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Lena Saniye Güngör

04.04.2025 Sitzungen 8/15

Entsendung eines Mitglieds des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 12. Mandatsperiode (2021 bis 2025)

Wir setzen dann pünktlich um 14.23 Uhr fort. Die 5-Minuten-Sitzungsunterbrechung ist beendet. Dann fahren wir an der Stelle fort. Ich hatte ausgeführt, dass wir in einer offenen Wahl mit Handzeichen treten, bei der Sie eine Stimme haben. Sie können entweder für den Vorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Ich sehe jetzt keine weiteren Fragen, deswegen starten wir mit der Wahl. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD – 28 Kolleginnen und Kollegen. Entschuldigung, es sind noch Menschen nachgekommen: 30. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Ich zähle alle Stimmen, die nicht von der Regierungsbank gegeben werden. Also, wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Jetzt noch mal bitte das Handzeichen. 47. Wer enthält sich? Ich sehe noch eine Hand oben. Ist das als Enthaltung gedacht? (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!) Nein. Dann zähle ich 0 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die relative Mehrheit erreicht. Ich stelle entsprechend fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Marx als Mitglied des Landtags in den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat für die 12. Mandatsperiode entsendet. Nehmen Sie die Wahl an, Frau Abgeordnete? (Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 28 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/78/805 Auch hier als Hinweis: Die 8. Mandatsperiode des Ausschusses der Regionen begann am 26. Januar 2025 und dauert bis zum 25. Januar 2030 an. Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 23. Juni 2024 mitgeteilt, dem Landtag die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für die 8. Mandatsperiode zu überlassen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Jonas Urbach vor. Ist hier eine Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD konkurriert mit dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht. Sie haben in der offenen Wahl mit Handzeichen eine Stimme und Sie können – wie gerade eben – für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie erneut, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD – erneut 30. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Ich zähle wieder 47. Wer enthält sich? Es liegen wieder 0 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die relative Mehrheit erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Urbach als Mitglied des Landtags in den Ausschuss der Regionen für die 8. Mandatsperiode entsendet. Sehr geehrter Abgeordneter, nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ja!) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich schließe diesen TOP und rufe auf TagesordWahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/760/806 Gibt es noch Redebedarf dazu? Nein, gut. Als Hinweise: Gemäß § 25 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Thüringer Denkmalrats entsendet der Landtag drei Abgeordnete in den nach § 25 Abs. 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Denkmalrat. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Thomas Benninghaus vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Jonas Urbach, Herrn Abgeordneten Matthias Hey und Herrn Abgeordneten Roberto Kobelt vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl erneut eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD. Ich zähle 30 Abgeordnete. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten von CDU, BSW, SPD und die Fraktion Die Linke. Ich gehe weiterhin von 47 Stimmen aus – 48 Stimmen. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. – Wir unterbrechen kurz. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD 1 Mitglied; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD 2 Mitglieder. Damit wurden gewählt: Herr Abgeordneter Benninghaus, Herr Abgeordneter Urbach sowie Herr Abgeordneter Hey. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und frage: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!) (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ja!) (Zuruf Abg. Hey, SPD: Ja!) (Zwischenruf Abg. Kalthoff, SPD: Alle Ja!) Ich gratuliere Ihnen und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir rufen auf Tagesordnungspunkt 30 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/759/860 Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes gehören dem Beirat, der zur Beratung des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums in allen wesentlichen Fragen der Verwertung gebildet wird, unter anderem zwei Abgeordnete an, die auf Vorschlag des Landtags vom für Wirtschaft zuständigen Ministerium ernannt werden. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Uwe Krell vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Henry Worm vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird erneut offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion, 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der CDU, des BSW, der SPD und die Linke. Das sind weiterhin 48 Stimmen. Wer enthält sich? Hier sehe ich keine Stimme. – Auch hier bitte ich um kurze Unterbrechung. Wir prüfen, welche Verteilung vorliegt. Die Mitglieder verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen: Fraktion der AfD ein Mitglied, Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ein Mitglied. Es wurden gewählt Herr Abgeordneter Krell sowie Herr Abgeordneter Worm. Ich frage: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) (Zuruf Abg. Worm, CDU: Ja!) Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/757/807 Gemäß § 10 Abs. 1 der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungsrat, der aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, drei Mitglieder des Landtags oder von diesem vorgeschlagene Persönlichkeiten an. Gemäß § 8 Abs. 5 benennen die als Abgeordnete des Landtags entsandten Mitglieder des Stiftungsrats für den Fall ihrer Verhinderung eine Vertreterin bzw. einen Vertreter. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt als Mitglied Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt und als Vertreter Herrn Abgeordneten Jörg Prophet vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen als Mitglieder Frau Abgeordnete Dorothea Marx und Herrn Abgeordneten Dirk Hoffmeister vor sowie als Vertreter Herrn Abgeordneten Thomas Gottweiss und Herrn Abgeordneten Steffen Quasebarth. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, wie immer nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Hier sind 48 Stimmen. Wer enthält sich? Hier sehe ich 0 Stimmen. Dann unterbreche ich kurz. Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied und ein Vertreter; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zwei Mitglieder und zwei Vertreter. Damit wurden gewählt als Mitglieder: Herr Abgeordneter Gerhardt, Frau Abgeordnete Marx und Herr Abgeordneter Hoffmeister sowie als Vertreter Herr Abgeordneter Prophet, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Quasebarth. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) (Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!) (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Ja!) (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Ja!) (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Ja!) Ich meine, jetzt sechsmal Ja gehört zu haben, sonst korrigieren Sie mich. