommunalen Kindergartenbedarfspläne und unter Umständen auch auf den Fortbestand von vielen Kindertageseinrichtungen. Hier bin ich gespannt, was die kommunalen Vertreter in der Anhörung dazu sagen werden, aber auch, was die freien Träger sagen, denn auch hier könnte sich eine solche Regelung darauf auswirken, ob eine Einrichtung sich finanziell am Ende überhaupt noch trägt. Aber nicht nur die Frage nach den räumlichen Ressourcen, die laut § 7b Abs. 3 bereitgestellt werden sollen, wirft Fragen auf, auch die Frage nach den personellen Ressourcen. Wir haben nun seit diesem Jahr im Haushalt rund 140 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln, die für die deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel bereitgestellt werden sollen. Es soll zukünftig für die unter Dreijährigen ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 6 realisiert werden und für die über Dreijährigen von 1 zu 12. Diese deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel wurde am Ende der letzten Legislatur hier im Parlament beschlossen und wurde von allen Fraktionen hier im Hause auch ausdrücklich begrüßt. Die Begründung für diese besseren Betreuungsschlüssel war aber auch schon damals die zunehmende Heterogenität der Kinder und dass die Erzieher individueller auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen können. Die besseren Betreuungsschlüssel sollen nun bis Ende 2027 realisiert werden. Aber auch schon jetzt ist fraglich, ob wir überhaupt flächendeckend das nötige Personal dafür finden. Und sicherlich sind die Kinderzahlen gerade rückläufig, was sehr schade ist, aber auch wenn durch die rückläufigen Kinderzahlen das bestehende Personal gehalten wird, verbessern sich dadurch ein bisschen die Betreuungsschlüssel. Aber dies wird trotzdem nicht ausreichen und wir werden noch Hunderte zusätzliche Erzieher benötigen, um die geforderten Schlüssel auch zu erreichen. Nun kommt die Linke mit ihrer Gesetzesänderung und möchte nochmals zusätzliches Personal für die Kindergärten, diesmal mit der Begründung der Sprachförderung. Woher aber das zusätzliche Personal kommen soll, ist mir in dem Fall vor diesem Hintergrund schleierhaft, auch, ob es dafür überhaupt einen Bedarf gibt, denn wir sind derzeit ja eh dabei, die Betreuungsschlüssel – wie gesagt – zu verbessern. Vielleicht sollte man erst einmal abwarten, bis diese Verbesserung Ende 2027 auch realisiert ist und ob dann überhaupt noch ein Bedarf vorhanden ist. Und selbst wenn es diesen Bedarf geben sollte, lässt die vorgelegte Gesetzesänderung völlig offen, wie dieser Personalbedarf dann überhaupt aussehen soll bzw. berechnet werden soll. Welche Relation von Kindern mit Sprachförderbedarf zu wie vielen zusätzlichen Erziehern wollen Sie eigentlich haben? Dazu steht nichts in Ihrem Antrag. Deswegen kommen wir auch nicht dahin, wie viele zusätzliche Stellen Sie eigentlich fordern und wie man die berechnen soll. Damit einhergehend sind natürlich dann auch die Kosten, die dafür im Haushalt berücksichtigt werden müssen. Da schreiben Sie nur lapidar in Ihrem Antrag unter § 7b Abs. 4: „Der Freistaat Thüringen stellt sicher, dass die Finanzierung der Sprachfördermaßnahmen institutionell und haushalterisch abgesichert ist.“ Aber diese nebulöse Aussage ist mir deutlich zu wenig. Wenn eine Gesetzesänderung durchgeführt werden soll, braucht es dafür natürlich am Ende auch immer ein Preisschild. Zusammengefasst muss ich sagen, dass die Gesetzesänderung alles andere als einen runden Eindruck für mich macht und am Ende mehr Fragen aufwirft als eigentlich beantwortet. Wir werden einer Überweisung an den Ausschuss aber trotzdem zustimmen und hoffen, dass die Fragen dort geklärt werden können bzw. das Gesetz dementsprechend auch konkretisiert werden kann. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
