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Carolin Gerbothe

CDU 04.04.2025 Sitzungen 8/15

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste am Livestream, es wurde gerade schon ganz viel zum Kindergartengesetz gesagt und was auch in den letzten Jahren, auch in der letzten Legislatur dazu passiert ist und dass vielen Abgeordneten, die schon in der letzten Legislatur hier zugegen waren, dies durchaus bekannt ist. Deswegen habe ich mich natürlich auch in Vorbereitung auf das heutige Plenum damit beschäftigt, was in der 7. Wahlperiode passiert ist. Bereits da reichten Sie ja – damals noch als rot-rotgrüne Fraktionen – einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes ein. Ich muss feststellen, dass der jetzige Gesetzentwurf nicht mehr ist als alter Wein in neuen Schläuchen. Vieles von dem, was Sie damals als regierungstragende Fraktionen nicht umsetzen konnten, wird nun als Opposition lauthals gefordert. Seriöse Politik, zumal nicht ansatzweise gegenfinanziert, sieht für mich persönlich anders aus. (Beifall CDU, BSW) Aber so ist es eben: In der Opposition angekommen, kann man ja fast alles fordern, ohne sich konkrete Gedanken machen zu müssen. Nun möchte ich noch mal konkret auf die Inhalte eingehen. § 7a, die Forderung der Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung, ist ähnlich zum damaligen Gesetzentwurf fast wortgleich recycelt worden, wird aber deswegen unserer Meinung nach nicht besser. Ähnlich verhält es sich im weiteren Verlauf des Gesetzentwurfs. Sie können sich sicherlich erinnern – und es wurde eben schon mal angesprochen –, wir als CDUFraktion haben uns in der vergangenen Legislatur aktiv für die Verbesserung der Betreuungsqualität eingesetzt. Die Thüringer Kindergärten profitieren nun auch seit dem 01.01.2025 davon. Allein die vom Landtag auf den Weg gebrachte Personalschlüsselverbesserung hatte hier das finanzielle Volumen von ca. 145 Millionen Euro, die sich nunmehr im heute verabschiedeten Haushalt für 2025 wiederfinden. Das ist für uns Qualitätsentwicklung. Wir haben uns darüber hinaus in unserem Koalitionsvertrag fest der weiteren Qualitätssteigerung in unseren Kindergärten verschrieben. Diesen Weg werden wir als Koalition gemeinsam mit unserem Bildungsminister gehen, aber eben ganzheitlich gedacht. (Beifall CDU, BSW) Für mich stellt sich die generelle Frage, welchen Mehrwert ein Zentrum für frühkindliche Bildung hat außer den Mehrwert einer Doppelstruktur, was durchaus fraglich wäre. Auch vermisse ich eine konkrete Begründung, weshalb eine wissenschaftliche Einrichtung an der FH Erfurt für Thüringen neu geschaffen werden sollte. Mit Blick auf die §§ 7a und 19 muss ich zudem feststellen, dass die skizzierten 700.000 Euro jährlich – und Sie haben geschrieben: „mindestens 700.000 Euro“ jährlich – wohl nicht ansatzweise ausreichen werden, um die gesetzlich festzuschreibenden Anforderungen auch nur ansatzweise erfüllen zu können. Ich persönlich bin der festen Überzeugung, wir sollten doch lieber unsere bestehenden Strukturen in Thüringen fördern, wie zum Beispiel unser ThILLM zielgerichtet stärken, und keine weiteren Parallelund Doppelstrukturen schaffen. Für uns ist eine gute frühkindliche Bildung der Grundstein für den bestmöglichen Start ins Leben. (Beifall CDU, BSW) Genau aus diesem Grund haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag der weiteren Fachkräftequalifizierung verschrieben. Hinsichtlich des dritten beitragsfreien Kita-Jahres verweise ich nochmals auf die enormen Steigerungen der finanziellen Mittel für die frühkindliche Bildung und wie sie jetzt hier im Haushalt realisiert wurden. Dies war ein großer finanzieller Kraftakt und keineswegs selbstverständlich. Wir sollten uns bewusst machen, dass Projekte auch immer finanziell umsetzbar sein müssen und wir nicht mit der rosaroten Brille, sondern nachhaltig denken müssen. Auch das ist essenziell für unsere nachfolgenden Generationen. Hier geht es jährlich um knapp 30 Millionen Euro. Wie uns allen bekannt ist, können wir jeden Euro nur einmal ausgeben. Vielleicht könnte das Geld an anderer Stelle dann fehlen. Dennoch möchte ich sagen, wir verwehren uns nicht konstruktiven Gesprächen und einer fachlichen Beratung im zuständigen Bildungsausschuss. Dort kann dann im intensiven Austausch mit den dementsprechenden Fachexperten zur Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit diskutiert werden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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