Lena Saniye Güngör
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern das Wahlergebnis verkünden. Vielleicht würden dafür ja einige Abgeordnete wieder in den Saal kommen, vielleicht sogar einige Regierungsmitglieder. Aber ich möchte den Spannungsbogen auch nicht zu hoch machen. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU wurden 84 Stimmen abgegeben. Es waren 84 Stimmen gültig, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 50 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: Hier wurden 84 Stimmen abgegeben. Gültige Stimmen gab es 83, heißt: 1 ungültige Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 49 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Auch hier wurden 84 Stimmen abgegeben, gültige Stimmen ebenfalls 84, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 48 Jastimmen, 36 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. Hier wurden 84 Stimmen abgegeben. Es waren 84 Stimmen gültig, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 51 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW sowie der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auch in einer zweiten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU sowie der Fraktion Die Linke auch in einer ersten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums wie beispielsweise dem Ältestenrat möglich. Ich gratuliere entsprechend niemandem. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe jetzt – auch wenn das Gefühl schon Mittagspause ist – übrigens die Mittagspause auf. Wir setzen die Sitzung hier um 14.15 Uhr fort. Ich darf daran erinnern, dass in 5 Minuten der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur im Raum F 104 tagt. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 14.15 Uhr. Wir fahren mit der Tagesordnung fort und wir fahren auch mit den Wahlen fort. Entsprechend freue ich mich, wenn sich überall die Reihen wieder füllen, wenn auch ich vernommen habe, dass der Gong nicht in den Innenhöfen zu hören ist. Ich weiß nicht, ob wir das technisch anders umsetzen können. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 27 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/76/804 Als Hinweis benenne ich hier noch mal, dass gemäß den rechtlichen Vorgaben sich der Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinden und Regionen zusammensetzt, die entweder ein auf direkten Wahlen beruhendes allgemeines Mandat in einer Gemeinde oder Region innehaben oder gegenüber einer direkt gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Für die derzeit laufende 12. Mandatsperiode hatte der Landtag der 7. Wahlperiode in seiner 13. Sitzung am 14. Mai 2020 den ehemaligen Abgeordneten Herrn Markus Gleichmann als stellvertretendes Mitglied benannt. Mit dem Zusammentritt des Landtags der 8. Wahlperiode hat Herr Gleichmann sein Landtagsmandat verloren. Die Mitgliedschaft einer Vertreterin bzw. eines Vertreters, die ihr bzw. der sein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer Gemeinde oder Region verliert, soll nicht länger als sechs Monate nach dem Mandatsverlust andauern. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Peter Gerhardt vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Frau Abgeordnete Dorothea Marx vor. Ist Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann benenne ich, dass der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD konkurriert. Gewählt ist, wer eine relative Mehrheit erreicht. Sie haben in der offenen Wahl mit Handzeichen eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD stimmen oder Sie können sich enthalten.
