Dr. med. Cornelia Urban
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Ich frage: Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? – Ich frage noch mal: Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Kein Widerspruch. Dann ist das der Fall. Ich schließe diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Herzlichen Dank. Ich bin gefragt worden, wie das denn heute so mit dem Mittagessen ist. Ich habe vor – und ich hoffe, dass Sie hier im Saal bleiben –, dass wir noch den nächsten TOP, der auch eine schriftliche Abstimmung erfordert, TOP 27, wo wir also auch einzelne Wahlvorschläge dann in der Wahlkabine abzustimmen haben, dass wir den noch vor der Mittagspause aufrufen. Dann gönne ich Ihnen die Mittagspause, um noch mal Konzentration zu sammeln für alles, was danach kommt. Da sind wir dann nur noch in mündlichen Abstimmungen, haben natürlich auch viel zu wählen, aber das kann dann alles mündlich erfolgen. Insofern: Ich würde auf jeden Fall noch TOP 27 im Anschluss aufrufen. Dann haben Sie Ihre verdiente Mittagspause und können sich auf den mündlichen Wahl-TOP konzentrieren, der danach folgt. Nur zur Orientierung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU gab es 84 abgegebene Stimmen, davon 82 gültige Stimmen, 2 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 48 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW wurden 84 Stimmen abgegeben, 82 gültige Stimmen, 2 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfielen 46 Jastimmen, 35 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit ebenfalls nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Wir haben 84 abgegebene Stimmen, 84 gültige Stimmen, 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 47 Jastimmen, 37 Neinstimmen. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: 84 abgegebene Stimmen, 83 gültige Stimmen, 1 ungültige Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 48 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW und der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auch in einer zweiten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke auch in erster Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe hiermit den TOP und rufe noch die zweite schriftliche Wahlhandlung, Tagesordnungspunkt 26 , auf Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/93/371/587/598 Auch hier der Hinweis: Das Wahlverfahren von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und § 52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes. Nach diesen Vorschriften besteht der Staatsanwaltsausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer beziehungsweise einem Abgeordneten im Staatsanwaltsausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bisher hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Die Vorberatung der Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW und der SPD in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 11. Sitzung des Ältestenrats am 25. März dieses Jahres stattgefunden. Für eine zweite Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner, Herr Abgeordneter Ralf Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog, Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen: durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel, Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf, Frau Abgeordnete Marion Rosin; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Frau Katja Mitteldorf, als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig. Hier zunächst auch die Frage – ich möchte die Aussprache eröffnen –: Gibt es Wünsche zur Aussprache? Das sehe ich nicht. Damit können wir hier direkt in die Wahlhandlung eintreten. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Sie haben also insgesamt vier Stimmen. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Heber, Herr Abgeordneter Hoffmann und Frau Abgeordnete Wirsing. Die waren das auch schon davor und da möchte ich mal an dieser Stelle großen Dank sagen. Sie rackern sich hier durch die vielen Stimmzettel. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Gestatten Sie mir noch den Hinweis: Im Anschluss an diesen TOP beginnt dann die Mittagspause, aber wir warten natürlich die Auszählung ab, verkünden das Ergebnis und dann startet die Mittagspause. Herzlichen Dank. So, wir starten mit den Namen.
