Tilo Kummer
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Frau Hoffmann, 6. Wahlperiode, eine umfangreiche Anhörung des Umweltausschusses des Thüringer Landtags zum Thema „Wolf“. Wir hatten damals in Thüringen eine Wölfin, eine. Wir haben Experten eingeladen aus halb Europa mit ganz anderen Belastungssituationen und die verstanden zum Teil nicht, von welchen Problemen wir sprachen. Wenn ich dann Revue passieren lasse, was inzwischen passiert ist, dann muss man feststellen, dass es eine massive Bestandsentwicklung beim Wolf gegeben hat. Das sind Punkte, die man im Artenschutz dann eben auch zur Kenntnis nehmen muss.
(Beifall CDU, BSW)
Ich bin Diplom-Fischereiingenieur von der Ausbildung. Ich habe in meinem Leben sehr intensiv verfolgen dürfen, wie sich der Kormoran entwickelt hat, der fast ausgestorben war.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wir
wussten es!)
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Wir haben ein bisschen Angst um die Zeit!) Ja, schwarze Vögel fliegen um den Thüringer Landtag. Da hatten wir ja auch mal eine Debatte.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Die ging drei Stunden!) Der Kormoran hat deutlich gemacht, wenn eine Art so tief im Keller war und streng geschützt ist, dann kriegt sie eine exponentielle Entwicklungskurve. Und die geht so lange, bis am Ende der Lebensraum für diese Entwicklung nicht mehr an Futter hergibt. Das merken wir aktuell in unseren Fließgewässern, zu denen ich im Ausschuss zum Thema „Fischotter“ berichten musste, dass es im Moment für die weitere Ausbreitung des Fischotters an Fisch fehlt, was unter anderem auch am Kormoran liegt. Das ist der Punkt, bei dem man feststellen muss, dass man in einer Kulturlandschaft natürlich für einen Ausgleich sorgen muss. Jetzt ist der Kormoran natürlich nicht eins zu eins mit dem Wolf zu vergleichen.
(Zwischenruf Abg. Kästner, BSW: Ich kenne
die Geschichte noch nicht, ich will sie jetzt mal hören!) Vor dem Hintergrund müssen wir uns eben auch sehr intensiv mit der aktuellen Entwicklung beschäftigen. Seitdem ich das Ministeramt übernommen habe, bekomme ich nahezu täglich Meldungen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs zum Riss von Wölfen bei Nutztieren. Die Lage schaukelte sich vor Weihnachten ein Stück weit auf, als wiederholt Rinder gerissen wurden und dann die Information kam, das ist kein einzelner Wolf mehr, die Tiere sind so groß, das sind mehrere Tiere, mehrere Wölfe, die dort die Rinder reißen. Das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs ist damals zu dem Tierhalter rausgefahren, hat ihm geholfen, einen ordentlichen Nachtpferch zu bauen, der wolfssicher war, um dem ein Stück weit etwas entgegenzusetzen. Ich will in der Hinsicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses auch mal einen herzlichen Dank sagen, die in dem Zusammenhang wirklich rund um die Uhr unterwegs sind, die versuchen, auch in verschiedenen Einwohnerversammlungen und bei Nutztierhaltern auf die Probleme hinzuweisen, Möglichkeiten des Schutzes anzusprechen und deutlich zu machen, welche Förderinstrumentarien wir zur Verfügung haben. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend angefeindet werden, ist sicherlich wenig dienlich für einen ordentlichen Umgang mit der Problematik.
(Beifall BSW)
Jetzt ist das natürlich eine sehr emotionale Geschichte. Ich kann jeden Tierhalter verstehen, der wirklich aufgebracht ist, wenn er auf die Koppel kommt und Nutztiere, die ihm lieb und teuer sind, gerissen vorfindet. Das ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden. Ich habe selbst Tiere zu Hause und ich will mir nicht vorstellen, was es mit meiner Tochter machen würde, wenn unsere Pferde gerissen würden. Wir hatten jetzt erst wieder die Meldung von einem gerissenen Fohlen. Da muss man helfen. Wenn ich dann sehe, dass die Rissereignisse zum Teil immer näher an Häuser heranrücken, zum Teil in Höfen stattfinden, wie es uns gestern von Bürgermeistern geschildert wurde, dann ist das ein Punkt, an dem wir auch noch mal gucken müssen, ob das nicht schon ein Verhalten des Wolfs ist, das deutlich macht, dass hier eine andere Gefahr entsteht, nämlich die Gefahr für die Sicherheit von Menschen. Im Regelfall bewegen wir uns in der Betrachtung, ob wir es mit einem Problemwolf zu tun haben, in einer wirtschaftlichen Abwägung. Dafür gibt es klare Regeln. Ich will in diesem Zusammenhang deutlich machen, dass es nichts bringt, in Anbetracht der sehr emotionalen Debatte, die von Betroffenen geführt wird, ihnen zu versprechen, dass es eine schnelle Abhilfe geben könnte, denn das wäre eine Täuschung. Wir haben eine geltende Rechtslage und die hat sich nicht dadurch geändert, dass die Berner Konvention geändert