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/754/808 Hinweise: Gemäß § 6 Abs. 2 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zuständige Ministerium fünf Mitglieder in den aus neun Personen bestehenden Stiftungsrat, zwei davon auf Vorschlag des Landtags. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Lennart Geibert vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der CDU, des BSW, der SPD sowie der Linken. Das sind weiterhin 48 Stimmen, sofern ich nicht anders informiert bin. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. Dann warten wir kurz auf die Verteilung. Es verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied, Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD ein Mitglied. Damit wurden gewählt Frau Abgeordnete Rottstedt sowie Herr Abgeordneter Geibert. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Ja!) Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/755 Gemäß § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung wird in den aus sieben Mitgliedern bestehenden Stiftungsrat ein Mitglied durch den Landtag berufen. Gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung ist für dieses Mitglied zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu berufen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden als Mitglied Herr Abgeordneter Thomas Luhn und als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht, die in diesem Fall der einfachen Mehrheit entspricht. Sie haben in der offenen Wahl mit Handzeichen eine Stimme. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie erneut, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen den Wahlvorschlag? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen CDU, BSW, SPD sowie Die Linke. Damit entfallen mehr Nein- als Jastimmen auf den Wahlvorschlag. Damit hat der Wahlvorschlag die relative Mehrheit nicht erreicht. Daher frage ich die vorschlagende Fraktion, ob sie eine Wiederholung der Wahl mit denselben Wahlbewerbern wünscht. Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 34 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/756/809 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 14 geborenen oder gekorenen Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich erneut nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Andreas Bühl und Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Wogawa vor. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, wie immer nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD, es liegen 30 Stimmen vor. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD sowie der Linken. Damit liegen 48 Stimmen vor. Wer enthält sich? Hier sehe ich keine Meldung. Einen Moment bitte. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zwei Mitglieder. Damit wurden Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, Herr Abgeordneter Bühl sowie Herr Abgeordneter Dr. Wogawa gewählt. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Dietrich, AfD: Ja!) (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!) (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Ich nehme die Wahl an!) Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. (Beifall CDU, BSW) Danke schön, herzlichen Glückwunsch und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke - Drucksachen 8/752/761/810 Gemäß § 2 Abs. 1 der Thüringer Härtefallverordnung setzt sich die Härtefallkommission unter anderem aus einem Mitglied des Petitionsausschusses zusammen. Für das Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt als Mitglied Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann und als Stellvertreter Herrn Abgeordneter Torsten Czuppon vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen als Mitglied Frau Abgeordnete Claudia Heber vor. Die Fraktion Die Linke schlägt als Stellvertreterin Frau Abgeordnete Linda Stark vor. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Wir kommen zunächst zur Wahl des Mitglieds. Sie haben eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD bezogen auf das Mitglied oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, bezogen auf das Mitglied? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD – 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen mit 48 Stimmen. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. Damit wurde für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD die relative Mehrheit erreicht und Frau Abgeordnete Heber gewählt. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Heber, CDU: Ich nehme die Wahl an, danke!) (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich gratuliere Ihnen. Dann kommen wir zur Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters. Sie haben erneut eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, bezogen auf den Stellvertreter, oder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie auch hier, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, bezogen auf den Stellvertreter? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen. Wer enthält sich? Da sehe ich keine Hände mehr. Damit liegt die relative Mehrheit für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke vor. Es wurde Frau Abgeordnete Stark gewählt. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Ja!) (Beifall Die Linke, SPD) Ich gratuliere Ihnen. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/753/811 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Stiftungssatzung sind für den Stiftungsrat, der aus insgesamt sieben Mitgliedern besteht, drei Mitglieder vom Landtag zu wählen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Die Mitglieder werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand in der 6. Plenarsitzung des Landtags der 7. Wahlperiode am 31. Januar 2020 statt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Marek Erfurth vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Abgeordneten Jonas Urbach sowie Herrn Abgeordneten Matthias Herzog vor. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Über die konkurrierenden Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder sich enthalten. Ich bitte Sie erneut, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so zu geben, dass ein eindeutiges Wahlergebnis ermittelt werden kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD mit 30 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD? Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen mit 48 Stimmen. Wer enthält sich? Da sehe ich keine Hände mehr. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD ein Mitglied; Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zwei Mitglieder. Entsprechend wurden gewählt: Herr Abgeordneter Erfurth, Herr Abgeordneter Urbach sowie Herr Abgeordneter Herzog. Ich frage: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Ja!) (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Ja!) (Beifall CDU, BSW) In Stellvertretung, denke ich, ist das ein Ja. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten. Dann schließe ich diesen TOP. Vielen Dank. Jetzt waren wir alle so gut in Fahrt. Sie konnten alle wahrscheinlich schon mitsprechen. Aber wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/742 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Merz, bitte schön.

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