Nadine Hoffmann
Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen verbessern – Wolfsstatus auf EU- und Bundesebene anpassen – Wolfsmanagementplan für den Wolf in Thüringen evaluieren
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wenn wir hier im Plenum über den Wolf reden, dann ist das wie mit einem Déjà-vu. Denn auch zu Beginn der 7. Legislatur vor fünf Jahren erhoben wir Forderungen, die jetzt wieder formuliert werden, nämlich die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene und eine Anpassung dieser Herabsetzung auf Bundesebene; so in unserem Antrag, Drucksache 7/348, mit dem Titel „Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen“. Der CDU-Fraktion dürfte der Text noch bekannt sein, denn sie reichte dazu einen nahezu gleichlautenden Alternativantrag ein, der im Laufe der parlamentarischen Verweildauer von zwei Jahren von Rot-Rot-Grün so geschliffen wurde, dass von den starken Forderungen nicht mehr viel übrig blieb. Sozusagen als Wolf gesprungen und als Pudel gelandet.
(Beifall AfD)
Während jener Antrag dann angenommen wurde, wurde unserer – große Überraschung – abgelehnt, auch wenn wir aufgrund eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zunächst das Landesjagdrecht aus diesem Antrag wieder gestrichen haben. In unserem nun vorgelegten Änderungsantrag, auf den ich gleich noch eingehe, findet sich das Landesjagdrecht wieder. Übrigens, Herr Augsten, wir sind die Einzigen mit dem Wort „Landesjagdrecht“. In Ihrem Antrag kommt das nicht vor. Sie haben hier gerade die Unwahrheit erzählt. Ich führe dies deswegen so ausführlich aus, weil es nicht mehr nur ärgerlich ist, dass wir 2025 über ein Problem reden, was es mit politischer Klugheit gar nicht geben würde, es ist schlicht verantwortungslos.
(Beifall AfD)
Die zunehmende Ausbreitung eines Raubtiers, welches zur Gefahr für die Weidetierhaltung wird, hätte von Anfang an geregelt werden müssen. Dabei geht es nicht darum, den Wolf aus Thüringen zu verbannen, sondern es geht darum, seine Ausbreitung – wie es neudeutsch heißt – zu managen im Sinne der Nutztierhalter, im Sinne der Jägerschaft, aber auch im Sinne des Wolfs selber, dessen Bestand – der nur als europäischer Bestand gesehen werden muss – in geregelte Bahnen zu lenken ist. Jetzt sind Weidetierhalter bereits an dem Punkt, die Tierhaltung aufzugeben, und der Wolf wird von den einen – nicht von uns – zum Feind erklärt und von den anderen romantisiert, von den Linken. Er ist aber keins von beiden. Er ist ein hochintelligentes Raubtier, was macht, was Raubtiere machen. Der stete Verweis auf Schutzmaßnahmen als Ultima Ratio wie im Alternativantrag der Linken geht dabei an der Wirklichkeit vorbei. Die inzwischen vermutlich verstorbene Ohrdrufer Wölfin, die einst die bundesweite Rissstatistik anführte, konnte nicht nur Herdenschutzmaßnahmen überwinden, sondern sie hat es auch ihren Nachkommen beigebracht. Zudem sind auch Herdenschutzhunde vor Wolfsangriffen nicht gefeit. Es ist eine Frage der Zeit, bis es im dicht besiedelten Deutschland einen Angriff auf den Menschen geben wird. Insofern überrascht es doch ein wenig, wenn dieser Umstand im Antrag der Regierungsfraktionen anerkannt wird, die Landesregierung aber auf Initiative unseres Selbstbefassungsantrags im Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten in Vorlage 8/237 vor noch drei Wochen signalisierte, dass es eine Gefahr für die Menschen nicht gebe. Zum vorliegenden Plenarantrag der BrombeerFraktionen, der doch sehr einem Entschließungsantrag der Länder Brandenburg und MecklenburgVorpommern im Bundesrat gleicht, der dort gerade behandelt wird, haben wir jedenfalls einen Änderungsantrag eingereicht, weil Konkretisierung und Ergänzung nötig sind. Es muss konkretisiert werden, dass bei einem Wolfsmanagementplan die Gefahrenabwehr zu priorisieren ist. Es ist zu ergänzen, dass auch die Jägerschaft zum Kreis der Betroffenen zählt. Und es ist auch zu ergänzen, wie mit kranken oder verletzten Wölfen umzugehen ist, um jegliches Tierleid zu minimieren. Daher, Herr Augsten: Ihr Vorwurf geht auch wieder fehl. Auch das gehört es zum Thema „Wolf“ zu sagen. Die Änderung des Landesjagdrechts haben wir ebenfalls ergänzt, denn Jagd heißt nicht nur Regulierung, sondern auch Hege. Dass unser Änderungsantrag abgelehnt wird, sagt indes über die Neinsager, dass ihnen trotz der dramatischen Situation die Brandmauer immer noch wichtiger ist – auch ein Déjà-vu. Da uns daran gelegen ist, dass sich endlich etwas tut, werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Anschließend noch ein paar Worte zum Alternativantrag der Linksfraktion. Dieser Antrag zeigt exemplarisch, aufgrund welcher Politik wir das Problem überhaupt haben, nämlich aufgrund linker und grüner. Es ist einfach weltfremd und verklärend, was Sie hier aufschreiben und seit Jahren in der Kombination mit den Grünen fordern und damit eine Regulierung des Wolfsbestands verhindern und den günstigen europäischen Wolfsbestand leugnen – übrigens schon in der 6. Legislatur. In diesem Zusammenhang zitiere ich aus der Aktuellen Stunde der 6. Legislatur. Da hielt Roberto Kobelt, damals Grüne, eine Elogie auf den Wolf. Im Laufe der Debatte sagte Tilo Kummer, damals Linke – ich zitiere –: „Allerdings kommt es zu solchen Schäden immer wieder und das nicht nur durch den Wolf, das muss man auch deutlich diskutieren. Ich selbst habe ein Ziegenlamm verloren, was von einem Hund gerissen wurde. Ich habe mehrfach Angriffe von Hunden auf Ziegen gehabt. Das ist eben die andere Seite der Medaille. Nicht alles, was im Moment passiert, kann man dem Wolf zuschreiben. Ich finde, dass die öffentliche Debatte hier nicht besonders hochgekocht werden sollte.“ Herr Minister, die öffentliche Debatte ist damals zu Recht hochgekocht und war auch vorausschauend. Insofern ist dies, Herr Kobelt und Herr Kummer, entweder eine späte Einsicht Ihrerseits oder der unglaubwürdige Versuch, ein Problem zu lösen, das man selbst mit verursacht hat. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