wurde. Die geltende Rechtslage ändert sich erst dann, wenn die Europäische Union den Wolf in den günstigen Erhaltungszustand, das heißt also vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie, überführt. Die Europäische Union hat sich entschieden, das in einem Gesetzgebungsverfahren zu tun. Da ist von einer Dauer von ca. eineinhalb Jahren auszugehen. Anschließend müsste Deutschland dasselbe im deutschen Recht tun und erst dann können wir als Land handeln. Es ist vorhin angesprochen worden, dass Länder den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen haben. Ja, das ist richtig. Aber gucken Sie sich mal an, wie sich die Wolfsabschüsse über Deutschland verteilen. Das hat damit überhaupt nichts zu tun, ob Länder den Wolf im Jagdrecht stehen haben oder nicht. Seit 1990 sind in Deutschland 19 Problemwölfe abgeschossen worden, mehr nicht. Es gab übrigens seit 1990 auch keinen Angriff eines Wolfs auf einen Menschen. Das soll aber nicht ausschließen, dass es so etwas perspektivisch geben kann, und natürlich ist dem vorzubeugen. Wenn Deutschland eine Rechtsänderung vornimmt, dann könnte Thüringen handeln, wenn die Population, die bei uns ansässig ist, nach der Auffassung des Bundesamts für Naturschutz – da wird in Deutschland in drei Populationen unterteilt: die atlantische, die kontinentale und die alpine Population, also das Wesentliche ist, dass die kontinentale Population in Thüringen auch in den günstigen Erhaltungszustand gesetzt wird. Dann kann man hier ein Management unternehmen. Wenn ich mir die aktuelle Situation ansehe – da kann ich auch wieder nur sagen, da bin ich meinem Haus sehr dankbar –: Wir haben beim Bundesamt für Naturschutz interveniert, das im April die Festlegung treffen wollte, die kontinentale Population in den ungünstigen Erhaltungszustand zu setzen. Wir haben den Punkt von der Tagesordnung nehmen lassen. Ich muss mit Blick in Richtung Linke sagen: nicht weil wir politisch Vorgaben machen wollen, in welchem Zustand der Wolf ist, sondern weil das Bundesamt für Naturschutz mit Zahlen von 2022/2023 gearbeitet hat. Wir haben inzwischen zwei Jahre später und die Entwicklung, die inzwischen stattgefunden hat, muss mit betrachtet werden. Und es müssen auch die Zahlen von Polen mit eingepflegt werden. Das kann ich nicht außen vor lassen, denn Polen gehört auch mit zu dieser kontinentalen Wolfspopulation. Wenn das nicht getan wird, dann ist das, was das Bundesamt für Naturschutz macht, nicht wissenschaftlich begründet. Deshalb haben wir hier interveniert. Deshalb setzen wir das Thema auch auf die Tagesordnung der Umweltministerkonferenz und deshalb unterstützen wir auch eine Initiative Brandenburgs im Bundesrat. Wir scheinen aber richtig zu handeln, wenn uns die AfD-Opposition vorwirft, dass wir die Wolfszahlen zu tief ansetzen würden, und die Linke vorwirft, dass wir sie zu hoch ansetzen würden. Wir versuchen, alles zu dokumentieren, worüber wir Informationen bekommen. Ich möchte in dem Zusammenhang noch mal ausdrücklich meine Bitte wiederholen, die ich auch gegenüber dem Landesjagdverband und gegenüber dem Bauernverband schon geäußert habe: Es wäre gut, wenn jede Wolfssichtung, die irgendwo dokumentiert werden kann – am besten mit Foto – bei uns landen würde. Es hilft auch nicht, wenn die Fotokameras, wenn die Fotofallen geklaut werden, die wir haben. Das macht die Dokumentation nicht leichter. Was können wir aktuell tun? Wir können, wie gesagt, aktuell versuchen, die Wolfszahlen konkret zu erfassen. Das machen wir. Wir melden das. Wir versuchen, gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz zu dokumentieren, in welcher Situation die Population hier ist. Wir versuchen, ein daraus entsprechend resultierendes Handeln des Bundes auf den Weg zu bringen; das habe ich alles schon beschrieben. Und bis wir diesen anderen Rechtsrahmen haben, müssen wir sehen, wie wir helfen können. Wir unterstützen natürlich besseren Herdenschutz. Aber besserer Herdenschutz ist nicht überall möglich. Ich sehe, wir haben im Naturschutz nicht nur die Aufgabe, den Wolf als bedrohte Art zu erhalten. Wir haben in Deutschland im Moment ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die geschützten Bergwiesen nicht in dem Zustand sind, wie sie sein sollen. Und für die Unterhaltung und für den Erhalt der Bergwiesen brauche ich Weidetierhalter. Die großen Weiden auf den Bergwiesen des Thüringer Walds lassen sich nicht mit einem 1,20 Meter hohen Weidenetz mit genügend Strom umgeben und mit Untergrabungsschutz versehen. Das funktioniert nicht. Vor dem Hintergrund erstatten wir Wolfsrisse auch dort, wo keine sicheren Weidezäune sind – bei entsprechend großen Anlagen, großen Koppeln, wenn Tierhalter dort betroffen sind, weil es eben