Sigrid Hupach
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, die kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen standen in den letzten Jahren und stehen auch aktuell vor großen Herausforderungen. Das ist hier vielfach gesagt worden. Neben den zu bewältigenden Folgen durch verschiedene Krisen wie die Coronapandemie und den Ukraine-Krieg und daraus entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen mit Energiepreis- und Baukostenpreissteigerungen und der allgemeinen Inflation sowie Tariferhöhungen haben die Kommunen auch noch mit einem enormen, über Jahre angestauten Investitionsstau zu kämpfen. Laut dem Kommunalmonitor 2024 der Thüringer Aufbaubank wurde ein Investitionsbedarf in Höhe von 1,6 Milliarden Euro geschätzt. Die Aufgaben der Kommunen werden immer größer, ebenso die Ausgaben, doch die eigenen Einnahmen wachsen nicht im benötigten Maße mit oder sinken sogar. Die Finanzausstattung über den Kommunalen Finanzausgleich ist weder ausreichend noch zeitgemäß und muss natürlich dringend reformiert und angepasst werden. Aber es muss eigentlich jedem hier klar sein, auch der Kollegin Rottstedt und auch dem Kollegen Bilay, dass eine sinnvolle Reform eines Kommunalen Finanzausgleichs nicht in so wenigen Monaten und in einem Schnellschussverfahren vonstattengehen kann. Deshalb haben wir für dieses Jahr für den Haushalt 2025 einen anderen Weg gewählt, um die Kommunen zu unterstützen, und lassen sie somit nicht im Regen stehen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ihr habt
nicht mal eine Idee, wo es hingehen soll!) Mit diesem haushaltsbegleitenden Gesetz, dem Kommunalen Stärkungsgesetz, wollen wir in den entsprechenden Artikeln die zusätzlich zugewiesenen Landeszuweisungen im Haushalt 2025 als bürokratiearme Ausreichungen an die Kommunen geben und auch die Verteilung klären. Zum Inhalt: In Artikel 1 § 1 wird die Zuwendung einer Investitionspauschale in Höhe von 20 Millionen Euro für die Unterstützung höherstufiger Zentraler Orte im Sinne des Landesentwicklungsprogramms geregelt. Die Investitionspauschale kann für eine Investition, aber auch als Eigenmittelersatz für investive Förderprogramme genutzt werden. Auch kann diese Pauschale von Kommunen in Haushaltssicherung genutzt werden und es können dringend notwendige erste Investitionen getätigt werden. Die Verteilung erfolgt als Schlüsselzuweisungen an die Mittel- und Oberzentren und das ist auch so gewollt. Weiterhin wird in Artikel 1 § 5 die Sonderzuweisung Soziales an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 47 Millionen Euro gesetzlich geregelt. Die individuelle Höhe der Verteilung erfolgt hier nach der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl zum Stand 31.12.2023. Die Sozialausgaben der Landkreise – das ist Ihnen allen schon oft zugetragen worden – sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, ohne die entsprechende Gegenfinanzierung zu erhalten, besonders in den Bereichen des SGB II oder auch IX – in der Jugendhilfe und der Sozialhilfe. Deshalb wollen wir gerade mit dieser Zuweisung unterstützen und hier entlasten. Die Sonderzuweisung für Thüringer Schwimmbäder, Hallenbäder und Thermen in Höhe von 15 Millionen Euro wird in Artikel 1 § 7 f. geregelt. Auch hier sind die Herausforderungen – wie auch von meinen Vorrednern gesagt – durch die enorm gestiegenen Energiepreise sehr hoch. Wir wollen hier helfen, weil dort der Schwimmunterricht weiter stattfinden muss bzw. auch die anderen Funktionen von Bädern notwendig sind, bspw. für Seniorinnen und Senioren, für Reha-Schwimmen etc. Wir wollen diese Bäderlandschaft in Thüringen erhalten und suchen natürlich auch in Zukunft Wege, wie wir dort helfen können, damit sie auch investieren können und auch im energetischen Bereich in der Zukunft sparen können. Aber auch das war jetzt nicht in wenigen Monaten zu regeln.
(Beifall CDU, BSW)
In Artikel 2 erfolgt dann die Änderung und Anpassung des Thüringer Gesetzes zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden vom 22.12.2020, was auch als Kleine-Gemeinden-Gesetz bezeichnet wird. Hier gibt es eine Zuweisung von 43,4 Millionen Euro – 300 Euro für die ersten 250 Einwohner. Auch das ist wieder eine Lösung für dieses Jahr. Inwieweit wir da vielleicht bessere Möglichkeiten finden, wird sich zeigen. Aber jetzt ist es so richtig geregelt und wir wollen diesen Gemeinden mit dieser Summe helfen. Es wird uns widergespiegelt, dass sehr viele Gemeinden davon profitieren und sehr dankbar sind für diese Zuweisung. In Artikel 3 wird dann die Zuweisung zur Verbesserung der Ausstattung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren mit der Feuerwehrpauschale in Höhe von 10.290.000 Euro geregelt, was 300 Euro pro Kameraden oder Kameradin entspricht. Auch da werden uns unterschiedliche Meinungen zurückgespiegelt. Den meisten hilft es. Erst gestern war Girls’- und Boys’Day, es war eine junge Kameradin der Jugendfeuerwehr da und sagte, sie hätte keine Ausrüstung. Da haben wir darauf hingewiesen, dass jetzt die Pauschale wieder ausgereicht wird und man dafür auch Ausrüstung kaufen kann.
(Beifall CDU, BSW)
Es ist deshalb auch sehr hilfreich, hier kurzfristig zu helfen. Langfristig müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Feuerwehrfahrzeuge, die jetzt schon in die Jahre gekommen sind, finanziert werden können. Aber da sind wir auf dem Weg, darauf können Sie sich verlassen. Insgesamt werden den Kommunen mit diesem Haushalt 135.690.000 Euro zusätzlich zum Haushalt zur Verfügung gestellt. Das ist eine stolze Summe. Hinzu kommen noch rund 25 Millionen Euro Mittel, die ungeplant ergänzt werden nach Abrechnung § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz – auszuschüttende Mittel. Somit wird den kommunalen Gebietskörperschaften eine Summe von 160.474.000 Euro zusätzlich zu den ursprünglichen Planungen zur Verfügung gestellt. Ich denke, das kann sich sehen lassen. Wir wissen, dass nicht alle Probleme gelöst sind, aber wir sind auf dem Weg. Und somit kann man auch hier sagen: Die Brombeere hat geliefert trotz der schweren haushalterischen Voraussetzungen und Bedingungen, die wir hatten, und wir lassen die Kommunen in diesem Jahr nicht im Regen stehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