nicht anders geht. Ich kriege gar nicht genügend Strom auf diese Zäune. Und vor dem Hintergrund ist es eben nicht die Wahrheit, wenn man sagt, man kann alles mit Weidezaunschutz regulieren. Wenn Wölfe als Problemwölfe abgeschossen werden sollen – es gibt aktuell auch einen Abschussantrag in Thüringen –, dann muss das unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen konkrete Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass ein Wolf mindestens zweimal einen wolfssicheren Zaun überwunden haben muss, um einen entsprechenden Riss vorzunehmen. Und es muss genetisch dokumentiert sein, dass es derselbe Wolf war. Eine solche Situation haben wir in Thüringen aktuell nicht, die uns zu der Einschätzung bringen könnte, dass es einen solchen Problemwolf gäbe. Wir haben uns aber jetzt verständigt, dass wir die Transparenz in der Hinsicht anders herstellen werden. Das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs wird künftig nicht nur die Zahl der Wolfrisse dokumentieren, sondern auch dokumentieren, von welchem Wolf die Tiere gerissen wurden und ob der Herdenschutz entsprechend gegeben war. Wir werden außerdem in einem Pilotprojekt mit dem Landesjagdverband den Landesjagdverband in die Rissgutachten einbinden, damit die schneller erfolgen können und hier zeitnah auch die Genetik festgestellt werden kann. Ich bin mit dem Landwirtschaftsministerium im Gespräch, ob wir eventuell auch die Möglichkeit einer schnelleren Dokumentation von Rissereignissen ermöglichen können, zum Beispiel über die FAN-App für Landwirtschaftsbetriebe. Ich will noch eine kurze Darstellung bringen, wie Gerichte im Moment mit der Frage des Problemwolfs und mit Abschussanträgen umgehen, weil das ein Punkt ist, der mich umtreibt und zu dem ich noch mal mit deutlich machen will, dass wir wirklich eine Rechtsänderung brauchen. Ich komme zu einem Gerichtsurteil des OVG Lüneburg vom 05.09.2024. Hier ging es um einen Antrag, eine Wölfin im Landkreis Stade zu entnehmen. Der Antrag wurde von einer Deichgenossenschaft gestellt und dieser Antrag wurde anschließend bewilligt. Es gab dagegen eine Klage einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung und der Vollzug der Abschussgenehmigung wurde dadurch gestoppt. Dagegen richtete der Landkreis Stade eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht und diese Beschwerde wurde dann abgelehnt. Die Begründung des Gerichts: Der Landkreis habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für eine letale Entnahme der Wölfin im Interesse des Deichschutzes gegeben seien. Nach den im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnissen sei zwar davon auszugehen, dass der betroffene Deichschäfer bereits einen sehr hohen Herdenschutz leiste und zusätzliche Maßnahmen, die die Rissereignisse im März und April 2024 hätten wirksam ausschließen können, nicht zur Verfügung stünden. Die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung setze jedoch darüber hinaus auch voraus, dass das öffentliche Interesse am Deichschutz im konkreten Fall höher zu gewichten sei als das Interesse an dem Schutz der streng geschützten Art Wolf. Diesen Nachweis habe der Landkreis nicht erbracht, weil er nicht ausreichend dargetan und belegt habe, dass die Deichbeweidung im Falle weiterer Rissereignisse aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt würde und dadurch die Sicherheit der Deiche gefährdet wäre. Wenn man sich das auf der Zunge zergehen lässt: Da ging es nicht darum, dass die Wölfe den Herdenschutz überwunden haben, da ging es nicht um die Schäden, die dem Schäfer entstanden sind, sondern der Richter hat gesagt: Solange der Deich erhalten bleibt, weil der Schäfer immer wieder neue Schafe als Wolfsfutter heranschafft, so lange sehen wir dem zu und lassen das so laufen. Das ist Rechtsprechung, wie sie inzwischen in vielen Bundesländern erfolgt ist, so oder ähnlich. Da sagen Richter zum Teil auch: Da muss halt ganztägig gehütet werden. Ich frage mich, was mit den Schäfern ist, wenn sie dann versuchen, den Wolf zu vertreiben, wie wir die ausstatten wollen. Das ist die Problemlage, die wir mit der aktuellen Umsetzung des Rechts haben. Deshalb müssen wir dringend das Recht ändern. Und ich will abschließend noch zu der Frage „Wolf im Jagdrecht“ sagen: Ich kann es nicht mehr hören. Wenn wir den Wolf aktuell in Thüringen ins Jagdrecht nehmen würden, kann ich Ihnen nur immer wieder sagen, dann braucht es anschließend eine Ausnahmegenehmigung nach Jagdrecht und eine Ausnahmegenehmigung nach Naturschutzrecht, wenn ich einen Problemwolf abschießen will. Sorry, das ist ein Aufwand, den müssen wir uns nicht geben. Der Wolf muss ins Jagdrecht kommen, wenn denn der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
